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Die Neue Welt. Illustrirte Unterhaltungsbeilage.

Törres schwizte; aber er war nicht der Mann, sich zu ergeben.

Ich möchte mit Ihnen reden, Herr Krüger, da es Sitte ist, die Einwilligung der Eltern nach zusuchen."

" He?" sagte Krüger und dachte: der schneidet sich, der Esel.

Die Einwilligung Ihrer Tochter habe ich so gut wie sicher."

Ja, gewiß, ja, gewiß, haben Sie die," sagte Krüger und suchte so behutsam als möglich an dem betrunkenen Menschen vorbeizukommen.

,, Nein, nein, jezt müssen Sie weiter hören!" sagte Törres scharf und hielt ihn am Rockaufschlag fest: Ich bin so gut wie verlobt mit Ihrer Tochter Julie."

( Fortsegung folgt.)

nach alter Sitte. Daher haben denn auch die Belauaner für diese durch Zusammenschluß mehrerer Dorfschaften entstandene Distriktsverbände keinen eigenen Namen; sie nennen diese Vereinigungen zum Unterschied von dem Dorf, dem" Belu", einfach Klon- Pelu", d. h. große Gemeinde. Solche staat­lichen Verbände giebt es mehrere, von denen einzelne zeitweise im legten halben Jahrhundert eine ziemliche Macht erlangt haben. Am bekanntesten geworden sind der Staat Arekolong", der aus acht gleich­berechtigten Gemeinden besteht, ferner der aus der Besiegung von Nachbardörfern durch das Dorf Molegojok" entstandene Staat gleichen Namens, sowie dessen Erbfeind, der Staat Storrjor( Coröre).

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Die Bewohner des Pelau- Archipels. ein bloßer Haufen von einzelnen Familien, die ſich

Eine ethnologische Skizze von Heinrich Cunow  .

Is vor Kurzem Madrider Depeschen den Ver­kauf der Spanien   nach dem Verlust der Philippinen   noch verbliebenen Kolonial­befizungen in der Südsee an Deutschland  , antiin digten, tauchten, wie immer in derartigen Fällen, sofort in der Presse allerlei Mittheilungen über die geographischen und ethnographischen Verhältnisse der neuen Gebiete auf, darunter manche Notizen, die gar sonderbare Weisheit austramten. Meist wurden bie auf ganz verschiedene Theile der Karolinen   be­züglichen ethnographischen Angaben bunt zusammen gemengt und so ein Gemisch hergestellt, das, wenn es auch in Einzelheiten Richtiges enthielt, doch in seiner Gesammtheit ein völlig entstelltes Bild des Sind sozialen Lebens der Karolinenbewohner bot. auch die neuen Besißungen, die Deutschland   erwirbt, nicht groß und nur schwach bevölkert, so haben doch die dort lebenden Stämme auf den verschiedenen Insel g.uppen durchaus verschiedenartige Sitten und soziale Einrichtungen. Selbst zwischen Bevölkerungstheilen, die nahe beisammen wohnen und von denen sich nachweisen läßt, daß sie sich höchstwahrscheinlich vor garnicht so langer Zeit voneinander abgezweigt haben, wie z. B. die Belau  - und die Mortlock- Insulaner, bestehen mancherlei Unterschiede. Es wäre deshalb ein zweckloses Beginnen, in einem Gesammtbilde eine Darstellung der Lebensweise sämmtlicher kleiner Völkerschaften unserer neuen Befizungen bieten zu wollen; eine Auswahl muß getroffen werden, und da zweifellos die westlichen Karolinen, die Palau  -, richtiger Pelan- Inseln, die ethnologisch interessan­testen sind, sollen diese, die besonders von dem Polen  J. Kubary eingehend erforscht sind, den Gegenstand unserer Schilderung bilden.

Seit des Reisenden Karl Semper's   Schrift: Die Belau  - Inseln im Stillen Ozean"( erschienen 1873 bei F. A. Brockhaus in Leipzig  ) wird gewöhnlich die Bevölkerung des östlich von den Philippinen gelegenen Pelau- Archipels auf 10000 Personen angegeben, einige geographische Werke beziffern sogar die Einwohnerzahl der Insel Babelthaup allein auf 10000. Das sind lebertreibungen. Wie Kubary  , der 17 Jahre auf den Karolinen   lebte, nachweist, beträgt im höchsten Fall die Gesanımtzahl zwischen 4000 bis 5000. Troß dieser relativ geringen Bevölkerungs­menge bestehen auf den Juseln eine ganze Reihe kleiner Staaten oder richtiger Gemeinde- Konföderationen, denn die pelauanischen Staaten sind zumeist nur einfache Vereinigungen mehrerer Dorfgemeinden zu einem einfachen Schutz und Truzbündniß: Ver­einigungen, die allerdings nicht immer ganz freiwillig entstanden sind, sondern zu welchen häufig erst die fleineren durch die größeren Gemeinden gezwungen wurden. In solchem Fall übt dann auch wohl der Häuptling des Hauptdorfes über die tieineren Neben dörfer des Staatsverbandes eine gewisse Obergewalt aus und sucht sie in Abhängigkeit zu halten. Wenn die Angliederung erst durch Besiegung der kleineren Dorfschaften herbeigeführt worden ist, müssen diese sogar nicht selten einen mäßigen Tribut entrichten. Im Allgemeinen aber regiert jedes Dorf sich selbst

Zur Bildung eigentlich fester Staatsgemeinschaften mit zentralisirten Regierungen ist es also nirgends gekommen; als politische Einheit in unserem Sinne fann nur die Dorfgemeinde, das Pelu, gelten. Ein Ein solches pelauanisches Dorf ist nun aber nicht etwa ein bloßer Haufen von einzelnen Familien, die sich zufällig nebeneinander niedergelassen haben; der Dorf­verfassung liegt vielmehr eine eigenthiimliche Familien­organisation zu Grunde. Jede Dorfgemeinde besteht nämlich wieder aus einer Anzahl gewöhnlich gewöhnlich 10 bis 25 Familiengemeinschaften, von den Belauanern Blais" genannt, die von Familien ältesten, den sogenannten Rupats" geleitet werden. Hat ein Dorf 12 Familiengruppen, dann hat es auch zehn Rupaks, die in ihrer Gesammtheit den Gemeinderath des Dorfes bilden. Der Rupak des ältesten und vornehmsten Geschlechts ist zugleich Gemeinderaths- Borsißender und Dorfhäuptling.

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Neben dem männlichen steht das weibliche Ober­haupt der Familiengemeinschaft, die Nupakeldil". Sie ist jedoch niemals die Frau des Rupaks, sondern immer eine Tante oder ältere Schwester; denn da bei den Belauanern ein Mann nie eine Frau aus seiner Familie heirathen darf, so ist seine Frau stets eine Fremde und einer solchen Fremden dürfen nach der Anschauung der Pelau- Insulaner unter feiner Bedingung Familienrechte eingeräumt werden. Die Nupakeldil theilt das Regiment mit dem Rupat, der sie in allen wichtigeren Angelegenheiten der Familie zu Rathe zu ziehen hat. Dabei ist es durchaus nichts Seltenes, daß die Nupakeldil an einen Mann in einem anderen Dorfe verheirathet ist und bei diesem wohnt. In solchem Fall kommit sie, sobald etwas Wich.iges zur Erörterung steht, zu ihrer Familie herüber, bespricht sich mit dem die Familiengruppe leitende: Bruder oder Neffen und geht dann wieder zu ihrem Mann zurück.

Derartige Familiengemeinschaften bestehen be­kanntlich auch bei anderen mikronesischen und poly­nesischen Völfern. Eigenthümlich ist aber den Pe­lauanern, daß die noch nicht zum Rupak avanzirten jüngeren männlichen Familienmitglieder selten hei­rathen. Verheirathet ist meist nur der Familien­älteste. Er bewohnt mit seiner Frau und den jüngeren, noch nicht verheiratheten Mädchen das der Familie gemeinschaftlich gehörende Blai- Haus; die männlichen Familienmitglieder, Jünglinge und Männer, wohnen und schlafen außerhalb des Familienhauses in ihren und schlafen außerhalb des Familienhauses in ihren besonderen Klubhäusern. Sie fommen, außer zur Mahlzeit, nur selten in's Haus des Familienvor­ſtehers, und dann meist nur, wenn sie etwas haben wollen. Da nämlich in gewissem Sinne das Haus und das Vermögen eines Rupak als Eigenthum der Gesammtfamilie gilt, so fönnen die jüngeren Brüder, Cousins, Neffen usw. in seiner Abwesenheit aus der Wohnung einen von ihnen begehrten Gegenstand ent­wenden, ohne daß er sie zur Niicfgabe zwingen oder sie bestrafen darf. Diese Eigenthumsbegriffe erklären auch die Eifersucht, mit der die Familie darauf achtet, daß der Rupak seine Frau und seine Kinder nicht aus dem Jamilienvermögen bereichert. Vor Allem wird der Koden als gemeinsames Gut der ganzen Familie betrachtet. Nur mit Zustimmung aller übrigen erwachsenen männlichen Familienmitglieder darf der Rupak davon Autheile verkaufen oder zur Nuznießung weggeben, und diese übrigen Familien­Nußnießung weggeben, und diese übrigen Familien­mitglieder geben ihre Einwilligung gewöhnlich nur dann, wenn sie vom Verkaufspreis etwas abbekommen. Sogar seinen eigenen Kindern ist das Familien­oberhaupt nicht berechtigt, vom Familienland etwas

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zu schenken, sei dieses auch noch so ausgedehnt. Bei Lebzeiten des Nupak wird zwar, falls die Ver­leihungen an seine Kinder mäßig sind, meist darüber hinweggesehen; sobald er aber seine Augen geschlossen hat, nimmt einfach die Familie die verschenkten Län­dereien wieder an sich.

Natürlich ist die stete Ueberwachung und heim­liche Beaufsichtigung seitens der Mitglieder seines Geschlechts dem Nupat nichts weniger als angenehmt, und so sucht er sich deren Kontrole möglichst zu ent­ziehen. Er hält seine wirthschaftlichen Maßnahmen vor den übrigen Angehörigen seiner Familie geheint und wirthschaftet am liebsten mit seiner Frau und deren Angehörigen, besonders sieht er es gern, wenn seine Schwiegersöhne sich bei ihm niederlassen. Das hindert jedoch nicht, daß, wenn ein Mitglied seiner Familie mit einem Angehörigen der Familie seiner Frau in Streit geräth, er sofort energisch für seine Blutsverwandten eintritt. Bei solchen Vorfällen er­weist sich dann doch immer wieder die Familien­solidarität stärker, als das wirthschaftliche Eigen­interesse.

Wie bei allen Bewohnern des Karolinen  - Archipels, beruht auch bei den Belauanern die Familie auf dem sogenannten Mutterrecht, d. h. das Kind gehört nicht zur Familie des Vaters, sondern zu jener der Mutter, und erbt von dieser Nang und Vermögen. Demnach gehören also auch die Kinder eines Rupat nicht zu seinem Blai", sondern zu dem seiner besseren Hälfte, wenn sie auch beim Vater in dessen Hause wohnen. Dagegen zählen sämmtliche Kinder seiner Mutter ( auch seine Stiefgeschwister), seiner Mutterschwestern, seiner Schwestern, seiner Cousinen usw. zu seinem Familienverbande. Eine pelauanische Großfamiliie pflanzt sich also nur in weiblicher Linie fort; alle von männlichen Familienangehörigen gezeugten Kinder fallen außerhalb der Familie. Deshalb führen auch die Frauen, die Mutter geworden sind, den Ehren­namen Mutter des Blai" und stehen bei ihren Familien in hoher Achtung.

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Mit Ausnahme des Aeltesten in der Familien­gruppe, verheirathen sich, wie schon gesagt, die Männer sehr selten, auch nicht, wenn sie seit Langem über den Lenz ihres Lebens hinaus sind. Fällt einem der Brüder oder Konsins des Nupat ein, sich zu verheirathen und sich bei ihm niederlassen zu wollen, so muß Letzterer in seiner Eigenschaft als Familien­oberhaupt dem Neuverheiratheten ein Stück vom Familienland abtreten und ihm bei der Einrichtung seiner Wohnung behilflich sein; doch derartige Fälle kommen nur wenig vor. Gewöhnlich leben die jüngeren männlichen Angehörigen einer Familie, bis sie selbst Rupats werden, in den Klubhäusern, den " Bais"( nicht zu verwechseln mit den Blais"), oder sie lassen sich mit ihrer Frau bei deren Eltern nieder, wenigstens in der ersten Zeit. Wie überall in Mikronesien   und Polynesten haben auch bei den Pelauanern die Dorfschaftey ihre Freundschafts­häuſer", wo die Männer den größten Theil ihrer Zeit mit Berathungen, Ausrüstungen zu irgend welchen Streifzügen, Schwazen und Allotria hinbringen. Doch bei den Belauanern ist diese Einrichtung zu einem ganz besonders wichtigen Faftor im gesellschaftlichen Leben geworden. Die nichtverheiratheten Männer wohnen und schlafen nicht nur ständig in diesen

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Bais", sondern die Bewohnerschaft eines solchen Hauses bildet auch zugleich für sich eine besondere Freundschafts-, Unterstügungs- und Kriegsgenossen= schaft, ein sogenanntes Kaldebekel". Das Wort Kaldebekel" ist zusammengesezt aus den Worten Kaldil", Antheil, Zugehörigkeit, und Stabefel", Kriegsfanoe; és bedeutet demnach Die zum Kriegs­fanoe Gehörenden."

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Jedes Bai ist zugleich ein Kaldebekel, das seinen eigenen Hauptmann hat und dessen Mitglieder in gewissen Nothfällen füreinander eintreten. Bei inneren Streitigkeiten gewinnen oft diese Vereinigungen großen Einfluß und werden selbst den Häuptlingen gefährlich. Die Kaldebefels sind nach Altersstufen organisirt. Das oberste umfaßt die Schicht der ältesten Männer, also z. B. alle, die über 50 Jahre alt sind; dann folgen in gewissen Abständen die jüngeren Alters stufen. Das letzte und unterste Kaldebekel besteht

nur aus Knaben.