Nr. 92.

Berlin  , Sonntag den 16. Juli

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Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

Rebigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweißer.

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Redaction und Expedition: Berlin  , Dresdnerstraße Nr. 85.

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Agentur für England, die Colonieen und die überseeischen Länder: Mr. Bender, 8. Little New- Port- Street, Leicester- Square W. C.   London  . Agentur für Franfreich: G. A. Alexandre, Strassbourg  , 5. Rue Brulée; Paris  , 2. Cour du Commerce Saint- André- des- Arts.

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Die sociale Frage.

XIII.

3wei Einwendungen sind es, welche sich aus den gegen das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht geltend gemachten Erwägun­gen vorzugsweise hervorheben:

Zunächst sagt man, dieses Stimmrecht könne, selbst in richtiger und ehrlicher Handhabung, bei dem thatsächlich vorhandenen Bildungsgrad des Bolles, besonders der Landbevölkerung, zu einer Stärkung der reactionären statt der vorwärts strebenden Elemente führen.

Hierauf ist zweierlei zu erwidern: Einmal, daß es in dieser Beziehung auf die Probe anfäme, daß aber jedenfalls, wenn jene Behauptung richtig sein sollte, das Volk nicht mehr solchen, die es niederhalten, sondern nur sich selbst bei schlechten Wahlen einen Vorwurf zu machen hätte;

chenden sonstigen Staatseinrichtungen ertheilt, statt ein Hebel für die Volkssache zu sein, durch perfide Handhabung vielmehr gerade ein bequemes Mittel in der Hand der Macht­haber zur Unterdrückung aller Volksfreiheit und aller Fortentwickelung werden.

Dieser Einwand, dessen Inhalt vollständig richtig, ist in Wirklichkeit gar fein Einwand. Denn die Arbeiterpartei hat niemals gefor­dert und kann niemals fordern das allgemeine Stimmrecht in dem Sinne, welcher bei obigem Einwande unterſtellt ist; das allgemeine Stimm­recht hat seinen wirklichen Werth nur dann, wenn es der consequente Ausbau der sämmt lichen, im Begriff eines freien Staates liegenden Rechte ist; ein allgemeines Stimmrecht ohne volles Vereinsrecht, volle Preßfreiheit u. s. w. wäre nur das elende Danaergeschenk einer unter volksthümlichem Deckmantel verbergenen volks­feindlichen Despoten- und Willkürherrschaft.

Allerdings würde hierbei die Frage entstehen, ob nicht, wenn das allgemeine Stimmrecht nur unter solchen Umständen, d. h. ohne die ent­wäre, die Einführung desselben doch nicht immer sprechenden sonstigen Einrichtungen zu haben noch Angesichts der bestehenden Wahlgesetzes als ein vergleichungsweiser Fortschritt, als ein geringeres Uebel zu begrüßen wäre?

Politischer Theil. Deutschland  .

* Berlin  , 15. Juni.  [ 3um inneren Con­

flict.] Die Beschwerdeschrift des Comité's für das Abgeordnetenfest an den Minister des Innern

lautet:

Hohes Ministerium des Innern! Den unterzeichneten Bürgern der Stadt Köln  , welche einem Comité zur Ver anstaltung eines Festes für die liberalen Mitglieder des Breußischen Abgeordnetenhauses angehören, ist von dem Kgl. Polizei- Präsidium folgendes, an jeden Einzelnen besonders gerichtetes Schreiben zugestellt worden.( Folgt das in Nr. 160 mitgetheilte Schreiben.) Die Unterzeich neten erheben gegen. Diese Eröffnung, welche eine gefeßlich erlaubte Handlung mit obrigkeitlicher Verhinderung be­brobt und daher einem im voraus ergehenden Verbote fterium und erlauben sich, zur Begründung derselben Fol­gleich zu achten ist, Beschwerde bei Einem hoben Mini­gendes mitzutheilen. Das beabsichtigte Fest gehört nicht unter die Versammlungen, in welchen öffentliche Ange­legenheiten erörtert und berathen werden sollen; es unter­liegt daher nicht den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. März 1850, welches(§. 4) solche Versammlungen zur Boraussetzung hat. Das Königl. Polizei Bräsidium fitzt sich auf Zeitungs- Nachrichten, um das Fest als ein zweitens aber und hauptsächlich: daß es vor­gebunden wäre. Das Königl. Polizei- Präsidium scheint solches aufzufassen, deffen Abbaltung an die Duldung der Orts Polizeibehörde, bez. der Königl. Bezirksregierung erst weniger darauf ankommt, Majoritäten dabei die Paragraphen des Gesetzes vom 11. März 1850 in die Kammern zu schicken, als vielmehr, über im Sinne zu haben, welche die Fälle bezeichnen, in denen haupt nur irgend eine wirklich volksthüm es der vorgängigen schriftlichen Genehmigung der Orts­liche Vertretung in denselben herstellen zu können. Für das Ja wie für das Nein auf diese öffentliche Ankündigung ergehen lassen. Hätte das Kgl. Polizeibehörde bedarf. Das Comité hat bisher noch keine Unter den jetzigen Verhältnissen nämlich ist es Frage lassen sich Gründe geltend machen; für Polizei- Präsidium sich daber bei einem der Unterzeichne in Deutschland   nahezu unmöglich, daß ein Mann, das Ja vorzugsweise: daß in solchem Stimm- ten über den Zweck und Charakter des Festes informiren der auf dem Boden des ganzen und vollen Volks- recht doch immer bei besonderer Beharrlichkeit wollen, so würde daffelbe sich überzeugt haben, daß wir rechts steht, in die Kammern gelange; unmöge der Massen, eine wichtige Handhabe gewonnen Bolizeibehörde nach den Bestimmungen des angezogenen nichts beabsichtigen, wozu die Genehmigung der Orts­lich daher für die Volksstimme, innerhalb aner wäre; für das Nein besonders: daß es für die Gesezes erforderlich ist. Es mag sein, daß unser Unter kannter und mit formeller Autorität ausgestatte Entwicklung der Volkssache schlimmer sein kann, nehmen einer gewiffen Richtung, welche auf die Unter­ter Staatsförperschaften überhaupt zu Worte zu wenn die Massen im Besitz eines Rechtes zu liebig erscheint; aber wir verletzen dadurch kein Gesetz grabung des Ansehens der Volksvertreter hinarbeitet, miß­kommen. Wir haben viel, sehr viel gewonnen, fein glauben, von dem größtentheils nur der und glauben vielmehr, eine Bürgerpflicht zu üben, indem wenn in den Kammern auch nur eine kleine Schein vorhanden, als wenn das Volk klar wir die Vertreter des Volkes, welche mit unermüdlicher Schaar Auserlesener, eine der Zahl nach nicht und deutlich sieht, daß ihm ein wichtiges Recht Ausdauer ihre Zeit und Kraft dem Wohle des Vaterlan­bedeutende Opposition im Sinne der wahren geradezu vorenthalten ist. des in langer Session opferten, zu einem Festmahle auf Volkssache vorhanden ist. Denn hinter einer dem Gürzenichsaale und zu einer Rheinfahrt einladen, Wir glauben auch wirklich, daß innerhalb um ihnen die Ehre und Anerkennung zu zollen, die sie solchen Opposition ständen nicht nur die Massen, unserer Partei die Meinungen über dieses Ja in so reichlichem Maße verdient haben. Wir ſtützen ung so weit sie sich überhaupt um ihre Angelegen- oder Nein getheilt sind. Darin aber und bei der Ausübung dieser Pflicht auf das ſtaatsbürgerliche heiten fümmern, sondern auch die moralische Wucht dies ist hier die Hauptsache sind wir jeden- Urfunte gewährleistet ist. Art. 29 derfelben lautet: Alle einer in den Verhältnissen begründeten guten falls alle einig: daß wenn irgendwo das allge- Breußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeit - Recht, welches jedem Preußen durch die Verfassungs­Sache. Mit Einem Wort: Eine Vertretung der meine Stimmrecht von einer Regierung gegeben liche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschloffe Arbeiterpartei in den Kammern, ob auch an Zahl würde, ohne daß zugleich die entsprechenden nen Räumen zu versammeln." Die Verfügung des Sgt. vielleicht vorerst nur schwach, würde an poli- sonstigen Volksrechte sicher gestellt wären: der Polizei- Präsidiums verletzt diesen Verfaſſungs- Artikel, ter tischer Bedeutung von großem Gewichte sein. erste, ja alleinige Gebrauch jenes die Bestimmungen des Gesetzes vom 11. März subsumiet, bem dem sie präventiv das von uns beabsichtigte Fest unter Der zweite Einwand, den man hauptsächlich Stimmrechts zunächst auf Erringung und welche wir übrigens, so weit dieselben auf unser Unter gegen das allgemeine, gleiche und direkte Stimm- Sicherstellung jener andern Rechte ge- nehmen Anwendung finden können, in feiner Weife außer recht erhebt, besteht in der Hinweisung auf nabe richtet werden müßte. liegende Mißbräuche, insbesondere in der Aeuße- Denn die Freiheit rung der Befürchtung, dieses Stimmrecht werde, brauchen mir vor Allem. wenn abgerissen und ohne die entspre

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Acht zu lassen gesonnen sind. Wir richten daher, da das Kgl. Polizei Präsidium im Auftrage des Herrn Regie­die Freiheit rungspräsidenten gehandelt hat, an Ein bobes Miniſte rum das geborsamste Ersuchen: die Veranstalter des Fe stes, so wie die Eingeladenen und Theilnehmer an dem

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