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den Bau einer Eisenbahn auf der Strecke Leipzig  - Pegan-| Ausübung seines Berufs gethanen Aeußerungen gericht Reitz zu fördern, die während des letzten Krieges poli- lich oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb tisch   Kompromittirten sollen unbestraft bleiben. Die der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. fächsische Regierung erklärt sich bereit, ihre diplomatische Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter­Bertretung nach denjenigen Grundsätzen zu regeln, welche schrift und beigedrucktem Königlichen Infiegel. für den norddeutschen Bund im Allgemeinen maßgebend Gegeben Schloß Babelsberg  , den 15. Oct. 1866. sein werden. ( L. S.) Wilhelm. Graf von Bismarck Schönhausen. Frhr  . von der Heydt. von Roon. Graf von Ihenpliz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Deutschland  .

Berlin  , 24. Oct.[ Das Wahlgefeß] für den Reichstag des norddeutschen Bundes ist vom preußischen Staatsanzeiger" publicirt worden. Dasselbe lautet wie folgt:

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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preu­Ben 2c., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

§. 1. Zur Berathung der Verfassung und der Ein­richtungen des norddeutschen Bundes soll ein Reichstag

gewählt werden.

§. 2. Wähler ist jeder unbescholtene Staatsbürger eines der zum Bunde zusammentretenden deutschen   Staa­ten, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat.

§. 3. Von der Berechtigung zum Wählen sind aus­geschlossen: 1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen; 2) Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar während der Dauer dieses Konkurs oder Fallitverfahrens; 3) Personen, welche eine Armenunter­stützung aus öffentlichen oder Gemeinde- Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre be­zogen haben.

§. 4. Als bescholten, also von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen, sollen angesehen werden; Berso­nen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind.

§. 5. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Wahl­berechtigte, der einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens drei Jahren angehört hat.

Verbüßte oder durch Begnadigung erlaffene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl nicht aus.

§. 6. Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden, bedürfen zum Eintritt in den Reichstag keines Urlaubs. §. 7. Auf durchschnittlich 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkernng ist Ein Abgeordneter zu wählen. Gin Ueberschuß von wenigstens 50,000 Seelen der Gesammtbevölkerung des Staates wird vollen 100,000 Seelen gleichgerechnet. Jeder Abgeordnete ist in einem besonderen Wahlkreise zu wählen. §. 8. Die Wahlkreise werden zum Zwecke des Stimm­abgebens in kleinere Bezirke eingetheilt.

§. 9. Wer das Wahlrecht in einem Wahlbezirke aus üben will, muß in demselben zur Zeit der Wahl seinen Wohnsitz haben.

Jeder darf nur an Einem Orte wählen.

§. 10. In jedem Bezirke sind zum Zwecke der Wahlen Listen anzulegen, in welche die zum Wählen Berechtigten nach Zu- und Vornamen, Alter, Gewerbe und Wohnort eingetragen werden. Diese Listen sind spätestens vier Wochen vor dem zur ordentlichen Wahl bestimmten Tage zu Jedermanns Einsicht auszulegen, und ist dies öffent­lich bekannt zu machen. Einsprachen gegen die Listen find binnen acht Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Behörde, welche die Bekanntmachung erlassen bat, anzubringen, und innerhalb der nächsten vierzehn Tage zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Nur diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl be­rechtigt, welche in die Listen aufgenommen sind.

§. 11. Die Wahlhandlung ist öffentlich; bei dersel­beu sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein un­mittelbares Staatsamt bekleiden.

Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unter­schrift ausgeübt.

§. 12. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch abso­lute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreise abge­gebenen Stimmen. Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist nur unter den zwei Kandidaten zu wählen, welche die meisten Stimmen erhalten haben.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. §. 13. Stellvertreter der Abgeordneten sind nicht zu

wählen.

§. 14. Die Wahlen sind im ganzen Umfang des Staates zu derselben Zeit vorzunehmen.

§. 15. Die Wabltreise und Wahlbezirke, die Wahl­direktoren und das Wahlverfahren, insoweit dieses nicht durch das gegenwärtige Gesetz festgestellt worden ist, wer­den von der Staatsregierung bestimmt.

§. 16. Der Reichstag   prüft die Vollmachten seiner Mitglieder und entscheidet über deren Zulassung.

Er regelt seine Geschäftsordnung und Disziplin.

§. 17. Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in

Vereins- Theil.

Der Cassirer

des Allg. deutsch  . Arb.- Vereins an die Bevollmächtigten und Mitglieder dieses Vereins. Nach einer Mittheilung vom Präsidenten Herrn A. Bert soll von der Veröffentlichung derjenigen Orte, welche ihren Verpflichtungen an die Vereinskaffe nicht nachgekommen find, diesen Monat noch Abstand ge­nommen werden und den Säumigen nochmals eine Frist bis zum 10. November bewilligt werden.

Diejenigen Orte, welche bis zum 15. November mir ihre Abrechnung( October mit inbegriffen), nicht einge­schickt haben, werde ich dann unwiderruflich in der nächsten Nummer, nach dem 15. November, veröffentlichen, da nach den Statuten solche, die ihren Beitrag an die Vereinskaffe nicht zahlen, nicht mehr als Mitglieder des Vereins angesehen werden können, mithin z. B. auf der nächsten General- Versammlung auch keine Stimme haben.

Ein großes Ganzes kann nur dann bestehen, wenn ieber Einzelne seinen kleinen Beitrag dazu regelmäßig bezahlt, und ich glaube ein jeder ächter Lassalleaner kann dies jezt mit Freuden thun, nachdem eine geregelte Kassenorganisation im Verein eingeführt ist und jedes Mitglied Vertrauen zur jetzigen Verwaltung und dem Präsidenten haben kann.

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In der Kaffen Verwaltung war seit der letzten General Versammlung große Unordnung eingeriffen; eines Theils zahlten die meisten Gemeinden keine Bei träge zur großen Vereinskaffe, anderen Theils finden sich über die eingesandten Gelder und Ausgaben keine Bücher und Belege vor, und dadurch entſtand Mißtrauen unter den Mitgliedern gegenüber der Kaffenverwaltung; jetzt ist aber Alles geregelt, die eingegangenen Beiträge werden sofort in das Kassenbuch eingeschrieben und die betreffenden Orte dafür erkannt; Ausgaben, für die mir keine specifirte Rechnung eingesandt wird und welche ich dann nicht für richtig befinde, werden nicht bezahlt; über jede Ausgabe, und wenn dieselbe 3 Pf. beträgt, werde ich bei Abrechnung die Belege vorlegen, eines Theils, den Mitgliedern gegenüber, damit nie wieder Mißtrauen gegen die Vereinskaffe entstehen kann, anderen Theils weil der Kassirer durch solche Maßregeln, den Mitgliedern des Vereins gegenüber, vor Angriffen geschützt ist und wünschte ich nur, daß dies jeder Ortskassirer ebenfalls gewissenhaft einführen möge.

sondern eine neue Frist bis 10. November eintritt, so hoffen wir, daß die hierin liegende Milde und Nachsicht der Vereinsleitung für alle Mitglieder ein doppelter Sporn sein werde, nunmehr die etwa versäumte Schul­digkeit gegen die gemeinsame Sache thatkräftig nachzu­holen.

Unser Parteistandpunkt.

Die großen Ereignisse in Deutschland  , welche sich im Laufe dieses Jahres zugetragen und den öffentlichen Zustand unseres Vaterlandes von Grund aus geändert haben, machen es nothwendig, daß jede Partei sich klar mache, wie sie sich mit ihren Bestrebun­gen dem Neuen gegenüber zu stellen haben. In dieser Beziehung geht uns eine in's Einzelne gehende, sehr interessante Arbeit von einem Mitgliede des Allgemeinen deutschen Arbeiter Vereins, Herrn C. W. Tölde in Iserlohn  , zu, welche wir unsern Lesern unverkürzt mit­theilen wollen. Wir können jedoch dem Herrn Verfasser nicht in allen Punkten zustimmen und behalten uns das her vor, nachdem der Abdruck erwähnter Arbeit beendigt ist, in einigen Leitartikeln unsere Ansicht auszusprechen, insbesondere klarzustellen, wie sich unseres Erach­tens in Gemäßheit ihrer Principien die deutsche  Arbeiterpartei zu der preußischen Regierung

zu stellen hat.

Vorerst lassen wir ohne alle Zwischenbemerkungen unser Parteimitglied sprechen:

An die social- demokratische Partei. In großen Epochen, welche die Weltgeschichte bilden und die Geschicke der Menschheit auf lange Zeit hinaus entscheiden, ist es die Pflicht aller Pa­trioten, ihre Ansicht darüber auszusprechen, was die Nation, deren Interessen zunächst in Frage stehen, ihrerseits zu thun bat, um Alles möglichst zum Besten zu wenden. Für Deutschland   war niemals ein Zeitabschnitt bedeutender, als der gegenwärtige. Wenn nun auch ich meine Meinung hierdurch freimüthig ausspreche, dann geschieht es, um jener Pflicht zu genügen und gleich­zeitig mehrere, von verschiedenen Seiten an mich gerichtete Anfragen zu beantworten.

In dem Maße, in welchem ich mich bestreben werde, die kostbare Zeit der Arbeiter durch mög­lichste Kürze zu schonen, muß ich deren verdoppelte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen.

Der vorläufige Abschluß, welchen der vor un­feren Augen erfolgte, zu mindestens neunzig Pro= zent von allen Theilnehmern durch deutsche Arbeiter ausgeführte gewaltige Zusammenstoß sämmtlicher deutscher Regierungen gefunden hat, bildet ein Provisorium, ein Uebergangsstadium, welches Niemand gefällt und Niemand zu­friedenstellt, fein einziges von allen Elementen, Bei Abrechnungen, die mir bis jetzt eingesandt sind, welche bei der Affaire mehr oder weniger engagirt vermiffe ich die eigentliche Steuer zahlende Mitgliederzahl; waren, zu denen, mit Ausschluß der social- demo­es ist von sehr großer Wichtigkeit, daß auf jeder Ab- kratischen Arbeiter- Partei, alle Factoren des öffent­rechnung die wirklichen Steuer zahlenden Mitglieder an- lichen Lebens in Deutschland   gehören. Die social­gegeben werden; ebenso muß ich bemerken, daß mir die Gelder franco zugesandt werden müssen, da ich sonst demokratische Arbeiter- Partei verhielt sich den Er­jedesmal doppelte Arbeit habe, indem ich die betreffenden eignissen gegenüber mit Recht durchaus passiv und Orte, die mir die Gelder unfrankirt einsenden, für das beobachtend, weil sie grundsätzlich an denselben nur insofern ein Interesse nehmen konnte, als sich die ausgelegte Porto belasten muß. ganze politische Situation durch die Ereignisse klä­ren mußte und als das Resultat jedenfalls ein bedeutender Schritt vorwärts war auf der Bahn, an deren Ende die Partei ihr hauptsächlich socia les Ziel findet. Die Partei hatte dieses Resultat umsomehr ruhig abzuwarten, als ihre Stimme in dem allgemeinen Parteigewirre eben so nuplos ver= hallt sein würde, wie viele andere. Zudem war ihre Zurückhaltung geboten, um den anderen Bar­teien, welche sich als die allein Berechtigten geber­den, freien Spielraum zu lassen und sie in ihrem Wirken nicht zu stören, dessen Erfolg voraussichtlich der Nation, namentlich der Arbeiterschaft, endlich die Augen öffnen mußte, was selbst der gro­ßen Misere des Kölner   Abgeordnetenfestes nicht gelungen war.

Möge ein Jeder seinen kleinen Beitrag mit beruhigtem Vertrauen jezt zahlen, damit nicht der Verein wegen mangelnder Beitragszahlung zu Grunde gerichtet wird. Mit social- demokratischem Gruß und Händedruck Erfurt  , 23. October 1866. J. M. Hirsch, Kupferhammermühle 2147.

* In Anknüpfung an Obiges möchten wir die Mit­glieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter Vereins und insbesondere das Präsidium desselben darauf aufmerksam machen, ob es in Betreff der von uns angeregten Samm lungen von Geldern für die zukünftige Barlamentswahl agitation nicht zweckmäßig wäre, diese Gelder auf dem Vereinsweg zu sammeln, so daß sie zunächst vom Orts caffirer eingenommen und dann an die Centralcasse ge­schickt würden; selbstverständlich mit der ausdrücklichen Augabe, daß die fraglichen Gelder nicht regelmäßige Bei­träge, sondern Steuern zum Zweck der Agitation seien, Die Situation hat sich denn auch geklärt und wofür, wenn der Herr Vereinscassirer sich dieser meiteren großen Mühe unterziehen will, besondere Verwaltung der an unerhörter Energie, erstaunlichen Opfern einzurichten wäre. Wir sind nämlich der Ansicht, daß und Erfolgen beispiellose deutsche Bruderkrieg info­der Verein bei den Wahlen als Ganzes auftreten muß fern ein bedeutsames Resultat, als durch den­und daß daber, wenn in einem bestimmten Districte selben unzweifelhaft zwei Thatumstände zu Tage Aussicht ist, einen Candidaten durchzubringen, auch angetreten sind, welche auf die Gestaltung der Zukunft dere, nicht zu dem fraglichen Districte gehörige Orte die Deutschlands   in hohem Grade von Einfluß sein etwa erforderlichen Kojien nach Kräften beizusteuern hätten. Was obige Bestimmung betrifft, daß die Namen der werden, nämlich: Orte, wo die Mitglieder des Allgemeinen deutschen Ar­beiter- Vereins in der Zahlung der regelmäßigen Beiträge lässig sind, vorerst noch nicht veröffentlicht werden soll,

1) die völlige Zerfahrenheit, Unfähigkeit und Ohn­macht der Mittel- Parteien und, in Folge davon, der Nation;