16

auf allen Seiten des Hauses gewünscht, und der bereits zur Berthellung gelangte Antrag von Tellkampf und Genossen erstrebe dieses Ziel, deffen Erreichung freilich bei der Schwierigkeit der zu lösenden Fragen schwerlich so bald erwartet werden könne, als es im Hinblick auf die offenbaren Uebel ftände des dermaligen Zustandes erwünscht wäre. Es erscheine jedoch nicht unwahrscheinlich, daß die vom Reichstag zur Prüfung der Juftizgefeße in den nächsten Tagen zu wählende Kommission bei Berathung der Strafpro­Jeßordnung, insbesondere des Kapitels über Bollziehung der Urthelle auch Sie hier fragliche Materie in den Kreis ihrer Erörterungen ziehen werde, weshalb fie der Erwägung der Rommission anhelmstellen, ob es sich nicht empfehle, den hieranf bezüglichen Theil der Betition an die Juftigkommis flon abzugeben.

Auf die speziellen Beschwerden, welche Betent bezüglich der ihm wider fahrenen Behandlung erhoben habe, überall einzugehen, feien fie anßer Stande, well ihnen die geeignete Information über die mitgetheilten That sachen feble. Es ergebe fi feboch aus den Mittheilungen des Regierungs­tommiffars, daß die vor Erlaß des deutschen Strafgesetzbuchs in Preußen gegebenen Instruktionen noch heute in Kraft seien, während das neue Gesetz vou völlig veränderten Grundfäßen ausgehe, und es baber erforderlich ge­wesen wäre, in diesem Geißte auch die Instruktionen und Gefängnißordnun gent einer Reviston zu unterziehen, und zwar erscheine diefes nicht nur in Breußen, sondern in allen deutschen Staaten, wo fie noch nicht erfolgt fel, geboten. Die vorliegende Betition möge dem Reichstage Beranlaffung ge­ben, darauf hinzuwirken, daß die erwähnte Revision baldigt vorgenommen

werde.

Der Referent, welcher sich( zu 1. der Betition) mit Ueberweifung der felben an die Juftiztommiffion einverstanden erklärte, fonstatirte zu II. der Betition zunächst, daß die Angaben des Petenten über den ihm bei seiner Ueberführung nach Blößensee dort gewordenen Empfang und über den In haft der ihm auf seine Beschwerden ertheilten Bescheide durch die Mitthei­fungen des Herrn Regierungstommiffars widerlegt, bzw. berichtigt seien.

entzogen und in derselben Weise dem Arbeitszwang unterworfen, wie es ge­schehen müßte, wenn der obligatorisch gefaste 14 des ersten Entwurfs nicht durch den nur fatultatio gefaßten§ 16 des Str. G.-B. erfekt wor den wäre.

Die erwähnten Bestimmungen, welche fir die preußischen Gefängnisfe Geltung haben, jelen hiernach mit dem Wortlaut und dem humanen Gelft des Reichsstrafgesetzbuchez uldt im Einklang, und es sei Aufgabe des Reichs­tages, bahin zu wirken, daß dieselben baloigft außer Kraft gesetzt wirden. Referent beantragte,

die Petition zu I. an die Juftigtommission zu überweisen, zu II. den Herrn Reichstanzler aufzufordern, bei der preußischen Regie­rung dahin zu wirken, daß die eben erwähnten Bestimmungen, als mit dem§ 16 Abfat 2 des Str. G. B. im Widerspruch ftehend, beseitigt würden.

A

Der Korreferent widersprach diesem Antrag. Er führte aus, der § 16 Abs. 2 Str.-.- B ftelle nur ein allgemeines Prinzip auf, laffe aber für Anwendung und Ausführung des Prinzips den einzelnen Berwaltungen völlig freien Spielraum, so daß ein Widerspruch der erwähnten adminiftra­tiven Anordnungen mit dem Gesch nicht nachweisbar fel. Und wenn er auch mit Rüdsigt auf die Eigenschaft des Betenten als eines Reichstags­abgeordneten nicht abgeneigt fel, in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob ble demselben widerfahrene Behandlung etwa als unangemessen erscheine, so vermöge er doch auch von diesem Standpunkt aus eine begründete Be werde des Betenten nirgends an erblicken; insbesondere vermöge er es nicht file absolut uuangemessen zu halten, wenn Petent, welcher die Buch­binderel erlernt habe, in der Anstalt mit Buchbladerarbeit beschäftigt wor­den set. Er beantrage daher:

in Erwägung,

daß in der Betition eine Berlegung der derzeit in den Reichs­gesetzen über den Bollzug der Gefängnißftrafen getroffenen Be­Stimmungen des§ 16 Str.- 6.- 8. nicht bargethan ißt,

daß im Uebrigen die Frage des Eclaffes einer Gefängnißord­gung für das gesammte Reich am geeignetßten bei Berathung des Entwurfs der Justizgesetze zur Erörterung fomm,

preußischen Regierung bahin zu wirken, baß bet§ 23 der In struktion vom 24. Oftoteż 1837, der Juftizminifteriaferlaß vom 24. November 1851( 5 c.) und 37 der Hausordnung für das Strafgefängniß bei Berlin als mit dem§ 16 Nr. 2 bts Straf gesetzbuchs in Widerspruch stehend beseitigt werden.

Der alte Schwindler an seinen Sohn.

Ueb' immer Eren und Reblichkeit!" Dabei tommt nichts heraus, Doch schwindel' tüchtig jederzeit,

Dann lachst du Alle aus.

Dann fannst du dir Paläßte bau'n Und Billen, wunderschön, Dann fannst Du ohne Furcht und Grau'n Zum Börsentempel geh'n.

Dann hältst du Diener and Lalai'a Und edle Roffe viel, Dann fireichst du Millionen ein, Als wär's ein Kinderspiel.

Dem Biebermann wird Alles smer, Er thue, was er thu',

Die Kaffe bleibt ihm immer leer, Und stets brückt ihn der Schuh. D'rum fort mit Tren' und Redlichkeit! Dabei kommt nichts heraus,

Trelb' fleißig Humbug jederzeit,

So lachst du Alle aus!

Durch die Expedition des Neuen Social Demokrat" find

die Petition für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zu erfolgende Broschüren zu beziehen:

Bel Prüfung der Beschwerdepunkte glaube er davon ausgehen zu müs fen, daß es nur darauf ankomme, die Rechtsfrage zu untersuchen, ob die dem Betenten zu Theil gewordene Behandlung und die zur Anwendung ge­brachten Instruktionen dem Reichsgesetz, dem Strafgesetzbuch entsprechen; Infoweit dagegen das Gesetz dem pflichtmäßigen Ermessen der Verwaltung freien Spielraum laffe, halte er es für bedenklich, das Verfahren der Ver­waltung und die Angemessenheit der einzelnen Verfügungen hier einer Nachzugnahme prüfung zu unterziehen.

Bom Standpunkt des Gesetzes aus seien nun zunächst die Klagen des Betenten darüber, daß seinen Eigenschaften als politischer Gefangener und ale Reichstagsabgeordneter seitens der Anstaltsverwaltung nicht gehörig Rechnung getragen sei, durchaus ungerechtfertigt. Das Strafgesetzbuch, ins besondere in den hier speziell in Betracht kommenden Artikeln 16, 130, 185, tenne feinen Unterschied zwischen politischen und anderen Bergehen, und nir­gends sei dem Reichstagsabgeordneten als solchem bezüglich der Behandlung bet Berbüßung der ihm zuerkannten Strafen ein Borrecht eingeräumt.

Was sodann die Beschwerden des Betenten über Bersagung des Selbst­betöftigungsrechte und Eluschränkung in der Wahl seiner Lektire betreffe, so enthalte das Str. G.- 8. feine einschlagenden Vorschriften. Was in dir fen Beziehungen den Sträflingen zu geftatten oder zu verbieten sei, bleibe den zuständigen Berwaltungsbehörden anzuordnen überlaffen, und es sei das her anf diese Beschwerdepunkte hier nicht näher einzugehen. Anders verhalte es sich mit der gegen die Belastung mit Zwangsarbeit gerichteten Beschwerde, der insofern die Begründung nicht abzusprechen sei, als diejenigen allgemeinen Eclasse, auf Grund deren Betent zur Leiftung von Handarbeit angehalten worden sei, mit dem Strafgesetzbuch allerdings nicht im Einklang stehen. Es ergebe sich das aus Folgendem: Die§ 16 des Str.-G.-B. Tante im Absatz 2:

flären.

Bon Seiten eines Mitgliedes der Kommiffion wurde hierauf, unter Be auf die Ausführungen des Abg. Dr. Laster, der Antrag gestellt: zu I. der Betition diefelbe durch Vermittelung des Herrn Präft benten an die Justizkommission zu überweisen;

au II. dieselbe dem Herrn Reichstanzler mit der Aufforderung zu überweisen, dahin zu wirken, daß in denjenigen Bundesstaaten, in welchen die Strafvollstreckung und das Gefängnißwesen bislang nicht durch das Gesetz geregelt ist, insbesondere im Königreich Bren­ßen, von den Bundesregierungen schleunigst der Strafvollzug und das Gefängnißwesen in einer Weise geordnet wird, daß dadurch der Vollzug der Strafen, namentlich der Gefängnißftrafen, im Sinne des Strafgesetzbuchs, insbesondere des§ 16 deffelben, sicher gestellt werde.

In der Diskussion über diese Anträge wurde von einem Mitglied der Kommission hervorgehoben, daß nach Mittheilung des Regierungskommissars einerseits dem Petenten die freie Wahl der Beschäftigung unter Bezugnahme auf den§ 37 der Hausordnung, welcher die Bedingung der Selbstbekösti­gung aufstelle, versagt worden sei, während andererseits in der fraglichen Strafanstalt die Selbstbefößigung überhaupt nicht mehr zugelassen werde. Thatsächlich sei hierdurch der Betent von der Gestattung, seine eigenen Kleider zu tragen, abgesehen nahezu derselben Behandlung unterworfen, wie ein Zuchthaussträfling. Jedenfalls sei es nicht zu billigen, daß Betent zur Berbüßung seiner Strafe einer Anstalt zugewiesen worden sei, in wel­cher die Selbstbelästigung rechtlich und thatsächlich ausgeschloffen sei.

-

Die zur Gefängnißßtrafe Berurtheilten tönn eu in einer Gefangenanstalt auf eine ihren Fähigkeiten und Verhältnissen Diesen Ausführungen widersprach der Herr Regierungskommissar. Daß angemessene Weise beschäftigt werden; auf ihr Verlangen sind der§. 37 der Hausordnung, insoweit er die Wahl der Beschäftigung von sie in dieser Weise zu beschäftigen. der Selbstbekößigung abhängig mache, nicht mehr in Uebung stehe, set be­Diese Fassung set in dritter Lesung des Gefeßes auf Antrag von Las- reits oben von ihm dergelegt. Andererseits sei die Behandlung, wie fie fer und Genoffen aufgenommen worden, während der Entwurf(§ 14) ge- der Petent erfahre, sicher nicht die eines Zuchthausgefangenen. Die Letteren lautet habe: würden stets zu den in der Anstalt eingeführten Arbeiten angehalten, g'eich Die zur Gefängnißftrafe Berurtheilten sind in der Gefangen wohl ob dieselben der früheren Lebensstellung und Beschäftigung des Sträf anstalt auf eine ihren Fähigkeiten und Bechältnissen angemessene lings entsprächen oder nicht; während die Gefängnißßträflinge nur auf an­Weise zu beschäftigen. gemessene Beschäftigung Anspruch haben. Diese Bestimmung sel dem Be­Vergleiche man diese beiden Fassungen des Gesetzes miteinander, fowle tenten gegenüber nicht verlegt, wie ihm außerdem auch alle mit der Haus­mit dem vorhergehenden, die Beschäftigung der Buchthaussträflinge betref ordnung verträgliche Erleichterung angewendet sel. fenden Artikel, so werde nicht wohl zu bezweifeln sein, daß der Entwurf auch bei Gefängnißßträflingen die Zwangsarbeit wollte, und nur die Art und Weise der zwangsweisen Beschäftigung von den Fähigkeiten und Ber­hältniffen des Berarthellten abhängig machte, daß jedoch das Gesetz in seiner in dritter Lesung angenommenen Faffung nicht nur die Frage, wie, sondern auch die Frage, ob überhaupt der Verurtheilte zwangsweise zu beschäftigen sel, von den Fähigkeiten und Berhältniffen beffelben abhängig machen wollte. Der Gefängnißßräfling stehe also bezüglich der Zwangsarbeit insofern gin­ftiger, als ber Buchthaussträfling, als dieser unter allen Umständen zu den in der Strafauftalt eingeführten Arbeiten angehalten werde, jener aber nur, wenn und insoweit solche Arbeit seiner Individualität entspreche.

Wenn nun nach dem oben mitgetheilten§ 37 der Hausordnung vom 19. März 1872 in Uebereinstimmung mit den allgemeinen Borschriften in § 23 der Instruktion für die gerichtlichen Gefangenanstalten vom 24. Ot­tober 1887 ab der pos. 5 c. der Instruktion des Minifters des Innern vom 1. November 1851 nur den Gefängnißßträflingen, welchen nachgelaffen werde, fich selbst zu verlöftigen, die Wahl der Beschäftigung überlassen werden dürfe, so werde hiedurch die ganze Rategorie derjenigen Sträf finge, welche Armuthshalber oder ans sonstigen Gründen außer Stand felen, fich felbft zu verköftigen, der milderen Bestimmung des§ 16 cit.

Berlin .

Berlin .

Nachdem noch ein Mitglied der Kommission zu Gunsten des vom Kor referenten geftellten Antrags gesprochen, und namentlich im Näheren aus­geführt hatte, daß nach den Erläuterungen des Herrn Regierungstommiffars dem Betenten die ihm zu Chell gewordene Behandlung in feiner Hinsicht zur Beschwerde gereiche, wurde zur Abstimmung gestritten.

Nachdem bezüglich des allgemeinen Theils der Petition befchloffen war, dieselbe durch Bermittelung des Heren Präsidenten an die Juftigkommission zu überweisen, wurde zu II. der Betition der Antrag des Korreferenten ab­gelehnt, dagegen beschlossen, zu beantragen:

Der Reichstag walle beschließen,

die Petition dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, dahin zu wirken, daß in denjenigen Bundesstaaten, in welchen die Strafvollßtsedung bislang nicht durch das Gesetz geregelt ist, insbesondere im Königreich Preußen, von den Ban desregierungen schleunigst der Strafvollzug und das Gefängniß­wesen in einer Weise geordnet wird, daß dadurch der Bollzug der Strafen, namentlich der Gefängnißftrafen, im Sinne des Strafgesetzbuches, insbesondere des 16 desselben, sichergestellt § wird;

den Herrn Reichskanzler ferner zu ersuchen, bei der Königlich

Annoncen.

Sonnabend, den 13. Februar, Deffentliche Bersammlungen: Dienstag, den 9. Febr., Abends 8 Uhr, im Woltersdorff Theater- Restaur., bel Göttel, Andreasstraße 26.

Referent: A. Kifter.

Donnerstag, ben 11. Febr.,

bends 8 Uhr, Im Lotal des Hrn. Lieber, Elsafferftr. 14/15. Ref.: A. Kapell.

Jedermann hat freien Zutritt. Für zahlreichen Besuch der Bersammlungen muß geforgt werden.

[ 2,40]

Berlin . Mittwoch, ben 10. Februar.,

Abends 8 Uhr,

im Lokale des Hrn. Bogel, Alexanderftr. 31, Mitglieder- Versammlung des Puger- Clubs. Tagesordn.: Vortrag. Berschiedenes.[ 1,20]

Berlin . Sonnabend, ben 13. Febr.,

Im Deutschen Kaiser", Lothringerfte. 37,

Stiftungsfest

des Berliner Puter- Clubs. Großer Ball.

Feftrede, gehalten von Herrn Schröder. Billets find zu haben bei Blund, Joachim­Straße 8; Abram, Brunnenstr. 139, b. Wünsch mann; Mangler, Brunnenftr. 118a.; Walter, Bappelallee 10; Ulrich, I. Alexanderfir. 7a., sowie auch an der Kaffe.

Billets für einen Herrn nebst Damen 7 Sgr.; einzelne Damenbillets 2 Sgt. Alle Bartelgenoffen werden freundlichst eingeladen.

Hamburg .

Chauffeestraße 26,

Hamburg . Sonntag, 14. Febr., Sonntag, 14

Vorm. 11 Uhr,

beim Gastwirth Meier, Steinfr. 64, Geschlossene Versammlung

Gr. Fastnachts- Ball, des Verbandes der Maurer, Bau­

beranstaltet

von den Mitgliedern der Kranten- Unter­flitzungstaffe der Maschinenbauer. Eröffnung Abends 8 Uhr.

Afford- Arbeitsleute.

Tagesordn.: Innere Bereinsangelegenheiten. 3. Sitt.[ 1,80]

Lassalle : Offenes Antwortschreiben

Arbeiter- Lefebuch

( Reichswährung.)

B

6 Pf. 13

12

? P

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Arbeiter- Programm

8

B

18

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Ronsdorfer Rede

8

9

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19

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10

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10 Pf. 20

19

23

°

5

65

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Bastiat- Schulze

Wissenschaft und Arbeiter

Lassalle : Feste und Breffe

Kleinere Auffäße

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Indirekte Steuern

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Arbeiter Berlins

"

Julian Schmidt

Der Prozeß wider Ferdinand Lassalle von der forrektionellen Appellkammer zu Düssel­ dorf am 27. Juni 1864 Fremdwörterbuch des Volksstaat":

gebunden broschirt

Bauernkriege von Fr. Engels

.- B.- C. des Wiffens von Dr. Douay Unsere Ziele von Gebel

10

19

60

"

45"

45

"

13

9

19

23

"

50 17

40"

1 Marl .

Grund- und Bodenfrage von W. Liebknecht Ralender pro 1875 des Reuen Social- Demo­frat", pr. Stüd

Marseillaise von 3. Audorf, pr. 100 Stüd Bei Abnahme von 50 Gremplaren tritt bei den Kalendern 33% pet. Rabatt ein.

Die hier notirten Preise sind nar bei Abnahme von größere Quantis von jeder Sorte.

Bei einzelnen Exemplares tritt eine verhältnißmäßige Preis erhöhung ein. Bestellungen auf einzelne Exemplare der hier notirten Bro schüren, versenden wir nur gegen Einsendung des Kreuzbandporto's.

Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß nach der neuesten Postverordnung Drucksachen bis zum Kilogramm ( 2 Pfund) Gewicht unter Kreuzband versandt werden können. Es empfiehlt sich also, bet fleineren Bestellungen unter 2 Pfund 30 Pf. Porto beizufügen für die Franfirung unter Kreuzband.

Briefka ste u.

Anonyme Einsendungen, Anfragen u. f. w. fönnen nicht be rücksichtigt werden. In der Annonce von Nr. 16 von Frau Maria Brener muß es nicht

heißen Ratharinenpforte 48, sondern Katharinenstraße 48.

Ottensen. Febr.,

Ottensen. ben 10 Febr., Nennter Schleswig- Holsteinscher

Abends 8 Uhr,

in Burmeister's Salon, Große

Volksversammlung.

L.- D.: Bortrag des Herrn Hörig aus Samburg. Berschiedenes.

6. Diebrich.[ 1,80]

Anfang 9 Uhr. Hamburg.bené s br, Barmbed. Sonntag, den 14. Febr,

Ende Morgens 4 Uhr. Billets für Herren 7, Damen Bon 12 bis 1 Uge:

Pause,

Sgr.

welche durch Gesang der beliebtten Wolters­dorff- Sänger ausgefüllt wird.

Nach der Pause:

Großer Triumphzng mit Schlußtableau

bel bengalischer Beleuchtung und Bollegefang.

( Arrangirt von C. Scheer.)

Hierzu ladet alle Kollegen und Freunde ein und ein schönes Amusement verspricht

Das Comité.[ 5,00]

8 Uhr,

in Tütge's Salon, Balentinetamp 41, Gefchl. Mitgliederversammlung d. Arb.- Frauen- u. Mädchen- Vereins. Tagesordn.: Monatliche Abrechnung und Berschiedenes. Frau Jaland.[ 2,00] Die Vergnügungscomitémitglieder werden

Uhr,

Morgens 11 Uhr,

bei Herrn Schulz in Barmbed am Markt, Volksversammlung.

Referent und Tagesordnung in nächster C. Simat.[ 1,40]

Annonce.

ersucht, Mittwoch, Abends 7 libr, bei Fran Dresden. Sonnabend, 13. Febr.,

Fuchs, Breitergang 15, 2. Etage, zu erscheinen.

Altona . Montag, den 15. Febr.,

Abends präcise 8 Uhr, im Englischen Garten, Großes

Concert und Ball,

Berlin . Donnerstag, den 11. Februar, unter Mitwirkung mehrerer Liedertafeln

Abends 8 Uhr, Sophienstraße 15,

Geschl. Mitglieder- Versammlung

verbunden mit

deklamatorischen Vorträgen.

b. Allg. Tischler( Schreiner-) Bereins. Saalöffnung 7 Uhr. Karten, für Herr und Dame, à Tagesordn.: Abrechnung vom Januar.find an allen bekannten Berkaufsstellen zu Der Antrag Herold's gegen Meißner und haben. Die Karten an der Kaffe losten

C. Richter. Berschiedenes.

3,601 Samburg.

Freitag, den 12. Febr., Abends 8 Uhs, in Stabli's, früher# tge's Salon,

Gemeinschaftliche

Gefchloffene Mitgliederversamml.

6 Allg. deutschen Arb.- Vereins

und

Social- demokr. Arb.- Vereins.

184.

wasbe,

weinigungsfrage.

at werden.

-

Zu einer regen Bethelligung ladet ein

Sitt.[ 1,60] 6 Schill. Sonnabend, 13. Febr., Abends 8 Uhr,

im Salon zum Stoland, 1. Jakobsstraße 19, Geschlossene Mitgliederversammlung des Korbmacher- Bundes

Das Comité.[ 8,40]

Altona - Ottensen . Abends 7 uhr, Freitag, 12. Febr.,

in der Maurerherberge in Altona , Gefchl. Mitglieder- Versammlung

Hamburg- Altona - Ottensen . des Allgem. deutsch. Maurers und

H. Möller.

NB. Ich ersuche die Borstandsmitglieder,

Steinhauer- Bundes.

Abends 8 Ubr,

In der Conversation am See 35, Defftl. Mitgliederversammlung

des Allg. deutsch . Arbeiter- Bereius.

Wahlkreis.

Sonnabend, 13. Febr., Abends 8 Hhr, Große

Volksversammlung

in Neustadt.

Sonntag, den 14. Febr., Nachm. 5 lihe, Volksversammlung in Oldenburg

e im Gastwirth Flohr( Bellevue). Montag, den 15. Februar, Abends 8 Uhr,

Deffentl. Versammlung

in Heiligenhafen im Lotale des Gastwirths Gerber. T.D.: Berichterstattung über die Thätig Tagesordn.: Die Menschheit und die Geteit des Reichstages vom Reichstagsabgeord 15,00

-

Schichte. Referent: Herr Diener. Die Parteigenoffen mögen für die größte Berbreitung Sorge tragen. 8. Neumann.[ 2,00] In unserem Berlage ist erschienen und durch alle Buchhandlungen, sowie durch die Expe. dition der Parteiblätter zu beziehen:

Die Forderungen des

an

Socialismus

neten Reimer.

Eimsbüttel Mittwoch, 10. Febr.,

Abends 8 Uhr,

im Lotale des Herrn From bein, Eimsbütteler Chauffee 32, Gefchloffene Mitglieder- Versamml. des Allg. deutsch . Arbeiter- Vereins TO. Fortsetzung des Offenen Aut wortschreibens. Abrechnung. Th. Walterling.[ 1,80]

Zukunft u. Gegenwart. Thehoe. Donnerstag, 11. Februar, Eine Schrift zur Vertheidigung und zum Angriff von

Bruno Geiser , Redakteur des Zeitgeist". 64 Seiten Ottav. Preis Weart oder 18 kr.

Wiederverkäufer erhalten entsprechenden Rabatt und auf je 10 festbestellte Erem­ein Freiexemplar. [ 10,00] München . Nottmanner u. Co. Buchhandl. Berlag d. ,, Beitgeist". I

T.D: Bereinsangelegenheiten. Die Mitglieder, welche in der letzten Berplare Donerstag, den 11. Febr., Abends 8 Uhr, sammlung in Ottensen waren, werben auf gefordert, zu erscheinen.

Im Salon zum Roland, 1. Jakobftr. 19,

e Roften be feibung S2,20] zu erscheinen. Die Stab Baris erhielt bemin

D. D.[ 2,60]

A. Neumann.[ 2,20]

THE D

Abends 8hr, im Lotale des Herrn B. Eggers, Versammlung

des Social- demokrat. Ortsvereins. TO Statutenberathung und Bor ftandswahl.

Neue Mitglieder werden aufgenommen. Kreuzberg.[ 1,80]

Dud nne Berlag von E. Sheing fou. . Berein) in Berlin . Berantwortlich für die Nedaktion:

. Küster in Berlin ,