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eiter fiber den Werth der heutigen Gefell - Tammer des Landgerichts I endlich zum Abschluß. Der Kaufmann 1 Ein fenfationeller Prozeß wurde dieser Tage im Schwur zu öffnen. Wer noch nicht Sozialdemokrat ift, Stutut, welcher in einem Eisenbahnwagen auf den Schneider Schulz gericht zu Hamburg verhandelt. Derselbe liefert wieder einen olchen Vorfällen werden! das Gespräch brachte und Aeußerungen fallen ließ, daß Schulz, der recht drastischen Beitrag zu dem Stapitel Dienstbotenelend". ttenburg wird berichtet: Die Wahl des ersten einmal einem Schuhmann am Königsplatz entwichen zu sein, Borort Hamburgs , in dem der wohlhabenste Theil der Hamburger ttenburg wird berichtet: Die Wahl des ersten sich in Frauenkleidern zu bewegen pflege, fich damit gerühmt habe, Bei einer sehr reichen Kaufmannsfamilie in Rotherbaum , dem n Charlottenburg wird nun doch nicht vor Anfang hat nicht ermittelt werden können; dagegen wurde Schulz durch einen Bevölkerung wohnt, trat im Februar d. J. ein junges Dienstmädchen nde kommen. Der Ausschuß zur Vorbereitung der Kriminalbeamten vorgeführt und vernommen. Er gab an, daß er in Stellung. Schon nach fünf Tagen verließ es dieselbe jedoch wieder, erst gewünscht, zur Vornahme der Wahl eine außer Schneider fei, und machte kein Gehl daraus, daß er häufig in Frauen- weil es fich vor den unverschämtesten Belästigungen des„ jungen ung für diesen Mittwoch anzuberaumen. Auf fleidung auf Abenteuer ausgehe. henden Bestimmungen ist dies jedoch ausgeschlossen, er auch nicht annähernd bestimmen Einmal Einmal die Jahreszeit tönne Herrn", eines 20jährigen Nichtsthuers, nicht mehr retten konnte. Es anntmachung der Tagesordnung noch nicht erfolgt ist er auch nicht annähernd bestimmen sei er bei den gelten von flagte auf Lohnzahlung und ließ auch durch seinen Bater gegen den anntmachung der Tagesordnung noch nicht erfolgt ist einem Schußmann angesprochen worden. Derselbe habe ihn gefragt, jungen Herrn" Strafantrag stellen. In beiden Prozessen, sowohl zwei Tage vor der Sigung zu erfolgen hat. Auch besteht ob er verheirathet set. Auf die bejahende Antwort habe der Schuß vor dem Bivils wie vor dem Strafgericht wurde auf Vorschlag des eigung bei den Stadtverordneten, die Angelegenheit zu überrzen und etwa die Wahl auf Sonnabend anzusetzen, zumal da ein mann weiter gefragt:" Haben Sie Kinder? Dies habe der Zeuge Mädchens die etwa 47jährige Köchin der Herrschaft darüber verßer Theil der Stadtverordneten bereits ihre Sommerreise an- berneint, worauf der Schuhmann, in dem Glauben, daß er eine nommen, ob das Mädchen von dem 20jährigen Sohn des Hauses treten hat. Der Ausschuß hat, wie wir mitgetheilt haben, be- rau vor fich habe, mit unfittlichen Anträgen hervorgetreten sei. Der unsittlich belästigt sei. Beide Male bestritt die Köchin das unter loffen, der Stadtverordneten- Versammlung als einzigen Kandidaten Beuge habe eine abweisende Antwort gegeben und dann Kehrt ge- ihrem Eide. Da jedoch durch andere Momente die Behauptungen bisherigen Landtags- Abgeordneten und Vizepräsidenten des Ab. macht und die Flucht ergriffen, da er weitere Budringlichkeiten des Dienstmädchens bestätigt wurden, namentlich dadurch, daß auch ordnetenhauses Rechtsanwalt und Notar Dr. Paul Krause vor- entdedt wurde. Er sei blindlings davongerannt und habe sich erst in der gemeinsten Weise vom Sohne des Hauses belästigt, und zwar ordnetenhauses Rechtsanwalt und Notar Dr. Baul Krause vor gefürchtet habe und vermeiden wollte, daß sein wahres Geschlecht die Vorgängerinnen des Mädchens eiblich erklärten, auch sie seien ſchlagen. Herr Dr. Krause hat sich, wie wir erfahren, bereit erklärt, am Königsplay wiedergefunden, wo er in eine Droschte gesprungen in Gegenwart der Köchin, wurde diese wegen Meineids angeklagt.
e auf ihn fallende Wahl anzunehmen.
einlich mit ihnen bekannt war.
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1619
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Das
fei. Wohin er gefahren sei, wisse er nicht mehr, aber feinenfalls Die Angeklagte blieb dabei, die Wahrheit gesagt zu haben, und von Ans Treptow wird uns berichtet: Ms Kuriosum sei mitgetheilt, nach dem Hause Bergstraße 12, dieses sei ihm, wie die ganze dortige der Herrschaft, der Kaufmannswittwe Phobe Haberer und ihrem ß es dem stellvertretenden Amtsvorsteher am Orte nicht Gegend, völlig unbekannt. Der Schuhmann, mit dem er das Aben- Schwiegersohn, dem Kaufmann Heinrich Kahn, waren ganze Ladungen öglich war, bei der letzten Wahl seine Stimme im ordnungspartei- teuer gehabt, fönne der Angeklagte nicht gewesen sein, denn jener von Schmutz aufgeboten, die die gegen die Köchin und damit gegen hen Sinne abzugeben. Der Herr stand nicht in der Wählerliste. habe einen schwarzen Schnurrbart getragen. Auch liege die Beit, den 20 jährigen Lüstling Naurus Haberer, den Sohn der Wittwe Einer unbegreiflichen Handlung machte sich am Tage der Stichwahl als sich dies Zusammentreffen ereignete, weit vor dem Borfalle, der Haberer und Schwager des Kahn, aussagenden Dienstmädchen in den r Wirth Landsberg in Treptow schuldig. Landsberg befand hier in Frage stehe. Augen des Gerichts und der Geschworenen herabsetzen sollten. Die start angetrunten im Lokale von Beller, wo die Wahlhandlung Da nunmehr weitere Anträge nicht gestellt wurden, wurde die Sache gestaltete sich aber immer schlimmer für die Angeklagte, r sich ging. Als er den sozialdemokratischen Stimmzettelvertheiler Beweisaufnahme für endgiltig geschlossen erklärt. Staatsanwalt und auf Anrathen ihres Vertheidigers Dr. Sufe Iegte wahr wurde, soll er diesen hinterrücs ins Kreuz gestoßen haben, und Vertheidiger blieben bei ihren Anträgen auf Bestrafung, be- dieselbe schließlich ein umfangreiches Geständniß ab. In daß unser Parteigenosse auf die Straße flog und ihm die Stimm- ziehungsweise Freisprechung stehen. for demselben erflärte fie, sie sei von Frau Haberer und tel in den Schmutz fielen. Wie verlautet, soll der Vorgag ein Nach furzer Berathung verfündete der Vorsitzende, Landgerichts- beren Schwiegersohn aufgefordert, für sie auszusagen, damit trafverfahren gegen den Angreifer zur Folge haben. digs direktor Felisch das Urtheil: epid der junge Haberer nicht ins Gefängniß brauche. Sie habe sich erst Mit der Sicherheit des Markgrafendammes ist es feit je fittlich reines Mädchen, dasjenige erlebt habe, was sie gehabe sie mit ihrer Hände Arbeit drei Kinder zu ernähren und desObjektiv fei erwiesen, daß Fräulein Schulz ein hochanständiges, geweigert. Da habe die Herrschaft aber furchtbar gescholten. Nun cht zum besten gewesen. Ein Vorfall, der sich am Sonnabend bend gegen acht Uhr auf dieser Straße ereignete, giebt besonders schildert habe. Es sei ferner erwiesen, daß ein schwererhalb die Stellung gern behalten wollen, und als man ihr dann noch bend gegen acht Uhr auf dieser Straße ereignete, giebt besonders echt 3 bruch begangen sei und zwar durch einen Schuhmann Geldversprechungen gemacht hätte, habe sie sich, da sie sich in großer Bedenken Anlaß. Eine Dame, die dort ihres Weges ging, wurde Bedenken Anlaß. Eine Dame, die dort ihres Weges ging, wurde Rechtsbruch durcheinen geschrei der Belästigten eilten Arbeiter herbei. Der Angreifer floh, und verdächtig sei es, daß er seinen Vorgesetzten belogen habe. die Frau Haberer, bie n einem Strolch verfolgt und thätlich angegriffen. Auf das Hilfe- Eine Reihe i chwerwiegender Umstände spräche dafür, daß Noth befunden habe, schließlich zu den unwahren Aussagen beder Angeklagte der Täter sei. In jener Gegend sei er gewesen stimmen lassen. Die Folge dieses Geständnisses war, daß inSammet und Seide und wurde aber mit Hilfe einer Droschke, die zufällig des Sein Alibibeweis sei nicht als vollständig gelungen zu bezeichnen, mit foftbaren Brillanten Weges kam, verfolgt. bezeichnen, mit foftbaren Brillanten an den Fingern siegesgewiß Es gelang den Arbeitern auf diese und ihr SchwiegerWeise, auch bald den Attentäter in der Nähe vom Bahn- denn die Zeitpunkte hätten sich nicht genau feststellen laffen. Aber den Schwurgerichtssaal hereinrauschte, eines großen Hamburger hof Stralan- Rummelsburg zu paden; er erhielt eine derbe andererseits sei sicher, daß der Angeklagte um 11 1hr 57 Minuten john Heinrich Kahn, Inhaber Leftion und sollte einem Sicherheitsbeamten übergeben werden auf dem Königsplate eine flüchtige weibliche Person verfolgt Export und Importgeschäftes, die als Zeugen geladen waren, und habe, und es sei anzunehmen, daß er wenigstens eine die unter der Wucht des Geständnisses der Angeklagten zusammenihrend man nach einem solchen vergeblich ausspähte, tamen eine Anzahl turze Zeit nach derselben in den Gebüschen gesucht habe. Der brachen, ohne auch mir ein Wort erwidern zu können, auf Befehl dächtiger Gestalten herbei und befreiten den Mann, der augen- Droschtenkutscher habe bekundet, daß er die flüchtige Person um des amtirenden Staatsanwalts sofort festgenommen und wegen 12 Uhr 8 Min. in seiner Droschte aufgenommen habe und dieser dringenden Verdachts der Anstiftung zum Meineide in UntersuchungsDer einftmals als gefährlichster Wilderer in der Mark Beitpunkt müsse als richtig bezeichnet werden. Es sei auch anzu- haft abgeführt wurden. Die bedauernswerthe Köchin wurde zu einer randenburg gefürchtete Arbeiter Höpfner aus Lehnin , welcher vom nehmen, daß der Angeklagte sich damals noch hinter der Flüchtigen, Buchthausstrafe von 1½ Jahren verurtheilt. chwurgericht zu Potsdam nach zweitägiger Verhandlung am 5. Fe- die voraussichtlich die ausgewanderte Pauline Schiller gewesen sei, Der Betriebsinspektor Schröder von der Omnibusgesell uar 1892 wegen Todschlages zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe befunden habe. Diese Umstände sprächen wieder für ihn. Die schaft ,, Reform" war zu einer höheren Geldstrafe verurtheilt nd wegen anderer Verbrechen zusätzlich zu neun Jahren Zuchthaus Möglichkeit, daß ein anderer Schuhmann von jedem Verdachte worden, weil mehrere Schaffner der bekannten einspännigen erurtheilt wurde, ist jetzt im Zuchthaus zu Sonnenburg verstorben. frei sei beispielsweise der Schutzmann Buch arsti feineswegs öpfner hatte die Waldungen um Lehnin bis nach Anhalt hinein die That begangen habe, sei nicht ausgeschlossen und deshalb besaßen, wie ihn das Omnibusreglement vom 3. Januar 1865 vorWagen der Linie Hausvogteiplag- Belleallianceplatz keinen Fahrschein ficher gemacht. Rein Mensch wagte sich ihm zu nahen; denn er habe der Gerichtshof es vorgezogen, den Angeklagten trotz de schreibt. Schröder legte Revision ein und machte folgendes geltend. ig gegen jeden gewaltthätig vor, der Miene machte, ihn festzunehmen. immerhin starken Belastung freizusprechen. Aus dem§ 8 des erwähnten Reglements gehe hervor, daß nur ses bekannt wurde, daß er eines Abends in Lehnin bei seiner rau sei, wollte man ihn festnehmen, aber Höpfner setzte Eine Persönlichkeit, die fich mit dem Schleier des Ge- Omnibusse, die von mehreren Pferden gezogen würden, einen ich zur Wehr und ersche den Arbeiter Galle . Von da ab lebte er heimnisvollen umgiebt, wurde gestern der zweiten Straffammer Schaffner haben müßten und daß die einspännigen Wagen Erdhöhlen und erst inem Kommando des 93. Infanterie- Regi- des Landgerichts I vorgeführt. Es ist ein Mann, welcher vorgiebt, eines solchen nicht bedürften. Thatsächlich seien die fraglichen rents gelang es, den gefährlichen Verbrecher zu umzingeln und ein- Konrad Behrendsen zu heißen und seines Beichens cin Wagen denn auch in der ersten Zeit ohne Kondukteure im Betriebe ufangen, während er mit einer Landstreicherin namens Stephan in Journalist" zu sein. Er will in Transvaal geboren sein. Im verwendet worden, bis die Polizei es der Gesellschaft nahe gelegt Wenn man nun dem nachgekommen iner Erdhöhle schlief. Es war vorauszusehen, daß dieser„ märkische Februar d. J. wurde er verhaftet, als er beim Antiquitäten- habe, Schaffner anzustellen. iefel", wie Höpfner feinerzeit genannt wurde, dem als echtem Sohn händler Pergamenter ein Mojailbild verkaufen wollte, welches sei, jo jei das nicht die Erfüllung einer gefezlichen er Wildniß der Wald der liebste Aufenthalt war, nicht lange hinter einen Werth von über 100 m. hatte und welches kurz zuvor im Pflicht gewesen, es tönne darum auch nicht verlangt werden, uchthausmauern leben würde. Während der ganzen Strafzeit hat Sunstgewerbe- Museum gestohlen war. Es zeigte sich, daß der Ver- daß die betreffenden Schaffner den Fahrschein nachsuchten. e sich gut geführt. Er wurde mit Seidenspinnerei beschäftigt. dächtige eine ganze Reihe von Diebstählen in Museen und öffent- Kammergericht verwarf jedoch die Revision mit der Begründung Abermals ein Schiffsunfall auf dem Müggelsce. lichen Kunststätten begangen hatte und die Art der Ausführung ließ das Reglement von 1865 schreibe allerdings für einspännige Omnibuffe Ein darauf schließen, daß man keinen Neuling auf diesem Gebiete vor nicht das Mitfahren von Schaffnern vor, indessen müßten Schaffner , des Opfer hat am Sonntag der Müggelsee gefordert. Vier sich hatte. Die Behörde glaubt auch heute noch, daß der die trotzdem mitgegeben würden, auf jeden Fall den Fahrschein erliner Herren, die Kaufleute Spiegel, Bassed, Schneider und Angeklagte ein höchst gemeingefährlicher Verbrecher ist, welcher haben. Für Zuwiderhandlungen sei der Betriebsinspektor verander, hatten zu einer Ruderpartie nach Nahnsdorf beim Boots- allen antwortlich. Grund hat, feine Bergangenheit in Dimfel 811 erleiher Eichbaum in Treptow einen sogenannten Doppelsfuller für hüllen. Alle Bemühungen, über seine Persönlichkeit Auf- Ein Aft der Selbstjustiz hat dem Schankwirth Robert rei Personen gemiethet. Einer der Insassen stieg später ein, da der flärung zu gelvinnen, sind vergeblich gewesen, da der Angeklagte Fäustel die Auflage wegen Freiheitsberaubung und KörperBootsverleiher das Einsteigen einer vierten Person nicht gestattet zwar zugiebt, einen falschen Namen zu führen, aber nicht zu be- verlegung zugezogen, welche gestern vor der ersten Strafkammer des jätte. Infolge der Ueberlastung ging das Boot sehr tief. Mitten wegen war, seinen richtigen zu nennen. Er war auch im Landgerichts I gegen ihn verhandelt wurde. Fäustel hatte einmal uf dem Müggelsee, auf dem ein heftiger Süd- West herrschte, wurde Termin nicht dahin zu bringen, seinen wahren Namen zu den Reisenden Bliſchuid aus seinem Lokal hinausgewiesen, weil as Boot, als es an einem Dampfer vorüberfuhr, mit Wasser nennen, er behauptete, auf ein Verhältniß Rücksicht nehmen zu dieser sich ungebührlich benommen hatte. Seit dieser Zeit haßte ihn Jefüllt und fant. Spiegel, der des Schwimmens unfundig war, zu milffen, welches er hier in Berlin habe. Es fielen ihm ins- Blischnic. Wenn er an dem Fäustel'schen Lokale vorüberging, pflegte ing fofort unter, die übrigen hielten sich über Wasser. Passed gesammit zehn Diebstähle zur Last, welche im Dezember vorigen er mit seinem Spazierſtocke gegen das Blechschild zu schlagen, auf vurde von dem Segelboot Verleiher Krieger in Friedrichs Jahres und Anfang dieses Jahres begangen waren. Da er den welchem eine große Weiße abgebildet war. Fäuffel ließ diese Reckereien jagen, der ant der Unfallstelle kreuzte, gerettet, während Eindruck eines vornehmen Mannes machte, schenkten ihm die Museum- umbeachtet. Eines Tages trat Bliſchnick über die Schwelle des Lokals, Schneider und Zander von einem vorüberfahrenden Dampfer auf- diener keine besondere Aufmerksamkeit; im Nu hatte er ein Bild von rief dem Wirth das Wort„ Zentral- Bulle!" zu und lief dann davon.. genommen wurden. Nach der Leiche des ertrunkenen Spiegel wurde der Wand, oder eine Statuette von dem Untersatz genommen und Dies war dem Fänstel zu viel. Wie ein Blitz sprang er zur Thür von dem Dampfer Marie" des Rhedereibesitzers Reddig vergeblich fie unter seinem weiten Mantel versteckt. Das Kunstgewerbe- Museum hinaus und nahm die Verfolgung des Beleidigers auf. Er holte gesucht. besuchte er wiederholt, das Provinzialmuseum und das Vereinslokal ihn auch ein, pacte ihn am Kragen und schleppte ihn trotz seines Ein Ehedrama. Ein Revolverattentat auf den Liebhaber der Berliner Künstler je einmal in diebischer Absicht. Wenn er die Widerstandes zurück und in sein Lokal hinein. Nach wenigen AugenPeiner Frau verübte Sonntag Nachmittag der Schaububenbesizer gestohlenen Kunstgegenstände verkaufte, nannte er fich den Antiquitäten blicken flog Blischnid wieder über die Schwelle- seine Wangen waren Haupt zu Nowawes- Neuendorf bei Gelegenheit des dortigen Schüßen- händlern gegenüber Ingenieur Bessert". Es stellte sich heraus, daß arg geröthet. Fäustel war recht unfreundlich mit ihm umgegangen. festes. Bei Haupt war seit vier Jahren ein Arbeitsmann namens der Angeklagte noch eine andere Art des Diebstahls betrieben hatte. In dem Zurücbringen nach seinem Lokale erblickte die AnklageWiedemann beschäftigt, der in der letzten Zeit ein Liebesverhältniß Er suchte die Wohnung der Studirenden der Medizin auf, zubehörde eine Freiheitsberaubung, in der Verabreichung verschiedener mit Haupt's Frau angeknüpft hatte. Am gestrigen Tage gestand dies einer Beit, daß er annehmen konnte, fie seien nicht Ohrfeigen die Körperverlegung. Der Gerichtshof nahm zu gunsten Frau Haupt ihrem Manne, welcher fofort den Plan faßte, Wiede- zu Hause. Traf diese Annahme zu, so bat er die Wirthin um des Angeklagten an, daß mur eine einzige selbständige Handlung, mann zu erschießen. Um 1 Uhr betrat Haupt seinen Wohnwagen, Erlaubniß, an feinen Freund und Studiengenossen einige Beilen und zwar die der Körperverlegung, vorliege. Da Fäustel außerdem wo er Wiedemann vorfand und ihn gleich zur Rede stellte. Wiede schreiben zu dürfen. War die Wirthin vertrauensselig genug, den gereizt worden war, tam er mit einer Geldstrafe von 10 M. davon. mann ergriff die Flucht. Haupt ſezte ihm mit einem Revolver in noblen" Besucher für einige Angenblicke allein zu laffen, so hatte Für die Frage der Entschädigungspflicht für Schäden der Hand nach und gab drei Schüsse auf ihn ab. Zwei der dieser nichts Eiligeres zu thun, sich irgend ein werthvolles medizinisches die bei einam Umzuge durch den Transport der Möbel an den selben trafen den Verfolgten am Oberarm und am Halse so Werk unter den Mantel zu stecken und sich dann zu empfehlen. Treppen uno Fluren eines Hauses verursacht werden, ist eine neuerschwer, daß er tödtlich getroffen zusammenbrach. Haupt wurde ver- Der Angeklagte bestritt seine Thäterschaft in zwei Fällen, aber auch dings vom Landgericht I ergangene rechtsträftige Entscheidung von haftet. in diesen erkannten ihn die Zeugen mit ziemlicher Bestimmtheit Bedeutung. Ein Miether, der vom Hauswirthe für einen solchen wieder. Staatsanwalt Dr. Kug hielt ihn deshalb in allen Fällen für Schaden mit Erfolg in Anspruch genommen war, flagte gegen den überführt. Er sei auch heute noch der Ansicht, daß der Angeklagte Möbeltransport Unternehmer auf Ersaz des Betrages. ein Dieb von ganz besonderer Gemeingefährlichkeit sei, welcher wisse, Das Amtsgericht wies die Klage ab unter der Begründung, daß der Für Bauarbeiter ist eine Entscheidung der Kammer III des daß für ihn die Offenbarung seiner Vergangenheit folgenschwer sein Frachtführer nicht für ein im Vertrage nicht vorgesehenes Verschulden Gewerbegerichts von großer Bedeutung. Der Maurer P. forderte würde. Er beantrage gegen ihn fünf Jahre Gefängniß und einer Leute hafte. Das Landgericht hob aber diese Entfünf Jahre Ehrverlust. Der Angeklagte schien bestürzt. Nach kurzem scheidung auf und erkannte nach dem Klageantrage. von dem Bauunternehmer Charlet 60 Pf. für eine Stunde, die er Besinnen fragte er den Vorsitzenden, ob er auf eine mildere Be- Es ging davon aus, daß der Transportvertrag ein Wert nach seiner Behauptung dadurch versäumt hat, daß er sich am Sonn- urtheilung zu rechnen habe, wenn er sich noch entschließe, seine Ver- verdings Bertrag sei, bei welchem nach§ 930 Thl. I Tit. 11 abend nach Feierabend von der Arbeitsstätte in der Baireuther gangenheit zu offenbaren. Er müsse gestehen, daß er über die Höhe Allg. Landrechts der Werkmeister die Handlungen der von ihm selbst straße nach der Lettestraße begeben mußte, um dort seinen Lohn zu bes beantragten Strafmaßes" baff" sei. Der Vorsitzende, Landgerichts- gewählten Gehilfen vertreten müsse Die Hinaufschaffung der Möbel empfangen. Außerdem beanspruchte der Kläger eine Versäumniß direktor Ntäller, erwiderte ihm, daß er eine bestimmte Busage nicht machen vom Wagen in die Miethswohnung gehöre zur Ausführung des entschädigung für die wahrgenommenen Termine. Der Gerichtshof könne, jedenfalls verbessere sich aber die Lage eines Angeklagten durch Bertrages, und wenn bei dieser Arbeit durch Verschulden der Arverurtheilte den Beklagten, an den Kläger die 60 fennig und Offenheit. Nun erzählte der Angeklagte, daß er im Herbst 1896 nach beiter Beschädigungen der Treppen verursacht werden, so sei dies in eine Terminsentschädigung von drei Mart zu zahlen. Es sei Berlin gleichgiltig, ob der Kläger bei der Arbeitsstätte nach Be- chemische gekommen sei. Er habe vorher 4 Jahre eine und durch Ausführung des Vertrages geschehen. Für den Schaden endigung der Arbeitszeit auf das Geld gewartet habe, oder ob er chemische Fabrit am Rhein gehabt in welcher Gegend wolle aber, den die Gehilfen bei oder durch die Ausführung der Arbeit an
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Boziale Rechtspflege.
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zur gleichen Zeit einen längeren Weg habe zurüdlegen müssen, er nicht fagen und dann eine Meifestelle für eine chemische Fabrit richten, hafte der Werkmeister. in Leipzig bekleidet, aber für welches Haus, wolle er
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Versammlungen.
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um sich das Geld zu holen. Entscheidend sei die unzweifel- ebenfalls nicht angeben, da die Inhaber der betreffenden Firma jamoa hafte Thatsache, daß der Kläger den Lohn erst eine Stunde aach Feierabend erhielt. Er habe sich, indem er zu warten sonst von seiner Bestrafung erführen. Es gäbe nur vier derartiger Fabriken in Leipzig . Er befize zwei Kinder, die hier irgendwo in Eine Versammlung der Baudeputirten, welche am 1. Juli gezwungen war, dem Arbeitgeber noch eine Stunde lang zur Berlin untergebracht seien. Bestraft sei er bis jest nicht. Das war Verfügung halten müssen, er tönne darum eine be= alles, was aus dem Angeklagten herauszubringen war. Er bat tagte, nahm den Bericht der Lohnkommission der Maurer entgegen. sondere Lohnentschädigung für diese Zeit verlangen. Der Beklagte hätte es sich nun selber gleich sagen tönnen, daß er um eine milde Strafe, da er sich in der schrecklichsten Noth Danach sind bei Betheiligung an 14 Bausperren 1700 M. Ünterbefunden habe. Der Gerichtshof war ebenfalls zu der leber- ftügung ausgezahlt worden. In der Diskussion wurde den Maurern aicht den Arbeiter eine Stunde warten lassen durfte, ohne ihn dafür zu bezahlen. Unterließ er legteres trobem, so habe er es zeugung gelangt, daß der Angeklagte etwas weit Schlimmeres hinter eine beffere Beobachtung der bei Arbeitsniederlegungen nothwendigen frivolerweise zur Klage lommen lassen; das Verlangen des der hartnädig getragenen Maste verberge, als er anzugeben für gut erhaltungsmaßregeln zur Pflicht gemacht. Ferner faßte die VerKlägers nach einer Versäumnißgebühr von mindestens 3 M. sei des gehalten habe, er sei zweifellos ein weit schwererer Verbrecher, ale sammlung folgenden Beschluß: Die Versammlung erachtet es des- chon durch die Verhandlung dargethan sei. Der Gerichtshof für dringend nothwendig, daß sämmtliche Sammelfarten von 1898 galb durchaus gerechtfertigt. Hoffentlich trägt die Entscheidung babe Hoffentlich trägt die Entscheidung fich deshalb nicht veranlaßt gesehen, unter das der Lohnkommission vorgelegt werden und zwar aus folgenden bazu bei, die Herren Maurermeister, Bau- Unternehmer und Zimmer vom Staatsanwalte beantragte Strafmaß hinabzugehen, sondern Gründen: 1. um festzustellen, wieviel Kollegen sich an unseren teister zu größerer Pünktlichkeit bei der Löhnung es sei auf fünf Jahre Gefängniß und fünfjährigen Sammlungen betheiligen, 2. um festzustellen, inwieweit beim Abmnzuhalten. Ehrverlust erkannt worden. Der Angeklagte erklärte, daß er sich handenkommen der Karte dieselbe in Ordnung war, 3. um die Karten bei diesem Urtheile nicht beruhigen könne. Er ist ein Mann von als Beweis dafür, daß sie der Lohnkommission vorgelegt und bis etwa 40 Jahren, von schlanker Figur über Mittelgröße, mit vollem zum 2. Juli in Ordnung gebracht waren, auf der Innenseite mit dunkelbraunem Haupt- und Barthaar. Der große Schnurbart ragt dem Stempel der Kommission zu versehen. Damit die Angelegenüber den furz gehalten Vollbart hinaus. Er spricht ein dialett- heit ordnungsgemäß erledigt werden kann, verpflichten sich sämmtliche freies Deutsch in gewandter Ausdrudsweise. Baudevutirte, die Karten bautenweise zu sammeln, sie im hinteren
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Gerichts- Beifung.
Der Prozeß gegen den Schuhmann Otto Volkmann gelangte gestern nach viermaliger Vertagung vor der ersten Straf