Øsceint
entlig einmal
in
Berlag
Soltsbah and hung Hattingen- Zürich.
Doppelporto.
N: 23.
Donnerstag, 31. Mai.
Avis an die Abonnenten und Borrefpondenten des„ Sozialdemokrat".
Da der Sozialdemokrat" sowohl in Dentsbland als auch in Oesterreich verboten ist, bezw. verfolgt wird, und die dortigen Behörden fich alle Mühe geben, unsere Berbindungen nach jenen Bändern möglichst zu erschweren, resp. Briefe von dort an uns und unsere Zeitungs- und sonstigen Sendungen nach dort abzufangen, so ist die äußerste Borsicht im Boftverkehr nothwendig und barf teine Vorsichtsmaßregel versäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt der Sendungen zu täuschen, und lektere dadurch zu schüßen. Haupterfordernis ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten
Abonnements werden bei allen schweizerischen Postbureaux, sowie beim Verlag und deffen bekannten Agenten entgegengenommen und zwar zum voraus zahlbaren Bierteljahrspreis von:
Fr. 2.- für die Schweiz ( Kreuzband) Mr. 3.- für Deutschland ( Coubert) f. 1. 70 für Defterreich( Couvert) Fr. 2.50 für alle übrigen Länder des Weltpoftvereins( Kreuzband)
Juferate
Die dreigespaltene Petitzeil e 25 Gts.
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20 Pfg.
1883.
als möglich an den Sozialdemokrat", resp. deffen Berlag felbft adressiren, sondern sich möglichst an irgend eine unverdächtige Abreffe außerhalb Deutschlands und Desterreichs wenden, welche sich dann mit uns in Verbindung fett; anderseits aber, daß auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Rekommandirung. Soviel an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen, um trotz aller entgegen. #tehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat unsern Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern.
Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten und Gemaßregelten nicht!
Brod und Freiheit!
Daß von der bloßen politischen Freiheit Niemand satt werden tann, ist eine so handgreifliche Wahrheit, daß sie selbst dem bornirtesten Dickschädel einleuchtet; wenn aber aus ihr der Schluß gezogen wird, daß die politische Freiheit überhaupt etwas Nebensächliches sei und von der Arbeiterklasse als Forderung zweiten Ranges betrachtet werden müsse, so ist das ein großer Irrthum, der leicht verhängnißvoll werden kann. Ohne Brod, d. h. ohne Sicherung der materiellen Existenz, keine wahre Freiheit, ohne Freiheit aber auch kein Brod, das ist unter allen Umständen festzuhalten.
Diejenigen Leute, welche die politische Freiheit für eine untergeordnete Sache halten, und es gibt sonderbarer Weise sogar ,, überzeugte Sozialisten", die das thun, weisen gewöhnlich zur Bekräftigung ihrer Auffassung auf die sogenannten freien Länder hin, wo das Volk nicht besser gestellt sei als in den monarchischen Staaten Europas .
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Noch weiter gehen die Apostel der Phrase vom„ sozialen Königthum" und behaupten frech, daß es der Arbeiter unter dem Schutz" des Militärstaates viel besser habe als in den gottund königslosen Republiken. Seht die Lage der Arbeiter in Frankreich , in der Schweiz und Amerika ", heißt es,„ ist sie etwa besser als die Lage des deutschen , des holländischen, des englischen Arbeiters?"
Jedenfalls, Ihr wackeren Volksfreunde, ist sie in den genannten Republiken nicht schlechter als in Euren vielgepriesenen Gottesgnadenreichen. Einzig und allein die Schweiz macht vielleicht heute eine Ausnahme; aber warum? Weil ihr aus den sie um gebenden monarchischen Ländern ein so starker Strom von Arbeitskräften, denen es in der Heimath zu wohl" ist, zugeführt wird, daß die schweizerischen Arbeiter schier daran verzweifeln, ihre politische Freiheit im ökonomischen Kampfe auszunuzzen. Ebenso klagen die französischen Arbeiter über die übergroße Konkurrenz, welche ihnen die Einwanderung von Arbeitern aus monarchi schen Ländern macht, und in Amerika ist es gleichfalls der nicht verflegende Strom von Einwanderern aus den mit ,, starken" Regierungen gesegneten Ländern, welcher den Kampf der dortigen Arbeiter behufs Hebung oder mindestens Aufrechterhaltung ihrer Lebenshaltung unendlich erschwert. Die Arbeiter selbst zeigen durch die Wahl der Länder, welche sie aufsuchen, was sie von der Fürsorge ihrer landesväterlichen Regierungen für das Volk halten.
Diese landesväterliche Fürsorge ist nämlich ein ganz eigen thümliches Ding.
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Sie macht sich überall in erster Reihe in der Sorge dafür bemerkbar, daß der Arbeiter seine Steuern ordnungsgemäß zahle, insbesondere die Blutsteuer, fie dokumentirt sich ferner durch eine außerordentlich zärtliche Ueberwachung des Arbeiters auf Schritt und Tritt, auf daß er nicht seinen Mund zum Bösen" aufthue oder gar den Verführungskünften ,, pietätloser Demagogen" anheimfalle, denn die landesväterlichen Behörden betrachten die Arbeiter selbstverständlich als die Kinder des Landesvaters und behandeln sie demgemäß auch wie- Kinder. Wer sein Kind lieb hat, der züchtigt es, so heißt es schon in der Bibel. Deshalb hält man auch in PreußenDeutschland dem Arbeiter beständig die Fuchtel vor die Augen. Das ist aber nicht etwa nur in politischer Beziehung der Fall, sondern geschieht ganz ebenso auf wirthschaftlichem Gebiete. Die Lohntämpfe, welche sich heute in Deutschland an verschiedenen Orten abspielen, werden von den väterlichen" Behörden geradezu mit Argusaugen überwacht. Es wird den Arbeitern in jeder Beziehung klar gemacht, daß man ihre Besprechungen behufs Regelung ihrer Arbeitsverhältnisse nur duldet; und unter dem Einfluß dieser„ Duldung" leidet die Thatkraft der Arbeiter selbstverständlich ganz bedeutend. Ehre den deutschen Arbeitern, daß sie trotz alledem so fest zu ihrer Sache stehen; wer aber wird bestreiten wollen, daß sie nicht noch viel energischer auftreten und ihre Interessen nicht noch viel kräftiger wahren, biel größere Vortheile fich erkämpfen würden, wenn ihnen nicht erfahrungsgemäß bei jeber starken Lebensäußerung die Polizei in den Arm fiele? Nur zum Schute angeblich. Es fragt sich nur, wessen!
der Arbeiter. Wer das Damoklesschwert über seinem Haupte weiß, das bei jeder starken Erschütterung auf ihn herunterfahren kann,
der ist in derselben Lage wie der Sträfling, dem die Bleikugel
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an den Füßen jede energische Bewegung unmöglich macht. Wer hier etwa einwenden wollte, daß ja auch in der fran zösischen Republik die Polizei in so fürsorglicher" Weiſe bei Streits eingreift, dem sei erwidert, daß Frankreich erstens kaum ein halbes Menschenalter Republik ist, daß es uns ferner nicht einfällt, mit dem bloßen Worte Republik den Begriff der Freiheit zu verbinden, daß wir vielmehr unter einer Republik ein durch und durch demokratisches Gemeinwesen verstehen, und daß, wenn der französischen Republik auch noch manche Erbsüüde aus der Monarchie anhaften, in ihr, wie in allen Republiken unserer Zeit, die Entwicklung auf eine beständige Erweiterung der Volksrechte gerichtet ist, während wir in fast allen Monarchien nur England macht in gewisser Beziehung eine Ausnahme eine wachsende Beschränkung der Volksrechte sich vollziehen sehen.
Und worin dokumentirt sich, neben der oben geschilderten präventiven( vorbeugenden) Fürsorge", die„ positive" Für sorge in der Monarchie?
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Die mit so vielem Pomp in Szene gesetzte preußische Sozialreform hat es gezeigt: in Verschlechterungen des bestehenden Unterstüßungswesens. Das Krankenkassenwesen wird in neue Formen eingezwängt, Dank deren die Arbeiter von ihren Arbeitgebern noch abhängiger werden als vorher. Wie auf politischem Gebiete mit wachsender Unverschämtheit erklärt wird, daß das Recht des Monarchen ein wirkliches Volks: recht nicht verträgt o daß das Volk diesen Satz nie bergessen möge! bergessen möge!- so werden auf wirthschaftlichem Gebiete ganz unverfroren Gesetze zu Gunsten der Arbeitgeber als arbeiterfreundliche Sozialreform auszugeben in Defter
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retag wie in Preußen?
Statt Brod bietet die Monarchie den Arbeitern Steine. Was aber bietet ihnen die Freiheit?
Anscheinend gar nichts; man spricht mit Recht von der Freiheit, Hungers zu sterben". Aber die hat der Arbeiter in der heit, Hungers zu sterben". Aber die hat der Arbeiter in der Monarchie auch, wie Tausende von Exempeln bezeugen. Die Freiheit ist nicht Selbst zwed, sie ist nur Mittel zum Zwed. Sie ist das Mittel und zwar das einzige Mittel, vermöge dessen die Arbeiterklasse ihre wirthschaftliche Emanzipation durchzusetzen vermag. Wie die beste Waffe dem nichts nutzt, der sie nicht zu handhaben versteht, so muß natürlich auch der Ge: brauch der Freiheit, der Gebrauch der Volksrechte erlernt werden, aber die Freiheit lernt sich nur in der Freiheit, der Gebrauch des Rechtes nur in der Ausübung desselben.
Man bleibe uns daher mit dem Beispiel von Republiken vom Leibe, in denen das Volt keine Rechte hatte, sie haben mit unseren Bestrebungen nichts gemein. In den vorgeschrittenen Ländern des 19. Jahrhunderts wären sie ohnehin unmöglich. Speziell in Deutschland ist die Bourgeoisie schon längst nicht mehr republikanisch, sondern höchstens konstitutionell. Sie braucht das Königthum, damit es die Arbeiter im Zaume hält. Es ist nur Eine Republik noch möglich, die demokratische. Und die demokratische Republik ist die nothwendige Vorbedingung zur sozialistischen .
Wer daher dem arbeitenden Bolte einreden will, daß zu seiner sozialen Befreiung die politische Befreiung nicht unbedingt erfor derlich sei, der ist entweder ein geflissentlicher Betrüger oder ein unverbesserlicher Träumer. In jedem Falle täuscht er das Volk, dessen politische Bebrüder die Stützen seiner sozialen Widersacher find. Der Ruf:" Nieder mit der Bourgeoifle!" ist eine hohle, nebenbei heute auch sehr ungefährliche- nichtssagende Phrase, wenn er nicht ergänzt wird durch den Ruf:„ Nieder mit dem reaktionären Klassenstaat!"
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Die soziale Frage ist von der politschen untrennbar und, wie es im ehemaligen Eisenacher Programm mit Recht heißt, ihre Lösung durch diese bedingt. Halten wir daher unverbrüchlich fest an dem Rufe:
Brod und Freiheit!
Ein Selbstgemordeter
oder
Leo.
Wie man in Preußen unbequeme Mitwisser beseitigt.
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Hat ihn der Teufel oder hat ihn der Engel des Herrn geholt? Dies, schrieben wir in voriger Nummer, fragt sich in Hamburg- Altona der Volksmund in Bezug auf den„ einäugigen Wolff", der im Altonaer Gefängniß plötzlich einen Selbstmord begangen haben soll. In wie weit diese Frage berechtigt, und welche Antwort die richtige, darüber erhalten wir von sehr gut unterrichteter Seite die nachstehende hochintereffante Zuschrift: Hamburg , 24. März 1883.
Da werden Sammlungen zur Unterstüßung streikender Genoffen schlankweg verboten, gesammelte Gelder ohne Scham ge- konfiszirt. Da werden Arbeiterblätter gemaßregelt, Flugblätter, welche jeder Tag bie Kollegen vor Zuzug warnen sollen, verboten jeder Tag bietet neue Beispiele solcher polizeilicher Liebesdienste. Vorige Woche tauchte plötzlich in Hamburg- Altona das Gerücht auf, selbst da, wo sie nicht direkt zur Anwendung kommen, lähmt, wie gesagt, das bloße Bewußtsein ihrer Möglichkeit die Thatkraft der„ einängige Wolff", der seine Strafe wegen„ Erpressung" in Plötzen
Und
see ,, abgebüßt, sei auf der Rückkehr aus dem Gefängniß in der Nähe von Hamburg durch preußische Polizisten abermals verhaftet, in das Polizeigefängniß zu Altona gebracht, und dort, anderen Morgens, todt ( erhängt) gefunden worden. Das Gericht erwies sich in allen ergänzt, das auf den ersten Blick unglaublich erscheint, seine UnglaublichPunkten als richtig, und sofort wurde es durch ein anderes Gerücht feit aber verliert, wenn man die Hauptpersonen, die im Spiele sind, fennt. Der Leichnam Wolff's soll nämlich in einer Lage gewesen sein, welche die Wahrscheinlichkeit eines Selbstmordes ausschließt, und im Gesicht und an den Kleidern Spuren an sich gehabt haben, die auf einen verzweifelten Kampf hindeuteten. Also ein Mord ftatt eines Selbstmordes. Ein Mord im Gefängniß! Es wäre nicht das erste Mal. Wer kennt nicht das tragische Ende des Pfarrers Weidig, der im Gefängniß zu Darmstadt der bestialischen Rachsucht seines persönlichen Feindes, des Untersuchungsrichters Georgi, zum
Opfer fiel?*) Freilich, ein Mord im Gefängniß ist nur denkbar, wenn
irgend eine, im Gefängniß selbst in Autorität stehende Person ihre Sand, oder doch ihre Unterstützung dazu leiht. In dem Weidig'schen Fall war es der Untersuchungsrichter, der im Gefängniß zu Darmstadt unbeschränkte Autorität genoß und den Gefängnißwärter Breuninger , seinen Untergebenen, leicht zum Werkzeug gewinnen konnte. Im Fall Wolff flagt das Gerücht, oder sagen wir lieber: die Stimme des Volkes den Polizeikommissarius Engel von Altona als Mörder an. Voltes Stimme ist Gottes Stimme sagt das Sprichwort; indeß wir Alle wiffen, daß das Sprichwort( wobei Gott ja nur bildlich für Wahrheit steht) durchaus nicht immer zutrifft. Prüfen wir also! Zunächst handelt es sich um die Beantwortung zweier Fragen:
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1) Liegt für einen Mord ein genügendes Motiv
2) Ift Polizeikommissarius Engel ein Mensch, dem ein derartiger Mord zuzutrauen? Was die erste Frage anbetrifft, so wird die Antwort am Besten durch eine kurze Darlegung des Sachverhaltes gegeben.
Der„ einäugige Wolff", auf deffen frühere Geschichte wir hier nicht zurückgehen wollen, wurde nach Erlaß des Sozialistengesetzes zum Verrätber... an unserer Sache:, er trat mit der Berliner Polizei in gleichzeitig zur Rolle des Agent provocateur. Im Auftrag der Ber liner Polizei forrespondirte er mit Most*) und versah dessen Blutwurstblättchen mit den erwünschten polizeilich- anarchistischen Rinaldiniphrasen, furz, er that, was der biedere Madai und deffen ebenso biedere Hinter männer von ihm verlangten. Eine Zeitlang ging Alles gut. Allmälig jedoch tam die Polizei dahinter, daß die Parteigeheimnisse, welche der„ ein
äugige Wolff ihr zu verkaufen hatte, das Kaufgeld nicht werth waren- Wolff wurde gebrängt, er solle preiswürdigere Waare liefern, andernfalls
man ihn nicht mehr beschäftigen" tönne. Damit tam die Polizei indeß nicht weit. Wolff verlegte sich auf die von seinem obersten Chef, dem Herrn Bismard, häufig angewandte Methode der dilatorischen Behandlung, und als es nicht mehr länger ging, setzte er sich plötzlich auf die Hinterbeine und drohte der Polizei mit Enthüllungen. Und er war so schlau gewesen, sich Material gegen die Polizei zu verschaffen. Hätte er sich nach irgend einem sicheren Punkt begeben und von da aus unterhandelt, so hätte er gewiß seinen Zweck erreicht. Er beging aber die kolossale Dummheit, an die Ehrlichkeit der Polizei zu glauben das ward ihm verderblich. Sobald die Polizei merkte, baß sie betrogen war, faßte sie den Entschluß, sich des„ einängigen Wolff" um jeden Preis zu entledigen. Derselbe wurde eines schönen Morgens unter der Anklage der Erpressung verhaftet, nach Berlin geschleppt, und bort von sicheren Richtern hinter verschlossenen Thüren zu einer längeren Gefängnißßtrafe( zwölf Monaten) verurtheilt. Alles war für den Moment geregelt. Nur eins fehlte noch: Wolff hatte das in seinem Besitz befindliche die Polizei schwer kompromittirende Material nicht herausgegeben, und der Polizei war es auch, troz unzähliger Versuche, nicht gelungen, des Materials habhaft zu werden. Und Wolff, durch die ihm gewordene Behandlung zur äußersten Wuth gebracht, steigerte seine Drohungen, sich rächen zu wollen. Hatte er Gelegenheit, seine Drohungen wahr zu machen, so war das ganze Berliner Polizeigetriebe blo8gestellt, und ein Standal platzte los, verglichen mit welchem die Schmidt'sche Affaire noch reinlich und anständig war. Doch wie den Skandal verhüten? Wolff war zu wüthend, um sich noch auf Verhandlungen einzulaffen. Kam er frei, so war mit Gewißheit darauf zu rechnen, daß er seine Drohungen im vollsten Maße verwirklichen würde. Dem einängigen Wolff mußte um jeden Preis die abMöglichkeit, seine Drohungen zu verwirklichen, geschnitten werden. Und daß die Polizei in ihren Mitteln nicht wählerisch ist, das wissen wir zur Geulge.
Vor 14 Tagen war die Strafzeit um. Ueber die Zeit hinaus konnte man Wolff nicht in Plößensee halten. Man entließ ihn zur richtigen Stunde und schickte ihm einige Kriminalbeamte in Zivil nach, mit der Weisung, ihn nicht blos genau zu überwachen, sondern mit ihm auch zu verkehren und ihn zu Aeußerungen zu provoziren, welche seine sofortige Wiederverhaftung ermöglichen würden.
Die Weisung wurde befolgt. Wolff, zu aufgeregt, um die nöthige Vorsicht zu bewahren, kneipte mit seinen freundlichen Begleitern, ließ eine seiner Zunge freien Lauf, und wurde auf die Anklage hin, Majestätsbeleidigung verübt zu haben, verhaftet. Nachdem wir dies dargelegt, wird der Leser im Stande sein, sich die Frage 1 selber zu beantworten. Unzweifelhaft steht fest, daß die
*) Dieser Georgi, der notorisch am Säuferwahnsinn litt, veranlaßte Guzkow in den 40er Jahren zu folgendem Distichon:
O unglückliches Land, wo der Wahnsinn fizzt zu Gericht, Wo mit lallendem Mund Recht der Trunkenbold spricht.
**) Most hat neuerdings wiederholt in Abrede gestellt, von Wolff Korrespondenzen erhalten zu haben. Die Thatsache, daß die Korrespondenzen doch von Wolff herrührten, wird dadurch natürlich nicht umzustoßen. Anmerkung der Redaktion.