Nr. 129.Berlin, Freitag den 3. August 186(5.Zweiter Mrgaux.Sitfe Zeiruntz erf(fieini drei Mal wöchentlichund zwar: Dienstag», Donnerstags und• Ionnatends Abends.Organ der social- demottauschen Partei.R-digiN von Z. v. v. Hoistette» und A. L. v. Tchweitzcr.Redacrion und Expedition:Berbin,Alle Jakobstraste Nr. 67.>iaunemc«t?- PrciS iür Berlin incl. Bringerlohn: vierteljährlich IS Sgr.. mo-natlick S Sar., einzelne Nummern 1 Sgr.: bei den Königl. preußischen Post-ämtern IS Zgr., bei den preußischen Postirmtern im nichtpreußiichen Deutsch-l-nd ILVe Sgt., im übrigen Deutichlawd 20 Sgr. ist. l. 10. sridd., st. 1. österr.Währ.) pro Quartal.Beftrstungrn werden auswärt» auf allen Postämtern, in Berlin auf der Expedition,von jedem soliden Spediteur, von der Expreß�äompagnie, Zimmerstraße 48», sowieauch unentgeltlich von>edem„rorhen Dienftmann" entgegen genommen.Inserate(in der Expedition ain,ugeben) werden pro dreigespalrene Petit-Zeile beielrbeiler.Tnnoncen mir 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit iJ�Sgr. verechn«.Agentur für England, die Tolontee« und die überseeischen Länder!>Ir. Lcuäei,.8. Xev.?ort-8trsol, I.eiessrer-Sqi>urs\V. C. LondcAgentur für Franlreich: Q. A. Alexandre, Strasabourg, 5. Rue Brulee; Paris, 2. Cour du Commerce Saint-Andre-des-Arts.politischer Theil.Berlin, 2 August.Kriegsrechtes ist der König von Preußen berechtigt, allediese Länder bleibend zu beHallen, ohne darüber in.irgend welche Verhandlungen mit den früheren Besttzerueintreten zu müssen. Die Wiedereinsetzung irgend eine«derselben würde ein Ast der Gnade von Seilen derKrone{ein; die Wiedereinsetzung iu einzelneUeber die Friedensverhandlungen liegt Tbeils ihrer früheren Staaten nnd die damit verbun-insofern jetzt eine authentische Auskunft vor, als dene Zersplitlerungwerselben würde aber vermuthlich vondie preußische„Prov.-Corr." in ihrer neuesten Num» �r Bcvöllerung sechst schmerzlich empfunden und politischmer einen ausführlichen Artikel bringt, den wir b�-nklichen Fol�n sein. Es wird d-h«r al» wlla-um der Wichtigkeit der Tacke willen nachstehend' und wahr, che, nl.ch ange'ehen,fast unverkürzt wiebergeben.Die„Prov.-Corr." schreibt:Die Verhandlungen, welche im preußischen Haupt-quartiere während der am 22. Juli begonnenen fünf-tägigen Wassenruhe ßepflogen worden sind, haben am26r Juli Abend» zum Abschluß von Friedens< Prälimi-narren, d. h. zur Unterzeichnung vorläufiger Frieden»-grundlagen geführt.— Am 28. Juli ist die Ratification(Bestätigung) dieser Präliminarien von Wien im Haupt-quartier eingetroffen.— Demzufolge soll vom 2. Aug.ab, bis wohin die einstweilige Wassenruhe verlängertworden ist, ein förmlicher Massenstillstand auf vierWvchen eintreten, während welcher Frist die bestimmtenFestsetzungen über den Frieden selbst auf jenen vorläu-figen Grundlagen erfolgen sollen.— Während de«Wassenstillstand« bleiben die Truppen Preußen« undbesetzten Gebienm Unter Jnnehältung einer vereinbartenGrenzlinie.— Die Frieden«- Präliminarien, welcheunter Vermittelung Frankreich« zwischen Preußen undOesterreich zu Stande gekommen find, scheinen nach dendarüber bisher bekannt gewordenen Mittheilnngen imWesentlichen folgende Punkte zu enthalten:— Oester-reich erleidet, abgesehen von der Abtretung Benetien« anItalien, keine Einbuße an dem Bestände seiner Staaten,— tritt aber seinen Mitbesitz in Schleswig- Holstein anPreußen ab;— Sachsen(welche»'allein unter den deutWIDWWWMWM�WmNöVitWwähnten Länder dauernd mit Preußen vereinigt werden.— Ausdrückliche Bestimmungeu hierüber sind jedoch inden Friedens-Hräliminarien mir Oesterreich nicht enthal-ten, vielmehr nur die freie Verfügung darüber fürPreußen gewahrt nnd Seiten» Oesterreichs anerkannt.—Oesterreich» bisherige Verbündete in Süd-deutschland sind in den vorläufigen Frieden«schlnßzwischen Preußen und Oesterreich nicht ohne Weitereseingeschlossen worden. Der b-v«rische Minister von derPfordien war schon vor dem Abschluß der Prälimi-narien im preußischen Hauprqvgrlier erschienen, um dieBetheiligunz jener Bundesgenossen-an dem Waffenstill-stände zu erwirken; Preußen aber hatte die« zunächst ab-gelehnt und die Bewilligung eine« Waffenstillstands andie süddeutschen Staaten von besonderen Verhandlungenabhängig gemacht. Erst nach dem Abschluß der preußisch-österreichischen Präliminarien kam ein WaffenstillstandOesterreich» in den von ihnen zur Zeit des Abschlüsse«' zwischen Preußen und Bayern, gleichfalls vom 2. Äug.ab, zu Stande. Vergeblich hatte der Minister von derPsordten beansprucht, gleichsam Namens des früherendeutschen Bundes auch für die übrigen süddeutschenStaaten zu verhandeln. Preußen erkennt seil dem14. Juni den deutschen allen Bund nicht mehr an undverlangt daher, daß jeder der feindlichen Staaten in be-sonderen Verhandlungen den Frieden erbitte. Da durchden Friedensschluß Oesterreichs und Bayerns die bi«.herige Verbindung vollend« jeden Halt verloren harteund da Preußen inzwischen erfolgreich nach dem Südenscheu Staaten in den Friedensschluß zwischen Oesterreich vorgedrnngen war, so blieb jenen Staaten nicht« übrig,und Preußen einbegriffen ist) soll seinen Länderbiefitz! als jeder für sich um Frieden zu bitten.— Der Herzoggleichfalls behalten'(vorbehaltlich der weiteren Bestimmünzen über feine Stellung im norddeutschen Bundeund zu Prenßen);— Oesterreich hat an Preußen40 Millionen Tbalep KriegSkosten zu zahlen, woraufjedoch IS Millionen als der Anthril Oesterreich« an-denfrüheren SchieSwig-Hylsteinschm Kriegskosten und S Mil-lionen für anderweilige au» de« Occupqtion der Herzog-tbiimer entstandene Kosten in Abrechnung kommen.Bis die Zahlung der übrigen 20 Millionen als ge-sichcht zu betrachten ist, bleiben Böhmen und Mährenvon Preußen besetztz— Oesterreich scheidet äu» demVerband« mit den deutschen Staaten gänzlich aus;'—Oesterreich erkennt die Bildung eine« engen Bunde« dernorddeutschen Staaten unter Preußen« Leitung an;—die Bexbiuduug.- der— süddeutschen Staaten unter sichbehalten;— Oesterreich erkennt die in Norddeutschlandvorzunehmenden Befitzvträuderungen'dn.—' Was dieseBesitzveränderungen betrifft, so bandelt e« sich dq-bei um die Verfügungen,, welche Preußen über diemilitairisch in Besitz genommenen Länder treffen wird.Es sind die« in Norddeutschland bekanntlich(außerSachsen) da« Königreich Hannover, da» KurfürstenthumHessen, der diesseits de« Mains gelegene Theil de» Groß-herzogthum« Hessen(Oberheffen), da« Herzogthum Nassauund die freie Reichsstadt Frankfurt a. M.— Kraft de»und die Regelung ihrer Beziehuugen zum norddeutschen•--------»...Bunde bleiben dem freien Einverständniß derselben- vori-.zweiselhatt dazu benutzt«erden, Beziehungen zwischen>>-......: JL__ t..... i AnVt S/»»*»»t nr K Vi AI» f f»V»«WumKi____ w c..-; t.,,von Meiningen hatte sich schon zuvor von dempreußenfeindlrchen Bunde losgesagt und seinen in Main;stehenden Truppen befohlen, diese Festung zu verlassen.Da die bayerschen Befehlshaber sie mit Waffen nichtentlassen wollten, so waren sie mit Zurücklafsung derObergewehr« au« der Festung ausgezogen.— Auch derKönig von Württemberg, der Großherzog von Darm-stadt mußten sich bequemen, ihre Minister in« preußischeHauptquartier zu entsenden, um unfern König um Frie-den zu bitten. Der Großherzog von Baden, welchernur mit Widerstreben dem Bunde gegen Preußen beiqe-trete» war. entließ nunmehr fein bisherige» preußenfeind-liche» Ministerium und berief Männer von besonnenererHaltung m seinen Rath.— So ist denn der bisherigesüddeutsche Bund gegen Preußen vollständig zerfprenqtDie nunmehr schwebenden Verhandlungen«erden umdem künstigen norddeutschen Bunde nnd den süddeutschenStaaten zur Geltung zu bringen, wie sie dem Interesseund der Größe de« deutschen Gesammtvaterlandes ent-sprechen.- Preußen« Errungenschaften au« denbisherigen Verhandlungen sind zo bedeutend, wie es nochvor Kurzem kaum Jemand zu ahnen vermocht hätte—Preußen erhält durch die Einverleibung Schleswiq-Hol-stein« und eine» großen Theil« der norddeutschen Länderwelche bisher die östlichen und westlichen preußischenProvinzen trennen, durch die Länder von Schleswig bi»nach Frankfurt hin einen so erheblichen Zuwach«, wie ernoch niemals von preußischen Fürsten mit einem Male'-gewonnen worden ist.— Aber wichtiger noch als diestjunmittelbare Machtvergrößerung ist die gesicherte Stellung.welche Preußen atr der Spitze des fest geeinigten Nord-deutschlands errungen hat. Endlich nach langem, ver-geblichem Ringen ist hier ein fester Kern eine« einigenund mächtigen Deutschland« geschaffen.— Mit Unrechtwird hier und da besorgt, daß damit zugleich eine Schei«dung zwischen Nord- und Süddemsckland vollzogen undhierdurch eine Schwächung Gesainmideutschland« für dieZukunft vorbereitet sei. Die naturgemäßen Beziehungenund gemeinsamen Interessen der süddeutschen Staatenmit dem neu erstehenden norddeutschen Bunde sind somannichsach. so überwiegend, daß auch eine enge poli-tische Verbindung unter denselben unvermeidlich ist; dernationale Geist in ganz Deutschland wird sich darin zubewähren haben, daß diese Verbindung sich immer kräf-tiger und segensreicher gestalte. Preußen wird e« sicher-lich nicht daran fehle» lassen, seinen nationalen Sinnund Beruf auch iu diejer Richtung zu beweisen.Hierauf folgt in der„Prov.-Corr." ein kleinerLodeSerguß auf die Uneigennützigkeil des KaisersNapoleon, der für sich selbst nichts in Anspruchgenommen habe, als Ruhm und Ehre.Was obige MltfheUungfn der„Prov.-Corr."-in Betreff der Friedensbedingunzen selbst betrifft,so ist klar, daß dieselben noch vielfach der Ergän-zung und genaueren Bestimmung bedürftig sind.So viel aber läßt sich auch jetzt schon mit allerBestimmtheit aussagen, daß P.reußen fortanmit gesicherter Grundlage die entscheidendeMacht in Deutschland, seist.chjrd.—- A.7V...»ofR u n d s ck �Berlin, 2. �kugnDie noch immer obwalteptze Unbestimmtheit derkünftigen Gestaltung Deutschlands nimmt unaus-gesetzt die Phantasie des gesamintcn Volkes in An-spruch. Täglich tauchen neue Projecte auf. Und.wie sollte das auch anders, sein? Je jveniger Kraftder Selbstbestimmung einem Vglke iuue wohnt, umso rühriger und geschäftiger ergeht sich, die Phan-tasie in den Vorstellungett über die Veränderung«»,welche die Machthaber mit Land und Volk vorm-nehmen hätten. Dazu kommt, daß in PreußenJeder für sich das Recht des Siegers mit in Au-spruch nimmt und sich um so mehr berufen glaubt,nach Kriegsrecht, das die Aufhebung des Selbstbe-stimmungsrechtö der Besiegten in sich schließt, überdie Loose von Ländern und Menschen zu entscheiden.Von um so größerem Interesse sind die halbosfi-'ciellen Auslassungen der„Prov.-Corr.", welcheeiniges Licht, wenn auch ebenfalls nur in sehr all-gemeinen Umrissen, auf die Gesichtspunkte fallenläßt, nach denen man in dem norddeutschen Bun-desstaate zu verfahren gedenkt. Immer aber v«P(bleiben hier für die außerpreußischen Theile dreiGruppen, deren Behandlung verschieden sein wird:diejenigen Landesthcile, welche von Preußen annec-tirt werden sollen, diejenigen, die gegen Preußengestanden haben, aber eine gewisse Selbstständigkeit