Erscheint
wöchentlich einmal
in
Verlag
M: 15.
Der Sozialdemokrat
Internationales Organ
Sonntag, 11. April.
Avis au die Korrespondenten und Da der Sozialdemokrat" sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich verboten ist, bezw verfolgt wird und die dortigen unhrben fich alle Mühe geben, unsere Berbindungen nach jenen Sändern möglichst zu erschweren, resp. Briefe von dort an uns darf unsere Zeitungs- und sonstigen Sendungen nach dort abzufangen, jo ist die äußerste Vorsicht im Postverkehr nothwendig und berf teine Borsichtsmaßregel versäumt werden, die bort liber den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt der Sendungen zu täuschen, und legtere badurch zu schügen. haupterforderniß ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten
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1880.
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Wähnt Ihr den Sturm drum ferner? Ich glaube, er ist nah, Seitdem durch das Gewölke ich Blitzeszucken sah.
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Jm Osten an der Newa schaut hin das Sturmsignal! Magnetisch aus der Scheide hebt's westwärts schon den Stahl, Die Wetter zieh'n zusammen, die Kämpfer ziehn zu Hauf, Glück auf den Weg Ihr Herren, die Republik steht auf! Georg Hammer.
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Was thun?
Neue Folge. II.
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Wir haben also einen Staat, in welchem der Sozialismus zur unbedingten Herrschaft gelangt ist, während in allen übrigen zivilifirten Staaten noch die alte Ordnung der Dinge, d. h. das alte Wirthschaftssystem in Verbindung mit welchen -besteht. Welche Mittel wird nun unser Staat ergreifen, um einerseits seine innere und anderseits nach Außen eine Stellung einzunehmen, welche die Kollision der alten und neuen Wirthschaftsordnung zu Gunsten
politischen Formen, ist hier gleichgültig Einrichtung nach den Brinzipien des Sozialismus zu gestalten
der Legteren löst und überhaupt sein Gedeihen sichert?
Was die Neuordnung der innern Verhältnisse betrifftich beschränke mich hier rein auf das wirthschaftliche Gebiet, dieser Stufe ökonomischer Entwicklung entsprechende administrative, po
beschränke mich hier rein auf das wirthschaftliche Gebiet, biefer
litische, Bildungs: 2c. Institutionen als selbstverständlich voraus
Unsere Vertrauensadressen sind bekannt. Briefmarken aller Länder werden für voll angenommen. Größere Beträge in Papiergeld oder Post- Ein- setzend zahlung.
Die Expedition des„ Sozialdemokrat".
Flugschriften- Fonds.
so möchte es jedenfalls als das Einfachste erscheinen,
so möchte es jedenfalls als das Einfachste erscheinen, durch die ganze, gründlich verpfuschte alte Rechnung einen resoluten Strich zu machen und frisch zu beginnen, d. h. sämmt liche Produktionsinstrumente durch einen gesetzgeberischen Akt
aus dem unberechtigten Besitz der Einzelnen in den der Gesammtheit überzuführen und so an Stelle der anarchischen Privatprobuktion die planmäßige Kollektivproduktion zu sehen. Aber wenn die Geschichte auch an gewissen großen Wendepunkten ihren gewohnten gleichmäßigen Schritt beschleunigt und zahlreiche Hindernisse, die sie sonst bedächtig abträgt, im energischen VorwärtsHreben mit Einem Tritt nieberwirſt, jo tennt sie bogh teine Calti: so doch
Johannes B. 5,-;. 1,10 x; 7,-; St.O. Peter 2,50; Freunde A. O. F., Pfalz 2.-; J. Sch., Augsburg 10,-; C. A. Pot in O. 2 ,; 3 ,; Ag. d. B'schen Mgpln. Fbg 6,-; J. K. A. 5,-; Fürth ult??? 24,10; Pole in Best( ö. W. fl. 1,30) 2,17; Von der nasen - königlichen Familie, Tafelreft-80; Indirekt T- 3.40; früher eingegangen: mortali, und wer fie je dazu nöthigen wollte, hat es schwer zu zusammen: Mt. 235,62.
168,55;
Fonds zur Unterstüßung
büßen gehabt. In der ersten Zeit unseres Staates wird nothwendig ein Uebergangszustand eintreten müssen, in welchem das Alte, das Privateigenthum an den Produktionsinstrumenten, noch Platz findet, wobei es sich freilich von selbst versteht, daß möglichste Garantien gegen seinen bisherigen, dem Gemeinwohl schädlichen Einfluß und für sein successives Erlöschen geschaffen
werden.
der Opfer des Sozialistengesetes. Den Opfern des Sozialistengesetzes als Zeichen ihrer Theilnahme, Arbeiter von Nyon 10,20; Vom greulichen Freikorps auf dem Zürichberg In Bezug auf die so fortge Befizergreifung von Produktionsin Vevey 4,-; Selbstbesteuerung, Liste 1, vom 13. März bis mit schon öfter erörterte Regel maßgebend sein, daß sie bei allen Bell( 30 fr. öftr.)-, 44; Bon einer sozialrevolutionären Märzfeier instrumenten seitens unseres Staates wird im allgemeinen bie instrumenten seitens unseres Staates wird im allgemeinen die
gesammelt hundert Centimes
3. April( Fr. 23,20) 18,50;
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-ger
zusammen Mt. 34 99 Bisher eingegangen Mt. 12,721 01 Gesammteingang Mt. 12,756-
Allgemeiner Wahlfonds.
Bon den Gen. in Brg.( Rothwein) 8,10; St. D. durch Peter 2,-;
früher eingegangen 39,90;
zusammen Mt. 50,-
Ihr sitzt auf stolzen Thronen, die Zügel in der Hand, Und lenkt nach Eurem Willen das schöne deutsche Land, Und lenkt es hin und wieder und lenkt's daß Gott erbarm! Das Volk vom ew'gen Lenken wird matt und krank und arm. Das Bolt, das todesmuthig die blut'gen Schlachten schlug, Die fadenschein'gen Banner zu neuem Glanz Euch trug, Das, wuthberauscht und hungernd, noch sterbend für Euch focht, Euch um die Todtenschädel den frischen Lorbeer flocht.
Euch, denen gar so willig das Volk solch Opfer gibt, Euch stell' ich drum die Frage:" Habt Ihr es je geliebt?
Habt Ihr
bon Gottes Gnaden"
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wohl je danach gefragt,
wirklich konzentrirten Betrieben zu erfolgen habe, während mangel haft konzentrirte Branchen und solche, welche ihrer Natur nach schwer konzentrirbar sind, zunächst unter der Aufsicht des Staates bem Privatbetrieb und vor allem dem Wirkungskreis der Kommune zu überlassen sind. Es ist keineswegs der Zweck dieser Abhandlung, all die verschiedenen Produktionen unter den erwähnten Gesichtspunkten zu betrachten; es werden sich zu dieser Aufgabe andere, kompetentere Federn finden und haben sich zum Theil schon gefunden. Um aber die Grundsäße, nach welchen meiner Idee nach sowohl die sofortige Expropriation, als insbesondere die Unschädlichmachung, Unterordnung unter den allgemeinen Betriebsplan und allmälige Ueberführung in den Kollektivbesitz vorläufig noch in Privathänden befindlicher Produktionsmittel zu erfolgen haben, wähle ich einen wichtigen Produktionszweig, die Landwirthschaft, als Beispiel.
Ueber die Nothwendigkeit des Kollektivbesizes von Grund und Boden braucht man unter Sozialisten so wenig ein Wort zu verlieren, wie über dessen Rechtmäßigkeit; aufmerksam zu machen ist aber darauf, daß die Sicherung der unentbehrlichsten Lebens: bedürfnisse in unserm isolirtem sozialistischen Staat in Folge der Möglichkeit, wenn auch nur vorübergehender, ganz oder theilweiser Zufuhrstockung durch feindliche Maßregeln der kapitalistischen Nachbarstaaten noch nothwendiger als sonst, zeitweilig zu einer wahren Lebensfrage werden kann. Trotzdem ist es sehr zweifel
troß seiner großentheils bedeutenden Bedrängniß und Noth mit der größten Zähigkeit an seiner Scholle hängt, würde, trotzdem seine Enteignung nur eine rein nominelle wäre und es dafür thatsächliche Vortheile erränge, ohne weitere Einsicht in unserm Staat nicht seinen Wohlthäter, sondern seinen Todfeind erblicken und demselben nicht nur passiven, sondern auch sehr aktiven Widerstand leisten.
Der von uns vorgestellte Staat wird also in seinen Besitz zunächst nur die schon vorhandenen öffentlichen Güter nehmen, also alles Staatseigenthum, das Kirchen, Schul- und sonstiges Stiftungseigenthum und die Gemeindegüter. In wieweit und nach welcher Maßgabe auch der private Großbesitz zur fofortigen Expropriation heranzuziehen sein wird, resp. ob dies in Hinblick auf die nachfolgend dargelegten, die schnelle Vergrößerung des Kollektivbesizes sichernden Grundsäße, welche unser Staat dem fortbestehenden Privatgrundbesitz gegenüber zur Anwendung bringt, überhaupt nöthig ist, wird auf den speziellen Fall ankommen und will ich hier nicht erörtern.*)- Durch diesen Besitz der öffentlichen Güter hat- wenn derselbe zentralisirt ist, was heute nicht der Fall der Staat schon einen gewichtigen Einfluß auf die landwirthschaftliche Produktion, einmal in Folge der Vortheile rationellen Großbetriebes und dann durch die ökonomische Hebung seiner Arbeiter,- ein Einfluß, der freilich erst durch anderweitige, nachher zu erläuternde Bestimmungen maßgebend werden kann.
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Die bedeutend größere Menge des Bodens befindet sich also immerhin noch im Privatbesiz. Welche Maßnahmen hat nun unser Staat zu treffen, um diesen Privatbesitz nicht nur zu hindern, daß er in der bisherigen Weise dem öffentlichen Wohl schädlich Um diese Frage präzis beantworten zu können, muß ich vor allem eine Gegenfrage stellen: Was verschafft dem Privateigenthümer von Produktionsmitteln die Möglichkeit, letztere zum Schaden der Allgemeinheit zu gebrauchen? Nun, wird man erwidern, eben der Umstand, daß diese Produktionsmittel sein Eigenthum" find, mit dem er anfangen kann, was er will. Diese Antwort ist im allgemeinen vollkommen richtig, genügt
werde, sondern ihn zu zwingen, demſelben dienſtbar zu ſein?
aber im einzelnen und speziell für unsern Fall keineswegs.
Der Begriff, Eigenthum" ist kein ein für allemal feststehender, vielmehr ist er von den verschiedenen Zeiten und Völkern sehr verschieden aufgefaßt worden, wobei dem unumschränkten römisch- rechtlichen Eigenthumsbegriff des jus utendi et abutendi und jus quæ cuique rem suam negligere licet( den die Eigenthumsfanatiker noch heute am liebsten zur obersten unnahbaren, außer aller Diskussion stehenden Gottheit erklären möchten)
praktisch nach zeitlicher und örtlicher Ausdehnung das ge= ring fte Wirkungsgebiet zukommt. Fast überall erlitt und er= leidet das Eigenthumsrecht zahlreiche Einschränkungen, die häufig fogar so weit gehen, dem Eigenthümer im Interesse des öffent lichen Wohles jede Disposition über sein Eigenthum( mit Ausnahme des Veräußerungsrechtes) zu nehmen. Die Vergangenheit, die bei den Griechen, Römern 2c. Beispiele des unbestrittenen
Verfügungsrechtes des Staates, d. h. der Allgemeinheit über den Besitz des Einzelnen, genug böte, ganz beiseite laſſend, will ich nur einen prägnanten derartigen Fall aus der Gegenwart an führen. Nach den neuesten Forstgesetzgebungen Desterreichs und Württembergs( nach deren Ausdehnung auf alle Kulturstaaten die Forstmänner streben) darf der Eigenthümer eines Waldes in demselben ohne Erlaubniß der Forstaufsichtsbehörde absolut gar keine Veränderung vornehmen. Hält die Forstbehörde aus forstwirthschaftlichen Gründen eine Holzfällung für schädlich, so darf brauchte er das Holz auch noch so dringend; ist dagegen ein der Eigenthümer keinen einzigen seiner Bäume schlagen, und Hieb nöthig( z. B. wegen Ueberständigkeit), so muß ihn der Eigenthümer ausführen, wenn er auch gar keine Lust dazu hat. Das, was das Privateigenthum an Produktionsinstrumenten am gefährlichsten für die Allgemeinheit macht, nämlich die vollkommen freie Verfügung, es gut oder schlecht zu gebrauchen, ist ihm so genommen; es kann der öffentlichen Wohlfahrt nicht nur nicht entgegenhandeln, sondern muß ihr in allen Dingen dienen. Geblieben ist dem Eigenthümer nur das den Grundbestandtheil des Eigenthumsbegriffes ausmachende Recht, früher oder später aus seinem Eigenthum" einen der Gesammtheit nicht zukomBeschränkungen keineswegs nach Belieben vergrößert werden kann, aber immerhin noch ein wesentliches Vorrecht dem Nichtbefizenden gegenüber bildet.
Ob dieses Volk der Wahnwitz, ob es der Hunger plagt?" Nein! Denn mit Eurem Herrschen entschlugt Ihr Euch der Noth, haft, ob in unserem Staate sofort das gesammte Land oder auch menden, separaten Nußen zu ziehen, der zwar in Folge jener
Indeß das
Volk Statt endlich einzugreifen mit aller Eurer Macht,
geknechtet stirbt hundertsachen Tod;
Habt Ihr ihm neue Henker und Ruthen nur gebracht.
Und finnt, wie Ihr den Beutel ihm fortan schneller leert, Ein fürstlicher Gedanke, der wahrlich Ruhmes werth. Doch scheint Ihr auch zu wissen, was Ihr dem Volke seid, Ihr suchtet gute Dedung für eine trübre Zeit. Fünfhunderttausend Krieger, gezeugt von unfrem Blut, Bewachen Eure Häupter und Euer Herrengut. Sonst schlug das Herz des Volkes für manches Herrscherhaus; Glück zu, Ihr bliest die Flämmchen zur guten Stunde aus. Volksliebe! Ja, Ihr kanntet als Wahn fie längst und drum
Wohlan, so mögt Ihr wähnen, daß Macht Euch besser schützt, Da Jhr das morsche Thronwert aufs Bajonnet gestützt.
nur dessen überwiegender Theil in den Kollektivbesitz übergehen können wird. In England, vielleicht auch in Italien , wo schon heute fast die gesammte Bodenfläche von einer geringen Anzahl Großbefizern monopolifirt ist und die Kleinbesitzer kaum in Betracht kommen, wird die Expropriation der Expropriateurs" teine Schwierigkeit machen, und der Staat ohne erheblichen Widerstand, sozusagen auf Einen Schlag, Befizer des gesammten Landes werden( denn die den Kleinbesitzern vielleicht gewährte Ausnahme wird ohne jeden gefeßlichen Zwang blos durch die Natur der neuen Wirthschaftsordnung bald ein Ende nehmen). Für die zersplitterten Bodenverhältnisse Frankreichs und Deutschlands aber das Gleiche zu fordern, würde selbst die Entwicklung einiger fünftiger Jahrzehnte vorausgesett- eine Absurdität sein. Das ganze Mittel- und Kleinbauernthum, das
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Halten wir diese Eigenthumsdefinition fest( man sieht, daß wir keineswegs lauter so ganz unerhörtes" und„ Niebagewesenes" einführen wollen, vielmehr nach jeder Richtung blos an schon vorhandene Zustände anknüpfen, viele schon in der heutigen " Ordnung" existirende Keime nur zu entwickeln brauchen), so ist die Aufgabe, im Uebergangstadium einen modus vivendi zwischen dem sozialistisch organisirten Staat und dem Privateigenthum zu schaffen, der die nöthigen Garantien für das öffentliche Wohl
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*) Indessen werdendie Kolossalgüter, die fürstlichen und adelichen Fideikommisse 2c. wohl jedenfalls sofort einzuziehen sein.