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Tassen, wobei festgestellt wurde, daß auch eine Sehne des Armes die Thür verschlossen. Sie theilten dies ihren Männern mit, welche behielt sie. Inzwischen war ein Mann aus der Schweiz   von ihr berlegt worden ist. sich zum Stationsvorsteher begaben, um von diesem die Freigabe gefangen genommen worden. Er opferte ihr nicht nur viele Ge­Ein zur Haft gebrachter Obdachloser hat zwei Baumwollene des Aborts zu erwirken. Der Bahnbeamte erfüllte, wie uns berichtet fchenfe, sondern fandte ihr auf Verlangen noch 100 m. zu, damit Sweater, einen mit gelben und einen mit rothen Streifen, fowie wird, diese Bitte jedoch nicht, sondern soll den Fahrgästen ge- fie die Reise nach seiner Heimath antreten könne, wo er inzwischen einen schwarzen Schlapphut wahrscheinlich in einem Laden gestohlen, antwortet haben, daß die Eisenbahnverwaltung nicht nöthig habe, alle Vorbereitungen zur Hochzeit getroffen hatte. Anstatt ihrer fam da er den redlichen Erwerb der Gegenstände nicht nachweisen kann. auf den Bahnhöfen die Klosets offen zu halten; es sei besonders der Absagebrief, Geld und Geschenke behielt die Angeklagte. Im Der unbekannte Eigenthümer derselben, der im Norden Berlins   angeordnet worden, daß die Toiletten geschlossen blieben. Und damit gestrigen Termine vor der Berufungs  - Straffammer gelangten die übereinstimmenden Erklärungen der beiden Freier zur Berlesung, wohnen dürfte, wolle sich zur Empfangnahme in den Vormittags- hatte es sein Bewenden. Aufklärung thut dringend noth. stunden im Gebäude des Polizeipräsidiums Zimmer 325 melden. Die neue Charlottenburger Polizeiverordnung, wonach wonach sie auf die Bestrafung der Angeklagten verzichteten, sie seien Die von ihrem Manne in der Nacht zum Pfingstsonntag sämmtliche Droschfen mit Fahrpreisanzeiger versehen sein müssen froh, daß sie vor dem Geschick bewahrt worden seien, das Mädchen tödtlich verlegte Maurerfrau Hertel aus der Kl. Markusstraße ist im und die Kutscher bei einer Fahrt in Charlottenburg   und von dort zu heirathen. Da nun zur Verfolgung einer Strafthat zwischen Krankenhause gestorben. nach Berlin   bis zur Berliner   Weichbildgrenze nur die einfachen Tarif- Verlobten ein Strafantrag nöthig ist, so schlüpfte die Angeklagte Ein netter Kriegsmann. Ein Urlauber, der Musketier fäße berechnen dürfen, ist gestern in traft getreten. Nur 14 Char- durch, nur wegen eines anderen gegen eine Dienstgenossin be­Kersten vom 46. Infanterie- Regiment zu Posen, hat hier in Berlin   lottenburger Fuhrherren haben ihre Wagen der dortigen Polizei gangenen Betruges behielt sie die ihr hierfür zuerkannte Strafe von sich in bürgerliche Kleidung gesteckt und ist dann mit seinem Bruder vorgestellt; die übrigen haben es vorgezogen, ihre Droschten bei der einer Woche Gefängniß. auf Einbrüche ausgegangen. Berliner   Polizei anzumelden und vorzustellen. Sie sind dadurch in Der Soldat in Zivil besorgte die S. Arbeit", während sein Bruder Schmiere stand". Am Vormittage des zweiten Feiertages wurde das saubere Paar bei einem Einbruch in cin Kartongeschäft abgefaßt und der Kriminalpolizei übergeben. Diese gab den Hauptthäter an die Kasernenwache des Alexander­Regiments weiter, die ihn durch zwei Mann mit einer Droschke dem Militär- Arrestgebäude I in der Lindenstraße zuführte, während sein Bruder nach Moabit   in Untersuchungshaft gebracht wurde.

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Feuerbericht. Mittwoch gegen 2, Uhr nachts veranlaßte der Brand eines Stallgebäudes das Ausrücken der Wehr nach der Frank furter Allee 156. Um das Umsichgreifen des Feuers, welches reich liche Nahrung fand, zu verhüten, mußte ein Nohr zu Hilfe heran­gezogen werden. Troßdem dauerte der Brand einige Zeit. Nach­mittags 5 Uhr wurde die Wehr nach der Friedrichstraße 179 gerufen, woselbst eine Gas explosion erfolgt war. Hierbei erlitt der Badmeister Siedel an den Händen und im Gesicht er hebliche Brandwunden. Auf der Unfallstation wurde ihm die erste Hilfe zu theil.

Aus den Nachbarorten.

Reinickendorf  . Die Parteigenossen werden ersucht, sich an der Agitationstour am F. Juni zahlreich zu betheiligen. Berliner   Ge­noffen, welche fi anschließen wollen, sind willkommen. Treffpunkt bei Rühle, Gasthof zur Eisenbahn   am Bahnhof Schönholz morgens

5 Uhr. Der Vertrauensmann.

der Lage, auch in Zukunft" schwarz", 5. H. zu alter Tage ohne Fahr­preisanzeiger zu fahren.

Soziale Rechtspflege.

Für ihren Bräutigam aufgeopfert hat sich die Schneiderin Berth R., welche sich gestern vor der siebenten Straffammer des Landgerichts I   wegen Urkundenfälschung zu verantworten hatte. Der Bräutigam der Angeklagten, der ein Fuhrgeschäft begründen wollte, hatte von dem Wagenbauer H. einen Wagen für 720 M. gekauft und mit Wechseln bezahlt. Der Wagen sollte erst in das Eigenthum diener D. entlassen worden. Wegen Mihhandlung einer Mitarbeiterin war der Haus- des Käufers übergehen, nachdem der letzte Wechsel bezahlt Er verklagte darauf den bisherigen war. Schon der erste Wechsel konnte nicht eingelöst werden. Arbeitgeber, Restaurateur Faltenberg, auf Gewährung einer Lohn Der Lieferant drohte, den Wagen wieder abholen zu lassen, wenn entschädigung für drei Tage, indem er geltend machte, daß ihm eine er nicht für die ganze Schuld Deckung erhalte. Nun wußte die An­dreitägige Kündigungsfrist zustehe. dem Klageantrage gemäß verurtheilt. Der Beklagte wurde denn auch geklagte, daß ihr Bräutigam den Wagen bereits weiter verkauft und Gewerberichter Krause hob sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht hatte. Um die jedoch in der Publikation besonders hervor, daß diese Verurtheilung Entdeckung dieser Strafthat zu verhindern oder hinauszuschieben, mur möglich und nothwendig sei infolge einer Lücke im Gefeß. Die erklärte die Angeklagte, daß sie im Besize eines Sparkassenbuches Gewerbe- Ordnung enthalte leider keine Vorschrift, wonach die gröb- über 602 m. sei, welches sie nach einigen Stunden bei dem Gläubiger als liche Mißhandlung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zur Sicherheit hinterlegen werde. Sie brachte auch das Sparkassenbuch und sofortigen Entlassung eines Uebelthäters berechtige. Der Kläger   habe nun löfte H., der sich für gesichert hielt, selbst die Wechsel ein. Als eigentlich die sofortige Entlassung verdient, da er eine Mitarbeiterin er dann das Geld von der Sparkasse abheben wollte, erfuhr er, daß aufs gröblichste mißhandelt habe. die Eintragungen gefälscht waren, das Buch hatte nur einen Werth von 2 Mart. Der Bräutigam der R. erhielt nun doch eine An­flage wegen Unterschlagung. Er kam aber bei seiner bisherigen Seine Braut Unbescholtenheit mit einer Geldstrafe davon. mußte die schwerere Strafthat der Urkundenfälschung auch entsprechend schwerer büßen, sie wurde vom Gericht zu einer Gefängnißstrafe von vier Wochen verurtheilt.

Gerichts- Beifung.

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Versammlungen.

Sie

Die verschwunden gewesene elfjährige Tochter des Rangir­meisters Langner, Sellerstraße 15, ist als Leiche aus dem Tegeler See   gelandet worden. Die verzweifelten Eltern glauben nicht, daß ihre Lochter verunglückt ist, sondern meinen, sie sei einem Verbrechen zum Opfer gefalleit. Verschiedene Mittheilungen. In einer Schankwirthschaft in der Kirchstraße entstand gestern früh eine Schlägerei, bei welcher die 20 Jahre alte Schneiderin Elisabeth Gollert eine erhebliche Ver­Iegung am Hinterkopfe davontrug. Vor dem Hause Lichterfelder straße 20 fiel der Lithograph Eugen Kraft in Krämpfen zu Boden und zog sich einen Schädelbruch zu. Der 22jährige Schlosser Bruno L. versuchte in seiner Wohnung in der Swinemünderstraße sich durch Deffnen der Pulsadern des linken Armes zu tödten. Der Schwerverlegte wurde nach Anlegung eines Verbandes in die Charitee geschafft. Der Selbstmordversuch ist auf Liebesgram zurück- Ueber die Befugniß der Polizeibehörde, Versammlungen zuführen. Der 7 Jahre alte Knabe Rudolf Behrendt wurde bei Störungen der Ruhe und Ordnung aufzulösen, hat das Ober­in der Straußbergerstraße von dem Arbeiter May Sud ud mit dem verwaltungsgericht neuerdings Veranlassung gehabt, sich zu äußern. Zweirade überfahren und erlitt Verletzungen im Gesicht und am§ 5 des Vereinsgesetzes ertheilt der Polizei nur die Befugniß zu so­Jm Alberschweiler Kreuzigungsprozeß soll das Urtheil, wie Hinterkopfe. fortiger Auflösung bei mangelhafter Erfüllung der Anzeigepflicht, aus Babern berichtet wird, am Freitag verkündet werden. Sehr Der evangelische- soziale Kongres tagt heute und morgen oder wenn in der Versammlung Anträge oder Vorschläge erörtert auffällig wurde am letzten Verhandlungstage die Rede des von den Lützowstr. 111. Die Herren scheinen nur auf eine zahlungsfähige werden, die eine Aufforderung oder Anreizung zu strafbaren Hand- katholischen Klägern bestellten Rechtsanwalts Stieve bemerkt. Der Zuhörerschaft zu rechnen. Die Eintrittskarten kosten 1,50 m. bis lungen enthalten, oder wenn in der Versammlung Bewaffnete erscheinen 2c. Herr redete unter den steten Unterbrechungen und Ordnungsrufen des 5 Mart. Das Oberverwaltungsgericht fagt aber in einem Erkenntnisse, wie Präsidenten so viel ungereimtes Zeug zusammen, daß abseits stehende Theater. Das Deutsche Theater bringt bis zu den Ferien noch von seinen Versammlungsrechte Gebrauch macht, ist hierbei nicht ganz richtig bestellt. Unter anderem führte der Rechtsanwalt aus: der Deutschen Juristenzeitung" zu entnehmen ist, folgendes: Wer Leute offenbar den Eindruck gewinnen mußten, es sei mit ihm nicht folgende Vorstellungen: Heute, Donnerstag: Don Carlos  " mit Josef Kainz   in der Titelrolle; morgen, Freitag: Johannes"; Sonnabend: allein durch die Bestimmungen des Vereinsgesetzes, sondern auch Ich bin in Berlin   Richter gewesen, wo die scheußlichsten Der Biberpela"; Sonntag Nachmittag: Die berfuntene durch die sonst allgemein bestehenden gesetzlichen Vorschriften be- Verbrechen und Vergehen vorkommen, und ich bin in Breslau Glode"; abends: Johannes". Die Wiedereröffnung des Theaters schränkt. Es unterliegen daher Versammlungen unter den Voraus- Richter gewesen. Ich muß offen sagen, daß mir in meiner lang­findet am Sonnabend, den 6. August statt. beginnt Donnerstag den 9. Juni mit der Ausgabe neuer Abonnementshefte sind, wenn in ihnen die sonstigen, unter dem Schutz der Polizei ge- Sie wollen doch nicht etwa sagen, daß der Fall des Angeklagten Das Schiller- Theater fegungen des§ 5 des Vereinsgesetzes der Auflösung; zugleich aber jährigen Thätigkeit als Richter und Anwalt niemals ein fo fchwerer Fall vorgelegen hat wie dieser.( Heiterkeit.)- Präs.: ( enthaltend 5 Eintrittskarten) für das amt 1. September 1898 beginnende stellten Interessen verletzt werden, z. B. wenn in ihnen die öffentliche 1. Quartal des neuen Spieljahres 1898/99. Anmeldungen auf neue Abonnements werden von heute bis Montag in der Billet- Abtheilung des Ruhe und Ordnung gestört wird, die dadurch nothwendig werdenden ein schweres Verbrechen gewesen ist? Es handelt sich um einen Theaters entgegengenommen. Die näheren Abonnementsbedingungen sind polizeilichen Anordnungen zulässig. Im letteren Falle darf aber Mann, der noch nicht rechtskräftig verurtheilt worden ist. Ich muß an den Anschlagssäulen ersichtlich. die Polizei nicht über das Maß des Nothwendigen bei ihren An- ihn also schützen. Rechtsanwalt Stieve: Jch wiederhole schließlich ordnungen hinausgehen, fie muß sich also z. B., wenn eine Straf meinen Antrag auf weitere Beugenvernehmungen nach der Richtung that in der Versammlung begangen oder wenn von einem Theil- hin, daß der Angeklagte eine gemeingefährliche 11/ ajährige Thätig­nehmer die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört wird, zunächst auf feit in Saarburg   hinter sich hat, daß er sich gegen die öffent Präs. Schweigen Sie. Maßregeln gegen die Person des Thäters beschränken und kann nichtliche Moral vergangen. ohne weiteres die Versammlung deshalb auflösen. Wenn dagegen haben Ihren Antrag eingereicht und ich entziehe Ihnen durch das Gebahren des betr. Thäters gegen die Vorschriften des zu weiteren Ausführungen über den Inhalt desselben das Vereinsgefeßes verstoßen, so ist das Einschreiten der Polizeibehörde Wort. Nechtsanwalt Stieve: Dam schließe ich mein Plaidoyer. Nach weiteren Auseinandersetzungen der Vertheidigung geht Herr nicht nur auf Maßregeln gegen die Person des Thäters beschränkt. tieve ausführlich auf die Geschichte des Deutschen Reiches ein und Die Juferaten- Agenten und die verbotene Anpreisung von versucht den Nachweis zu führen, daß insbesondere auch auf grund Geheimmitteln. Eine Regierungs- Polizeiverordnung vom 9. Januar der Versailler Proklamation dem Ratholizismus in Deutschland   die 1888 verbietet ganz allgemein die öffentliche Ankündigung von Heil- Vorherrschaft gebühre und der deutsche Kaiser unbedingt, mitteln. Wegen gemeinsamen Vergehens gegen dieses Verbot ein Katholit sein müsse, wenn man einigermaßen den ge-; wurden angeklagt der verantwortliche Redakteur des in Kyritz   schichtlichen Thatsachen Rechnung tragen wolle. Der Angeklagte erscheinenden General- Anzeigers für die Prignitz  " und Herr habe daher durchaus kein Recht, von dem Recht der Parität zu Emmerich  , der Vorsteher der Breslauer Filiale der Annoncen- sprechen. Es gäbe in Deutschland   nur eine Landeskirche, die Expedition von Rudolf Mosse  . In dem" General- Anzeiger  " war tatholische. die neueste und beste Wundheilsalbe", das Vulnerol, angezeigt Um fich einer großen Schuldenlast zu entziehen, ist der worden. Am Schlusse enthielt die bombastische Anpreisung den Buchmacher Ewald Schivars aus der Wallstr. 98 zu Charlottenburg   Hinweis, daß in Syriz und Umgegend die Salbe in den Apotheken Die Rabinipanner und Träger hatten am 1. Juni in Feuer­feinen Gläubigern mit Kind und Kegel ins Ausland durchgebrannt. zu haben sei. Emmerich   hatte in Breslau   die Annonce für die ge­Schwarz war früher herrschaftlicher Kutscher. Vor einigen Jahren namite Zeitung angenommen und sie seiner Instruktion gemäß an stein's Lofal eine öffentliche Versammlung einberufen. Der versuchte er einmal, man weiß nicht recht womit, sein Glück in die Sentralexpedition von R. Mosse in Berlin   zur Weiterbeförderung Kollege Gutsch hielt einen Vortrag über: Ziele und Zweck der Holland  , fehrte aber enttäuscht zurück und wurde wieder Kutscher gesandt. Das Schöffengericht verurtheilte beide Angeklagte zu Geld Gewerkschaftsorganisation. In der Diskussion sprachen der Kollege Doch hielt er es nirgends lange aus. Schließlich gefiel es strafen. Herr Emmerich legte Berufung ein und berief sich darauf, Beier und der Rabizputer Nie de; letzterer führte aus, daß unter ihm auf dem Kutschbock ganz und gar nicht mehr. Er daß er die Annonce doch nur angenommen und sie lediglich nach Berlin   den Rabigträgern noch schlechter gestellte Arbeiter sind, wie unter wurde Sportsman", und da er mit einigen gel- gentlichen an die Zentralexpedition gesandt habe. Das Landgericht wies aber die den auf Rohbauten beschäftigten. Um eine Aufbesserung herbeizuführen, Wetten Glück hatte, Buchmacher. Das Glück blieb ihm auch Berufung zurück und führte aus: Allerdings habe die Zentrale die sei es Pflicht eines jeden Arbeiters, sich der Organisation anzuschließen. jezt zunächst treu, um ihm dann furz vor Pfingsten den Anzeige an die Zeitung gesandt, der Angeklagte Emmerich   habe sie hierauf wurde beschlossen, eine eigene Bahlstelle des Verbandes der Rücken zu wenden. Ein einziger schwerer Schlag machte jedoch vorher an die Zentrale gegeben und dabei den Willen und Bauarbeiter zu gründen. Als provisorischer Vorstand wurden gewählt: ihn vollends zahlungsunfähig. In aller Gile pumpte er noch seine die Absicht gehabt, dafür zu sorgen, daß sie an die Zeitung und Gödel, Kuschmünder, Woiwode, Rödel und Mähr. Der Abdruck habe ihm übrigens einen Unter Verschiedenem brachte Gutsch noch die Beschlüsse der Bau­Freunde, Kutscher, Restaurateure 2c., an, einen Kutscher um 300 m., zum Abdruck gelange. und verschwand dann mit seiner ganzen Familie. Zunächst glaubte Prozentsatz am Gewinn verheißen. Er müsse demnach, wenn arbeiter in Erinnerung, die Kollegen erfuchend, sich diesen anzu man, er habe einen Ausflug gemacht, als aber der Hauswirth die nicht als Thäter, so doch als Mitthäter angesehen und schließen. Hierauf wurde ein Antrag angenommen, daß jeder Nabizz­Wohnung öffnete, fand er einen Bettel, auf dem sein Miether ihm bestraft werden. Das Kammergericht trat diesen Dar- spanner und Träger 50 Pf. pro Woche zum Streiffonds zu steuern mittheilte, daß er ins Ausland gegangen sei, weil er hier auf feinen egungen bei und wies die von E. eingelegte Revision hat. Nachdem noch auf die Arbeiterpresse und auf die Wahlen hin­grünen Zweig kommen könne. Der Wirth und die anderen als unbegründet zurück. Es führte außerdem noch aus, daß die gewiesen worden war, wurde die Versammlung mit einem drei­Gläubiger, die sich an der Wohnungs- Einrichtung schablos halten fragliche Regierungs Polizeiverordnung trotz ihrer allgemeinen fachen Hoch auf das Gedeihen des Verbandes der Bauarbeiter ge­wollten, erfuhren auch nach dieser Richtung eine Enttäuschung. Die Fassung rechtsgiltig sei. Sie sei rechtlich begründet auf die§§ 6 a schloffen. Möbel waren auf Abzahlung entnommen und noch nicht bezahlt; und i und 12 des Polizei- Verwaltungsgesetzes, wonach die Bezirks­sie wurden daher auf grund des Leibkontraktes von dem Lieferanten regierungen Polizeiverordnungen erlassen können zum Schuge wieder abgeholt. der Person und aus Rücksicht auf Leben und Gesundheit des Publikums. In den Rixdorfer Volksschulen ist, wie die Päd. 8tg." mit­Belohnung für erbetene Auskunft. Der Kaufmann Franz theilt, nach Regulirung der Lehrergehälter eine be= deutende Erhöhung der Klassenfrequenz eingetreten. Lau hatte sich gestern wegen verschiedener Ausschreitungen vor der In dem genannten Blatt wird vorgerechnet, daß in ca. 180 Klassen Am Abende des 25. Februar hatte der Angeklagte sich in einer fiebenten Strafkammer des Landgerichts I   zu verantworten. mit ca. 160 Lehrkräften, wenn auf jede Klasse eine Frequenzerhöhung von 8 Kindern kommt, etwa 1440 ander mehr untergebracht werden Restauration derart übernommen, daß der Wirth es für gerathen können, also mindestens 20 Lehrkräfte mit 37 000 m. Gehalt erhielt, ihm seinen erwachsenen Sohn als Begleiter mit auf den Heim­spart werden. Auf den engen Zusammenhang zwischen Klassen- weg zu geben. Aber auch der erwachsene Sohn war etwas ange­frequenz und Lehrergehältern haben wir bei Besprechung der Berliner   trunken. Der Angeklagte machte sich unterwegs ein Vergnügen dar­Verhältnisse mehrfach hingewiesen. Vielleicht erleben wir in aus, die ihm begegnenden Personen anzurempeln. Er trieb diesen Berlin  , wo man dank der freisinnigen" Gemeindeverwaltung Unfug so lange, bis ein Schußmann ihn zur Wache führte. Nun leistete er Widerstand, vier noch weniger als in den meisten Vororten für die Volksschule die Sistirung zu bewerkstelligen. Schutzleute mußten eingreifen, Der Angeklagte mußte zur Wache und ihre Lehrer übrig hat, nächstens dasselbe Manöver der Erhöhung getragen werden. Hier machte er seinem Unmuthe durch Schmähungen Stationen der Klassenfrequenz. Ber Beamten Luft, um dann in einen tiefen Schlaf zu verfallen. Als Der bei Tegelort vor einigen Wochen in der Havel   unter- er erwachte, hatte er eine dunkle Vorstellung davon, daß er etwas gegangene Dampfer Grebbin" ist gehoben und nach einer Schiffs- Strafbares begangen und schlug dann einen verkehrten Weg Swinemde. 749 SSO 6bedeckt bau- Anstalt in Spandau   zur Ausbesserung geschleppt worden. ein, um die zu erwartenden Folgen zu mildern. Er fiagte einen Hamburg  Auf der Görlitzer Bahn hat sich ein schwerer Unglüdsfall der Schuyleute, was er denn eigentlich alles aufgestellt habe. Dabei Berlin  ereignet, indem bei der Einfahrt eines Vorortzuges in die Station drückte er ihm ein Dreimarkstück in die Hand. Dies gab einen neuen Wiesbaden 754 W Johannisthal- Niederschöneweide der Heizer Ja che das Funktioniren Anklagepunkt, denn es wurde als versuchte Bestechung angesehen, München  der Speisepumpe der Maschine beobachten wollte, sich zu diesem Sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, vertrat im Termin die Wien  8wed feitwärts aus der Lokomotive hinausbeugte und so mit dem Ansicht, daß das Dreimarkstück nicht zu Bestechungszwecken dienen, Stopfe gegen einen Signalmast schlug. Zum Glück war die Schutz- sondern nur als eine Belohnung für die erbetene Auskunft dienen tette, welche das Herabfallen des Personals vom Führerstand ver- sollte und dieser Auffassung trat der Gerichtshof bei. Für die Aus- schauern und frischen westlichen Winden. hindern soll, vorgelegt, so daß der Heizer über derselben hängen schreitungen wurde aber auf eine Geldstrafe von 300 Mart blieb. Der Führer, welcher den Unfall nicht gleich bemerkt hatte, erkannt, während der Staatsanwalt mit Rücksicht darauf, daß ein weil er seine Aufmerksamkeit bei der Einfahrt des Zuges auf die den gebildeten Ständen angehöriger Mann für derartige in der Briefkasten der Redaktion. Strecke richten mußte, rief den Heizer wiederholt an, und erst als Trunkenheit begangene Ausschreitungen schwerer zu bestrafen sei, als er den überhängenden Mann beim Rodfragen faßte und in die Loko- beispielsweise ein Arbeiter, einen Monat Gefängniß beantragt hatte. Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Baby motive hereinheben wollte, sah er, was geschehen war. In Johannis- Sie hatte Glück, die unverehelichte Olga Richter, welche, anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort wird nicht ertheilt. thal wurde der schwer verletzte Heizer verbunden und mit Begleitung wie wir derzeit berichteten, vom Schöffengericht wegen Heiraths­Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Donnerstag. nach Berlin   in ein Krankenhaus geschafft. schwindels zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden war. und Freitag von 6 bis 7 1hr abends statt. Ein sehr eigenthümliches Erlebnis hatten verschiedene Aus- Erst hatte sie einen Tischler bethört, welcher ihr nicht nur die Ehe B. P. Besten Dant. Bei Gelegenheit. flüler am zweiten Feiertage auf der Vorortsstation Sa do w a. versprochen, sondern ihr auch 100 m. gegeben hatte, damit sie sich dafür Uckermart. Verbreitung während der Kirchzeit ist erlaubt, aber durcha Einige Frauen, welche am Abend nach Berlin   zurückfahren wollten, Wäsche faufen konnte. Die Einkäufe besorgte sie auch, dann aus nicht empfehlenswerth. In der Agitation erprobte Genossen unterlassen fuchten, wie uns ein Leser berichtet, die Toilette auf, fanden jedoch schrieb sie aber ihrem Verlobten den Abfagebrief. Die Wäsche die Verbreitung während der Kirchreit.

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Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Pelz- und Müken­brauche stellten in ihrer letzten öffentlichen Versammlung Peters als Kandidaten zum Gewerbegericht auf. Unter Verschiedenes kam das internationale Arbeitssekretariat in Frage. Die Versammlung beschloß, dasselbe fortbestehen zu lassen und die erforderlichen Mittel zu bewilligen. Kollege Peters bittet die Anwesenden, noch vor 16. Juni ihre Schuldigkeit zu thun. Vorher hatte Ingenieur Der Wahl ihre Kräfte der Partei zu widmen und namentlich am Grempe einen Vortrag über Riesenfernrohre gehalten. Zentralverband der Konditoren. Mitglieder Versammlung am Freitag, den 3. Juni, bei Schiller  , Rosenthalerstr. 57.

Witterungsübersicht vom 1. Juni 1998, morgens S hr.

Barometer

stand mm

Wind­

richtung

Windstärke

Wetter

747 23 750 S

8 bedeckt

757 3

Temp. n. G.

5° C. 4° R.

Stationen

Barometer

stand mm

Wind­

richtung

Windstärke Wetter Temp  

. 1. G.

Got=' Do T

14

2wolfen! 16 55lb. bed. 11 3 bedeckt

7

13 Haparanda 762 ONO 6wolkig 10 Petersburg 759 SO 3 bedeckt 12 Corf 759 NNW 4 bedeckt 10 Aberdeen 747 N 7bebeckt 13 Paris  757 WSW 3lb. bed. 10 757 Still hlb. bed. 12 Wetter- Prognose für Donnerstag, 2. Juni 1898. Etwas fühler, zeitweise heiter, jedoch unbeständig mit einzelnen Regen: Berliner   Wetterbureau.