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über den Antrag des Abgeordneten Fries, der nicht dieselbe über den Köpfen der im Parteikampfe Theoretiker und Prinzipienreiten, der Ideolog praktischen Kreisrichter, selbst über dem Schulze- Delitzsch , zusammenfchlagen und mehr in die Tiefe mirbart; als in einem halben Jahrhundert von den Gwendun dem§ 2 Nachfolgendes als besonderen Besten wieder aufgebaut werden kann! deren dumpfes Brausen wir über die Grenze Absatz hinzuzufügen( der Antrag wird der hinweg hören, sie wird nicht allein unfernunft verlesen). fie wird alle Reiche der Welt überfluthen; abe
Die erstgenannten Herren schlagen prinzipaliter großen!" Schulze Delitzsch , über dem gequiva
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Milde, meiner Meinung nach auch jedem Grund- so fällt auch dieses Merkmal weg und derjenige, Herr Abgeordnete Lasker zugeben kann, daß das klasse in der heutigen Gesellschaft, Ausbeualtiona satz der Rechts- und Gesetzgebungspolitik. von dem erklärt wird: er hat etwas gethan, was Princip richtig ist und dann trotzdem, Angesichts Arbeiter" ebenso gut Losungswort der er di ( Sehr richtig!) das reprobirte Urtheil der früheren Zeit für straf- der Thatsache, daß Tausende von Staatsangehöriist, als der Bourgeoisie, und daß jenengen, Auch wird es keinem Menschen einfallen, diesen bar gehalten hat, was an sich nicht strafbar ist, gen von dieser Frage betroffen werden, fich alte überlebte Form der Ausbeutung erfire i Sag in abstracto annehmen zu wollen. Der der soll nicht unter die Strafe des formellen auf äußere Geschäftsschwierigkeiten berufen andere, als die ist, deren sich die moderne dieser Herr Justizminister, der diesen rein formalistischen Rechts fallen. Dies ist der Sinn des Antrags kann, das ist mir in der That unbegreiflich. Herr macht bedient. Die Reaktionäre streben will Standpunkt entwickelt, will, daß der Mann, weil Fries, welchen wir also in diesem beschränkten Laster meint: Wer kann alle diese Revisionen bei Arbeiter durch Gesetzeszwang in direkte Agen er gegen ein Gesetz der Vorzeit gefehlt hat, und Umfang zu vertheidigen gemeint haben, während allen Gerichten des Norddeutschen Bundes durch- feit von den Besitzenden zu bringen, und orhab weil im Wege dieses Gesetzes gegen ihn die Strafe wir uns außer Stande gesehen haben, diesen Satz führen? Ich entgegne: wenn es hundert- Art der Unterwerfung der Arbeiterklasse erkannt worden ist, nun auch das Uebel büßen so allgemein auszudehnen, wie der Herr Abgeord- tausende von Revisionen sind, sie müssen durch- der Bourgeoisliberalismus, sogenannter, muß, obschon in dem Augenblicke, wo ihm das nete Schweitzer beantragt hat. geführt werden, weil es eine Rechtsfrage ist. licher Freiheit" huldigend, im Allgemein repressive lebel zugefügt wird, die Handlung nicht Präsident: Der Bevollmächtigte zum Bundes- Aber merkwürdiger Weise wird die Arbeitserspar- schmäht, ist der Ausdruck Feudalifirung ges mehr strafbar ist und in den Augen des Volkes rath, Staatsminister Dr. Leonhardt hat das niß, die der Abgeordnete Lasker wünscht, nicht beiter" recht treffend; ja gerade, weil idigt. nicht mehr für strafbar gehalten wird. Das ist Wort. einmal erreicht, sondern die Arbeit wird nur an mittelalterliche und doch noch jetzt gelobas cine formalistische Theorie, die sogar den zweiten Königlich Preußischer Bevollmächtigter zum einen anderen Ort versetzt; denn wenn Sie zu jochungssystem des Arbeiters erinnert, 8. G Satz dieses Paragraphen tadelt, welcher eine rück- Bundesrath, Staats- und Justizminister Dr. Leon- Grunde legen die Annahme, daß das neue Straf- Feudalsocialisten veranlaßt, gegen ihn zuliche ren. So viel auch wirkende Anwendung nicht haben will, wenn ein hardt: Ich will die Diskussion nicht aufhalten. gesetz wesentlich milder ausfalle, als das alte von Arbeiterbroßen milderes Strafgesetzbuch inzwischen ergangen ist. Es genügt mir vollkommen, daß der Herr Ab- und nur unter dieser Voraussetzung werden ja so in den Organen der Neaktion die Rede Unter burch Wir haben aber diese Theorie verworfen, weil wir geordnete Lasker anerkannt hat- und es ließ viele Revisionsprocesse entstehen fi so ist es klar, mal, dessen kann man versichert fein, dgeto was ja auch wun- sich dem auch nicht wohl widerstreiten der An- daß, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen Ab hinter thränenreichen Phrasen versteckt den onsgef nicht der Meinung waren derliche Gelehrte gesagt haben daß der Ver- trag, wie er liegt, sei ein unvollständiger. Wenn satz nicht annehmen, von allen Gefängnissen her von jenen Feudalsocialisten ausgesprochenquenz brecher ein Recht gewonnen habe auf die Strafe der Herr Abgeordnete Lasker aber bemerklich macht, die Gesuche um Gnade dugendweise, ja hundert- beiter in ein Verhältniß der Hörigkeit zue Sach ( auch dies ist philosophisch behauptet worden und daß das Bedenken, was ich geltend gemacht habe, weise erfolgen werde. Wenn zum Beispiel die Gefan- Fabrikanten oder Großgrundbesitzer zu brängt von bedeutenden Philosophen sogar), und weil wir auch von ihm gehegt sei, dann wundert es mich genen in allen Gefängnissen hören, daß überall Dies geht u. A. aus ihrer Agitation Sache auch der andern Meinung nicht sind, daß der sehr, daß solche unvollständige Anträge vorgelegt mildere Strafandrohungen im neuen Gesetze vor- Knappschaftskassen hervor, durch welche den Staat ein Recht gewonnen habe aus dem Er- werden. Ich glaube, es ist ganz ohne weiteres handen sind, so werden sie gewiß diese Handhabe Arbeiter zu beglücken verspricht, in der als kenntniß, welches er in Händen hat, die Strafe klar, daß man Anträge, welche in nothwendigem benutzen, um Gnade zu erlangen, und wenn dann sie bevormunden will.- Ab und zu zuzufügen. Busammenhang mit einander stehen, auch in diesem auch diejenigen, welche berufen sind, Gnade aus- ganz unverhüllt die Feudalisirungsbestrebuiten, i Nun ist als Auskunftsmittel die Gnade ange- nothwendigen Zusommenhang vorlegen muß; sonst zuüben, nicht in den Tag hinein verfahren, sondern vor, und es wird alsdann offen verlangt tin si boten. Ich will nicht den Satz diskutiren, ob kann Niemand über Anträge abstimmen oder wenn die Verhältnisse prüfen und die Akten sich vorle- beiter durch die Gesetzgebung zu Knebel und reifen. Gnade das Recht auf Straflosigkeit vollständig er abstimmt, so handelt er, glaube ich, mindestens gen lassen, dann haben Sie die ganze Arbeit, die derartige Kundgebung, die ihres gleich hne 2 ersetzt, aber thatsächliche Beispiele sind uns be- nicht sehr sorgfältig. Es ist mir bekannt, wie Sie vermeiden wollten; diese Arbeit geschicht nur enthält eine der letzten Nummern der unbe kannt geworden, daß in Fällen, in denen Straf - der Herr Abgeordnete Lasker hervorgehoben hat, an einem anderen Orte und bei einer anderen Be- zeitung". Wir geben, als Probe des Beid erlaß eintritt, nicht immer die Gnade auch dem daß das gesetzliche Strafverfahren Vorschriften hörde. wollens", welches die Reaktionäre für di Best Einzelnen ertheilt wird, sondern daß Unterschiede über die Aufnahme des Verfahrens im Falle rechts- Ich glaube also mit dem Ersuchen schließen hegen, einiges aus dem Artikel win gemacht werden. Wir haben im preußischen Ab- kräftiger Urtheile wegen faltischer Verhältnisse hat. zu müssen, daß Sie um der Gerechtigkeit willen heißt da: geordnetenhause zwei Fälle verhandelt, in denen Nun wird der Herr Abgeordnete Lasker mir aber sich nicht durch irgend welche angeblich praktische Was der Landtag in dieser langen Seffi aber Ausnahme von der allgemeinen Amnestie gemacht doch zugeben, daß eine solche Wiederaufnahme des Bedenken davon abbringen lassen, der Gerechtigkeit zum augenblicklichen Wohle des Volkes Gedeen, leistet hat, das suchen wir vergebens. Was er Erfolg worden ist, in denen Jahre lang, wenn ich nicht Strafverfahrens wegen faktischer Verhältnisse eine vollständig zur Geltung zu verhelfen. irre, die Wohlthat der Amnestie abgeschlagen wor- ganz andere Gestalt hat und haben muß, als wenn Das Prinzip, welches wir in dem prinzipaliter fiches und Hemmendes- weil hohe Idealen und liches, oft für die Gegenwart Werthloses den ist. Ich glaube, einer oder beide Fälle sind es sich um eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgeschlagenen Absage aufgestellt haben, ist das wohl Verfolgendes in unendlichen Reden gelei unter der Verwaltung des gegenwärtigen Herrn gegen rechtskräftiges Erkenntniß, wegen veränderter einzige, welches der im Strafrechtsgebiet erforder- wissen nicht nur die Götter, sondern das Justizministers geheilt worden, sie betrafen zwei Rechtsgesetzgebung handelt. Sie werden also in lichen materiellen Gerechtigkeit entspricht, und stenographischen Berichten! Aber von dem den G Preßfälle, aber vorgekommen ist es, daß wir einen der Lage sein, in dem Einführungsgesetz, wie Sie nur wenn Sie diesen Absatz annehmen, werden er nicht geleistet hat und welches die Götter of die B weiß das Land ohne stenographische Justizminister in Preußen hatten, unter dessen bemerken, für die einzelnen Länder derartige Rechts- Sie in der vorliegenden Beziehung volles Recht Eines, und dies Eine liegt unseren Streifen Schöne, Verwaltung zwei unter die allgemeine Amnestie mittel der Revision in jure zu proponiren. Wenn schaffen das ist der Mangel der Bescha gebrachte Fälle dennoch nicht unter die Wohlthat Sie das erst einmal gethan haben, meine Herren, Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. tischer Gesetze zur Klärung und Regelung dargeste der Amnestie gebracht worden sind, und ich stelle dann glaube ich, läßt sich über den Antrag in der Zuvorderst über die beiden Anträge der Abge- frage!- Wer einen offenen Blid und p fahrungen in dieser Sache hat, der sicht di diese Amnestie ihrer moralischen Wirkung nach Sache diskutiren, früher nicht. ordneten Dr. Schweitzer und Hasenclever, den Woge drohend und düster langsam immer näinzelner gleich dem neuen Strafgesetzbuch. Es sind mir Präsident: Der Abgeordnete Dr. Schweizer prinzipiellen und den eventuellen, und demnächst immer höher steigen, und aber auch persönlich Fälle zur Kenntniß gekommen, hat das Wort. in denen nach Aufhebung einer ganzen Kategorie Abgeordneter Dr. Schweißer: Meine Herren, zurückgenommen ist. von Vergehen dennoch Gnade nicht eingetreten ist, das Bedenken des Herrn Justizministers, daß es auch in neuster Zeit. Wir haben die gewerbs- an den erforderlichen Formen für die Verwirk- vor: mäßige Medizinalpfuscherei straflos gemacht, und lichung des vorgeschlagenen Abfalfandig richtig fehlen Fönn nant der Gewerbeordnung ist die Gnade verwei- ist, erledigt sich einfach dadurch, daß man entgert worden für solche Bestrafungen, die aus dem gegnet: es kann jeden Augenblick eine Novelle zu alten Gesetze hergeleitet worden sind. Deswegen den Bestimmungen des Strafverfahrens eingebracht Diejenigen Herren, die dem eben verlesenen zunächst die Pflicht, innerhalb unserer Grenzen finden wir in diesen Fällen die Bestätigung, daß werden. Aber der Herr Justizminister hat die Antrag in der Form eines neuen Absages zu§ 2 lichst unschädlich brechen kann.- Die die Verwaltung nicht immer nach der Anweisung Prinzipienfrage gestellt: wieso hat denn der Ver- Folge geben wollen, bitte ich, sich zu erheben. des Gesetzes geht; nach ihrem besten Ermessen, urtheilte ein Recht darauf, nunmehr milder bewie ich ohne weiteres zugebe, aber das ist eben handelt zu werden, wenn die Strafgesetzgebung Beweis genug, daß sie den Satz nicht für ver- eine mildere geworden ist? Meine Herren, ich pflichtend hält. Darin liegt der Unterschied zwi- glaube, die Frage steht so. Derjenige, der eine geht dahin; schen Gnade und Gesetzbestimmung, daß der ver- Handlung begangen hat, die das Strafgesetzbuch waltende Justizminister, welcher sein Gutachten vorsicht, hat nach dem strengen formellen Rechte abzugeben hat, noch in letzter Instanz, wo unter das in Geltung gewesene Strafgeset gebrochen; forfeiner Verantwortlichkeit die Entscheidung gefällt mell genommen also kann er die verwirkte Strafe nie- bie wird, immer noch meint, den individuellen Fall mals los werden, auch dann nicht, wenn das neue beurtheilen zu dürfen, und wegen besonders hinzu- Gesetz noch vor der Urtheilsverkündigung kommt. tretender verstärkender Umstände ausnahmsweise Nun aber ist es ein ganz anerkannter krimina- blieben. die Befreiung nicht eintreten zu lassen; das liegt liftischer Grundsatz, daß man in solchen Fällen, in dem Rechte der Gnade. Nehmen wir die Be- wenn das Urtheil erst noch gesprochen werden soll, stimmung des Entwurfes an, so stellen wir sogar das mildere Gesetz gelten läßt. Und warum? den Anspruch an die Justizverwaltung und an die Wegen des noch allgemeineren kriminalistischen entscheidende Stelle, jeden Fall einzeln zu prüfen, Grundsatzes, daß es im Strafrecht nicht ankommt für straflos erklärt, so bleibt die erkannte sie haben den Sturm und die Woge fom denn wir erklären, das Gesetz könne darüber nicht auf formelle Wahrheit, formelle Richtigkeit, for Strafe, so weit sie noch nicht vollzogen ohne sich in der Lage zu befinden, auf gefeli entscheiden, und es tritt ein, was der Justizmini- ntelle Gerechtigkeit, sondern auf materielle Wahr ist, unvollstreckt." ster vermeiden will, daß die Justizverwaltungsheit, materielle Richtigkeit, materielle Gerechtigkeit. Diejenigen Herren, die den eben darüber entscheidet, ob Merkmale der Bestrafung Wenn aber dieser Grundsatz einmal richtig ist, Zusatz dem§ 2 als drittes Alinea beifügen vorliegen oder nicht; also, was der Justizminister dann muß er unbedingt durchgeführt werden; dann len, bitte ich, sich zu erheben. für unzulässig erklärt, geschieht, wenn Sie unsern hat auch derjenige, der bereits verurtheilt ist, das Antrag ablehnen, es muß dann die Justizverwal- Recht, sobald ein milderes Strafgesetz erscheint, in tung als Gnadeninstanz beurtheilen, begutachten Gemäßheit dieses mildern Strafgesetzes behandelt zulehnt. und unter ihrer Verantwortlichkeit die letzte Ent- werden. Ich antworte also dem Herrn Justizminister: scheidung herbeiführen, ob die Merkmale des Ver- So lange hat ein Verurtheilter das Recht, mil- lage gehens noch vorliegen oder nicht. Das wollen der behandelt zu werden, wenn ein milderes Strafwir eben nicht, wir wollen den Satz allgemein gesetz während der Zeit der Strafvollstreckung erfeststellen: Wenn eine Handlung, welche ehemals scheint, als im Strafrecht überhaupt der Grundstrafbar war, jetzt nicht mehr strafbar ist, dann fat gilt, das die materielle Gerechtigkeit und soll der Bürger teine Strafe erleiden, es soll nicht die formelle entscheiden soll. seine Freiheit nicht durch eine Formel unterdrückt Nun meint aber der Herr Abg. Lasker, es sei nicht werden, das wollen wir im Criminalrecht nicht gut, in der Praxis nach dem Grundsatze zu ver zulaffen. fahren, daß man fonsequent ein Prinzip ausbauen Meine Herren! Die Behandlung dieses Falles müsse. Es handelt sich aber in dem vorliegenden ist durchaus nicht schwierig, und hier komme ich Falle wahrhaftig nicht um eine theoretische Lieb- so zu dem unterscheidenden Merkmale beider Anträge, haberei, als ob man bloß um des Vergnügens, um zu zeigen, daß nicht die Konsequenz zwingt, des logischen Denkens willen ein Prinzip bis in entweder Alles zu fordern oder gar nichts. Es feine letzten Verzweigungen verfolgen wollte, sonist ein erheblicher Unterschied, ob eine Handlung, dern es handelt sich vielmehr um höchst pratwelche strafbar war, jetzt noch strafbar bleibt, und tische und thatsächliche Dinge, es handelt sich nur vermöge der Strafpolitik verschieden abge- um Tausende von Personen, die in Zucht messen wird, denn immerhin hat der Bürger eine häusern, Gefängnissen u. f. w. fizzen. Handlung begangen, welche das Volk für eine Wenn man überhaupt anerkennt, daß von H. Die Arbeiter müssen feudalisirttion schließen könnten, obgleich dies verwerfliche hält, und wenn man dadurch einen Rechtswegen milder verfahren werden müsse, dann werden, dieses in einem unbewachten Augenblid jeden Augenblick geschicht, und wie endli größern Schaden erleidet, so mag der Gnadenweg muß es auch durchaus praktisch durchgeführt wer einem preußischen Aristokraten entfahrene Geständ- wird, daß dieselben in ihrem Streben für da abhelfen, und hilft ihm der Gnadenweg nicht, so den, weil konkrete Personen da sind, die sonst be niß hat den Reaktionären schon verschiedentlich wohl von den„, rohen",„ ,, rücksichtslosen" ist doch mindestens das eine Merkmal vorhanden, einträchtigt werden. Ich kann zur Noth die Stel- Kopfschmerzen gemacht. Wiederholt hat man in gehindert würden. Alle Fabrikanten, fo er hat verstoßen gegen die öffentliche Ordnung. lung des Herrn Ministers begreifen, der prin- reaktionären Kreisen abzuleugnen versucht, daß denken, müßten eilen, sich das bequeme Aber wenn das Vergehen gänzlich aufgehoben ist, cipiell den Vorschlag bekämpft, aber wie der trotz alles Seufzens über die Leiden der Arbeiter- freie" Leben des Arbeiters zu verscha
( Geschicht.)
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Coalitions- Gesetzes, die Strikes der Waldenbb ein leute, der Maurer und Zimmerleute in Berli ellen; Posen 2e., der Fabrikarbeiter in Burg und
Der Antrag ist abgelehnt. Der eventuelle Antrag desselben Antragstellers die gleichen und ähnlichen Vorgänge in G
dem§ 2 als besonderen Absatz fügen( wird verlesen). Ich bitte diejenigen Herren, sich zu so beschließen wollen.
Frankreich , die Art und Weise, wie die arbei von übel berüchtigten Vertretern gewiffer P hinzuzu- mißbraucht", aufgeregt" und ,, unglücklich ge
erheben,
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alle diese Ereignisse haben den Landtag ni der Sache näher zu treten und sich mit di alle Frage des Tages zu beschäftigen. Wir hoffe langen, daß es jetzt der Reichstag thue, und für angemessen, daß die Regierung die Initia ge- Begierig hat ein Theil des Volfes, die nach dem Coalitions- Gesetze gegriffen, um die daffelbe gewährten Freiheiten auszunutzen. ger ergriffen gewiffenlose Partei- Agenten die ihr unsauberes Handwerk zu treiben! Der 3ayl nach geringere Theil des Volkes, die rohen Arbeitskraft teren Verwerthung ve
( Geschicht.) Auch der Antrag ist in der Minderheit Endlich schlägt der Abgeordnete Fries vor: zum§ 2 als dritten Absatz hinzuzufügen: , Wird nach erfolgter rechtskräftiger Ver
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urtheilung die Handlung durch das Gesetz welche mit ihrer Intelligenz und ihrem en beg
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( Geschicht.)
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eine Schutzwehr zu errichten. Die einzige verlesenen Aber das Juteressen- Verhältniß der Arbeitg lichkeit einer Schußwehr läge in der Geg wol- großen Industriellen, Fabrikanten und Gewe ift naturgemäß der Coalition ungünstig teressen- Verhältniß derselben ist nach oben hi Das ist die Minderheit; der Zusatz ist abgeund erfordert die größte nebenseitige Rücksicht currenz und feindliche Umstände der Unter namentlich aber auf Capital- Anlagen, also auf Ordnu Ich bringe nun den§ 2, wie er in der Vor- und Besitz. Außerdem ist fast stets ein steht, zur Abstimmung: strielles Unternehmen,- sei es in seiner Eine Handlung kann nur dann mit einer Eigenthum des Unternehmers.( 1) Das Intere odes in der Art und Weise seiner Ausführu Strafe belegt werden, wenn diese Strafe ge- biß der Arbeitnehmur dagegen ist einfach und setzlich bestimmt war, bevor diese Handlung lion günstig. Alle Arbeitnehmer haben oh tere Rücksicht, überall nur das gemeinsame S begangen wurde. der Kraft) möglichst hoch, unter sonst günstigen Leistungen( fast ausschließlich nur Ausübung deren ständen, zu verwerthen. Andere Rücksicht anzu- nipt, ein Risiko haben sie nicht, und Sorge chen reellen Werth ihre Leistung für den A Besonderen und für das Allgemeinwohl im G die dürfte, machen sie nicht. Für seine, oft fchr theilsleistung des Arbeiters an einem großem derselbe in regelmäßigen kurzen Pausen, in d wöchentlich, gleichviel für ihn, ob das Wert f nicht, ob es den gehegten Erwartungen eise dem Arbeitgeber die Auslagen mit oder oder auch gar nicht, einbringt.
Bei Verschiedenheit der Gesetze von Zeit der begangenen Handlung bis zu Aburtheilung ist das mildeste Gesetz wenden."
Ich bitte diejenigen Herren, aufzustehen, beschließen wollen.
( Geschicht.)
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wird
Es ist wirklich kostbar, wie in Bom N
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die armen intelligenten" Fabrikanten werden, wie behauptet wird, daß sie fe
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