April.
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Unterm neueffen Kurs.
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2. Hamburg . Zwei Schauerleute wegen Mißhandlung eines Streitbredjers 8 bezw. 10 Monate Gefängniß Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Fuchs, München , wegen Majestätsbeleidigung 10 Monate Gefängniß. „ Hamburg . Zwei Tischler wegen Bedrohung von Streitbrechern 14 Tage bezw. 1 Monat Gefängniß. 5. Magdeburg . Genosse Baumüller wegen Beleidigung eines Staatsantvalts 1 Monat Gefängniß. Wegen Verübung groben Unfugs die Genossen Göcke und Wille 14 bezw. 10 Tage Haftstrafe. Dortmund . Wegen Haltens einer nicht angemeldeten Grabrede Genosse Bunte 15 M. Geldstrafe. Dresden . 14 Tage Gefängniß Genosse Nische wegen Beleidigung von Polizeibeamten. Derselbe Genosse wegen unerlaubten Kollektirens 20 m. Geldstrafe. Wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz der Vorsitzende des Sozialdemokratischen Vereins in Striesen 10 M. Geldstrafe. 12. Frankfurt a. D. Zwei Schriftgießer wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe- Ordnung einen Monat bezw. eine Woche Gefängniß.
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13. Salle. 3 Monate Gefängniß Genoffe Weißmann wegen Majestätsbeleidigung. Antrag: 6 Monate. Selenit. Zwei Genossen wegen Verübung groben Unfugs je 10 M. Geldstrafe. Hamburg . Zvei Holzarbeiter wegen Mißhandlung eines Streifbrechers je 14 Tage Gefängniß. Genosse abersty 2 Monate Gefängniß wegen Beleidigung des Staatsanwalts. Sirschberg. Wegen Beleidigung eines Gendarmen Genosse Fiebig 100 M. Geldstrafe.
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Magdeburg . 10 M. Geldstrafe Genosse Baumüller wegen unerlaubten Kollektirens. Wegen des gleichen Bergehens Genosse Vahle in der Revisionsinstanz 20 m. Geldstrafe.
14. Frankenberg . Genosse Schmidt 15 M. Geldstrafe wegen Vergehens gegen das Vereinsgeset. 15. Rudolstadt . 2 Monate Gefängniß Genosse Beder- Saalfeld wegen Beleidigung eines Diakonus.
16. Magdeburg . Wegen Vergehens-gegen das Vereinsgesetz Genosse Schulze Diesdorf 2 Wochen Gefängniß. 20. Magdeburg . 10 M. Geldstrafe Genosse Harbaum wegen lebertretung einer Polizeiverordnung.
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Hamburg . Ein Gipser wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung 5 Tage Gefängniß.
21. Vier Fabrifarbeiter wegen Mißhandlung von Streifbrechern je 3 Monate Gefängniß.
22. Halle. Genosse Weißmann wegen Verübung groben Unfugs 14 Tage Haft.
23. Magdeburg . Wegen Verstoßes gegen das Preßgesetz Genosse Harbaum 50 M. Geldstrafe.
27. Nürnberg . Zwei Zimmerer wegen Nöthigung von Streitbrechern je 6 Wochen Haft.
28. Chemnih. 30 M. Geldstrafe Genosse Leander wegen VeTeidigung eines Amtshauptmanns.
28. Mannheim . Genosse Ja e dh wegen Beleidigung eines Redakteurs 15 M. Geldstrafe.
Dienstag, 17. Mai 1898.
Für dieses Gesetz stimme er mit Freuden, denn es entspreche den( Minorat) auch ein Antrag Gamp vor. Nach heftigen Angriffen Erbgewohnheiten in Westfalen . Aber er hoffe, daß es nicht gelingen möge, das Gesetz auch auf andere Provinzen auszudehnen, für die es nicht passe.
Ab. Gamp erklärt, mit Ausnahme einzelner seiner Freunde werde seine Partei für das Gesetz stimmen, da dasselbe durch die Beschlüsse der Kommission und. der zweiten Lesung eine annehmbare Gestalt gewonnen habe.
ant
des Abg. Gamp auf frühere Ausführungen der nationalliberalen Redner Schmieding, Oswalt und Sattler wird von der Rechten sofort Debatteschluß beantragt und von der Majorität beschlossen. Abg. v. Eynern antwortet sofort mit einem Antrage auf namentliche Abstimmung über den Paragraphen.
Nachdem der Antrag Bachmann abgelehnt und der Antrag Gamp angenommen, erfolgt über den so abgeänderten Paragraphen die namentliche Abstimmung. Dabei werden nur 211 Stimmen abgegeben, das Haus ist also beschlußunfähig.
Abg. Oswalt( natl.): Meine Freunde bleiben dabei, die Vorlage in der jezigen Gestalt abzulehnen; sie halten an den Anträgen, welche das Haus bei der zweiten Lesung abgelehnt hat, fest. Die Grundstück- Präsident von Kröcher setzt( um 2 Uhr 32 Minuten) die nächste Vertheilung in Westfalen ist schon jetzt eine so durchaus befriedigende, Sizung an auf 2 Uhr 45 Minuten mit derselben Tagesordnung. daß es einer Kodifizirung überhaupt nicht bedarf. Die vorliegende ist In der neuen Sigung läßt der Präsident von Kröcher überdies dazu ganz ungeeignet. Wir werden unsere Anträge sofort in einfacher Abstimmung, ohne Namens aufruf, über nochmals mit allen Kräften durchzusetzen versuchen. Ein Haupt- den§ 14 abstimmen und erklärt den Paragraph, da sich Zentrum bedenken meiner Freunde richtet sich gegen eine fünftige Ausdehnung und Rechte dafür erheben, für angenommen. des Gesetzes auf andere Provinzen. Ein Theil meiner Freunde Abg. Sattler, der sich sogleich während dieses Vorgehens wird daher gegen das Gesez stimmen, wie immer es sich des Präsidenten zur Geschäftsordnung meldete, protestirt alsbald gestalte. Die Erklärung der Regierung, daß sie eine gegen die Giltigkeit dieser Abstimmung, da der Antrag auf namentmechanische, schablonenmäßige Ausdehmung auf andere Provinzen liche Abstimmung noch immer vorliege. Die namentliche Abstimmung nicht denke, genügt uns nicht. Eine mechanische Ausdehnung fürchten sei, da sich das Haus vorhin als beschlußunfähig herausgestellt habe, wir überhaupt nicht, wohl aber eine Uebertragung auf andere noch nicht vollzogen, noch nicht erledigt, müsse also wiederholt Provinzen in irgend einer anderen Form. Wir wünschen diese werden. nicht erfolgen soll ohne Juitiative der Bevölkerung, kann uns nicht. Ferner räth überhaupt nicht. Auch die Erklärung, daß eine Uebertragung Präsident v. Kröcher und v. Erffa theilen diese Auffassung nicht umstimmen. Auch viele meiner westfälischen Freunde Abg. Imwalle( 3.), den Antrag auf namentliche Abstimmung wollen dies Gesetz nicht, das hindert aber die Regierung nicht, zu zu erneuern, um die Sache zu vereinfachen. fagen: Westfalen will es! Meine Freunde meinen überdies, Revision der Gesetzgebung über das Fideikommißwesen beim Großgrundbesitz sei viel nöthiger, als dieses Anerbenrecht für den bäuerlichen Befit.( Rufe: Sehr richtig!)
eine
Nbg. Klafing( f.) tritt, sich hauptsächlich gegen Oswalt wendend, für die Vorlage ein.
Abg. Cahensly( 8.) hält dem Abg. Osivalt entgegen, daß zu der Befürchtung einer Ausdehmung auf andere Provinzen gar fein Anlaß vorliege angesichts der bestimmten Erklärungen der beiden Minister.
Abg. Herold( 3.) legt dar, daß das Gesetz lediglich die Voltsfitte kodifizire und einen gefunden Bauernstand erhalten helfe. Abg. Nölle( natl.) betont, in dem Westfalen lebe ein starkes Unabhängigkeitsgefühl, er verabscheue nichts mehr, als den Zwang. Deshalb müsse auf jeden Fall, wie seine Partei es fordere, der Ausschlußvermerk gestattet sein. Redner geht dann noch auf einige weitere nationalliberale Anträge ein.
Die Abgg. Krause( 2. Bizepräsident), Sattler, v. Zedlitz( ft.), Sack( f.), Graf Ballestrem( 3.) und v. Heereman( 8.)[ 1. Vizepräsident], vertreten demgegenüber entschieden den Standpunkt, daß die vom Präsidenten vollzogene einfache Abstimmung geschäftsordnungswidrig sei.
Präs. von Kröcher entschließt sich endlich dazu, falls fein widerspruch erfolge", die Abstimmung namentlich zu wiederholen. Dies geschieht, die Abstimmung ergiebt Annahme des Paragraphen mit 158 gegen 59 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen.
Eine Debatte erfolgt erst wieder beim§ 25. Hier liegt ein Antrag Jürgensen Groth vor, den Absatz 4 furz dahin zu fassen, daß ohne jeden Vorbehalt auf Antrag des Betheiligten ein Anerbengut nach dem Verkaufswerth abzuschäzen sei.
Nachdem Abg. Jürgensen ihn empfohlen, wird der Antrag ohne jede weitere Debatte abgelehnt.
Auch der Rest des Gesetzes wird unter Ablehnung der nationals liberalen Anträge angenommen.
Die Gesammt abstimmung über das Gesez ist eine namentliche. Sie ergiebt, daß nur 214 Mitglieder anwesend sind. Das Haus ist also beschlußunfähig.
Abg. Porsch stellt fest, in Schlesien würde ein solches Gesetz weder den Gewohnheiten noch den Wünschen der Bevölkerung entsprechen. In Westfalen dagegen fodifizire gerade dieses Gesetz die herrschende Sitte, auch werde ja durch dasselbe kein Zwang aus- Morgen 10 Uhr: Wiederholung dieser Abstimmung, dann die geübt. Er werde daher auch mit einem Theil seiner politischen Interpellationen Knebel( Schildlaus), ferner betr. Verunreinigung Freunde aus Schlesien für das Gesetz stimmen. der Elster und Luppe, sowie betr. den Piesberger Ausstand. Schluß 5 Uhr.
Nummehr wird ein von rechts und vom Zentrum gestellter Schlußantrag angenommen und dadurch den noch gemeldeteu Abgg. v. Eynern und Schmieding das Wort abgeschnitten.
Bum§ 1 liegt wieder der nationalliberale Antrag Bachmann vor, durch eine obere Grenze von 2000 Mark Grundsteuer den Großgrundbesiz auszuschließen.
Versammlungen.
und Nordosten, die am 9. 5. M. tagte, war sehr stark besucht. Holzarbeiter- Verband. Die Bezirksversammlung vom Ost ent Nach einem Vortrage Hoffmann's wird beschlossen, die ZahlAbg. Sattler empfiehlt den Antrag, der gerade dem bäuter- stelle bei Lange, Landsberger Allee , nach Tilsiterstr. 40 bei lichen Befiz einen Schutz gegen das Ueberwuchern des Großgrund Shillinger zu verlegen. Als Kommissionsmitglieder wurden befizes gewähren wolle. Selifam geng sei es, daß gerade Jüd, Dehnte, Friz, Klud, Schlemminger, König,
und
für den bäuerlichen Besitz interesfirt gezeigt, und eine Agrar- holz und Tegener gewählt. Schoof. die sich stets so sehr Berg, Behm, 8immer, mählig, Diet, wolf, Berke,
29. Dresden . Eine Zusatzstrafe von 5 Wochen Gefängniß Genosse Nische wegen Beschimpfung der christlichen Religion. die Herren Hahn Begen Bedrohung von Streitbrechern Bildhauer Gloning 2 Monate Gefängniß. Hamburg . 1 Monat Gefängniß ein Holzarbeiter wegen Verstoßes gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung. Dresden . Wegen des gleichen Vergehens ein Bildhauer zwei Monate Gefängniß.
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Guben . In der Berufungsinstanz Genosse 8appen sechs Wochen Gefängniß wegen Beleidigung von Polizeibeamten. Insgesammt wurde erkannt auf 5 Jahre 1 Monat 1 Woche und 1 Tag Gefängniß und 305 M. Geldstrafe. Berlin , den 5. Mai 1898.
Der Parteivorstand.
Abgeordnetenhaus.
81. Sigung vom 16. Mai. 11 Uhr.
Am Ministertische: v. Hammerstein.
Man könne da allerlei Gedanken Raum geben.
Die
Im Bezirk Rosen= echt gefordert hätten, während dieser ganzen Verhandlungen fehlten. thaler und Schönhauser Vorstadt hielt 2 anlow einen Vortrag. Zur Verstärkung der Werkstatt- Kontrollfommission wurden Fürst Hohenlohe den Saal betreten. Derfelbe nimmt gleich nach schwache Betheiligung der Bautischler wurde scharf getadelt. Kurz, ehe der Abg. Sattler endet, hat der Ministerpräsident folgende Mitglieder gewählt: 8ausch, Karl und Stelch. Die Urville vom 14. d. M., berzufolge der Schluß der Session Bautischler besonders eingeladen waren, war schwach besucht. Nach dem Vorredner das Wort zur Verlesung einer Kabinettsordre, datirt aus Versammlung vom Westen und Südwesten, zu welcher die am Mittwoch, 18. d. M., vorm. 11 Uhr, erfolgt. einem interessanten Vortrage Wagner's wurde der von der Rommission der Bautischler ausgearbeitete Tarif vorgelesen. Angesichts der Interessenlosigkeit der Bautischler mußte von einem Beschluß betr. die Lohnbewegung der Bautischler abgesehen werden. Zieds zu wiederholender Durcharbeitung des Tarifs wurde die Kommission vergrößert.
Abg. Rickert, die Debatte fortseyend, hält es für das richtigste, wenn die Vorlage zurückgezogen würde, zumal angesichts des großen Widerstandes dagegen.
Abg. v. Eynern bekämpft lebhaft die ganze Vorlage. Nach kurzen Entgegnungen der Minister Schönstedt und v. Hammerstein wird der Antrag Bachmann zum§ 1 ab= gelehnt und die§§ 1 und 2 unverändert angenommen.
Auch bei den weiteren Paragraphen werden überall die nationalliberalen Anträge abgelehnt.
Deutscher Senefelder Bund. Mitgliedschaft Berlin . Heute Abend 8 Uhr im Restaurant Cohn, Beuthstr. 21: Mitglieder Versammlung und Vorstandssitung. Berein selbständiger Fensterputer. Heute Abend 8 Uhr, Alte Auf der Tagesordning steht die dritte Lesung des Anerben= Bei dem§ 11 wird jedoch auf Antrag Bachmann unter Bu- Jakobstr. 54/55, Versammlung. gefeges für Westfalen und einige rheinische Kreise. Esstimmung der Rechten und des Zentrums beschlossen, daß auch in Großze öffentliche Versammlung der Maurer von Charlotten. liegen dazu zahlreiche Anträge Bachmann und Genossen vor, die den Amtsgerichtsbezirken Hohenlimburg , Lüdenscheid , Meinertshagen, burg , Wilmersdorf und Schmargendorf , heute Abend 8 Uhr in Charsich mit den bei der zweiten Lesung abgelehnten nationalliberalen Menden und Plettenberg das fakultative Anerbenrecht( Eintragung Das Erscheinen sämmtlicher Maurer obengenannter Orte ist nothwendig. lottenburg im Lofale Bismarcdshöhe( großer Saal), Wilmersdorferstr. 39. Anträgen decken. und Löschung nur auf Antrag des berechtigten Eigenthümers, also Der Vertrauensmann der Maurer Charlottenburgs . nicht auf Antrag des Spezialfommissars) herrschen soll. Beim
Rigdorf. Achtung, Holzarbeiter! Die zu Mittwoch, den 18. Mai, ge
In der Generaldebatte weist Abg. Opfergelt( 8.) nochmals darauf hin, daß man in der§ 14, welcher von der Reihenfolge der Erbberechtigten als plante Mitgliederversammlung fällt wegen der bevorstehenden Reichstags= Rheinprovinz von dem Anerbenrecht jedenfalls nichts wissen wolle. Anerben handelt, liegt außer einem Antrage Bachmann wahlen aus. Die Lokalverwaltung.
Dienstag, Mittwoch, Freitag
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