Nr. 124.

Berlin , Mittwoch den 23. August

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Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweiter.

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Redaction und Expedition: Berlin , Dresdnerstraße Nr. 85.

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Bestellungen werden auswärts auf allen Bostämtern, in Berlin auf der Expedition, von jedem soliden Spediteur, von der Expreß- Compagnie, Scharrenstr. 1, sowie auch unentgeltlich von jedem rothen Dienstmann " entgegen genommen. Inserate( in der Expedition aufzugeben) werden pro dreigespaltene Petit- Zeile bei Arbeiter- Annoncen mit 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet.

Agentur für England, die Colonieen und die überseeischen Länder: Mr. Bender, 8. Little New- Port- Street, Leicester- Square W. C. London . Agentur für Franfreich: G. A. Alexandre, Strassbourg , 5. Rue Brulée; Paris , 2. Cour du Commerce Saint- André- des- Arts.

Politischer Theil.

Berlin , 22. August.

Die preußische Arbeiter- Commission betreffend geben wir zunächst nach der heutigen Nummer der, Berl. Ref." den Bericht über die gestern stattgehabte erste Sitzung:

1) Ist die Aufhebung der in den§§ 181 und 182 der Allgemeinen Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar 1845 vorgesehenen Beschränkungen der Coalitionsfreiheit noth wendig oder nützlich?

4) Empfiehlt es sich, für den Fall der Aufhebung, auf die Bildung von Schiedsgerichten Bedacht zu nehmen, welche die aus dem Arbeitsverhältniß hervorgehenden Streitigkeiten gütlich oder durch Schiedsspruch beizulegen haben würden?

5) 3ft mit der Aufhebung der§§ 181 und 182 der Allgemeinen Gewerbe- Ordnung das Fortbestehen der Be­Stimmungen in den§§ 47 und 48 und in den§§ 31 und 32 der Verordnung vom 9. Februar 1849, welche die Arbeitgeber in der Wahl der Arbeitskräfte beschränken, verträglich?

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April fen gleichfalls aufzuheben feien, ob besondere Strafbe 1854, betreffend die Verlegungen der Dienstpflichten des ftimmungen gegen Diejenigen festzusetzen feien, die An Gesindes und der ländlichen Arbeiter, einzutreten haben? dere unter Androhung und Verübung von Zwang zur 3) Bedarf es, im Falle der Aufhebung, des Erlaffes Arbeitseinstellung zwingen wollen; ob die Gewerbeord besonderer Bestimmungen zum Schutze derjenigen, welche nung in ihren übrigen Bestimmungen besteben bleiben Bon den zweiunddreißig Mitgliedern der Kommission an der Verabredung, die Arbeit einzustellen, nicht Theil solle, namentlich ob die Prüfungen gänzlich abzuschaf und den sieben außerdem nech zur Berathung eingelades nebmen wollen, und gegen welche Handlung und Unter- fen oder ob sie blos fakultativ bestehen bleiben sollen. nen Personen waren im Ganzen achtundzwanzig erschie- laffungen würden die Strafbestimmungen vornehmlich Da barren ferner die Fragen wegen Freizügigkeit, wegen nen, doch werden die fehlenden nach Annahme des Mi zu richten sein? Regulirung des Arbeitsertrages, wegen Beseiti nifters v. Izenplig, der die Sigung gegen halb zwölf gung der unsicheren Existenz ihrer Erledigung. Eine Uhr in einem Berathungszimmer des Herrenbauses mit weitere Frage ist, welche Vorschriften sollen eintreten, einem furzen Gruß an die Anwesenden eröffnete, in den wenn ber§. 184 der Gewerbeordnung, welcher lautet: nächsten Tagen vermuthlich eintreffen.( Von Dr. Fau Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, welche ohne ge­cher, der bekanntlich zu den Eingeladenen gehört, ist ein fetzliche Gründe eigenmächtig die Arbeit verlassen, oder Telegramm aus Wien eingetroffen, wonach er durch ihren Verrichtungen sich entziehen, oder sich groben Un­Krankheit am Erscheinen verhindert ist.) In der Ein­gehorsams oder beharrlicher Widerspenstigkeit schuldig leitungsrede machte der Minister im Allgemeinen mit machen, sind mit Geldbuße bis zu zwanzig Thalern oder dem bekannt, womit die Kommission sich nach Ansicht Gefängniß bis zu vierzehn Tagen zu bestrafen", mit be der Regierung zu beschäftigen haben werde. Er sagte feitigt werden sollte, da doch das Coalitionsrecht schwer­etwa: Die wichtigste von allen Fragen, die hier zu Er­lich das Recht in sich schließen soll, eingegangene Bers örterung fommen sollen, werde sich allerdings auf das 6) können alsdann die Vorschriften aufrecht erhalten träge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Coalionsrecht beziehen, doch habe man sich darauf werden, welche dieselbe Verordnung in den Abschnitten II. brechen. Vorzusehen wäre dann auch noch, in welcher allein nicht beschränken wollen, weil zu erwägen, was und III. über die Prüfungspflicht der Handwerker und Weise die aus dem gegenseitigen Berhältnisse entstehen- daß i bei der event. Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen die Vorbedingungen zur Ablegung der Prüfungen ge- den Differenzen am zweckmäßigsten ausgeglichen werden zu geschehen habe. Darüber werde man wohl im Gro- troffen hat? könnten, ob dazu Schiedsgerichte oder mit erweiter ßen und Ganzen nicht in Zweifel sein, daß Arbeitsein- 7) Macht die Aufhebung der Coalitionsbeschränkungen ter Competenz versehene Gewerbegerichte, wie solche ftellungen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in der Re- die Beseitigung von Hindernissen nothwendig, welche der am Rhein bestehen, in den alten Provinzen aber nie gel von den übelsten Folgen begleitet wären. Unsere Freizügigkeit bez. freien Niederlassung entgegenstehen? vollständig in's Leben gerufen wurden, geeignet erschei bestehende Gewerbegesetzgebung aber sei ein zusammen- Bildet insbesondere das von den Gemeinden erhobene nen. Ein weiterer und sehr wichtiger Gegenstand betrifft hängendes Gebäude, aus dessen Fundament man feinen Einzugsgeld eine die freie Bewegung der Arbeiter er das Genossenschaftswesen im Augemeinen wie in ſeinen einzelnen Stein lösen dürfe, wenn man nicht anderweit heblich beengende Schranke? einzelnen Theilen; obwohl von den Gesetzesfactoren die für den nothwendigen Halt gesorgt habe. Außer dem 8) Bebingt diese Aufhebung eine Aenderung des ser Gegenstand weitläufig erörtert worden, so wünſcht erfehnten Coalitionsrecht ſeien es aber auch noch andere§ 139 der Allgemeinen Gewerbe- Ordnung? Erscheint eine die Staatsregierung doch auch die Ansicht der Kommiſe Fragen, die der Beantwortung hairten und darauf aus- solche Aenderung nainentlich dahin erforderlich, daß die sien darüber zu vernehmen, wie weit die Gesetzgebung gingen, das Wohl des Arbeiters zu fördern. Da sei fubfidiäre Kündigungsfrist verlängert werde? dabei sich zu interessiren habe. Eine anderweite als zunächst die Forderung der völligen Freizügigteit, 9) Ist der§ 184 der Allgemeinen Gewerbe- Ordnung, moralische Einwirkung auf die sociale Frage, wozu ein bie im Prinzip im preußischen Staate vorbanden set, wonach Gesellen, Gehülfen und Fabrik Arbeiter, welche geregelter Schulunterricht zu rechnen, glaube die States während in der Praxis die Zahlung von Einzugsgeld ohne gesetzliche Gründe eigenmächtig die Arbeit verlassen, regierung ablehnen zu müssen, da das Wohlergehen des gerade den Arbeiter drucke, in Erwägung zu ziehen, fer- oder ihren Verrichtungen sich entziehen, oder sich groben Einzelnen in seiner sittlichen Bildung, in Sparsamkeit ner, ob die gegenwärtig üblichen oder gesetzlichen Kün- Ungehorsams oder beharrlicher Widerspenstigkeit schuldig und Gottesfurcht zu suchen sei. Nur eine, das materielle digungsfristen zu verlängern, um die Erwerbsmög- machen, mit Strafe belegt werden, nach Aufhebung der aber auch zugleich geistige Wohl betreffende Frage, die lichkeit geringeren Schwankungen auszusetzen. Auch die Coalitionsbeschränkungen beizubehalten? gesunder und annehmlicher Arbeiter- Wohnungen von Einigen erhobene Forderung der Organisation der Arbeit, deren Begriff in solcher Allgemeinheit schwer faßlich sei, laffe fich vielleicht präcisiren und dann Weiteres daran knüpfen. Er wünsche, daß Jeder sich frei und offen darüber aussprechen möge, da es doch wahrlich nicht auf Elegance der Nede ankomme. Leider müffe er darauf verzichten, allen Sizungen beizuwohnen; doch werde er, so oft es thunlich sei, erscheinen und sich

in seiner Abwesenheit durch den Geheimen Rath Herzog

10) Was kann geschehen, um die auf Selbsthülfe be- werde sich der Berathung nicht entziehen können. Selbst ruhenden Genossenschaften( Vorschuß- und Credit- Vereine, verständlich sollen auch anderweite verwandte Gegenstände Vereine zur Beschaffung von Rohstoffen, Consum Vereine, hier zur Besprechung gelangen können. Morgen soll Productiv- Associationeu) zu fördern? droplet 11) Welche dieser Associationen können auch unter Sitzungen werden täglich in denselben Lokalitäten von mit einer allgemeinen Diskussion begonnen werden. Die Fabrik- Arbeitern Eingang finden, und auf welchem Wege 10 bis 3 Uhr stattfinden. würde dies zu erreichen sein?

12) Welche Mittel bieten sich dar, um dem bestehen­

den Mangel an billigen und gesunden Arbeiter- Wohnun­

vertreten laffen, der auch heute noch über das Pro gen abzuhelfen? dod

Die Urtheile der Bresse in Betreff der Commission unsern Lesern weiter vorführend, brin gen wir heute einen Leitartikel der Kreuzztg." zunt Abdruck, Weiteres bis morgen zurückstellend. Die Kreuzztg." schreibt:

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gramm oder besser die Uebersicht derjenigen Gegenstände, Zu den gedruckt vertheilten Fragen giebt noch einige welche der Berathung unterbreitet werden sollen, Mit- Erläuterungen Geheimer Rath Herzog: Ausgangspunkt theilung machen werde. Doch sollten auch diejenigen der Berathung werden allerdings die Bestimmungen der Fragen und Anträge, die sich bei der Diskussion er§§. 181 und 182 der Gewerbeordnung vom 17. Januar tions Commission" ist heute erfolgt. Der Zusammentritt der sogenannten, Coali geben möchten, falls sie die sociale Frage intereffiren, 1845 sein; indeß werde man sich erinnern müssen, daß Es gereicht uns zur besonderen Befriedigung, daß die keineswegs ausgeſchloſſen ſein. Eine Geschäftsorb die rechtlichen und politischen Gründe schon anderweit Regierung sich nicht gescheut bat, auch die sociale Frage", nung scheine um beswillen überflüssig, als Jeder wohl genügend erörtert wurden; hier komme es nur noch bar dieſe ſchwierigste und folgenreichste Frage der Gegenwart, hinreichend mit den üblichen parlamentarischen Gebräu- auf an, welcher praktische Werth sich aus der Beseiti- in den Kreis ihrer Behandlung zu ziehen. chen vertraut sei. Die Fragen, welche die Regierung zur Beantwortung aber hauptsächlich nicht aus den Augen verlieren dürfe, unvergessen, daß und in welcher Weise die Regierung gung der angedrohten Strafe erwarten lasse, wobei man" Wie wir annehmen dürfen, ist es unsern Lesern noch vorlegt, find die folgenden: and the daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig gleichberechtigt die Reformbedürftigkeit der betreffenden Gesetzgebung an

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