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Anforderungen des freien Menschen widersprechen- gung gegeben werden, falls die Session nicht in Rezeffen 2c. der einzelnen Gemeinden getroffenen Anord­den Zustand begründet; Folge des leidenschaftlichen und unfruchtbaren Cha- nungen über die Entrichtung von Kommunal Abgaben rafters der Verhandlungen im Abgeordnetenhause der im§. 1 bezeichneten Art außer Kraft. zuvor ihr Ende erreicht." f. Hamburg , 13. Febr.[ Allgemeiner

2) weil überdies auch noch derjenige Werthfonds, von welchem das Risico getragen wird, eigentlich gar nicht das Eigenthum derer ist, welche ristiren, sondern vielmehr das Eigenthum derer, die ihn durch ihre Arbeit geschaffen haben.

Anerkannt also, daß dieser Zustand ein unmo­ralischer nnd verwerflicher ist, so folgt hieraus, daß, wenn wir die oben gestellte Frage, ob dieser Zu­stand aufhebbar sei, mit Ja beantworten, wir weiter zu sagen haben: Er muß in Wirklich teit aufgehoben werden.

Das Interesse concentrirt sich demnach auf die Frage, ob jene Aufhebung möglich ist.

lich das Risico beruht? Wie es in den bür­gerlichen Gesellschaftszustand hineingekommen ist? Und hier bitten wir uns um so mehr Aufmerk­samkeit aus, als Sie dies nicht in den Compen­bien lesen können, woselbst vielmehr das geschäft­liche Risico als etwas nothwendig Seiendes, als etwas unter allen Umständen Selbstver ständliches vorausgesetzt und angenommen wird.

-[ Untersuchungen] stehen nach der Nordd. norddeutscher Arbeitertag.] Unter den hie­Allg. 3tg." bevor, und zwar- auf Veranlassung der sigen Mitgliedern des Allgemeinen deutschen Ar­in die Deffentlichkeit gedrungenen Mittheilungen beiter Vereins ist die Idee angeregt worden, zum über den Anklagebeschluß des Obertribunals. Frühjahre bier, nach dem Beispiele Süd- und Mittel­-[ Den Redacteur May betreffend] deutschlands, ebenfalls einen allgemeinen Nord­hat, wie die ,, Schlesw. Helst. 3tg." vernimmt, das deutschen Arbeitertag abzuhalten. Es wurden zu Altonaer Magistratsgericht die Requisition des Ber - diesem Zwecke 5 Personen als Comité beauftragt, liner Kammergerichtes wegen der Auslieferung des die ersten nöthigen Schritte einzuleiten. Dies Genannten abweisend beantwortet. Comité hat sich nun vorerst mit andern Corpora­tionen und Vereinen in Verbindung gesetzt und sind alle Aussichten auf günstigen Erfolg vorhanden. In der gestrigen Sitzung, welcher Hr. Schalmeyer,

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-[ Preußische Preß- Schicksale.] In der An­flage gegen Herrn Claffen- Kappelmann, die Kölnische Um nun dies beantworten zu können, haben Zeitung und die Köln . Blätter wegen des Abgeordneten wir zunächst zu prüfen: Worauf denn eigent- festes lautet das Urtheil des Zuchtpolizeigerichts auf Frei Mitglied des Algemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Tribunal zu Königsberg ein auf vier Wochen Ge- und bekannt als Commandeur en chef des vor­fängniß lautendes Urtheil gegen den früheren Redakteur jährigen großartigen Arbeiter Verbrüderungsfestes, der K. H. 3.", X. v. Hafenkamp, bestätigt. In präsidirte, waren bereits 20 Corporationen und Gumbinnen ist durch Erkenntniß vom 9. Januar der Vereine durch Delegirte vertreten. Unter sämmt­Redakteur des Bürger- und Bauernfreundes, Herr Rei- lichen Anwesenden herrschte die beste einmüthigste ter.bach, der Befugniß zum Gewerbebetriebe als Verkäufer Stimmung und wurde einstimmig beschlossen, auf von Zeitungen für verlustig erklärt worden.-In Inster das Programm des projectirten Arbeitertages: Ob burg wurde am 10. Febr . die" Inſterburger Zeitung" Staats-- ob Selbsthilfe? als alles Andere wegen der Erklärung des Geheimen Justizraths von Ammon in Köln polizeilich mit Beschlag belegt. in sich schließende Hauptfrage zu setzen. Die Sache läßt etwas von sich erwarten. Das Nähere darüber zu seiner Zeit.

Politischer Theil.

Deutschland .

-[ Landtags- Angelegenheiten.] Die beiden vorgestern im Abgeordnetenhause vorgelegten Gesetzent würfe lauten:

Ausland.

1) Gesetz, betreffend die Verabredungen von Ar beitseinstellungen.§. 1. Aufgehoben werden: 1) die * Berlin , 15. Febr.[ Allerlei Gerüchte.]§§. 181, 182, 183 der Allgemeinen Gewerbeordnung vom* Paris , 13. Februar.[ Tagesbericht: In Ermangelung politischer Nachrichten beschäftigt 17. Sanuar 1845; 2) die§§. 31, 32, 47 und 48 der Rouher's Rede über Italien . Bersigny. man sich mit Gerüchten, die sich mehr oder minder Verordnung vom 9. Februar 1849, betreffend die Er­Berryer. Studenten- Zeitung. Italiener alle auf den jüngsten Obertribunalsbeschluß bezie- richtung von Gewerberäthen und verschiedene Abände hen. So sollen die Staatsanwälte bereits vom des Gesetzes vom 24. April 1854, betreffend die Ber. Carneval .] Die Rede des Staats- Ministers rungen der Allgemeinen Gewerbeordnung; 3) der§. 3 Verhaftungen. Der" Soc. Dem." Der Justizminister beauftragt sein, die strafrechtliche letzungen der Dienstpflichten des Gesindes und der länd- Rouher in der gestrigen Senatssitzung befriedigt in Berfolgung gegen einen Theil jener Redner einzu lichen Arbeiter; 4) bie§§. 16 und 17 des Gesetzes vom ihrer unbestimmten Fassung Niemanden, weder die leiten, welche an den Debatten der letzten Tage 21. Mai 1860, betreffend die Aufsicht der Bergbebörden Römer und Italiener, noch die Anhänger der welt­einen Antheil genommen haben, der innerhalb be- über den Bergbau und das Verhältniß der Berg- und lichen Herrschaft des Papstes. Man begreift insbe­stimmt gezogener Gränzen fällt, zunächst gegen die Hüttenarbeiter; 5) die Artikel 43 und 44 der Allgemeinen sondere einen Bunft nicht: Wenn der Kaiser die päpst­Herren Twesten, Gneist, Richter, v. Fordenbeck, Gewerbeordnung im Fürstenthum Hohenzollern- Hechingen liche Regierung unter allen Umständen aufrecht halten vom 7. April 1842.§. 2. Verabredungen muter Ge­während Waldeck, Simson, Schulze- Delißsch später werbetreibenden, welche darauf gerichtet sind, ihre Ge- will, auch wenn die Römer in ihrem Widerstande an die Reihe kämen. Ferner soll in feudalen hülfen, Gesellen oder Arbeiter zu gewissen Handlungen gegen dieselbe beharren, weßhalb blieben seine Mi­Kreisen das Verlangen geltend gemacht werden, oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen, daß sie die nister stumm, sobald man sie nach den Folgen der in daß der Justizminister die Genehmigung der Kam- Arbeit einstellen, oder die ihren Anforderungen nicht der Convention nicht vorgesehenen Eventualitäten" mer für die Untersuchung der neu angeklagten Ab- nachgebenden Gebülfen, Gesellen oder Arbeiter entlaffen fragte? Mit der Ausrede, deren sich die Herren geordneten sofort einhole, und daß man das Ab- oder zurückweisen, desgleichen Verabredungen unter Ge- Rouher und Drouyn de Lhuys bedienen, wird man geordnetenhaus zwinge, gegen die Untersuchung hülsen, Gesellen oder Arbeiter, welche darauf gerichtet doch wohl nicht glauben, einen vernünftigen Men­ihrer Mitglieder auf Grund der Entscheidung des sind, Gewerbetreibende dadurch zu gewissen Handlungen schen hinters Licht führen zu können! Man sage oder Zugeständnissen zu bestimmen, daß sie die Arbeit Obertribunals Beschluß zu fassen und neue Protest einstellen oder dieselbe verhindern, find für die Theil doch gerade heraus: wir werden dem Papste bei­stürme zu erheben, um eine Veranlassung zur nehmer rechtlich unverbindlich.§. 3. Wer Andere stehen, jebe Erhebung seiner Römer, und zwar Schließung des Landtages zu geben. Werden jede, mit Gewalt zu Boden werfen. Wird die Regie­die Fortschrittler diesmal Stand halten?, Ja, wenn rung nicht noch durch eine gewisse Scham vor deni die Furcht vor der Revolution und vor dem Volf liberalen Europa und vor Italien von dem offenen nicht wäre! Geständnisse ihrer Absicht abgehalten? Oder sollte das Kaiserreich sich fürchten, seine Thaten zu ver= treten? Sollte es sich fürchten, dem schwächeren wenn es entschlossen ist, dieselbe mit allen Mitteln Nachbar seine Willensmeinung rund herum zu sagen,

-[ Ueber die Resolutionen gegen den Obertribunals- Beschluß] schreibt, ihrer Sache sehr sicher, die neueste ,, Prov.- Corresp.":

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wendung.

durch Anwendung förperlichen Zwanges, durch Drohun­gen, durch Ehrverletzungen oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Ver­abredungen(§ 2) Theil zu nehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder wer Andere durch gleiche Mittel bindert oder zu bindern versucht, von solchen Verabredungen zu rückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten Auch die jetzigen Resolutionen werden an der Lage eine härtere Strafe eintritt.§ 4. Die Bestimmungen bestraft, sofern nicht nach dem allgemeinen Strafgesetz der Thatsachen, gegen welche sie ankämpfen, nicht das Mindeste ändern. Vor Allem wird der Beschluß des der§§ 2 und 3 finden auf die in§§ 1 und 2 der Ge- thatsächlich zur Geltung zu bringen? Ist das Obertribunals ungeachtet der verfassungswidrigen Pro. Gefindes und der ländlichen Arbeiter vom 24. April als die Annahme, daß die Regierung die so= setzes, betreffend die Verlegungen der Dienstpflichten des ebenfalls unglaublich, so bleibt nichts übrig, teste in Kraft und Geltung treten, und die Regierung 1854, bezeichneten Arbeiter, beziehungsweise deren Arbeit wohl von clericaler wie von liberaler Seite wird, wie der Justizminister angekündigt bat, vollen Ge­branch davon machen, soweit das Interesse des Landes geber, auf Bergleute, beziehungsweise Bergwerkseigen- so oft verlangte Auskunft verweigert, weil sie und die Wahrung der Landtagsverhandlungen vor straf- thümer oder deren Stellvertreter und auf Arbeiter, entweder noch gar keinen Entschluß gefaßt oder im welche bei Landstraßen, Eisenbahnen, Festungsbauten baren Ausschreitungen es erfordert. Demnach dürfte man auf diverse Untersuchungen oder anderen öffentlichen Anlagen beschäftigt sind, An. Geheimen den Ereignissen in Rom ihren natür­lichen Lauf zu lassen entschlossen ist. In beiden gefaßt sein. 2) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhe- Fällen stehen die Aussichten der Freunde Italiens -[ Die Prov. Correfp."] stellt alle bung des Einzugsgeldes und gleichartiger Komu- besser, als es den Herren Segur d'Aguesseau, Stimmen zusammen, welche sich im Abgeordneten nalabgaben. Gemeau und ihren Freunden lieb ist, und dessen hause für den Obertribunals- Beschluß ausgesprochen Wir Wilhelm 2c. verordnen für den Umfang unserer sind sich diese letzteren auch sehr wohl bewußt. haben. Sie theilt die Reden der Minister, der Monarchie, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, Morgen wird Herr v. Persigny sich im Senate Conservativen und Feudalen mit, thut aber der unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, was vernehmen lassen. Er beabsichtigte ursprünglich, Entgegnungen auf diese Reden mit keiner Sylbe folgt:§ 1. Bom 1. Januar 1867 ab darf von Nenander gesammten Praxis des Ministers des Innern In der That eine eigenthümliche ſtige besondere Kommunalabgabe weges des Erwerbes der zu Leibe zu gehen; doch war man in jedem Falle Wahrheitstreue", deren sich doch die Prov. Gemeinde- Angehörigkeit( der Niederlassung am Orte) höheren Orts mit dem Plane Perfigny's nicht ein­Corresp." fortwährend so sehr rühmt. nicht mehr erhoben, auch kein Rückstand einer solchen verstanden und er hat daher einen geeigneten Wink Die Prov.- Corresp."] erklärt es für Abgabe mebr eingefordert werden.§ 2. Mit dem im verstanden und seine Ideen auf die allgemeine einen Irrthum, daß das unter den Abgeordneten ver-§ 1 festgesetzten Zeitpunkte treten die auf die Erhebung Politik gelenkt. Auch Herr Delangle wird morgen theilte Gutachten des Kronsyndikats Gegenstand von Einzugsgeld bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes das Wort ergreifen. Berryer hat heute mit einer ministeriellen Vorlage sein solle. Die vom 14. Mai 1860( Gef. S. 1860 S. 237) und vom großem Beifalle in seinem Bureau über das Amor­Mittheilung", schreibt sie ,,, ist durch Zuschrift des 24. Juli 1861( Gef. S. 61 S. 446), ebenso der§ 14 Ministers des Innern, nicht des Ministers der 1845( Ges.-S. 1845, S. 223) und der Artikel 6 des haben eine neue Zeitung gegründet. Die erste der Gemeindeordnung für die Rhein- Broving vom 23. Juliſſements- Gesetz gesprochen. auswärtigen Angelegenheiten, erfolgt. Dagegen Gesetzes vom 15. Mai 1856, betreffend die Gemeinde Nummer ist eben erschienen, die andern werden dürfte zur Berathung der Schleswig- Holstein 'schen Berfaffung in der Rhein- Provinz ( Gef.- Samml. 1856, jeden Donnerstag folgen. Es heißt, man habe Angelegenheit eine anderweitige unmittelbare Anre- S. 435), sowie alle in bestehenden Statuten, Regulativen, in den letzten Tagen mehrere Italiener hier ver­

Erwähnung.

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ziehenden ein Einzugs- oder Eintrittsgeld oder eine son­

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- Die Studenten