Ueberrest des Havelwassers seinen Lauf nähme; Eilande, die jezt wenig über dem Wasserspiegel hervorragen, würden zu berg­artigen Hochebenen und Bergen emporſteigen, wie die Pfauen insel   und der Sandwerder zwischen Spandau   und Potsdam  , und die jezt unter dem Wasserspiegel liegenden Alluvial- Platten, die der Havelfischer seine Berge nennt, würden Plateaux   nie­derer Art sein, die in den tiefsten Stellen des Grundbettes ihre Trennungstäler haben, während diese bald mit Seen, bald mit Sümpfen und Brüchen angefüllt sein würden. An einiger baldigen Pflanzendecke könnte es dem neuen Lande nicht fehlen;

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Luft und Wasserströme würden Samen in bunter Mischung herbeitragen und jedwedes Samenkorn sich für seinen Standort denjenigen Bodenstrich und diejenige Erdschicht suchen, die für sein Keimen und sein fröhliches Gedeihen am zuträglichsten ist. Möglich ist ein derartiger Zustand, wenn der Wasserspiegel, mit Hinwegräumung der Stauwerke bei Spandau  , Branden­ burg   und Rathenow  , sich um 11 bis 13 Meter senkt; ein solches Senken ist aber eine physische Unmöglichkeit, so lange nicht auch das Bett des Elbstromes unterhalb der Mündung der Havel   in ähnlichem Maße daran teilnimmt.

Unser Bauwesen und seine Reform.

Von Karl Frohme  .

Ich gehe über zu den gewerblichen Betriebsstätten. Bei Anlage derselben läßt man sich fast durchweg von rein materiellen Rücksichten leiten. Für eine große Zahl von Ge­werbtreibenden, so besonders für die kleinen Handwerksmeister, fommt ja allerdings die zwingende Notwendigkeit inbe tracht, möglichst billige Werkstatträume zu bekommen; ihre miß­lichen Verhältnisse erlauben ihnen die Beschaffung gesunder, räumlich ausreichender, der Luft und dem Tageslichte genügend zugängiger Arbeitsräume nicht. Wir gedenken dabei auch der in der Hausindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeite rinnen, deren Leben ein permanenter Notstand ist und die häufig in Wohnungen ihr Gewerbe treiben müssen, deren Luft mit Kohlensäure überfüllt ist und die nichts tun können, dem schrecklichen Dasein, dem sie und ihre Angehörigen verfallen sind, zu entrinnen.

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Für die Großindustriellen hingegen darf der Ein­wand, daß die mangelhafte, gesundheitsschädliche Beschaffenheit ihrer Arbeitsräume auf eine Not- oder Zwangslage zurückzu­führen sei, nicht geltend gemacht werden. Nur zu häufig kommt es vor, daß bei Anlage von Fabriken aus Rücksichten auf das Geldinteresse, das Haupterfordernis zum Wohlbefinden des Ar­ein gesunder, luft- und lichtreicher Arbeits­ganz aus den Augen gelassen wird. Wo auch nur eines von beiden die Luft oder das Licht nicht in aus reichender Beschaffenheit vorhanden ist, da wird der Organis­mus des Menschen schwer geschädigt. Zu beklagen sind wie Professor Hirt, cine Autorität auf dem Gebiete der Ar­beiterhygiene sagt- diejenigen, denen Beides bei der Arbeit fehlt, oder nicht genügend geboten wird; sie sind schlimmer daran, als die Verbrecher in den Gefängnissen".

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Schon beim Eintritt in eine Werkstatt betreten wir oft den unheilvollen Bannkreis der Antihygiene. In niedrigem, engen Raume, in dem nur gerade Plaz für die Maschinen und die sie Bedienenden ist, sizen, stehen, fnicen eine große Anzahl von Personen, eisrig mit ihrer Arbeit beschäftigt. Das nötige Licht kommt durch rauchgeschwärzte kleine Fenster, oder von wenigen unruhig flackernden Petroleum- oder Gaslampen; die Luft ist erstickend heiß und mit den Ausdünstungsprodukten der Arbei­tenden und der Arbeitsmaterialien geschwängert, furz, wir sehen uns in einer Arbeitshölle. Was Wunder, daß die Ar­beiter, darunter Frauen und Kinder, die in dieser Hölle einen großen Teil des Tages zuzubringen gezwungen sind, körperlich und geistig vei fümmern und uns bleich und mit eingefallenen Wangen und hohlen Augen, Bilder der Verkommenheit und des Elends, begegnen!

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( Schluß.)

Was die Größe der Fenster anlangt, um das natürliche Sonnenlicht in die Arbeitsräume einzulassen, so wird auch hier noch unendlich viel gesündigt, so daß gesezliche Bestimmungen, die diesen Punkt regelten, nicht minder am Plaze wären.

Man bedenke, es handelt sich um einen Schuz für die Ge­sundheit der vielen Millionen, die im Schweiße ihres Ange­ſichts unter Mangel und Elend aller Art, Wert auf Wert zu­sammenarbeiten müssen! Schon der bloße Gedanke an die Tat sache, daß der Arbeiter tagsüber in dumpfen, verpesteten Fa brifräumen sich abmühen muß, um dann auch noch seine paar Feierstunden in ungesunden Wohnräumen zubringen zu müssen, ist geeignet, den wohlmeinenden Menschen mit dem Gefühl tatkräftigster Teilnahme zu erfüllen.

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Man bedenke ferner, daß durch die bausanitären Verbesse rungen der gewerblichen Anlagen in Verbindung mit denen der Wohnungen nicht blos die Sterblichkeit, sondern auch die Krank­heitshäufigkeit unter der arbeitenden Bevölkerung abnehmen wird, was abgesehen von allen etischen Rücksichten- einem großartigen, materiellen Vorteil gleichkommt. Gejezliche Be­stimmungen, die diese Verbesserungen vorschreiben und regeln, sind unendlich viel wichtiger, als diejenigen, die von der Kran kenversicherung der Arbeiter handeln; diese rechnen nur mit den Folgen des Uebels, jene aber würden das Uebel an der Wurzel angreifen.

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Wie die Fabriken, so lassen auch die Gefängnisse vieles zu wünschen übrig. Die allermeisten derselben genügen den einfachsten hygienischen Anforderungen nicht. Von Sträflingen überfüllte Räume, schlechtes Licht, das oft absichtlich noch mehr verschlechtert wird, ungenügende Ventilation und sonstige Ge­sundheitswidrigkeiten, deren nähere Erwähnung Ekel hervor­rufen könnte, trifft man in ihnen fast aller Orten an. Hygieniker Baer   und Andere beweisen uns, daß sich haupt­sächlich infolge dieser Uebelstände bei den Gefangenen ein früh zeitiger Marasmus( Entkräftung) entwickle, und daß unter ihnen die Schwindsucht große Verheerungen anrichtet. Wäh rend unter der freien Bevölkerung in den ungünstigsten Fällen 20 Prozent aller Todesfälle auf Schwindsucht kommen, sind es in den Gefängnissen häufig 80, durchweg aber 40 Prozent. Voll und ganz müssen wir uns dem Urteile Baers anschließen: Der Sträfling hat den unbestrittenen Anspruch, daß die strafs vollziehende Gewalt die Verhältnisse seiner Freiheitsstrafe der artig gestalte, daß durch sie sein Leben, seine Gesundheit und seine Erwerbsfähigkeit nicht mehr geschädigt werde, als dies nach Sträfling gebühren die lebenspendenden und erhaltenden kostbaren dem Wesen der Freiheitsstrafe unvermeidlich ist." Auch dem Gesellschaft nicht freizusprechen ist von dem Vorwurfe, daß sie es Güter der Natur Luft und Licht und dies umsomehr, als die ist, die zum Fortwuchern der Verbrechen das Ihrige reichlich beiträgt. Schließlich sei noch kurz hingewiesen auf die Mängel in den baulichen Verhältnissen der Schulen. Da ist vielfach keine weitige heilsame Maßregel wird irrelevant, wenn man dem Rücksicht genommen auf die nötige freie Lage des Gebäudes,

" So lange", rust Hirt aus, nicht eine bestimmte Größe des Arbeitsraumes gefezlich verlangt, oder mit anderen Worten: so lange nicht der Luftkubus( die für jeden Einzelnen erforder­liche Luftmenge) pro Kopf für die Arbeitsräume festgesezt ist, so lange wirkt eines der Hauptmomente zur Prädisposition von Krankheiten aller Art ungeschwächt fort, und manche ander­

Arbeit verschafft".

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den der Schülerzahl entsprechenden Rauminhalt der Schul