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eingegangenen Journal„ Europe littéraire" seine geistvollen Artikel| über die romantische Schule. Im Jare 1834 erschienen sodann in der„ Revue des deux mondes " merere Arbeiten über die deutsche Philosophie, welche in ihrer im Januar des folgenden Jares versanten deutschen Ausgabe abermals durch die Zensur arg verstümmelt worden waren, und zwar so, daß durch Streichung aller politischen Anspielungen der patriotische Geist des Werkes völlig verlöscht und den Gegnern des Verfassers Anlaß zu den unbegründetsten Schmähungen der angeblich nicht patriotischen Gesinnung desselben gegeben wurde. Heine hat sich wiederholt und
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einmal in der Vorrede zum " Wintermärchen" ser deutlich über seine Art von Patriotismus ausgesprochen.
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Es heißt an dieser Stelle u. a.: Pflanzt die schwarz- rot- goldne Fane auf die Höhe des deutschen Gedankens, macht sie zur Standarte des freien Menschentums, und ich will mein bestes Herzblut für sie hingeben." Im Frü jar von 1835 fam Heine's Werk ,, De l'Allemagne"— ,, Ueber Deutschland" heraus; schon im Sommer vorher war auch eine französische Uebersehung der " Reisebilder" er= schienen. So günstig auch das Urteil des franzöſi schen Publikums über diese Werke lautete, so dauerte es doch noch einige Jarzehnte, ehe man in Frankreich das Wesen der heine'schen Poesie vollständig begriff; dann aber war die Anerkennung eine umso glänzendere. Der eigentümtiche Karakter der literarischen Wirksamkeit Heinrich Heine's hatte endlich zur Begründung einer neuen Schriftstellerschule
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ALBERT
pflichtung, gegen die Verfasser, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften aus der unter der Bezeichnung, des jungen Deutsch lands oder, die junge Literatur bekannten literarischen Schule, zu welcher namentlich Heinrich Heine , Karl Guzzkow, Heinrich Laube , Ludolf Wienbarg und Theodor Mundt gehören, die Strafund Polizeigeseze ihres Landes, sowie die gegen den Mißbrauch der Presse bestehenden Vorschriften nach ihrer vollen Strenge in Anwendung zu bringen, auch die Verbreitung dieser Schriften, sei es durch den Buchhandel, durch Leihbiblioteken oder auf sonstige Weise mit allen ihnen gesezlich zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern." Ein preußisches Ministerialreskript vom folgenden Tage verbot nicht nur Heine's Buch über die romantische Schule", sondern zugleich alle ,, tünftigen literarischen Erscheinungen des H. Heine ". Da richtete Heine unterm 28. Januar 1816 jenes Schreiben an den Bundestag, in welchem er sich über das gegen ihn gerich tete Verfaren nicht nur beschwerte, sondern auch die Sache des jungen Deutschland " als diejenige, welche allzeit die gefeiertsten deutschen Schriftsteller vertreten hätten, mutvoll in Schutz Dieses
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Mitra pedumą, oneri tibi quondam, Alberte, fuerunt Dulcius est Sophia delituisse finu.
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Schreiben ließ er gleichzeitig deutschen und fran zösischen Blättern veröffentlichen. Es scheint in der Tat, daß die Ausein andersetzungen Heine's etwas ge= fruchtet hatten; denn unterm 16. Februar erließ das preußische Ministerium des Innern und der Polizei eine Erklärung, welche aussprach, daß das Verbot „ die Benannten nicht von jeder schriftstellerischen Tätigkeit abzuhal
gierungen, wie Sachsen und Baiern , anschlossen. Die völlige Aufhebung des Verbots erfolgte jedoch erst im Sommer 1842. Der dritte Band des heine'schen„ Salon" wurde trotz seines in politischer wie religiöser Hinsicht ganz harmlosen Inhalts sofort nach seinem Erscheinen in Preußen und Baiern verboten, und sein Autor empfand in der Folge mit äußerstem Mißmut den Druck der Regirungsgewalt, die die Flügel seines Geistes niederzuhalten suchte.
gefürt, welche, im Gegensatz zu der sich mer und mer auflösenden| ten" bezwecke, eine Erklärung, der sich auch andere deutsche Reromantischen Richtung, lediglich das moderne Leben zum Gegenstand ihrer reformatorischen Gedankenarbeit machte: das junge Deutschland ", dessert eigentlicher Vater Heine und dessen hervorragendster Repräsentant Guzkow war. Die Denunziationen, welche Wolfgang Menzel in seinem„ Literaturblatte" gegen diese neue literarische Richtung veröffentlichte, hatten es glücklich zuwege gebracht, daß der hochwollöbliche Bundestag zu Frankfurt am Main , auf das höchste erregt durch die Furcht vor ,, dem drohenden Um sturz alles Bestehenden", in seiner Sitzung vom 10. Dezember 1835 den Beschluß faßte, mit aller Schärfe und Strenge gegen das junge Deutschland " vorzugehen. Die vom Bundestage fest gesezten Bestimmungen enthielten u. a. unter Absatz 1 folgenden Bassus:„ Sämmtliche deutsche Regierungen übernemen die Ver