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wurde 1814 von den Engländern zerstört und auf seinen Trümmern das neue 1862 vollendete Prachtgebäude aufgefürt und zwar aus Sandstein und weißem Marmor. Es bedeckt eine Grundfläche von 15 060 Quadrat- Meter, ist 229 Meter lang und 42,6 Meter tief. Ueber dem Mittelbau wölbt sich die 1862 vollendete Kuppel, die Laterne der= selben bekrönt von der Statue der Freiheit; das Ganze hat eine Höhe von 93,5 Meter über der Grundfläche. Drei prachtvolle korinthische Bortiken schmücken die östliche Hauptfront, die dazu herauffürenden Freitreppen sind mit den Statuen des Friedens, des Krieges, der Civilisation und des Kolumbus verziert. Legt das Ganze ein beredtes Zeugniß ab von dem Reichtum und der Kraft seiner Erbauer, so hat der ausfürende Künstler nicht minder verstanden, haushälterisch mit der Formenfülle umzugehen und ein Blick auf das Werk zeigt uns, daß er bei den Meistern des klassischen Altertums und der Renaissance in die Schule gegangen ist. Eine erzene Tür, von Müller in München gegossen, fürt in die 54,9 Meter hohe und einen Durchmesser von 29,2 Meter aufweisende Rotunde des Domes, der mit Reliefs und historischen Fresken geziert ist. Dem Haupteingang gegenüber tritt man in die Bibliotek des Kongresses ein, welche 1851 durch einen Brand bis auf 20 000 Bände zerstört wurde, heute aber bereits 250 000 Bände zält. Von der Rotunde südlich liegt die alte Repräsentantenhalle, in der Statuen berümter Amerikaner aufgestellt sind. Dort befindet sich auch die 11 Meter hohe, 42 Meter lange und 28 Meter breite neue Halle der amerikanischen Volksvertreter, wärend im nördlichen Flügel der 24,4 Meter breite, 34,3 Meter lange und 11 Meter hohe Senatssal errichtet und der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eingerichtet sind. Unter dem letzteren hat eine Rechtsbibliotek von 30,000 Bänden ihren Plaß. Die Baukosten des Kapitols inklusive der von 1851-1862 ausgefürten Neubauten betragen das nette Sümmchen von 52 millionen Mark. Nicht minder großartig wie das Kapitol ist auch die Anlage der Bundeshauptstadt. Am linken Ufer des Potomac in Kolumbia wurde 1791 ein Terrain von 26 QuadratKilometer dazu bestimmt. Die Straßen laufen gerade von Nord nach Süd und durchkreuzen sich rechtwinklich von Ost nach Nord, die dadurch entstehenden Quadrate sind in diagonaler Richtung von Schneißen ( avenues) durchschnitten. Da dies an den Ecken des Quadrats spizze Winkel ergibt, so hat man an jedem Kreuzungspunkt runde oder viereckige Pläße errichtet. Diese letzteren Straßen sind 36-49, die ersteren 21-33 Meter breit. Die Avenues tragen die Namen der Unionsstaaten, die übrigen Straßen sind mit Buchstaben und Nummern bezeichnet. Vom Kapitol laufen sechs Avenues stralenförmig aus. Der Plan ist jedoch noch lange nicht verwirklicht; innerhalb des Stadtweichbildes stehen die Häuser gruppenweis, hie und da ein Palast. Handel und Industrie ist unbedeutend und deswegen herrscht auch dort, ausgenommen wärend der Kongreßßißungen, fein besonders reges Leben. Die Einwonerzal belief sich 1875 auf 150 000, darunter 50,000 Neger. Aber außer dem Kapitol besiẞt Washington noch eine Anzal großartiger Bauwerke, von denen namentlich die im klassischen Stil ausgefürten hervorzuheben sind. So das, an der Südseite des durch die 2 Kilometer lange Pennsylvania Avenue mit dem Kapitol verbundenen Lafayette Square, mitten in einem Park liegende ,, Weiße Haus "( weißangestrichen, daher der Name), die Wonung des Präsidenten, mit jonischem Portifus. Dicht daneben das 177 Meter lange und 21 Meter tiefe Schazamt mit großer jonischer Säulenhalle und das aus Granit aufgefürte Gebäude für die Ministerien des Kriegs, des Auswärtigen und der Marine, 104 Meter tief und 173 M. lang. Neben vielen andern Gebäuden, die für öffentliche Zwecke als Museen, Lehranstalten u. dgl. bestimmt sind, erwänen wir nur die nördlich von der Pennsylvania Avenue gelegene 124 Meter lange und 84 Meter tiefe, aus Sandstein und weißem Marmor aufgefürte Patent- Office, welche auch das Ministerium des Innern birgt und mit vier weißen dorischen Portiken geschmückt ist. Wir haben damit eine Anzal Schöpfungen vor uns, welche die Vermutung auf drängen, als wollte das sonst so nüchterne und praktische Volk der Amerikaner hier auf diesem Fleckchen Erde sich der prosaischen Wirklichkeit entkleiden und gleich den freien Bürgern Athens für alle Zeiten ein Denkmal sezen, welches die spätern Geschlechter an die Taten der Väter erinnern und zur würdigen Nachamung auffordern soll. Möchten sie dabei nie die edlen Gesinnungen des charakter vollen Mannes vergessen, der den Grundstein zu dem vornemsten Bau seiner Namensstadt und zur Freiheit der jungen amerikanischen Republik gelegt hat.
nrt.
Zum Zwecke der Gründung eines deutschen Freidenkerbundes legt Herr Prof. Dr. L. Büchner, den wir zu unsern Mitarbeitern zu zälen die Ehre haben, nachfolgenden Statuten- Entwurf allen deutschen Freidenkern zur einstweiligen Begutachtung vor:
I. Zweck.
in § 1. Der am begründete Deutsche Freidenkerbund hat den Zweck, die zerstreuten und darum mer oder minder onmächtigen Kräfte der deutschen Freidenker und des deutschen Freidenkertums in Deutschland und Oesterreich zu sammeln, zu organi firen und durch Bereinigung sowie durch gegenseitige Verständigung aller derer, welche sich selbst und die Menschheit von religiösen Irrtümern und Vorurteilen zu befreien und die volle Freiheit der Gewissen herzustellen wünschen, stark zu machen. Auch soll eine solidarische Verbindung und Freundschaft der deutschen und österreichischen Freidenker in der Art hergestellt werden, daß jeder einzelne auf die Hülfe und Unterstützung aller andern, und umgefert, rechnen kann, und daß namentlich solche Freidenker, welche durch ihr öffentliches oder privates Wirken im Interesse des Freidenkertum in Not und Verfolgung geraten sind, durch die Mittel des Bundes, soweit wie möglich, aufrechterhalten
werden.
II. Mittel.
§ 2. Als Mittel zur Erreichung dieses Ziels sollen dienen: 1) Möglichste Verbrei tung freidenkerischer Grundsäge durch Schrift und Wort und Unterstüßung aller hierauf gerichteten Bestrebungen. 2) Alljärlich wiederkerende Versammlungen der Bundesmitglieder, in denen a. die Hauptgrundzüge der Tätigkeit des Bundes für das kommende Jar festzustellen, b. teoretische Fragen des Freidenfertums zu erörtern sind. 3) Bildung von Zweigvereinen an allen hierfür geeigneten Orten. 4) Veranlassung eines möglichst lebhaften persönlichen Verkers der Bundes und Gesinnungsgenossen unter einander. 5) Gründung einer Bundeskasse.
§ 3. Als Organ des Bundes der Deffentlichkeit gegenüber soll vorläufig das in Gotha unter Redaktion von Dr. A. Specht erscheinende Sonntagsblatt ,, Menschentum" dienen. III. Mitgliedschaft.
§ 4. Mitglied ist jede unbescholtene volljärige Person, welche sich entweder in die Liste der Zweigvereine eintragen läßt oder dem Gesamtbunde als solchen durch Anmelbung bei dem Vorstande desselben beitrit und einen järlichen, pränumerando zu entrichtenden Beitrag von mindestens 1 Mark leistet. Die Mitglieder der Zweigvereine können von dieser Beitragspflicht persönlich entbunden werden, wenn sich der Zweigverein als folcher mit dem Gesamtvorstand über einen järlich pränumerando abzufürenden und nach der Zal der Mitglieder zu bemessenden Vereinsbeitrag zu der Bundeskasse einigt. Jedes Mitglied erhält behufs Legitimation eine auf seinen Namen lautende gedruckte Mitgliedskarte.
§ 5. Ueber die Aufname neuer Mitglieder sowie der Zweigvereine in den Gesamtbund entscheidet der Bundesvorstand in Gemeinschaft mit dem Ausschuß.
86. Nichtbezalung des Beitrages, unmoralisches Benemen oder ein Betragen, welches mit den von dem Bunde verfolgten Zweden im Widerspruch stet, hebt die Mitgliedschaft auf, worü er in jedem einzelnen Falle der Bundesvorstand zu entscheiden hat. Ein Refurs von dessen Entscheidung kann an den Ausschuß, resp. an die Hauptversamlung stattfinden.
IV. Kaffe.
§ 7. Die Kasse des Bundes rekrutirt sich: 1) aus den regelmäßigen Beiträgen der Mitglieder; 2) aus sonstigen Zuwendungen, welche ihr von einzelnen Personen oder Vereinen im Interesse der guten Sache gemacht werden; 3) aus dem Verkauf, Vertrieb oder Verlag freidenkerischer Schriften oder dem allenfallsigen Ueberschuß öffentlicher, von dem Verband oder dessen Mitgliedern zu veranstaltender Vorträge, Verlosungen, Versamlungen 2c.
§ 8. Die Verwaltung der Kasse fürt ein hierzu bestellter und, wenn nötig, honorirter Kassirer oder Schahmeister unter Aufsicht und Kontrole des Vorstandes und Ausschusses, nach vorheriger Stellung einer verhältnißmäßigen Kaution. Balungen aus der Kasse können nur auf Anweisung des Vorsigenden des Vorstandes oder dessen Stellvertreters geleistet werden.
V. Hauptversammlung.
§ 9. Alljärlich findet eine Hauptversammlung jämtlicher Mitglieder statt, deren Ort, Zeit und Tagesordnung der Ausschuß in Gemeinschaft mit dem Vorstand bestimt und rechtzeitig ankündigt. Die Hauptversammlung soll in der Regel zwei bis drei Tage dauern und in den nichtöffentlichen Morgensizungen die geschäftlichen, in den öffentlichen folgen durch einfache Stimmenmerheit aller erschienenen Mitglieder; bei StimmengleichNachmittags- oder Abendsizungen die teoretischen Fragen erledigen. Die Beschlüsse er heit entscheidet die Stimme des Vorsigenden. Bei ser wichtigen oder prinzipiellen Fragen, bei welchen eine weitgehende Meinungsverschiedenheit sich herausstellt, kann eine AbBrüfung der Jaresrechnung geschiet durch eine von der Hauptversammlung zu erwälende stimmung nach Vereinen und nach der Zal der vertretenen Bläge verlangt werden. Die Kommission von drei Mitgliedern. Anträge von Wichtigkeit oder für die teoretischen Sigungen bestimmte Vorträge müssen, wenn sie noch Platz auf der öffentlich bekannt ge machten Tagesordnung finden wollen, vier Wochen vorher dem Bundesvorstand angezeigt werden. Später einlaufende Anträge oder Anmeldungen zu Vorträgen sind nach Maß gabe von Zeit oder Umständen zuzulassen. Ueber die Zulassung sowie über alle die Leitung der Hauptversammlung betreffenden Fragen entscheiden Vorstand und Ausschuß. VI. Verwaltung.
§ 10. Die Verwaltung oder Leitung des Bundes geschiet zunächst durch einen alljärlich von der Hauptversammlung zu wälenden, aus zwölf Mitgliedern bestehenden Ausschuß, welcher das Recht der Kooptation befizt und nach Bestimmung der Hauptversam lung über die Verbandsmittel verfügt. Er tritt im Fare mindestens zweimal zusammen. § 11. Der Ausschuß wält zur Ausfürung der gefaßten Beschlüsse und zur Fürung der laufenden Geschäfte einen Bundesvorstand, bestehend aus einem Borfizenden und dessen Rechnungsfürer. Die Mitglieder des Vorstandes müssen womöglich in derselben Stadt Stellvertreter, einem Schriftfürer und dessen Stellvertreter, und einem Kassirer oder oder so nahe bei einander wonen, daß ihr öfteres Zusammenkommen keinen Schwierig teiten unterliegt. Sie erhalten ebenso wie die Ausschußmitglieder Vergütung ihrer Reiseund Versäumnißkosten aus der Bundeskasse.
§ 12. In allen dringenden Fällen, welche einer raschen Erledigung bedürfen, oder wenn die übrigen Vorstands resp. Ausschußmitglieder verhindert sind, zu erscheinen, entscheidet der Vorsitzende des Vorstandes oder dessen Stellvertreter für sich allein, ist aber dem Ausschuß, resp. der Hauptversamlung, für seine Entscheidungen verantwortlich. § 13. Der Vorsigende des Vorstandes erstattet auf der järlichen Hauptversamlung ausfürlichen Bericht über die Vorgänge des abgelaufenen Jares und die Entwicklung des Bundes, sowie der Bundeszwecke; in gleicher Weise der Schahmeister über Einnamen und Ausgaben des Bundes.
VII. Organisation.
§ 14. Der deutsche Freidenkerbund bildet einen Bestandteil des am 29. August 1880 in Brüssel begründeten internationalen Freidenkerbundes und erwält auf seiner Haupt versammlung zwei Abgeordnete, welche ihn innerhalb des internationalen Generalrates zu vertreten haben. VIII. Auflösung.
§ 15. Im Falle der Auflösung des Bundes bleibt das Bereinsvermögen zur Verfügung des leztgewälten Bundesvorstandes, resp. Vorsitzenden, im Interesse freidenkerischer Zwecke.
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Inhalt. Die Schwestern, Roman von M. Kautsky( Fortsetzung). Heinrich Heine . Ein Lebens- und Charakterbild, von Dr. Max Vogler( Schluß). Ein flandrischer Hund. Aus dem Englischen von Ouida . Für die N. W." übersezt von L. v. d. Wieseck. wegungen der Pflanzen. Mein Freund, der Klopfgeist, von H. E.( XIV.) Albertus Magnus ( mit Porträt). Statutenentwurf zum Zweck der Gründung eines deutschen Freidenkerbundes. Washington ( mit Illustration).
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Die Be
Das Kapitol zu