$ 5. Vereins aufgelöst worden) würde sie dies nicht bil-| Vereinsrechtes einzutreten. Ich bitte Sie, m. H., nehmen| Aber m. H., es ist doch ein Unterschied, von wem so ligen. Ist das einerlei Maaß und Gewicht? Sie die Resolution an.( Bravo !)
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Stärkt das die Gesetzlichkeit, wenn man dem Einen verbietet, was man dem Andern erlaubt?
M. H. Als das unglückselige Attentat von Sefeloge gegen den verstorbenen König ausgeführt wurde, da ist Hinckeldey nicht nur den politischen und socialen Vereinen entgegengetreten, sondern auch den Kassenverein en!! Ich erinnere Sie an die bekannten Altersversorgungsund Unterstützungskaffen, die mit einem Male alle auf gelöst wurden, sobald sie einen nur einigermaßen frei finnigen Vorstand batten, und welche Kaffe batte 1849 nicht einen freifinnigen Vorstand?( Beifall.) Es wurde alles aufgelöst damals. Sie sehen, daß das Vereinsrecht der Gewalt gegenüber nichts gilt; trotzdem befanden
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Hr. Müller: Ich ergreife das Wort, meine Herren, um Sie zu bitten, sich jede Diskussion zu ersparen. Die Resolution, die das Comitee vorgeschlagen, und die durch aus keinen Makel noch Mangel darbietet, ist der Meinungs- und Willensausdruck des gesammten deutschen Ar beiterstandes! Es gilt einzutreten für Recht, für Ver fassung, für Gemeinsamkeit und Bürgerfinn, welchem Berufe auch der Einzelne von Ihnen angehören möge. ( Bravo.) Jeder von Ihnen fühlte sich hierher gezogen, denn er sagte sich: Es handelt sich um mein Recht!" Zeigen wir dem ganzen deutschen Volke, daß wir unsere Schuldigkeit zu thun wissen.
Hr. Gröbe befürwortet gleichfalls die Annahme der
wir uns immer auf gesetzlichem Boden." Die fen, Die Bois Reſolution.
zei erklärte damals diese und jene Kaffen, die nichts weiter gethan als Krankengelder ausgezahlt, Unterstützungen an Wittwen gegeben 2c., und dergl. für aufgelöst; das Stadtgericht erkannte: es ist ungesetzlich, fie tra ten wieder in Kraft. Wer aber konnte die Schäden repariren, die entstanden waren? Wer hatte die Kranken berweilen unterstützt? Wo ist der Gerichtshof, an den ich mich wenden konnte und sagen: mir ist mein Interesse verletzt, ohne mein Verschulden bin ich jetzt hülflos und an den Bettelstab gebracht!? Das sind die traurigen Folgen, welche eintreten, wenn die Gesetzesbestimmungen nicht für Alle in gleicher Weise aufrecht erhalten werden. Wir haben uns nun berathen, in welcher möglichst gesetzlichen Form wir unsere Meinung zum Ausdruck bringen können, und es ist deshalb eine Resolution vorgelegt, die ich Ihnen zunächst im Zusammenhange vor lesen werde; dann mag zuerst eine allgemeine Diskussion entstehen. Später würden Sie über die einzelnen Punkte diskutiren und dieselben annehmen resp. ablehnen. Resolution.
1. Die Vereinsfreiheit ist für jeden Staatsbürger die unerläßliche Vorbedingung zu einer vernünftigen Ausübung seiner politischen Rechte; 2. Ohne die Vereinsfreiheit ist dem Arbeiter ein gesetzmäßiges Ringen nach der ihm gebührenden Stellung unmöglich;
3. Der Verfassungsstaat selbst beruht auf der Vereinsfreiheit; feine Gesetzgebung wird in Verfammlungen berathen und durch Majoritäten entschieden;
Die allgemeine Diskussion wird geschlossen und man gebt zur Specialdiskussion über.digi Der Vorsitzende verliest den Paffus I. der Resolution; derselbe wird ohne Diskussion mit allen gegen zwei Stim men angenommen. Ebenso die Paffus II. und III. mit allen gegen eine Stimme. Zu Bassus IV. erhält das Wort Herr Beiser. Da er aber nicht zur Sache spricht, sondern einen erst später zu behandelnden Punkt anregt, so entzieht ihm der Vorsitzende das Wort, ihm dasselbe für später vorbehaltend.
Hr. Klette will vom Platze aus sprechen.( Rufe: Auf die Tribüne! welcher Aufforderung der Redner nachkommt.) Er wünscht ad IV. den Schlußjazz in die Worte abgeändert: ,, welche erfahrungsmäßig der menschlichen Gesellschaft nur nachtheilig sind."
Hr. Jäger will Absatz IV. gestrichen sehen, weil die Behörde von selbst wisse, was aus Aufhebung des Vereinsrechts entstehen könne. Nur Wenige stimmen für die Abänderungsvorschläge und es wird Baffus IV. fast einstimmig angenommen.
Zu Passus V. erhält das Wort:
Hr. Döring: Den ersten Satz zu V. nehme ich an; dagegen kann ich in dem Vorgehen der Behörden in Köln durchaus feine Maßregel ſehen, welche uns Arbeiter ruf des Vorsitzenden nach Ruhe.) Nach meiner indivischmerzlich berührt.( Oh! Oh! Bewegung. Lärm. Zu duellen Meinung war das Abgeordnetenfest in Köln weniger eine Versammlung als ein Zusammenkommen derjenigen Herren, welche in fünf Monaten des laufenden Jahres auf dem Dönhofsplatze
( Stürmische Unruhe. Längere Unterbrechung. Der Rebner spricht inmitten des Lärme fort. Der Lärm nimmt zu.)
4. Jede unnüße oder willkürliche Beschräne fung der Vereinsfreiheit ruft das lebel der geheimen Verbindungen hervor, Ich beziebe mich auf den Polizeipräs. Geiger; er hat Vorf. Dittmann: Ich muß den Redner unterbrechen. gegen das erfahrungsgemäß die streng auf Grund des§. 8 2c. das Fest und die Fahrt auf dem sten Maßregeln der Abwehr nicht wirken; Rhein verboten; dagegen wird der Rebner nicht aufkom 5. in Erwägung dessen erachten wir es für Pflicht men können.( Große Unruhe.) Lassen wir uns durch eines jeden Arbeiters, daß er für das Ver- diesen Zwischenfall nicht stören, meine Herren. Wir kön einsrecht durch thatkräftigen und unerschrocke- nen nicht zugeben, daß Jemand Thatsachen in Abrede nen Gebrauch desselben eintrete; und die Ver- stelle; es wäre ja numöglich gewesen, daß die beiden fammlung fordert hiermit die Staatsregie- men können, über das Benehmen des Bolizeipräsidiums rheinischen Gerichtshöfe zu Köln in die Lage hätten komrung auf, ihrer Pflicht gemäß energisch da- in stattgehabter Weise zu befinden, wenn das Vereinsfür Sorge zu tragen, daß die Behörden solche recht nicht im Spiel wäre. Wenn der Borrebner bier Maßnahmen, wie sie in Betreff des Kölner Thatsachen angreift und von einem ,, Klub auf dem Festes vorgekommen und jetzt von den zustän- Dönhofsplatze") spricht, so ist das etwas, was sich nicht digen Gerichten für rechtswidrig erklärt sind, geziemt und ich kann den Versuch, das Abgeordnetenhaus in Zukunft unterlassen. zu beleidigen, nicht zulassen.( Beifall.)
fie müsse, meint er, dahin gerichtet werden, daß die Be Hr. Peiser findet die Resolution nicht ausreichend; hörden für ihre Handlungen strafrechtlich verantwortlich
zu machen seien.
Langanhaltender, immer wieder von Neuem beginnender Beifall folgte der Verlesung dieser Resolution, deren letzten Theil der Vorsitzende mit schärfster Betonung vorgetragen hatte. be Vors. Dittmann: Der Redner kennt den Nachdem endlich der Beifallssturm sich gelegt,§. 315 bes Strafgesetzbuchs nicht; es heißt daselbst: wurde die Debatte eröffnet. Beamte, welche Jemand zur Unterlassung einer gesetz Hr. Angerstein: M. H.! Ich habe vor acht Tagen unter einem Monat bestraft." Ob sich aber für solche lichen Handlung zwingen, werden mit Gefängniß nicht bie Ehre gehabt, in einer andern Arbeiter- Versammlung, bie zu demselben Zweck wie die unsrige zu Köln berufen Fälle ein Prokurator findet, der eine Anklage erhebt, oder war( vom Bevollmächtigten des Allg. deutsch . Arb.- Ber - tich die Frage. Aber, m. S., hierfür zu sorgen, das ein Minister, der den Auftrag dazu ertheilt, das ist frei tins) und zwar während des Abgeordnetenfestes. Ich babe dort in dem Gefühle des bittersten Schmerzes ge- ift es ja, was mit darin liegt, wenn wir faprochen und habe dort aufgefordert, nach Möglichkeit gen: die Staatsregierung foll ihrer Pflicht bahin zu wirken, daß die große gewaltige Masse, die sich gemäß energisch dafür Sorge tragen, daß vie eine Lawine ins Land hineinwälzen kann, sich zu solche Dinge wie die zu Köln in Zukunft unammenthue, alle Unterschiede bei Seite setze und nur für eine wirken möge, für das Vereinsrecht; denn wenn bir es nicht haben, dann sind wir überhaupt nicht im Stande, uns vorwärts zu arbeiten. Noch gestern hatte Gelegenheit, mit Hrn. Sonnemann in Frankfurt zu Man schreitet nunmehr nach Annahme der ein prechen und er fagte mir:„ Laffen wir im Augenblick zelnen Punkte zur Abstimmung über die Gealle Unterschiebe, reichen wir uns jetzt die Hand und sammtresolution. Dieselbe wird einstimlagen wir uns, daß wir in dieser Sache zusammengehen mig angenommen. hüffen",*) und so bitte ich auch Sie, m. H., zusammen geben und mit allen Mitteln für die Wahrung des
terbleiben.
Beiser zieht seinen Antrag zurück und es wird jetzt der Paffus IV. mit allen gegen zwei Stimmen angethin i en
nommen.
Bors. Dittmann. M. H. Es ist gesagt worden und zwar mit Recht: Welchen Erfolg haben Resolutionen?
*) Ein dabier eingegangener Brief des Hrn. Sonne*) Ob der Redner diese Worte wirklich gebraucht, mann besagt das Gegentheil, indem er die Anhänger war bei dem großen Lärm nicht zu ermitteln. Jedenfalls Schulze's vor einem Zusammenwirken mit den Anhän- legte er feinen Einspruch ein, als der Vorsigende sie ihm dern Lassalle's warnt. zuschrieb.
eine Resolution ausgeht( Gr. Beifall); es ist eine gewisse Thatkraft, wenn die Arbeiter, in Masse versam melt, eine solche Resolutionen annehmen und zugleich beschließen, daß sie veröffentlicht werden soll. Es liegt darin die Garantie, daß die Versammlung auch in der That die Resolution ausführen werde, indem Sie alle als Vertreter des gesammten Arbeiterstandes innerhalb Ihrer Geschäftskörper dar auf hinwirken werden, daß das, was Sie beschlossen baben, eine That werde. Insofern hat unsere Resolution doch ein anderes Gewicht, als wenn irgend ein Bezirksverein" etwas klägliches zu Tage fördert. Denn, m. H., wir werden uns nicht zurückschrecken lassen, wenn man uns unser Recht nehmen will( Donnernder, lang anhaltender Beifall.)
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Und ferner, m. H., ist die Sache mit dieser Resolu tion noch nicht zu Ende; wir werden uns von jetzt ab als Wächter des Gesetzes hinstellen,( anhaltender Beifall) wir werden so gut wie alle andern Staatsbürger bemüht sein, immer mehr und mehr die Gesetze zu verstärken, wir werden darüber wachen, daß die Gefeße auch wirklich erfüllt werden gegen Jedermann im Staate, wer er auch sei.( Bravo !) Zu diesem Zwecke schlage ich Ihnen vor, daß Sie dem Comité oder mir das Recht geben, Sie in geeigneten Fällen zusammenzu Stande sein, unser Recht zu wahren. rufen, und wir werden dann in jedem Augenblicke im
Hr. Metzner. In der Hauptsache einverstanden, bin ich dafür, daß diese Angelegenheit nicht einer einzelnen Person, sondern einem Comité übertragen werde. Man sagte mir, dieses Comité würde aufgelöst werden. Nun, m. H., lassen Sie dies an uns herantreten, es würde dadurch nur ein neuer Gewaltatt constatirt werden. Der Einzelne wird dann doch seine Schuldigkeit zu thun wiffen.
Hr. Müller erklärt sich gegen ein Comité, weil es schwieriger sei, in dringenden Fällen ein solches erforlichen Falls schnell genug zusammen zu berufen.
Vors. Dittmann fordert auf, sich weiter über diesen
Punkt auszusprechen.
Jeder berechtigt. Dazu bedürfe es keines Auftrages. Siebke meint, eine Versammlung zu berufen, sei Schilling für ein Comité.
Röder desgleichen.
Es wird Schluß beantragt und angenommen. Jedoch beschließt die Versammlung die drei schon eingeschriebenen Redner( Niemann, Schweißer und Lamotke) noch zu hören.
Niemann spricht für die Wahl eines Comités. Schweizer : Es ist gesagt worden, Jeder habe das Recht, Versammlungen zu berufen. Das ist freilich richtig. Allein, meine Herren, wenn Sie einen einzelnen Mann oder ein Comité ausdrücklich beauftragen, in geeigneten Fällen Sie zusammenzuberufen, so hat die ergebende Einladung selbst schon eine erhöhte Bedeutung, weil sie im Namen der ganzen Berliner Ar( Im Weiteren spricht Redner für die Wahl eines Comités). beiterschaft geschieht.
Lamotte schließt sich dem Vorredner an.
Man schreitet hierauf zur Abstimmung, die Ver sammlung erklärt durch fast einstimmige Annahme: 1. Daß sie für nöthig hält, Vorsorge zu
treffen, daß jeden Augenblick die Arbeiter Berlins zusammenberufen werden tönnen.
2. Daß sie zu diesem Zwecke ein Comité einsegen will.
Hierauf wird das bestehende Comité zu diesen Zwecke bestätigt, also damit beauftragt, in allen geeigneten Fällen die Arbeiter Berlins zu einer MassenVors. Dittmann erklärt diese Sache für erledigt versammlung zusammenzuberufen. Antrag Herrn und ertheilt das Wort zu einem selbstständigen
Schilling: Ich komme zu einer anderen Angelegenbeit. Es ist in den letzten Tagen etwas geschehen, was seit langer Zeit nicht dagewesen ist. M. H.! Nach der Stimmung, die hier in der heutigen Versammlung herrscht und die ich mit Freuden begrüße, stelle ich folgenden Antrag:
Die Versammlung erklärt ihr tiefstes Bedauern über die an die Zeiten der ärgsten Reaction erinnernden Ausweisungen aus politischen Gründen, und erwartet von den Factoren der Gesetzgebung, daß sie die bezüglichen, in einem einigermaßen freien Staate schlechterdings unzulässigen Gesetze schnellstens beseitigen."
M. H.! Man hat in neuerer Zeit Gesetze berangezogen, von denen man eigentlich gar nichts mehr wußte. Ich erinnere Sie vor allen Dingen an die Ausweisung Wilh. Liebknechts, der sich seit mehreren Jahren hier aufhielt. Er wurde plötzlich ausgewiesen aus ,, allgemein polizeilichen Gründen." M. H.! Sie Alle werd en wissen,