458 Dampfschiffen, wies die deutsche Handelsmarine im Jahre 1875 auf: 4303 Segel- und 299 Dampfschiffe. Die Zahl der ersteren hat sich also innerhalb 6 Jahren um 252 vermindert, die der lezteren aber hat sich um 259 vermehrt, wovon auf Hamburg allein 42 entfallen.
Eine vergleichende Uebersicht der Seereisen deutscher Schiffe zwischen außerdeutschen, bezw. außereuropäischen Häfen, sowie des Seeverkehrs in den deutschen Hafenpläzen in den Jahren 1875 und 1880 ergibt folgende Verhältnisse:
I. Im Jahre 1875 gingen ab: a) mit Ladung: nach dem außerdeutschen Europa 4379, nach den außereuropäischen Ländern 2224 Schiffe; b) ohne Ladung( in Ballast oder leer): nach dem außerdeutschen Europa 1782, nach den außereuropäischen Ländern 859 Schiffe.
Im Jahre 1880 gingen ab: a) mit Ladung: nach dem außerdeutschen Europa 5385, nach den außereuropäischen Ländern 3105 Schiffe, b) ohne Ladung( in Ballast oder leer): nach dem außerdeutschen Enropa 2204, nach den außereuropäischen Ländern 866 Schiffe.
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Im Jahre 1875 famen an: a) mit Ladung: von dem außerdeutschen Europa 4271, von den außereuropäischen Ländern 2332 Schiffe; b) ohne Ladung( in Ballast oder leer): von dem außerdeutschen Europa 1993, von den außereuropäischen Ländern 648 Schiffe.
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Im Jahre 1880 famen an: a) mit Ladung: von dem außerdeutschen Europa 5257, von den außereuropäischen Ländern 3233 Schiffe; b) ohne Ladung( in Ballast oder leer): von dem außerdeutschen Europa 2349, von den außereuropäischen Ländern 721 Schiffe.
Die Zahl der im Verkehr mit dem außerdeutschen Europa und den außereuropäischen Ländern im Jahre 1880 abgegangenen und an= gekommenen Schiffe mit Ladung und in Ballast oder leer trägt also 4609 mehr, als im Jahre 1875.
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be=
II. Jm Seeverkehr mit den deutschen Hafenpläzen gingen im Jahre 1875 ab: a) mit Ladung: 28 463 Schiffe, darunter 6738 Dampf schiffe; b) ohne Ladung( in Ballast oder leer): 14 691 Schiffe darunter 1934 Dampfschiffe.
Im Jahre 1880 gingen ab: a) mit Ladung: 39 097 Schiffe darunter 11 189 Dampfschiffe; b) ohne Ladung( in Ballast oder leer): 15 924 Schiffe, darunter 2739 Dampfschiffe.
Das Jahr 1880 weist also im Seeverkehr mit den deutschen Häfen ca. 11 867 abgegangene und angekommenen Schiffe mehr auf, als das Jahr 1875.
Selbstverständlich erklären sich alle diese Ziffern, in ihrem Verhältnis zu der Gesammtzahl der deutschen Handelsschiffe( 4509) be= trachtet, daraus, daß fast alle Schiffe, besonders diejenigen im Verkehr mit den deutschen Hafenpläzen und dem außerdeutschen Europa , jährlich mehrere Reisen machen, die Küstenfahrer z. B. bis zu 40.
Wenden wir uns nun schließlich zu den Totalverlusten, welche die deutsche Handelsmarine in den Jahren 1873 bis 1880 inkl. durch Verunglüdungen erlitten hat. Die Zahl der verunglückten deutschen Seeschiffe betrug in diesem achtjährigen Zeitraum zusammen 1452, davon waren 1249 beladen und 203 leer oder in Ballast. An Menschenleben gingen verloren: von der 12 578 Mann starken Gesammtbesazung 2566; von der 1118 betragenden Zahl der Passagiere 387. Was die Art des Unfalls anbetrifft, wonach sich die Verunglückungen unterscheiden, so liegen uns zuverlässige Mitteilungen darüber nur aus den 3 Jahren 1878 bis 1880 inkl. vor. Es finden sich für diesen Zeitraum verzeichnet: 299 gestrandete Schiffe, darunter 247 beladene; 12 gekenterte, sämmtlich beladen; 65 gesunkene, darunter 58 beladen; 11 verbrannte, darunter 9 beladen; in Kollision geraten 28, darunter 24 beladen; verschollen 87, darunter 77 beladen; schwer beschädigt und deshalb von der Besazung aufgegeben und verlassen 50, darunter 44 beladen; schwer beschädigt und deshalb kondemnirt( d. H. als der Reparatur unwürdig oder unfähig erklärt) 30, darunter 25 beladen. Von diesen in den Jahren 1878 bis 1880 inkl. verunglückten 582 Schiffen waren 524 versichert und 24 unversichert, während für 34 der Nachweis, ob versichert, nicht zu erbringen war.
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halbheit bei gesundheitspolizeilichen Maßregeln.
Fr.
Dem Bundesrat ist der Entwurf einer kaiserlichen Berordnung zugegangen, welche metallischen Vergiftungen durch Eß-, Trink- und Kochgeschirr vorbeugen soll. In demselben wird verboten:
1) die Verwendung von Blei und von Metall- Legirungen, welche mehr als 10 Prozent Blei enthalten zur Herstellung und zum Löten von Trink, Eß- und Kochgeschirr;
2) die Verwendung von Blei und von Metall- Legirungen, welche mehr als 1 Prozent Blei enthalten a) zur Herstellung von Bierdruc apparaten und von Syphons für fohlensäurehaltige Getränke, b) zur Verzinnung von Eß-, Trink- und Kochgeschirr, c) zur Herstellung von Metallfolien, welche zur Aufbewahrung und zum Verpacken von zum Verkauf bestimmten Nahrungs- und Genußmitteln dienen sollen;
3) die Verwendung von Blei zur Ausbesserung von Mühlsteinen auf der Mahlfläche;
4) die Herstellung von Eß- Trink und Kochgeschirr mit Email oder Glasur, welche bei halbstündigem Kochen mit gewöhnlichem Essig an diesen Blei abgibt;
5) die Verwendung von bleis und zinkhaltigem Kautschuk zur Herstellung von Mundstüden zu Saugeflaschen, Warzenhütchen, Trinkbechern, Bierleitungen, Spielwaaren und zum Verpacken und Aufbewahren von Nahrungs- und Genußmitteln.
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Es unterliegt keinem Zweifel, daß durch das Inkrafttreten dieser Verordnung vielen Vergiftungen durch Blei und Zink vorgebeugt werden wird. Aber ist denn Blei das einzige Metall, dessen Busaz zu Legirungen bei Benuzung daraus gefertigter Geschirre die Gesundheit schädigen fann? Da obiger Entwurf nur die Verwendung bleihaltiger Legirungen einschränkt, möchte man das fast annehmen. Und doch wäre das entschieden falsch! Fast alle Schwermetalle Eisen etwa ausgenommen wirken in gelöſtem Zustande in den menschlichen Organismus ge bracht, mehr oder minder giftig auf denselben, ja können unter Umständen den Tod herbeiführen. Fast alle Schwermetalle, außer Gold, Silber, den Platinmetallen und etwa Zinn und Wismut , werden von gewissen Speisen und Getränken, namentlich ſauren, fettigen und salzigen angegriffen und gelöst und können daher bei Benuzung als Geschirr dem Organismus Schaden bringen. Die allgemeine Benuzung echter Gold, Silber- und Platingeschirre verbietet deren hoher Preis. Die Verwendung rein eiserner Geschirre ist deshalb nicht gut tunlich, da Eisen überaus leicht von Wasser, ja schon von feuchter Luft an seiner Oberfläche oxydirt und angegriffen wird. Alle anderen hier etwa noch inbetracht kommenden Metalle, Zink, Nidel, Antimon, Wismut , Kupfer und Blei sind aber, abgesehen von ihrer eigenen Giftigkeit, wie sie in den Metallfabriken verarbeitet worden, auch fast nie frei von Arsenik . Nur Zinn, besonders gutes englisches, und Bankazinn, kommt meiſt ganz rein und arsenfrei im Handel vor. Auch wird, wie schon gesagt, Zinn nicht so leicht von Speisen und Getränken unter gewöhnlichen Verhältnissen angegriffen. Binn ist daher früher auch neben Gold und Silber das fast ausschließliche Material zur Herstellung metallener Eßund Trinkgeschirre gewesen. Der hohe Preis des Zinns im Vergleich zu dem ihm sonst ähnlichen Blei( mehr als das vierfache des lezteren) veranlaßte allerdings schon lange einen gewissen Zusaz von Blei zum Zinn, zumal ein Busaz von Blei dem Aussehen und der Haltbarkeit, und, wenn er nicht zu groß ist( nicht mehr als zehn Prozent beträgt), auch der Unschädlichkeit der betreffenden Geschirre feinen Abbruch tut. Freilich hat die Sucht, immer billiger als die Konkurrenz zu liefern, viele Fabrikanten verleitet, ihrem Fabrikate immer mehr Blei zuzusezen, so daß dasselbe zum weit größeren Teile überhaupt aus Blei besteht, dann aber leicht zu sehr gefährlichen Bleivergiftungen führen fann, zumal wenn die betreffenden Geschirre täglich im Gebrauch sind. Daß nun durch die oben erwähnten gesezlichen Bestimmungen der Gesährlichkeit zinnerner Geschirre durch übermäßigen Bleigehalt ein Riegel vorgeschoben wird, liegt auf der Hand und ist gut. Wirft man aber die Frage auf, ob durch diese Bestimmungen überhaupt die Vergiftung bei Verwendung zinnerner Eß-, Trink- und Kochgeschirre so viel als möglich ausgeschlossen wird, so muß diese Frage entschieden verneint werden. Denn es liegt nahe, daß, wenn ein größer Bleizusaz verboten ist, der weitherzige Fabrikant sich nach anderen nicht verbotenen billigen Surrogaten des teuren Zinnes umsehen wird, unbekümmert darum, ob dieselben giftig sind oder nicht. Solche Metalle sind z. B. Antimon und Zink, die bis zu einem gewissen Prozentsaz sehr wohl dem Zinn zugesezt werden können, ohne das äußere Ansehen der daraus gefertigten Geschirre wesentlich zu verändern. Denn während der Marktpreis für englisches Zinn heut Mt. 240 per 100 g. ist, beträgt derselbe für metallisches Antimon( sogn. Regulus) Mt. 100 per 100 kg., und Zink ist bekanntlich noch viel billiger. Die Gefahr einer Verunreinigung der Speisen mit metalliichen Giften wird aber durch solche Zusäze zum Zinn bedeutend erhöht. Erstens sind beide an sich durch saure Speisen löslich zu machen und giftig, und dann ist das Antimon fast immer arsenhaltig. Schreiber dieses ist aber bekannt, daß speziell Antimon in lezter Beit viel zu Guß zur Herstellung von Geschirr verwendet wird.
Bekanntlich bringt man in neuerer Zeit unter verschiedenen Namen wie Argentan , Alfenide, Alpaca, Argyropkan, Britaniametall, Chinafilber, Neufilber, Geschirr aus Metalllegirungen in den Handel, welche meist Legirungen von Kupfer, Zink und Nickel( Argentan ) oder Kupfer, Zinn und Antimon( Britaniametall) oft mit Busäzen von Blei und Wismut sind. Dieselben werden zu den mannigfachsten Eßgeräten verarbeitet, galvanisch versilbert und bestechen dann durch ihr schönes Ansehen ungemein, wenn auch oft die Berjilberung nur so dünn wie ein Hauch ist. Für den täglichen Gebrauch sind sie auch nicht zu empfehlen, da die Versilberung sich sehr schnell abnuzt und dann die Legirung durch Speisen und Getränke leicht angegriffen und leztere vergiftet
werden können.
Auch diese Neusilbergeschirre sind daher, wenn sie nicht einen sehr starten Silberüberzug bekommen, als entschieden gesundheitsschädlich zu bezeichnen. Auch durch Verwendung fupferner Kochgeschirre tönnen, wenn nicht die größte Vorsicht geübt wird, und wenn dieselben nicht ganz gut verzinnt sind, leicht Vergiftungen herbeigeführt werden.
Eine wirksame Garantie gegen Vergiftung durch metallene Ge schirre könnte daher nur erreicht werden durch ein gänzliches Verbot der Herstellung von Eß-, Trink- und Kochgeschirr aus anderem Metall als Gold, Platin, Silber( und diese mindestens 12lötig), Eisen und Zinn. Was das Zinn betrifft, so dürfte es von anderen Metallen überhaupt nicht mehr als einen bestimmten- die Unschädlichkeit der Komposition noch verbürgenden Zusaz haben. Aus anderen Metallen und Metalllegirungen dürften Eß-, Trink- und Kochgeschirre überhaupt nur dann fabrizirt werden, wenn sie einen genügenden Ueberzug von Zinn oder von edlen Metallen von bestimmter Stärke erhalten. Wie der Entwurf aber jezt lautet, trägt er den Stempel der Halbheit.
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H. V.