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lirung seines ersten Wunsches" beschloß der Nath sofort einen neuen, der Regierung auch kaum angenehmen, nämlich auf Ab­schaffung des Gesetzes vom 9. Juli 1852, wonach im Seine­departeme it und zu Lyon mit seiner Umgebung die Behörde Aus weisungen erlaffen darf, ohne daß der Ausgewiefene gegen die Maßregel Berufung ergreifen könnte. Die Staatsstreichregierung benützte nach dem 2. Dezember diese Bestimmung, um die miß­liebigen Republikaner aus ihren besten Wirkungsfreisen su ent fernen und wer weiß, ob die jetzige Regierung nicht troß ihres Republikanismus noch einmal auf diese Staatsstreichbestimmung zurückgreifen wird, wie sie es jüngst mit andern ähnlichen Ge setzen des Dezemberhelden gethan hat, um Humbert und die Marseillaise " zur Verurtheilung zu bringen.

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Die Aynuttirung der a Wahl Humberts ist auch eine Thatsache Selbstverständlich erreicht die Regierung dadurch nichts anderes, als daß nun im Bezirk Javel eine neue Wahlagitation behufs Wiederwahl Humbert's beginnt, welche lettere zweifellos ist und auch nicht mehr angefochten werden kann, da Humbert bis dahin die vom Gesetz geforder ten 6 Monat Aufenthalt in Baris nachweisen, fann bis pjaid pustul)( mmprofit g don aidé mu thim Berichte.dditschi sié 97909 bisitantsd mismapla a odpo * Zürich , 7. November. Nachdem die gesammte Presse gleich uns die Nachricht von Dr. Eugen Dühning isod, sowie längere oder kürzere Nekrologe gebracht, ftellt sich heraus, daß die Todesnachricht lediglich eine Mystifikation gewesen. Während dieselbe der Köln . 3tg." zufolge auf einen Bubenstreich zurück zuführen wäre, deutet die Magdebrg. 3tg." ziemlich verständlich an, daß sie von Dühring selbst veranlaßt sei, welcher sich auf diese Weise den Genuß verschaffen wollte, zu erfahren, was man nach seinem Tod über ihn fagen werde. Diese Version würde allerdings sowol damit, daß die Dementirung so lange auf sich warten ließ, als mit früheren Aeußerungen Dührings übereinstimmen, thi viut eidspaldamin ubi das. Berlin , 7. Nov. Heute über 3 Wochen läuft das Jahr ab, auf welches der Belagerungszustand erklärt worden ist. Trotzdem aber sind auch fürzlich wieder 3 Genossen ausgewiesen worden ein deutliches Zeichen, wie richtig Ihre Boraussetzung ist, daß die Regierung die Dauer des Belagerungszustandes ver längern, d. h. ihn wahrscheinlich am 28. November auf ein weiteres Jahr erklären wird. Es ist ja auch zu bequem, seinen Gefühlen so gar keinen 3wang anzuthun zu brauchen und ganz nach Belieben schalten und walten zu können, als daß die Re gierung ohne Noth auf dies vortreffliche Regierungsmittel ver zichten möchte.to Daß es bei solcher Machtvollkommenheit und Unverantwortlichkeit der Behörde nahe liegt, die ordnungsfreund­liche Thätigkeit nicht lediglich auf die zunächst aufs Korn ages nommene Sozialdemokratie zu beschränken, sondern auch für die übrigen oppositionellen Clemente etwas abfallen zu lassen ist nur natürlich. Und die Maßregelungen und Verbote epsowol auf Grund des Belagerungszustandes und Sozialistengesetzes als sonst welcher Gesetze und Verordnungen gegenromißliebige Bestrebungen und Bethätigungen außerhalb der Sozial demokratie nehmen denn auch immer mehr überhand. So wurde hier am 9. eine durchaus unpolitische und unsozialistische Generalversammlung der Tischler- Gewerks: Krantentaffe ver boten, nachdem sie vorher erlaubt worden war. Wie die, ma türlich nicht verbotene, Krankenkaffe nun ihre Geschäftsangelegen heiten wird statutengemäß erledigen können, ist nicht recht faßlich; aber um folche Bagatelle kümmert sich unsere Polizei nichts. sind

Liſchler jinb, Arbeiter, und, jeber Arbeiter iſt, der Sozialbemptratie oder doch wenigstens der Unzufriedenheit verdächtig, ergo tann man die Arbeiter nicht streng genug halten das ist so die Polizeilogik. Und sie ist nicht ohne Berechtigung; die Frage ist nur, ob durch solche Behandlung nicht das Gegentheil vom Ger wünschten erreicht wird. Ich glaube, wir können das ruhig ab warten und schließlich zufrieden sein! the 50

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Auch in den Provinzen find wiedern mehrere Verbote erfolgt: So verbot die Regierung in Kassel die" Justitia " nämlich nicht die bekannte Olympbewohnerin dieses Namens, welche ja schon längst aus Preußen- Deutschland ausgewiesen und unter strengstem Rückkehrperondern eine in Sorten­of aldub it

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heim neubegtfindete periodische Druckschrift dieses Titels. Die Polizeidirektion in Posen aber untersagte gar dem freireligiösen Prediger Reichenbach aus Breslau einen religiösen Vortrag. Reichenbach war nämlich Redakteur der Zeitschrift, Freie deutsche Warte" welche vor einiger Zeit unter allgemeinem Aufſehen auf Grund des Sozialistengesetzes berboten wurde, während sich in ihr doch auch nicht aut allerentferntesten sozialistische, geschweige denn auf gewaltsamen Umsturg" gerichtete Bestrebungen geltend machten. Dieses famose, wahrscheinlich selbst vor der berüchtigten Reichskommission nicht Stand haltende Verbot benützt nun die Polizei dazu, um zu deduziren: ein Mann, der einmal Redakteur einer als sozialdemokratisch unterbifickten Zeitung gewesen, ist natürlich ein Sozialdemokrat und es ist anzunehmen, daß er auch in einem religiösen Vortrag sozialistische Agitation treibt. Diese tre Annahme" aber genügt nach dem Ausnahmegesetz vollkommen zum Verbot einer Versammlung" ase.d

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Noch ein anderes Verbot, wenn auch etwas anderer Art, muß ich erwähnen. Die vom hiesigen Polizeipräsidium vollkommen un­gesetzlich geübte Theater- Zensur hat der Direktion des National theaters die Aufführung des Laube'schen Prinz Friedrich" Xaubefchen» Prins Friedrich" verboten. Das Verbot stüßt sich auf eine von Anno Tobak her: rührende Kabinetsordre, nach welcher, Mitglieder des Herr scherhauses" hlauch solche, die der Geschichte an

gehören! ohne spezielle Erlaubniß nicht auf die Bühne

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gebracht werden dürfen Die- Polizeibehörde betont, sie wisse sehr wohl, daß das Laube'sche Schauspiet bereits in Berlin wie derholt anstandslos aufgeführt, wurde sie halte es nun aber trotzdem für angebracht, jenes Verbot eintreten lassen zu müssen. Mettere Berliner chuimien ſich bielleicht, baß auf Grund derselben Aeltere Berliner entfinnen fich vielleicht, daß auf Grund derselben Kabinetsordre viele Jahre hindurch auch die Aufführung von Guztow's Zopf und Schwert auf Berliner Bühnen verboten war. Gutzkow meinte damals, et habe, als er ein Stüd preußi scher Geschichte dramatiserte; es wirklich nicht umsonst 3opf und Schwert" geheißen. Wer weiß, ob die famose Rabinetsordre nicht demnächst auch auf die Geschichte ausgedehnt und den Hi­ftorifern aufgegeben wird, ihren Schilderungen von Hohenzollern Pflanzen die von den Epigonen der einnehmenden Herrscherfamilie gewünschte Auffassung zu Grunde zu legen!

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An dieselbe Zeit, in deren Geist jene Kabinetsordre geschrieben ist, erinnert der Herensabath, welchen die Pfaffen aller Kaliber nun schon seit Wochen in hiesiger Metropole der Intelligenz Metropole der Intelligenz aufführen. Die Generalsynode und die Judenheye ein vortreffliches Brüderpaar, das einander vollkommen weith ist Und der Protektor der Generalsynode, der Kultusminister Putt­kammer, der so eifrig beschäftigt ist, das uferlose Meer blos humanit rer allgemeiner Bildung" einzudämmen und auszuschöpfen und an seine Stelle den lieblichen See der aus dem Ewigen stammenden und in's Ewige zurückführenden Religiosität setzen, reicht entzückt dem Ehrenpräses der Anti- Semiten- Liga, Herrn Stoder, ben ein begeisterter Junker neulich in feierlicher Versammlung als Luther der Neuzeit proklamirte, die christliche Bruderhand, um Arm in Arm mit ihm das Jahrhundert in die Schranken zu fordern. Um nur nur noch ein Wort über die Antisemitenliga zu verlieren, so ist es überaus bezeichnend, daß während die Behörden der auf's Raffinirteste betriebenen Judenheze mit Gemüthsruhe und Schmunzeln zusehen und alle mündlichen und gedruckten Aufheßereien verschiedener Gesellschaftsklassen gegen einander" seitens der ſemitenhassenden Pfaffen passiren lassen neulich ſofort nach dem Erscheinen einer das Treiben der Judenz heyzer geißelnden Brochure" Hep, Hep oder füß- saure Stöckerei" deren Auslage in den Schaufenstern Serboten worden ist als öffentlicher Unfug"! Es geht doch geht doch nichts über die Gleichheit vor dem Gesetz ", diese wahrhafte und achte égalité", pie fie 1119 ID POHO HE General Manteuffel unlängst nannte!

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Um aber von diesen Schnurrpfeifereien wieder auf Ernsteres zu kommen: Einen neuen Beweis für die Zunahme des Nothstandes und der Verarmung dahier liefert die big neueste Veröffentlichung des Magistrats über den Geschäftsbetrieb des städtischen Leibhauses. Derselbe ist in den letzten Jahren wieder fortwährend im Steigen begriffen. Während in Während in früheren Jahren die immerhin beträchtliche Anzahl von über 80,000 in beträchtliche Anzahl von über 80,000 Pfändern eingeliefert wurde, ging die Zahl im Anfange der siebziger Jahre wohl in Folge der besseren Arbeitslöhne und der vielen neu etablirten Rückaufsgeschäfte jo bedeutend zurück, daß bedeutend zurück, daß im Laufe des Jahres 1874 nicht ganz 37,000 Pfänder belichen waren, Jim vergangenen Jahre ist Sagegen, Di die Zahl der ein­gegangenen Pfänder wieder auf ca. 95,000 gestiegen und die selbe wird wahrscheinlich im laufenden Jahre noch bedeutend überschritten werden! Die allerdrastischste Bestätigung des herrschenden Elendes aber ist die Thatsache, daß am 4. dies Abends ein arbeits- und obdachloser Arbeiter, Namens Micland, auf offener Straße( Prenzlauerstraße) Hungers starb! 156 Altona , 4. November. Am. 28. Oktober fand hierselbst vor dem neuen Landgericht der große Prozeß gegen 13 Genossen wegen Majestätsbeleidigung und Uebertretung des Sozialisten gesezes statt, weil sie gemeinschaftlich Ein Exemplar der schrecklichen Freiheit" abonnirt und gelesen hatten! In der That ein fürchterliches Verbrechen! Da der Prozeß nicht nur an sich interessant, sondern auch von prinzipieller Wichtigkeit hinsichtlich des Haltens und Verbreitens" verbotener Schriften, also vor Allem unseres Parteiorgans, Sozialdemokrat, it so erscheint eine etwas eingehendere Behandlung desselben sicherlich angezeigt, di

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Zu Anfang September hatte unsere Bolizei fast gar nichts anderes mehr zu thun, als bei allen bekannten Sozialisten Haus suchungen vorzunehmen und, als ein, Eremplar der benannten Beitung gefunden wurde, die Leute so lange moralisch zu foltern, bis sie ein Geständniß erpreßte. Daraufhin sperrte man, dann circa 20 Personen ein, von denen jedoch einige nach 14tägigem bas Sejen der Seinung, nicht nachweiſen konnte und man wegen Brummen wieder freigelassen werden mußten, weil man ihnen

per nachweislichen Annahme von Geldern für die Familien Aus gewiesener eine Antiage, doch nicht risfiren wollte. Beiläufig ist hier zu bemerken, daß durch diese angestrengte Thätigkeit des Kriminal Polizeikommissars, Engel und seiner Untergebenen das heilige Eigenthum, resp. die besitzende Klasse in die größeste heilige Eigenthum, resp. die besitzende Klasse in die größeste Gefahr gekommen sind; denn da man vor lauter Sozialisten. perfolgung teine Zeit meh hatte, bie Diebe und Gauner zu beobachten, verübten diese während dieser Beit) regelmäßig jede Woche mindestens 3. Einbrüche, ohne daß jemals, ein Thäter Woche mindestens 3 Einbrüche, ohne daß jemals ein Thäter abgefaßt worden wäre, und nur der Hamburger Kriminalpolizei the anten, daß die gut organisirte Bande, endlich left zu genommen, wurde. Nach Berlauf von ca. 3, Wochen sollte am 25. September, die Anklage gegen die, 13 Sozialdemokraten, por dem Amtsgericht auf Grund des Ausnahmegesetes erhoben werden. Während deffen waren aber in Hannover einige desselben, Ber: gehens, angeklagte Genossen megen Majestätsbeleidigung verurtheilt worden, welches Verbrechen sie als Verbreiter" der in bersiFreiheit" augeblich enthaltenen Wajestätsbeleidigungen, be gangen haben sollten. Sobald unser hiesiger Staatsanwalt von dieser Berurtheilung hörte, die feine kühnstenhoffnungen noch übertraf. folgte er natürlich eiligst dem erhabenen Beispiel, seines Hannoverischen Kollegen, und erhob gleichfalls, Anklage auf Majestätsbeleidigung ( indem, fie an Stelle des ihr leider nicht erreichbaren. Redakteurs die Leser für den Inhalt des Blattes verantwortlich machte) und erklärte das Amts( Schöffen-) Gericht für inkompetent zur Abur theilung des Verbrechens"(!) Das Gericht, stimmte bem natürlich zu die Gefangenen wurden wieder abgeführt und mußten abermals bis zum 28. Ottoben im Kerter schmachten; denn, perf geblich waren alles Anträges auf: vorläufige Entlassung gegen Raution wegen der Ungeheuerlichkeit des Verbrechens mußten bie angefagten, under benen fich mehrene Pleinen Geschäftssente und 6 Familieuväter befanden, zuhig in ihrer Einzelhaft Scaffee­Hohnen sortiren. nobis sa

Endlich erschien der 28. Oktober, der eine richterliche Entschei bung, herbet führen dollie Brüb um 10 Uhr war der Gerichts, boum 10.

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faal bereits gefüllt und mehrten fich die Zuhörer von Stunde 84 Stunde, so daß um Uhr, als in die Verhandlung ein­getreten wurde, nicht allein der Saal, sondern, selbst korridore der infamen Behandlung meistentheils bleich und leidend aus. und Treppen überfüllt waren. Die Angeklagten, saben in Folge Als Bertheidiger hatten sie drei bewährte Rechtsanwälte; Dr. Brinkmann aus Kiel , Dr. Türkheim aus Hamburg und Rechte anwalt, Wedekind von hier. Als aber in die Berhandlung ein getreten werden sollte, stellte der Staatsanwalt Goschuff( früher Berlin ) den Antrag, die Oeffentlichkeit auszuschließen, der in geheimer Situng( wie verlautet) damit, motivirt wurde, daß einmal Sitte und Moral Gefahr drohe und anderentheils die starke Ansammlung des die Gesinnung der Angeklagten thei­lenden Publikums für Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung

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fürchten lasse! Zwar erhob Dr. Türkheim hiegegen Protest, in­dessen entsprach der Gerichtshof dem Antrag und das Publikum wurde wie. Schuljungen nach Hause geschickt. Deßhalb und da die Berichterstatter der Bourgeoispresse, welche anwesend bleiben konnten, wohlweislich über die berunglückte Verhandlung nichts ver öffentlichten, ist es mit nur möglich, in kurzen Zügen das mit zutheilen, was ich später von den Angeklagten selbst in Erfah­rung bringen konnte.

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In der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß die Angeklag dontal proff,( den S teit, die sich bis auf einen einen( den Schriftfeßer Maß) kennen, weil fie Mitglieder eines Vergnügungsclubs waren, für sich das Blait abonnirt hatten und unter sich zirkuliren fießen, so bft es die Poſt ihnen zukommen ließ( was nicht immer der Fall war). Daß alle 12 hineinfielen, haben sie nur dem Umstand zu ver­danken, daß die Briefe bei der deutschen Post nicht sicherer sind, als die( mit Silber beschlagene) Bibel auf dem( unbewachten) Alfar". Altar" Gefunden hatte, die Polizei nur 3 Nummern( bei 13 Mann!) Provinzialforrespondenz do Mann!) Provinzialforrespondenz Staatsanzeiger und Volks freund froßdem hatte aber der Staatsanwalt die Kühnheit, seine Anklage auch auf eine Anzahl anderer Nummern mit zu begründen! Indessen nahm er von diesem Vorhaben ſpäter doch Abstand. Die Anklagerede des Staatsanwalts( der indessen in seinen Ausführungen jedenfalls anständiger war, wie sein früherer Kollege Neumann Kollege Neumann es gewesen sein würde) war ein Meiſterſtüd von Sophistit. Was der Ankläger nicht beweisen tönnte, deckle er mit den Worten: man ŋat der Menſch nidji Alles angenommen! Goger, bağ bie Leute nicht ämmtliche Blätter erhalten haben müßten, weil er selbst ein Exemplar des Be Blattes abonnirt hatte auf den Namen eines der Angeklagten und die Post dies regelmäßig an den Untersuchungsgefangenen v. Bein der Gefängniß Behörde überlieferte!! Ferner stand für ihn durch Annahme" feft, daß die Angeklagten die selben Ansichten und Gesinnungen über einzelne gravirende Sa chen hegten wie der Verfasser, wenn sie die Nummer auch gar nicht gelesen hatten u.. w. Kurz ,, man fönnte annehmen daß die Angeklagten, die noch nie, eine Strafe erlitten, zu allen rdentlichen Schlechtigkeiten und Schandthaten fähig waren, weil sie Sozialdemokraten waren. Der langen Rede kurzer Sinn war denn auch dem entsprechend der am Schluß gestellte Antrag, die Angeklagten e zu in Summa 145 Monaten Ge­91279 0700 110 fängniß( 1 Mann 15 Monate, 8 Manu je 1 Jahr, 1 10 Monate und 3 je 8 Monate) zu verurtheilen.

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Die 3 Vertheidiger, von denen Dr. Türkheim zuerst das Wort nahm, fielen nun über die Armenjündersuppe, die der Herr Groschuff eingebrockt hatte, her und wiefen die ungenießbaren und unverdaulichen Substanzen, aus denen sie zusammengebraut war, aufs trefflichste nach. Nichts wurde da dem ſtrebjamen Holte nach Staatsanwalt geschenkt, weder die fehlende Logik noch die vielen unbegründeten man kann und muß annehmen". Die Haupt einwände, welche die Vertheidigung geltend machte und welche auch von dem Gericht anerkannt wurden( trotzdem der Staats anwalt nach jedem Vertheidiger noch zweimal das Wort nahm manager waren, daß den Angeklagten nicht bewiesen worden ist: 1) daß ſie die inkriminirten Stellen, welche angeblich Majestätsbeleidi gungen enthalten, gelesen haben; 2) daß sie wußten, daß in den Blättern, in denen sie gelesen batten, derartige Beleidigungen enthalten waren und trotzdem das Blatt weitergaben. Es fehlte ihnen mithin das Bewußtsein einer strafbaren Handlung und daher auch die böse Absicht, die zu einer Bestrafung erfor derlich iste posodni pun& ised qui du ab

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Hiebei wurde mit gutem Erfolg der von Dr. v. Schwarze suis dem Väter des Sozialistengesetzes, wie ihan ihn bezeichnete dr zu dem Geseze geschriebene Kommentar in Anwendung gebracht und das von ihm gegebene Beispiel:" daß wenn Jemand in einer Wirthschaft in einem dort ausliegenden Blatte eine Majestäts­beleidigung Wiest und das Blátt um das ihn sein Nachbar bittet, Diesem weiter gibt, der sich dabei einer Verbreitung der Majestäts beleidigung nicht schuldig macht, weil er kein Recht hatte, das Blatt, welches zum Léfen bér Gäfte bestimmt war, jenem Gaste vorzuenthalten von den Richtern auch in diesem Falle für zutreffend erklärt. Nachdem die Plädoyers beendigt waren, wurde nach einer fargen Berathung des Gerichtshofes und nach Wie derherstellung der Deffentlichkeit das Erfenntniß püblizirt, welches, wie Sie mittheilten auf oftenlose Freisprechung der Angeklagten von der ihnen zur Last gelegten Beschuldigung wegen Webertretung des Sozialistengefeßes wie auch der Viajestäts beleidigungen lautete.pujat bilinot stan om n siden

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Dies Erkenntniß wurde damit motivirt, daß der Gerichtshof bet der Zuwiderhandlung gegen das Sozialistengések weder sub jektiv den" Dolusu erkennen vermocht hätte, noch objektiv vie Thatsache als nachgewiesen ansat. infichtlich der Verbreitung der Majestätsbeleidigung würde vom Vorsitzenden, wie bereits bemerkt, auf das Beispiel aus Schwarze's Kommentar hingewiesen und ats thatsächlich erwiesen angesehen, daß das Abonniren von jener Gesellschaft auf 1 Eremplar B. B. nicht erfolgt war, uni den Inhalt desselben in's größere Publikum( öffentliche Verbrei tung) gelangen zu laffen, sondern daß es geschehen war, um an jében Einzelnen, der gewillt war, bas Blatt so wie so zu lesen, Basselbe zu einem Billigen Preis gelangen zu lassen. Wenn nun auch wirklich erwiesen worden wäre, was nicht der Fall war, so wurde weiter deduzirt daß der einzelne Leser die Ma­referencebigung ergs ny batte, to date et hoch moraliſch ver jestätsbeleidigung erkannt hätte, so wäre er pflichtet gewesen, das Blatt, welches nicht sein alleiniges Eigen­thumi war, weiter zu geben und könne hierin wohl eine mit Be­wußtsein begangene, aber gesetzlich straflose Verletzung der Ehr erbietung, aber feine Berbreitung einer Majestätsbeleidigung erblickt werden! Dieser richterliche Entscheid ist von großer Wichtigkeit, da hiedurch ausgesprochen ist: 1) daß ein gemeinsames Abonnement auf eine verbotene 3eitschrift an sich und ohne weitergabe des verbotenen Blattes an Nichtabonnenten feineswegsefne ftrafbate Ver. Breitung darstellt, fondern durch das Gesetz eben fowenig verboten ist, als ein Abonnement einer folchen Schrift féitensernes Einzelnen; und 2) daß die Thatsache der Weitergabe einer ein beliebiges Verbrechen"" enthaltenden Zeitung an Mitabon­nenten keine Theilnahme an dem betr. Verbrechen involvirt, selbst wenn es nachgewiesen wäre, daß der Weitergeber bie betreffende Stelle gekannt hat, und insbesondere dann nicht, wenn dem Wes­