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3wei Polizei- Sergeanten und ein Feldhüter aus Langendreer im Kreise Bochum hatten sich gestern vor dem Schwurgericht in Essen zu verantworten, weil sie in Gemeinschaft mit einem Gensdarmen einen Bergarbeiter der artig mißhandelt haben sollen, daß er das rechte Auge verlor, die beiden Polizei- Sergeanten außerdem, weil sie als Zeugen gegen den des Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagten und des= halb auch verurtheilten Bergarbeiter einen Meineid geleistet haben sollten. Der Gensdarm ist dieser Sache wegen bereits wegen Meineids und Körperverlegung vom Militärgericht zu einjähriger Festungsstrafe verurtheilt worden und erschien als Zeuge. Die Verhandlungen entrollten ein grauenhaftes Bild der polizeilichen Zustände in jenem Orte; trotz der Thatsache, daß der Bergarbeiter sein Auge im Amtsgefängniß verloren hat, trotz der gravirenden Aussagen einer Anzahl Zeugen, und obwohl der Staatsanwalt die Anklage im vollen Umfange aufrecht hielt, kamen aber zur größten Ueberraschung des anwesenden Publikums die Geschworenen zu einem freisprechenden Urtheile. Man klagt in unserer Provinz, namentlich in den induſtriellen Theilen derselben, mit Recht über die vielen Verbrechen und Vergehen gegen Leben und Gesundheit der Mitbürger, doch wird man sich darüber nicht wundern können, so lange die Gemeinden in der Wahl ihrer Polizeiorgane nicht sorgfältiger zu Werke gehen. So hat die Gemeinde Langendreer einen Polizeisergeanten angestellt, welcher, wie vor dem Schwurgerichte konstatirt wurde, bereits wegen vorsäglicher Körperverlegung mit drei Jahren, wegen Mißhandlung und Mißbrauchs der Amtsgewalt mit drei Monaten und wegen vorsätzlicher Körperverlegung mit tödtliche m Ausgange mit einem Jahr Gefängniß bestraft worden ist. Auch der angeklagte Feldhüter ist schon mit vier Wochen Gefängniß wegen fahrlässiger Tödtung und mit sieben Tagen Gefängniß wegen Körperverlegung bestraft worden. Solche Leute werden bestellt, um Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten, und vertreten die Staatsgewalt!
Hier könnte man allerdings sagen: Kommentar überflüssig, wenn die Volkszeitung" oder vielmehr ihr Korrespondent nicht zum Schluß den Eindruck dadurch verwischte, daß er von einem sorgfältigeren Vorgehen bei der Wahl der Polizeiorgane" spricht. Damit ist der gute Mann völlig auf dem Holzwege. So brutale Bestien, wie die oben gekenn= zeichneten Polizisten, sind gerade nach dem Herzen der Gemeinden, d. h. der Dorf- und Stadtprozen, welche die Herrschaft in den Gemeinden ausüben. Sonst hätten die braven Geschworenen, das„ Volksgericht" nach dem Herzen der ,, Volkszeitung", sie nicht freigesprochen. Klassenjustiz und Klassenpolizei gehören zu einander, und gegen das Arbeiterpack braucht man schneidige" Leute.
Wie es gemacht wird. Daß die Einführung der Unfallverficherung an Stelle eines verbesserten Haftpflichtgesetes weit mehr noch im Interesse der Unternehmer, als im Interesse der Arbeiter liegt, darüber besteht nachgerade kaum noch eine Meinungsverschiedenheit unter Kennern der Verhältnisse. Das Haftpflichtgesetz war den Herren Kapitalisten vielfach ein Greuel im Auge, und sie suchten es zu umgehen, wo sie nur konnten. Wie schamlos sie dabei vorgingen, kam uns jüngst wieder recht deutlich zum Bewußtsein, als wir beim Durchblättern des ,, technischen" Kapitalistenblattes Holz- und Industriezeitung", herausgegeben von C. F. Gruner in Leipzig , auf folgende Notiz, enthalten in Nr. 17, Jahrgang 1882, stießen:
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Unterhaltsrenten. Vielfach wird von Gewerbe- Unternehmern, um sich von den dauernden und hohen Schadenersatzverpflichtungen in der Form von Unterhaltsrenten gegen die bei ihrem Gewerbebetriebe Verlegten, resp. gegen deren Hinterbliebenen zu befreien, folgendes Mittel erfolgreich(!) zur Anwen= dung gebracht: Der Gewerbeunternehmer verspricht aus freien Stücken, scheinbar aus Humanitätsrücksichten, ohne eine gesetzliche Verpflichtung seinerseits anzuerkennen, dem Verlegten, resp. dessen Hinterbliebenen bis auf Weiteres eine fortlaufende Unterstüßung, womit der Verletzte, resp. dessen hilfsbedürftige Hinterbliebenen, das Sichere dem ungewissen Ausgange eines Prozesses vorziehend, sich zufrieden geben, gewährt diese freiwillige Gabe mehrere Jahre hindurch, bis der gesetzliche Anspruch des Verlegten, resp. dessen Hinterbliebenen auf eine dauernde Rente verjährt ist, und sistirt sodann plöblich die Unterstützung. Dem bisher Unterstügten ist sodann der Klage= weg gegen den Gewerbeunternehmer auf weitere Unterstützung entzogen, wie dies das Reichsgericht, V. Zivilsenat, in einem Urtheil vom 25. März d. J. ausgesprochen hat."
Auf den ersten Blick liest sich das ganz unschuldig, es erscheint eben als eine Mittheilung wie viele andere, sieht man aber genauer zu, so wird man finden, daß hier rund und nett den Unternehmern eine Lektion ertheilt wird, wie sie ihre verunglückten Arbeiter am besten um ihre gesetzmäßigen Ansprüche betrügen könnten. Es ist ein Rezept ,,, wie's gemacht wird", um sich vom Haftpflichtgesetz zu drücken, zwischen anderen Rezepten über das Füllen der Poren des Holzes" u. s. w.
Nun, nach der neuen Unfallversicherungsvorlage werden die Herren es nicht mehr nöthig haben, solche Umwege ausfindig zu machen. Für neun Zehntel der Unfälle haben die Krankenkassen aufzukommen, und die für den Rest zu gründenden Unfall- Versicherungs- Berufs- Ge= nossenschaften sind ja nichts anderes als eine Gegenseitigkeitsversicherung der Unternehmer. Diese Herren bestimmen dann selbst die Höhe der zu zahlenden Entschädigungsrente und werden schon dåfür sorgen, daß ihre Gegenseitigkeitskasse nicht zu arg in Anspruch genommen wird, soweit nicht das Gesetz selbst dafür sorgt, welches das Maximum der Ansprüche für den Fall, daß ein Beschädigter oder dessen Hinterbliebenen wirklich einmal Beschwerde führen wollen, so niedrig bemessen hat, daß, selbst wenn das sorgsam filtrirte Schiedsgericht des Reichsverficherungsamtes( 4 ernannte Beamte, 2 Vertreter der Unternehmer und
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Monate absolute Ruhe, und keine Arbeit, keine Bissen! Wenn denn nun die Arbeitssucht in den Arbeitern eingewurzelt ist, wenn sie denn alle anderen natürlichen Instinkte erstickt, und wenn anderseits die von der Gesellschaft erforderte Arbeitsmenge nothwendigerweise durch den Konsum und die Menge des Rohmaterials begrenzt ist, warum in sechs Monaten die Arbeit des ganzen Jahres verschlingen? Warum sie nicht lieber gleichmäßig auf die 12 Monate vertheilen, und jeden Arbeiter zwingen, fich das Jahr über täglich mit fünf oder sechs Stunden zu begnügen, anstatt sich während sechs Monaten mit täglich 12 Stunden den Magen vollzustopfen? Wenn ihnen ihr täglicher Arbeitsantheil gesichert ist, werden die Arbeiter nicht mehr mit einander eifersüchteln, sich nicht mehr die Arbeit aus der Hand und das Brod vom Mund wegreißen, dann werden sie, nicht mehr an Leib und Seele erschöpft, anfangen, die Tugenden der Faulheit zu üben.
Was die Arbeiter nicht einsehen wollen, haben sogar Industrielle im Interesse der kapitalistischen Ausbeutung selbst verlangt: eine gefeßliche Einschränkung der Arbeitszeit. Im Jahre 1860 erklärte der Fabrikant Bourcart von Gebweiller vor der gewerblichen Unterrichtskommission, daß die Arbeit von 12 Stunden übermäßig ist und auf 11 Stunden reduzirt werden, daß Sonnabends die Arbeit um 2 Uhr aufhören sollte. Ich empfehle diese Maßregel, obwohl sie auf den ersten Blick drückend erscheint; wir haben sie in unseren Etablissements seit 4 Jahren versucht und stehen uns gut dabei; die Durchschnittsproduktion ist, anstatt zu fallen, gestiegen." In seiner Abhandlung„ die en Maschinen" zitirt Herr F. Passy folgenden Brief eines belgischen Industriellen, eines Herrn Ottevaere:
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,, Obwohl unsere Maschinen dieselben sind wie die der englischen Spinnereien, produziren sie doch nicht so viel als sie sollten, und als dieselben Maschinen in England produziren, trotzdem dort täglich zwei Stunden weniger gearbeitet wird..... Wir arbeiten zwei volle Stunden zu viel; ich bin überzeugt, daß wenn wir statt 13 Stunden nur 11 arbeiteten, wir ebensoviel und infolgedessen ökonomischer produziren." Anderseits konstatirt der liberale Dekonom, Herr P. Leroy= che Beaulieu, daß ein großer belgischer Manufakturist die Beobachtung gemacht hat, daß die Wochen, in welchen ein Feiertag fällt, keine geringere Produktion aufweisen als die gewöhnlichen Wochen."( ,, Die Arbeiterfrage im 19. Jahrhundert." Paris 1872.)
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Was das durch die Moralisten versimpelte Volt nicht gewagt hat, hat eine aristokratische Regierung gewagt. Unbekümmert um die hochmoralischen und wirthschaftlichen Einwände der Dekonomen, die gleich Unglücks
2 der Arbeiter) den Beschwerdeführern Recht gibt, die Unternehmerklasse| schreibt der ministerielle Popularisirer unserer Gemeindeverfassungen; immer noch besser fährt, als bei dem jezigen Haftpflichtgeset.
- Für den Puttkamer'schen Tugendspiegel laufen uns noch immer Zuschriften in solcher Menge ein, daß wir schon mit Rücksicht auf den guten Geschmack sie unmöglich sämmtlich zum Abdruck bringen können; wo aber Puttkamer'sche Tugend sich in Amt und Würden spreizt, da halten wir uns für verpflichtet, solche Bedenken fallen zu lassen, denn da wird Rücksichtslosigkeit zum höchsten Pflichtgebot. So wollen wir auch heute wieder einem Einsender das Wort geben.
Man schreibt uns aus Großenhain :
Der Sozialdemokrat" hatte zwar schon mehrfach treffliche Gelegenheit, dem erzsittlichen Minister von Puttkamer Proben der ,, noblen Passionen" und kleinen Extravaganzen" seiner Standesgenossen zu Nutz und Frommen empfindsamer Reichsboten vor Augen zu halten und damit geeignetes Material für spätere Debatten über das Thema:„ Wer untergräbt die Sittlichkeit?" zu liefern, doch dürfte ihm schwerlich ein drastischerer Fall obrigkeitlicher Sittlichkeitspflege zur Kenntniß gelangt sein, als der nachstehende, der hiermit zum Ruhme des betreffenden ehrenwerthen Tugendhelden bekanntgegeben sei.
Nicht nur, daß der saubere Kunde zur Zeit ganz unverfroren mit wohleinstudirter ehrwürdiger Miene in den Straßen der Stadt Großen= hain in Sachsen , deren Bürgermeister er ist, einherstolzirt, nein, wir wissen, daß derselbe auch nach dem Bekanntwerden seiner Heldenthaten ebenso dreist unter der Elite unserer„ guten" Gesellschaft einherspazieren wird als zuvor, ob auch jeder anständige Mensch in seiner gemäſteten Person die Verkörperung des Ehebruchs und thierischer Gemeinheit erblicken muß.
Der Bürgermeister Herrmann, der mit großem Enthusiasmus von den Großenhainer Bürgern in den sächsischen Landtag gewählt wurde, derselbe, der in seiner" Stadt mehrere Versammlungen auf Grund des Sozialistengesezes paschamäßig verbot beiläufig ein Beweis, wie dies Gesetz gemeinen Charakteren und Strebern willkommene Handhaben bietet derselbe Bürgermeister hatte während seines Aufenthaltes in Stollberg unjittliche Attentate auf sein Dienst mädchen versucht, weshalb letzteres den Dienst quittirte. In Großenhain nun unternahm dieser saubere Eheherr auf's Neue solche Attentate auf eines seiner Dienstmädchen, ein braves, durch und durch ehrenhaftes Mädchen. Zurückgewiesen, ließ aber der Patron nicht nach, und trat eines Morgens sogar mit entblößten Geschlechstheilen in die Küche vor das Mädchen hin, es zur Berührung auffordernd. Das Mädchen fündigte darauf den Dienst. Troydem ließ der ,, verwundete Stier" in seinen Verfolgungen nicht nach, und als derselbe eines Morgens in aller Frühe, nur mit dem Hemde bekleidet, abermals in der Küche das Mädchen nöthigen wollte, schrie dasselbe um Hilfe, worauf die Frau Bürgermeisterin, ebenfalls nur mit dem Hemde bekleidet, herbeigeeilt kam und durch ihr Erscheinen die Bedrohte erlöste. Die Gemahlin des würdigen Stadtvertreters bat nun das Mädchen, von diesen Vorgängen nichts zu erzählen, andernfalls es ihrem Manne die Stellung kosten würde. Auch richtete sie die bezeichnenden Worte an dasselbe:" Du brauchst nicht zu glauben, daß mein Mann dies aus Liebe zu Dir thut", worauf sie zur Antwort erhielt:„ Ach nein, das weiß ich, daß er nur seine Gelüste bei mir befriedigen will." Nun, das Mädchen quittirte den Dienst, und damit glaubte der rohe Mensch Gras über die Geschichte gewachsen, denn sonst würde er wohl schwerlich ein neues Bürgermeisterpalais für längeren Aufenthalt in Großenhain gebaut haben. Bei solcher Frechheit ist auch nicht ausgeschlossen, daß der Chebrecher und Ehrabschneider Alles ableugnen und als Racheakt hinſtellen wird.
Nun, wir erklären, daß man einen notorisch beschränkten Menschen, wie dies Herrmann ist, wegen seiner dummen Streiche, die nur er allein für politische Klugheit hält, nicht aus Rache angreift, da man über diese dummen Streiche nur mitleidig lächeln kann. Aber die berechtigte Entrüstung und unser gutes Recht als Bewohner der von diesem Wüstling ,, regierten" Stadt Großenhain verpflichten uns, seine Schandthaten der Deffentlichkeit zu übergeben. Mag der Herr auch öffentlich noch so eifrig seine Unschuld betheuern, er und seine Frau wissen doch, daß das hier Gesagte auf Wahrheit beruht.
So, Herr v. Puttkamer , dieser eine Fall mag Ihnen zur gefälligen weiteren Information vorläufig genügen; wir können auch sonst noch mit einem hübschen Sträußchen solcher Sittlichkeitsblüthen" aus diesem einen Städtchen des schönen deutschen Reiches aufwarten. Den sächsischen Landtagsabgeordneten aber gratuliren wir zu dem neuen ,, Kollegen."
- Fortschrittliche Krebse. Mit dieser Ueberschrift erhalten wir aus Sachsen die nachstehende Zuschrift. Obwohl wir das Thema, von dem es handelt, bereits besprochen, erscheint uns doch die Beleuch tung desselben aus den Kreisen unserer sächsischen Genossen selbst so interessant, daß wir uns für verpflichtet halten, sie unverändert zum Abdruck zu bringen:
Man weiß, daß die sächsische Regierung in Bezug auf Freiheit und Fortschritt in der Manier des bekannten Landwehrmannes: ,, nur immer langsam voran" marschirt. Demgemäß hinkt auch die ganze sächsische Gesetzgebung den thatsächlichen Verhältnissen weit hinten nach, und insbesondere ist dies bei den politischen Gesezen der Fall; hier wird das schon lange verfassungsmäßige„ Gleiche Recht für Alle" noch heute auf das Gröblichste verlegt und geleugnet. Kein Wunder, daß unsere Gemeindeordnungen auch nicht im Entferntesten den Anforderungen unserer Zeit entsprechen; am wenigsten ist dies der Fall mit dem Wahlrecht der Gemeindeordnungen; dasselbe weist auch nicht eine Spur von Gerechtigkeit und Billigkeit auf. Nun ist aber klar, daß selbst eine an und für sich gute Gemeinde- oder Staatsverfassung durch ein ungerechtes, willkürliches Wahlrecht verhunzt wird, denn das Wahlgesetz ist der eigentliche Nerv jeder Verfassung.
So geht es auch mit unseren Gemeindeordnungen. ,, Erweiterung der Autonomie und der Selbständigkeit der Gemeinden ist das Verlangen der Gegenwart und diesem Verlangen tragen die neuen Geseze Rechnung",
raben krächzten, daß die Fabriksarbeit um eine Stunde herabsetzen, den Ruin der englischen Industrie dekretiren hieße, hat die englische Regierung die zehnstündige Arbeitszeit gesetzlich eingeführt, und nach wie vor ist England das erste Industrieland der Welt.
Die große Erfahrung Englands liegt vor, die Erfahrungen intelligenter Kapitalisten liegen vor: sie beweisen unwiderleglich, daß, um die menschliche Produktion zu steigern, man die Arbeitszeit herabsetzen und die Zahl der Ruhetage vermehren muß, und das französische Volt sieht es immer noch nicht ein.( Das deutsche leider auch nicht!) Können die Arbeiter denn nicht begreifen, daß dadurch, daß sie sich mit Arbeit überbürden, sie ihre und ihrer Nachkommenschaft Kräfte erschöpfen, daß sie, abgenutzt, vorzeitig arbeitsunfähig werden, daß sie alle schönen Anlagen in sich ertödten, nur um der rasenden Arbeitssucht willen?
Ach, gleich Papageien plappern sie die Lektionen der Dekonomen nach: Arbeiten wir, arbeiten wir, um den Nationalreichthum zu vermehren!" Dihr Jdioten! Weil ihr zuviel arbeitet, entwickelt sich die industrielle Technik zu langsam. Laßt euer Geschrei und hört einen Dekonomen
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ist kein großes Licht, es ist nur Herr L. Reybaud: ,, Im Allgemeinen richtet sich die Revolution in den Arbeitsmethoden nach den Bedingungen der Handarbeit. Solange die Handarbeit billig ist, wendet man sie im Uebermaß an, wird sie theurer, so sucht man sie zu sparen."*) Um die Kapitaliſten zu zwingen, ihre Maschinen von Holz und Eisen zu vervollkomm nen, muß man die Löhne der Maschinen von Fleisch und Bein erhöhen und die Arbeitszeit derselben verringern. Beweise dafür? Man kann sie zu Hunderten erbringen. In der Spinnerei ward die„ Selfacting Mule" in Manchester erfunden und angewendet, weil die Spinner sich weigerten, solange zu arbeiten wie früher.
In Amerika bemächtigt sich die Maschine aller Zweige der Ackerbauproduktion, von der Butterfabrikation bis zum Getreidejäten. Warum? Weil die Amerikaner, frei und faul, lieber tausend Tode sterben als das Biehleben eines französischen Bauern zu führen. Die im glorreichen Frankreich so mühsame, mit so vielem Bücken verbundene Arbeit ist im Westen Amerikas ein angenehmer Zeitvertreib in freier Luft, den man sigend genießt und dabei gemüthlich seine Pfeife raucht.
*) Louis Rey baud, Die Baumwolle, ihr Reich und ihre Fragen. ( 1863.)
wie das aber gemeint ist, gibt er uns durch folgende Worte zu verstehen:„ Nur darf nicht die Masse das Uebergewicht in den Gemeindevertretungen erhalten, da dann eine freie Gemeinde nicht mehr denkbar ist. Eine nette Begriffsverwechslung. Was nüßen die schönen Worte von Selbstständigkeit und Autonomie der Gemeinden, wenn die Masse nicht das Uebergewicht in den Vertretungskörpern erhalten soll? Wie kann von Selbstverwaltung die Rede sein, wenn zwei Drittel der Steuerzahler über die Verwendung der Steuern nichts zu sagen haben? wenn man 2 Drittel der Steuerzahler Gesetzen unterwirft, an deren Abfassung sie sich nicht betheiligen konnten? Wenn man zwei Drittel der Steuerzahler vom Wahlrecht ausschließt? Angesichts einer solchen skandalösen Mundtodtmachung der Massen ist es ein kolossaler Humbug, von Selbstverwaltung und Selbständigkeit der Gemeinden zu reden; das ist feine Gemeindeautonomie, nein, eine Minoritätsherrschaft, gebildet von einzelnen reichen Leuten, deren Interessen mit den Interessen der Gesammtheit im Widerspruch stehen. Bei einer solchen Bevormundung der Majorität und Bevorzugung der Minorität werden immer die Interessen der Minderheit auf Kosten der Mehrheit gefördert und unterstüßt, während die Interessen der Majorität in brutaler Weise vernachlässigt werden. Eine solche Selbstverwaltung ist eine Scheinselbstverwaltung, die schlechter ist als das alte Polizeiregiment. Bei diesem konnte ein einigermaßen geschickter Beamter bei gutem Willen noch das Ruder zu Nutz und Frommen der Gesammtheit führen; anders bei der Scheinselbstverwaltung, da kommt die große Masse gar nicht zur Berücksichtigung, denn die die Herrschaft ausübende Minorität betrachtet die Masse als ihre Feinde, die sie unterdrücken muß, bei Strafe des Verlustes der Herrschaft. In Regierungskreisen kennt man die Willkürherrschaft der Gemeinderäthe und deshalb sieht man es nicht ungern, wenn einzelne Vertreter der Masse in die Gemeinderathskollegien gewählt werden, man weiß, daß erst die Sozialisten den Spizbübereien in verschiedenen Gemeindekassen auf die Spur kommen; man weiß, daß die Vertreter der Masse es waren, welche der nackten Brutalität der Bourgeoisminoritäten entgegen traten; man weiß, daß die Sozialisten die umstürzlerischen Bestrebungen der reichen Fabrikanten auf dem Gebiete des Schulwesens vereitelten und gibt deshalb zu:„ daß alle Parteien, sobald sie nur gesetzliche Mittel anwenden, um ihre Ueberzeugung zur Geltung zu bringen, das Recht haben, mit ihrer Ueberzeugung gehört zu werden. Dieses Recht darf auch den Sozialisten nicht vorenthalten werden, und wenn es Einzelnen gelingt, in der Gemeindevertretung Eingang zu finden, so wird dadurch nicht die Freiheit der Selbständigkeit der Gemeinden gefährdet, die Gemeindevertretung wird nur und das ist ja auch bloß wünschenswerth jederzeit daran erinnert werden, daß eine soziale Frage wirklich besteht, und daß es die Aufgabe jedes patriotischen Mannes ist, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie derselben zu begegnen sei."
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So schreibt der Amtshauptmann v. Bosse, und man merkt, daß seine Worte nicht blos von den berechtigten Bedenken gegen die Willkürherrschaft der Bourgeoisminoritäten, sondern, und vielleicht noch mehr, von der Furcht vor der Volksherrschaft diktirt sind. Und nicht ohne Grund. Die Volksherrschaft, mithin die wahre Selbstverwaltung, würde nicht nur den Minoritätsherrschaften in den Gemeinderäthen ein Ende machen, sondern dem ganzen Bourgeoisstaat. Das ganze Heer der Beamten von Nachtwächter, Polizeidiener bis hinauf zu dem Oberbürgermeister würde viel selbstständiger werden, nicht mehr in so hohem Maße von der Regierung abhängig sein, und damit würde der Staat den größten und brauchbarsten Theil seiner Wahlagenten verlieren. Nehmen wir dann noch für den Landtag das allgemeine Wahlrecht, und es unterliegt keinem Zweifel, daß die Masse in den Volksvertretungen die überwiegende Mehrheit gewinnt. Die Lösung der sozialen Frage auf friedlichem Wege wäre damit um ein erhebliches vorwärts gerückt, denn wer die Revolution, die blutige, die gewaltsame Revolution nicht will, wer wie Bosse auf friedlichem Wege eine Herstellung des sozialen Friedens erreichen will, muß die Massen zu der Volksvertretung lassen, muß die volle, die ganze Autonomie wollen. Ohne Volksherrschaft teine friedliche Lösung der sozialen Frage!
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Aber unsere Bourgeoisminoritäten sind für Erwägungen solcher Art blind wie Dame Justitia . In ihrer Angst vor Verlust der Alleinherrschaft greifen sie zu den verbrecherischsten Tollheiten; anstatt die Ventile zu öffnen, sucht man sie noch mehr zu belasten, als dies schon jetzt der Fall ist. Sie verabscheuen die Revolution und provoziren dieselbe. Es ist dies eine keineswegs neue Erfahrung. Im Gegentheil, in ihrem Eifer um Erhaltung und Verewigung des Bestehenden und zum Theil bereits Angefaulten griffen die Herrschenden noch immer zu den verderblichsten Mitteln und verwerflichsten Waffen. Ein neues Beispiel: In den größeren ländlichen Gemeinden Sachsens gelang es der Masse, Sozialisten in den Gemeinderath zu wählen. Sie konnten unter dem heutigen Wahl- Unrecht niemals den Herrschenden gefährlich werden, denn das Wahlrecht in diesen Gemeinden ist den Besitzenden bei weitem günstiger als den Ünbesitzenden. Es beruht auf einem der unverschämtesten Klassensysteme, indem die Ansässigen zur Gesammtzahl drei Viertel, die Unansässigen nur ein Viertel der Vertreter zu wählen haben. Das genügt, um zu begreifen, daß die Großen immer die Großen bleiben müssen, denn selbst wenn alle unansässigen Vertreter sozialistisch wären, haben sie immer nur eine winzige Minorität im Gemeindrath. Aber man fürchtet die Stärke unserer Sache, die Macht der Wahrheit, die wir immer noch auf unserer Seite gehabt haben, und versucht deshalb, die große Masse des Volks absolut unvertreten zu machen, einer noch bedeutend größeren 3ahl, als jetzt schon, das Wahlrecht zu rauben. Und bezeichnender Weise ist es wieder der Fortschritt", welcher den Herold im reaktionären Zuge macht. Dr. Göt, der ehemalige demokratische Reichstagsabeordnete, später fortschrittlicher Agitator, an der Spite, und hinter ihm folgen Sch affrath, Starke, Schreck u. s. w. u. s. w. Sie haben der Regierung eine Petition zur Kenntnißnahme überwiesen, in welcher um Beschränkung des ländlichen Wahlrechts allerunterthänigst gebeten wird. Wir haben nichts dagegen, wissen wir doch, daß auch die reaktionären Bäume nicht bis in den Himmel wachsen und anderseits hat dieser neueste reaktionäre Vorstoß eine höchst intensive und allgemeine Bewegung ins Leben gerufen, welche die Verallgemeinerung und Erweiterung der sächsischen Wahlgesetze zum Ziele hat. Den Stein ins Rollen gebracht zu haben, ist das Verdienst des Dr. Göz. Die Regierung mag sich bei diesem Volksmann" für diese ihr sehr unliebsame Bewegung bedanken, wir aber erinnern an das bekannte: Du wirst ein Esel bleiben von Ewigkeit zu Ewigkeit!
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Die Schüßlinge des Liberalismus. In Nürnberg ist der Anarchist Hoffmann, der unsern Genossen Grillenberger in einem als Beilage zu dem fortschrittlichen ,, Fränkischen Kourier" erschienenen Flugblatt unberechtigter Eingriffe in fremde, d. h. Genossenschaftstassen geziehen hatte, der absichtlichen verleumde rischen Beleidigung für schuldig erkannt worden, weil die Handlungsweise Grillenberger's in gar keiner Weise zu einem solchen Vorwurfe berechtige; er ward jedoch straffrei belassen, weil Grillenberger ihn in seiner Entgegnung schwer beleidigt habe.( Grillenberger hatte u. A. gesagt, die Fortschrittspartei werde Hofmann nach dem Grundsatz behandeln: Man liebt den Verrath, doch nicht den Verräthe r.) Daß eine Verleumdung durch eine Beleidigung ausgeglichen wird, ist eine sonderbare Rechtsauffassung; dieselbe findet indeß ihre Erklärung in der Thatsache, daß Grillenberger der gehaßte sozialistische Abgeordnete Nürnbergs ist, während Hoffmann, natürlich aus Ueberzeugung, den Nürnberger Fortschrittlern den Gefallen erweist, Wahlenthaltung zu proklamiren. Deshalb wird der Brave auch in der ganzen liberalen Presse als ein ehrenwerther Sozialdemokrat gefeiert, der sich nur gegen den ,, Terrorismus Grillenbergers" verwahrt habe. Dieses Eintreten der Bourgeoisie für die„ Röthesten der Rothen" dürfte Manchem die Augen öffnen.
Wegen angeblicher fortgesetter Verbreitung sozialistischer Schriften, insbesondere des„ Sozialdemokrat", wurde am 10. Januar von der 2. Straffammer des Landgerichts Stuttgart unser Genosse Ludwig Behr zur Maximal strafe von sech s Monaten verurtheilt. Für die zehnwöchentliche Untersuchungshaft wurden Behr vierzehn Tage in Anrechnung gebracht. Außerdem wurde gegen Behr auf Zulässigkeit der Aufenthaltsbeschränkung erkannt. Ein Mitangeklagter, Kari Vogt, wurde mangelnder Beweise halber freigesprochen.
Hat Behr die Verbrechen, so man ihm zur Last legt, wirklich began gen, so hat er sich um unsere Sache wohl verdient gemacht und verdient in um so höherem Maße unsere Sympathie, als das Urtheil den Stommal der krassesten Parteijustiz an der Stirne trägt.