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August Kapell, Berlin  , Waldemarstr. 56.

hat ble Bernichtung derjenigen Stelle der Broschüre verfitat. In welcher felbft gewählt haben. So welt aber die Unpartelfigfelt bes beantragten feber Gefelle abhängig vom Meister in Bezug auf fein eigenes Geld wäre? elne Beleidigung des Re'stanzlers gefunden in. Münster  . Der ,, Weßt. Schiedsgerichts. Wabrlich diese Ansichten, vertreten burch liberale" Bau, Maurer und fälische Merkur   veröffentlicht eine vom 5. Februar batiste päpftliche Ency Beatiglich der Fähigkeit des Gerichte, Nicht zu fored 13immerineifterverbände, dokumentizen so recht die Freiheit, welche te tita an die Bischöfe in Preußen, morin die Berustheilung der Kirchengeseze heben, daß die Zusammenlegung des Gerichts, faut§6 ra: lomus anstrebt. Aber nichts destoweniger werden so die Zimmerlette and die Erfommunikation aller vom Staate angeftellten Seiftlichen ausge- burchaus unsachgemäße ist. Wenn auch nach dem Entwurf bie töglichkeit in ein fo'ches Abhängigkeitsverhältniß nicht schmieden lassen, denn wenn es sprochen wird. Freiburg   1. 8 Brieffer Geizmann wegen Wiederho ung vorliegt, daß zuweilen zwei Schneider ale Rister fun fren und in einem fo weit tame wifeben die Meifter am Ende noch tommandiren, was unb Hedlicher Funktionen in 121 Fäffen zu 7680 Mart, event. 1 Jahr 6 Mo ftreitigen Falle wolfchen zwei Schneidern Recht sprechen, fo wird dies boch wie viel gegeffen werden felle. Darum, Zimmertente Deutschlands  , tretet naten Gefängniß verurtheilt Bicas Geppest wegen gleiden Bergebens zu immer zu den Ausnahmen gehörigen, da der fachgewertliche Chara ter des zusammen, gritudet einen Berein am Orte, und wendet Ench um Sih zu 6 Mox. Gef. verurtheilt. Frankfurt   a. M. Frantf. Boltsfr." Tonfiszirt. Schiedsgerichts nirgends betont ft Die Folge wird se n, daß über einem jeder Stunde an uns. Nur durch gemeinsames Birken tönnen wir den Frankfurt   a M. Durch heute verkündetes Urtheil des hiesigen Appellations- Streltfall zwischen Tischlern meistens Schneider, Schuster oder andere Ge- täglich überhand nehmenden Gelüften der Meister entgegentreten. Unter geritte ist der verantwortlich debatteur der" Frankfurter Zeitung  ", Otto werbtreibende werden urtbellen müffen und so fort in lauger, unbefriedi süßungen für Wilhelmshaven   nimmt entgegen Sörth  , von der einen Auflage der Majestätebeletolgung feelgesprochen, da gender Re te Kette. Ob dies zu gerechten, aus Sachkunde entspringenden argen der anderen, sowie der Berächtlichmachung der Maigefeße und der Urtheilen führen wird, ist sehr zu bestreiten und damit zuglel die Fähig Beleidigung des Generals Summer füle schuldig eelannt und zu einer Ge feit des Gerichts, objektivere Urtheile au fällen, als B. die hiesigen rechts­fängnißtrafe von drei Monaten, sowie in eine Geldbuße von hundert Mark gelehrten Bräturrichter, leicht zu befämpfen. Ein entschuldigen der Hinweis verurtheilt werden. Nürnberg  . Der Magiftrat hat den nen gebildeten auf§ 9 al. 2 des Gefeßentwurfs trifft nicht zu, da es auch dem rechtsge­fecial- demokratischen Wahlverein polizeilich falleßen laffen. Stuttgart  . lehrten Prätor freisteht, Sachverständige zu vernehmen. Thatsächlich hat Der Redakteur des Beobachter", v. Hafenkamp, wegen Bismarckbeleidig ng denn onch die hiesige Bergleichsbehörde( Nichter aus dem Gewerbestande) zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Mainz  . Der Resatteur des die Kläger   oft abgewiesen, während nach erfolgter Appellation der Prätor Binger Anz" von der Anklage, gegen§ 131 fi verfehlt zu haben, frei dem flä erischen Antrag gemäß erkannte. Dies führt zu dem Schluß, daß delprosen; der Staatsanwalt hatte zwei Monate Gefängniß beantragt ein Gewerbegericht, welches nicht auf fachgewerflicher Basis beruht, schlech München  . Jul. Lang, der auf Beleidigung des deutschen   Raifere in Unter- terbinge zur Rechtfprechung faut§ 8 der deutschen   Gewerbeordning necht Jagunge haft genommen, ift gegen Stantion in Freizeit gesetzt worden. geeignet ist. Brandenburg  . Die Social Demotraten Betge und Schönfeldt aus Mar­zahne werden vom Brandenburger Kreisgesicht in Folge einer Tellersamm lung wegen Bettelet zu je 9 Mart verurtheilt.

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Das gewerbliche Sd, dsgericht zu Hamburg  . Wie schon frither berichtet wurde, hat die geftbgebende Bürgerschaft zu Hamburg   nach langen Behen auf Andrängen einiger zünftlerischer Hand werker und rechtsfeitiger Katheberfocialisten im Januar d. J. einen Gesetz entwurf an enommen, welcher nicht nur für die Arbeiter Samburgs, fon dern auch für die Arbeiter im übrigen Deutschland   wegen seiner prinzipiellen Todtensprünge von Intereffe ift. Dieser Gefeßentwurf besteht sich auf die Einfehung eines gewerblichen Schiedsgerichte und auf Bestrafang des Ar­beitskontraktbruchs. Er soll nicht im ganzen hamburger Staatsgebiet, son. dern nur im Freihafengebiet, welches den häbtischen Theil Hamburgs   um­faßt, Geltung erlangen Das Gericht flbft soll aus je 15 Arbeitgebern und Arbeitnehmern, mit einem rechtsgelehrten Borfizenden, bestehen; die Ent. heidungen desselben erfolgen in der Regel durch den Vorfißenden und zwei Beifiber, doch steht es dem Borstßenden frei, wenn er es dir Wichtigkeit des Falles angemeffen erachtet, eine grösere Anzahl von Richtern beign ziehen. Unter den außer dem Vorfißenden an der Entscheldung Theil neh­menden Mitgliedern des Gerichts müffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sie in§ 108 der Gewerbeordnung vom 21. Juli 1869 erwähnten Streitig gleicher Bahl vertreten feln. Die Kompetens des Gerichte erfiredt fich auf teiten feibßständiger Gewerbetreibenden mit ihren Gefellen, Gehilfen und Lehrlingen, sowie der Fabritinhaber mit ihren Arbeitern. Die Entscheidun den de Gerichte find definitio  ; eine Appellation oder Nichtigkeitsbeschwerde findet nicht statt. Bertretung der Parteien durch Anwälte ist ausgeschlossen. Das Gericht hat das Recht der Eldesnahme und ist befugt, Borladungen auch gegen Dritte bei Strafe zu erlaffen; es entscheidet nach freier Ueber­zeugung, nachbeur es vorher versucht hat, einen Bergleich zwischen den Par­telen zu Stande zu bringen. Durch§ 10 bes efeges ift das Gericht be­fugt, in Fällen widerrechtlicher Einstellung der Arbeit abseiten eines Arbei­ters, oder widerrechtlichen Berlassens der Lebre abseiten eines Lehrlings, und umgekehrt widerrechtlicher Entlaffung eines Arbeiters oder Lehrlings, falls nicht sofort genitgende Sicherheit für die alternativ neben der Berpflichtung zur Rückkehr tu das Arbeits- oder Lehrverhältniß, refp. der Berpflichtung zur Wiederaufnahme des Entlaffenen, vom Gericht von Amtswegen feft, n ftellende Entschädigung geleistet erden kann, auf Antrag der Berechtigten, die Erfüllung der ersteren Verpflichtung( Rückkehr in das Arbeits- oder Lehrverhältniß, resp. Wiederaufnahme des Entlassenen) mit einer Saft bis zu acht Tagen aufzuerlegen. Dem Betreffenden ist jedoch, auch nachdem er bereite in Haft genommen, gestattet, die Arbeit resp. den Arbeiter wieder aufzunehmen oder die Entschädigung zu leisten, und fällt alsdann der Reßt der Haft fort.

Die Hamburger Parteigenoffen belder Fraktionen entschloffen fich rafch, einmilihig gegen diesen neuen Versuch, die Arbeiter zu bemüthigen und die Arbeitgeber zu bevorrechten, vorzugehen, weshalb fie zum 18. Januar d. J. eine große Boltsverfammlung einberlefen und dieser ihre Anschauung gegen den fraglichen Gesetzentwurf darlegten. Die Bolksversammlung wählte eine Kommiffion, welche dem Hamburger Senat  , ohne deffen Zustimmung der Entwurf keine Gesegeskraft erlangt, eine Eingabe wider den Entwurf machen follte. Die Kommiffion hat fich ihres Anficages entledigt und find wir im Stande, nachstehend den Wortlaut der von Gelb verfaßten Eingabe mitzutheilen:

unterbreiten.

( Foxtfehung folgt.)

Nordbaufen, 12. Febr.( Brozeß) Sente fland Unterzeichneter vor bem Appellationsgericht zu Halberstadt   betreffe der schon bekannten Ber urtheilung zu Nordhausen  , wegen Berstoßes gegen das Bereinsgefeh Unter­zeichneter hatte schriftlich schon nachzuweifen versucht, daß er thatfächlich nicht gegen das Bereinsgeses verfloßen, sondern fireng den Borschriften des Statute Folge geleistet, welches fets   den Behörden vorgelegen, und sich mit bem Obertribunalsbeschluß vom 9. Juni 1870 in vollständigem Einklang befände.$ lergegen metate der Richter, daß das Geschäftsreglement des Statuts Beweis genug sei, daß die Mitglieder des Allgem. deutsch. Acb.­Vereins in den verschiedenen Orten Zweigvereine bildeten. Die dem Unter ichneten in erfter Juftanz zuerkannte Strafe von 10 Thalern, event. einer Woche Gefängniß und Tragung der Kosten wurde somit beftät gt.

2. Hollnagel.

Bremen  , 20. Februar.( An die Abonnenten) des ,, Neuen Social­Demofrat". Das Ausbleiben der beiden letzten Sonntagsnummern vom 14. und 21. b. M. ist nicht durch die Rolportage verschuldet, sondern hat uur lediglich an der Boft gelegen, so B. den letzten Sonntag ist ber Baftwagen entgleißt und deshalb die Berspätung. Wir halten es für nöthig, hierin Aufklärung zu geben, da durch solche Unregelmäßigkeit leicht Miß­trauen und Unwillen zu der Ke portage entstehen.) Die Zeitungekommiffion.

*) Wir erklären hierdurch, daß eine Berspätung in Zustellung des Blattes in letzter Zeit nur an der Beft gelegen haben taun, da wir ftete fchon um 5 Uhr Nachmittags an Expeditionstagen die ganze Auflage des Blattes fertig hatten. Die Expedition.

Den 6. März findet in Berlin   gegen unsere Parteigen offen Radow und Derofficine gerichtliche Berhandlung statt wegen Fortsetzung eines von der Polizei geschlossenen Vereins.

Herr v. Tessendorf bereitet uns für dieses Jahr eine höchft intereffante Feter des achtzehnten März. Der e Ge­richtstermin, welcher den großen Prozeß gegen den Allg. deutsch  . Arb. Verein einleiten soll, und bei welchem Hafen clever, De­Hildesheim, 21. Febr.( Berurthei.ung.) Am 26 Januar d. 3. rosst und noch ca. zehn andere Parteigen offen als Ange­hatten die Serren Jericho und Köther, sowie der Unterzeichnete in der Betlagte fungiren, findet nämlich den 16. und 18. März statt. rufungssuche wegen Vergehens gegen die Vereinsgesetze vor bem fleinen Senat des hiesigen Obergerichts rmin, und wurde das Urtheil erster Justanz wegen mangelnder Untersuchung tafftet und an das hiesige Schöf fengericht wieder zurückgewiesen. In Folge oeffen hatten wir am 16. bfs. wieder Termin vor dem hiesigen Schöffengerichte und wurde Jeder der An­Mummers, zu 15 Mart Geldstrafe oder im Wavermögensfalle zu 3 Tagen geflagten, trotz der fehr gefcht ten Bertheidigung des Obergerichtsanwalts Gefängniß, sowie zur Eragung der Prozeßkosten verurtheilt. Gegen dieses Urtheil wird selbstoerständlich Berufung eingelegt.

A. Stolzenburg.

Dortmund  , 19. Febr.( Bauschreinerstrike.) Es wird sämmt. lichen Bauschreinern mitgetheilt daß in der hiesigen Bauschreinerei( Attien Gesellschaft Dortmund) der Lohn bedeutend reduzirt werden soll, und werden deselben ersucht, den Zuzug nach genanntem Bert fern zu halten.

Für die Tischler: C. S. Kalbfleisch.

Samburg, 21. Februar.( Aufruf an alle Malergehülfen) Ham burge und der Umgegend. Werthe Kollegen! Ich fühle mich wiederum veranlaßt, an Eure Ehre zu appell ren und fordere Euch auf, auch im Jahre 1875 file das, was wir im Jahre 1874 befchoffen und zum größten Theile erreicht haben, einzutreten. Laßt Euch in keiner Welse davon ab­schrecken, sondern stehet mit allen Euch zu Gebote stehenden Mitteln dem Berein zur Seite, damit wir unser Recht erreichen. Ferner fordere ich Alle, welche uns bis heute noch fern geftanden haben, auf, mindestens in diesem Jahre an die Ehre ihrer Brinzipale zu appelliren, daß di- fe das im vort gen Jahre gegebene Wort in diesem Jahre einzulösen. Reicht uns die Bruderhand zum Bereine, laßt Cuch nicht beeinflussen durch irgend welche Berbindlichkeiten. Vorwärts, in den Kampf.

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John Brown.

Wie oft höhnen unsere Gegner nicht aber jene Männer, wohl, wir wollen sie auf einen Märtyrer der Sclavenhefreiung welche für das 3d: al des Socialismas sich geopfert haben. Nun hinweisen, dessen Tod wahrlich nicht vergeblich war, sondern ein Bedeutendes dazu beigetragen hat, daß die Befreiung der Scla­ven in den Bereinigten Staaten von Nordamerika   fchon wenige Jahre darauf erfolgte. Es ist John Brown  , deffen Tod, gleich einem in's Pulverfaß fallenden Funken, die öffentliche Meinung gegen die Sclavenhalter eniflammte.

Alein er

Am 2. Dezember des Jahres 1859 wurde der Vorkämpfer Er batte mit den der Sclavenbefreiung John Brown   gehängt. Waffen in der Hand versucht, die Sclaven zur Empörung zu reizen und die Sclaveret in Virginien aufzuheben. unterlag. Darum machte ihm dieser Staat den Prozeß und rich­tete ihn hin. Das ist einmal der Lauf der Welt. Macht geht vor Recht; Joha Brown wurde von Rechtswegen" gehängt. Bean jemals ein Mann wußte, daß er Alles für eine erhabene 3dee auf's Spiel sezte und dem entsprechend handelte, so war

es Brown.

Ruin von Virginien  , wie ihn Brown beabsichtigte, sollte die Bas stille der amerikanischen Sclaverei und Knechtschaft geflärmt

werden.

Wir wissen wenig über die Bergangenheit Brown's; ste läßt fich in einigen Sägen erschöpfen. Seine Vorfahren waren sechs Generationen hindurch Farmer und zuerst in Neu- England   an fäffig. Sie werden als ehrenwerthe, offene und schroffe Charat tere geschildert, als würdige Nachkommen jener Bilgerväter, welche die zähe Energie und den hingebenden Eathastasmas des revo­lutionären Englands auf amerikanischen   Boden verpflanzten. John Brown ward zu Anfang des Jahrhunderts im nordöst­lidhen, gebirgigen Theile von New York   geboren und wuchs als Farmer anf. Die ersten Eindrüde des Knaben, eine rauhe, wilde Gebirgsgegend, der Umgang mit einfachen, aber kräftigen und grundehrlichen Wald- und Landlenten übten felbftredend auf den Charakter des fich bildenben Mennes einen bedeutenden Ein­flaß aus.

Warum fchritt er aber zum Aufstand? Warum wandte er S. J. Levin, erster Borfizender des Vereins der Malergehülfen. fich gegen Birginien, gerade gegen den ältesten füdlichen Staat Wilhelmshaven  , 20. Februar.( 3um Strike der Wilhelms- der Union  ? War das Zufall oder ein wohlüberlegter Plau? havener 3immerer.) Der Bund der vereinigten Arbeitgeber des Bau Birginien war der vollende ste Ausdruck des Sclavenhalterregi geweste zu Wilhelmshaven  , unterzeichnet vom Borfizenden Franz Semente, ein Staat, der die ganze Klaffe repräsentirte. Mit dem erläßt in der Wilhelmshavener Zeitung" türzlich ein Lamento. Lamento besteht natürlich darin, die Gesellen immer noch nicht wieder nach den Wünschen der Meister dfe Arbeit aufnehmen wollen, und da der Blonier" ihnen bekundet hat, daß nach Wilhelmshaven   schon 4230 Mart, obne die örtliche Unterstützung gekommen find, es den Herren daher nu­Sober Senat! Die hochachtungsvoll und ergebenst Unterzeichneten find möglich erscheint, eine Einigung zu Stande zu bringen. Die Herren von der am 18. Januar b. 3. in Tiltge's Etablissement abgehaltenen Bolts glauben, weil die fixitenden Kameraben in Wilhelmshaven   von ihren Kol­versammlung, welcher mehr als 3000 rbeiter belwohnten, beauftragt wor legen unterstützt worden sind, und zwar mit einer lanen zu hoch erscheinen ben, einem hohen Senat nachstehende Eingabe in Bezug auf den, von der den Summe, daß dadurch eine Einigung, wie fie fich ausdrücken, unter hiesigen Bürgerschaft angenommenen Gefeßentwurf, betreffend Behörden zu solchen Bewandtnissen" nicht möglich ware! Sie wütaschen also, daß die Entscheidung von Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbetreibenden mit Strifenden womöglich gar nicht unterstützt worden wären und sie der Sun­ihrem feperfonal und da: Berfahren vor denselben, ehrerbietigft zu ger wieder zur Arbeit getrieben hätte, dann wären die Verhältniffe" natür Was zuvördert die im genannten Gesezentwurf erwähnten Schiedsgebere, welche zur vortheilhaften Einigung, für die Gerren Metfter beigetragen hätten! Aber nehmen Sie, Herr Stecke, die Ber richte besteht, so muß die Fähigkeit und Unparteiligteit eines solchen Gesicherung his, daß unsere Kameraden auch verstehen werden, einzutreten für rights vorweg angezweifelt werden. Das Gericht soll, laut§ 2 des Ent- ihe natürliches Recht; wenn Sie aber überhaupt eine Einigung mit den wurfe, aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Sabl( je 15) be Strifenden herbeiführen wollen, so lönnen Sie das ganz gut, denn die feber. Seine Mitglieder( mit Ausnahme des rechtsgelegrten Borfißenden) 4230 Mart, welche die Strifenden bereits bekommen haben, hindern Sie sollen von der Gewerbelammer gewählt werden. Aus welchen Personen be durchaus nicht daran. In der neuesten Nummer der Bangewerkszeitung fteht aber die Gewerbekammer? Ans selbstständigen Gewerbetreibenden, auf heißt es alsdann folgendermaßen:" In Wilhelmshaven   striken felt dem beren Wahl die Arbeiter ohne Einfluß find, denn die wenigen Arbeiter, 11. November d. 3. die Zimmergesellen, weil ihnen die beanspruchte Lohn­welche das Hartburger Bürg rrecht befiben und zur Gewerbekammer wählen erhöhung von 16 pet.( fie erhielten 4 gr. pro Stunde) verweigert wurde. dürfen, find gegen die Bürger mit felbfiftändigem Gewerbe bedeutend in der Der Srife dauert bis jetzt hartnädig fort, well dies den Gesellen durch aus Minoritat. Die Arbeiter im Schiedsgerichte werden daher nie die Ber  - anderen Orten ihner reichlich zufließende Geldunterstützungen möglich ge treter des Arbeiterstandes, sondern stets nur solche Personen sein, welche den macht wird. Es wendet sich daher der Bund der vereinigten Arbeitgeber Arbeitgebern, in deren Bersen die Gewerbelammer lebendig wolrd, genehm er der Baugewerbe zu Wilhelmshaven   an die betreffenden Arbeitgeber, scheinen, d. h. Personen, welche von vornherein nur mit Rüdsicht auf ihre namentlich Berlin's, mit dem Ersuchen, möglich dahin wirken zu Sympathlen mit den selbstständigen Gewerbetreibenden zu Amt und richter- wollen, daß ferner zu dem genannten Zwecke auf ihren Plägen nicht mehr licher Gewalt gelangen. Daß die Arbeiter einem solchen Gericht nicht ver­gesammelt werden dürfe." Glauben denn die hochweisen Herren der Ban­trauensvoll entgegenkommen werden, sieht außer Zweifel. Sie werden ein gewertszeitung", bie Meister tönnten über eines Gesellen Portemonnaie ver Bertranen nur dann hegen können, wenn sie ihre Vertreter im Gerichte fügen, wie sie wollten? Sollte es also fchon fowelt cetonimen fein, daß Es ist mein S.yl, sagt man. Man nehme mein ganzes die Ungereimtheit stößt sie sich nicht. Sie hat einen geheimen literarifbes Gepäd; es tft leicht. Eine Jury von Schriftstellern Fürsprecher in jedem Herzen: den Neid. Nicht mit ihr verfährt bergleicz es mit dem Dokumente, und wenn sie die geringste man fireng, nicht von ihr verlangt man Beweife, sondern von Hehnlichkeit im Style findet so will ich mich verurtheilen laffen. ibren Opfern. Ein ganzes Leben voll Hingebung, boll ftrenger Wenn es nicht mein Styl ift, fo ift es noch weniger meine Rechtschaffenheit, voll Leisen, wird in einer Selande von einer Handschrift. Sie haben es diktirt!- Nein! es herrscht in Bewegung ihrer Hand vernichtet. mehreren Theilen dieser Schrift eine gewisse Sorgfalt der Form, Ein Verrath? Aber warum? Um meinen Kopf zu retten, welche nicht erlaubt, eine mündliche Improvisation vorauszusetzen; ich muß es ausgearbeitet haben. Wo ist das Manuskript? Ich war Gefangener; ich fonnte es nicht verbergen und man hatte ein großes Intereffe daran, es zu besigen.

Und auch keine Unterschrift! Ist dies glaublich? Wie, ein alter, höchft gefährlicher Feind, der vertheidigungslos zu den Füßen des Stegers liegt, seine ganze Berson preisgiebt! Und geringste Sicherheit gegen ihn!

der nicht bedroht war, wie Jedermann weiß? Das Schaffet hatte sich während des Parorismus der Wuth nicht erheben können; konnte es nach acht Monatta der Beruhigung und des Bergeffens errichtet werden? Man hätte wenigftene felne Anwesenheit ab marten sollen. Und wenn das Uebermaß der Tyrannei mich mit so großer Haft unter die Verbrecher schleuderte, warum ich frage noch einmal hat man dieser moralischen Bernichtung Unterschrift entriffen?

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Mein

Er ist eine offene und ehrliche Natur, in welcher der Geift feiner Bäter jene unerbittliche Konsequenz, kühnen Idealismus und unbeugfame Rraft erzengt. In dem Manne ist nichts Hal­bes, er geht, ohne Rücksicht auf die Wahrscheinlichkeit eines Er­folges, auf sein Ziel los. Bor 1837 war Brown Geschäfts­mann im nördlichen Ohio  . Im Jahre 1838 finden wir ihn als Wollmakler in Springfield   in Massachusetts  , von Allen, die ihn des Schmerzes! Und was habe ich mit diesem Golde gemacht? 3 lebe in einer Dachlammer mit 50 Centimes täglich. ganzes Bermögen besteht in diesem Wagenblicke aus 60 Franken. Und mich, die Jammergestalt, die sich mit einem zerbrochenen Rörper und in abgenusten Kleidern durch die Straßen schleppt, mich beschimpft man mit dem Namen eines Brrräthers! zẞäb­rend die Lakalen Ludwig Philipp's, in glänzende republikanische Schmetterlinge, anf den Teppichen des Hotel de ville umherflat tern und von der Höhe ihrer an wohlbefesten Tafeln gemäfteten Tugend herab den armen Hiob beschimpfen, der aus den Kerkern ihres Herrn kommt!

D, Ihr Menschenkinder, die Ihr immer einen Stein in der Hand habt, um ihn auf den Unschuldigen zu werfen, Berachtang über Euch! sagen: Blan ihm

langt fein Unterpfand von ight, night einmal eine UntergriftBabe i mir menightens die Erleichterung meiner Fesseln qui's, einige Boste, bie thus entfolüpft find, und die man bös­

lad schon am nächsten Tage ftellt sich dieser Feigling mit Stolz erhobener Stien vor den Gerichtshof der Paire! er trest feinen Richtern mit feiner Rede! er trost ihnen mit feinem Still fchweigen! er rechtfertigt vor dem vollen Gerichtshofe die Jasur rektion! er demüthigt öffentlich Diejenigen, deren Ruiee er gestern zitternd umfaßte! Wie läßt sich jenes Uebermaß von Feigheit am 22. Oktober und weit entfernt von der Gefahr, mit diesem Uebermaß von Bermeffenheit am 14. Januar, der Gefahr gegen über, vereinigen!

Die Berleumdung ist stets willkommen! Der Haß and die Leichtgläubigkeit laben sich mit Wohlgefallen daran. Sie hat nicht nöthig, es genau zu nehmen; wenn sie nur den Todesstoß ver fest, was fümmert sie dann die Unwahrscheinlichkeit! Selbft an

ansbedungen? Der Mont- Saint- Michel  , das Gefängniß von Tours tonnen darauf antworten. Wer unter meinen Ge­fährten hat den Leidenstelch so geleert als ich? Ein Jahr lang flechte ein geliebtes Weib, fern von mir in der Berzweiflung hin, und dann war ich vier ganzer Jahre lang in meinem Rerter mit dem Schatten der Hingeschiedenen allein; diefe Morter   habe ich, ich allein in dieser Hölle des Dante ertragen! Ich habe fle ver­laffen mit gebleichtem Haar, mit zerrüttetem Seift und Körper, und jest höre ich vor meinen Ohren das Geschrei: Tod dem Berräther! treuziget thu!

Du haft Deine Brüder für Gold verkauft, schreibt die ehr­lose Feder der Wüftlinge. Für Gold, um langfam in einem Grabe zu sterben zwischen schwarzem Brode und dem Wafferkrnge

Sie haben den unbe­willig zu seiner Denunziation benußt." ftimmten Berdacht einer Schändlichkeit, ohne einem Zweifel megen des Urhebers der Schrift Raum zu geben. Es find zwei Dinge, von denen fie verblendet werden: die Anwendung der ersten Ber fou, welche eine so mächtige Täuschungskraft befist, und dann die unerwartete Aufdeckung dieser unterirdischen Welt der geheimen Gesellschaften.

Thr seid im Irrthum, ihr guten Lente, nicht ein Wort des Libelle ist aus meiner Feder gefloffen; es kommt ganz und gar aus Ser unfauberen Werkstätte der Fälscher. ( Fortsetzung folgt.)