ähnlichen Berhältnissen sich befindet, wie der in Nede stehende Theil. Und das tann heute nicht anders sein. Damit eine Minderzahl die Freuden des Daseins bis zum Etel genießen, muß die Mehrzahl darben."
* Einen gelungenen Beitrag zur Nosheitsstatistik und zu der lächerlichsten Duellwuth, wie fle in den sogenannten besseren Ständen graffiren, erhalten wir vom Niederrhein . Der Rettor einer höheren Töchterschule in einer fleinen Stadt am rechten Rheinufer wurde von einer Dame brieflich mit pädagogischen Rathschlägen behelligt, die er anfangs brieflich ta höflicher Form zurüdwies. Als der Rektor nun eines Tages einen solchen Brief der Absenderin uneröffnet zurüdsandte, erkannte man dies für eine große Beleidigung", welche blutige Satisfattion erheische. Der Gemahl der Dame( Landwehroffizier) hielt es für angemessen, den Rektor zu fordern; diefer aber feste den Kartell träger an die Laft und zeigte die Sache dem Gerichte an, wel ches den duellsüchtigen Ehemann zu einem Tage Festung und den Kartellträger zu 3 Mark Geldbaße verurtheilte. Lepterer hielt diese Strafe für ungerecht, weshalb er appellirte, worauf das Appellationsgericht die Strafe ebenfalls als ungerecht erkannte und ihn zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilte, die Geldstrafe aber außerdem auf 75 Mart erhöhte. Das soll die higigen Duellan ten einigermaßen abgekühlt haben. Die Strafe ift viel zu ge ring bemessen gegen den gebildeten" Böbel, der fortwährend bei den kleinsten Bergehen der Arbeiter Staatsanwalt und Gerichte anfzuhegen sucht, das erdenklich höchste Strafmaß anzuwenden.
* Wie wichtig die Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf das Zimmer- und Maurergewerk is, davon giebt uns wieder der folgende Vorfall Zeugniß. Der Kaltträger Damke fürzte am Dienstag Mittag in Berlin von einem Gerüst, welches in der Dachetage des Rater'schen Neubaues auf Wilhelmshöhe angebracht war, herunter und verstars auf der Stelle. Wie si
herausgestellt, war das betreffende Gerüst nicht vorschriftsmäßig
angelegt, und es ist der den Bau leitende Maurerpoller verhaftet worden.
Socialistenprozeß.
49
Der Angeklagte Derofft räumt ein, als Mitglied dem Verein zu Bremen anzugehören und bei diesem Berein feit dem 11.- guft 1874 feine. Thätigkeit als Vereinssekretär fortzusetzen. Er räumt ferner ein, bis zum August 1874 seinen Wohnfig in Berlin innebehalten zu haben und dann erst nach Bremen verzogen zu sein. Darüber, ob er bis zum Anguft die Geschäfte des vorläufig geschlossenen Vereins fortgeführt habe, hat er die Auskunft verweigert. Letzteres muß als erwiesen angesehen werden. Eine Bekanntmachung in Nc. 79 des N. Social- Demokrat" vom 12. Juli 1874, betreffend die Präsidentenwahl des Vereins, bezeichnet den Angeklagten Derosst wiederholt als Vereinssekretär" und vindiziet dieser eine hervorragende Vereinsthätigkeit bei Feftftellung des Wahlergebuiffes.
gangenen Jahres fei überhaupt nur ein Artikel des Neuen So-| Annahme ist der Präsident des Bereins, Hafenclever, in dear cial- Demokrat" angellagt gewesen und diefer fet freigesprochen p. Erkenntnisse wegen seiner Betheiligung an dem vorläufig geworden. Außerdem selen nur zwel Gedichte, eins von Béranger, fchloffenen Berein verurtheilt worden. unter Anklage, die in allen Gedichtsammlungen unbeanstandet bis jest paffirt wären.) Derofft widerlegt die Anklage in dem Derossi Punkte, daß zwischen dem Allg. deutschen Arb.- Verein und auswärtigen( dänischen, englischen) Arbeitervereinen eine Berbindung zur Verfolgung gemeinsamer Zwede existirt habe. Die Behauptung der Anklage, daß die social- demokratische Agitation das Bolt demorali re, widerlegte Reimer in trefflicher Weise mit speziellem Hinweis auf Hamburg und Altona , wo zusehende der Socialismus die Arbeiter moralifict habe. Bon den übrigen Angeklagten verbreiteten sis noch besonders Eds, Hurlemann, sich A. und O. Kapell über die ste speziell betreffenden Punkte der Anklage. Gegen 2 Uhr Nachmittags fand Schluß der Berhandlung ftatt. Das Urthell wird heute, Sonnabend, Nachmittags 2 Uhr, verkitadet. Die Gerichtsverhandlungen selbst werden nach den stenographischen Aufzeichnungen nach Ostern als felbft ständige Broschüre herausgegeben, worauf wir unsere Leser fest fchon aufmerksam machen.
Das Urtheil des Stadtgerichts lantet, wie folgt: Der Allg. deutsche Arb.- Verein, der Allg. dentine Maurer. u. Steinhauerberein, sowie der Allg. deutsche Bimmererbund find für Berlin geschlossen worden; dagegen wurden der Allg. deutsche Arb. Unterft.- Verband und der Berliner Pugerclub freigesprochen.
Bon den Angeklagten wurden verurtheilt: Safenelever zu Reimer zu je 60 Nm. Geldbuße( eventuell 10 Tagen Gefäng 120 Rm. Geldbuße( eventuell 20 Tagen Gefängniß), Eds und niß), Hurlemann und D. Kapell zu je 90 Nm. Geldbuße ( eventuell 15 Tagen Gefängniß).
ther, Buchholz, Sievert und A. Kapell. Freigesprochen wurden: Derossi, Grüwel, Finn, Wal
Die ,, Lassalle 'sche Westentaschen- Zeitung" tein Berein.
Am Donnerstag fand wegen angeblicher Fortsetzung des Allg. deutsch. Arb.- Bereine gegen die Parteigenoffen Des rossi und Radowo eine Barhandlung vor der VII. Deputation des Berliner Stadtgerichte statt, welche deshalb von Wichtigkeit für die Parteigenoffen ist, weil der Staatsanwalt Tessendorf die affalle'sche Weftentaschen Zeitung" als Forts Bung des Allg. deutsch. Arb.- Vereins betrachtete und dieserhalb Nagte. Beide Nugeklagte wurden aber freigesprochen.
18
Wir geben zunächst die Anklagefchrift wieder, fle lautet: Anklage
des Staatsanwalts bei dem föniglichen Stadtgericht
wider
1. den Expedienten Heinrich Radow, geboren am 11. Februar 1844 zu Hamburg , dort ortsangehörig, im Jahre 1874 bei dem Amtsgericht zu Altona wegen Zuwider handelns wider das Vereinsgefeß mit 10 Thlen. Geldstrafe bestraft, wohnbaft hieselbst Oranienstraße 8; 2. den Sekretär Mar Karl Derossi, geboren am 4. Fe Eruar 1844 zu Düsseldorf , evangelisch, nicht Soldat gewesen, im Jahre 1874 bei dem Bolizelgericht zu Bremen wegen Zuwiderhandelns gegen das Bereinsgefeß mit 15 Thalern Geldstrafe beftraft, z. 3. wohnhaft in Bremen ( Kl. Helle 43 bil Stollberg),
wegen Zuwiderhandelns gegen das Bereinsgefeß.
Der hierselbst beftandene Algemeine deutsche Arbeiter- Verein ist durch Beschluß der Rathskammer des föniglichen Stadtgerichte hiefelbft am 23. Juni 1874 vorläufig geschlossen worden. Diese vorläufige Schließung ist am 25. Jani feltens des königlichen Bolizeipräsidiums hieselbst öffentlich und den beiden Angeklagten noch besonders bekannt gemacht worden, wie aus dem Schreiben des königlichen Polizeipräsidiums vom 7. Juli 1874( i. 17 der Unters.- tien H. 80 74 VII.) hervorgeht, und der Angeklagte Racons für seine Person anerkannt hat.
Am zweiten Tage der Verhandlung( Donnerstag, den 18. März) begann zuerst der Staatsanwalt effendorf sein Plaidoyer. In der Nede, die etwa 1½ Standen währte, betonte Tessendorf besonders, daß man deswegen mit aller Strenge und mit der ganzen Schwere des Gesezes gegen die angeklagten Vereine einschreiten müsse, weil dieselben( der Allg. deutsche Arb. Verein, der Unterstüßungsverband, der deutsche Maurer- und Steinhauerbund, der Berliner Bazrelab und der Allg. deutsche Zimmererberein) eine Macht bildeten, die unter fast gemeinsamer diktatorischer Leitung eines Mannes( Hasenclever)[??] ständen." Tissendorf schloß mit dem Antrage auf deftaitive gerichtliche Schlies Bang fämmtlicher unter Anklage stehender Vereine, sowie auf Verfügung von Geldstrafen, und zwar gegen Hafenclever auf 200 Mart, gegen die übrigen Angeklagten auf je 120 und 130 Mark, gegen Siewert blos auf 60 Mart. Darauf ergreift Rechtsanwalt Munkel als Bertheidiger das Wort. Er giebt zu, daß der Allg. deutsche Arb.- Verein politischer Natur sei, bestreitet dies aber in Bezug auf die anderen und bezeichnet es als eine Schwäge der Anklage, daß fie nur Bermuthungen aufgestellt, aber feinen Beweis erbracht habe; eben so wenig sei die Anklage im Stande gewesen, eine politische Verbindung der Vereine un tereinander oder mit dem Allg. deutsch . Arb.- Berein nachzuweisen. Er beantragt Freisprechung seiner Klienten, sowie Abweisung der übrigen Anträge des Staatsanwalte. Hafenclever, der zuerst von den Angeklagten das Wort ergreift, zeigt, daß, wenn man auch die Form des Socialismus zerbreche, man den Geist doch nicht tödten könne. Undfährt der Angeklagte Hafenclever fort je mehr man mit derartigen Verfolgungen gegen den Arbeiter vorgeht, desto leichter führt man fle in Bersuchung, von der gefeglichen Bahn abzuweichen. Der Socialismus, mag man ihm Rede- und Preßfreiheit besineiden, er läßt sich nicht eindämmen. Der Angeklagte Radow war Rafftrer und der Angeklagte Haben wir nicht in Frankreich die Commune erlebt? Und Deroffi Sekretär des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins, wie both trotz des gewaltigen Ausbruches, den diese Erhe- fie zugeben. bung nahm, welche milde Praxis hat nicht die Commune Beide haben ihre Vereinsthätigkeit auch nach der Schließung geübt. Zum Beweis verliest Hasenclever aus Dühring's des Vereins fortgefeßt. Unter dem 10. Juni 1874 zeigte der „ Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus eine Präsident des Bereins, Hafenelever, dem königl. Polizeipräsidium Kritit der Pariser Commune , die entgegen den liberalen 3ihlerfelt ft an, daß der Sitz des Vereins nach Bremen verlegt fel. tungsschreibern der Commune wahre Gerechtigkeit angedeihen Das fönigl. Stadtgericht in dem Erkenntniß vom 1. Auguft laff.( Ueber den Vorwurf der Anklage, daß der Neue 1874 in den Untersuchungsakten wider Hafenelever und Genossen Social Demokrat" uur Sezartikel" enthalte, hatte Hasenclever( H. 80. 74 Dep. VII.), auf welche dieserhalb Bezug genommen. schon am ersten Tage die Bemerkung gemacht, daß, wenn der wird, hat festgestellt, daß der Allgem. deutsche Arbeiter- Berein in Neue Social Demokrat"" Szartikel" enthalte, der Staatsan- der That auch noch nach der angeblichen Verlegung seines Sizes walt sicher schon Anklage erhoben hätte. Seit dem 1. Juli ver- nach Bremen in Berlin fortbestanden habe. Auf Grund dieser rief mich von allen Seiten. Eine dicht gedrängte, zu Allem entschloffene Menge umgab mich und schrie: Nach dem Hotel de Bille!" Ich antwortete mit äußerster Bestürzung, daß Gefahr vorhanden sei, es werde bis zum Blutfließen kommen, wenn man nach dem Rathhause ziehe. Ich fragte nach verschiedenen meiner Kollegen; über Albert konnte ich nichts erfahren, allein in Bezug auf Barkès erfahr ich, daß man ihn habe nach dem Rathhause führen wollen, er jedoch auf das Bestimmtefte widerstrebt habe, was auch noch durch verschiedene Anwesende, die mir dem Namen nach unbekannt waren, bestätigt wurde. Da jest Alles nach der Thüre drängte, so wurde ich von dem Strome mit fortgeriffen, verlor mich aber dabei fo fehr in der mich umgebenden Menge, Um 5 Uhr starrte der Quais von Waffen. Drei Legiodaß ich noch jest nicht weiß, durch welchen Ausgang und auf nen waren vom Hotel de Ville bis zum Pont neuf aufgestellt. welchem Wege ich nach der Esplanade der Invaliden gekom- Die 8. Legion stand auf dem Raume zwischen dem Pont neuf und dem Louvre, Die 5. Legion hatte den Pont neuf vom Daal de l'Ecole bis zur Place Dauphine besetzt und das 11. Linienregiment den zweiten Theil des Pont neuf . Die Kavallerie der Nationalgarde, welche über die Brücke der Saint- Pères ge gangen war, ftellte sich vor der Münze in Schlachtordnung auf, und ihr folgten Chasseurs und eine Batterie Geschüßs.
17
-
men bin."
" P
Ja ähnlicher Weise wurden Barbès und Albert wider ihren Willen nach dem Hotel de Bille getragen, wo fie fich weigerten, an einem Aufstande Theil zu nehmen, so daß dort Nichts zu Stande tam,
Um den Palast der Volksrepräsentanten, auf der Brücke und auf dem Eintrachteplaze hatten sich bedeutende Streitkräfte fongentrict. Die Nationalgarde, welche den äußersten Elfer für die Sache der bedrohten Ordnung an den Tag legte, hatte die Bugänge zur Nationalversammlung befeßt. Die mobile Nationalgarde desgleichen.
Um 2 Uhr kam der Befehl, Appell zu schlagen, in das 12. Arrondissement, durch welches Staffetten eilten, um den nämlichen Befehl nach Sceavy und in die ganze Bannmeile zu bringen. Das Gerücht, der Balaft der Nationalversammlung fei erfiürmt worden, verbreitete sich sogleich mit außerordentlicher Schnelligkeit.
Die Nationalgardisten cilten von allen Seiten nach ihren Sammelplägen. Eine halbe Stunde, nachdem man begonnen hatte, appell zu schlagen, war der Platz des Pantheon mit Na tionalgarden bedeckt, ebenso die Pläge der Sorbonne, des Odeon, Saint- Sulpice und das ganze linke Seineufer.
Sobald ein Bataillon gebildet war, sette es sich nach dem Plage der Nationalversammlung in Marsch und auf diesem einzigen Punkte konvergirten bald bedeutende Streitkräfte, an welche nach tarzer Zeit der Befehl gelangte, sich nach dem Hotel de Ville zu begeben, in welches die Aufrührer den Sie ihrer improvifteten Regierung verlegt hatten.
Bataillone der Nationalgarde, der mobilen Garde und der Nationalgarde der Banumelle waren um den Palaft der Versamm lung und auf dem Eintrachteplaße aufgestellt.
Indeffen war um 4 Uhr die Artillerie der Nationalgarde mit Geschüßen nach dem Hotel de ville marschirt; die 6. Legion tam ebenfalls bald daselbst an und zu gleicher Zeit ein Bataillon der mobilen Garde. Das Hotel de Bille war in diesem Augenblide völlig von unbewaffneten Arbeitermaffen befest; man fah von dem Plage aus, wie alle Zimmer der ersten Etage von ihnen angefüllt waren.
Jene Bekanntmachung ist bereits von dem königlichen Stadtgerit in dem mehrfach erwähnten Erkenntniß in der Untersuchung wider Hasselmann und Genossen zur Erörterung gelangt und als Beweismittel für die Schuld des Hasenclever erachtet worden. Hafenclever hat, wie in seinem Erkenntniß feftgestellt Beit, als er noch in Berlin feinen Woinfiz behalten hatte, von ift, eingeräumt, daß der Angeklagte Derofft schon während der hier aus die Sekretariatsgeschäfte des Bersius zu Bremen verwaltet habe.
Der Angeklagte Radow will nach der Schließung des Ber hauptet, daß er nicht einmal Mitglied des Allg. deutsch. Arbeitereins seine Thätigkeit als Raffirer sofort eingestellt haben und be Vereins zu Bremen sei.
an die Polizeidirektion zu Bremen vom 11. Jani 1874 eingeIn dem von dem Angeklagten Derofft aus unterschriebenen Arbeiter- Vereins wird der Angeklagte Radow ausdrücklich als reichten Verzeichnisse der Vorstandsmitglieder des Allg. deutsch . Kassirer des Vereins bezeichnet.
ist
auch nach wie vor Expedient des„ Neuen Social Demokrat", Der Angeklagte hat seinen Wohnfis hierselbst behalten. Er des Organs und Eigenthums des Aug. deutschen Arb.- Vereins.
Seit dem Juli 1874 veröffentlicht er als Redakteur bie Laffale'sche Westentaschenzeitung" für Arbeiter, eine Filiale des Neuen Social- Demottat", welche zu dem Zwede begründet ist, die Beiträge der Mitglieder des aufgelösten Allg. deutschen Arb.Vereins im Wege des Abonnements auf jene Zeitung zu ersetzen.
19
Der Bereinspräsident Hasenclever hat in der Unterfugung wider Haffelmann und Genoffen auch bezüglich des Angeklagten Radow eingeräumt, daß derselbe von Berlin aus die Geschäfte des nunmehr angeblich in Bremen bestehenden Allg. deutschen Arb.Vereins als Kaffteer besorgt habe.
" 7
3a jenen Atten ist eine ausdrücklich ven Hasenclever als von ihm herrührende anerkannte Zahlungsanweisung d. d. Berlin , 10. Juli 1874 überreicht worden, welche lautet:
Der Kassirer des Allg. deutsch . Arb.- Bereins, Radow, hat an Heren. Bielowsky in Stettin , Sr. Laftadie 14, für Agitation die Summe von 10 Thira. zu zahlen."
Ferner ist bei Gelegenheit einer Haussuchung ein an Hafenclever von Bates unter dem 15. Juli gerichteter Brief( den Akten vorgeheftet) vorgefunden worden, in welchem der Briefschreiber einen Bereinetafsirer für den Fall des Rüdtritte von Radow in Borschlag bringt. Hieraus ergiebt sich, daß Rackow zu jense Belt noch die Kaffengeschäfte versah.
Endlich erweisen die bei den Akten: H. 80. 74. VII. befind lichen Einnahme und Ausgabebücher des Allg. deutschen Ard.Vereins, welche, wie der Angeklagte Radow nicht läugnen wird, von ihm geführt find, daß Eintragungen noch im Jull 1874 be wirkt flad.
Demgemäß wird der Angeklagte Heinrich Rackow und der Sekretär Max Carl Derosft beschuldigt: zu Berlin im Juni bis August 1874 bei einem vorläufig gefchloffenen Bereine ferner als Mitglied fich betheiligt zu haben. Bergehen gegen§ 16 Absnitt 2. 8. der Verordnung vom 11. März 1850.
Zeugen: Polizeiinspektor Bid. Vol. Voruntersuchungsakten und S. 3 der Abschrift füge ich bei. Berlin , ben 30. Januar 1875. Der Staatsanwalt.( gez.) Teffendorf. Beschluß.
Die Untersuchung wird gegen den Expedienten Heinrich Radom und gegen den Sekretär Carl Derofft auf Grund der Anklage vom 30. Januar 1875 wegen Zuwiderhandelns gegen das Vereinsgefeß eingeleitet. Berlin
, den 11. Februar 1875. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation VII. für Bergehen. ( Unterschriften.) ( Schluß folgt.)
Die Nationalgarde und mobile Garde fürzte fogleich auf die Gitterthore des Hotel de Bille zu, erbrach sie, schlug die Thüren ein und ein Bataillon der Nationalgarde besetzte die ganze erfte Etage, wo es die, welche es vorfand, zu verhaften begann. Barbès, Albert und andere anwesende Socialisten wurden nun verhaftet und fortgeschleppt.
Es wurde tarz nach Albert's und Barkè's Berhaftung auch Blanqui gefangen genommen, so daß die Socialisten ihrer Füh rer beraubt waren. Die Junischlacht, welche farz darauf ausbrach, schlug fehl und die Sieger machten fenen Gefangenen den Prozeß.
Es ist jetzt feftgestellt, daß keiner derselben den Gewalt-fireich am 15. Mai geplant hat, sondern daß dies nur ein Kantfüd des Agent provocateur Subert war. Trotzdem wurden die Socialisten zu langwieriger Haft verurtheilt.
3m Jahre 1852 amneftirte Napoleon Barbès, Blanqui und die übrigen Gefangenen des 15. Mai troß ihres Proteftes.
Barbès, der schwer trant war, begab sich nach Belgien und ftarb, zurüdgezogen von der Politit, 1870, tarz vor Ausbruch des Krieges. Blanqui
aber, ein Mann von beispiellofer Energie, begaun in Frankreich geheime socialistische Verbindungen zu organisiren. Er wurde verurtheilt, entfloh und agitirte fort.
Nach dem 4. September 1870 tehrte er nach Paris zurüd und irat mit an die Spize der Socialisten. Am 31. Oktober hatte er den bekannten Konflikt mit der provisorischen Regierung. Bur Zeit der Commune befand er sich schwer trant außerhalb Baris, wurde gleichwohl verhaftet und ist durch einen scandalösen Tendenzprozeß wegen der Ereignisse vom 31. Oktober zu lebenslänglicher Haft verurtheilt worden.