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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 228.

Tokales.

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es ab, die Leute nicht vollends zu ruiniren. Daher

Mittwoch, den 30. September 1891.

und ist vor Antritt der letzteren auf der Zugangsstation vom

8. Jahrg.

Vorort nach Stadtbahnstationen und umgekehrt wird eine Be- ein monatlicher baarer Lohn von 10 M. gezahlt! Wenn die nuzung sowohl der Vorort: als der Stadtbahnzüge in dem bis- großen Gastwirthe mit solchen Beispielen vorangehen, was sollen Der zunehmende Mangel an Arbeitsgelegenheit offen- herigen Umfange zugelassen. 8. Die nach§ 10 Abs. 2 des dann die kleinen Gastwirthe machen, denen thatsächlich das Messer bart sich unter anderen auch darin, daß sich immer mehr arbeits- Betriebs- Reglements zulässige Unterbrechung der Fahrt auf einer oft an der Kehle sizzt? Da kann man sich nicht wundern, wenn lose Handwerker auf den Straßenhandel werfen. Wenn sie aber zwischenstation mit Verlassen des Bahnhofes ist nicht gestattet. dieselben die Kellner gar nicht bezahlen oder sich gar noch von glauben, nachdem sie für 24 M. einen Gewerbeschein erstanden tarten, Zeitkarten, Schülerkarten und Militär- Fahrkarten, welche das bereits zur Landplage gewordene Trinkgelder- Unwesen in den 9. Mit Ausnahme der Arbeiter- Wochenkarten, Arbeiter- Rückfahr- diesen bezahlen lassen. Dann kann man sich nicht wundern über haben, jetzt eine einigermaßen genügende Erwerbsquelle zu be fitzen, so haben sie diese Rechnung ohne unsere Polizei gemacht, bestehen bleiben, hören Sonder- Ermäßigungen auf. 10. Die ein- Gastwirthschaften. welche ihnen das Leben sauer macht. Nach§§ 76, 117 und 118 fachen Fahrkarten tragen die Bezeichnung Zwischen"( Anfangs­des Straßenpolizei- Reglements ist es nämlich den sogenannten station) und( Endstation) und kann mit einer solchen Fahr- lente( Lolalverband Berlin), welches derselbe am 19. September Das 8. Stiftungsfest des Verbandes deutscher Zimmer farte die fliegenden Händlern mit Rücksicht auf die Sicherheit und Be- der anderen Richtung zurückgelegt werden. Es kann demnach in dem nach Arbeiterweise mit Fahnen, Bannern, Emblemen zc. einmalige Fahrt beliebig in der einen oder quemlichkeit des Verkehrs" verboten, eine feste Handelsstelle ein- auf der Abgangsstation auch die Fahrkarte für die Rückfahrt sinnreich geschmückten großen Saale der Aktienbrauerei Friedrichs­zunehmen. Durch diese Bestimmung, welche übrigens die gelöst werden. Sicherheit und Bequemlichkeit des Verkehrs" nicht im 11. Die Fahrtarten werden bei der Lösung hain feierte, gestaltete sich in seinem Verlaufe zu einem echten und Mindesten fördert, sondern eher beeinträchtigt, wird es nicht abgestempelt, sind beim Ausgang zum Bahnsteig dem rechten Voltsjeste. Die Betheiligung der Kameraden mit ihren namentlich denjenigen Händlern, welche einen Wagen mit sich führen, Fahrkarten- Schaffner zum Zwecke der Durchlochung vor- Familien übertraf alle gehegten Erwartungen und war der geräumige zuzeigen und werden beim Verlassen des völlig unmöglich gemacht, ihre Waaren abzusetzen, da das abgenommen. 12. Reisende, die, ohne den Bahnhof zu verlassen, das Glückwunschschreiben des ehemaligen Vorsitzenden des Lokal­Bahnsteiges Saal vollständig gefüllt. Die Feftrede des Kam. Zippte und ebenso Publikum garnicht im Stande ist, zu kaufen, wenn der Wagen die Rückfahrt antreten, müssen die für die Rückfahrt schon früher verbandes, Kameraden Ortland, welcher jezt in Amerika   weilt, in Bewegung ist, und da ferner die Händler nur an belebten Plätzen und Straßenecken Käufer finden. Rehren sie sich aber Schaffner der Rückfahrstation durchlochen lassen, widrigenfalls sie und sein unentwegtes Gintreten für die Arbeiterbestrebungen, für gelösten Fahrkarten vor Antritt der Rückfahrt vom Fahrkarten- in welchem er seine unveränderte Anhänglichkeit an den Verband nicht an obige Verordnung und wenn sie verkaufen wollen, so können sie es nicht dann haben sie stets zu gewärtigen, als Reisende ohne giltige Fahrkarte behandelt und in Strafe Freiheit und Recht, bekundete, welches Kamerad knüpfer zur von den Revierbeamten überrumpelt und zur Anzeige gebracht genommen werden. 13. In denjenigen Fällen, in welchen Reisende Verlesung brachte, wurden mit tiefempfundener Freude und all­zu werden. So kann es denn vorkommen, daß derselbe Händler lich gewählte Zielstation hinaus berechtigen, kann die Durch ihren Höhepunkt, als Herr Osang, Mitglied der Ethischen im Besitze von Fahrkarten sind, die zur Fahrt über die ursprüng- seitigem Beifall entgegengenommen. Die Feststimmung erreichte in einem Tage 5-6 Mal von den Schuyleuten aufnotirt wird, lochung der zweiten Fahrkarte auch durch den Zugführer erfolgen. Gesellschaft, einige Deklamationen vortrug, in denen die Zustände was für jeden einzelnen Fall ein Strafmandat von 3 M. zur 14. Zur Bequemlichkeit des reisenden Publikums werden vor der heutigen Bourgeoisgesellschaft scharf gegeißelt wurden. Auch Folge hat. Ein Händler in der Königstraße hat während Ser Zeit des Obsthandels nicht weniger als 154 Strafläufig auf den Berliner   Haupt- Bahnhöfen( Schlesischer Bahnhof  , der Gesangverein" Alte Linde"( M. d. A.-S.-B.) trug nicht Ser Zeit des Obsthandels nicht weniger als 154 Straf- Stettiner Bahnhof, Anhalter Bahnhof  , Potsdamer Bahnhof wenig durch Vortrag beliebter Arbeiter- und Freiheitslieder zur anzeigen wegen Anhaltens auf der Straße erhalten. Lediglich von dem guten Willen der Aufsichtsbeamten hängt und Lehrter Bahnhof  ) sowie in Charlottenburg   Fahrscheins Berloosung setzte Viele in den Stand, eine werthe Erinnerung an herrscht auch unter den Händlern eine hochgradige Erregung über Jedes Blatt gilt als Fahrtausweis für eine einmalige Fahrt Mißton verlief, mit nach Hause zu nehmen. Daß auch die zahl­das schöne Fest, welches in vollster Harmonie ohne jeglichen diese fortwährenden Plackereien mit der Polizei, wodurch ihnen ihr ohnehin geringer Verdienst beschnitten oder oft ganz genommen Schaffner zu durchlochen und auf der Abgangsstation von reich, wenn auch in schlichten Toiletten, erschienene Damenwelt ihr ohnehin geringer Verdienst beschnitten oder oft ganz genommen dem Schaffner am Ausgange aus dem Block abzutrennen. sich im Kreise der Arbeitsmänner nach den Tagen schwerer und wird. Wozu theilt das Gewerbe- Aunt Handelsscheine aus, wenn Die einzelnen Fahrscheine gelten zur Fahrt in der einen oder anderen mühevoller Arbeit wohlbefand, bewies der Freudenschimmer, auf der anderen Seite dieser Handel durch die Polizei illusorisch gemacht wird? Das einzige Mittel gegen diese ganz zwecklosen Richtung auf den von den Endbahnhöfen ausgehenden Vorort- welchen das Fest auf die abgehärmten Gesichter hervorgezaubert strecken innerhalb der betreffenden Preisgruppen. Die Fahrschein- hatte, welches erst kein Wunder!- am lichten Morgen sein Polizeimaßregeln besteht in einer Vereinigung sämmtlicher fahrenden Händler zur Erwirkung der Aufhebung der gekennzeich blocks find nicht an die Person gebunden. 15. Die Fahrkarten fröhliches Ende erreichte. neten Verordnung. werden für jedes Kalenderjahr neu geliefert und daher mit ent­sprechendem Aufdruck versehen. Die am 1. Oktober d. Js. aus im Kampf mit geistigen Waffen geleistet werden kann und in Aus Adlershof   wird uns geschrieben: Was nicht Alles Bei der Neu- Aufstellung des postalischen Straßenzulegenden Karten gelten bis zum 31. Dezember 1892. 16. Die unserem mit wahrhaft paradiesischen Zuständen gesegneten Ort verzeichnisses sind über die Schreibweise vieler Straßennamen zurücknahme verkaufter Fahrkarten seitens der Schalterbeamten geleistet wird, klingt schier unglaublich. Wir halten es ja für unserem mit wahrhaft paradiesischen Zuständen gesegneten Ort seitens der städtischen Baudeputation gewordenen Auskunft wird ihrer Fahrkarte hinauszufahren beabsichtigen oder aus der III. in der sozialistischen   Lehren in die Hand nehmen von der natür­Zweifel entstanden. Nach der der königlichen Ober- Postdirektion ist unzulässig. 17. Für Reisende, welche über die Zielstation geleistet wird, klingt schier unglaublich. Wir halten es ja für selbstverständlich, daß die Herren Amtsvorsteher die Bekämpfung stadtseitig die Rechtschreibung der folgenden Straßen und die II. Wagentlasse überzugehen wünschen, find auf den lichen Befähigung hierzu gar nicht zu reden- aber, daß gerade Brückennamen wie folgt angenommen: 1. Adalbertsbrücke, Stationen Zuschlagfarten aufgelegt, auch sind mit denselben die unser Amtsvorsteher es in so schneidiger Weise thut, das lockt lichen Befähigung hierzu gar nicht zu reden 2. Adalbertsstraße, 3. Bahnhofsstraße, 4. Bauhofsstraße, Zugführer ausgerüstet. Die Zugführer verabfolgen die Zuschlag- uns wahre und aufrichtige Bewunderung ab. Ja, wir gehen 5. Buckowerstraße( entweder nach dem Städtchen Buckow   oder farten nur in denjenigen Fällen, in welchen Reisende über die ursprüng- noch weiter und sind versichert, daß die vollständige Ausrottung dem Dorfe Buckow im Teltow  'schen Kreise), 6. Friedensstraße, lich gewählte Bielstation hinaus zu fahren beabsichtigen, die dienst der Sozialdemokraten bei uns bald eine vollendete Thatsache sein 7. Königsstraße, 8. Neue Königsstraße, 9. Marheinefestraße( nach thuenden Stationsbeamten in den gleichen und in solchen Fällen, in wird. Man höre nur, wie das gemacht wird und-bewundere. dem Prediger Philipp Marheineke  ), 10. Mendelssohnstraße, denen ein Uebergang aus der III. in die II. Wagenklasse statt- also erst beseitigt man die Wirthe, die ihre Lokale den Sozial­11. Mulachstraße( nach einem Bau- Unternehmer Mulad), findet. 18. Der Zutritt zum Bahnsteig ist nur gegen Vorzeigung demokraten hergeben, nicht etwa mit der Büchse, wie die Spatzen 12. Mühlhausenerstraße( nach Mühlhausen   im Elsaß  ), 13. Schenken einer giltigen Fahrkarte oder auch, soweit die Stadtbahn- Fern- auf dem Amtshofe, nein, einfach, indem man ihnen sagt, ent­dorfstraße( nach Max von Schenkendorf  ), 14. Schillingsbrücke, stationen Berlin Schlesischer Bahnhof  , Alexanderplatz  , Friedrich- weder ihr duldet die Sozialdemokraten nicht in Guren Lokalen s weder ihr duldet die Sozialdemokraten nicht in Euren Lokalen das eigentlich unrichtige 3( da es sich um einen Mann Namens straße, Zoologischer Garten und Charlottenburg   in Betracht oder ich gebrauche, wie meine hochgeborenen Vorfahren die Hetz­Schilling handelt) ist des angeblichen Wohlklangs wegen ein- tommen, gegen Borzeigung einer am Schalter zum Preise von peitsche oder noch besser, ich verkürze die Polizeiſtunde, verweigere gefchaltet, dagegen wird richtig 15. Schillingstraße geschrieben, 10 Pfennig erhältlichen Bahnsteig- Karte gestattet. 16. Wilhelmshajenerstraße( nach dem Nordsee  - Kriegshafen). Hunde in Begleitung von Reisenden müssen Fahrkarten gelöst onzessionen, verbiete nicht allein den öffentlichen Tanz, Kon­werden. Die Beförderung von Hunden in den für die Reisenden zerte u. f. w., sondern diktire auch für jede Abhaltung von Tan Die Lieferung von 500 Briefkouverts soll vom bestimmten Wagenabtheilungen ist auf fleine Hunde, welche auf in Eurem Lokale durch Vereine und Privatgesellschaften eine Magistrat im Submissionswege vergeben werdem Schooße getragen werden, beschränkt. Andere Hunde werden auf erhebliche Geldstrafe zu und ihr werdet bald zu Kreuze friechen. Diejenigen Wirthe, die den. Unglaublich, aber wahr! Die Abtheilung des Magistrats, bis auf Weiteres zur Beförderung in den besonderen Wagen­den Sozialdemokraten welche den Erweiterungsbau der Zentral- Markthalle unter sich abtheilungen oder im Packwagen zugelassen. richtiger Erkenntniß die Lokale II. Gepäck verweigern, dürfen hat, braucht 500 Briefkouverts und hat an eine Anzahl leistungs- beförderung: 1. Freigepäck wird nicht gewährt. 2. Der nach der Tanz abhalten, so viel sie wollen. Na, das wäre ja auch noch fähiger Firmen brieflich das Ersuchen gerichtet, sich an der Be- Stückzahl( ohne Rücksicht auf das Gewicht) feſtgeſtellte Gepäck denn da so schöne Feste, wie jüngst das Sedansest, zu Stande schöner, wenn alle Wirthe gleich behandelt würden, wie sollten Werbung um die Lieferung der 500, in Buchstaben fünfhundert tarif ist gleich dem Perfonenfahrpreis III. Staffe der zu bekommen, wo die Herren vom Kriegerverein zum würdigen Ab­Briefkouverts, zu betheiligen. Die Briefkouverts werden etwa fahrenden Strecke. Der Reisende hat daher für jedes Stück vier Mark kosten. Anstatt die Briefkouverts durch einen Diener päck eine entsprechende Fahrkarte III. Selaffe zu lösen und diese schluß des Festes es war wohl 3 oder 4 Uhr Morgens

19. Für

in

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in der ersten besten Schreibmaterialien- Handlung holen zu lassen, unter Vorzeigung der für seine Person gelösten Fahrkarte einen Aufzug mit Musit veranstalteten, daß die übrigen Bewohner, läßt man einen Beamten eine große Zahl Briese schreiben und bei der Auflieferung des Gepäcks an die Gepäck- Abfertigungsstelle die leider für derartige Feste kein Verständniß haben, erschreckt prüft nachher in einer Sigung die eingegangenen Offerten. Wie abzugeben. Der Reisende erhält hierüber einen Ausweis, der bei an die Fenster eilten, um zu sehen, daß die Krieger noch sämmt­lich nüchtern waren. gefagt, es ist kaum glaublich, aber wir haben uns von der Wahr- der Auslieferung des Gepäcks zurückzugeben ist. 3. Für in Ver­Iust gerathene Gepäckstücke wird die eisenbahnseitige Haftpflicht Nachdem man nun den Wirthen den Kampf erklärt hat, geht heit durch Einblick in eines der Schreiben überzeugt. auf den Höchstbetrag von 100 Mark für ein Stück beschränkt. man gegen die einzelnen bekannteren Sozialdemokraten vor, in­Mit Rücksicht darauf, daß die Staatsregierung beab. Werth- und Interesse- Deklaration ist ausgeschlossen. 4. Soweit dem man ihnen dadurch, daß man sie in eine möglichst hohe fichtigt, der Frage der Einverleibung Berliner   Vorortgemeinden einzelne Züge solche Wagen III. Klasse mit sich führen, welche wie Steuerstufe bringt, so z. B. den Vertrauensmann, einen einfachen in die Stadt Berlin   näher zu treten, ist der Magistrat durch ein Wagen IV. Klasse eingerichtet sind, ist die frachtsreie Mitführung Arbeiter, auf jährlich 102 M., begreiflich macht, daß sie in Berlin  Schreiben des Oberpräsidenten aufgefordert worden, sich ein- von Kiepen, Körben und dergleichen in diesen Wagen im gleichen die Vereine und die große Masse vor. Die Vereine bekommen nun mindestens ebenso billig wohnen. Dann geht man gegen gehend über diese Angelegenheit und namentlich darüber zu Umfange wie den Reisenden IV. Klasse im gewöhnlichen Verkehr äußern, welche von den in der Umgegend von Berlin   gelegenen gestattet. Bei den Zügen, welche über die Geleise des Stadt- für jede Abhaltung von Tanz bei einer Festlichkeit ein Straf­mandat von mindestens 20 M., im Zeitraum von einigen Drten bei der Einverleibung in Frage kommen, welchen Einfluß bezw. Ringverkehrs geführt werden, ist eine Gepäckabfertigung Wochen vier solcher Strafmandate. Eigentlich ganz Recht, die Einverleibung auf die Stadt Berlin   haben würde und welche ausgeschlossen. Für das in diese Züge in die Schuhwagen- denn die Sozialdemokraten nehmen sich auch zit viel Aenderungen dadurch in der Verfassung und Einrichtung der Abtheilung eingestellte Gepäck übernimmt die Eisenbahn- Berwal­mungen bedingt werden würden. Die Einverleibung kann formell des Gepäcks aus dem Aufbewahrungsraum auf der Ankunfts­städtischen Verwaltung auf Grundlage neuer gesetzlicher Bestim- tung feinerlei Haftpflicht; der Reisende hat für die Entnahme auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen§ 1 des Landes- oder Abgangsstation selbst zu sorgen. Verwaltungsgesetzes,§§ 2 und 4 der Provinzialordnung,

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Adlershofer vorgenommen hatten. Da es ein schöner Tag war, heraus. Findet da z. B. vor einiger Zeit an einem Sonntag in Schmöckwitz   eine Versammlung statt, die zu besuchen sich einige beschlossen sie, diese Partie gemeinschaftlich zu Fuß zu machen, Bitte, Herr Stadtverordneter Meyer! In Bezug auf zunehmen. Nach dem Rückmarsch in Adlershof   wieder angelangt, und weil es ihnen Spaß macht, einige rothe Fahnen mit­§ 2 der Kreisordnung und§ 2 der Städte Ordnung erfolgen, und wenn auch die infolge dieser Bestimmungen die Behauptung dieses deutschfreiſinnigen Herrn Stadtverordneten, entfalten sie die bis dahin auf Wunsch der Gendarmen ein­nothwendigen Verhandlungen im Landtage noch nicht daß ein Schachtmeister, welcher 150 Erdarbeiter vom Zentral­unmittelbar bevorstehen, so greift doch die angeregte Frage so Arbeitsnachweis nach Schöneberg   verlangte, deren nur 50 zugezogenen Fahnen. In diesem Augenblick stürzen sich zwei der tief in alle Zweige unserer Gemeindeverwaltung, namentlich auch gewiesen erhalten konnte, wegen Mangel an Arbeitskräften, bewaffneten Männer aus dem Gebüsch auf die Fahnenträger, in unsere finanziellen Verhältnisse ein, daß der Magistrat es für durch welches Beispiel dargethan werden sollte, daß in Berlin   entreißen ihnen die Fahnen und bringen diefelben in Gewahrsam. Hierauf erhalten die Fahnenträger jeder ein Strafmandat über dringend erforderlich erachtet, über dieselbe mit der Stadt- von einem Mangel an Arbeitsgelegenheit nicht die Rede sein 15 M. für das Tragen einer rothen Fahne und für die Be­verordneten- Versammlung schon jetzt in gemischter Deputation fönne, schreibt uns Herr Horst, Schachtmeister, Gerichtstheiligung an einem öffentlichen Aufzuge besonders über 15 M. straße 21/22:" Da ich annehme, daß sich diese Angelegenheit auf Deputation müßte nach Ansicht des Magistrats zugleich ermächtigt mich bezieht, weil ich zur Zeit die Schachtarbeiten in Schöneberg   Der Partie über je 15 M. Hierdurch wäre der Staat unzweifel­sein, mit den in Aussicht zu nehmenden Vororten über die Formen leite und auch vom Zentral- Arbeitsnachweis 150 Arbeiter verhaft bei uns gerettet worden, wenn nicht der Richter in Köpenick  und Bedingungen der Einverleibung zu verhandeln. Er schlägt langt habe, so muß ich bemerken, daß mir statt 150 nicht 50, entschieden hätte, daß das Tragen von rothen Fahnen nach Fort­deshalb der Stadtverordneten Versammlung eine gemischte vielmehr 300 Mann zugeschickt worden sind." Depution aus 15 Stadtverordneten und 8 Magistratsmitgliedern Eine treffliche Illustration deutschfreisinniger Flunkerei! fall des Sozialistengesezes erlaubt sei und er diesen Spaziergang nicht für einen öffentlichen Aufzug ansehen könne, mithin sämmt­vor und beantragt daher bei der Versammlung zur Berathung Das Markthallen Restaurant in der Markthalle VII liche Angeklagten freisprechen müsse. Weil wir aber in einem Das Markthallen- Restaurant in der Markthalle VII Rechtsstaat leben, hat der Staatsanwalt gegen dieses Urtheil Be­und etwaigen Verhandlung über die Einverleibung von Vororten Berlins   in die Stadtgemeinde Berlin   die Einsetzung der erwähnten am Zuisenuser ist eins jener gastwirthschaftlichen Betriebe, welche rufung erhoben. gemischten Deputation. Eine ordentliche Sigung der Stadt- ihren Mann anständig ernähren müssen, denn bei der letzten Vergebung dieser Gastwirthschaft hat der Inhaber 5000 M. Pacht verordneten- Versammlung findet in dieser Woche nicht statt. jährlich mehr geboten als bisher, ein Beweis, daß er aus dem straße 59, 3 Tr., ersucht alle Diejenigen, welche Zeugen waren, Zengen gesucht. Herr Kaczmarek, Rirdorf, Prinz- Handjery­Mit dem 1. Oktober 1891 fommt, wie bereits kurz er Betriebe dieser Gastwirthschaft ein nettes Sümünchen heraus- wie er am 28. März d. J., Abends zwischen 6 und 7 Uhr, aus wähnt, für die Abfertigung von Reisenden und Gepäck im Ber  - schlägt, natürlich für sich. Ist daher die Lage dieses Herrn Gast- dem Amtshause in Rixdorf ohne Kopfbedeckung entlassen und liner Vorortverkehr ein anderweites Verfahren zur Einführung. wirths eine mindestens angenehme, so kann man dieses von den vom Amtsdiener Gundlach nochmals arretirt wurde, um freund­Der Vorortverkehr umfaßt die Strecken Berlin  - Fürstenwalde  , dortſelbſt beschäftigten Kellnern gerade nicht behaupten. Die- liche Angabe ihrer Adresse. Wie uns Herr Kaczmarek schreibt, Berlin  - Straußberg  ( Nüdersdorf), Berlin  - Bernau  , Berlin  - Oranien- felben haben eine tägliche Arbeitszeit von 17-18 Stunden, näm- feien gerade viele Arbeiter einem Pferdebahnwagen entstiegen burg, Berlin  - Nauen  , Berlin  - Werder, Berlin  - Gr. Lichterfelde( An- lich den einen Tag von gegen 3 Uhr Morgens bis 10 Uhr und Zeugen des betreffenden Vorganges gewesen. halter Bahnhof), Berlin  - Zossen  , Berlin  - Königs- Wusterhausen  . Abends, den andern Tag von 7 Uhr Morgens bis zum Ge­

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Folgende wichtigere Abweichungen von den bisherigen Einrich- schäftsschluß, d. h. bis 1-2 Uhr Nachts! Ist diese Arbeitszeit Ueber die Verhaftung des Defraudanten Bock aus tungen find hervorzuheben: I. Personenverkehr. 1. Die Bahn- an und für sich schon eine übermenschliche, so ist sie dies im Berlin   in New- York   liegen jezt nähere Mittheilungen vor in der steige der Stationen werden zum Zweck der Fahrkarten- Prüfung vorliegenden Falle um so mehr, als die Kellner unausgesetzt in dortigen Handelszeitung". Dieselbe schreibt unter dem 19. b. M.: abgesperrt. 2. Den Reisenden werden die Pläge seitens des Thätigkeit sind, was sich aus folgender Zeiteintheilung ergiebt:" In voriger Nummer brachten wir unter der Spitmarke Euro­Dienstpersonals nicht angewiesen. 3. Die Signale mit der Um 3 Uhr Morgens tommen die Marktleute, die bis 12 Uhr paische Defraudationen" folgende, per Kabel aus Berlin   ein­Stationsglocke fallen fort. 4. Die Wagenthüren dürfen von den Mittags im Reſtaurant verkehren; von 12-3 Uhr findet ein getroffene Notiz: Ein Angestellter einer hiesigen Hypotheken­Reisenden selbst zum Ein- und Aussteigen geöffnet werden. 5. Die stark besuchter Mittagstisch statt, von 3-5 Uhr ist Reinigung bank ist heute mit Bankgeldern im Betrhge von 373 000 Mart Wagenabtheilungen für Raucher sowohl wie die für Nichtraucher der Geschäftsräume, der Gläser 2c., von 5-1 bezw. 2 Uhr durchgebrannt. Ueber seiner gegenwärtigen Aufenthaltsort fehlt find besonders tenntlich gemacht. 6. Besondere Abtheilungen Nachts wiederum Verkehr der Marktleute und der Abendgäste. jeder Anhaltspunkt." Das war in voriger Woche. Jetzt fehlt diesen Strapazen wird den Kellnern der Anhaltspunkt" nicht mehr; derselbe ist in New York   zu für Frauen werden nicht eingerichtet. 7. Die zur Verausgabung Zur Erholung von tommenden Fahrkarten berechtigen nur zur Fahrt mit den jeden vierten Tag ein halber Tag, d. h. von 5 Uhr Nachmittags finden, und zwar in der Person des sich nachgerade als Borortzügen unter Ausschluß der Fernzüge. Im Verkehr von an, freigegeben. Und für diese Herkulesarbeit wird den Kellnern Spizbubenfänger eines Weltruss erfreuenden Hilfs= Bundes­