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§ 1a wird debattelos angenommen.

richtigen Borausichungen aus. 101 al

Nachdem noch

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smmenspan belast

ann. Mit einer Gefängnißstrafe von 6 Monaten ist derjenige be- 1 daß nach meinem Urtheil ihm die Berliner Zuft nicht gut bekommt. I geht dahin, Konflikten vorzubeugen. Der Vorredner geht von un droht, der ein solches Verbot bricht und etwas von der Verhandlung( Große Heiterfeit.) mittheilt. Die gleiche Strafe trifft die Presse, die über derartige In der Spezialdiskussion wird§ 1. debattelos angenommen. Verhandlungen berichtet. Man will die Kritik der Presse, welche man§ 1a bestimmt, daß für fleinere Uebertretungen in Polizei-, Abg. Dr. Spahn( 3.) für den Kompromißantrag gesprochen, auch beim Militär noch einigermaßen fürchtet, unterbinden und teuer- u. s. w. Sachen die bürgerlichen Gerichte zuständig bleiben wird, der Antrag Arenberg und Genossen mit großer Majorität an­bedenkt sie bei dieser Gelegenheit mit einem dauernden Knebel. sollen. genommen, ebenso die§§ 173-447 bezw. die dazu Go wie die Oeffentlichkeit des Verfahrens jezt in das Abg. Prinz v. Arenberg u. Gen.( Konj., 8entr., Nationallib.) gestellten Kompromis Anträge Prinz Arenberg und Genossen ohne Belieben des obersten Gerichtsherrn gestellt ist, bleibt sie eine Farce. beantragen folgenden Zusay:" War die Geldstrafe wegen Zuwider- Debatte. Es befinden sich darunter diejenigen Paragraphen, nach ( Sehr richtig, links.) Wenn wir sehen, was uns alles vorenthalten handlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher welchen die Bestimmungen über die Entschädigung im Wiederaufnahme­wird und wenn wir wissen, daß diejenigen, die uns das alles vor- Abgaben und Gefälle durch Strafbescheid der Verwaltungsbehörde verfahren frei gesprochener Personen auf die Militärgerichtsbarkeit enthalten, zur Handhabung des Gesezes berufen sind, so tönnen wir festgesezt, so erfolgt die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe durch Anwendung finden sollen. Damit ist die dritte Berathung. nur annehmen, daß sie die Oeffentlichkeit des Verfahrens in ein- den zuständigen Gerichtsherrn." Bur des Gesezentwurfs be endet. schränkendstem Sinne handhaben werden.( Sehr richtig, links.) Wir Die Abgg. Bassermann und Genossen beantragen folgende beklagen es ferner, daß dem Laienelement zu großer Spielraum ge- 2 betrifft die Zuständigkeit der Militärgerichts. Resolution: § währt worden ist. Der Vorredner hat die Frage zu verschieben barteit. Die verbündeten Regierungen aufzufordern, dem Reichstage in gesucht, indem er auf das Laienelement in der bürgerlichen Abg. Stadthagen ( Soz.): Ich möchte mir folgende Frage an der nächsten Session alsbald nach dessen Zusammentreten den Ent­Rechtsprechung hinwies. Wir verlangen aber ein freies Laien die Vertreter der Regierung erlauben: Betrachten Sie diejenigen, wurf eines Gesetzes, betr. die Berufung in Strafsachen, welche element, das nicht in der Abhängigkeit von der Disziplin lebt und welche nur zu Kontrollversammlungen, nicht etwa zu einer Friedens vor den bürgerlichen Gerichten verhandelt werden, vorzulegen. leicht die Disziplin höher als Wahrheit und Gerechtigkeit stellen übung eingezogen sind, auch den für die anderen Soldaten geltenden Abg. Baffermann( natl.) begründet die Resolution furz damit, muß. Die Kompromißanträge stellen eine wesentliche Ver- militärischen Bestimmungen unterworfen? Ist diesen also auch ver- daß die Berufung im bürgerlichen Verfahren nicht länger wird ent­schlimmerung der Beschlüsse zweiter Lejung dar. Der§ 8 ist eine boten, Versammlungen zu besuchen, in bestimmten Lokalen zu ver- behrt werden können, nachdem sie im militärgerichtlichen Verfahren Ungeheuerlichkeit, die Zuständigkeit der Militärgerichte soll bei Be- fehren u. f. w.? Es ist sehr wichtig, daß wir dies hier offiziell fest- eingeführt ist. Teidigungen von Vorgesezten durch frühere Untergebene nicht etwa legen lassen. Die Resolution Bassermann wird hierauf einstimmig an nur auf ein Jahr nach der aktiven Dienstzeit, sondern auf die ganze genommen. Zeit der militärischen Kontrolle und ein Jahr darüber hinaus bestehen. Man will damit jeden Luftzug freier unabhängiger Kritik vom Militär abhalten und namentlich Offizieren, die nach ihrer Dienstzeit einmal ein freies Wort der Oeffentlichkeit übergeben, soll es an den Kragen gehen. Charakteristisch für den Geist der Vorlage ist der eine Paragraph, in dem es heißt: die Annahme, daß ein Offizier sich der Bestrafung durch die Flucht entziehen könne, ist ausgeschlossen. Was man also bei jedem anderen Bürger für möglich hält, ist beim Offizier ausgeschlossen. Der ist nicht fähig dazu und unterscheidet sich dadurch von allen übrigen Bürgern.( Sehr gut! links.)

Generalauditeur Ittenbach: Es ist allerdings die Ansicht der Militärbehörden, daß auch die zu Kontrollversammlungen ein­bezogenen Elemente militärischen Bestimmungen genau so unter­liegen, wie die aktiven Soldaten.

§ 2 wird angenommen, ebenso die folgenden.

§8, der die Zuständigkeit der Militär- Gerichtsbarkeit auch noch ein Jahr nach Beendigung der Dienstzeit bei Beleidigung, Körper­verlegung und Herausforderung eines Borgesezten vorsah, ist in der zweiten Lesung gestrichen worden.

Die Kompromißgruppe( Arenberg und Genossen) beantragt, den Paragraphen in folgender Fassung wiederherzustellen:

"

Es folgt die Berathung des Einführungsgesezes. Die §§ 1-32 gelangen ohne Diskussion zur Annahme. Bei§ 33, der die Ausnahmestellung Bayerns hinsichtlich des obersten Militärgerichtshofes behandelt, verliest

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Abg. Stadthagen( Soz.): Ich freue mich über die bündige Er­klärung, die der Vertreter der Regierung gegeben hat. Derjenige Abg. Dr. Lieber( 3.) eine Erklärung, in der er die Hoffnung also. der lediglich zu einer Kontrollversammlung, nicht aber etwa zu ausspricht, daß bei der vorbehaltenen gesetzlichen Regelung den einer Friedensübung einbezogen ist, darf mumehr bestimmte Lofale Wünschen Bayerns als dem um die Reichseinheit verdientesten nicht besuchen, selbst wenn er der Wirth des betreffenden Lokales sein deutschen Bundesstaate jedenfalls in solcher Gestalt entsprochen sollte. Eine weitere Konsequenz ist, daß der betreffende an diesem Tage werden möge, daß, ohne die Rechtseinheit zu gefährden, der föderative nicht sein Wahlrecht ausüben darf. Es ist also theoretisch die Möglichkeit Charakter des Deutschen Reiches gewahrt bleibt und der besonderen Zu all diesen Gründen kommt die Verschlechterung des geltenden vorhanden, jemand den Besuch seines eigenen Hauses zu verbieten, Stellung Bayerns genügend Rechnung getragen wird und keine bayerischen Rechts durch das Reichsgefeg. Die Stimmung in Bayern sowie auch ihn an der Ausübung des wichtigsten politischen Rechtes Majorifirung des zweitgrößten Bundesstaates erfolgt. Erst wennt wird durch das Gesetz gewiß nicht freundlicher werden. Ich halte zu verhindern. Nunmehr wird es freilich nothwendig sein, daß die die Frage des obersten bayerischen Gerichtshofes befriedigend gelöst die Vorlage deshalb für einen politischen Fehler. Für die Frage jenigen Parteien, die ein Interesse an dem Zustandekommen des sei, werde der Gefeßentwurf eine feste Stüße der Rechtseinheit und der Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzes kommt aber schließlich Gefeßes haben, trozdem aber noch nicht die wichtigsten persönlichen Gerechtigkeit sein. Seine bayerischen Freunde würden sich in dieser Frage noch wesentlich in betracht die politische Diagnose für die Zukunft. und politischen Rechte der Allmacht des Militarismus ausgeliefert von der Mehrheit der Partei trennen, um ihrer Mißstimmung über die Es giebt Pessimisten, die da sagen: So wie es jetzt ist, wird wissen wollen, in das Einführungsgesetz eine Bestimmung einfügen, bisher nicht gelungene Verständigung eklatanten Ausdruck zu geben. es noch lange bleiben, die Reaktion, die sich mit liberalen welche diese Praxis ausdrücklich aufhebt. Er hoffe, daß recht bald eine Verständigung erzielt werde.st Feigenblättern verziert, wird noch lange herrschen, die Junker on Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Der Wunsch des Vorredners werden ihre Interessen noch lange zum Schaden des Volksganzen ist auch mein Wunsch. Ich hoffe auf einen günstigen Abschluß der rüdsichtslos wahrnehmen. Frage und werde ihn mir angelegen sein lassen. Seit meiner leßten Auch ich bin Pessimist und glaube, daß sich in nächster Zukunft Erklärung fann ich heute sagen, daß die Verhandlungen der beiden nichts ändern wird. Aber lange wird es so nicht fortgehen. Es hohen Kontingents herren einen im Sinne der Verständigung wesent­wird zu einer Sammlung kommen, nicht zu jener Aftersammlung, lich fortschreitenden Charakter angenommen haben.( Heiterkeit.) Es die jetzt von Junkern und Hochschutzöllnern betrieben wird, sondern ist zu hoffen, daß der streitige Buntt schließlich eine befriedigende zu einer Sammlung aller bürgerlichen, freiheitliebenden Elemente Macht sich eine der im§ 1 Nr. 1 bezeichneten Personen inner- Lösung finden wird. im Reiche, und dann werden wir eine wirkliche Militär- Strafprozeß halb eines Jahres nach Beendigung des die Militär- Strafgerichts- Abg. Frhr. v. Hertling( 8.): Der föderative Charakter des Steform bekommen, nicht eine Reform, der ich diesen Namen nicht barkeit begründenden Verhältnisses wegen der ihr während der Reichs muß gewahrt werden. Das verlangt man in Bayern von zuerkennen kann.( Lebh. Beifall links.) Dienstzeit widerfahrenen Behandlung einer Beleidigung, Körper- feiten aller Parteien. Auf dieser Grundlage ist das Deutsche Reich Abg. Gröber( 8.): Ich freue mich, daß mein verehrter Lands verlegung oder Herausforderung zum Zweikampf gegenüber einem zu stande gekommen und daran müssen wir festhalten. Ich freue mann Haußmann hier endlich wieder einmal erschienen ist. Schade, früheren militärischen ,, noch im aktiven Dienste befindlichen Vor- mich, daß die Erklärung des Reichskanzlers fich auf diesen Boden daß er in der Kommission gar nicht mitgearbeitet hat. Daß er noch gesetzten schuldig, so ist wegen dieser strafbaren Handlungen und gestellt hat.( Bravo ! im Zentrum.) in zwölfter Stunde in die Debatte eingreift, dafür bin ich ihm be- wenn der Zweikampf stattgefunden hat, auch dieserhalb die Militär-§ 33 wird hierauf unverändert nach den Beschlüssen der zweiten sonders dankbar.( Heiterkeit.) Freilich, aus seiner heutigen Rede Strafgerichtsbarkeit begründet. Lesung genehmigt; ebenso debattelos der Rest des Einführungs. habe ich nicht viel von ihm lernen können. Ich mache dafür sein Wegen Beleidigung ist die Militär- Strafgerichtsbarkeit nur dann gesezes und hierauf auch das Gesez über die Dienstvergehen Fernbleiben aus den Kommissionsverhandlungen verantwortlich. begründet, wenn sie im Verkehr mit den früheren Vorgesetzten oder der richterlichen Militär- Justizbeamten. Hätte er diesen beigewohnt, er würde heute eine andere mit einer Militärbehörde begangen worden ist." In der dann folgenden Gesammtabstimmung wird schließlich die Meinung haben. Den großen Fortschritt erkenne ich in der Abg. Beckh( fr. Vp.) bekämpft den Kompromißantrag. Gerade neue Militär- Strafprozeß- Ordnung in namentlicher Abstimmung mit Borlage in der veränderten Stellung des Angeklagten die Erweiterung der Zuständigkeit der Militär- Gerichtsbarkeit im 177 gegen 83 Stimmen angenommen. Dagegen stimmen die Sozial­zum Richter. Daß sonst Mängel vorhanden sind, wer wollte das Sinne der Vorlage mache ihm als Bayer die Zustimmung zur Vor- demokraten, die süddeutsche Volkspartei, die Abgg. Beckh und Weiß, bestreiten. Bedauerlich ist es, daß bei den Standgerichten das lage unmöglich. Redner wird bei seinen weiteren Ausführungen Welfen , das bayerische Zentrum mit Dr. Schmitt- Mainz , Dr. Sigl juristische Element fehlt, aber dafür ist auf der anderen Seite die vom Präsidenten zur Sache gerufen und bricht seine Ausführungen und einige Konservative( Graf Limburg Stirum , Graf Kaniz, Berufung eingeführt. Die Stellung des Gerichtsherren ist durch die ab, weil ihm die Majorität doch nicht zuhöre.( Lachen.) v. Normann und v. Dewitz). Kommission verbessert worden. In manchen Punkten ist die Vorlage, wie sie jest geſtaltet ist, sogar beffer, als die bayerische Militär- einem Jahre 41 Fälle von Beleidigung von Vorgesetzten durch frühere den Abgg. Dr. Paasche und Genossen( natl.) beantragten, von der Kriegsminister von Gokler theilt eine Statistit mit, wonach in Sodann wird die neulich begonnene zweite Berathung des von untergebene, 8 Fälle von und& württembergischen Geſetz. Selbst gegen das bürgerliche Verfahren verlegung vorgekommen feien. Diese große Anzahl von Vergeben den Verkehr mit künstlichen Süßmitteln fortgesetzt. bringt die Militär- Strafprozeß- Reform den Fortschritt, daß die macht es nothwendig, die Untersuchung und Entscheidung darüber in Berufung eingeführt ist. Die Angriffe des Abg. Frohme waren ganz die Hand der Militärbehörden zu legen. unberechtigt. Das bayerische Recht läßt allerdings den Vertheidiger auch bei den Standgerichten zu. Das ist in diesem Entwurfe nicht der Abg. Dr. Hermes( frf. Bp.), hier hinter Herstellung von" ein Fall; der Vertheidiger fungirt nur vor den höheren Militärgerichten, zufügen nicht obergährigem". Zur Begründung weist Antrag­aber es ist dem Angeklagten, der gegen das Urtheil eines Stand steller darauf hin, daß eine große Zahl fleiner Brauereien gerichtes Berufung einlegt, gestattet, sich hierbei vor dem Kriegsgerichte Abg. Haase( Soz.): Der§ 8 ist geboren aus dem Mißtrauen in ihrer Existenz bedroht sein würden, wenn man ihnen die Vers eines Vertheidigers zu bedienen. Gegen die Kritik des Abg. Hauß gegen die bürgerlichen Institutionen. Wlan fürchtet, daß die bürger- wendung von Saccharin auch verbieten würde. Leider seien gerade mann, die ja in manchen Punkten richtig ist, will ich nur bemerken: lichen Gerichte in diesen Fällen nicht genügend streng eingreifen werden. diese kleinen obergährigen Brauereien nicht organisirt, deshalb Wir machen ja die Militär- Strafprozeß- Reform nicht allein; machten Die Militärgerichte aber werden diese Fälle mit äußerster Strenge hätten sie noch keine Petition an den Reichstag gelangen laffen wir sie allein, dann würde sie ja viel schöner ausfallen. beurtheilen. Dafür sorgt die ganze Auffassung der Offiziere, die können. Eine solche werde aber jetzt vorbereitet und darin die ( Heiterkeit.) So aber üben wir den unzweifelhaften Fort von ihrem einseitigen schroffen Standpunkte aus die Leute ver- Wichtigkeit des Saccharins für diese Brauereien eingehend dargelegt. schritt, das Gute, das uns geboten wird, mit beiden Händen, urtheilen werden. Der Antrag des Prinzen Arenberg bezweckt ja Er bitte um Annahme seines Antrages. wenn wir auch nicht alles haben tönnen. Viel Moderluft ist in der nun, daß nur solche Veröffentlichungen über Vorgänge während des Abg. Wurm( Soz.): Es liegt feineswegs im Interesse der alten Militär- Strafprozeß- Ordnung. Nun wird die Thür auf- Militärdienstes vor die Militärgerichte kommen können, die im Ver- obergährigen Brauereien, wenn man ihnen gestattet, ein solches Hilfs­gemacht, nicht so weit, wie wir wollen, aber doch so, daß ein fehr mit den früheren Vorgesetzten erfolgten. Wir haben aber doch mittel zu gebrauchen, das doch im großen und ganzen mir zur scharfer Luftzug hineindringen kann... sollen wir da die Thür zu- Bedenken gegen diesen Antrag, da über den Begriff Verkehr Schädigung und zum Betrügen des Konsumenten angewendet machen?( Bravo !) die Militärgerichte selbst entscheiden, deren Auslegungskunst werden wird.( Sehr richtig!) Will man den obergährigen Abg. Singer und fünfzig Abgeordneten beantragen die nament- ja besonders, es fich um poltitische Tendenzprozesse Brauereien helfen, so mag man Steuerfreiheit für das liche Gesammtabstimmung über das Gesetz. handelt, bekannt ist. Um zu vermeiden, daß zum Bei- obergährige Bier wenigstens gewähren, das von der ärmeren Abg. Graf Limburg- Stirum( f.): Der Abg. Haußmann wird spiel ein Redakteur verurtheilt wird wegen einer solchen Bevölkerung getrunken wird. Dann fönnte sich das obergährige Bier von der sozialdemokratischen Welle weggespült werden, so wie Veröffentlichung, weil die betreffende Nummer in die Hände des ein großes Abfaggebiet erobern, und der Schnapspest würde ent­in der französischen Revolution der Berg die Gironde vernichtete. angegriffenen Offiziers gelangt ist, also im Verkehr mit ihm ge- gegengewirkt werden. Das Saccharinbier ist und bleibt unter: Wenn man einer solchen Bewegung, wie der sozialdemokratischen, schehen ist, haben wir einen Antrag gestellt, der statt Verkehr die werthig, es enthält eben nicht, was es enthalten soll. Man will gegenübersteht, dann muß man doppelt vorsichtig vorsichtig sein, Worte feßt: im unmittelbaren persönlichen Ver- Maltosezucker genießen und ein Getränk haben, das einen Gährungs­ehe man ein so festes Bollwerk, wie die gegenwärtige ehr". Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen, um einen Miß- prozeß durchgemacht hat. Wir find in Norddeutschland ja Militär Strafprozeß= Ordnung, aufgiebt. Das deutsche Volt brauch des Paragraphen zu verhüten. ohnehin gegenüber Süddeutschland gestraft genug, daß wir

Abg. Graf Bernstorff- Lauenburg( Rp.) tritt für den Kommissions. antrag ein. Da die Preßprozesse ausgeschieden sind, kann der Para­graph feinem Bedenken weiter begegnen.

wenn

Die Diskussion wird geschlossen.

F

Die§§ 1 und 2 werden debattelos angenommen. Zu§ 3( Verbot der Verwendung fünstlicher Süßstoffe zur Her­stellung von Bier, Wein u. f. tv.) beantragt

ist mit ihr durchaus zufrieden. Ist doch nicht eine Abg. Gröber( 8.): Es ist eine ganz gewöhnliche Infinuation, teine billigen guten Weine haben wie in Süddeutschland , Betition aus den Kreisen der Betheiligten an den Reichstag wenn uns Umfall vorgeworfen wird. Auch ich hätte es lieber ge- warum sollen wir nun auch schlechte Biere trinken!( Allseitiges gelangt! Ist es denn wirklich nüßlich, den sogenannten modernen sehen, wenn es bei den Beschlüssen zweiter Lesung geblieben wäre, Sehr richtig!) Von Ueberrumpelung kann keine Rede sein, die Rechtsanschauungen nachzugeben und die Autorität preiszugeben, die aber dann wäre das Gesetz nicht zu stande gekommen. Ich verarge Kommissionssizungen haben sich lange genug hingezogen. Mir Macht des Königs einzuschränken? Ich sage nein. Das schlimmste ist es übrigens den Herren Sozialdemokraten nicht, wenn sie die tommt es vielmehr so vor, als wenn in der allerleßten Zeit eine die Errichtung eines Reichs- Militärgerichtshofs, einer ganz überflüssigen Situation für sich ausnußen. Die Fassung des§ 8 schließt aus, Anzahl Brauereien, welche Saccharin " benußen, sich in die Deffent­Dekoration. Und deshalb, wegen dieser rein doktrinären Frage daß die Presse oder sonstige öffentliche Kritik unterbunden wird. Die lichkeit gewagt haben, während sie es früher für richtig hielten, es läßt man es auf einen Konflikt mit Bayern ankommen. Ich werde Beleidigung muß im Verkehr mit den früheren Vorgesetzten nicht an die große Glocke zu hängen, daß sie Saccharin brauchen. gegen die Vorlage stimmen, schon aus dem einen Grunde, weil die oder mit einer Militärbehörde begangen sein, es ist also aus( Sehr richtig!) Sie haben eine Petition unterschrieben, die, wie aus Oeffentlichkeit des Verfahrens eingeführt wird. Da wird die Sozial- geschlossen, daß Schriften von Offizieren auf grund des§ 8 verfolgt Originalbriefen von Fahlberg , List u. Ko. in Salbke hervorgeht, demokratie einfegen zu einer wüsten Agitation in der Armee. Wir werden können. von dieser Saccharinfabrik entworfen ist.( Heiterkeit.) Es heißt in kennen ja ihre Methode; sie mischt ein Körnchen Wahrheit unter einem Briefe vom 14. April 1898 dieser Firma: Wir selbst werden eine Menge unrichtiger und falscher Angaben. Jedes Jahr Der Antrag Haase auf Amendirung des Antrags Arenberg bemüht sein, die von uns entworfene und von den Brauereien aus­werden wir hier im Reichstag die Agitation der Sozial wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der süddeutschen gehende Petition an den Reichstag gelangen zu lassen."( Heiterkeit demokraten erleben, weshalb die Oeffentlichkeit nicht noch und freisinnigen Volkspartei abgelehnt. und sehr gut.) Ich sagte in einer früheren Sizung, daß diese weiter ausgedehnt wird.( Abg. Singer: Sehr richtig 1) Die Abstimmung über den§ 8 in der Fassung Arenberg ist eine Saccharinfabrit 1000 M. für die Saccharin- Erlaubniß ausgesetzt hat. Wenn wir Ihnen das gestatten, dann sind wir nicht die Klugen. namentliche. Sie hat es nachher bestritten und eine Berichtigung gebracht, die ( Abg. Singer: Das hat auch noch niemand von Ihnen behauptet! Der Antrag Arenberg wird mit 150 Stimmen gegen 101 Stimmen aber feine Berichtigung ist. Ich habe hier die Originalbriefe der Große Heiterfeit links!) angenommen. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, die süd- Firma. In dem Briefe vom 15. April heißt es unter anderem: deutsche und freisinnige Wolfspartei, die Polen , Antisemiten mit Im Anschluß an unseren heutigen Brief möchten wir, Ausnahme des Abg. Liebermann v. Sonnenberg , die bayerischen jedes Mißverständniß zu vermeiden, noch besonders betonen, Mitglieder des Zentrums und die Welfen. daß die erwähnte Vergütung an den Bund der mittleren und kleinen Einige weitere Kompromißanträge, welche sich auf die Zu- Brauereien der norddeutschen Brausteuer Gemeinschaft überhaupt sammensetzung der Kriegsgerichte beziehen und die Regierungs - nur dann in Frage kommt, wenn der Bund thatsächlich eine wirt­vorlage im wesentlichen wieder herstellen, werden debattelos anfame Petition und Gegenagitation offiziell an den Reichstag richtet genommen. In dieser Weise werden die§§ 9-171 ohne Dis- und damit den Erfolg erzielt, daß der gegnerische Antrag Paasche fussion erledigt. im Reichstage abgelehnt wird und die Verwendung des Saccharins Jm§ 172 beantragen Abgg. Prinz Arenberg und Genossen, gestattet bleibt."( Heiterfeit.) Wir sollten uns doch nicht identi­den Absatz 3 durch folgende Bestimmung zu erfeßen: fiziren mit dieser Art von Agitation; wir meinen, daß die Sache Abg. Nichter( frs. Vp.): Die Vorlage erfüllt zwar bei weitem Bei einem im Offiziersrange stehenden und in entsprechender schon gerichtet ist, wenn man solche Mittel benut, nicht alle Wünsche meiner Freunde, aber sie stellt unzweifelhaft einen Uniform befindlichen Angehörigen der bewaffneten Macht ist die An- um Stimmung dafür zu machen. Der Versicherung dieser Fortschritt dar. Wir betrachten sie als Abschlagszahlung und werden nahme ausgeschlossen, daß er der Flucht verdächtig sei oder daß 903 Brauereien, daß fie ohne Saccharin nicht existiren für sie stimmen. Anders steht es mit meinen beiden Kollegen seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden könne, es sei denn, tönnen, kann ich keinen Glauben schenken, denn dieses Mittel aus Bayern , die in der Vorlage nur eine Verschlechterung des in daß er bei der Begehung eines Verbrechens auf frischer That be- wird nicht etwa seit Jahrzehnten in der Brauerei angewendet, Bayern geltenden Rechts erblicken und dagegen stimmen werden. troffen oder verfolgt wird. Damit schließt die Generaldiskussion. Abg. Haase( Soz.) hält es für empörend, daß durch Gesetz fest Persönlich bemerkt Abg. Haußmann: Das Vergnügen, das der gestellt werden soll, daß ein Offizier nicht fluchtverdächtig ist. Er Abg. Gröber bei meinem Anblick hier empfindet, beruht ganz auf fönne die Ablehnung des Antrages nicht herbeiführen, aber er wolle Gegenseitigkeit. Ich habe es auch angenehm empfunden, als er fürzlich diesen Paragraphen nicht ohne diese Feststellung annehmen lassen. eine Bisite in Stuttgart machte. Im übrigen muß ich ihm leider sagen, Generallieutenant v. Wiebahn: Die Tendenz des Antrages

Abg. Frh. v. Hodenberg ( Welfe) verweist auf das Vorgehen der braunschweigischen Behörden gegen Reserveoffiziere, die den vater­ländischen Bereinigungen angehören

Präsident v Buol weist die Ausführungen als nicht zur Sache gehörig zurück.

Abg. Frhr. v. Hodenberg : Der Herr Kriegsminister meinte aber selbst zu mir, daß sich bei der dritten Lesung Gelegenheit bieten würde, die Sache zu erörtern.

Präsident v. Buol: Der Herr Kriegsminister ist darin nicht maßgebend.( Große Heiterkeit.)

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sondern ist erst in den allerlegten Jahren zur Verwendung gelangt. So tief ist das deutsche Braugewerbe noch nicht gesunken, daß wir nicht imstande wären, ein brauchbares Gebräu herzustellen ohne Anwendung des Saccharins, das doch überhaupt erst seit kurzer Zeit benuzt wird. Herr Hermes meinte, es wäre mit Hilfe des Saccharins möglich, den Export des norddeutschen Bieres zu heben.