Nr. 133.

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Mittwoch, den 10. November 1875.

Neuer

Social- Demokrat.

Organ der Socialistischen Arbeiter- Partei Deutschlands .

5. Jahrgang.

Redaction n. Expedition: Berlin , SO.,

Kaiser Franz- Grenadier- Pl. 8a.

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Inhalt.

Reich und Arm, oder wer bekommt Staatshülfe? Deutscher Reichstag.( Bebel's Rede nach dem stenographischen Berichte.) Politische Uebersicht: In Varzin . Die Reptile und die Lehrernoth. Die Liberalen und die Preßfreiheit. Zur Lage der Invaliden. Griechenland . Der glückliche" Volksstaat". Korrespondenzen: Pforzheim . Halle a. d. S. burg. Hamburg . Stuttgart . Marburg . Bremen . Fenilleton: Ueber die Kost in den öffentlichen Anstalten.( Forts.)

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Neich und Arm, oder wer bekommt

Staatshülfe?

Olden

Der deutsche Reichstag läßt uns nicht einen Augen­blick rasten; Schlag auf Schlag bieten seine Verhandlungen uns stets neue staunenerregende Gegenstände. Lassalle's Wort, daß das arbeitende Volk durch den Gebrauch des allgemeinen Wahlrechts lernen wird, dasselbe richtig aus­zuüben, muß sich bestimmt bewähren, wenn jeder der zahl­lofen Fälle nur in die Deffentlichkeit gebracht wird, der das Volk darüber zu belehren vermag, daß die jetzige Volks­vertretung nichts anderes als eine Vertretung der In­teressen der besigenden Klasse ist.

Unsere Aufgabe soll es daher ganz besonders sein, aus den scheinbar untergeordneten Gesegesvorlagen, welche dem Reichstage zugehen und aus der fast immer von der heuti: gen Presse verschwiegenen Motivirung derselben seitens der Regierungen, jene bittere Lehre von der Klassenherr schaft zu beweisen.

So wollen wir heute zwei Bestimmungen von Gefeß­Entwürfen nebeneinander stellen, welche die Geschichte der Kuh des Junkers Alerander wieder einmal von Neuem be­ſtätigen.

Auf der einen Seite haben wir nämlich den. famosen Absatz 2 des§ 22 des Krankenkassengesezes, durch wel­chen die Arbeiter Unmündigen gleichgestellt und gehindert werden, über ihre Sparpfennige nach eigenem Ermessen zu verfügen; auf der anderen Seite bietet sich uns der Gefeßentwurf wegen Abänderung der Verwaltung des Reichs Invalidenfonds dar, durch welchen den Kapitalisten eine Staatshülfe von 171 Millionen Reichsmark aus den Invalidengeldern des Reichs auf weitere fünf Jahre gewährt wird.

Einen größeren Gegensatz kann es wahrhaftig nicht geben und doch verhält sich die Sache buchstäblich so. In dem Krankenkassen- Geseßentwurf lautet die oben er­wähnte Stelle wörtlich:

Verfügbare Gelder( der Krankenkassen) dürfen außer in öffentlichen Sparkassen und in den durch das Statut bezeichneten Banten nur ebenso wie die Gelder Bevor mundeter angelegt werden."

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Die Motive des Entwurfs behaupten dann flottweg, daß diese Bestimmung der Vorsicht bei der Verwaltung" halber gegeben sei, daß sie keiner Begründung" be dürfe und daß die Kassenbestände der Arbeiter ganz wie die Gelder Unmündiger belegt werden müßten, gestattet sei außerdem nur ihre Anlage in Sparkassen und Banken. Wohl bemerkt handelt es sich dabei auch um die freien Hülfskaffen, in welche kein Mensch außer den betheiligten Arbeitern Einzahlungen macht.

Kein vernünftiger Mensch hat etwas dagegen, daß Ar­beitergelder nicht in schwindelhafter Weise vergeudet werden dürfen, aber so selbstverständlich dieses ist, eine so uner­hörte persönliche Freiheitsbeschränkung, eine so schwere Beleidigung der Arbeiterklasse ist es, ihr die Fähigkeit absprechen zu wollen, ihr eigenes sauer erspartes Vermögen selbst richtig zu verwalten. Tausende bestehender wohl organisirter Arbeiterkassen beweisen zur Genüge, daß die Solidarität gerade bei ihnen zu finden ist, ein Gegensatz zur blinden Spekulationswuth der Bourgeoisie.

Und nun verhindert der Plan des neuen Geseßes die Arbeiter geradezu, ihre Gelder soliden Produktivgenossen= schaften darzuleihen, sie in Grundstücken anzulegen, mit einem Worte im Interesse ihrer Klasse sicher und gut ver­zinft zu belegen. Dagegen zwingt man die Arbeiter, ihre Sparpfennige gegen geringen Zinsfuß Banken und Spar­tassen zu überweisen, so daß mit dem Arbeitergelde wo­möglich an der Börse gespielt wird.

Was es dabei mit der Sicherheit auf sich hat, ist natürlich zur Genüge durch den ,, Krach" gezeigt worden, seit dessen Eintritt Banken und Sparkassen duzendweis zusammengebrochen sind.

Mit einem Wort, der Arbeiterklasse, der großen Masse des Volkes, die aus den Fesseln des ehernen Lohngefeßes durch den Staat befreit werden müßte, der wird diese Staatshülfe nicht zu Theil, sondern es wird ihr sogar noch das Recht des mündigen Menschen beschnitten, ihr eigenes Vermögen soll ihrem Willensbereich theilweise entzogen

werden.

D, Heiligkeit des Eigenthums! Wo bleibst Du? Doch jetzt zur Staatshülfe für die Kapitalisten: Als

dies Gesetz über die Verwaltung der für die Invaliden­pensionen bestimmten Gelder im Jahre 1873 gegeben wur­den, gelang es der Bourgeoisie, respektive den Kapitalisten, den, gelang es der Bourgeoisie, respektive den Kapitalisten, welche Theilhaber von Privateisenbahnen sind, einen Staats­

kredit von 171 Millionen Reichsmark wegzuschnappen, doch

sollte derselbe nur bis zum 1. Juli 1876 dauern, alsdann sollten die vom Invalidenfonds angekauften Eisenbahn­Prioritäten wieder veräußert werden.

Wie die Bourgeois mit diesem Staatskredit gewirth schaftet haben, das haben die Gründer und Börsenspieler vor und nach dem Krach" hinreichend gezeigt. Jene, den Invaliden zugesicherte Staatsgelder haben dadurch riesige Verluste erlitten, denn jedes Kind weiß, daß die Eisen­bahnpapiere jezt bei Weitem nicht den Werth haben, wie bahnpapiere jetzt bei Weitem nicht den Werth haben, wie 1873. Voraussichtlich werden dieselben sich noch immer mehr entwerthen, und es wäre demnach angezeigt, sie so rasch wie möglich zu entäußern.

Aber eine wohlweise Regierung ist anderer Ansicht. Diese thatsächliche Staatshülfe für die Kapitalmacht soll durch das Gesez um vier Jahre, bis zum 1. Juli 1880 verlängert werden, und in den Motiven wird ausdrücklich als Grund mit angeführt, daß sonst bedenkliche Um­wälzungen der Börsenverhältnisse" also ein neuer Krach" erfolgen würden.

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Also merke sich das ein Jeder: Wenn die heutige Pro­duktionsweise, der Schwindel und das Gründen der Kapi­talisten, zur Handelskrise führen, dann sagen hochweise Minister: Die Arbeiter müßten bei herabgeseztem Lohn mehr leisten; zugleich aber wird den Eisenbahn­Baronen eine vierjährige Staatshülfe von 171 Mill. Baronen eine vierjährige Staatshülfe von 171 Mill. Reichsmark zugewendet.

Wenn die Arbeiter ihre Sparpfennige nach eigenem Ermessen anlegen wollen, dann sagt der Gesetzgeber: Halt, das sind Hülfskassengelder, die werden nur wie das Vermögen Unmündiger belegt oder bei Bankiers und in Sparkassen; wenn aber der Staat die Hülfsgelder der Invaliden selbst anlegt, dann stellt sich schon nach zwei Jahren heraus, daß der Krach" dazwischen gefahren und die gekauften Börsenpapiere arg entwerthet sind.

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Nicht wahr, das ist ein lehrreiches Bild? Wie aber würde alle Welt schreien, wenn wir einmal den Spieß herumdrehten und die Forderung stellten: Weil die Kapital­macht den Krach" verschuldet hat, so muß den Kapi­macht den Krach" verschuldet hat, so muß den Kapi­talisten der übermäßige Kapitalgewinn beschnitten wer­den, weil die Arbeiterklasse aber durch fremde Schuld brod­los ist, so muß ihr Staatskredit zur Errichtung von Produktiv- Associationen gewährt werden. Weil die focia­listischen Arbeiter ihre Kassen stets gut verwaltet, die Kaffen des Staates aber große Verluste erlitten, deshalb Kaffen des Staates aber große Verluste erlitten, deshalb haben die Socialisten an Stelle der heute Regierenden zu treten.

Weil die focia

Das wäre wenigstens ein Logischer Schluß, aber tausend gegen eins gewettet, alle Welt, würde schreien: Das ist Socialismus und Umsturz aller Ordnung!

Und so wird es denn noch vorerst beim Alten bleiben, der Bourgeois melft die Staatskuh und der Arbeiter hun­der Bourgeois melft die Staatskuh und der Arbeiter hun gert. Wer da hat, dem wird gegeben, daß er die Fülle habe, aber wer da nicht hat, dem wird genom= Fülle habe, aber wer da nicht hat, dem wird genom­men, was er hat."

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Deutscher Reichstag.

schiedenen Klassen von Staatsbürgern giebt, daß man dem Arbeiter zukommen lassen will, was ihm unter allen Umständen gebührt, das Recht der freien Selbstverwaltung dessen, was im wahrsten und vollsten Sinne sein Eigenthum ist.

Allgemeinen betrachten, drei Strömungen in ihr unterscheiden,

Wir können, wenn wir die Stellung der Arbeiterklasse im Reiche bereits feindlich gegenübersteht, die andere, die ebenfalls die eine, die auf Grund der geschichtlichen Erfahrungen dem auf Grund gemachter Erfahrungen bereits erkannt hat, daß das Reich der Arbeiterklasse nicht geboten, was sie von ihm erwartet hat, und ihm deshalb schon mißtrauisch gegenübersteht, und die dritte, die noch mehr oder weniger für das Reich Sympathien hat und auf die Reichsgesetzgebung hofft. Nach meiner Ueber­zeugung ist dieser Gesezentwurf in besonderem Maße dazu ange= than, diejenigen, die bereits zu zweifeln angefangen haben, auf die Seite der entschiedenen Gegner zu treiben, und diejenigen, die noch Sympathien gehabt, mindestens auf die Seite der Zwei­felnden zu bringen. Wenn der Herr Regierungskommissar vor­hin geäußert hat, das Gebiet, welches die Vorlage behandle, sei ein wenig dankbares Feld, so bin ich der gerade gegentheiligen Ansicht! Ich meine, hier wäre die schönste Gelegenheit gewesen, zu beweisen, daß die Regierung den ernsten und guten Willen hat, Gerechtigkeit walten zu lassen für alle Staatsbürger. Aber

meine Herren, eine lange Reihe von einzelnen Bestimmungen, wie die Prinzipien und Grundlagen, auf denen der Entwurf be­ruht, gehen von dem entgegengesetzten Grundsaße aus. Auf der schaft der Behörden stellen, auf der anderen sie vollständig den einen Seite will man die Arbeiter unter die strengste Vormund­denen, welche die Ansicht haben, daß der Staat verpflichtet ist, Händen der Arbeitgeber überliefern. Wir gehören allerdings zu für das Wohl der Gesammtheit aller Staatsbürger einzutreten; aber wir wollen nichts von einem Staate wissen, der bisher diesen Grundsatz in jeder Beziehung mit Füßen getreten hat und, wie der vorliegende Entwurf darthut, seiner Marime auch im vorliegenden Falle treu geblieben ist, indem er auf der einen Seite die Arbeiter dem ihnen feindlichen Staat, auf der anderen den ihnen ebenso feindlichen Arbeitgebern überantwortet.

Der Entwurf verlangt, daß künftig der Kassenzwang gesetz­lich allgemein eingeführt werde, worin wir mit der Regierung und den Vertretern dieses Entwurfs uns nicht in Meinungsver­schiedenheit befinden; wir sind ganz damit einverstanden, daß eine. gesetzliche Bestimmung aufgenommen wird, welche die Arbeiter verpflichtet, zu irgend einer Unterſtügungskasse zu gehören; aber wir sind die entschiedensten Gegner der Zwangskassen, wie sie durch den gegenwärtigen Gefeßentwurf vorbereitet werden, und wie sie schon in der gegenwärtigen Gesetzgebung der einzelnen beſtehen. Wir verlangen, daß der Arbeiter die volle Freiheit der Staaten in mehr oder weniger ausgeprägtem Grade thatsächlich Verfügung über die von ihm gezahlten Gelder, also sein Eigen­thum, befize; wir verlangen aber auch andererseits, was eigent­lich ebenso selbstverständlich wie die Selbstverwaltung seines Eigen­thums sein sollte, daß keinerlei gesetzliche Verpflichtung aufgenom= men wird, wonach ein Arbeitgeber zur Zahlung eines Beitrages in die Kassen der Arbeiter herangezogen werden kann. Das ge= hört sich nicht, der Arbeitgeber hat mit den Kassen der Arbeiter nichts zu thun. Fühlt er das Bedürfniß, aus irgend einem hu­manen Grunde, für die Kassen der Arbeiter etwas zu thun, dann wird Niemand etwas dagegen einzuwenden haben, die Arbeiter werden eine derartige Hülfe vielleicht mit Dank annehmen oder auch zurückweisen. Man wird vielleicht auch nichts dagegen haben, wenn ein Arbeitgeber, als einzelne Person, selbst Mitglied einer derartigen Kasse wird; das mag er thun, und es ist Sache der Kassenmitglieder, ob sie ihn aufnehmen wollen, aber es darf ihm nicht auf Grund eines Gesetzes, wie es hier geschieht, ein Vorrecht eingeräumt werden. Nach der Vorlage soll ihm, wenn er wenigstens ein Drittel der Beiträge zahlt, bis zur Hälfte der Stimmen in der Verwaltung zuerkannt werden, d. h., der sociale Einfluß, den der Arbeitgeber schon naturgemäß gegenüber den Arbeitern unter allen Umständen besitzt, soll auch noch durch ein

Reichstag hauptsächlich mit der ersten Berathung des Gesetzent durch nichts zu rechtfertigendes Vorrecht bis zur Erdrückung des In seiner Sigung vom 5. November beschäftigte sich der wurfes, welcher die gegenseitigen Hülfskassen betrifft.

Der Bundeskommissar, Regierungsrath Nieberding, will, daß die Unterstellung der Rassen unter das Gesetz in der Weise erfolge, daß die Behörde sie als gegenseitige Hülfskaffen zuläßt, doch muß die Zulassung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Durch die Beobachtung der Bestimmungen des Entwurfs wird den Kassen die Möglichkeit gegeben, ein lebensfähiges Da­sein zu führen, gewährleistet kann ihnen dasselbe aber nicht wer­Rassen nicht fremdartigen, ihrer Aufgabe fern liegenden Interessen den.(!!) Zunächst muß Fürsorge getroffen werden, daß die dienstbar gemacht und daß nicht die vom Staate ihnen verliehenen Rechte geradezu gegen die Interessen des Staates verwerthet

werden können.(!!!)

Schulze- Delitsch will vor allen Dingen Etwas zu Stande bringen" und schließt, nachdem er sich über eine Viertel­stunde über Dies und Jenes ausgelassen, was mit der angeregten Frage fich nur irgendwie in Verbindung bringen läßt, mit dem Wunsche, daß man zu einer Verständigung mit der Regierung gelangen möge."

reaktionäre Zug, der durch unsere ganze Gesetzgebung geht, wacht Parteigenosse Bebel) ergreift nunmehr das Wort: Der sich namentlich dann bemerklich, wenn es sich darum handelt, die Massen in das Spiel zu ziehen. Es dokumentirt sich in dem vorliegenden Gefeßentwurf in der allerschärfsten Weise. Ich meine, hier wäre eine ganz besondere Gelegenheit gewesen, den Arbeitern zu zeigen, daß man Freiheit, Gerechtigkeit und Gleich heit für Alle will, daß es keinen Unterschied zwischen den ver *) Wir geben die Rede nach dem stenographischen Berichte.

Willens der Arbeiter verstärkt werden.

Wie es nun in Bezug auf die Stellung der Arbeitgeber zu diesen Hilfskassen steht, so steht es meines Erachtens nicht wesent­lich besser mit der Einmischung der Behörden. Warum ist denn diese ungeheuerliche Einmischung der Behörden in die Arbeiter­angelegenheiten und speziell in die Arbeiterkassen nothwendig? Sind etwa Gründe oder Beweise vorhanden, wonach anzunehmen ist, daß die Arbeiter nicht im Stande wären, ihre Kassen selbst zu verwalten? Hat sich vielleicht herausgestellt, daß die von den

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Arbeitern selbst verwalteten Kassen und wir haben deren that­sächlich eine große Zahl schlechter verwaltet sind, wie die Zwangskaffen, wo die Arbeitgeber oder Behörden sich hinein­zumischen haben? Hat sich vielleicht ergeben, daß Betrügereien und Unterschlagungen in diesen von den Arbeitern verwalteten Kassen etwa in höherem Grade vorgekommen sind, wie in denen unter den Behörden oder unter der Vormundschaft der Arbeit­geber stehenhen Kassen? Mir ist davon nicht das Geringste be­fannt, und ich habe auch die Motive vergeblich von vorn bis hinten sorgfältig durchgelesen, um an irgend einer Stelle wenig könnte; im Gegentheil, es kommen verschiedene Aueßerungen vor, stens etwas zu finden, was eine derartige Vermuthung bestätigen die darthun, daß die Regierung, so emsig sie auch bemüht ge­wesen ist, etwas ausfindig zu machen, um den freien Kassen irgendwo am Zeuge fliden zu können, in dieser Beziehung nichts aufzubringen vermocht hat. Das gilt namentlich auch in Bezug auf die Motivirung der Bestimmungen, welche in§ 6 des Ent­wurfs berührt werden, über den ich mich im weiteren Verlaufe der Verhandlungen noch auslassen werde. Aber selbst dann, wenn