umgebenden Flammen zu retten. Die gesammte Bourgeoispreffe geht über dieses Unglüd sehr leicht hinweg; da, wie sie schreibt, der materielle Schaden nur ein sehr geringer ift." Kann man es ja doch auch nicht anders erwarten!

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* Die Berliner Volkszeitung" und die übrigen Zeitungen, welche den Reichstagsabgeordneten Husen clever für un­auffindbar für das Berliner   Stadtgericht hingeftelt haben jedenfalls aus denunziatorischer Abficht diene zur geft. Kennt nißnahme, daß die Steuerkommission der guten Stadt Ber­ lin   sehr gut den Aufenthaltsort von Hasenclever ausfindig zu machen wußte und sich wegen eines geringen Steuerrückstandes zu Bremen  , Fehsenfeld 10, zur Empfangnahme vor einigen Tagen gemeldet hat. Ferner hat aber Hafen clever den 21. d. M. noch zum Ueberflaffe seinen Aufenthaltsort dem Berliner   Stadtgericht durch e.nen eingeschriebenen" Brief angezeigt. Nun werden fich doch wohl jene Zeitungen beruhigen und begreifen, daß Hafen. clever an der langen Hinausschiebung des Termins, welcher nun­mehr bekanntlich den 16. und 18. März stattfindet, durchaus teine Schuld hat. Der Berliner   Verein wurde den 25. Junt 1874 geschlossen.

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Sollte das Stadtgericht auch jetzt noch nicht die Anklage an Safenclever übermitteln, so wird derselbe ohne Aufforderung fich zur Stunde im Termin ftellen, da er auch seine Auflage aus dem Altenstücke, welches Derossi zugestellt erhalten hat, er­fehen kann.

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eine Bestrafung des sogenannten Kontrattbrushs wollte, gestrichen worden, werbeordnung i de Strafe wegen Berlaffens der Arbeit verhütten soll. Run ein weiterer Beweis dafür, daß der jetzt noch gültige§ 154 al. 2 der Ge wird zwar gefagt. Eretations- und Personalarrest set teine Strafe, allein es ift ein mit siges Beginnen, dies seit Aufhebung der Schuldhaft in Deutsch­ land   glauben machen zu wollen. Sie wäre tine Strafe mit dem Intalte der Brandmarkung, wenn fie die Kontraktbrüche auf allen Gebieten des Lebens bedrohte, so aber, durch Herausgreifen einer besonderen Boltsklaffe und einer besonderen Kategorie des Kontrattbruche, gestaltet sie sich in der Praxis ftets zur Kriminalfrage. Hätte übrigens der Gesetzgeber eine Per­fonalhaft als Exekutionsmittel bei Bruch von Verträgen zwischen Gewerb­treibenden und ihrem Hülfspersonal beabsichtigt, so wäre des sicherlich vau ihm besonders betont worden, wie aus§ 117 al. 2 der Gewerbeordnung hervorgeht, wo ausdrücklich, und zwar das einzige Mal in der Gewerbe­ordnung, von dem Beibehalten des Exekutionsweges betreffs persönlicher Arbeitsverhältniffe die Rede ist.

Gefeßentwurfs der Bürgerschaft ergeben. Eigenthümlich find die Konsequenzen, welche sich ans dem§ 10 des Gewerbeordnung Jeden init Gefängnißftrafe bis zu 3 Monaten bedroht, Während§ 153 der deutschen welcher solche Personen, die von getroffenen Verabredungen( Berträgen) zu­rücktreten( fiehe§ 152 der Gewerbeordnung) duech förperlichen Zwang, Drohung, Ehrverlegung oder Berrufserklärung am Zurücreten verhindern will, bedroht§ 10 des Entwurfs Jeden, der seinen Arbeitsvertrag bricht, mit Stägiger Haft. Wo blei t da die Logit?

Titel weiter zu führett. Gewiß hat die Regierung das Recht, einem fenden Blättern auch noch verboten, sich ,, Kreisblatt" oder ehemaliges Blatt zu untersagen, fich antlich zu nennen. Aber es wurde den betref Streisblatt" zu nennen, und wurde dagegen ebenfalls Eretutioftrafe festgesetzt und vollstreckt. Nun sehe ich nicht ein, warum, so gut wie ein Blatt fich Provinzialzeitung" oder ,, Landeszeitung" nennt, nicht auch ein fleineres Blatt fich, Reelsblatt" nennen soll? Es wurde aber nicht gedul­bet! Das eine Blatt griff zu einem guten Auskunftsmittel, indem es ftatt Kreisblatt" oder ehemaliges Kreisblatt" in den Titel schrieb:" Organ für Wahrheit, Freiheit und Recht gegen Lüge und Heuchelet"! und es be­Das ist der Erfolg, den fam dann auch bald tausend Abonnenten mehr. die Regierung mit solchen Maßregeln erreicht!( Ruf links: Das ist ia sehr dankbar!) Ich freue mich, wenn die Herren das sehr dankbar finden. Ich darf ans diefer Aeußerung entnehmen, daß von der Fortschrittspartel solche Maßregeln gebilligt werden; das will ich hiermit konstatiren. Mit den Berurtheilungen geht es auch eigenthümlich her. Ich erinnere mich eines Falles, daß der Redaktene eines Blattes zu einem Monat Gefängniß verurtheilt wurde, weil er falsche Thatsachen behauptet hätte, wiffend, daß fie falsch waren. Welche Thatsachen waren das nun? Das war die That fache, die er angeführt hatte: daß die sämmtlichen Bischöfe den Dekreten des Konzile zugestimmt hätten; daß hinter der Centrumsfraktion die M.hr­heit des katholischen Boltes fände; daß Bictor Emanuel den Rest des Kir­chenstaates genommen hätte." Das sind die Thatsachen, die als wiffentlich falsch angeführt verurtheilt wurden, und wofür solche Bestrafung erfolgte. ( Sört! Sört! im Centrum.) Mir hat nun ein mit der Presse sehr ver- Wenn der bürgerliche Entwurf in§ 10 al 2, anscheinend um Arbeit trauter Herr, und zwar aus liberalen Kreifen, mitgetheilt: das Schlimmste geber und Arbeitnehmer vor dem Gesetze gleich zu stellen, bestimmt, daß wäre bei der ganzen Reptilienwirthschaft, daß der Chefredakteur oder der auch der kontraktbrüchige Arbeitgeber event. bis zu Stägiger Haft angehalten Berleger einer Zeitung bei dem Engagement eines Mitarbei werden kann, jedoch hinzufügt, daß derselbe sofort aus seiner Haft entlaffen ters oft gar nicht wissen könne, ob der ein Reptil wäre oder ist, falls er den Arbeitnehmer, welchen er gemaßregelt hatte, wieder beschäf nicht( Belterfelt!), denn die Reptile verheimlichen ihren eigent tigen zu wollen erklärt, so kann thatsächlich nur ein Sohn auf die Rechts­halben Jahre. Dann entdede man erst in der Redaktion, daß niß zurückzukehren, das ihnen mittels§ 109 dec Gewerbeordnung nach er­lichen Charakter und entpuppten sich vielleicht nach einem gleichheit erzielt werden. Die Arbeiter werden fich hüten, in ein Berhält. man ein Reptil unter den Mitarbeitern habe.( Heiterkeit.) Ich folgtem Proz ß leicht zur Hölle gemacht werden kann. Ueberhaupt, das tann dies nicht sicher ben theilen, aber ich muß es glauben; denn es ist verhehlen sich die Arbeiter nicht, ist der ganze Gesetzentwurf gegen die ge­eine Autorität in der Sache, die mir das mitgetheilt hat. Man sieht, werblichen und Fabritarbeiter gerichtet. Bedarf es aber solcher Zufpizung welche Wege verfolgt werden. Ich würde es nun für das Befte halten, des Entwurfs angesichts der vorhandenen Gesezze? Nein! Schon aus wenn das ganze Breßhufarenregiment mit sammt seinem Obersten demobil§ 111 al. 2 der Gwerbeordnung erwächst für die Arbeitgeber eine Macht, gemacht würde. Ich würde nicht dafür sein, daß man sie zur Strafe auch welche gegen die Arbeiter bis zur sofortigen Entlassung gesteigert werden noch auf die Festung schickte. Ich glaube, wenn man ihnen die Suftenta tann. So z. B. fordert beim Schiffsbau der Wertmeister von den Arbri tionen entzieht und sie dem Gefühe überläßt, wie nichtswürdig fie im tern eine Verrichtung, welche den Tod im Gefolge haben kann. Die Ar Haushalte der Natur gewirkt haben, so werden sie mit diesem Gefühle ihre belter sehen die Gefahr ein und verweigern die Arbeit. Dann kommt§ 111 Strafe haben. Aber das wird ja nicht geschehen, man läßt eben den Schaal. 2 der Gewerbeordnung zur Anwendung: fie müssen sofort gehen den sich weiter entwickeln und die Zahl der Reptilien vermehrt sich immer entweder in den Tod oder aus dem Arbeitsverhältniß. Beleg hierfür ist mehr, denn es ist ja auch eine sehr einträgliche hoffnungsvolle Stellung. der Anfangs Jannar d. J. auf Steinwärder( Webnete's Werft) vorgefom­Wenn fie fich qualifiziren, werden fie desto besser bezahlt und befördert, und mene Unglücksfall. Außerdem haben die Arbeitgeber, ohne daß sie irgend so nimmt leider die Zahl dieser Leute fortwährend zu. Man tann sogar welche Strafe treffen kann, auf Grund der Gewerbeordnung§ 122 al. 4 fagen, das Angebot ist schon größer, als die Nachfrage. Ich glaube, es ein weiteres Zwangsmittel gegen die Arbeiter in Händen, d. h. der Arbei läßt sich dieser traurige Zustand der Reptilienpreffe und der Reptilien über ter tann geben, wenn der Meister den Lohn nicht wegelmäßig zahlt, oder haupt nicht besser charakterisiren, als mit den Worten, die sich in einer der wenn er bei Stücklohn nicht für ausreichende Beschäftigung sorgt, mit philippischen R: den des Demofthenes finden( Ah! links.), ich glaube, die anderen Worten: falls der Arbeitgeber den Gesellen in gedachter Weise Worte werden Sie intereffiren. Der fagt da nämlich: Nur ein Glüd ist chifaniren will, kann und darf der Geselle gehen, jedoch ohne daß er eine diesem Fürsten   allein beschieden; das Glück nämlich, daß er auf seinem Entschädigung zu beanspruchen hat, denn der Arbeitgeber handelt ja keines­Lebenswege Menschen fand, als Werkzeuge brauchbar in größerer Bahl und wege ,, widerrechtlich". von größerer Schlechtigkeit, als er erwarten fonnte und als er bedurfte." ( Schluß folgt.) Mit diesem Urtheil will ich schließen."

Das gewerbliche Schiedsgericht zu Hamburg  . ( Fortsetzung.)

* Die 17. Sitzung des preußischea Abgeordnetenhauses vom 22. Fe bruar gab Gelegenhei, das Wesen der Preßreptilien zu illustriren. 3u Kap. 100 Algemeine Ausgaben im Jntereffe der Polizei", Tit. 1: 3u geheimen Ausgaben im Interesse der Polizei 120,000 Mart, bemerkte zuerft: Abgeordneter Freiherr   v. Schorlemer  - Alft  : ,, Meine Herren! Ich werde mir erlauben, an die e Pofition der geheimen Ausgaben einen fleinen Schmerzensschrei, betreffend die Breffe, anzuknüpfen, weil ju diese geheimen Ausgaben eine so verschiedene Berwendung haben; wir hörten schon im vorigen Jahre bei Erörterung deffelben Titels, daß sie zu Wahlagitationen, zu Breßzweck n u. f. w. dienen. Es hat der Herr Abgeordnete Richter ( Hagen  ) in seiner Rede am 4. d. die geheimen Fonds in Berbindung mit der Reptilier presse besprochen und kurz beleuchtet; er äußerte dabei die Hoffnung, daß das Ableben des Kurfürsten von Hessen   die Staatsregierung veranlassen werde, den Reptilienfonds zu beseitigen. Wie der verehrte Herr Abgeordnete zu dieser Vertrauensseligkeit, die er bisher nicht ahnen ließ, gekommen ist, weiß ich nicht, ich kann seine Hoffaung entschieden nicht thei­len; ich glaube vielmehr, wenn die Landesvertretung fich nicht zu einem energischen Atte aufrafft, um der Regierung den Reptilienfonds zu ent reißen, so wird sie ihn nicht hergeben. Ob die Landesvertretung sich zu einem Entschluß aufraffen wird, weiß ich nicht, ich bezweifle es aber. Es wäre indessen nunmehr Zeit, diesen Krebschaden endlich zu beseitigen und diesem Uawesen ein Ende zu machen, welches uns auch im Auslande nur Unehre einbringt.( Sehr richtig! im Centrum.) Es werden vorbereitende Maßregeln getroffen gegen den Koloradoläfer,( Unruhe und Widerspruch links) ia, meine Herren, es ist richtig, Ob§ 11 des Gefeßentwurss mit§ 108 der deutschen Gewerbeordnung wir haben bereits ein Reichs­gesetz gegen die Rebläuse. Biel   nothwendiger als gegen die Rebläufe nicht im Widerspruch steht, sei hier nur angeregt. Die Gewerbeordnung erscheint mir ein Gesetz gegen die Reptilien der Presse zu sein.( Sehr spricht ausdrücklich von einer Berufung gegen getroffene Entscheidungen, wahr! im Centrum.) Wenn der Schaden gewiß hoch anzuschlagen und zu während nach dem bürgerlichen Entwurf die Entscheidungen des Schiedsge­bellagen ist, der durch die Rebläufe in den Weinbergen angerichtet wird, richtes definitiv erfolgen sollen, eine Bestimmung, welche selbst im Gesetz, der Schaden, den die Reptilien der Breffe anrichten, indem sie die öffent betreffend die Schwurgerichte, fehlt, indem man bei letteren mit Recht das liche Meinung fälschen, indem sie das Denken der Nation vergiften, indem Einschleichen von Formfehlern annahm und die Nichtigkeitsbeschwerde für fie das Denunziantenthum geradezu organisiren und die Lüge überall an zuläfftg erklärte. Angenommen, bei Fällung eines Spruchs des Schieds. die Stelle der Wahrheit setzen, übertrifft bei Weitem den Schaden, den die gerichts werde gegen§ 5 al. 2 des Entwurfs gefehlt, was gerade bezüglich Rebläufe anrichten. Es ist ja in Wirklichkeit das Lügensystem dieses Punktes bei Schwurgerichten, deren Zusammensetzung ftets unter den offiziell organisirt, und das Traurige dabei ist, daß das Augen von vier, sechs und mehr rechtsgel hrten Personen erfolgt, oft der Bolt mit seinem Gelde es bezahlen muß, daß es angelogen Fall gewesen ist, welchen Schuh soll dann der nachweislich Benachtheiligte und beschimpft wird.( Sehr wahr! im Centrum.) Herr Abg. Richter anrufen? Diese Frage beantwortet der Entwurf nicht, obgleich mehrere ( Hagen  ) hat am 4. d. die eklatantesten Fälle berührt, bei denen noch im auswärtige( deutsche) Schiedsgerichte theils die Appellation, theils die Nich Laufe des letzten Jahres die Reptilienpresse sich ganz besonders hervorge- tigkeitsbeschwerde in ihren Statuten den streitenden Parteien auheimgeben. than; ich werde deshalb hier auf diese Einzelheiten nicht weiter eingehen. Der Entwurf fanktioniet kurzer 5. nd die Unfehlbarkeit, ein Etwas, welches Nur das möchte ich noch bemerken, daß man mit einigem Recht einem offenbar de: Verbesserung dringend bedarf und die lebhaftesten Zweifel her Thell der süddeutschen Presse Vorwürfe über ihren Ton und ihre Haltung ausfordert. macht, so darf man nun sagen, daß sie durch das Verhalten der Reptilien­preffe bel Weltem übertroffen. worden ist. Eine solche Bodenlosigkeit des Tones und lägenhafter Infinuation ist bis dahin überhaupt in der Presse nicht dagewesen, und ich muß ausdrücklich bemerken, daß die Brovinzial­Korrespondenz hierin teine Ausnahme macht; denn Jemand auf das Schwerste verleumden, di: Berleumdung wochenlang nicht und endlich nur an einem dunkeln Platz in der Ecke widerrufen, das ist ein unwürdiges Berhalten für ein Organ, welches von der Staateregierung herausgegeben wird, und doch ich glaube, es damit genug charakterisirt zu haben. Das allerdings muß ich einräumen, daß die Provinzial Korrespondenz" die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" lange nicht erreicht, und das erklärt fich ja auch leicht; denn man fann annehmen, daß grade in der ,, Norddeut schen Allgemeinen Zeitung" alle diese sauberen Kräfte, die aus dem Rep­tilienfonds befoldet werden, ihre besten Künfte produzirt haben. Besondere Beachtung muß man aber einem Moment zuwenden. Die Reptilien­presse darf ungestraft Alles druden, was sie will. Da schrei tet niemals ein Staatsanwalt ein, da erfolgt teine Verur theilung; und dagegen beachten sie nun, mit welcher Schärfe gegen die Blätter der Opposition verfahren wird! Die kleinsten polizeilichen Maßregeln fehlen nicht. Es würde mich zu weit führen, ans der Fülle des Materials auch nur das Wesentlichste Ihnen vorzutragen; ich beschränke mich auf die Anführung von ein paar fleineren Fällen, ang denen Sie gera e ersehen werden, wie einseitig, wie feinlich man vorgeht. Wir haben bei uns in der Provinz Westfalen   einige Blätter, die den Titel führen: Amtliches Kreisblatt" oder auch ,, Kresblatt". Nun wurde ihnen regierungsseitig bei einer Polizeiftrafe bis zu 100 Thalern untersagt, diesen

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Die gedrudte Proklamation, welche die Namen der Mitglie­der dieser Regierung enthält, ist das wichtigste Altenstüd in un­ferm Prozeß vor dem Pairshofe.

8) Daß Nettré im Mai getödtet worden sei." Nettre lebt noch; ich wußte es vor meiner Berhaftung, daß er in England war und fich wohl befand u. f. w.

Man läßt mich von Herrn Emanuel Arago sprechen, den ich nie gesehen habe und den ich gar nicht fenne; von Bilcoq, von dem ich stets eine ganz entgegengefeßte Meinung von der gehabt habe, die man mir in den Mund legt.

Ohne mich länger bei Einzelheiten aufzuhalten, will ich nur fagen, daß alle diese Irrthümer, welche von mir unmöglich sein würden, nur mit der Voraussetzung einer Fälschung erklärlich find. Der Verfaffer arbeitete nach einem Haufen Aft nheften und Be­richten; es bedurfte nur einer ungenauen, mißverstandenen oder unrichtig affifizirten Notiz, um einen Ferthum, einen Schnitzer, einen Unfinn herbeizuführen. Alle Unrichtigkeiten, die ich oben erwähnt habe, haben zuverlässig diesen Ursprung.

Ueberdies hat der erbärmliche Fabrikant nicht bis zu Ende tommen können, ohne sich zu verrathen. Der dritte Theil des Dokumente ist nur ein verworrenes Gemisch von Feßen und Bruchstücken ohne Ordnung und Zusammenhang, eine Olla potrida Der von finnlosen und planlos zusammengestoppelten Notizen. Schreiber firauchelt bei jedem Schritte und fängt sich endlich felbft in der Schlinge; er vergißt, daß ich spreche, daß ich erzähle, und mitten in meiner Rede bringt er plöglich eine geradezu gegen mich gerichtete polizeiliche Notiz an.

,, Dies war der Plan zu Blanqui's   Flucht," sagt diese Notiz; er hatte es übernommen, die Gesellschaft wieder zu organifiren, aber nach Bollendung der Organisation wollte er sich entfernen.

§ 10 des Entwurfs bedroht mit achttägiger Saft alle Diejenigen, welche ihr Arbelte verhältniß vertragswidrig brechen und in dasselbe nicht sofort zurückkehren wollen. Die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung ist tei­neswegs eine ausgemachte, weil sie zunächst der gesetzgeberischen Gewalt des deutschen Reiches( Bundesrath und Reichstag  ) unterliegt. Die erwähnte Bestimmung steht, wenn auch nicht mit dem Wortlaut, so doch jedenfalls mit dem Seift( Prinzip persönlicher Freiheit) zweier Reichsgefeße im Wider­spruch. Diese Geſetze find: 1) Reichsgefets vom 29. Mai 1868, betr. ble Aufhebung der Schuldhaft; 2) Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.

Vereins- Theil.

An die Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter­ Vereins  .

Die diesjährige Generalversammlung des zu Bremen   domi­zilirten Allg. deutsch  . Arb.- Vereins findet noch vor dem Kongres behufs der Bereinigung sämmtlicher deutscher Social- Demokraten, und zwar gleich nach Pfingsten, statt. Dies zur vorläufigen Mit. theilung. Bremen  , den 22. Februar 1875.

Der Präsident: Hasenclever.

Auf Beschluß des Vorstandes des Allg. deutsch  . Arb.- Vereins wer den hierdurch die Mitglieder und Parteigenossen auf einen Herrn Scholz, aus Schlesien   gebürtig, der früher in Berlin   war und sich jetzt in Sam burg aufhält, aufmerksam gemacht. Derfelbe war Mitglied des Berein und hat öfters in Bersammlungen geredet; er soll aber in Breslau   fich beim dortigen Polizeipräsidium um eine Anstellung beworben haben, wie Parteigenoffen aus Guben   seiner Zeit mittheilten. Scholz ist in Hamburg  gegenwärtig nicht Mitglied des Aug. dents. Arb.- Vereins.

Dortmund  , 19. Febr.( Prozesse.) Am 4 März findet die Ver handlung wegen angeblicher fortgesetter bätigkeit des Aug. deutsch  . Arb.­Vereins in zweiter Instanz vor dem Appellationsgerichte zu Samm weder Kalbfleisch und Unterzeichneten statt. An selbigem Tage findet ein Termin am töniglichen Kreisgericht zu Dortmund   statt, wegen einer Rede von Unterzeichnetem am Tage vor der letzten Wahl in Dortmund   gehalten, wo­durch Unterzeichneter gegen§ 131 fich vergangen haben soll. Carl Seelig.

Schleswig  , 5. Febr.( Prozeß.) Mittwoch, den 3. Februar, fand hier in Schleswig   eine öffentliche Gerichtsverhandlung statt, bei welcher fich ein komischer Prozeß gegen sieben Social Demokraten abwickelte. Es waren nämlich die Parteigenoffen Gemmel, Schleichding, E. Petersen, S. Petersen, Schäfer, Klinker und A. Sönningsen angeklagt, Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arb.- Bereins und Anhänger der von diesem verbreiteten Lehren au fein; alsdann auch in einer Versammlung am 25. Juli 1874 die Wahl des Präsidenten Hasenclever und die Wahl eines Parteileiters vorgenommen zu haben, und noch den sämmtlichen nach dem 25. Juli stattgefundenen Brsammlungen beigewohnt zu haben. Als Zengen fungirten der Ober­polizeidiener Löwe und der Polizeioffisiant Hansen. Das komische in dieser Berhandlung war, daß der Zeuge Löwe angab, der Arbeiter H. Petersen wäre in der Berlammlung am 25. Jult in die Wahlkommission gewählt, und diese Aussage auf feinen Dienfteid nahm, wogegen sämmtliche Partei­genoffen erklärten, H. Petersen wäre gar nicht in der Versammlung ge­mit ihnen zu pflastern. Ein Herz von Marmor, ein Kopf von Eisen."

3war sagt das Reichsgesetz vom 29. Mai 1868 ausdrücklich, daß der Personalarreft zur Erzwingung verweigerter persönlicher Dienstleistungen auf­gehoben sei, allein da in Hamburg   zur Zeit der Einführung jenes Reichs­gefeßes ein derartiger Bersonalarr: ft nirgends angedroht war, und da die Schaffung einer Civilprezeßordnung, in deren Kreis das Verfahren betref fend den Personalarreft gehört, Suche des denischen Reichs und nicht mehr der Einzeliaaten ist, so dürfte dann doch der§ 10 des Entwurfs als ein zu spät geborenes Kind zugleich auch ein todtgeborenes Kind sein. In Breußen besteht ein Gesetz für die alten Provinzen, vom 4. März 1834, wonach die Personalhaft zur Erzwingung verweigerter persönlicher Dienst leistungen( Eretution) zulässig ist. Wenngleich die preußischen Minister wiederholt auf dies Gesetz als Auskunftemittel in der Kontraftbruchfrage hingewiesen haben, so find doch immer weder entgegenstehende Urtheile von einzelnen preußischen Gerichten gefällt worden, was übrigens auch völlig im Einklang mit§ 154 al. 2 der deutschen Gewerbeordnung steht. Letterer Paragraph al. 2 ist dann auch in der Regierungsvorlage, welche dem Reichs­tage in der ersten Seffton seiner zweiten Legislaturperiode zuging, und welche Er nahm fich vor, in die Schweiz   zu gehen. Nach zwei oder drei Monaten würde er die ganze Leitung verloren haben; man würde ihn nicht mehr um seine Anordnungen befragt haben." Mich läßt man diese sonderbare Sprache über mich selbst führen. Der Homer dieser schönen Ilias   schlief wahrscheinlich im Augenblicke eines so schweren Falles. Der gute Mann fab nicht, daß er gerade mitten in meine Rede und als integrirenden Theil derfelben den Bericht des Spions   warf, der mich dem Feinde überliefert hat, als ich nach der Schweiz   abreißte. Als der Tod das Band dieser Liebe zerriß, hat er wahrlich Fälschers auf sein Verbrechen genagelt hat, um uns Alle aufzuhaftet so wenig auf mir, wie der aufgewirbelte Staub; ich schüttele Seltsamer, verhängnißvoller Mißgriff, der die Hand des den einzigen Streich gegen mich geführt, welcher mein Herz tref­fen konnte. Alles Uebrige, die Berleumdung mit eingeschlossen, klären!

Verleumdern über. Es ist Zeit, fie auf das Armesünderbänkchen Ich bin mit der Verleumdung zu Ende und gehe zu den zu setzen. Dieses Libell, ihr Meisterstreich, ist nicht ihr erster Versuch gewesen, denn ihr Haß ist funfzehn Jahre alt.

Die Stunde der öffentlichen Erklärung ist gekommen; fie bat geschlagen mit der Sturmglocke es Februars. Diese Zänke­reien, welche so lange im Dunkeln gegehren haben, müssen end­lich an's Tageslicht gezogen werden.

Mein Portrait hat nicht die Ehre habt, in der Galerie zu figuriren, die eine mitleidige Hand aus en Sammlungen der Bolizei zusammengetragen hat. Um diese auszufüllen, gebe ich es hier, so wie es mir bekannt geworden ist, da es wohl zwanzigmal von meinen jezigen offenen und einen früheren heimlichen Feinden entworfen wurde:

Ein finsterer, hochmüthiger, menschenschener, allsüchtiger, sarkastischer Charakter; ein ungemessener, falter, unerblicher Ehr­geiz, welcher die Menschen ohne Mitleid zerbricht, um fen Weg

Das Bild ist nicht schmeichelhaft. Aber find der Schatten nicht zu viel in dem Gemälde, and ift das Geschrei des Haffes ein Evangelium? Ich appellire an Diejenigen, welche meinen Sie wissen, daß mein ganzes häuslichen Herd gekannt haben. Leben in einer tiefen, innigen Liebe konzentrirt war, an der fich meine Kraft unaufhörlich für die politischen Kämpfe Stählte.

mir den Rod ab und gehe weiter.

Was

heuer darstellen möchtet, öffnet doch auch die Thür zu Eurem Ihr Sytophanten, die Ihr mich als ein moralisches Unge­heuer darstellen möchtet, öffnet doch auch die Thür zu Eurem Herde, legt Euer innerftes Leben der Deffentlichkeit vor. würde man unter Eurem fcheinheiligen Aeußern finden? Die rohe Sinnlichkeit und die geistige Berderbniß. Uebertünchte Grä­ber! Ich will den Stein aufheben, der Eure Fäulniß dem Auge verbirgt!

Was Ihr in mir verfolgt, ist die revolutionäre Unbeugfam­feit und das beharrliche Festhalten an den einmal gefaßten Ideen. 3hr wollt den unerwüdlichen Kämpfer zu Boden schlagen. Was habt Ihr seit vierzehn Jahren gethan? Ihr seid Abtrünnige ge­wesen. Ich stand 1831 mit Euch auf der Bresche, 1839 und 1847 ohne Euch, und 1848 stehe ich gegen Euch.

Der 12. Mai hat mir Euren Haß hinterlassen. Die Schande dea 12. Mai brennt noch auf Euren Wangen  . Ihr glaubt, in Euch ruhe die Repablik und wußtet nicht, daß die Republik  Schlachten liefert. Wie könntet Ihr den tähnen Streich vers

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