Erscheint
wöchentlich einmal
in
Verlag
A. Herter, Industriehalle
Riesbach- Zürich
Der Sozialdemokrat
Poffendungen formbaj
franco gegen franco.
Gewöhnliche Briefe
Doppelporto.
N: 15.
Internationales Organ
Sonntag, 11. April.
Avis au die Korrespondenten und Abonnenten des„ Sozialdemokrat". D
Da der Sozialdemokrat sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich verboten ist, bezw verfolgt wird und die dortigen Behörden sich alle Mühe geben, unsere Verbindungen nach jenen Ländern möglichst zu erschweren, resp. Briefe von dort an uns und unsere Zeitungs- und sonstigen Sendungen nach dort abzufangen, so ist die äußerste Vorsicht im Postverkehr nothwendig und darf keine Vorsichtsmaßregel versäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt der Sendungen zu täuschen, und letztere dadurch zu schützen. Haupterforderniß ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten
Abonnements
werden nur beim( Berlag und dessen bekannten Agenten entgegengenommen und zwar zum voraus zahlbaren Bierteljahrspreis von:
Fr. 2. für die Schweiz ( Kreuzband) Mt. 3. für Deutschland ( Couvert) fl. 1. 70 für Desterreich( Couvert) Fr. 2. 50 für alle übrigen Länder des Weltpoftvereins( Kreuzband).
Zuserate
Die dreigespaltene Petitzeile 25 Cts.
20 Pfg.
1880.0
als möglich an den Sozialdemokrat", resp. dessen Verlag felbft adreffiren, sondern sich möglichst an irgend eine unverdächtige Adresse außerhalb Deutschlands und Desterreichs wenden, welche sich dann mit uns in Verbindung setzt; anderseits aber, daß auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Rekommandirung. Soviel an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen, um trotz aller ent-. gegenstehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat" unsern Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern.
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Wähnt Ihr den Sturm drum ferner? Ich glaube, er ist nah, Seitdem durch das Gewölke ich Blitzeszucken sah.
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Im Osten an der Newa schaut hin das Sturmsignal! Magnetisch aus der Scheide hebt's westwärts schon den Stahl, Die Wetter zieh'n zusammen, die Kämpfer ziehn zu Hauf, Glück auf den Weg Ihr Herren, die Republik steht auf! sis Georg Hammer. nahme unseres Blattes bisher nicht ablehnten, auch die inspi ( Donjeg do
zur gef. Kenntniß, daß wir diejenigen, welche die An
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als Abonnenten für das laufende Quartal vortragen si na to ne un din sidusimensosie am erbin und Nachnahme mit Nr. 16 erheben werden, sofern Was thun? idshondual bis zum 15. ds. M. die betreffenden Abonnementsbeträge nicht eingesandt wurden.
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Unsern auswärtigen Abonnenten, Filialen, Vertrauensleuten 2c. legen wir ans Herz, Abrechnungen und Abonnementserneue rungen, soweit noch nicht erfolgt, ungesäumt zu bewirken, damit keine Unterbrechung in der Lieferung in der Lieferung
eintreten muß.
Unsere Vertrauensadressen sind bekannt. Briefmarken aller Länder werden für voll angenommen. Größere Beträge in Papiergeld oder Post- Einzahlung.
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10 nedod nas Neue Folge. II. Wir haben also einen Staat, in welchem der Sozialismus zur unbedingten Herrschaft gelangt ist, während in allen übrigen zivilifirten Staaten noch die alte Ordnung der Dinge, d. h. das alte Wirthschaftssystem in Verbindung mit welchen politischen Formen, ist hier gleichgültig besteht. Welche Mittel wird nun unser Staat ergreifen, um einerseits seine innere Einrichtung nach den Prinzipien des Sozialismus zu gestalten und anderseits nach Außen eine Stellung einzunehmen, welche die Kollifion der alten und neuen Wirthschaftsordnung zu Gunsten der Letzteren löst und überhaupt sein Gedeihen sichert? Was die Neuordnung der innern Verhältnisse betrifft ich beschränke mich hier rein auf das wirthschaftliche Gebiet, dieser Stufe ökonomischer Entwicklung entsprechende administrative, politische, Bildungs- c. Institutionen als selbstverständlich vorausfeßend so möchte es jedenfalls als das Einfachste erscheinen, durch die ganze, gründlich verpfuschte alte Rechnung einen resoluten Strich zu machen und frisch zu beginnen, d. h. sämmt:
Die Expedition des„ Sozialdemokrat". liche Produktionsinstrumente durch einen gesetzgeberischen Akt
Flugschriften- Fonds.
-F., Pfalz 2.-; J. Sch., Augsburg 10,-; C. A. Pot in O. 2 ,; Johannes B. 5,; R. 1,10 x; 7,-; St.O. Peter 2,50; Freunde A. O. 3 ,; Ag. d. B'schen Mgpln. Fbg 6,-; J. K. A. 5,-; Fürth ult??? 24,10; Pole in Best( ö. W. f. 1,30) 2,17; Von der nasen - königlichen Familie, Tafelrest 80; Indirekt T- 3.40; früher eingegangen: zusammen: Mt. 235,62.
168,55;
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Fonds zur Unterstüßung
der Opfer des Sozialistengesetzes.
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Den Opfern des Sozialistengesetzes als Zeichen ihrer Theilnahme, Arbeiter von Nyon 10,20; Vom greulichen Freikorps auf dem Zürichberg gesammelt hundert Centimes-, 80; Johannes B. 1,05; schl( 30 fr. öftr.) 44; Von einer sozialrevolutionären Märzfeier in Vevey 4,-; Selbstbesteuerung, Lifte 1, vom 13. März bis mit 3. April( Fr. 23,20) 18,50; zusammen Mt. Bisher eingegangen Mt. 12,721 01 Gesammteingang Mt. 12,756
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Allgemeiner Wahlfonds.
34.99
Von den Gen. in Brg.( Rothwein) 8,10; St. O. durch Peter 2,-; früher eingegangen 39,90; zusammen Mt. 50,-
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Ihr fist auf stolzen Thronen, die Zügel in der Hand, nidad: Und lenkt nach Eurem Willen das schöne deutsche Land, Und lenkt es hin und wieder und lenkt's daß Gott erbarm! Das Volk vom ew'gen Lenken wird matt und krank und arm. Isid
Das Volk, das todesmuthig die blut'gen Schlachten schlug, Die fadenschein'gen Banner zu neuem Glanz Euch trug, du Das, wuthberauscht und hungernd, noch sterbend für Euch focht, Euch um die Todtenschädel den frischen Lorbeer flocht.dung 2 Euch, denen gar so willig das Volk solch Opfer gibt,
Euch stell' ich drum die Frage: Habt Ihr es je geliebt? Habt Ihr von Gottes Gnaden" wohl je danach gefragt Ob dieses Volk der Wahnwitz, ob es der Hunger plagt?"
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aus dem unberechtigten Besitz der Einzelnen in den der Gesammtheit überzuführen und so an Stelle der anarchischen Privatpro. duktion die planmäßige Kollektivproduktion zu seßen. Aber wenn die Geschichte auch an gewissen großen Wendepunkten ihren gewohnten gleichmäßigen Schritt beschleunigt und zahlreiche Hindernisse, die sie sonst bedächtig abträgt, im energischen Vorwärts: streben mit Einem Tritt niederwirft, so kennt sie doch keine Saltimortali, und wer sie je dazu nöthigen wollte, hat es schwer zu büßen gehabt. büßen gehabt. In der ersten Zeit unseres Staates wird nothwendig ein Uebergangszustand eintreten müssen, in welchem das Alte, das Privateigenthum an den Produktionsinstrumenten, noch Platz findet, wobei es sich freilich von selbst versteht, daß möglichste Garantien gegen seinen bisherigen, dem Gemeinwohl schädlichen Einfluß und für sein successives Erlöschen geschaffen
werden.
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In Bezug auf die so fortge Bestbergreifung von Produktionsallgemeinen die instrumenten seitens unseres Staates wird i schon öfter erörterte Regel maßgebend sein, aß sie bei allen wirklich konzentrirten Betrieben zu erfolgen habe, während mangelhaft konzentrirte Branchen und solche, welche ihrer Natur nach schwer konzentrirbar sind, zunächst unter der Aufsicht des Staates dem Privatbetrieb und vor allem dem Wirkungskreis der Kommune zu überlassen sind. Es ist keineswegs der Zweck dieser Abhandlung, all die verschiedenen Produktionen unter den erwähnten
Gesichtspunkten zu betrachten; es werden sich zu dieser Aufgabe andere, kompetentere Federn finden und haben sich zum Theil schon gefunden. Um aber die Grundsätze, nach welchen meiner Jdee nach sowohl die sofortige Expropriation, als insbesondere die Unschädlichmachung, Unterordnung unter den allgemeinen Betriebsplan und allmälige Ueberführung in den Kollektivbesitz vorläufig noch in Privathänden befindlicher Produktionsmittel zu erfolgen haben, wähle ich einen wichtigen Produktionszweig, die Landwirthschaft, als Beispiel
Ueber die Nothwendigkeit des Kollektivbefizes von Grund und Boden braucht man unter Sozialisten so wenig ein Wort zu verlieren, wie über dessen Rechtmäßigkeit; aufmerksam zu machen ist aber darauf, daß die Sicherung der unentbehrlichsten Lebens: bedürfnisse in unserm isolirtem sozialistischen Staat in Folge der Möglichkeit, wenn auch nur vorübergehender, ganz oder theilweiser Zufuhrstockung durch feindliche Maßregeln der kapitalistischen Nachbarstaaten noch nothwendiger als sonst, zeitweilig zu einer wahren Lebensfrage werden kann. Troßdem ist es sehr zweifel
troß seiner großentheils bedeutenden Bedrängniß und Noth mit der größten Zähigkeit an seiner Scholle hängt, würde, trotzdem feine Enteignung nur eine rein nominelle wäre und es dafür thatsächliche Vortheile erränge, ohne weitere Einsicht in unserm Staat nicht seinen Wohlthäter, sondern seinen Todfeind erblicken und demselben nicht nur passiven, sondern auch sehr aktiven Widerstand leisten.
Der von uns vorgestellte Staat wird also in seinen Besitz zunächst nur die schon vorhandenen öffentlichen Güter nehmen, also alles Staats eigenthum, das Kirchen, Schul- und sonstiges Stiftungseigenthum und die Gemeindegüter. In wieweit und nach welcher Maßgabe auch der private Großbesitz zur fofortigen Expropriation heranzuziehen sein wird, resp. ob dies in Hinblick auf die nachfolgend dargelegten, die schnelle Vergrößerung des Kollektivbesites sichernden Grundsätze, welche unser Staat dem fortbestehenden Privatgrundbesitz gegenüber zur Anwendung bringt, überhaupt nöthig ist, wird auf den speziellen Fall antommen und will ich hier nicht erörtern.)- Durch diesen Besitz der öffentlichen Güter hat wenn derselbe zentralisirt ist, was heute nicht der Fall heute nicht der Fall der Staat schon einen gewichtigen
Einfluß auf die landwirthschaftliche Produktion, einmal in Folge der Vortheile rationellen Großbetriebes und dann durch die ökonomische Hebung seiner Arbeiter, ein Einfluß, der freilich erst durch anderweitige, nachher zu erläuternde Bestimmungen maßgebend werden kann.
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Die bedeutend größere Menge les Bodens befindet sich also immerhin noch im Privatbesit. Welche Maßnahmen hat nun unser Staat zu treffen, um diesen Privatbesitz nicht nur zu hindern, daß er in der bisherigen Weise dem öffentlichen Wohl schädlich werde, sondern ihn zu zwingen, demselben dienstbar zu sein? Um diese Frage präzis beantworten zu können, muß ich vor allem eine Gegenfrage stellen: Was verschafft dem Privateigenthümer von Produktionsmitteln die Möglichkeit, letztere zum Schaden der Allgemeinheit zu gebrauchen? Nun, wird man erwider, eben der Umstand, daß diese Produktionsmittel sein " Eigenthum" find, mit der er anfangen fann, was er will. Diese Antwort ist im allgemeinen vollkommen richtig, genügt aber im einzelnen und speziell für unsern Fall keineswegs.
Der Begriff, Eigenthum" ist kein ein für allemal feststehender, vielmehr ist er von den verschiedenen Zeiten und Völkern sehr verschieden aufgefaßt worden, wobei dem unumschränkten römisch- rechtlichen Eigenthumsbegriff des jus utendi et abutendi und jus quæ cuique rem suam negligere licet( ben die Eigenthumsfanatiker noch heute am liebsten zur obersten unnahbaren, außer aller Diskussion stehenden Gottheit erklären möchten) praktisch nach zeitlicher und örtlicher Ausdehnung das ge= ringste Wirkungsgebiet zukommt. Fast überall erlitt und erleidet das Eigenthumsrecht zahlreiche Einschränkungen, die häufig sogar so weit gehen, dem Eigenthümer im Interesse des öffent lichen Wohles je de Disposition über sein Eigenthum( mit Ausnahme des Veräußerungsrechtes) zu nehmen. Die Vergangenheit, die bei den Griechen, Römern 2c. Beispiele des unbestrittenen Verfügungsrechtes des Staates, d. h. der Allgemeinheit über den Besitz des Einzelnen, genug böte, ganz beiseite laffend, will ich nur einen prägnanten derartigen Fall aus der Gegenwart anführen. Nach den neuesten Forstgesetzgebungen Desterreichs und Württembergs( nach deren Ausdehnung auf alle Kulturstaaten die Forstmänner streben) darf der Eigenthümer eines Waldes in demselben ohne Erlaubniß der Forstaufsichtsbehörde absolut gar keine Veränderung vornehmen. Hält die Forstbehörde aus forstwirthschaftlichen Gründen eine Holzfällung für schädlich, so darf brauchte er das Holz auch noch so dringend; ist dagegen ein der Eigenthümer feinen einzigen seiner Bäume schlagen, und Hieb nöthig( z. B. wegen Ueberständigkeit), so muß ihn der Eigenthümer ausführen, wenn er auch gar keine Lust dazu hat. Das, was das Privateigenthum an Produktionsinstrumenten am gefährlichsten für die Allgemeinheit macht, nämlich die vollkommen freie Verfügung, es gut oder schlecht zu gebrauchen, ist ihm so genommen; es kann der öffentlichen Wohlfahrt nicht nur nicht entgegenhandeln, sondern muß ihr in allen Dingen dienen. Geblieben ist dem Eigenthümer nur das den Grundbestandtheil des Eigenthumsbegriffes ausmachende Recht, früher oder später aus seinem„ Eigenthum" einen der Gesammtheit nicht zukomBeschränkungen keineswegs nach Belieben vergrößert werden kann, aber immerhin noch ein wesentliches Vorrecht dem Nichtbesitzenden gegenüber bildet.
Nein! Denn mit Eurem Herrschen entschlugt Ihr Euch der Noth, haft, ob in unserem Staate sofort das gesammte Land oder auch menden, separaten Nutzen zu ziehen, der zwar in Folge jener
Indeß das Volk geknechtet stirbt hundertfachen Tod; soligoto
Statt endlich einzugreifen mit aller Eurer Macht,
Habt Ihr ihm neue Henker und Ruthen nur gebracht.
Und finnt, wie Ihr den Beutel ihm fortan schneller leert,
Ein fürstlicher Gedanke, der wahrlich Ruhmes werth.
Doch scheint Ihr auch zu wissen, was Ihr dem Volke seid, Ihr suchtet gute Deckung für eine trübre Zeit.
Fünfhunderttausend Krieger, gezeugt von unsrem Blut, Bewachen Eure Häupter und Euer Herrengut.
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Sonst schlug das Herz des Bolkes für manches Herrscherhaus; Glück zu, Ihr blieft die Flämmchen zur guten Stunde aus. Volksliebe! Ja, Ihr kanntet als Wahn fie längst und drum Schlugt Ihr höchsteigenhändig den morschen Pfeiler um. Wohlan, so mögt Ihr wähnen, daß Macht Euch besser schützt, Da Jhr das morsche Throuwert aufs Bajonnet gestützt.
nur deſſen überwiegender Theil in den Kollektivbesitz übergehen tönnen wird. In England, vielleicht auch in Italien , wo schon heute fast die gesammte Bodenfläche von einer geringen Anzahl Großbefizern monopolifirt ist und die Kleinbefizer kaum in Betracht kommen, wird die„ Expropriation der Expropriateurs" feine Schwierigkeit machen, und der Staat ohne erheblichen Widerstand, sozusagen auf Einen Schlag, Besitzer des gesammten
Landes werden( denn die den Kleinbesitzern vielleicht gewährte Ausnahme wird ohne jeden gesetzlichen Zwang blos durch die Natur der neuen Wirthschaftsordnung bald ein Ende nehmen). Für die zersplitterten Bodenverhältnisse Frankreichs und Deutschlands aber das Gleiche zu fordern, würde- selbst die Entwicklung einiger fünftiger Jahrzehnte vorausgesett eine Absurdität sein. Das ganze Mittel- und Kleinbauernthum, das
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keineswegs lauter so ganz„ Unerhörtes" und„ Niedagewesenes" Halten wir diese Eigenthumsdefinition fest( man sieht, daß wir einführen wollen, vielmehr nach jeder Richtung blos an schon vorhandene Zustände anknüpfen, viele schon in der heutigen
" Ordnung" existirende Keime nur zu entwickeln brauchen), so ist die Aufgabe, im Uebergangstadium einen modus vivendi zwischen dem sozialistisch organisirten Staat und dem Privateigenthum zu schaffen, der die nöthigen Garantien für das öffentliche Wohl
*) Indessen werdendie Koloffalgüter, die fürstlichen und adelichen Fideitommiffe 2c. wohl jedenfalls sofort einzuziehen sein.