Nr. 146. Diese Zeitung erscheint dreimal wöchentlich, und zwar: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends Abends. Freitag, den 10. Dezember 1875. Neuer Bestellungen werden bei allen Postämtern, in Berlin bei der Expedition, sowie bei jedem Spediteur entgegengenommen. Jocial-Vemckrat. Organ der SocialWchen Arbeiter-Partei Deutschlands . 5. Jahrgang. Kcdaction n. Expedition: Berlin , SO., Kaiser Franz-Grenadier-Pl. 6a. Inserate inur in der Expedition auszu- geben) oerden pro fünfgespaltene Petit- jeile mit 50 Pf. berechnet. Ver- iammlungs-Annoncen die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pf. Sogenannte Re- klame-Anzeigen werden nicht aufgenommen. AbonnemcatS-VretS: Für Berlin incl. Bringerlohn vierteljährlich prasmuneraiido 1 Rm. 95 Pf., monatlich 65 Pf., einzelne Nummern Iv Pf.; bei den Postämtern in Deutschland incl. Berlin I Rm. 60 Pf., frei in's Haus 1 Rm. 95 Pf. 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Je erbit- terter die herrschenden Mächte dem Socialismus entgegen- treten, je günstiger ist der Boden für Prostitution und Käuflichkeit der Ehre. Und es kann uns deshalb gar nicht Wunder nehmen, daß in demselben Augenblick, wo seitens der Regierungen die Strafgesetznovelle eingebracht wird, welche die gänzliche Unterdrückung jeder socialistischen Re- gung ermöglicht, ein Zusatzantrag zu derselben gestellt wird, wonach die Bordellwirthschaften in Zukunft wieder polizeilich konzessionirt und die Kuppeler in diesem Falle straflos sein sollen. Es ist der glückliche Vater des Impfzwanges Dr. Zinn, welchem der Ruhm gebührt, seinen Namen als Er- ster unter diesen Antrag gesetzt zu haben; neben ihm stehen noch fünf andere Doktoren: Dr. Groß, Dr. Wachs, Dr. Thilenius, Dr. Löwe(Calbe ) und Dr. Lucius(Erfurt ), der intime Freund des Fürsten von Bismarck . Also Fort- schrittler. Nationalliberale und Konservative rücken in schön- ster Harmonie in's Feld, umschwebt vom Geiste des Ham- burger Senats. Die-sogenannteberechtigte Eigenthüm- lichkeit" jener Elbrepnblik, für welche seitens dieser schon im Bundesrath eine Lanze gebrochen wurde, soll also jetzt im Reichstagegerettet" werden. Der. Antrag des Dr. Zinn und Genossen zielt auf Aenderung der 180, 361 und 362 ab, und zwar in folgender Weise. Der bisherige§ 180 des Strafgesetzbuches lautet: Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Ge- legenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängniß bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, so wie auf Zulässigkeit von Polizei- Aufsicht erkannt werden." Dr. Zinn und Genossen beantragen nun: im Strafgesetzbuch einzuschalten als Z 180, Absatz 2: Vorstehende Bestimmung findet nicht Anwen- dung, wenn der Unzucht einer Weibsperson Vorschub geleistet wird, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aussicht unterstellt ist, so- fern nicht die Voraussetzungen des Z 181 hinzutreten." Da§ 181 nur die Kuppelei mittelst hinterlistiger Kunstgriffe und die durch Eltern, Vormünder je. in's Werk gesetzte mit Strafe bedroht, so liegt auf der Hand, daß die Antragsteller das eben so gewinnbringende, wie der Men- schenwürde Hohn sprechende Gewerbe der Kuppler und Bor - dellwirthe gänzlich freigeben wollen, sobald nur die Polizei die nöthigen Konzessionen ertheilt. Der jetzige§ 361 lautet Ziffer 6, wie folgt: Mit Haft wird bestraft: 6. eine Weibsperson, welche polizeilichen Anordnungen zuwider gewerbsmäßig Unzucht treibt." Hier hat bereits die Strasgesetznovelle die Prostitution polizeilicher Aufsicht unterstellter Mädchen von Strafe aus- drücklich befreit, indem sie bestimmt: Mit Haft wird bestraft: S 361.6. eine Weibsperson, welche wegen gewerbs- mäßiger Unzucht einer polizeilichen" Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes er- lassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhan- delt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt." Dr. Zinn und Genossen beantragen ferner als Zusatz: II. In der Novelle hinter Z 361 Ziffer 6 einzuschalten«ls Ziffer 6a. wer ohne polizeiliche Duldung oder polizei- lichen Anordnungen zuwider der Unzucht einer Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, durch seine Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit Vorschub leistet." Es werden somit wiederum ausdrücklich polizeilich selbst nurgeduldete" Bordellwirthschaften für zulässig er- klärt, und nur der sogenannten geheimen Kuppelei Strafen angedroht, welche aber sehr harmloser Natur sind. Denn der§ 362 des jetzigen Strafgesetzbuches lautet: Die nach Vorschrift des§ 361 Nr. 3 bis 8 Verurtheilten können zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhält- nissen angemessen sind, innerhalb und, sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Strafanstalt angehalten werden. Bei der Verurthcilung zur Haft kann erkannt werden, daß die verurtheilte Person nach verbüßter Strafe der Land-Polizei- behörde zu überweisen sei. Die Landes- Polizeibehörde erhält dadurch die Befugniß, die verurtheilte Person entweder bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen, oder zu gemein- nützigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des§ 361 Nr. 4 ist dieser jedoch nur zulässig, wenn der Verurtheilte in den letzten drei Jahren wegen dieser Uebertretung mehrmals rechtskräftig verurtheilt worden ist, oder wenn derselbe unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt hat. Ist gegen einen Ausländer auf lieber- Weisung an die Landes-Polizeibehörde erkannt, so kann an Stelle der Unterbringung in ein Arbeitshaus Verweisung aus dem Bundesgebiete eintreten." Und auch zu diesem§ 362 beantragen Dr. Zinn und Genossen die Aenderung:Die nach Vorschrift des§ 361 Ziffer 3 6, 7 und 8 Verurtheilten können" u. s. w. so daß also die wegen verbotener geheimer Kuppelei nach Ziffer 6a. Verurthilten sich in der günstigen Lage be- finden, nicht zur Arbeit während der Haft angehalten zu werden. Gewiß eine recht zarte Rücksicht auf schmutzige Bordellwirthe, deren sich die wegen politischer Vergehen eingesperrten Socialisten meistentheils nicht zu erfreuen haben. Dies sind also die Anträge der oben erwähnten Dok- toren. Motive sind denselben nicht beigefügt, doch wird die Motivirung die bekannte sein; man wird sagew: die Prostitution sei ein nothwendiges Uebel und es gelte, dieses Uebel möglichst ungefährlich zu machen und zu diesem Zwecke von der Polizei konzessionirte Bordelle zu errichten. Es ist dies, beiläufig bemerkt, die nämliche Logik, womit man die öffentlichen Spielhöllen rechtfertigen will, indem man be- hauptet, daß auch bei ihrem Verbot gespielt und daher nur der edlen Bauernfängerschaft in die Hände gearbeitet würde. Nun wohl, die Prostitution ist allerdings ein noth- wendig der Bourgeois-Gesellschaft und der Bourgeois- Ehe anklebendes Uebel. Wenn diese Bourgeois-Ehe zu einem Handelsgeschäft, zur sogenannten Geldheirath geworden ist, wenn vor der Vereinigung zweier Ver- mögen die menschlichen Ideale höhnisch von unseren Bourgeois in den Hintergrund gewiesen werden, dann ist dieses schon ein ausgesprochener Menschenhandel.. Die Prostitution, zu welcher die Reichen die Töchter des Proletariats verlocken, ist nur seine Ergänzung, ein mehr offenbarer, nackter Menschenhandel. Derselbe Dichter nennt die Prostituirte schamlos, welcher die Bourgeoistochter romantisch verherrlicht, welche, von den Eltern verkuppelt, des Geldes halber sich einem alten Wüstling als Eheweib ergiebt. Mit einem Wort, die heutige Gesellschaft erkennt nicht einmal das Laster der Preisgabe des Menschen um schnö- den Gewinn in seiner vollen Ausdehnung, viel weniger seine Wurzel, die heutige Kapitalmacht und das eherne Lohngesetz. Uns kann es daher nicht beikommen, die- Prostitution in allen ihren Formen nur mit dem lächerlichen Mantel der Wohlanständigkeit bedecken zu wollen und eben so wenig, wie sanatische Pfaffen es pflegen, über die Unglück- lichen Opfer der heutigen Gesellschaft schonungslos den Stab zu brechen. Aber ganz gewiß nicht werden wir die Hand bieten, damit die Kapitalmacht durch von der Po- lizei konzessionirte Bordelle bei Straflosigkeit der Kuppelei die Prostitution als gewinnbringendes Geschäft aus- beutet; gewissermaßen eine Großproduktion der Un- zu cht einführt. Denn so viel steht fest, daß die Ver- lockung von Proletariermädchen und somit der scheußliche Menschenhandel gerade hierdurch nach jeder Richtung sich ausdehnen muß. Um die Sittlichkeit der heutigen Gesellschaft, oder besser gesagt, um ihre Unsittlichkeit, kümmern wir uns nicht einen Deut; sie wird zusammenbrechen und Geldehe, sowie Prostitution werden es mit ihr. Was wir wollen, das ist, daß der vierte Stand sich moralisch wie materiell thatkräftig erhält, daß er nicht angesteckt wird vom Schacher mit Menschenfleisch; denn dann vermag er allein eine neue Gesellschaft und neue Sittlichkeit über den morschen Ruinen des Alten zu errichten. Deutscher Reichstag . Debatte über den Post-Etat. (Nach dem stenographischen Bericht.) Präsident: Der Herr Abgeordnete Liebknecht hat des Wort. Abg. Liebknecht: Meine Herren! Vor einigen Monaten enthielt der in Leipzig erscheinendeVolksstaat" eine Anfrage an die General- Postdirektion, folgendermaßen lautend: Di« Nr. 13 der in London in russischer Sprache erschei- nenden ZeitungVorwärts" schreibt, zur Zeit der Ankunft des russischen Kaisers in Dresden seien alle auf dem dorti- gen Postamt eingelaufenen Briefe aus Ruhland und Polen untersucht und gelesen worden, selbst diejenigen, welche an die Adresse eines Deutschen gerichtet waren. Ist daS wahr? Auf diese Anfrage wurde uns keine andere Antwort als ein Strafformular des Herrn General-Postvirektors und wir sind in der That zu einer Strafe von vier Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Trotzdem ist es Thatsache, daß das russische BlattVorwärts" und zwar aus einer mir sehr wohl bekannten guten Quelle den Nach­weis geliefert hat, daß bei der ermähnten Gelegenheit Brieferbrcchungen in Deutschland stattgefunden haben. Für Diejenigen, die der russischen Sprache mächtig sind, habe ich zwei Exemplare deSVorwärts" mitge- bracht. Ich habe auch eine deutsche Uebersetzung hier; da sie aber im Wesentlichen nur dasselbe, blos aussührlicher, enthält, waS in derAn- frage" steht, so unterlasse ich die Vorlesung. Meiner Ansicht nach hätte die Ober-Postdirektion uns für jene An- frage sehr dankbar sein müssen; denn daß oie Ehre der Post hier im höchsten Maße engagirt ist, daß die Wahrung des Briefgeheimnisses eine heilige Pflicht dem Publikum gegenüber ist, darin, glaube ich, wird jeder der Anwesenden mit mir übereinstimmen. Beiläufig brauchte man von oben herab sich keineswegs so vornehm zu verhalten; denn der Ruf der deutschen Post in Bezug auf die Wahrung des Briefge- heimnisseS ist durchaus kein intakter mehr. Es liegen mir sehr gewich- tige Thatsachen vor, welche es für Jeden, der unbefangen urtheili, außer Zweifel lassen, daß das Briefgeheimniß in Deutschland nicht bewahrt wird. Ich werde diese Thatsachen vorführen. Meine Herren, in: August des Jahres IS72 veröffentlichte der frühere Reichstagsabgeordncte Abgeordneter des norddeutschen Reichs- tags Fritzsche in dem von ihm redigirten Blatte,der Botschafter", einen Artikel, in dem er sich wegen verschiedener Verletzungen dos Briefgeheimnisses beschwerte. DerVolksstaat" druckte jenen Artikel ab und forderte gleichzeitig die Postbehörden zu einer Untersuchung auf. Es geschah nichts; wir kamen wiederholt auf die Sache zurück und es wurde schließlich gegen denVolksstaat" Klage erhoben. In erster Instanz wurde die Redaktion zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt, in zweiter Instanz aber erfolgte Freisprechung. Das betreffende Erkennt- niß, welches von der deutschen Presse systematisch todtgeschwiegen wor- den ist, äst von einer so großen Tragweite, daß ich mir erlaube, die Hauptstellen Ihnen vorzulesen. Das Nrtheil wurde gefällt am 22. Fe- bruar des Jahres 1873; in den Motiven der Freisprechung heißt es, wie folgt: Durch die auf Antrag des Angeklagten August Bern- hard Muth, Blatt 14 1>, 15, 34 b ff., 36 b und 39, befragten Zeugen Fink, Bebel, Liebknecht und Fritzsche, ist eine Mehr- heit von Fällen nachgewiesen worden, in welchen von aus- wältigen Führern der social-demokratischon Partei an die Expedition und Redaktion der Zeitschriftder Volksstaat" hier, sowie die hiesigen Führer dieser Partei, ebenso wie von diesen an auswärtige Gesinnungsgenossen gerichtete und der Post zur Bcsörderung übergebene Briefe und Packereien ent- weder gar nicht oder doch in so verletztem Zustande an die Adressaten gelangt sind, daß man deutlich an denselben hat wahrnehmen können, wie dieselben in der Zwischenzeit an den Seiten ausgeschnitten oder sonst zur Herausnahme des Inhalts geöffnet und später wieder zugeklebt und verschlossen worden waren. Durch diese Mehrheit von dergleichen Vorkommnissen mag sich bei der social-demokratischen Partei allerdings die irrige Ansicht gebildet haben, daß von ihr abgesendete oder an sie gerichte-e Briefschaften, behufs Ueberwachung ihres Treibens und ihrer Ansichten, bei der Post durch besondere Agenten geöffnet und gelesen würden. Der Rest der Begründung ist irrelevant; jedenfalls haben wir hier durch gerichtliches llrtheil festgestellt, daß Brieferbrcchungen stattgesun- den haben. Couverts, die augenscheinlich die Spuren der Erbrechung trugen, waren von uns eingereicht worden und liegen zum Theil noch heute bei den Akten im Bezirksgericht zu Leipzig . Wenn im Erkennt- niß behauptet wird, die Ansicht seiirrig", daß die betreffenden Briefe in Deutschland erbrochen seien, so muß ich erklären, daß ich dje Logik dieser Schlußsolgerung nicht begreife, denn ein Theil der damals unter- suchten und erwiesenen Fälle von Brieferbrechungen hat sich auf deut­schem Postgebiet� zugetragen; eine auswärtige Polizei wird doch gewiß nicht im Stande sein, auf deutschem Postgebiet gehende Briefe zu er- öffnen. Bei dieser Gelegenheit muß ich eines Inserats erwähnen, dns Herr Reitenbach-Plicken, Redakteur derdeutschen Spinnstube", vor nicht langer Zeit in genanntem Blatte veröffentlichte. Es lautet: Den sich häufig wiederholenden Mahnungen der kaiser- lich königlichen Post gegenüber, Briefe nicht fest zuzukleben, richte ich an meine Korrespondenten in Süddeutschland und namentlich in der Schweiz die Bitte, die Briefe an mich so fest als möglich zu verkleben, da laut Postwunsch verklebte Schriftstücke den weiten Transport nicht auszuhaltcn scheinen. Briese aus Süddeutschland kamen oft und Briefe aus der Schweiz , namentlich doppelt schwere, fast immer, offen oder stark verletzt an, so daß der Inhalt eingesehen werden konnte, die dann freilich wieder amtlich verschlossen worden sind. Mitunter ist das doch sehr unangenehm, und die Beweise, daß Beamte, wenn auch kein schwarzes Kabinet mehr existirt, von fremden Briefen Notiz nehmen, liegen ja vor. Plicken. I. Reitenbach. Nun, meine Herren, habe ich Ihnen noch aus eigener Erfahrung Verschiedenes mitzuthcilen. Zunächst will ich kurz rssümircn, was ich bei meiner Zeugenvernehmung in dem erwähnten Prozeh ausgesagt habe, und was wesentlich dazu beigetragen Hat, das Urtheil zu begrün- den. Es sind Briefe, die zwischen mir und einigen meiner Freunde in London passirten, so häufig theilS unterschlagen, theils augenschein- lich erbrochen worden, daß die Briefkorrespondenz zwischen uns hat vollständig eingestellt werden müssen und daß ich mich jetzt auf Post- karten beschränke, die Jeder offiziell lesen kann. Ferner ist es mir im Briefverkehr mit einem nahen Verwandten ip Basel geschehen, daß von drei Briefen, die mir von dort geschickt wurden, zwei nicht angekommen sind, und umgekehrt, daß die Briefe von mir dorthin so regelmäßig unterschlagen wurden oder verloren gingen, daß ich den Briefwechsel, den direkten wenigstens, einzustellen mich veranlaßt gefunden habe. Weiter: vor wenigen Wochen wurde von mir aus Leipzig ein Brief