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über die längst entschiedene Frage an den Tag treten, Baragraphen eine solche, daß das Gericht alle Angeklag- teine Kriegskosten. Das Herzogthum Holstein wird und höchstens dadurch einige Klauseln dem anerkannten ten freigesprochen hat. Wie man nun auch über diesen von den preußischen, Schleswig   von österreichischen Rechte würden angehängt werden, um die Ehre der richterlichen Ausspruch vom juristischen Standpunkt aus Truppen geräumt. Die in Folge dieser Verabredungen Commission durch den Schein eines besonderen Resultates urtheilen mag, so steht doch jedenfalls so viel fest, daß zu treffenden Maßregeln( wozu auch die Auflösung der zu wahren. es selbst unter Geltung dieser Strafparagraphen eine bisherigen gemeinsamen Landes- Regierung für die beiden Bei einer Frage, die längst flar gelegt und ein Ge- Form der Verabredung der Arbeitgeber und eine Form Herzogthümer gehört) werden voraussichtlich bis zum genstand der allgemeinsten Diskussion durch viele Jahre der Arbeitseinstellung der Arbeiter giebt, die von den 15. September d. J. ausgeführt sein. geworden ist, hat die Einberufung einer Sondercom Paragraphen nicht betroffen wird. Nun wird gewiß In einem weiteren Artikel der Provinzial­mission feinen erdenklichen Zweck. Es hat sich nicht selbst derjenige, der einen Eingriff des Gesetzes in die Correspondenz" wird in Betreff der Fürstenzusam­blos die Presse oft genug darüber ausgesprochen, sondern freien Entschließungen der Gewerbetreibenden und der menkünfte bemerkt: Vereine und Versammlungen haben tausendfältig dieses Arbeiter für einen Aft wohlthätiger Borsehung hält, zu­Thema von allen Seiten beleuchtet. Es ist eine Ange- geben, daß es weit weniger darauf ankommt Strafpara, im gegenwärtigen Augenblick eine erhöhte Bedeutung, Diese Begegnungen erhalten augenscheinlich gerade legenheit, die Alle nabe angeht. Arbeiter und Arbeit- graphen zu besitzen, als darauf, Störungen des Gewerbe, weil sie nicht bloß als Erfüllung einer im Geleiſe ge­geber, d. h. die gesammte Bevölkerung ist dabei intereſſirt betriebes zu verhindern. Wir haben aber faktisch erlebt, wöhnlicher Höflichkeit liegenden Bflicht, sondern als Be­und so weit man von einer ausgebildeten öffentlichen daß und auf Grund der Paragraphen Angeklagte

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Meinung sprechen kann, darf man sagen, daß keine an binlche Störungen von den Paragraphen nicht verweis gelten, daß Preußen und Desterreich, nachdem sie

da ist es denn zweifellos das allereinfachte, bie gaten

Uebereinkunft ist noch eingelaufen: Nachfolgende Depesche in Betreff der Gasteiner

dere Frage der Zeit von ihr so durchgearbeitet worden richterlich freigesprochen worden. Die Commission, bie längere Zeit vergeblich die Bahn der Verständigung ge­ist, wie diese. Zudem hat die verfassungsmäßige Repräs nun über die Existenz, oder einen Ersatz, oder die Strei- sucht, ihr freundschaftliches Verhältniß auf neuen Grund­entation des Landes, das Abgeordnetenhaus wie das chung dieser Paragraphen zu Rathe gehen soll, wird sich Ergebnissen liegt zugleich die Aussicht, daß In den bisher erzielten lagen befestigt haben. Herrenhaus, ihre Stimme darüber in ausführlichen Dis alſo ſagen müſſen: dieſe Paragraphen wie ſtehen es den beiden Mächten auch gelingen wird, bie kussionen hören lassen. Was eine Commission von theil- verhindern nicht, was sie verhindern wollten; ſtrengere Schwierigkeiten zu überwinden, welche einer weise sehr unbekannten Individuen dabei noch an Auf- Paragraphen an deren Stelle zu setzen ist offenbar gegen endgültigen Regelung der Schleswig  - Hol­Härung erwarten läßt, ist in feinem Punkte abzusehen. die Ueberzeugung aller Betheiligten, wie gegen die Rich­steinischen Verhältnisse noch im Wege stehen. Es wird das tausendmal Gesagte noch einmal gesagt und tung der nach freier Selbstbestimmung binneigenden Zeit; bas sogenannte schätzbare Material noch um bogenlange Auslassungen bereichert werden, um schließlich erkennen Vorsehungsrolle der Behörden als veraltet zu betrachten zu lassen, daß man an Erkenntniß nichts gewonnen hat. und die Entwickelung des Coalitionsrechtes der eigenen Es haben überhaupt Sondercommissionen für be Einsicht und den Erfahrungen der Betheiligten zu über­stimmte Fragen nur dann einen Zweck, wenn es gilt, laffen! ein Thema zu lichten, worüber nur Sachverständige ur- Das aber heißt nichts anderes, als daß die Commis­theilen können, und das sich dem Urtheil der Laien ent- fion am richtigsten handelte, wenn sie glattweg die Strei­zieht. Es können auch Commissionen anderer Art eine chung der betreffenden Paragraphen verlangte oder ein gute Wirksamkeit entwickeln, wenn es sich um Fragen facher noch zu dem Erkenntniß käme, daß das Abgeord. handelt, bei welchen herrschende Vorurtheile durch achtung netenhaus bereits das allein Richtige ausgesprochen hat! So können wir denn von der Commission mit bestem gebietende Autoritäten beseitigt werden sollen. Auch un ter Umständen, wo eine Regierung zweifelhaft über Mei- Grunde nur sagen, was Omar in seinem barbarischen nung und Willen der Bevölkerung ist und es ihr darauf Ausspruch bei der Verbrennung der Alexandrinischen antommt, einer richtigen Anschauung im Volle Bahn zu Bibliothet gesagt haben soll: Entweder es steht in die­brechen, fann eine einberufene Versammlung von Sachsen   Büchern etwas anderes als im Koran  , so sind sie verständigen eine wirksame Mission haben. Endlich schädlich, oder sie stimmen mit ihm überein, so sind sie tönnte auch eine solche Commission noch einen besonderen unnütz." Werth erhalten, wenn sie etwa aus einer freien Wahl der Betheiligten hervorginge und man annehmen müßte, fie sei nicht blos am besten instruirt, sondern auch mit Vertrauen ihrer Wähler ausgestattet, um irgend wie eineu maßgebenden Abschluß einer Frage herbeizuführen.

Deutschland  .

* Berlin  , 24. August.  [ Die Ueberein funft von Gastein   betreffend] bringt die neueste ( ministerielle), Provinzial- Correspondenz" folgenden Artikel:

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Wien  , 23. August, Abends. Die Generalforrespon­benz" weist die Besorgnisse hiesiger Blätter, es könnte die Ueberlassung des Mitbesitzrechtes auf Lauenburg   an den König von Preußen vom Auslande als ein Vorgang an­gesehen werden, aus welchem auf eine Aenderung der bis­herigen traditionellen Politik Desterreichs zu schließen wäre, als durchaus unbegründet zurück, indem sie her­vorhebt, daß Lauenburg  , welches mit der Gesammtmon­archie niemals vereinigt gewesen sei, weder für deren Interesse noch für deren Vertheidigung von Werth sein könnte. Wenn nun schon die staatsrechtlichen Verhält­nisse Lauenburgs wesentlich von denen der Herzogthümer Schleswig und Holstein verschieden seien, so daß selbst auf diese durchaus keine Analogie zulässig sei, so sei es um so unthunlicher, das unter der Mitberechtigung und unter dem Mitbesize Preußens erworbene Lauenburger Condominat in irgend einer Weise mit einem Besitze des Kaiserreichs zu vergleichen, dessen Integrität zu wahren und zu erhalten, die oberste Pflicht jeder Desterreichischen Regierung, wie aller Völker der Monarchie gebiete.

Räthselhaft ist, wie die neueste Wiener   ,, Presse" in der Gasteiner Uebereinkunft eine Schlappe des Bismarckenthums, welche auszunüßen die preußische Opposition gewiß nicht unterlassen wird", erkennen tann. Uns scheint, daß die ,, Schlappe" auf einer ganz andern Seite zu suchen ist.

Beachtenswerth ist auch, was das ,, Frff. Journ." in dieser Sache schreibt:

All das ist aber bei der gegenwärtigen Angelegenheit nicht der Fall. Es sind nicht blos meist völlig unbe Der König von Preußen und der Kaiser von Dester tannte Größen, welche sich die Regierung beliebig aus den Millionen der Betheiligten zu einer Commission reich haben durch den Artikel 3 des am 30. Oktober 1864 zusammengesucht hat, sondern man vermißt in ihr die zu Wien   abgeschlossenen Friedensvertrages auf die Herzog geeignetsten Repräsentanten, die bisher in dieser Frage thümer Schleswig und Holstein gemeinsame Rechte er­einen bestimmenden Einfluß auf die Gesammt- An- worben, deren gemeinsame Ausübung zu Schwierig­schauung ausgeübt haben. Selbst von den sehr verein feiten führte. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten zelten Mitgliedern der Commission, die auf eine wirk wurden zwischen den Regierungen von Desterreich und liche oder scheinbare Autorität Anspruch machen können, Preußen Unterhandlungen angeknüpft, mit deren Führung Wir nennen das Ding gleich beim rechten Namen, muß man vorweg sagen, daß sie längst das Thema nach der Minister Präsident von Bismarck   und der öster weil es doch nichts hilft, sich noch länger in Täuschun­ihrer Weise erschöpft. Wir wissen auswendig, welche reichische Bevollmächtigte, Graf Blome, beauftragt waren. gen zu wiegen. Die preußische Annexion ist in Weisheiten Herr Wagener an den Tag legen wird und ver. Die Verhandlungen endeten mit einem am 14. Auguft Gastein   fertig gemacht worden, mag man von mögen mit gleicher Bestimmtheit anzugeben, was auf in Gastein   von den beiden Unterhändlern gezeichneten Wien   aus noch so sehr sich dagegen verwahren. Die solch verkommene Anschauungen Gesundes und Klares Abkommen, welches am 20. in Salzburg   von den Schritte, welche zu dem endlichen Ziel hinführen, sind zu entgegnen sein wird. Nicht blos an richtigen Herrschern Preußens und Desterreichs urkundlich geneh nur des Scheines wegen klein und vorsichtig. Vorerst Ideen, sondern auch an Verkehrtheiten wird schwer migt worden ist und deſſen wesentlicher Inhalt in hat man einmal Lauenburg   definitiv erledigt. Das sind lich etwas Neues bei den Diskussionen an den Tag Folgendem besteht. Die Ausübung der Rechte auf für Preußen mehr: 55,000 Seelen auf 19 Quadratmei­treten. Was diese Commission auch protokollarisch die Herzogthümer wird fortan geographisch derart ge- len, 16,000 Morgen Domänen und 50,000 Morgen For­anhäufen wird, es wird weder in den Augen der Fach- theilt, daß dieselbe in Bezug auf das Herzogthum Schles ſten; für Desterreich aber importirt dies Geschäft gegen tenner etwas Brauchbares sein, das man nicht bereits wig von dem Könige von Preußen, in Bezug auf das zwei Millionen blanker Thaler und baar Geld lacht", an allen Ecken und Enden gehört, noch wird es in den Herzogthum Holstein von dem Kaiser von Oesterreich   sagt das Sprichwort. Wegen Schleswig- Holsteins   hat Augen der Betheiligten als Urtheil der Autorität gel- bewirkt wird. Die beiden Fürsten werden am Bunde man zwar vorerst ein provisorisches Abkommen getroffen ten. Es giebt, was da beschlossen wird, weder der Re- die Herstellung einer deutschen   Flotte in Antrag bringen und des Scheines halber hat Oesterreich Holstein behal­gierung einen neuen Fingerzeig über Etwas, was sie und für dieselbe den Kieler Hafen als Bundeshafen be- ten. Aber die preußischen Beamten bleiben dort und der noch nicht wußte, noch bereitet es das Volt auf An- stimmen. Bis dahin wird das Kommando und die Kieler Hafen bleibt auch in preußischen Händen. Freilich schauungen vor, die ihm bisher fern gelegen haben. Polizei über denselben von Preußen ausgeübt, welches verheißt die General- Correspondenz", Kiel   solle Bundes­Schließlich aber wird das ganze Thema doch immer berechtigt ist, daselbst die nöthigen Befestigungen und hafen und Rendsburg   Bundesfestung werden, allein da­dor die Landesvertretung gebracht werden müssen, um Einrichtungen anzulegen und dieselben von preußischen mit soll doch wohl nur den Collegen am Bundestag der Es wird Mund gestopft werden, denn wenn wirklich Kiel   zum dasselbe zu einem gesetzlichen Abschluß bringen zu können, Truppen besetzen und bewachen zu lassen. und daß diese ihre sachgemäßen Urtheile irgendwie be- beim Bundestage beantragt werden, Rendsburg   zur Bundeshafen einer deutschen   Flotte gemacht werden soll, messen werde nach dem schätzbaren Material solcher be- Bundesfeſtung zu erheben. Bis dahin wird diese Festung so heißt das nichts anderes, als nicht bloß Schleswig­liebig zusammengebrachten Commission, das ist nicht im eine Garnison von preußischen und österreichischen Truppen Holstein, sondern auch Mecklenburg  , Oldenburg   und Han­Entferntesten vorauszusehen. Die Dinge hinter der Com- erhalten; der Oberbefehl über dieselben wird jährlich am nover dem preußischen Machteinfluß überliefern. Ung mission werden also accurat so liegen, wie vor der Com 1. Juli wechseln. Die preußische Regierung behält will daher dieser von Wien   aus angekündigte Bundes­mission und die Welt wird mit ihr genau so geordnet zwei Militairſtraßen durch Holſtein, die eine von Lübeck   antrag recht verdächtig vorkommen. Er ist der Ausfluß auf Kiel  , die andere von Hamburg   auf Rendsburg  . Sie des Interimsvertrages von Gastein   und der Schalk steckt werden müssen, wie ohne sie. Zur voraussichtlichen Wirkungslosigkeit dieser Com- behält die Verfügung über einen Telegraphendraht zur auch hinter dieſem Interim. An der Eider hat die Thei­am Main wird sie vermuthlich enden. mission trägt aber auch der besondere Umstand bei, daß Verbindung mit Kiel   und Rendsburg  , so wie das Recht, lung angefangen ein bedeutsamer Vorgang in Burg zu einer gerichtlichen preußische Bostwagen mit ihren eigenen Beamten auf Die österreichischen und auch manche andere Blätter wer­Entscheidung geführt hat, welche dahin resultirt, daß die beiden Linien durch das Herzogthum Holstein gehen zu den zwar diese unsere Ansicht nicht gelten laffen wollen, Die Herzogthümer sollen dem Zollverein bei und wir wollten auch, wir hätten uns geirrt; allein wir betreffenden Paragraphen der Gewerbeordnung, um welche lassen. es sich eigentlich handelt, so gut wie unwirksam ſind treten.- Preußen ist berechtigt, den anzulegenden Nord- glauben, wir urtheilen leider richtig. Der legte Grund, weßhalb die Gasteiner gegenüber Thatsachen, welche durch diese Paragraphen Ostsee  - Kanal durch das holsteinische Gebiet zu führen, sowie die Aufsicht über denselben und über seine Zustand Uebereinkunft als ein Sieg der preußischen über ur Unmöglichkeit hätten gemacht werden sollen. In Burg hat eine Verabredung der Arbeitgeber einer baltung auszuüben. Gegen Zahlung einer Abfindung die österreichische Staatsfunst betrachtet, werben feits und eine gemeinsame Arbeitseinstellung der Arbeiter fumme an die österreichische Regierung überläßt der anderseits stattgefunden, die offenbar der Gesetzgeber der Kaiser von Desterreich seine Ansprüche an das Herzog, muß, liegt darin, daß Oesterreich in den Angelegen= Gewerbe- Ordnung von 1845 batte verbülten wollen, und thum Lauenburg   dem Könige von Preußen, so daß die heiten Deutschlands   nicht nur fortwährend mehr in die bedrohte. Gleichwohl ist die Fassung der betreffenden auf den König von Preußen übergeht. Lauenburg   zahlt Element), sondern geradezu in eine Art absoluter

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