r. 75. 15. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
72. Sigung. Dienstag, 29. März 1898, 12 Uhr. Am Bundesrathstische: v. Posadowsty. Frhr v. Thiel mann, v. Goßler.
Mittwoch, 30. März 1898.
Menschen zu erziehen. Aber man muß von ihnen auch den Muth rechtes einen Konflikt mit dem Reichstage heraufzubefchwören, wohlan, verlangen, ihren Namen zu nennen. Beschwerdeführende Beamte sind so mögen sie es versuchen. Wir werden ja sehen, wer dabei den feine Korporation und es erscheint mir bedenklich, wenn die Kürzeren zieht. Für den Präsidenten fann es jedenfalls nur er Geschäftsordnungs- Kommiffion zu einer solchen Anschauung sich bewünscht sein, in dieser wichtigen fonftitutionellen Frage ein Botum tennen sollte. In diesem Falle wird sich die Regierung volle Frei- des Reichstages zu erhalten. Warten wir dann ab, was die Reheit ihrer Handlungsweise vorbehalten. gierungen thun werden.
Abg. Dr. Hammacher( natl.): Ich habe vielfach beobachtet, Abg. Frhr. v. Stumm( Rp.): Ich habe durchaus keinen daß die Behörden die Ausübung des Petitionsrechtes seitens der Wunsch ausgesprochen, wie fich die Regierung zu einem solchen Beamten als eine Verlegung der Disziplin betrachten. In bezug Beschluß des Reichstags stellen solle. Das ist durchaus ihre auf den Werth der Verhandlungen ist lediglich der Inhalt der Sache. Ich habe nur gemeint, daß ein Regierungskommissar zu einer Petition maßgebend, nicht die Person des Petenten. Ein Reichstag, Petition, die ihm unvollständig mitgetheilt wird, nicht Stellung der seine Prärogative behaupten will, muß darauf dringen, daß von nehmen kann. vornherein die Geschäftsordnungs Kommission die Petitionen in der Vorschrift nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reichstags den Behörden vorlegen darf.( Bravo !)
Die Diskussion wird geschlossen und der Antrag Gröber( 3) gegen die Stimmen der Konservativen und Freikonservativen an Beim Etat des Reichstanzlers und der Reichs genommen. Der Etat des Reichstags wird unverändert genehmigt. fanzlei" liegt folgende Resolution Auer vor: Der Reichstag wolle beschließen:
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2. Der Reichstag ersucht deshalb den Herrn Reichskanzler, dafür Sorge zu tragen, daß die in Nr. 7 des Reichs Gesetzblattes von 1898 als Berichtigung" bezeichnete Veröffentlichung als rechtsungillig im Reichs- Gefeßblatt bezeichnet werde.
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Zunächst werden einige Rechnungsfachen debattelos erledigt. Es folgt die dritte Lesung des Etats. Sächsischer Bundesbevollmächtigter Graf v. Vinthum- Eckstädt: Ich babe leider seinerzeit auf die Angriffe des Herrn Abg. Bebel auf die fächsische Militärverwaltung in bezug auf die Lieferung von Sattlerarbeiten nicht antworten können. Ich habe zu erklären, daß das sächsische Kriegsministerium genau nach den Grundfäßen verfährt, die der preußische Kriegsminister in der zweiten Lesung dargethan hat und es liegt ihr durchaus fern, in das Erwerbsleben der Unternehmer ein zugreifen. Der Vorwurf, daß die sächsische Militärverwaltung Lohndrückerei treibe, ist vollkommen unberechtigt. Abg. Singer( Soz.): Ich hätte eigentlich geglaubt, daß solch ein Antrag ganz überflüssig sei. Ich hätte es als selbstverständlich Abg. Merbach( Rp.): Man tann über die Beschäftigung erachtet, daß das Reichstagspräsidium ganz einfach eine Verfügung fremder Arbeiter denken, wie man will, jedenfalls erlassen hätte des Inhalts, daß die Unterschriften der Petitionen der 1. Die im Reichs- Geseyblatt von 1898 Nr. 7 S. 33 ohne. nimunt sich ein solcher Vorwurf aus dem Munde des Herrn Regierung nicht mehr ausgehändigt werden. Ich muß nunmehr vor Namensunterschrift erfolgte Veröffentlichung folgenden Wortlauts: Bebel fehr sonderbar aus. Das ist ja der Standpunkt allem gegen die Auffassung Verwahrung einlegen, als ob aus der Berichtigung. In dem in Nr. 18 des Reichs- Gesezblattes für eines ehrbaren Spießers, aber nicht der eines zielbewußten Ver- Thatsache, daß dieser Antrag hier berathen wird, irgendwie ein 1891"( S. 261 ff.) abgedruckten Gefeße betreffend Abänderung der treters der internationalen Sozialdemokratie. Wenn wir einen Recht der Regierung hergeleitet wird, über die Petitionen Gewerbe- Ordnung vom 1. Juni 1891 find Seite 283 im letzten chinesischen Arbeiter aus Kiautschou herführen wollten, so irgendwie zu verfügen.( Sehr richtig!) Absage des§ 138 a infolge eines Versehens die Worte: sollte sie Herr Bebel jerade mit dem Bruderkuß empfangen. Oder Graf Posadowsky meinte, er fei gegenüber scharfen Ausdrücken 3iffer 2 und 3" an stelle der Worte: Biffer 3 und 4" flimt Herr Bebel in das Hoch auf die internationale Sozialdemokratie, von seiten der Beschwerdeführer nicht nervös; ich hätte gewünscht, gesetzt werden. Der letzte Absatz des§ 138 a hat richtig das Herr Singer am Schluß eines jeden Parteitages ertönen läßt, nur ganz daß die Reichs- Eisenbahnverwaltung in dieser Hinsicht sich ihn zum wie folgt zu lauten: Die untere Verwaltungsbehörde kann Teise ein? In seinen weiteren Ausführungen bestreitet Redner, daß in Muster genommen hätte. die Beschäftigung von Arbeiterinnen über sechszehn Jahre, welche dem vorliegenden Fall Lohndrückerei getrieben worden sei, und Wir haben selbstverständlich nicht die Meinung, daß die Namen tein Hauswefen zu besorgen haben und eine Fortbildungsschule nicht konstatirt, daß es die Pflicht eines jeden Volksvertreters sei, von der petitionirenden Beamten nun immer verschwiegen werden besuchen, bei den im§ 105c Absah 1 unter Biffer 3 und 4 beder Tribüne herab stets die Wahrheit zu sagen.( Sehr gut!) müßten. Es entspricht durchaus nicht dem verfaffungsmäßigen zeichneten Arbeiten an Sonnabenden und Vorabenden von Festtagen Abg. Jskrant( Antis.): Die parlamentarische Bertretung foftet Petitionsrecht, daß diejenigen, die von ihm Gebrauch machen, nachmittags nach 51/2 Uhr, jedoch nicht über 82 Uhr abends hinaus, das deutsche Volt jährlich nahezu 700 000 Mart. Es ist sehr die nun ängstlich darauf bedacht sein müssen, daß das ja nicht herausgestatten. Die Erlaubniß ist schriftlich zu ertheilen und vom ArbeitFrage, ob das deutsche Volk von seiner Vertretung für diese tommt. Es ist eben ein Mißbrauch des petitionsrechtes geber zu verwahren", 700 000 M. ein genügendes equivalent erhält. Jedenfalls dürfen wenn aus seiner Ausübung dem Petenten Nachtheile entstehen. Und steht im Widerspruch mit dem nach erfolgter Zuftimmung feitens nicht noch weitere Kosten hinzukommen. Aus diesem Grunde bin das kann uns nicht trösten, daß die Betenten nicht wegen der des Bundesraths in Nr. 18 des Reichs- Gefeßbl." für 1891( S. 261 ff.) ver ich durchaus gegen den Bau des Präsidialgebäudes. Petition, fondern wegen ihrer Ausdrucksweise bestraft werden. Sie öffentlichen Beschluß des Reichstags vom 8. Mai 1891 und entbehrt Angesichts der sozialen Gedanken, die durch das Bolt gehen, muß soll gegen die vorgefeßte Behörde nicht ehrerbietig genug gewesen der Rechtsgiltigkeit, da die verfaffungsmäßig erforderliche Zuich erklären, daß es im Bolte nicht verstanden werden wird, wenn sein. Aber die Petition war ja nicht an die Reichs- Eisenbahn- ftimmung des Reichstages zu der durch diese Veröffentlichung ver das Gehalt des Reichskanzlers noch erhöht werden sollte. verwaltung gerichtet, sondern an den Reichstag; daher kann von suchten Aenderung des vom Reichstag und Bundesrath beschlossenen, Abg. Bebel( Soz.): Der Abg. Merbach hätte sich seine Ent- cinem unebrerbietigen Ton gegen irgend eine Behörde hier gar nicht im Reiche- Gesetzblatt von 1891( 6. 261 ff.) veröffentlichten Ge rüftung vorhin ersparen können, wenn er die Verhandlungen vom die Rede sein. Diese hat sich vielmehr in Dinge gemischt, die nicht feges fehlt. 21. Februar gelesen hätte. Ich meine, forrefter hätte ich damals ihres Amtes sind.( Sehr richtig! links.) gar nicht verfahren können. Mein Gewährsmann May Bär schrieb Daß sich die Herren von der Rechten gegen den Antrag erklären mir im Auftrage bes Sattlerverbandes und bat würden, daran haben wir nicht gezweifelt. Diese Herren geben im mich dringend, nachdem die Untersuchungen der Saltler: Prinzip das Petitionsrecht zu, aber sie möchten daneben schreiben: tommission abgeschloffen feien, das Material im Reichs Das Petitionsrecht wird gewährleistet, die Ausführung wird be- Abg. Stadthagen( Soz.): Es wird in der anonymen Berich tag vorzubringen. Wenu in dieser Weise an einen straft".( Große Heiterkeit.) Die Ausführungen des Herrn Grafen tigung des Reichs- Anzeigers" versucht, ohne die Zustimmung des Abgeordneten herangetreten wird, von dem Bertreter einer Klaffe, Roon bestätigen nur, daß er das Petitionsrecht als ein der Autorität Reichstages ein neues Gesetz zu schaffen. Offenbar wird dadurch die er in erster Linie hier zu schüßen hat, so ist es seine verdammte fehr unbequemes Gegengewicht betrachtet. Wenn aber im Reichs Artikel II und VII der Verfassung verlegt. Abänderungen an einem Pflicht und Schuldigkeit so zu handeln, wie ich gehandelt habe. tag folche Anschauungen geäußert werden, so darf man sich Gesetz sind nur nach Zustimmung aller gesetzgebenden Faktoren Wenn die Angaben des Herrn Max Bär sich nachher nicht nach darüber nicht wundern, daß fast allgemein der Glaube herrscht, möglich. Der Reichstag war zu einer solchen Berichtigung niemals allen Richtungen als wahr erwiesen haben, so bedaure ich die Angestellten müßten, weil sie ihre Arbeitskraft in berechtigt. Wir gerathen damit auf eine schiefe Ebene. Auch bei das. Der Mann hat ja auch seine Strafe dafür erhalten. Ich den Dienst der Verwaltung stellen, auch in ihren politischen An- einem Druck oder Schreibfehler kann es sich um bedeutende habe im vollsten Glauben gehandelt und werde mich in schauungen sich nach ihren Vorgesetzten richten( Sehr richtig! links), Dinge handeln. Gestern sind zum Beispiel hier über 117 Millionen ähnlichen Fällen stets so verhalten. Was nun die Löhne da darf man sich nicht darüber wundern, daß die Militär- und bewilligt worden; es tönnte 111111 pafsiren, daß der der Sattlerarbeiter anbetrifft, so steht es fest, daß die Marineverwaltung verfügt, die Beamten dürfen überhaupt nicht nicht genannte Verfasser dieses Reichs- Gesetzblattes irrthümlich Arbeiten für die Militärverwaltung von Stecher einem fleinen mehr in ihrer Gesammtheit Beschwerde führen, sondern nur noch das Komma einige Stellen nach links rückte. Das würde ebenso Meifter im fächsischen Erzgebirge übergeben worden sind. Dieser einzeln.( Sehr richtig! lints.) Meine Herren, die Dinge verfassungswidrig sein, wie der vorliegende Fall. Nun gebe ich zu, Mann hätte die Arbeit nicht bekommen, wenn Stecher nicht davon spißen sich allenthalben derartig zu denken Sie nur daß die Regierung durch die Berichtigung dem Sinne entgegen besonderen Profit gehabt hätte. Von dem Zwischenmeister nun habe an den Grlaß des Grafen v. Posadomsky- daß der Kampf fommen wollte, den die Mehrheit des Reichstages seinerzeit selbst ich ein Schreiben an einen Arbeiter an der Hand, in dem diesem um das Petitionsrecht im Jutereffe einer geordneten durch die bekannte Verböserungskommission Gutfleisch- Stumm ver eine Arbeit für 1,20 übertragen wird, die nach den An- und vernünftigen Staatsverwaltung geführt werden muß. Was trat. Es ist richtig, daߧ 105c der Gewerbe Ordnung in gaben des Herrn Bigthum v. Eckstädt mit 1,50 bezahlt bisher als selbstverständlich erschien, das wird jetzt in einer Weise der zweiten Lesung eine andere Normirung gehabt hat, wird. Ebenso wie die Parteigenoffen des Herrn Merbach eingeschränkt, die geradezu unerhört ist. Es ist wahr: die Petition als in der dritten, und daß dementsprechend der Ginn, verlangen, daß der Bauer fein Rorn direkt verkauft braucht nicht mit einer Geldstrafe belegt zu werden; aber man kann den die Herren Gutfleisch bis Stumm mit den voit und nicht erft burch Zwischenhändler, so verlangen wir, den Leuten so viele Hindernisse in den Weg legen, daß sie schon uns grundfäßlich bekämpften Ausnahmen des§ 138a verbunden daß die Militärverwaltung ihre Arbeiten an Leute vergiebt, merken: diese Dinge geschehen deswegen, weil wir petitionirt haben. wiffen wollten, abgeändert worden ist.§ 105c hatte in dem die fie auch selbst herstellen, damit die Löhne der Arbeiter nicht Herr Graf Roon hat nun den traurigen Muth befeffen, der Res Regierungsentwurf die jetzige Nummer 2 nicht enthalten. Im durch den Verdienst von Zwischenmeistern geschmälert werden. gierung den Rath zu geben, daß fie alle Petitionen, die ihr ohne§ 105c find die Ausnahmen von der Sonntagsruhe angeführt, und Ferner hat Herr Merbach gemeint, unser Verlangen, daß Nennung der Unterzeichner vom Reichstag zur Berücksichtigung es war das Bestreben jener Herren, möglichst viele Ausnahmen böhmische Arbeiter dort nicht beschäftigt würden, stehe im Wider überwiesen werden, einfach als anonyme Buschriften behandelt, hineinzubringen. Schon in der Kommission war es gelungen, als spruch mit unserer internationalen Gesinnung. Wir haben jedoch d. h. fie in den Papierforb wirft. Er hat wohl vergessen, Str. 1a als Ausnahme auch diejenigen Arbeiten hineinzubeziehen, die nicht verlangt, daß böhmische Arbeiter überhaupt nicht in Deutsch - daß diese Petitionen dann die Unterschrift des Reich zur Durchführung einer gefeßlich vorgeschriebenen Inventur erforderland beschäftigt würden dies haben die Parteigenossen des Herrn tags tragen.( Sehr richtig! Bravo!) Und dann will ich dem lich sind. In der zweiten Lesung wurde das auch so Merbach in Sachsen durchzusehen versucht aber wenn Herrn Grafen Roon noch eines fagen: Die Herren von der beschlossen, der damalige Wortlaut des§ 138a aber war geblieben. Arbeiten vom Reich vergeben werden und man hierzu aus- fonservativen Partei haben keinen Anlaß, gerade von dem Ton der Es würden dementsprechend die Bedingungen, unter denen wärtige Arbeiter heranzieht, um dieselben gegen die deutschen Beschwerdeführer zu reden. Man braucht nur an das Verhalten Arbeiterinnen an Sonnabenden und Vorabenden von Feiertagen bis Arbeiter und das ist der Kardinalpunkt als Lohnbrücker der Herren in den Parlamenten, man braucht nur die Ausdrücke der in die Nacht hinein beschäftigt werden dürften, sich bezogen haben: und Arbeiterorganisations 3erstörer zu gebrauchen, fonfervativen Presse sich zu vergegenwärtigen, um zu merken, daß 1. auf die Bewachung von Betriebsanlagen, 2. auf Arbeiten, die dann treten diese Arbeiter, bewußt oder unbewußt, in feindlichen die Herren, wenn es sich um ihre eigenen Interessen handelt, auch zur Verhütung von Verderben von Rohstoffen oder des Mißlingens Gegensatz zu den deutschen Arbeitern, und aus diesem Gesichtspunkte den scharfen Ton zu finden wissen, den sie den Beamten verbieten begonnener Arbeiten erforderlich sind, sofern nicht diese heraus haben wir das größte Jntereffe, ein derartiges Vorgehen zu wollen.( Sehr richtig! links.) Ich hoffe, daß der Reichstag wegen Arbeit an Werktagen vorgenommen werden kann. Bei der mißbilligen. Das steht in feinem Widerspruch mit unserem Bestreben, der traurigen Erfahrungen, die er gemacht hat, für die Zukunft Busammenstellung aber sind den Herren Unklarheiten in die soziale Lage der Arbeiter aller Länder zu heben. Herr Mer darauf verzichten wird, die Namen der Petententen irgendwie bekannt der Redaktion unterlaufen. Ich kann Ihnen wenigstens fünf bach begann damit, er müsse die Arbeitgeber gegen ehrenrührige Ber: zu geben.( Bravo ! links.) Fälle nennen, in denen von unserer Seite darauf hingewiesen dächtigungen unsererseits schüßen. Wenn ein Arbeitgeber niedrige Staatssekretär Graf v. Posadowsky: Ich kann zwar den wurde, der Gesehentwurf zeige eine unklare Sprache und eine UnLöhne zahlt, so halten wir das zwar für unrecht, aber nicht für Zusammenhang von Petitionsrecht und Koalitionsrecht nicht recht klarheit des Gedankens, und die Anträge zeigten dasselbe. Die ehrlos, denn in der kapitalistischen Wirthschafts Ordnung" ist der verstehen, muß aber den Herren Sozialdemokraten in bezug auf Herren wollten eben so thun, als wenn sie Arbeiterschuh gäben, Unternehmer gezwungen, so zu handeln. Herr Merbach braucht also meine Erlaffe zugeben, daß sie diese Rub so gründlich wie nur irgend während fie Arbeitertruh lieferten. Sie übersahen auch, die Ehre diefer Leute nicht zu vertheidigen. möglich abgemolten haben. Zur Sache will ich nur bemerken, daß daß sie, wenn sie ihre Ansicht durchdrücken wollten, hätten be Sächsischer Bundesbevollmächtigter v. Winthum Eckstädt be: es stets Brauch ist, daß sobald Beschwerde über eine Behörde er antragen müssen, im§ 138a die Nummer 2 durch 3 und 3 durch 4 richtigt einen fattiſchen Irrthum, den der Abg. Bebel begangen. hoben wird, diese Behörde auch erfährt, wer sich beschwert. Daß zu ersetzen. Wir haben uns damals sehr darüber gefreut, da jetzt Nicht Bär sei bestraft worden, sondern der Redakteur Saffenbach die Petitionen Eigenthum des Reichstages find, habe ich nie be- eine ganze Reihe von Arbeiterinnen, die sonst am Sonnabend bis stritten. nach 1/26 Uhr hätten arbeiten müffen, nun nicht länger beschäftigt Abg. Rickert( frf. Bg.): Auch ich bin diefer Meinung des Herrn werden tönnen. Dieses Versehen der damals reaktionären Mehrheit Staatssekretärs und halte daher dafür, daß die ganze Sache eine ist sehr bald von den Kommentatoren bemerkt worden, und es ent innere Angelegenheit des Reichstages ist, das Präsidium also die stand eine juristische Kontroverse darüber, ob der Richter auszu= Entscheidung darüber hat. legen hätte, daß als Biffer 2 3iffer 3 gefeßt werde und für Ziffer 3 Ziffer 4. Diese rein juristische Kontroverse geht uns hier nichts an. Tas steht aber fest: nimmer hat der Bundesrath bas Recht, ein Die Geschäftsordnungs Kommission mit der Prüfung der Verfehen, das der reaktionären Mehrheit passirt ist, nach sieben Frage zu beauftragen, ob und bejahendenfalls in welcher Weise Jahren durch eine Berichtigung zu verbessern. Das ist verfassungsdie Unterschriften der bei dem Reichstag eingelaufenen widrig und würde uns auf eine böse schiefe Ebene führen. Nun ist Petitionen gegen Bekanntgabe an Personen, welche dem darauf hingewiesen worden, daß schon beim Militär- Strafgesetzbuc) Reichstage nicht angehören, sichergestellt werden sollen." der§ 95 in ähnlicher Weise durch eine Berichtigung geändert worden Abg. Lieber( 3) begründet diesen Antrag unter Hinweis auf Abg. Graf v. Roon( t.): Wenn die Namen der Petenten der ist; das Bureau hatte bei der Zusammenstellung eine Zeile den Vorfall, der neulich bei der Berathung des Nachtragsetats des Regierung nicht mitgetheilt werden, so fann ja der Reichstag fort- ausgelaffen. Der Reichstag hat aber noch nie erklärt, daß jene Eifenbahnamts vom Abg. Bebel zur Sprache gebracht ist. Bei einer während dupirt werden von unberufenen Querulanten. Im übrigen Berichtigung im Reichs Gefeßblatt" zutreffend ift. Nicht durch Petition der Eisenbahn- Betriebssekretäre an den Reichstag find die bin ich auch der Meinung, daß die Betitionen Eigenthum des Reichs Bufall steht in unserer Geschäftsordnung die Beftiminung, daß vur Unterschriften ber Eisenbahn Verwaltung bekannt gegeben tags find. Es soll nur die ungehörige und freche Art der Aus der Gesammtabstimmung in dritter Berathung, wenn eine Vers worden und diese hat die Betenten wegen des ungebühr führung des Petitionsrechtes getroffen werden. Sonst soll immer änderung stattgefunden hat, erst die Zusammenstellung erfolgen muß, lichen Zones der Petition bestraft. Durch eine solche Praxis öffentlich verbandelt werden und hier sprechen Sie für Geheimniß- und die Abstimmung nicht unmittelbar vorgenommen werden kann, tann unter Umständen das verfassungsmäßige Petitionsrecht schwer thuerei. Die Angriffe des Herrn Singer auf die konservative Partei wenn nicht volle Uebereinstimmung aller Anwesenden herrscht. Dadurch geschädigt werden. Freilich muß ich zugeben, daß Fälle denkbar weise ich als vollkommen unwahr mit aller Entschiedenheit zurück. sollen Bersehen verhütet werden. Was aber beschlossen ist. bleibt find, in denen völlige Deffentlichfeit erwünscht ist. Aeltere, erfahrene Abg. Dr. Lieber( 3): Daß mein Antrag eine so hochgradige Gesez. Wir wissen ja garnicht, ob es uns nicht gelungen wäre, beu Barlamentarier haben stets die Gepflogenheit gebabt, Petitionen nur Erregung hervorgerufen hat, beweist, wie nothwendig es war, die Versuch, die Ziffern 3 und 4 in den§ 138 hineinzuziehen, zu vor abschriftlich, ohne die Unterschriften, zur Einsicht herauszugeben, Sache zur Sprache zu bringen. Die beiden Herren von der Rechten, hindern. Wir haben einen Vorgang, der ganz ähnlich liegt, wie die andere, harmlosere Gemüther, haben diese Vorsicht nicht geübt, die sich gegen meinen Antrag aussprachen, haben der Ne Sache, die uns hier beschäftigt. Er bezieht sich auf§ 124 Nr. 5 der sondern die Urschrift selbst ausgeliefert. Ich denke, die Behörden gierung den denkbar schlechtesten Dienft geleistet. Wenn sie die Gewerbe- Ordnung. Darin wird dem Arbeiter das Recht gegeben, haben nur ein Interesse daran, zu erfahren, worüber Beschwerde Meinung aussprachen, die Regierungen werden tein Gewicht ohne Kündigung aus der Arbeit auszutreten, wenn so heißt c geführt wird, nicht, wer fie führt. auf die Petitionen legen, wenn ihnen die Namen der Petenten nicht wörtlich: wenu bei Fortsetzung der Arbeit das Leben oder die Gesund Abg. Graf Roon( f.): Wir stehen auf einem anderen Stand: ausgeliefert werden, so ift das eine sehr traurige Ansicht, die sie von heit der Arbeiter einer erweislichen Gefahr ausgefeht sein würde, puntt, als die Antragsteller; wir achten die Autorität der Re- der Regierung haben. Ich glaube, die Regierung wird nach ihrer welche bei Eingehung des Arbeitsvertrages nicht zu erkennen war." gierung höher, und auch für den Fall, daß Petenten Pflicht alles objektiv beurtheilen, was ihr vom Reichstag zur Be- Das ist eine Bestimmung, die auf den ersten Blick so brutal erscheint, wegen ihrer Ungehörigkeit bestraft werden. Durch den rücksichtigung überwiesen wird. Ift denn der Reichstag eine solche das man genöthigt ist, an denken: liegt denn hier nicht ein offen Antrag wird nur ein nicht ersprießlicher Gegensatz zwischen quantité négligeable? Was tommt es denn auf die Nanten bei einer bares Versehen vor? Und nm ein solches bandelt es sich aus. Regierung und Volksvertretung geschaffen, blos, um ein paar un- Betition an? Nur der fachliche Jubalt darf entscheiden. Ich Ausweislich der amtlichen Protokolle hatte der Reichstag eine Fassung artige Beamte vor der verdienten Bestrafung zu schüßen. alus habe den Verdacht, Herr v. Stumm will nur Ver beschlossen, in der der wichtige Zwischensah enthalten war: einer
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Abg. Kunert( Soz.): Ich verzichte darauf, dem fächsischen Bevollmächtigten an dieser Stelle zu erwidern; ich werde dies bei der Berathung des Militäretats, Titel„ Kriegsminister", nachholen. Damit schließt die Generaldiskussion; das Haus tritt in die Spezialdiskussion ein. Beim Spezialetat, Reichstag" liegt ein Antrag Gröber u. Gen.( 3) vor:
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Abg. Frhr. v. Stumm( p.) schließt sich den Ausführungen des Abg. v. Roon an. Es tommt oft vor, daß Arbeiter sich ganz zu unrecht beschweren, ja ihre Vorgesetzten geradezu verleumden. Wollen Sie diese Leute noch protegiren? Die Namen der Petenten muß man auch zur Beurtheilung der Petition kennen. Es ist doch nicht gleichgiltig, ob die Petition von 16jährigen Jungen oder von ehren werthen Männern stammt.
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Staatssekretär Graf Posadowsky: Ich kann von Beschwerde: steckensspiel mit uns bei der Ablehnung unseres ernstgemeinten erweislichen nicht nothwendig mit dem Gewerbe. führern eine sehr starke Dosis von Ausdrücken vertragen; ich würde Antrags treiben. Das Petitionsrecht der Beamten muß unbeschränkt betriebe verbundenen" Gefahr. Diese Stelle ist in der Zu folche Leute nicht bestrafen, sondern versuchen, sie zu manirlichen gesichert werden. Haben die Regierungen Luft, wegen des Betitions- fammenstellung zwischen der zweiten und dritten Lesung durch einen