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18 일 발동 할| 양명
Nr. 131.
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Freitag, den 5. November 1875.
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Inhalt.
Das rothe Gespenst und die Krankenkassen.
Strousberg's.
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Die Verhaftung
Fabritantenhumanität. Die Kaiserglocke. Arbeiterunglüc. Junere Parteiangelegenheiten. Korrespondenzen: Barmstedt . Stuttgart . Eimsbüttel . Schmölln . Gießen. Altona . Achim. Die Herrschaft des Kapitals. I. Laien- Evangelium von Sallet.( Fortsetzung.) Vermischtes. Feuilleton: Ueber die Koft in den öffentlichen Anstalten.( Forts.) Das rothe Gespenst und die Krankenkassen.
Der
Die heutigen Zustände werden recht schön durch die Motivirnng charakterifirt, welche dem§ 6 des Krankenkassen Gesezentwurfs, den wir in voriger Nummer mittheilten, beigefügt worden ist. Hieße es daselbst kurzweg: Staat geht zu Grunde, das rothe Gespenst verschlingt ihn, wenn Arbeitervereine für ihre Mitglieder Krankenkassen einrichten dürfen", so klänge das fürzer und bündiger, als die lange Motivirung, jedenfalls aber wäre der Sinn kein anderer, denn es ist geradezu staunenerregend und erinnert an den Ton der Stieber- Wermuth'schen Communistenschrift, wenn die harmlosesten Krankentassen mittelst hochpolitischer Beweisführung als staatsgefährliche Institute dargestellt werden und ihr Verbot gefordert wird?
Ist das Reich der Gottesfurcht und frommen Sitte wirklich schon so wadelig geworden, daß Krankenkassen es zum Sturz bringen können? Oder sind die Arbeiter, jene Millionen Arbeitsbienen, welche die heutige Gesellschaft erhalten, so bösartige Individuen, daß, sobald sie nach Gutdünken Kassen gründen und ihre Pfennige selbst verwalten wie der Sparapostel einst sagte die Bestie die Bestie entfesselt wird.
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Doch lassen wir dieses dahin gestellt, und gehen wir dem Gespenste, welches in den erwähnten Motiven zum § 6 zitirt wird, näher zu Leibe. Die Motivirung beginnt folgendermaßen:
"
Durch Absatz 2 des§ 6 soll Vorsorge getroffen werden gegen die Ausnutzung der Hülfskaffen zu Gunsten irgend welcher, ihren Zwecken fremdartigen Bestrebungen und Interessen. Nur die Kassen selbst, nicht andere ihnen etwa angeschlossene Verbindungen will der Entwurf stärfen. Vereine, welche die Errichtung einer Krankenkasse mit Ausschließlichkeit für ihre Mitglieder vorziehen, werden durch den Entwurf nicht daran behindert; sie können eben nur nicht Namen und Rechte der gegenseitigen Hülfskaffen in Anspruch nehmen."
Aus jeder Zeile des Vorstehenden leuchtet die blaue Angst vor Arbeitervereinen hervor. Nur ja keine Stärkung dieser gefährlichen Rotten, in denen der Communismus ausgebrütet wird! Geradeso wie einst Stieber und Hinkelden sogar Sänger-, Turner- und Naturheilvereine für verkappte Verschwörungen hielten, liegt offenbar auch hier die Sache; und es soll uns gar nicht wundern, wenn die so sehr um die„ Ordnung" besorgten Herren im Reichstag behaupten werden, daß, weil die Mitglieder vieler Arbeiter- Krankenkassen socialistisch gesinnt seien, die Krankenkassen die Ursache des Socialismus wären.
Um etwaige Irrthümer zu verhüten, bemerken wir beiläufig noch, daß die oben in den Motiven erwähnte angebliche Nichtbehinderung von mit Vereinen verbundenen Krankenkassen nur scheinbar ist, denn nach dem Gesetzentwurf sollen die Arbeiter gezwungen werden können, irgend einer der sogenannten gegenseitigen Hülfskassen anzugehören, welchen es verboten ist, sich an einen Verein anzuschließen; die Mitglieder einer Vereinskasse müßten als dann für zwei Kassen zugleich Steuern bezahlen.
Doch kehren wir zurück zur Beschwörung des rothen Gespenstes. Hört!
Inwieweit bisher die Verbindung von Hülfskaffen mit anderweiten Organisationen zu üblen Folgen thatsächlich geführt hat, mag hier dahingestellt bleiben. Zweifellos ist es, daß die Verbindung Folgen nach sich ziehen kann, deren möglichen Eintritt die Gesetzgebung nicht außer Betracht lassen darf. Vereinen, deren politische, religiöse oder wirthschaftliche Tendenzen der Staat zu bekämpfen Anlaß hat, würde dadurch der Weg geebnet, eine kräftige Organisation zu gewinnen und mittelst dieser gegen die staatliche Ordnung erfolg reicher vorzugehen."
Also der Staat kämpft mit Vereinen, und diese Vereine geben sich eine fürchterliche Organisation, wenn ihre Mitglieder unter sich Krankenkassen bilden dürfen, welches erquickende Bild! Natürlich find die Mitglieder dieser staatsgefährlichen Vereine Arbeiter, denn die Gründer werden schwerlich sich durch Krankenkassen organisiren. Also
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ist der Kampf gegen gewisse Arbeitervereine die erhabene Mission des Staates, und wir zweifeln gar nicht daran, daß die Verfasser der Motive damit die socialistischen Arbeitervereine meinen. Kulturkampf gegen die ,, Rothen" ist die Losung, und mit Arbeitervereinen und Krankenkassen fängt er an zum Heile der Menschheit und der ,, Ordnung".
Ja, sogar die harmlosen Gewerkvereine des Dr. Max Hirsch werden in einen Topf mit den Socialdemokraten geworfen, um zum Kulturkampfragout roth gefotten zu werden. Dr. Mar Hirsch hatte nämlich an hoher Stelle petitionirt, daß man den argen Socialisten das Krankenkassenrecht zwar entziehen, seinen Gewerkvereinen aber ausnahmsweise gestatten möge. Hierauf anspielend, fahren nun die Motive, wie folgt, fort:
richtungen, in der Art, daß gewissen Vereinen grundsäßlich ,, Eine Scheidung zwischen den verschiedenen Vereins
die Verbindung mit den Kassen gestattet, anderen diese Ver
bindung untersagt würde, erscheint als ein vergeblicher Versuch. Eben so wenig ist es räthlich, zu Gunsten bestimmter, zur Zeit vorhandener Vereins- Organisationen von
dem Grundsaße des Entwurfes eine Ausnahme zu machen; denn wie wenig auch die augenblickliche Richtung einer solchen Organisation dem Staate Anlaß zu Bedenken bieten mag, so fehlt doch die Gewähr, daß ihre Thätigkeit nicht unter Umständen in andere und schädliche Richtungen sich verliere."
Armer Doktor! Obschon Deine Vereine Anlaß zu Bedenken" augenblicklich nicht bieten, traut man dem Frieden nicht recht. Sie könnten ja eines schönen Tages ,, in andere und schädliche Richtungen" das heißt in's socialistische Lager- sich verlieren"!- Spiele nicht mit Schießgewehr und Gewerkvereinen; ersteres könnte unverhofft losgehen, lettere könnten zur Erkenntniß der Arbeiterinteressen kommen und den socialen Doktoren mit Sack beiterinteressen kommen und den socialen Doktoren mit Sad und Pack durchgehen.
Wir kommen jetzt zum Schlusse der Motive, welche noch die peinlichsten Vorsichtsmaßregeln treffen, damit die Krankenkassen nur nicht das Geringfte mit der staatsgefährlichen" Arbeiterbewegung zu thun bekommen. Es heißt da:
In der That kann die gedeihliche Entwickelung der Kassen durch Beziehungen zu fremdartigen Verbindungen nicht gewinnen. Je mehr solchen Momenten, welche mit dem Versicherungszweck der Kaffen keinen Zusammenhang haben, Einfluß auf die Gestaltung des Mitgliederkreises gewährt wird, umsomehr wird die naturgemäße Grundlage der Kasse und damit deren Sicherheit gefährdet. Anzuerkennen ist allerdings, daß die Beschränkung des Wirkungsfreises einer Kasse auf Genossen desselben Berufes oder
Arbeitszweiges insofern den Interessen der Kasse nützlich werden kann, als die Mitglieder sich inniger mit der Kasse verbunden fühlen und als den Kassen gleichartigere Elemente zugeführt werden. Eine dem entsprechende Kassenbildung wird aber durch den Entwurf auch nicht ausgeschloffen; nach wie vor wird es zulässig bleiben, daß für den Kreis der Arbeitsgenossen eines bestimmten Erwerbszweiges Kassen errichtet werden; der Entwurf will nur nicht gestatten, daß Anforderungen, welche über diese Arbeits- oder Berufsgemeinschaft hinausgehen, an die Mitglieder gestellt werden.
,, Nach der Fassung der Vorschrift sollen nicht nur Verpflichtungen der Kassenmitglieder zum Eintritt in andere Vereine, sondern auch sonstige Verpflichtungen ausgeschlossen sein, welche durch den Zweck der Hülfskasse nicht gerechtfertigt werden. Statutsvorschriften, welche die Mitglieder einer Kasse etwa verpflichten, bei Staats- oder Gemeindewahlen in bestimmter Richtung die Stimme abzugeben, nach Weisungen von einer Stelle aus, an gewissen Orten oder bei gewissen Arbeitgebern nicht Arbeit zu nehmen, oder überhaupt unter einem gewissen Lohnfaße nicht in Beschäftigung zu treten, müssen schließlich nicht nur den Kassen verderblich werden, sondern würden auch weiterreichende Interessen schädigen. Da Versuche bereits wahrgenommen sind, Mitglieder einer Kasse in solcher Weise zu verpflichten, so kann das Gesez darüber nicht hinweggehen."
So weit die Motive zu§ 6 des Hülfskaffen- Gesezent wurfs! Hier, wie an allen anderen Stellen erscheint wieder das rothe Gespenst.
weggründe an und verbarrikadirte ängstlich das Krankenkassenstatut. Diese Mühe hätten die Herren sich sparen können, denn nicht durch Grausamkeit, sondern durch Gemeinsinn organisiren sich die Arbeiter, und dieses macht ihre Bewegung so widerstandsfähig gegen jede Verfolgung.
Während einerseits nun der Arbeiter von solchen Beeinflussungen sich fern hält, so legt er um so größeren Werth darauf, daß ihm sein freies Verfügungsrecht über seine sauer abgedarbten Groschen nicht verkürzt wird. Er ist mündig und will daher von keiner Bevormundung etwas wissen. Und es ist in der That das Aergste, was seit dem famosen Kontraktbruchgesez dem deut schen Arbeiter geboten ist, daß Dank ängstlicher Gespenster= seherei und zu Gunsten eines reaktionären BevormundungsArbeiter- Vereine thatsächlich vernichtet werden sollen. systems, die zahlreichen musterhaft geordneten Hülfskaffen der Darum fort mit dem§ 6!
Die erste und zweite Berathung des Gesezent wurfs betreffend die Abänderung des§ 7 des Gesezes über das Postwesen des deutschen Reiches vom 28. Dktober 1871" bildete den Hauptgegenstand der Sizung vom 2. November. Die Situng war die erste in dieser Session, die Leben verrieth. Die Eisenbahnbarone haben sich verschworen, ihre Lokomotiven nicht mehr vorzuspannen, um des Herrn Stephans gelbe Postwagen ziehen zu lassen.
In der allgemeinen Besprechung führt Bundeskommissar Oberpostrath Dr. Fischer zuerst aus, daß für die Verhältnisse der Post zu den Staats- Eisenbahnen zur Zeit das Neglement vom 1. Januar 1868 maßgebend sei, jedoch mit dem 1. Januar t. J. für die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes außer Wirksamkeit trete. Es liege somit die Nothwendigkeit vor, das Verhältniß der Post zu den Staatsbahnen von dem genannten Zeitpunkte ab anderweit zu regeln. Der vorliegende Gesezentwurf unternehue nun die Regelung nicht in dem Sinne, daß er ein neues Recht schaffe, er wolle vielmehr nur die Grundzüge der bestehenden administrativen Vorschriften zu einem einheitlichen Reichsgesetz formell verbinden und nach den gemach ten Erfahrungen ergänzen. Der Gesetzentwurf unternehme auch nicht, für die Verpflichtungen, welche den Eisenbahnen obliegen, eine neue Grundlage festzustellen; er unternehme auch nicht, die Summe der Leistungen der Eisenbahnen über das bestehende Maß hinaus zu erhöhen. Andererseits sei es auch nicht die Absicht des Entwurfs, die Grundlagen, auf denen diese Leistungen beruhen, aufzuheben und darauf zu verzichten. Derselbe bemühe sich vielmehr, den Interessen der Eisenbahnen und der Poſt gleichmäßig Rechnung zu tragen, indem er die Verpflichtungen in allen Einzelnheiten ergänze. Auf diesem Wege wolle der Entwurf Mißhelligkeiten vorbeugen, die sich überall da ergeben, wo über das Maß der Verpflichtungen Ünklarheit herrsche. Zum Schluß spricht Redner den Wunsch aus, daß der vorliegende Gesezentwurf dazu beitragen möge, das Wohl der Eisenbahnen and der Poſt gleichmäßig zu fördern und deren Bemühungen, das Verfehrswesen des deutschen Reichs zu erleichtern, zu unterstützen.
Die Abgeordneten Dr. Elben, Richter- Hagen und von Minnigerode erklären sich für die Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern zur Vorberathung und betonen ,,, wie belästigend" es für die Eisenbahnen sei, besonders für die Privatbahnen, ohne Entschädigung die zweiflung darüber, daß neu gegründete oder zu gründende EisenPosten mitzuführen, besonders ist Herr Richter in heller Berzweiflung darüber, daß neu gegründete oder zu gründende Eisen
bahnen in ihrer Entwickelung dadurch gehemmt werden sollen, daß ihnen auch in Zukunft noch immer der Posttransport verbleiben wird, ohne daß ihnen eine Entschädigung gewährt wird.
Der Abgeordnete Grumbrecht ist nicht der Ansicht, daß man die Eisenbahnen für ihre Leistungen auf dem in Rede stehenden Gebiete entschädige. Die Eisenbahnen seien ein Verfehrsmittel, das dem öffentlichen Interesse zu dienen habe, auch hätten gerade sie alle Ursache etwas für das öffentliche Interesse zu leisten. Redner erklärt sich überhaupt gegen die Privateisenbahnen und hofft, daß sich mit der Zeit der Umschwung in der Meinung zu Gunsten des Staats- Eisenbahnwesens vollziehen werde.
Es ergreift nun das Wort der General- Postdirektor Ste= phan: Meine Herren! Ich muß bekennen, daß die Wendung, die die heutige Berathung angenommen hat, und ihr Charakter mich sehr überrascht. Es handelt sich um ein Gesetz lediglich formeller Natur, dessen Absicht nur dahin geht, bestehendes Recht zu weil das bestehende Recht mit Ende dieses Jahres, mit Ablauf codificiren, und dessen Nothwendigkeit deshalb zu Tage liegt, der achtjährigen Periode, erlischt, und wir uns dann gegenüber dem Nichts befinden. Aber gleichwohl ist man materiell in die Gleich als wenn die Arbeiter nicht bessere, nicht mo- Berathung eingetreten, wird die Grundlage des bestehenden Rechtes, ralische Mittel hätten, um für ihr Interesse zusammenzu- seine Substanz zum Gegenstande der Diskussion gemacht, eines halten, sei es bei der Wahlbewegung, sei es bei dem Wi- Rechtes, das einen wichtigen Bestandtheil des Besitzstandes des berstande gegen die Kapitalmacht, argwöhnt man, daß durch deutschen Reiches bildet, das als Accessorium das Hoheitsrecht Zwang, durch Ausstoßung aus Krankenkassen und ähnliche der Post mit diesem Hoheitsrecht selbst nach dem Sage:„ Wem die Maßregelungen die Arbeiter die Disziplin ihrer Organisa- Hauptsache, dem auch dasUebrige" auf das Reich mit übergegangen ist, eines Rechtes, das ein halbhundertjähriges Allodium der Postvertionen aufrecht erhalten würden. waltung bildet, ohne dessen Besitz sie ihre hohen Zwecke gar nicht wohl bei den Drohungen und Arbeiterentlassungen, welche erfüllen kann. Weshalb nun richten sich die Angriffe gegen diesen die Fabrikanten und Grundbesitzer so oft sich zu Schulben erfüllen kann. Weshalb nun richten sich die Angriffe gegen diesen Befitstand? Hat die Postverwaltung dieses Recht mißbraucht? kommen lassen, ober bei dem Pläneschmieden in den Frei- Hat sie es rücksichtslos angewandt? Hat sie endlich die Leistunmaurerlogen; bei den Arbeitern nahm man ähnliche Be
Die Gedanken weilten
gen nicht erfüllt, die man von ihr erwarten durfte, indem man