Nr. 29.
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Neuer
Social- Demokrat
Eigenthum der Lassalleaner.
5. Jahrgang.
Redaktion und Expedition:
Berfiu,
Oranienstraße Nr. 8, SO.
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Jabalt.
Französisches.
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Bolitische Uebersicht: Der Bapst und die preußische Regierung. -Der geringe Umlauf der neuen Reichsmünzen. Arbeiterentiaffungen. Hus Spanien . Aus den Bereinigten Staaten. 3m Bismardiuftus. Ein geflügeltes Wort. Ein intereffantes Exfenntniß des Berliner Kammergerichts. Eine neue social- demokratische 3: kang. Konftstation der neuesten Most'schen Broschüre.
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Zur Geschichte des Zeitungswefens. Au die Parteigenossen.
Vermischtes.
Parteigen offen!
Farmer dringender tritt die Nothwendigkeit an die dentfäen Arbeiter heran, die gesammte Social- Demokratie Deutschlands zu einer einhe tlichen Partei zu verschmelzen. Umsomehr ist dies der Fall, ele die verschiedenen Differenzpunkte, welche bisher das Zusammengeben aller Social Demokraten Deutschlands verhindert haben, im Laufe der letzten Jahre ausgeglichen und durch die heftigen Berfolgungen, welchen die Social- Demokratie feitens ihrer Gegner ausgefest ist, zu Gunsten einheitlichen Widerstandes überwanden wurden.
Selt drei Monaten haben wiederholt Besprechungen stattge funden, welche die Einigung der Social- Demokraten Deutschlands in einer feftorganificten Arbeiterpartei nach Kräften anstrebten. Hente nun find wir im Stande, einen weiteren Schritt zur Begründung dieser Arbeiterpartei zu thun; derselbe erfolgt im Einverständniß mit Euch, Parteigenossen, die Ihr schon in vielen Bersammlungen der erwähnten Einigung Eure Sympathien kand. gegeben habt. Und so laden wir Euch denn ein zur Beschidung eines Rongresses der Social Demokraten Deutschlands ,
welcher am 23., 24. und 25. Mai d. 3. in Mitteldeutschland , en einem noch näher zu bestimmenden Orte, stattfinden wird. Die Tagesordnung dieses Kongreffes lautet:
1. Die Bereinigung der Social- Demolvaten Deutschlands . 2. Das Programm der neu zu begründenden Arbeiterpartet. 3. Die Organisation dieser Partei. 4. Die Breffe dieser Partei. 5. Die Parteiagitation.
6. Wahl der Parteibehörden.
Die Besucher( Delegieten) des Kongreffes haben sich durch Bollmachten( Mandate) zu legitimiren. In jeder Bollmacht muß der Wohnort und die Zahl der vertretenen Giftnnungogenoffen angegeben und durch einen bekannten Barteigenoffen beglaubigt fein. Ein Delegirter darf nicht mehr als vierhundert Barteige noffen, welche auch an verschiedenen Orten wohnen können, ver
treten.
Damit die Berhandlungen über die Tagesordnung am Sonntag, 23. Mai, ohne Aufenthalt beginnen tönnen, werden die Delegirten ersucht, schon des Sonnabends, 22. Mai, spätes ftene 8 Uhr Abends, am Orte des Kongresses einzutreffen, um an diesem Abend noch das Bureau des Kongreffes und die Mandatsprüfungskommission zu wählen.
Barteigenoffen! Gleichzeitig mit diesem Aufruf werden zwei Entwürfe veröffentlicht, aus denen Ihr entnehmen tönnt, wie weit die Berhandlungen bezüglich einer gemeinsamen Organisation und eines Parteiprogramms gediehen find. Diese Entwürfe, welche dem Kongreß unterbreitet werden, berathet in allen Einzelheiten, damit kein Schritt, welcher zur Bereinigung hinführt, ungeprüft
bleibe.
Ueberall, wo das arbeitende Bolt Deutschlands im Kampfe mit der Kapitalmacht und der Reaktion begriffen ist, überall, we die Social Demokratie Deutschlands ihr Banner entfaltet und thre Heimkätte begründet hat, rüftet Euch zur Beschidung des Rongreffes. Parteigenossen! Es gilt, ein Berk zu schaffen, an dem die Verfolgungswath der Gegner der Arbeiterfache zerschellen muß, und auf deffen fefter Grandlage die Partei sich mächtig and fiegesfreudig entfalten kann. Wir sind Eurer Mitwirkung hierbei gewig!
isl
Mit focial demokratischem Graz
3. Auer. Ed. Bernstein. W. Bod. Auguft G: ib. G. W. Hartmann. W. Hafenelever. W. Haff.Imann. Aug. Kapell. Otto Kapell. C. Krämer. W. Liebknet. Julius Motteler . 5. N- mm. P. C . Reinders. Jacob Schmidt. Jal. Bahlteich. H. Wather. Conrad Wode.
liche Regelung der Gesammtarbeit mit gerechter Vertgeilang des Arbeitsertrages.
Die Befreiung der Arbeit muß das Werk der Arbeiterklasse fein, der gegenüber alle anderen Klassen nur eine reaktionäre Waffe find.
gesammten Vorstandes auf dem Kongreß zulässig. Befoldete Beamte der Partei dürfen kein Mandet von Parteigenoffen annehmen.
§ 7. Spätestens 4 Wochen nach Schluß des Parteikon greffs muß das Kongreßprotokoll den Parteimitgliedern zugäng
Die Arbeiterklaffe wirkt für ihre Befreiung zuerst im Ray- lich gemacht werden. men des heutigen nationalen Staates, fl bewußt, daß das nothwendige Ergebniß ihres Strebens, welch s den Arbeitern aller Kulturländer gemeinsam ist, die internationale Bölterverbrüderung sein wird.
II. Von diesen. Grundsäßen ausgehend, erstrebt die deutsche Arbeiterpartei mit allen gefeßlichen Mitteln din freien Staat und die socialistische Gesellschaft, die Aufhebung des Lohnsystems mit dem chernen Lohngefes und der Ausbeutung in jeder Gestalt, die Beseitigung aller socialen und politischen Ungleichheit.
Die deutsche Arbeiterpartei verlangt, um die Lösung der so. cialen Frage anzubahnen, die Errichtung von Produktiognoffenschaften mit Staatshülfe unter der demokratischen Kontrole des arbeitenden Bolles. Die Produktivgenossenschaften find für 3a duftrie und Ackerbau in solchem Umfange in's Leben zu rufen, daß aus ihnen die socialistische Organisation der Gesamtheit entsteht.
Die deutsche Arbeiterpartei verlangt als freiheitliche Grundlage des Staates: 1) Allgemeines gleiches, direktes und geheimes Wallrecht aller Männer vom 21. Lebensjahre an für alle Wahlen in Staat und Gemeinde.
2) Direkte Gesetzgebung durch das Bolt mit Borschlags- und Verwerfungsrecht.
3) Allgemeine Mehrhaftigkeit. Boltewehr an Stelle der flehenden Heere. Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Boltsvertretung.
4)
Abschaffung aller Ausnahmegeseze, namentlich der Breß, Vereins- und Bersammlungsgefeße.
5 Rechtsprechung durch das Bolt. Unentgeltliche Rechtspflege. Die deutsche Arbeiterpartei verlangt als geistige und fittliche Grundlage des Staates:
1) Allgemeine und gleiche Boltserziehung durch den Staat. Allgemeine Schulpflicht. Unentgeltlichen Unterricht.
2) Freiheit der Wissenschaft. Gewissensfreiheit. Die deutsche Arbeiterpartei verlangt als wirthschaftliche Grundlage des Staates:
Eine einzige progreffive Einkommensteuer für Staat und Gemeinde en Stelle aller bestehenden, insbesondere der indirekten Steuern. Die deutsche Arbeiterpartei verlangt zum Schuße der Arbelterklasse gegen die Kapitalmacht innerhalb der heutigen Gefell. schaft:
1) Roalitionsfreiheit.
2) Normalarbeitstag und Verbot der Sonntagsarbeit. 3) Beschränkung der Frauen- und Verbot der Kinderarbeit. 4) Staatliche Ueberwachung der Fabrit, Werkstatt- und Hausindustrie.
5) Regelung der Gefängnißarbeit. 6) Ein wirksames Haftpflichtgeset.
Drganisation der deutschen Arbeiterpartei.
Parteiprogramm bekennt und für die Förderung der Arbeiter§ 1. Der Partei fann Jeder angehören, der sich zum interessen thatkräftig, auch durch Geldopfer, eintritt. Wer längere Beit fäumig ist, wird nicht mehr als Parteigenoffe betrachtet. §2. Bartelgenoffen, welche gegen das Interesse der Partei handeln, lönnen vom Verstand ausgeschloffen werden. Berufung an den Ausschuß, resp. an den Parteikongreß, ist zulässig.
§ 3. jährlich findet ein Parteifongreß flatt, auf welchem die Verhältnisse der Partei berathen werden. Der Siz des Vorftandes und der Sitz der Rontrollommiffion werden dort für 1 Jahr bestimmt; ferner Borstand, Kontrollemmiffion und Ausschuß für die Dauer eines Jahres gewählt. § 4. Der Borstand kann einen außerordentlichen Parteitongreß einberufen. 6 Wochen einberufen, wenn die Mehrzahl der Kontrolkommiffion Der Vorstand muß einen folchen innerhalb und des Ausschusses, oder 1 Sechstel sämmtlicher Parteigenoffen die Einberufung beantragen. Der Vorstand bestimmt den Ort des Parteilongresses. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens 8 Wochen vorher Zeit und Ort des Parteilongreffes den Bartet. genoffen zur Kenntniß zu bringen.
§ 8. Die Leitung der Parteigeschäfte ist einem Vorstand von 5 Personen: einem 1. und 2. Borfizenden, einem 1. und 2. Sekretär und 1 Kassirer übertragen. Der Kaffirer hat eine von der Kontrolfommiffion gutzuheißende Kaution oder Bürg schaft zu stellen. Das Gehalt der Vorstandsmitglieder wird durch den Kongreß festgesetzt. Sämmtliche Vorstandsmitglieder müssen an einem und demselben Ort ihren Wohnft haben. Sie werden vom Parteikongreß für die Dauer bis zum nächsten, gleichpiel, ob ordentlichen oder außerordentlichen Parteifongreß, und zwar in besonderen Wahlgängen, mit abso'uter Majorität gewählt. Sollte bei der ersten Wahlhandlung eines Wahlganges die abfolute Stimmenmehrheit nicht erreicht werden, so hat zwischen den beiden meist bestimmten Personen eine engere Wahl stattzufinden.
eder ein Mitglied der Redaktion, noch der Expedition der Bartetorgane darf dem Vorstande angehören. Treten im Laufe des Jahres Vakanzen ein, so befest die Kontrollommission für die betreffende Zeit die erledigte Stelle. Vierteljährlich hat der Bor stand eine Abrechnung, monatlich ein Verwaltungszirkalar an die Rontroltommiffion und an den Ausschuß zu schicken.
§ 9. Der Vorstand muß sich binnen 14 Tagen nach dem Parteifongreß fonftituiren; bis dahin verbleibt dem bisherigen Vorstand, falls der Kongreß nicht anders verfügt, die Geschäftsführung.
§ 10. Zur Kontrolirang des Borstandes besteht eine Rontrollommission von 7 an einem und demselben Ort wohnenden Personen. An die Kontrolkommiffion tonnen auch alle vom Vorflande nicht berücksichtigte Beschwerden zur Erledigung geriatet werden. Die Wahl der Kontrolkommission erfolgt auf gleiche Weise, wie die des Borstandes.
§ 11. Der Ausschuß, welcher im Fall von Differenzen zwischen Borstand und Kontrolfommission in Thätigkeit treten muß, besteht aus 18 Personen, welche an verschiedenen Orten wohnen tönnen. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Kongreß ta besonderen Wahlgängen, in gleicher Weise wie der Vorstand, und zwar für die Dauer bis zum nächsten Kongres gewählt. Der Ausschuß wird durch seinen Vorsißenden einbe rufen, und zwar anf Antrag des Borstandes und der Kontrollommission oder 9 seiner Mitglieder. Die Einberufung muß binnen 14 Tagen erfolgen. Zu allen Sigungen des Ausschusses und der Kontrolkommission haben die Mitglieder des Vorstandes Zutritt und müssen auf ihr Verlangen gehört werden. Stimm berechtigt find fie nicht.
§ 12. Der Ausschuß und die Kontrolfommiffion find be rechtigt, falle der Vorstand seine Pflichten verlegt, oder fich wei gert, bei nachgewiesenen Fahrlässigkeiten Abhülfe zu schaffen, denfelben mit absoluter Majorität abzusetzen; ebenso fönnen unter den nämlichen Berhältnissen einzelne Borstandsmitglieder vom Wmte entfernt werden. Ist das Lettere der Fall, so beseßen die Kontrollommiffion und der Ausschuß vereinigt die betreffenden Boften. Sind mehr als 2 Mitglieder des Vorstandes vom Amte entfernt, so muß innerhalb 6 Wochen ein Parteifongreß zur Neue und der Ausschuß die Partei durch eine zu ernennende Romwahl berufen werden. Bis dahin verwalten die kontrolkommission miffion.
§ 13. Auf Antrag des Vorstandes kann der Ausschnß einzelne oder sämmtliche Mitglieder der Kontrolkommission ihrer Thätigkeit entheben; der Ausschuß hat dann bis zum nächsten Parteikongreß die Poften neu zu besitzen.
§ 14. Offizielle Organe der Partei find vorläufig der Neue Social- Demokrat" zu Berlin und der Volksstaat" zu Leipzig . Beide Organe find Eigenthum der Brtei; in Bezug hierauf werden die Formalien durch den Vorstand nach den Be schlüssen des Kongreffes erledigt.
§ 15. Die Redakteure, die ständigen Mitarbeiter und die nicht der Kongreß dem Vorstand überweist, auf dem Kongreß geExpedienten der in§ 14 genannten Organe werden, soweit dieses wählt und ihre Gehälter dort bestimmt; Hülferedakteure und Hülfe cxpedienten 2c. und deren Gehalt werden auf Antrag der Redaktionen und Expeditionen vom Vorftande bestimmt. Der Rongreß entscheidet über den Preis und die Größe der Blätter. Die Expedienten, welche die Kaffe der Blätter führen, haben Kaution oder Bürgschaft zu stellen.
Programm der deutschen Arbeiterpartei. Stattäge And 14 Tage vor dem Kongreß als definitive Tages. Diese Revisoren haben nach Anweisung des Borstandes mindestens
I. Die Arbeit ist, die Quelle alles Reichthums und aller Kultur, und da die nußbringende Arbeit nur in der Gesellschaft und durch die Gesellschaft möglich ist, gehört der Ertrag der Arbeit unverkürzt nach gleichem Rechte allen Gesellschaftsgliedern.
In der heutigen Gesellschaft fad die Arbeitsmittel Monopol der Kapitalistenklaffe; die hierdurch bedingte Abhängigkeit der Ar belterklasse ist die Ursache des Elende und der Knechtschaft in allen Formen.
Die Befreiung der Arbeit erfordert die Erhebung der Arb: itemittel zum Gemeingut der Gesellschaft und die genossenschaft
§ 5. Zu jedem Barteikongreß ist die vorläufige Tagesordnung mindestens 5 Wochen vorher durch den Vorstand den Parteigensffen zur Kenntniß zu bringen. Die spätestens 20 Tage vor dem Rongreß von Seiten der Parteigenossen einlaufenden ordnung zu veröffent igen. Selbstständige Anträge, welche imer halb der legten 20 Tage vor dem Kongreß oder erst auf den Kongreß gestellt werden, kommen nur dann zur Verhandlung, wenn sich mindestens 1 Drittel der Delegirten dafür erklärt. § 6. Auf dem Parteifongreß darf ein Delegirter nicht mehr als 400 Stimmen vertreten; die Abstimmung geschicht nach der Anzahl der vertretenen Parteigenossen und einfacher Majorität. Der Vorstand ist berechtigt, 3 seiner Mitglieder, die KontrolTommiffion und die Redaktionen und Expeditionen der beiden offiziellen Bartelorgane je 1 ihrer Mitglieder zum Kongreß zu dele iren. In anßerordentlichen Fällen ist die Anwesenheit des
§ 16. Zur Ueberwachung der geschäftlichen Leitung der in § 14 genannten Parteiorgane hat der Vorstand je 2 Revisoren zu ernennen, falls er die Revision nicht selbst vornehmen tann. 1 Mal monatlich das Raffenwesen der genannten Blätter zu rebidiren, jederzeit auf Verlangen dem Vorstand, beziehentlich dem Ausschuß, sowie einem jeden Parteikongreß Bericht zu erstatten and Rechenschaft abzulegen.
§ 17. Der Vorstand ist berechtigt, bei Pflichtverlegung die Redakteure und Expedienten ihres Amtes zu entheben. Denselben steht die Berafang an die Kontrolkommission zu, welche di Berufung entweder abweisen oder sich an den Ausschuß behuss gemeinsamer Entscheidung wenden kann. Kontrolkommiffion und Ausschuß können mit Stimmenmehrheit den Beschluß des Vorstandes annulliren. Berufang an den Kongreß ist zulässig.