An

Königliche Regierung. b. Wolff.

fämmtliche Herren Landräthe, Bürgermeister, Katafterkontroleure, Superintendenten , Kreis­baubeamten, Oberförster, die königl. Haus, Steuer- und Forfitaffen, an die Strafanstalt hierselbst, das Juftizarreft zu Saarbrüden, die fönigliche Regierungshauptkaffe and die Amtsblatteredaktion.

fret.

I. B. 2735."

rem Geschäftsreffort gehörigen Angelegenheiten überhaupt night, 16 Rabel. Der Herr hat also, wenn wir seine Verwaltange­mehr zuzuwenden. und Bestechungsantosten( die Bestechung ist bei der Bachtüber nahme unvermeidlich) in Abzug bringen, einen ficheren Gewinn von faft 1,400,000 Rabel. Wahrhaftig, ein recht hübscher Ent­behrangelohn für so viel aufreibende Arbeit". Was die Lage der Bauern oder Arbeiter in dieser Kornkammer" Raßlands be­trifft, so lesen wir über dieselbe in dem oben angeführten Artikel Folgendes: 3m Winter ist teine Arbeit zu haben. Im Monat Februar( 1874) antwortete man mir auf meine Frage( der Ber­faffer wohnte eine Belt lang in der genannten Gegend), welchen Tagelohn der Arbeiter jest bekomme? Jest wärde man den Arbeiter nicht einmal für's Brot annehmen, da man ihn nicht brauchen könnte; Arbeit ist keine da, und die Kost ist theuer." Daß das Publikam darch solche Bestimmungen leidet, ift Im Sommer bekommt hier ein männlicher Arbeiter täglich 20 ganz gewiß; g die Staatsbürger durch solchen Erlaß gezwun- bis 50 Ropeten( 6-15 r.). Aber der Monate, in welchen gen werden sollen, auch gegen ihre Anficht Regierungsorgane die Arbeiter täglich 50 Ropelen( 15 Gr.) verdienen, giebt es nur und Reptilien zu lesen, ist allerdings ein Druck auf die geistige drei, höchstens vier im Jahre. Weiter lefsen wir, daß nach offi. Entwicklung der Nation, wie er ärger kaum gedacht wer- ziellen Berichten der Landesverwaltung( Bemftwo) im Szamari den tann. schen Gouvernement der jährliche Ertrag für eine D ßjatine 4 Rubel 94 Ropelen ausmacht, und daß das jährliche Einkom men einer Bauernfamilie aus 21/2 Personen bestehend( die wib­lichen Individuen werden bei der Schäßung nicht mitgezählt) wenig oder gar nichts über 50 Rubel beträgt. Wahrhaftig, eine Cioi­lisation, die solche Gräuel schafft, die ale Bedingung ihrer Eris stenz das Elend der Maffen erheischt, muß sich selbst ihr Grab graben!

Die Voffische Zeitung" vom 3. März schreibt: Unter den Arbeitern der Seidenfabrik zu Potsdam ist seit längerer Zeit die Bleikrankheit hervorgetreten. Durch den legten Erkrankungsfall ist diese Krankheitserscheinung auch zur Kenntniß der fanitätspolizeilichen Behörde gelangt, welche sofort die Ueberwachung des Faftituts in der strengsten Weise angeord­net hat." Wie rührend! Nachdem schon so und so viel Arbeiter ihre Gesundheit eingebüßt haben, fängt man endlich wirklich an, die Fabrik zu überwachen". Ja, ja, nur immer langsam veran ist doch eine zu schöne Parole, als daß man auch hier sich nicht nach ihr richten sollte.

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* Herr Ritter von Schulte, Profeffor des Kirchenrechte, Reichstagsabgeordneter für Duisburg , hat es für zeitgemäß er astet, ebenfalls eine Bannbulle zu erlassen; dieselbe ist gerichtet gegen diejenigen katholischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, Aus Litthauen bringt die Jasterburger Zeitung" einen welche den Protest gegen die päpstliche Encyclica vom 5. Februar längeren Artikel, welchem zufolge das Pferde- Ausfuhrverbot in erlassen haben, und gegen die katholischen Preußen, welche diesem den landwirthschaftlichen Kreisen schmerzliches Aufsehen erregt hat Protest beigetreten stad. Ihr habt Utrecht ", sagt der alttatho­und als ein schwerer Schlag gegen die Landwirthschaft Litthanens lische Ritter von Schalte, entweder müßt aus Ihr alttatholisc empfunden wird. Der Artikel bestreitet die politische Nothwendig werden, oder Ihr müßt Euch vom Bapst Alles gefallen laffen, teit der Maßaegel, durch welche die Preise auf den Pferdemärkten ohne daß Ihr protestiren dücft." Und zwar fagt das der alt­der Provinz tief herabgedrückt werden, und findet teine andere katholische Professor in einer Tonart, welche an Schärfe beinahe rationelle Erklärung für dieselbe als die, daß wir an der Schwelle der des geschäßten heiligen Baters" gleichkommt, und welche eines neuen Krieges fiehen, und für's nächste Jahr schon eine schwerlich geeignet ist, der altkatholischen Konfession neue Mit­Mobilmachung in Ausstat sei. Jedenfalls hofft der Artikel, daß glieder zu werben. Wenn man gestern erst felbst verdammt wor­die Landwirthschaft durch die ihr zu Gebote stehenden Orden ist, so läßt es nicht gut, heute schon Verdammungsurtheile gane alle Anstrengungen machen werde, um ihr Jateresse in dieser auszusprechen gerade wider Die, mit welchen man wohl theil­Angelegenheit zur Geltung zu bringen. So mehrin fich immer weise, aber night ganz einverstanden ist. Ritter von Schulte mehr Stimmen gegen das höchft eigenthümliche Verbot. sehnt sich nach dem päpstlichen Segen zurüd.

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Der Königelaabe Alfonso in Spanien ist teant und muß das Zimmer hüten." Armes Kindlein! Db aber diese krant­heit" night vielleicht gar in Bälde einen längeren Aufenthalt außerhalb Spaniens nothwendig machen sollte? Faft scheint es 10. Solche Spiele find allerdings meist nur von kurzer Dauer.

Das in London ersteinende russisch- socialistische Blatt Vor­wärts"( Wperjod) enthält eine gräßliche Schilderung über die Zustände in der sogenannten Kornkammer" Rußlands , dem Szamarischen Gouvernement. Die vorzüglich Ursache dieser Noth ift die ungerechte Bertheilung des Aderlandes. Von den 3056 Quadratmelles ober 15,598,750 Deßjatinen( 1 Deßjatine 4 preuß. Morgen), welche das Szamarische Gouvernement um­faßt, gehören nur 2,427,332 Deßjatinen, oder ein Sechstel des ganzen Bodens, dem Volte, die übrigen fünf Sechstel dagegen dem Staate oder den Großgrundbefizern, unter denen das kaifer­liche Haus Romanow obenan steht. Dabei bakommen noch heu­tigen Tages die Herren" mitunter Hunderttausende Deßjatinen feitens des Staates als Belohnung für Hof- und sonstige den Gewalthabern geleistete Dienste. Diese Herren beziehen von ihren Gütern so viel Rente, daß fle ihre Güter lieber verpach ten, als selber verwalten; die Bächter find gewöhnlich reiche Kaufleute: Natürlich wird die mühelos erworbene Rente in Petersburg , Paris oder anderswo in den raffinirtesten Genüffen verthan. Die Herren Bächter( Arendatoren) pachten große Strecken des Aderlandes auf mehrere Jahre, welches sie dann in kleineren Theilen an ärmere Pächter oder an Bauern abgeben, welche nicht genug eigenes Land haben, um exiftiren zu können. Was die Herren dabei verdienen, läßt sich am besten aus folgendem Bei­spiel ersehen. Ein gewiffer Malzem der reichste dieser, Weizen­barone" hat auf mehrere Jahre circa 100,000 Deßjatinen 427,000 preuß. Morgen, gepachtet und zahlt für die Deß­jatine jährlich 60 Ropelen( 100 Ropelen 1 Rubel oder circa 1 Thlr.); er selber aber verpachtet das Land in kleineren Bar­tien an Bauern für einen Sad Weizen per Deßjatine. Ein Sac Weizen wiegt 400 Bfb. und loftete im Jahre 1874 in Szamara

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Die Genefang des Abgeordneten Lasker dücfte, wenn die Gebete seiner Glaubensgenossen ein wirksames Heilmittel bilden, nicht lange auf fich warten lassen. Wie man uns nämlich mit theilt, wird seit einigen Wochen in den Sonnabendgottesdienst vieler hiesiger Synagogen eine Fürbitte für die Genesung des Dr. Laster eingelegt. Dieses Gebet soll sich bis zur Wiederher stellung des Patienten wiederholen. Wenn die Katholiken durch Gebete etwas erringen wollen, so spottet die ganze liberale Welt den Kleinen Lasker und die jüdischen Orthodoxen scheint man aber unbehelligt zu lassen.

* Ja Bezug auf die Krankheit des Abgeordneten Laster erfährt die Tribüne", daß gegenwärtig( in der fünften Woche) fich leider wieder ernstere Befürchtungen geltend machen. Be ftimmte Besorgniß erregende Symptome liegen zwar nicht vor; aber der ganze Zustand des Kranken deutet auf große Schwäche.

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Das Pferde- Ausfuhrverbot.

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die Nordd. Allg. 3tg." wie an die Köla. Ztg." brachten schon damals ziemlich gleichlautende Notizen, in welchen darnuf hingewiesen wurde, daß, da unsere landwirthschaftlichen Bers hältnisse ohnehin mit Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, diese aber durch die Konkurrenz einer fremden Regierung auf dem Pferdemarkte nur noch erhöht werden dürften, es wünschenswerth und angezeigt erscheine, den Ausgang ven Pferden zu verhindern. Hervorgehoben wurde noch, daß bieher in Deutschland überdies die Pferde- Einfuhr die Ausfuhr überftlegen habe. Das die deutsche Pferdezucht nicht den Beruf habe, die französische Streit­kraft zu erhöhen, war nebenher ebenfalls erwähnt. Ebenso wagt es die geftrige Provinzial- Correspondenz", von der Maßregel, als im Interesse der Landwirthschaft erfolgt, zu reden.

Bekanntlich wurden bisher die Landwirthe vom Liberalismus damit zu trösten gesucht, daß, sobald erst ein dem liberalen Mi nifteriam politisch homogener landwirthschaftlicher Minister berufen fein würde, dieser denn auch mit Nachdruck die Interessen seines Refforts wahren fönne, was einem Minister, der dem übrigen Minifterium fremd gegenüber stehe, nicht möglich sei. Nan, wir glauben, an der Boraussetzung dieses schönen Gedankens hat es die Berufung des Herrn Dr. Friedenthal nicht fehlen laffen. Leider ist nur der Ecfolg ausgeblieben. Denn daß der Herr Weisifter der Landwirthschaft sich bewußt gewesen ist, welche außerordentliche Schädigung das Pferde- Ausfuhrver bot für die Landwirthschaft enthält, wollen wir ebenfa voraussetzen, als daß er dieser seiner Einsicht im Interesse seines Rfforts einen energischen Ausdrud im Staatsministerium gege ben hat.

Aber trotzdem wird nicht nur im Namen des Reiches die Maßregel ausgeführt, sondern der offiziösen Presse wird es auch noch gestattet, die Erklärung beizufügen, daß die Maßregel im landwirthschaftlichen Intereffe" erfolgt feil- Was wenigstens objektiv an das Sprüchwort erinnert: Wer den Schaden hat, braucht um den Spott nicht zu sorgen.

Daß

Lezteres

Wenn die offiziöse Bresse darauf hinweist, daß wir doppelt so viel Pferde einführen als ausführen, und damit das Ausfahrverbot als wirthschaftlich gerechtfertigt darzustellen sacht, so ist man aller­dings vor die Alternative gestellt, entweder anzunehmen, daß die Kreise, aus welchen derartige offiziöse Deduktionen stammen, selbst durchaus keinen Begriff von den Dingen haben, um welche es sich handelt, oder aber, daß fie auf eine Unwissenheit ihrer Leser rech net, die, da es sich bei der Landwirthschaft um die eigensten In­tereffen handelt, denn doch etwas fabelhaft sein müßte. wir zugleich start exportiren und importiren, sezt doch voraus, daß wir theilweise BPferde ziehen, für die wir wegen ihrer Eigenschaften teine eigene Berwendung haben, und daß wir auf der anderen Seite Pferde lau fen müssen, die wir mit den beanspruchten Eigenschaf ten bisher nicht zu ziehen im Stande waren. ist aber hauptsächlich die Schuld des seit Decennien in ganz falsche Bahnen geleiteten preußischen Gestütswesens. Unsere Landgestüte haben seit langer Zeit fast die gesammte inländische Pferdezucht auf die Produktion des ver­hältnismäßig leiten Militärpferdes gerigtet. Erft in jüngster Belt fängt man an, das Bedürfniß des Landes nach schweren Pferden zu berückstätigen. Die Folge ist also, daß die intensive Landwirthschaft der mittleren und westlichen Theile un­feres Baterlandes faf ganz allein auf den Ankauf der schweren Arbeitspferde Frankreise, Belgiene und Dänemarks angewiesen ift. Würde also unser Pferde. Ausfuhrverbot von diesen Nachbar­ftaaten erwiedert, so hätte die Landwirthschaft unserer reichen Pro­vinzen aufgehört zu existiren, würde es auch nur von Frank­ reich erwiedert, so würden diese Provinzen auf das Alerempftad­lichste geschädigt. Es würden die Preise des noch möglichen Im­ports aus den übrigen Nahbarländern ganz enorm in die Höhe getrieben werden. Denn eingefährt müssen diese schweren Ader­pferde werden. Ebenso muß ein sehr großer Theil der für die Städte, für die Industrie und den Verlehr nothwendigen schweren Pferde eingeführt werden, und das steigert die Roularrenz.

Im Uebrigen behalte ich mir vor, auf die Abschaffung der scandalöfen Strafanwendung in der mir geeignet er scheinenden Weise hinzuwirken.

Wir haben sofort diese Maßregel bei dem richtigen Namen genannt: Kriegsbereitschaft und haben uns nicht durch offigiöse Phrafen: Schädigung der Landwirthschaft durch die Ausfuhr 2c. 2c. verblüffen lassen. Nan tommt die Krenzzei- Was ist denn aber dann die Folge unferes Pferde- Ausfahr­tung" und bringt in einem längeren, aber höchst interessanten verbotes? Unser Import bleibt so ziemlich derselbe, läuft aber Artikel den Beweis, daß das Ausfuhrverbot eine Schädigung Gefahr, noch ganz besonders erschwert und vertheuert zu werden. der Landwirthschaft in Deutschland in fich trage. Wir geben den Dagegen das edle and leichtere Pferd, das wir über unsern Be­Artikel hiermit unseren Lesern zur Beurtheilung: darf gezogen haben und vorläufig, da anderes Muttermaterial Bereits vor Erlaß des vom 4. März batirten Berbote der doch erst allmählich gezogen und dadurch ein Uebergang zu theil­Ausfuhr von Pferden wurde in offiziösen Blättern darauf hinweise schwererer Zucht angebahnt werden kann, auch noch weiter gedeutet, daß eine solche Maßregel auf das Vernehmen hin, die stehen müssen, ist nicht mehr abzusetzen. Also ein sehr bedeuten­franzöfifche Regierung habe Auftrag gegeben, in Deutschland zehn der Theil unseres landwirthschaftlichen Ertrages, und zwar gerade Taufend Pferde aufzulaufen, für das deutsche Reich in Aussicht der öflichen Provinzen, die schon in jeder Beziehang benachthei ftehe. In erster Reihe wurde die Nothwendigkeit diefer Maßregel ligt flad, wird durch diese Maßregel der Regierung so gut wie mit dem landwirthschaftlichen Interesse motivirt. Sowohl vorenthalten, wobei bemerkt werden fann, daß man den Ertrag felen allerdings grobe Unfittlichkeiten in der Kirche vorgekommen, gekommen sei, wo ein Beamter den Strid so start angezogen und sei eine Gefangene" Recker" in Folge dieser unfittlichen habe, daß der Bestrafte nur noch mit den Zehen die Ecde be­Handlungen nach vertüßtem dreitägigem Dunkel rreft mit der in rührte. Es scheit darnach das An- oder Aufziehen des Strides der Hausordnung vorgesehenen, gefeßlichen Strafe des Anbindens die Regel zu fein. Wenn man fish nun vergegenwärtigt, daß an die Wand" belegt worden. Diese lettere Strafe sei jedoch diese Strafe in solchem Falle- wenn auch nicht in der vor­nur etwa 20 Minuten vollzogen und auch nicht, wie das Gerücht stehend geschilderten schlimmsten Weise gegen eine Frau ange fage, zur Expreffung eines Geständnisses" angewandt worden. wandt worden ist, so muß ich das für eine gemißbrauchte An­Herr Bernhard läßt sich nun in einem Schreiben folgender- wendung einer graafamen Strafe erklären, die weder gerechtfertigt megen vernehmen: noch gefeßlich ist. Um Tobende und Widerspenstige unschädlich zu machen und zu bezähmen, mag das einfache Anbinden an die and, wenn es die Hausordnung gestattet, zu rechtfertigen sein; gegen ein Frauenzimmer als Strafe angewandt, halte ich es für eine Marter, die anverantwortlich ist und Niemand billigen fann. Daß in dem vorgekommenen Falle nicht ein einfaches Anbinden an die Wand, sondern ein An-, resp. Aufziehen des Strides au einen entsprechend hochftzenden Nagel stattgefunden haben muß, läßt sich mit ziemlicher Sicherheit wohl daraus entnehmen, daß, wie ich der Deputation schon mittheilte, die Aufseherin mir er­flärte: daß die Gefangene aber noch mit den Füßen die Erde berührt habe."

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Nach dem von Herrn Senator Pauli der Deputation mit getheilten Ergebnisse der Untersuchung soll sich das von mir Mit­getheilte insoweit nicht befyt haben, daß die Strafe nicht vor, sondern nach dem Gefiändul se der Gefangenen vollzogen ist und die Strafe demnach zur Erpceffung eines Geständnisses nicht an­gewandt wurde. Ich habe dieses von Anfang an gewünscht, und gereicht es mir zur Beruhigung, daß dieser Theil des Gerüchtes nicht begründet ift. Anders verhält es sich mit den übrigen Theilen des Gerüchtes, welche, wie ich den Bericht des Herrn Senator Bault aufgefaßt habe, vollständig bestätigt worden. Es ift namentlich gegen eine weibliche Gefangene eine Strafe voll­zogen, die der Herr Senator Pauli ordnungsmäßig und gefeßlich nennt, die der Herr Direktor Langrenter in Gegenwart des Herrn Senator Pauli als eine schärfere und schlimmere Strafe als die Anwendung der Zwangsjade bezeichnete und welche derselbe, wie er erklärte, in diesem Falle nicht angewandt hätte. Die Anwen­bung und Bollftredung einer solchen Strafe hat mich hauptsächlich zur Mittheilung an die Deputation bewogen. Nach der Be­f& reibung des Herrn Direktor Langrenter wird ein Strid an das mit Handschellen verbundene Eifen befestigt und ber Strid dann an den ersten besten Nagel einer Wand angebunden, resp. angezogen. Derselbe bemerkte dabei, wie ich es wenigstens aufgefaßt habe, daß ihm früher ein Fall vor­

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Da ich die Untersuchung der fraglichen Angelegenheit, welche sich nicht auf die Art und Weise der angewandten Strafe erstreckte, als un genügend ansehe, die Beamten, so viel ich weiß, nicht auf Diensteld ausgesagt haben, die bestrafte Gefan. gene nicht vernommen ist und die Aussagen der Zeugen der De­putation nicht vorgelegen haben, so erlaube ich mir zu beantragen, daß:

1) die betheiligten Beamten auf ihren Diensteid, sowie auch die Gefangene, über die Sache und über die Art und Weise der angewandten Strafe vernommen, und

2) daß der Deputation die Aussagen dieser Augenzeugen mit getheilt werden.

Bremen , 28. Dezember 1874.

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( gez.) G. H. Bernhard." Wie wir vor gar nicht langer Zeit aus unserer Schwester­stadt Hamburg die Nachricht erhielten, daß dort ein Mit­glied der Gefängnißdeputation einer renitenten Ge fangenen das Brandmal llgemeine Strafanstalt" oben an der Stirn aufdräden ließ, da glaubten wir eine Mähr zu hören, und sagten uns, so etwas kann in Bremen nicht vorkommen. Aber es tommt anders. Senator Pauli, Inspektor unferes Gefängnißwesens, hat bewiesen, wie er dem Bremer Bürgerthum gegenüber fich als unumschränkter Machthaber zu zeigen versucht. Die Herren Aug. Tebelmann und G. H. Bern hard haben nnn einen Antrag vom 22. Januar eingebracht, der folgendermaßen lautet:

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Die Deputation wegen der Gefängnisse beschließt: unter Berücksichtigung der Thatsache, daß in der Strafanstalt zu D- lebshausen in Folge vorgekommener, durch mangelhafte Aufsichts­führung veranlaßten, resp. ermöglichten, Unftitlichkeiten in der Kirche der Anstalt, seitens des Inspektors Bohlten an der Ge­fangenen Reder eine Strafe vollstreckt worden ist, welche darin bestand, daß die qu. Gefangene nach bereits verbüßter dreitägiger Dantelhaft in Handschellen gelegt, welche durch eine Eisenstange verbunden, und alsdann mittelst eines Strides an einem Nagel oder Halen an der Wand aufgezogen wurde, und zwar derart, daß die Gefangene, laut Mittheilung des Herrn Senator Pault, mit der einen Ferse die Erde nicht mehr hat berühren können, in welcher Situation die Gefangene jedoch 20 Minuten hat ver­bleiben müssen, welche Strafart jedoch weder zulässig, noch gefeß­lih- - auch für die Person, an welcher fie vollzogen wird, gea