Nr. 133.

Berlin , Sonnabend den 2. September

1865.

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Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweizer .

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Politischer Theil.

Deutschland .

* Berlin , 1. Septbr.[ Die Commission für die Arbeiter- Angelegenheiten] hat zwei weitere Sigungen abgehalten.

Sigung vom 30. August.

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gen, wie hin und wieder die Lösung dieser Fragen auf- buld ausgerüstet sei. Das außerdem noch für die Kom munen und den Staat so sehr betonte Interesse werde gefaßt wirb.) Für Beseitigung der jetzt gesetzlich bestehenden wohl nur im Scherze als durch geprüfte Handwerksmei Zwangs- Prüfungspflicht wurde Folgendes angeführt: ster gewahrt angesehen. Am besten geschähe dies durch Die Bemühungen, die in Nede stehenden Prüfungs- gehobenen Nationalwohlstand: je höher die Steuerkraft bestimmungen aufrecht zu erhalten, wären galvanischen angespannt werden könnte, desto wohler würden sich Beide Experimenten an einem Leichnam nicht unähnlich. Die und in ihnen die Angehörigen befinden, vorausgesetzt, Prüfungen hätten sich niemals der hier behaupteten Po daß diese Steuern vernünftig verwendet werden. Den pularität erfreut, was zur Genüge aus der geringen abgeschlossenen Handelsverträgen gegenüber brauche Betheiligung bei den Wahlen zu den Prüfungs- Kom- Deutschland die möglichst freieste Bewegung seiner In­missionen erbelle, weshalb die Behauptung der Gegner, dustrie, wenn es nicht erdrückt sein wolle, und in Deutsch­die Betheiligten würden am besten wissen, was ihnen land sollte Preußen, im Andenken an feinen großen ges noth thue, acceptirt werden könne. Wirklich geschickte, werblichen Reformator( Stein) vorangehen; die Abschaf tüchtige und arbeitsame Handwerker wollten überhaupt fung der obligatorischen Prüfung sei das Geringste, was von dem ganzen Innungswesen nichts wissen, weil sie man in dieser Beziehung fordern kann. Nur die unbe sich alleinstehend selbstständig und geschützt genug fühlten schränkte Konkurrenz auf diesem ganzen Gebiete könne die in einem Staate, dessen Gesetze sie, wennschon indirekt, sociale Frage regeln und nur Bequemlichkeit, Schlen­mitzuberathen hätten. Vereinsrecht und Preßfreiheit baben drian und Ungeschick, die nie zum Woble des Ganzen Die in der vorigen und in dieser Sizung vorgebrach fie ihr wahres Interesse fennen gelehrt und wenigstens beigetragen, würden die Konkurrenz der freien Arbeit ten Gründe für Beibehaltung der Zwangs- Prü den einsichtigeren Theil darauf hingewiesen, daß es fürchten. Aber die Prüfungen feien nicht nur nicht nüß fungspflicht laffen sich etwa in Folgendem zusammen- vortheilhafter für sie sei, den Lehrling in dem zu erler- lich, sie seien auch schädlich, weil deren Vornahme auf faffen: Man habe neulich darauf hingewiesen, daß es nenden Gewerbe zu unterrichten, als ihn zu Gesinde die Moralität der Betheiligten unvortheilhaft einwirft. eine nothwendige Konsequenz sei, nach Aufhebung der§§ Diensten anzuhalten. Auch der Lehrling von heute sei Abgesehen von der häufigen Umgebung, zu der die ge­31 und 32 und 47 und 48 der Gew. Ord. von 1845 schon ein wesentlich anderer, wie vordem, es seien die setzlichen Bestimmungen in Ausnahmefällen selber die auch die Abgrenzungen und Zwangsprüfungen der Hand- allgemeinen Einflüsse der Cultur, denen sich auch der Hand böten, hätten sich thatsächlich dabei Gebräuche her werfer zu beseitigen. Dieser Ansicht müsse um deswillen Knabe nicht mehr zu entziehen vermag. Ein guter, freier ausgestellt, die nicht zu rechtfertigen seien und deren Ab­entgegen getreten werden, weil ein innerer Zusammen- und freiheitlicher Schulunterricht( die letzten beiden Kate- stellung niemals ganz gelingen werde, indem ſte in immer bang zwischen beiden Fragen keineswegs bestehe; auch gorien ließen freilich noch viel zu wünschen übrig) wür- neuen Formen auftauchen würden; auch kosteten die Brit­verlange man feine künstlichen Abgrenzungen, sondern den eine Generation beranbilden, für die die Prüfungs- fungen nicht unbedeutende Summen, die viel zweckmäßiger natürliche, wie etwa zwischen Webern und Eisenarbeitern. pflicht mehr als überflüssig wäre. Nachdem das Handwerk zu Errichtung von Darlehnsbanken verwendet werden Die Gegner der Zwangs- Prüfung seien nie so weit ge- der Gegenwart die unterscheidenden Merkmale von dem fönnten. Schließlich seien die Prüfungen aber auch um gegangen, auch die fakultative Prüfung zu bestreiten, Fabriksbetriebe verloren und nachdem die Arbeitstheilung beswillen völlig überflüssig, weil in der fünfzehnjährigen weshalb doch auch von ihnen die Nützlich feit in gewiffer in jeder Werkstätte Eingang gefunden, seien die festge Praxis der Prüfungscommissionen alle diejenigen, welche Beziehung anerkannt worden. Die Gründe für die ob- stellten Prüfungsstücke iüusorisch geworden, um so mehr, fich gemeldet, auch bestanden hätten, wenn es auch in ligatorische Prüfung lägen auf der Hand. Einer der als jeder Tag neue Arbeiter und neue Arbeitszweige einzelnen Fällen vorgekommen, daß nach sechs Monaten gewichtigsten derselben sei darin zu suchen, daß selbst der hervorbringe. Was habe denn die Prüfung heut noch eine nochmalige Prüfung vorgenommen, trotzdem aber fet Lehrherr angespornt würde, für eine bessere Schul- und für eine Bedeutung bei dem Müller, für den die Dampf- die Klage allgemein, daß die Arbeiter der Gegenwart technische Ausbildung des Lehrlings zu sorgen, da es des mahlmühlen, bei dem Bäcker, für den die Brodfabriken nichts mehr tangten, an welcher Behauptung nur wahr Erstern Ehrgeiz empfindlich verlegen würde, wenn bei arbeiteten, was bei dem Uhrmacher, der nur das gekaufte sei, daß in allen Branchen, wo neben dem handwerks, der Prüfung seine Lehrlinge wiederholt schlecht oder gar Räderwert zusammensetze, oder gar bei dem Nagelschmiede, mäßigen das Geschäft auch im fabriksmäßigen Betriebe nicht bestehen könnten, und auch den Lehrling sporne es dessen Existenz überhaupt in Frage gestellt sei? Wie wolle ist, die geschickteren und fleißigeren Arbeiter lieber in det an, wenn er wisse, daß er am Ende der Lebrzeit von dem man Sattler , Riemer, Täschner , Tapezierer in der heu- Fabriken Beschäftigung nehmen, weil der Verdienſt dort Erlernten Zeugniß abzulegen habe. Ohne die Prüfun- tigen Industrie scheiden und weshalb alle Spezialarten durchschnittlich ein größerer und regelmäßigerer, als in gen, wurde als weiterer Grund angeführt, würden die von Webern prüfen, während der Dampfwebestuhl sie den Handwerkswerkstätten sei. Allerhöchstens würde man brauchbaren Handwerker immer seltener werden, und so- auf den Aussterbeetat gesetzt? Für Beschränkungen sich für eine fakultative Prüfung bestimmen können, mit auch den Fabrikinhabern, die ihre Arbeitskraft doch der natürlichen Freiheit und es sei nicht blos eine und zwar nur deshalb, um die Probe auf das Erempel zum größten Theil aus ihnen zu rekrutiren hätten, ein der ersten, sondern wirklich die allererste, sich ehrlich und zu machen, da es feinem Menschen einfallen würde, nach großer Nachtheil zugefügt, wie fich dies in England, wo reblich ernähren zu dürfen, nicht allein wie, sondern auch einem Prüfungszeugniß zu fragen, und hieraus gerade die Gewerbefreiheit seit dem Jahre 1835 eingeführt sei, wo man kann seien die Gegner, die sonst dergleichen das allerdings behauptete, aber feinesweges vorhandene evident herausgestellt habe, weshalb auch das deutsche zu fordern ganz in ihrem Rechte gewesen, die Gründe Intereffe der Handwerker an der Prüfung an den Tag Arbeitercontingent gerade dort so stark vertreten sei. Vor schuldig geblieben, denn die angeführten seien in der treten würde. dieser Zeit habe man streng auf Zusammengehörigkeit That nicht stichhaltig. Der erste Grund, daß Lehrherren Nachdem die Debatte etwa 8 Stunden gewährt, wurde und auf siebenjährige Lehrzeit bei den meisten Gewerken und Lehrlinge durch die Prüfungen zum Fleiß angespornt zur Abstimmung geschritten, die folgendes Refultat gehalten und einen solchen Mangel nicht empfunden. würden, finde eine richtigere Erklärung in dem jest besser Drittens bätte zunächst die Gemeinde, dann aber auch der Staat ein hohes Interesse an der Frage, ob es mit der Zeit nicht an technisch gebildeten Lehrmeistern gänzlich fehlen werde, ein Umstand, der bei der immer mehr um sich greifenden Theilung der Arbeit nicht oberflächlich be­handelt werden dürfe. Mögen die gewerblichen Verhält nisse in den verschiedenen Provinzen und Städten auch noch so sehr von einander abweichen, man werde doch den Betreffenden nicht absprechen können, daß sie selber am besten wissen müßten, was ihnen nüßlich und noth­wendig sei.( Daß einer der in der Kommission vertrete nen Arbeiter außer auf Zwangsprüfungen auch auf christliche Demuth und erhöhte religiöse Erhe bung einzuwirken beantraat, maa Renanik bafür able

verstandenen gegenseitigen Interesse, der zweite aber, daß es ohne Prüfungen bald an tüchtigen Arbeitern fehlen werde, beweise eher für das Gegentheil, da dieser Mangel schon jetzt, also während der Prüfungs­pflichtigkeit als vorhanden sich herausgestellt hat und es sei dieser Umstand auch insofern erklärlich, als durch die Beschränkungen viele und gerade die befähigtsten jun­gen Leute sich anderen und besser lohnenden Berufsver­hältnissen zuwenden. Die Vermehrung des deutschen Ar­beiterelements nicht blos in Englischen , sondern auch in Französischen, Dänischen , Schwedischen, Russischen , Ame­ritanischen 2c. Fabriken habe aber hauptsächlich darin ihren Grund, daß der Deutsche Arbeiter nüchterner, ausdauern­

her fleiniger und maleich mit einer funidimästlichen Ge

ergab.

Die erste Frage:

" Folgt aus der Aufhebung der§§ 31 u. 32 und 47 u. 48 der Verordnung vom 9. Februar 1849( es find dies die aufgehobenen Beschränkungen, unter denen die Handwerksgesellen nur bei Meistern ihres Gewerks und diejenigen, unter welchen sie in den Fabriken arbeiten durften), daß die in derselben Verordnung unter Ab­schnitt II. und III. über die Prüfungspflicht der Hand­werfer vorgeschriebenen Bedingungen aufgehoben wer wurde mit 18 gegen 16 Stimmen verneint.

den müssen?"

Dagegen die zweite Frage:

Ist abgesehen von der Aufhebung der in den vor.

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