Ranges, den Zoologen Professor Ray Lankafter und den Chemiker Professor Schorlemmer, beide Mitglieder der Londoner Akademie der Wissenschaften( Royal Society ).
Die Mark.*)
( Fortsetzung.)
Fr. Engels.
Zu Cäsar's Zeit bebaute wenigstens ein großer Theil der Deutschen , nämlich das Suevenvolk, das noch nicht zu festen Sitzen gekommen war, den Acker gemeinsam; dies geschah, wie wir nach Analogie anderer Völker annehmen dürfen, in der Art, daß die einzelnen, eine Anzahl nahverwandter Familien umfassenden Geschlechter das ihnen zugewiesene Land, das von Jahr zu Jahr gewechselt wurde, gemeinschaftlich bebauten und die Produkte unter die Familien vertheilten. Als aber auch die Sueven gegen Anfang unserer Zeitrechnung in den neuen Sitzen zur Ruhe gekommen waren, hörte dies bald auf. Wenigstens kennt Tacitus ( 150 Jahre nach Cäsar) nur noch Bebauung des Bodens durch die einzelnen Familien. Aber auch diesen war das anzubauende Land nur auf ein Jahr zugewiesen; nach jedem Jahr wurde es neu umgetheilt und gewechselt.
Wie es dabei herging, das können wir noch heute an der Mosel und im Hochwald an den sogenannten Gehöferschaften sehen. Dort wird zwar nicht mehr jährlich, aber doch noch alle 3, 6, 9 oder 12 Jahre das gesammte angebaute Land, Aecker und Wiesen zusammengeworfen und nach Lage und Bodenqualität in eine Anzahl" Gewanne" getheilt. Jedes Gewann theilt man wieder in so viel gleiche Theile, lange, schmale Streifen, als Berechtigungen in der Genossenschaft bestehen, und diese werden durch's Loos unter die Berechtigten vertheilt, so daß jeder Genosse in jedem Gewann, also von jeder Lage und Bodenqualität ursprünglich ein gleich großes Stück erhielt. Gegenwärtig sind die Antheile durch Erbtheilung, Verfauf u. s. w. ungleich geworden, aber der alte Vollantheil bildet noch immer die Einheit, wonach die halben, Viertels-, Achtels 2c. Antheile sich bestimmen. Das unbebaute Land, Wald und Weide, bleibt Gemeinbesitz zur gemeinsamen Nutzung.
Herunter mit der Maske!
Wir haben uns schon wiedergolt über die sogenannte Arbeiter. folonie Wilhelmsdorf , von der jetzt in Deutschland soviel Aufhebens gemacht wird, ausgesprochen, und dieses Musterinstitut praktischchriftlicher Nächstenliebe als das gekennzeichnet, als was es dem Kenner bereits nach der verhimmelnden Schilderung seiner braven Schutzpatrone erscheinen mußte, nämlich als eine in jeder Beziehung verschlechterte Ausgabe des berüchtigten englischen„ Workhouse ".
Wohl Mancher, der unsere Kritik mit der in der Tagespresse sich breitmachenden Reklame verglich, die leider auch von einigen sonst recht vernünftig redigirten Blättern wiedergegeben wurde, mag die Vermuthung ausgesprochen haben, wir übertreiben die Sache, so schlimm werde es doch wohl nicht sein. Nun, wir sind heute in der Lage, den Beweis liefern zu können, daß zwar unser in früheren Nummern in dieser Beziehung gefälltes Urtheil dem wahren Sachverhalt nicht vollständig entſpricht, daß es aber nicht zu scharf, ſondern noch zu milbe war. Wir waren trotz aller Erfahrung, trotz aller Vorsicht doch beinahe auf den Leim gegangen, wir hatten die Heuchelei zwar gemerkt, aber nicht in ihrem ganzen Umfange durchschaut. Wir haben wieder einmal zu gut von dieser Sorte„ Volksfreunde" gedacht.
Jndeß, wir sind nicht die Leute, einen gemachten Fehler nicht einzusehen oder nicht einzugestehen. Vielmehr halten wir es für unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß nicht andere Leute in denselben Frrthum berfallen, bezw. in demselben Frrthum beharren.
Mit dem Workhouse, dieser von allen englischen Arbeitern, die noch auf ihre Menschenwürde etwas halten, tödtlich gehaßten Schöpfung des brutalen Manchesterthums, hatten wir die praktisch- christenthümliche Arbeitstolonie Wilhelmsdorf verglichen der Vergleich stimmt nicht. Die Kolonie Wil helmsdorf läßt sich nur mit dem Zuchthaus vergleichen, aber nicht zum Nachtheil des letzteren. Sie übertrumpft daffelbe noch.
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Man lese nur den nachstehenden Arbeitskontratt", den die armen Arbeitsuchenden Arbeitslosen vor ihrem Eintritt in das Muster
institut unterzeichnen, diese Verschreibung, durch welche sie sich auf Wochen, Monate hinaus zur freiwilligen Sklaverei verpflichten müſſen: pl Arbeitskontratt zwischen
dem Vorstand der Arbeitertolonie Wilhelmsdorf einerseits und
dem Arbeiter Heinrich Ebbers aus Bocholt ( kr. Borken) anderseits.
Der unterzeichnete Arbeiter verpflichtet sich unter folgenden Bedingungen die Arbeit in der oben genannten Kolonie anzutreten:
1. Erklärt er hiermit ausdrücklich, daß er, ohne andere Arbeit finden zu können, aus Barmherzigkeit(!) in der Kolonie Wilhelmsdorf aufgenommen worden ist, und daß er durch seinen Aufenthalt in derselben teinerlei rechtlichen Anspruch erwirbt, daß er zufrieden ist, wenn er nur für Koft und Obdach arbeiten kann, und daß Alles, was
Dieselbe uralte Einrichtung hatte sich bis in den Anfang unseres Jahrhunderts in den sogenannten Loosgütern der bairischen Rheinpfalz erhalten, deren Ackerland seitdem in Privateigenthum der einzelnen Genossen übergegangen ist. Auch die Gehöferschaften finden es mehr und mehr in ihrem Interesse, ihm mehr als dieses gewährt wird, freie Güte des Vorstandes die Umtheilungen zu unterlassen und den wechselnden Besitz in Privateigenthum zu verwandeln. So sind die meisten, wo nicht gar alle, in den letzten vierzig Jahren abgestorben und in gewöhnliche Dörfer von Parzellenbauern mit gemeinsamer Waldund Weidenußung übergegangen.
Das erste Grundstück, das in Privateigenthum des Einzelnen überging, war der Hausplatz. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, diese Grundlage aller persönlichen Freiheit, ging vom Zeltwagen des Wanderzugs über auf das Blockhaus des angesiedelten Bauern, und verwandelte sich allmälig in ein volles Eigenthumsrecht an Haus und Hof. Dies war schon zu Tacitus ' Zeit geschehn. Die Heimstätte des freien Deutschen muß schon damals aus der Mark ausgeschlossen und damit den Markbeamten unzugänglich, ein sicherer Zufluchtsort für Flüchtige gewesen sein, wie wir sie in den späteren Markordnungen und zum Theil schon in den Volksrechten des 5.- 8. Jahrhunderts beschrieben finden. Denn die Heiligkeit der Wohnung war nicht Wirkung, sondern Ursache ihrer Verwandlung in Privateigenthum.
Vier bis fünfhundert Jahre später finden wir in den Volksrechten auch das angebaute Land als erblichen, wenn auch nicht unbedingt freien Besitz der einzelnen Bauern, die das Recht hatten, darüber durch Verkauf oder sonstige Abtretung zu verfügen. Für die Ursachen dieser Umwandlung haben wir zwei Anhaltspunkte.
Im Falle er fich in irgend einer Weise, als ungebührliches Betragen und dergl., die Unzufriedenheit des Hausvaters zuzieht, kann er nicht nur jederzeit entlassen werden, sondern hat dann auch alle ihm freiwillig zugesagten Belohnungen für fleißige Arbeit verwirkt.
2. Unterwirft er sich in allen Stücken den von ihm beim Eintritt in die Kolonie durchgelesenen Vorschriften, nach welchen sich alle KolonieArbeiter zu richten haben, und der bestehenden Hausordnung. Vor Allem muß er sich zuerst einer gründlichen Reinigung nach Anordnung unter werfen. Die getragenen Kleider hat er vor deren ferneren Benutzung an den Hausvater abzugeben, und soweit dieselben nach Ansicht des letteren unbrauchbar sind, werden ihm seitens der Kolonie die noth
wendigen Ersatzstücke, welche mit dem Stempel„ Wilhelmsdorf " versehen find, vorläufig leihweise verabreicht, über deren Empfang er mit der besonderen Erklärung quittirt, daß eine Mitnahme derselben von der Kolonie, ehe sie verdient find, als Diebstahl anzusehen und dessen Bestrafung durch die betreffenden Behörden zu gewärtigen ist.
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Wenn er die Kolonie wieder verlassen will, ehe er die erhaltenen Kleider verdient hat, so hat er nur Anspruch auf die Kleider, die er mitgebracht hat, und zwar auch nur auf diese insoweit, als sie früher nicht als unbrauchbar erklärt waren. 3. Verpflichtet er sich, die ersten 14 Tage ausschließlich für die ihm von der Kolonie zu liefernden Kost und das Logis zu arbeiten. Nach Ablauf dieser Frist empfängt er, falls Fleiß und Betragen zufriedenstellend waren, während den darnach folgenden vier Wochen außer Koft und Logis eine freiwillige Vergütung von 25 Pfennigen pro Tag. Bei einem noch längeren Verbleiben in der Kolonie wird bei bisher zufriedenstellender Arbeit- wobei stets das von dem vorstehenden Bruder und dem Hausvater auszustellenden Zeugniß maßgebend ist die Gratifitation exkl. Koft und Logis auf 40 Pfennige freiwillig erhöht. Ist aber nach dem Ermessen der eben erwähnten Beamten seine Arbeit nicht mehr werth als Koft und Logis, so hat er keinerlei Aussicht auf GeldVergütungen. Im Falle von Akkordarbeiten oder bei Beförderung zum Vorarbeiter tann eine weitere Erhöhung ausnahmsweise stattfinden, doch wird noch einmal wiederholt, daß alle diese Zulagen zu Koft und Logis ganz freiwillige Geschenke für fleißige Arbeiter sind, und daß dieselben jederzeit wieder entzogen werden können und keinerlei geseglichen Anspruch auf deren Auszahlung für den Unterzeichneten mit sich bringen.
4. Es ist ihm bekannt, daß der Hausvater aufs ftrengste angewiesen ist, ihm kein baares Geld zu verabfolgen, dagegen wird ihm jede zuetwa empfangenen Kleidungsstücke abgerechnet zu werden. Ein etwaiger Mehrbetrag wird für ihn in einer Spartasse angelegt. mo 5. Der Hausvater ist jederzeit berechtigt, den unterzeichneten Arbeiter zu entlassen, und braucht jener einen besonderen Grund hiefür nicht anzugeben, doch ist es der Wunsch des Vorstandes, falls der Arbeiter sich untabelhaft beträgt, daß er solange in der Kolonie bleibt, bis er fich Kleidung und Arbeitszeug verdient hat, so daß ihm anderweitig lohnende Arbeit nachgewiesen werden kann, wozu aber der Vorstand nicht verpflichtet ist.
Erstens gab es von Anfang an in Deutschland selbst, neben den bereits geschilderten geschlossenen Dörfern mit vollständiger Feldgemeinschaft, auch Dörfer, wo außer den Heimstätten auch die Felder aus der Gemeinschaft, der Mark, ausgeschlossen und den einzelnen Bauern erblich zugetheilt waren. Aber nur wo die Bodengestaltung dies sozusagen aufnöthigte: in engen Thälern wie im Bergischen, auf schmalen, flachen Höhenrücken zwischen Sümpfen wie in Westfalen . Später auch im Oden wald und in fast allen Alpenthälern. Hier bestand das Dorf, wie noch jetzt, aus zerstreuten Einzelhöfen, deren jeder von den zugehörigen Feldern umgeben wird; ein Wechsel war hier nicht gut möglich und so verblieb der Mark nur das umliegende unbebaute Land. Als nun später das Recht, über Haus und Hof durch Abtretung an Dritte zu verfügen, von Wichtigkeit gedachte Gratifikation gutgeschrieben, um zunächst auf die Schuld für die wurde, befanden sich solche Hofbesitzer im Vortheil. Der Wunsch, diesen Vortheil ebenfalls zu erlangen, mag in manchen Dörfern mit Feldgemeinschaft dahin geführt haben, die wiederholten Umtheilungen einschlafen und damit die einzelnen Antheile der Genossen ebenfalls erblich und übertragbar werden zu lassen. Zweitens aber führte die Eroberung die Deutschen auf römisches Gebiet, wo seit Jahrhunderten der Boden Privateigenthum( und zwar römisches, unbeschränktes) gewesen war, und wo die geringe Zahl der Eroberer unmöglich eine so eingewurzelte Besitzform gänzlich beseitigen konnte. Für den Zu sammenhang des erblichen Privatbesizes an Aeckern und Wiesen mit römischem Recht, wenigstens auf ehemals römischem Gebiet, spricht auch der Umstand, daß die bis auf unsere Zeit erhaltenen Reste des Gemeineigenthums am urbaren Boden sich gerade auf dem linken Rheinufer, also auf ebenfalls erobertem, aber gänzlich germanisirtem Gebiet finden. Als die Franken sich hier im fünften Jahrhundert niederließen, muß noch Ackergemeinschaft bei ihnen bestanden haben, sonst könnten wir jetzt dort keine Gehöferschaften und Loosgüter finden. Aber auch hier drang der Privatbesitz bald übermächtig ein, denn nur diesen finden wir, soweit urbares Land in Betracht tommt, im ripuarischen Volksrecht des sechsten Jahrhunderts erwähnt. Und im innern Deutschland wurde das angebaute Land, wie gesagt, ebenfalls bald Privatbesitz .
Der Arbeiter hat sich zu bemühen, daß ihm außerdem ein gutes Zeugniß mitgegeben werden kann.
will der Arbeiter die Kolonie aus eigenem Antriebe verlassen, so hat er dem betreffenden Hausvater 3 Tage vorher davon Anzeige zu machen, damit seine Popiere 2c. vorher geordnet werden können.d sid din 6. Nicht nur ist der unterzeichnete Arbeiter zum Verlassen der Kolonie berpflichtet, wenn er sich genügende Kleidung verdient hat, um eine andere Arbeit zu übernehmen, die seinen Kräften und seinem Berufe entspricht oder angemessen ist, sondern namentlich auch dann, und zwar sofort, sobald er sich schlecht beträgt und zum Verlassen der Kolonie aufgefordert wird.
In jedem Falle erhält er bei dem Abgange aus der Kolonie mit dem Zeugniffe über feinen Fleiß und seine Führung gleichzeitig die Bescheinigung über die von ihm verdienten Kleider und Arbeitszeuge. stbdac
7. Jedes Sträuben gegen seine angeordnete Entlassung von der Kolonie wird als Hausfriedensbruch betrachtet, und demgemäß bei der zuständigen Behörde auf Bestrafung unnachsichtlich angetragen werden, was dem Arbeiter ganz besonders bekannt ist."
Dies die Seelen- und Körperverschreibung. Der Arbeiter ,, der sie uns einsendet, setzt lakonisch hinzu:
Kommentar, außer für jeden Muder und Prügelpädagogen, überflüssig." Er hat Recht. Ein Kommentar ist wirklich überflüssig. Oder bedarf es noch eines Hinweises, wie durch die fürsorgliche Wegnahme der eigenen
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Kleidungsstücke, über deren Brauchbarkeit nicht der Arbeiter, sondern der Hausvater man fennt diese lieben Bäter"! entscheidet, und die Berabreichung der Zuchthaus- Pardon! der Rolonialuniform dem Arbeiter eine Rette angeschweißt wird, die, wenn er fie bricht, ihm das Brandmal des Diebstahls zuzieht? Bedarf es noch eines Hinweises auf den grausamen Hohn, der darin liegt, daß dem Unglücklichen, der am Rande des Abgrundes steht, von diesen barmherzigen Samaritern vorher eine schriftliche Bescheinigung dafür abverlangt wird, daß er nur aus Gnade und Barmherzigkeit für Koft und Obdach sich abrackern darf, willenlos, gleich einem Sklaven? Nein, er bedarf wirklich keines Rommentars, dieser christliche Arbeitskontrakt, auf dem es heißt: hier alle Rechte und keine Pflichten, dort nur Pflichten und teine Rechte, dieser Verpflichtungsschein, gegen den der Schuldschein des Juden Shylok noch hochherzig erscheint!
Aber freilich, Hunger thut weh, und, wie Herr Bodelschwingh auf dem Agrariertag triumphirend berichtete, trotz der harten ArbeitsKontrakte, von denen wir fürchteten, daß sie viele abschrecken würden" die Herren wußten also, was sie thaten!- ist die Anstalt überfüllt.
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Welche vernichtende Kritik unserer sozialen Zustände! Was muß der Arbeiter, der einen solchen Kontrakt freiwillig unterzeichnet, vorher durchgemacht haben! Wie muß er gehetzt worden sein, wie muß er es müde fein, von jedem Tölpel von Gensdarmen fich anflegeln zu laffen! Und wenn er verzweifelnd an die Thüre pocht: Gebt mir Arbeit, welche es auch sei, um welchen Preis es auch sei dann richten ihn diese Samariter nicht auf, dann lehrt man ihm nicht, sich wieder als Mensch, als Gleich berechtigter unter Gleichen zu fühlen, sondern dann ruft man ihm zu: Hier, tnie nieder, erkenne an, daß Du ein Knecht, ein zum unbedingten Knecht bist. Bete und arbeite, aber verlerne Gehorsam verpflichtet, es, einen Willen zu haben, zu fordern!
Es ist eine raffinirte Dressuranstalt für menschliche Sklaven, diese hochberühmte Arbeitskolonie!
Daher der begeisterte Beifall, den sie sofort bei den Leuteschindern aller Art gefunden. Daher der Eifer, sie überall einzuführen, fie in allen Provinzen, in allen Kreisen obligatorisch zu machen. Unter dem Deckmantel der Humanität, unter der Firma„ praktisches Christenthum" die verdammten Arbeiter, welche nicht mehr Ordre pariren, nach Belieben hin- und herwerfen zu können: auf die Landstraße mit Dir, Unverschämter! In die Kolonie mit Dir, Vagabund! Hinaus aus der Kolonie mit Dir, der Herr Baron X, der Kommerzienrath brauchen Arbeiter, und Du haft jetzt beten und gehorchen gelernt! gibt es eine angenehmere Perspektive für Ausbeuter?
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Die Arbeitskolonie ist, deffen waren wir uns von Anfang an klar, fann nur eine Lüge sein. Aber wenn wir auch
eine grobe Lige, fete hilfe für die Arbeiter, ſondern nur eine Hülfe
wußten, daß sie keine von den Arbeitern war, so glaubten wir doch, daß ihre Macher wenigstens so viel Schamgefühl haben würden, sich damit zu begnügen, die guten Bürger auf eine billige Art zeitweise von der ,, Vagabundenplage" zu befreien. Weit gefehlt! Dazu find diese Herren zu praktische Chriften". Sie machen mit der Wohlthätigkeit ein Geschäft, sie gewöhnen den Arbeiter, der in ihre Hände fällt, an die stärkste Ausbeutung, die überhaupt denkbar ist, sie erziehen ihn zur Willenlosigkeit des indischen Kuli. Was ist der wirkliche Zweck der Arbeiterkolonien? Nicht um der Arbeiterklasse emporzuhelfen, sondern um die Knechtung derselben zu er leichtern, ruft man sie ins Leben. Sie sind keine Hülfe für die Arbeiter, sondern eine solche für die Herren Ausbeuter. Mögen die Ausbeuter und Ausbeuterfreunde daher die Erfinder des segensreichen" Wilhelmsdorf verherrlichen, wir halten es für unsere Aufgabe, alle Legenden zu zerstören und allen Schwindel bloszustellen.
Die Arbeiterfreundlichkeit dieser frommen Gründer ist Legende. Die Wohlthätigkeit ihrer Schöpfung ist Schwindel. Darum herunter mit der Maste!
Diebstahl und Revolution.
Der traurige Prozeß, welcher sich jetzt in Wien abspielt, nöthigt uns zu einer kurzen Betrachtung. Fern sei es uns, die Unglücklichen, welche sich dort auf der Anklagebank befinden, über einen Kamm scheeren und sans façon verurtheilen zu wollen. Wohl haben wir es theilweise unzweifelhaft mit sehr unsauberen Elementen zu thun, aber ein Theil der Angeklagten soweit sie die ihnen zur Laft gelegte That wirklich begangen haben- find unzweifelhaft von edlen Beweggründen geleitet worden. Leider trifft jedoch der hier berühmte Ausspruch des Kulturhistorikers Buckle zu, daß die Unwissenheit verbunden mit guten Absichten auf der Erde mehr Unheil angerichtet hat, als berechnete Schlechtigkeit.
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Wir argumentirten die Urheber des Attentats auf Merstallinger( infoweit sie nicht Polizeiagenten oder sonstige Lumpen sind)?
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,, Wir brauchen Geld für die gute Sache, d. h. für die soziale Revolution. Geld ist bloß bei der Bourgeoisie zu finden. Das Geld der Bourgeoisie ist der Ausbeutung des es ist den Arbeitern, Proletariats tariats entſprungen also uns, gestohlenes Geld. Wir haben aber, was jeder Gerechtdenkende zugestehen wird, das Recht, unser Eigenthum von denen, die es uns gestohlen haben, zurückzufordern. Und da sie es uns nicht gutwillig herausgeben, so bleibt uns nichts übrig, als uns selbst zu unserem Rechte zu verhelfen. Die Bourgeoisie im Allgemeinen, als Ganzes, tönnen wir jetzt noch nicht zur Herausgabe des uns Gestohlenen zwingen, weil fie vorläufig noch zu start ist. Wollen wir nicht unthätig bleiben und auf die Geltendmachung unseres Rechtes verzichten, so milffen wir uns, ftatt an die Bourgeoisie im Allgemeinen, an die Bourgeois im Einzelnen halten. po spate
Was der Klasse gegenüber erlaubt ist, muß auch den Einzelnen gegenüber erlaubt sein. In der Person des einzelnen Bourgeois greifen wir die Bourgeois klasse an, und indem wir dem Bourgeois Merstallinger das von ihm dem Proletariat gestohlene Eigenthum wiederabnehmen, machen wir von unserem guten Rechte Gebrauch und erfüllen obenendrein eine heilige Pflicht gegen unsere Partei, gegen die Sache des Proletariats, der Menschheit."
Das ist die Logit des Attentats Merstallinger, in den Köpfen Derer, die dabei in gutem Glauben handelten.
Die Argumentation würde unwiderleglich sein, wenn die Aktion gegen ein Individuum gleichbedeutend wäre mit der Aktion gegen eine Sammlung von Individuen, gegen eine Armee, eine klasse; das ist aber nicht der Fall, und hier steckt der Argumentationsfehler. Zunächst ist es vollkommen falsch, daß jeder einzelne Bourgeois für die Sünden und Verbrechen der Bourgeoisie verantwortlich sei. Die ungeheure Mehrzahl der Bourgeois hat, wenn sie auch Klassen bewußtfein, wenigftens Klassen in stinkt hat, durchaus nicht das Bewußtsein, in Ausübung ihrer kapitalistischen Thätigkeit ein Unrecht zu begehen, im Unrecht zu sein. Und es ist schon aus diesem Grunde ganz unmöglich, jedem einzelnen Bourgeois persönlich die Verantwortlichkeit für die Sünden und Verbrechen des tapitalistischen Ausbeutungsprozesses aufzuladen. Die Personen sind die Produkte der Verhältnisse. Die Ver hältnisse gilt es zu ändern; sind sie geändert, dann ändern sich die Menschen von selbst. Nun ist es ja wahr: die Verhältnisse können nicht geändert werden, ohne daß man Personen zu Leibe geht; allein von feltenen Ausnahme fällen abgesehen, darf man den Vernichtungskampf gegen gemeinschädliche Zustände und gegen die Klasse der Aussauger und Unterdrüder nicht als Bernichtungskampf gegen einzelne Personen auffaffen. Eine solche Kampfmethode widerstrebt nicht nur der Achtung, welche jeder Kulturmensch vor dem Menschenleben hat, und ist nicht nur, wie oben gezeigt ward, eine Ungerechtigkeit, sondern sie ist und wäre
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