Die Neue Welt. Illustrirte Unterhaltungsbeilage.

ein Recht hatte, ihr Kopfhaar für seine Berriicken zu fordern; und sehr gnädig war noch diese Abgabe, denn er hatte das Recht, ihren Kopf statt ihres Kopfhaares zu fordern.

Was für Steuern zahlten also die Athener  ? Nun, es muß rund heraus gesagt werden: gar keine, d. h. keine direkten Steuern. Freilich! Einkünfte hatte das altgriechische Staatswesen natürlich auch und mußte sie haben, aber die kamen meist nur aus öffentlichen Domänen, Forsten, Ackerland, Ges wässern, Gütern der Tempel( also keine todte Hand!") und der Gemeinden, die verpachtet waren und deren Pächter Abgaben in Früchten entrichteten. Es gab noch Salz- und Bergwerke, deren Einkünfte

sich wohnte; ferner die 365 000 Sklaven, zusammen etwa 50 Talente. Es kamen hinzu die Zölle, die 2 Prozent vom Hundert betrugen, auch die Markt­zölle für verkaufte Gegenstände, ein Hundertstel des Kaufpreises. Auch die Gebühren für Benuzung des Hafens( Lagerung der Waaren), die nach dem peloponnesischen Kriege 36 Talente ausmachten, also in blühenden Zeiten des Friedens jedenfalls bedeutend mehr eintrugen. Steuern und Zölle erhob der Staat übrigens nicht selbst, sondern verpachtete sie, oder, wie die Griechen sich ausdrückten, verkaufte" oder, wie die Griechen sich ausdrückten, verkaufte" sie an Zollpächter. Diese waren vom Kriegsdienste befreit, damit sie ungestört ihrer Thätigkeit obliegen konnten. Führten sie indessen die eingegangenen

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Anderen an heiligen Orten, in Gerichtshöfen, Amts­häusern schimpft, zahlt nach Solonischen Gesetzen dem Beleidigten 3, dem Staate 2 Drachmen ( 12 Obolen) Strafe. Wir bemerken, daß der Werth des Geldes hoch war, daher konnte die Strafsumme eine niedrige sein. Später zahlte der einer Verbalinjurie schuldig Befundene 500 Drachmen an den Kläger. Ein Beamter, der aus Versehen einem Bürger gehörige Güter als dem Staate gehörig verzeichnet hat, zahlt 1000 Drachmen. Beträgt sich Einer im Rathe oder in der Volksversammlung un­geberdig, so kann er für jeden Verstoß mit 50 Drachmen in Strafe genommen werden. Ein Bürger, der mit einer Fremden ehelich zusammenwohnt, verfällt,

Alfoldenburgische Weberstube. Nach dem Gemälde von Bernhard Winter.

unter die Bürger vertheilt wurden. Freilich hatte der Staat in außerordentlichen Fällen das selbst­verständliche Recht, die Einkünfte für sich zu ver­wenden, wie denn z. B. die Größe der athenischen Seemacht gerade den Silberbergwerken von Laurion  entstammt, die sich anderthalb deutsche Meilen die Küste entlang erstreckten. Themistokles   schlug seiner zeit vor, diese Einfünfte, statt wie bisher unter die Bürger zu vertheilen, zum Bau der Kriegsschiffe zu verwenden, und ohne mit der Wimper zu zucken, war es die Bürgerschaft zufrieden. Der Bergbau wurde übrigens nicht vom Volte betrieben, dieses überließ ihn Privatpersonen in Zeit- oder Erbpacht.

Steuern zahlten aber die Fremden, die Gewerbe­treibenden und die Metöken oder Schußverwandten, die kein Grundeigenthum erwerben konnten und Schutzgeld zahlten: 12 Drachmen jährlich der Familienvater und 6 die Frau, die selbstständig für

( Photographieverlag von Franz Hanfstängl   in München  .)

Gelder nicht zur bestimmten Frist ab, so verfielen sie unnachsichtlicher Strafe, ihr Vermögen wurde eingezogen.

Andere Einkünfte des athenischen Staates be­standen sodann in dem Tribute der Bundesgenossen, der über 1200 Talente betrug und für die Kriegs­der über 1200 Talente betrug und für die Kriegs­kasse bestimmt war. Dies war nicht gerade drückend. Perikles   erhöhte den Tribut um ein Geringes, seine Nachfolger aber bedeutend. Endlich die Gerichts­und Strafgelder. Es mag einigermaßen Ver­wunderung erregen, diese unter den regelrechten Ein­nahmen verzeichnet zu finden, und wir wollen daher einige Beispiele für solche anführen, um ungefähr ein Urtheil zu gewinnen, ob sie überhaupt eine nennenswerthe Rolle spielen konnten. Wir können unmöglich die lange Liste derselben hier aufführen, sondern nur einige der interessantesten Fälle heraus­greifen. Da finden wir denn u. A.: Wer einen

wenn er dessen überwiesen wird, in eine Strafe von 1000 Drachmen. Wer mehr Delbäume aus­gräbt, als erlaubt ist, zahlt für jeden 100 Drachmen. Ein Weib, das sich auf der Straße ungebührlich beträgt, zahlt 1000 Drachmen. Fährt ein Weib zu Wagen nach Eleusis  ,* so verfällt es in eine Buße von 1 Talent( 4710 Mart). 1000 Drachmen hatte zu erlegen, wer einen fremden Tänzer auf die Bühne brachte, und ebenso, wer einen Fremden überhaupt im Chore auftreten ließ. Für jede Entwendung von öffentlichen Geldern ist die doppelte Summe zu er­legen, für heilige Gelder ist der zehnfache Ersatz zu leisten. 1000 Drachmen sollte zahlen, wer von einer im Gange befindlichen Klage abließ, ebenso der Kläger  ,

gefeiert wurden, der älteste Geheimgottesdienst Griechen­* Ort in Attika, wo die Eleusinischen Mysterien" lands. Eleusis   war mit Athen   durch die sogen. heilige Straße" verbunden.