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Erscheint wochentlich einmal

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Zürich ( Schweiz ).

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Sof. Boksbuchhandlung Hottingen Zürich .

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Joffendungen

franto gegen franto. Gewöhnliche Briefe

nach der Schweiz tosten

Doppelporto.

24.

Der Sozialdemokrat

Zentral- Organ der deutschen Sozialdemokratie.

Donnerstag, 11. Juni

Na Avis an die Abonnenten und Korrespondenten des Sozialdemokrat."

Da der Sozialdemokrat sowohl in Deutschland als auch in Defterreich verboten ist, bezw. verfolgt wird und die dortigen Behörden fich alle Mühe geben, unsere Berbindungen nach jenen Ländern möglichst zu erschweren, resp Briefe von dort an uns and unsere Zeitungs- und sonstigen Speditionen nach dort abzufangen, so ist die äußerste Vorsicht im Boftverkehr nothwendig und darf keine Borsichtsmaßregel versäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt ber Sendungen zu täuschen, und letztere dadurch zu schüßen Haupterforderniß ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten

Abonnements

werden bei allen schweizerischen Postbureaug, sowie beim Berlag und desser: bekannten Agenten entgegengenommen, und zwar zum voraus zahlbaren Vierteljahrspreis von:

Fr 2- flir die Schweiz ( Kreuzband) mt 3 für Deutschland ( Couvert) f. 1.70 für Oesterreich( Couvert) Fr. 2 50 für alle übrigen Länder des Weltpoftvereins( Kreuzband).

Juferate

die dreigespaltene Petitzeile 25 Sts. 20 Pfg.

1885.

als möglich an den Sozialdemokrat, resp. dessen Verlag selbst adressiren, sondern sich möglichst an irgend eine unverdächtige Adresse außerhalb Deutschlands und Oesterreichs wenden, welche fich dann mit uns in Verbindung setzt; anderseits aber, das auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Retommandirung. Soviet an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen um trotz aller entgegen stehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat unseren Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern

Unabhängigkeit, repräsentirten sie die vorwärtsstrebende Demo-| sollten sich auch die Arbeiterkoalitionen Geltung und Anerken­fratie ihrer Zeit. Einmal aber von Bekämpfern fremder

Varteigenossen! Vergeßt der Verfolgten Brivilegien zu Hütern eigener Borrechte herabgefunken, werden

und Gemaßregelten nicht!

Die Bedeutung der gewerkschaftlichen

Organisation der Arbeiter.

( Referat, gehalten auf dem Arbeiterkongreß zu Bern , Pfingsten 1885.)

I.

Soweit wir die Geschichte der Menschheit zurückverfolgen können, 3. und soweit unsere Kenntniß der Sitten und Gebräuche der 4. unentwickelten, der sogenannten wilden" Völkerschaften reicht, stoßen wir mit verschwindenden Ausnahmen überall auf mehr oder minder fest gegliederte Organisationen zur Erreichung gemeinsamer Ziele. Der freie Wilde", wie er sich namentlich folgt in den Werken der liberalen Aufklärungsliteratur vorfindet, Lugu ist eine Schöpfung dichterischer Phantasie, ein natürlicher Reflex 3. der Kämpfe des aufstrebenden modernen Bürgerthums gegen den Druck veralteter Zwangsorganisationen. In der Wirk­fich lichkeit existirt er ebensowenig wie der Bewohner des glück­lichen Eilandes Utopia" oder der liebenswürdige Ikarier

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thim Auf den ersten Stufen gesellschaftlichen Zusammenlebens, v. wo die Arbeitstheilung noch eine durchaus untergeordnete Rolle cts spielt, ist es in der Regel Blutsverwandtschaft, welche die Organisationseinheiten verbindet. Je mehr aber mit dem sebergang von Fischfang und Jagd zu Viehzucht und Acker­Clausbau, von dem Nomadenleben zur dauernden Ansiedelung die folg Arbeitstheilung eine wachsende Bedeutung gewinnt und das bring Privateigenthum sich entwickelt, treten die Organisationen auf Grund der Blutsverwandtschaft zurück gegenüber den Organi sefationen zur Wahrung gemeinsamer Klassen interessent, während " peuns als Zusammenfassung dieser neuen Gesellschaft der Staat o entgegentritt.

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Es würde zu weit führen, hier auf die Klassenkämpfe des Du Alterthums näher einzugehen. Erwähnt sei aber doch, daß wir unschon in Rom neben der politischen Organiſation der Stände 3. Du die berufliche der Handwerker- Assoziationen finden.

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Mit der Entwickelung des städtischen Lebens steigt auch die Ate Bedeutung des Handwerks, und mit der Bedeutung des Hand­nächst werks der Einfluß der Handwerkerverbindung. Mit dieser ist in de aber das Register der Berufsverbindung in der alten Gesell­schaft erschöpft. Bei der bedeutenden Rolle, welche die Skla­berei in derselben spielte, war, trotzdem die industrielle Arbeitstheilung bereits Wurzel gefaßt, eine Arbeiterbewegung 2.) is ausgeschlossen. Statt dieser kennt die alte Gesellschaft die blu­tigen Stlaven- Aufstände.

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sie zu Tummelplätzen engherzigster Eifersüchtelei und kleinlich sten Geschäftsneides, zu bewußten Hemmnissen des gesellschaft­lichen Fortschrittes. Der Name Spießbürger, ehedem mit be rechtigtem Stolz geführt, wird zum Spottnamen, er bezeichnet nicht mehr den für seine Freiheit kämpfenden Bürgersmann, sondern den verknöcherten Philister, unterwürfig nach Oben, dünkelhaft nach unten.

In ihrer besten Zeit verdienten die Zünfte die ihnen von

ihren Verehrern beigelegte Bezeichnung als Organisatio=

nen der Arbeit.

nung erkämpfen. Denn mit der alten Zunft verschwand auch der alte, im Grund zunftmäßg gesinnte Handwerksgeselle, der stets noch von der dereinstigen Meisterherrlichkeit träumte; die sich immer mächtiger entwickelnde moderne Industrie setzte an seine Stelle den modernen, aller Illusionen über seine gesell­schaftliche Stellung freien Proletarier, dem sich mit unerbitt­licher Logik die Erkenntniß aufdrängte:

Vereinzelt bist Du nichts; nur im Verein mit Deinen Klassengenossen kannst Du etwas aus­richten!

Rechtsboden.

( Eine zeitgemäße Reminiszenz.)

Als aber im 15. und 16. Jahrhundert die Städtebevöl Die Revolution von Oben und der sogen. ferung durch massenhafte Zuwanderung entlassener oder ent­laufener Bauern und Dienstleute gewaltig anwuchs, konnten sie höchstens noch Anspruch machen auf den Titel: Organisa­tionen der Ausbeutung, und zwar der Ausbeutung in jeder Beziehung. Man klügelte die gehässigsten Chikanen aus, um die Meisterwerdung zu erschweren, dagegen den Zunft meistern alle möglichen Vorrechte, ein faullenzerisches Dasein

zu gewähren.

Mit der Ausbeutung der Gesellen wuchs die Ausbeutung der Lehrlinge. Und nicht nur das. Die Zunft wurde der

Hort des gewerblichen Schlendrians, die engherzigsten Vor­schriften wurden erlassen, um nur ja jede Neuerung im ge­

werblichen Leben zu hintertreiben.

Hinter dem Rücken der Zunft oder im direkten Kampf mit derselben mußte sich der industrielle Fortschritt Bahn brechen. Aber der Widerstand gegen die Zunft, von dem sich schon im 15. und 16. Jahrhundert deutlich zahlreiche Spuren auffinden, mußte sich naturgemäß bald gegen alle gesellschaftlichen Ein­richtungen wenden, welche mit dem Zunstwesen in Verbindung standen. Und so sehen wir denn, kaum daß das außerhalb der Zunfttreise entstandene moderne Bürgerthum eine namhafte Rolle zu spielen beginnt, dasselbe den Kampf gegen die mittel­alterliche Gesellschaftsordnung überhaupt aufnehmen und an

die Stelle des feudalistischen Prinzips das Prinzip der freien Konkurrenz und mit ihm der politischen und wirthschaftlichen Freiheit überhaupt verkünden.

Heute, wo wir auch die Mängel und Einseitigkeiten dieses Prinzipes, des bürgerlichen Liberalismus, kennen zu lernen Gelegenheit gehabt, ist es sehr leicht, über dasselbe verächtlich den Stab zu brechen; das sogenannte Manchesterthum ist heute

so in Verruf gekommen, daß es fast geboten erscheint, es der kleinbürgerlich- staatssozialistelnden Anmaßung gegenüber in

Schutz zu nehmen.

Ja, es war ein großartiges, echt revolutionäres Prinzip, das nun seine Siegeslaufbahn über die zivilisirte Welt begann, alles Alte, Ueberkommene rücksichtslos zersetzte und auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens eine Fülle befruchtender Anregungen ausstreute. Die englische Revolution im 17. Jahr­hundert ebnete ihm den Weg. Die große französische Revo­lution des 18. Jahrhunderts besiegelte seine Herrschaft.

Die Gesellschaft des Mittelalters ist die Gesellschaft der Serufsorganisation par excellence. Heute noch ein Mit den Zünften waren auch die Arbeiterverbindungen in Wort darüber zu verlieren, welche hervorragende Rolle die at). torporative Organisation, die Gliederung nach gemeinsamen Verfall gerathen, die Zunftmeister selbst hatten ja dafür gesorgt, ständischen und beruflichen Interessen im Mittelalter gespielt, daß den Gesellenorganisationen die größten polizeilichen Schwie­heißt in der That Eulen nach Athen tragen. Die korporativen rigkeiten in den Weg gelegt wurden, wo man sie nicht einfach verbot. Außerdem wirkte die aufkommende Manufaktur zer­le de Organisationen bildeten die Stärke der Gesellschaft des Mittel­setzend. Und daß das moderne Bürgerthum, welches das alters, nicht an diesen, nicht am Feudalismus ging dieselbe zu Prinzip der wirthschaftlichen Freiheit proklamirte, nicht an eine Grunde, sondern der Feudalismus , das Zunft- und Innungs- Wiederherstellung der Gesellenverbindungen denken konnte, ist wesen, gingen zu Grunde, weil die wirthschaftliche Entwickelung selbstverständlich. Ja, dasselbe siegreiche Bürgerthum, welches die Sprengung dieser, im Laufe der Zeit verknöcherten Insti- die unveräußerlichen Menschenrechte verkündete, Freiheit, Gleich tutionen nothwendig machte. In den Zünften hatte sich der Bürgerstand in großartigster heit und Brüderlichkeit proklamirte, erläßt im zweiten Jahre Geiſe entwickelt, aber neben den in den Zünsten organisirten seiner glorreichen Revolution ein Dekret, welches alle Arbeiter­foalitionen für ein Attentat auf die Freiheit und die Erklä . Dandwerksmeistern nahm auch die Klasse der Handwerksgesellen mmer mehr an Zahl zu, und das Bestreben, die günstige rung der Menschenrechte" erklärt, strafbar mit 500 Livres nebst Boſition, die sie innehatten, zu behaupten, veranlaßte die einjähriger Entziehung der aktiven Bürgerrechte.*) hiesigBunftmeister bald zu allerhand Repressivmaßregeln. Um sich schädliche Konkurrenz vom Halfe zu halten, erschwerte man Möglichkeit, Meister zu werden, und verschärfte so den Gegensatz der Interessen. Schon das Mittelalter kennt seine Lohnfämpfe, und bei verschiedenen Gelegenheiten tritt der ter Weise zu Tage. Aber noch war die Arbeiterklasse zu chwach und unentwickelt, um einen wesentlichen Einfluß ge­17winnen zu fönnen. Wo sie nur können, nehmen die Zünfte ris. Die Organisation des Unterstügungswesens der Arbeiter( Reise­Unterstützung, Einrichtung von Herbergen 2c.) in die Hand, und setzen es außerdem durch, daß die Organisationen der Arbeiter behufs Erreichung besserer Arbeitsbedingungen mit = 8 hohen Strafen bedroht werden.

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BfeDruck von Oben, gegen die Aumaßungen der patrizischen Solange die Zünfte Kampfesorganisationen waren gegen den Geschlechter, gegen die Bedrückungen durch weltliche und geist liche Herren", waren sie die Hochburgen des Geistes der

Bestrebungen zu unterdrücken, welche in den materiellen Lebens­Aber kein Gesetzbuch der Welt ist im Stand, diejenigen bedingungen der Gesellschaft wurzeln. Gegen die bestehenden Sagungen hatten sich seinerzeit die Handwerkerverbindungen organisirt, in heftigen, oft höchst blutigen Kämpfen sich Gel­tung und Anerkennung verschafft, gegen die bestehenden Geſetze

Bismarc's neuestes Attentat auf das Legitimitätsprinzip hat in der deutschen Presse einen luftigen Federkrieg hervorgerufen. Die offiziöse Presse macht die krampfhaftesten Versuche, den Nachweis zu liefern, daß die Estamotirung der Erbansprüche des Herzogs von Cumberland in feiner Weise mit dem wohlverstandenen" Prinzip der Legitimität in Widerspruch stehe, und führt zur Bekräftigung dieser Behauptung eine Reihe von Präzedenzfällen an, die beweisen sollen, daß schon von jeher die Legitimität an dem höheren Staatsintereffe" ihre Ergänzung ge= funden.

Das ist natürlich nur eine faule Finte, denn gerade um dieses höhere Staatsinteresse" waltet heute der Streit, und wenn in Bezug auf das­selbe die Legitimität, der sogenannte Recht 3 boden, nicht mehr maß gebend sein soll, dann wird ihm diejenige Basis entzogen, welches es­wenigstens in der Theorie über das revolutionäre Recht oder das Recht der Revolution stellte.

Daß in der Praxis das Legitimitätsprinzip oft genug von den eigenen Vertretern mit Füßen getreten wurde, braucht man uns nicht erst zu erzählen. Ist ja doch die ganze Legitimität nur eine vereinbarte Lüge, eine fable convenue, wie die Franzosen sagen, ein fadenscheini ger Mantel, der die Niederträchtigkeit von gestern durch die Niederträch tigkeit von heute decken soll. Aber der Mantel ist einmal da, und wenn ihn diejenigen selbst zerreißen, die sich mit ihm brüsten, so kann man ihnen nur mit Verrina zurufen: Wenn der Mantel fällt, muß auch der Herzog nach Gewalt ist Gewalt, ob von Oben oder von Unten prat tizirt, in jedem Fall ist sie ein revolutionäres Prinzip. Vortrefflich finden wir das ausgeführt in einer Rede, die Karl Mary am achten Februar 1849 vor den Affissen zu Köln gehalten. Mary war nebst Karl Schapper und dem Rechtsanwalt Schneider der Aufreizung zur Rebellion" angeklagt, und zwar wegen des nachstehenden

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Aufruf!*)

,, Köln , 18. November 1848. Der rheinische Kreisausschuß der De­mokraten fordert alle demokratischen Vereine der Rheinprovinz auf, die Beschlußnahme und Durchführung folgender Maßregeln zu be werkstelligen:

1) Nachdem die preußische National Versammlung selbst die Steuerverweigerung beschloffen, ist ihre gewaltsame Eintreis bung durch jede Art des Widerstandes zurückzuweisen.

2) Der Landsturm zur Abwehr des Feindes ist überall zu orgas nisiren. Für die Unbemittelten sind Waffen und Munition auf Gemeindetoften oder durch freiwillige Beiträge zu bes schaffen.

3) Die Behörden sind überall aufzufordern, sich öffentlich dars über zu erklären, ob sie die Beschlüsse der National- Versamm lung anerkennen und ausführen wollen.

Jm Weigerungsfalle find Sicherheitsausschüsse zu ernennen, und zwar womöglich im Einverständnisse mit den Gemeindes athen . Der gefeßgebenden Versammlung widerstrebende Ge meinderäthe sind durch allgemeine Volkswahl zu erneuern. Im Namen des rheinischen Kreisausschusses der Demokraten: Karl Marx . Karl Schapper . Schneider II.

In dem kurzen Verhör erklären die Angeklagten, die Verfasser des inkriminirten Aufrufes zu sein und unter dem inneren Feind die bewaff­nete Regierungsgewalt verstanden zu haben.

Nachdem der Staatsanwalt- ,, das öffentliche Minifterium", wie es im Code Napoleon heißt die Anklage begründet, erhielt Mary das Wort.

Wir würden die ganze Rede hier abdrucken, bie, frei von allen rhetori schen Künsten, ein wahres Muster einer politischen Bertheidigungsrede

ist, aber mit Rücksicht auf den knappen Raum unseres Blattes beschränken wir uns auf diejenigen Stellen, welche direkt zu unserem Thema ge= hören.

Mary charatterifirt zunächst die verschiedenen Handlungen der preußi schen Regierung, welche dem Steuerverweigerungsbeschluß voraus gegangen waren: die Verhängung des Belagerungszustandes, die Aus­einanderjagung der Nationalversammlung 2c., und fährt dann fort:

,, Also, meine Herren, die Thatsache läßt sich nicht leugnen, kein späterer

Geschichtschreiber wird sie leugnen: die Krone hat eine Revolution ge­macht, sie hat den bestehenden Rechtszustand über den Haufen geworfen,

fie kann nicht an die Geseze appelliren, die sie selbst so schändlich um­stoßen hat.

Wenn man eine Revolution glücklich vollbringt, kann man seine Gegner hängen, aber nicht verurtheilen. Man kann sie als bestegte Feinde aus dem Wege räumen, man kann sie nicht als Verbrecher richten. Nach vollendeter Revolution oder Kontrerevolution kann man die umgestoßenen Geseze gegen die Vertheidiger derselben Geseze nicht in Anwens

*) Nichts ist charakteristischer als der Vorwand dieses bürgerlichen Staatsstreichs. Obgleich", sagt Chapelier, der Berichterstatter, es wün schenswerth, daß der Arbeitslohn höher steige als er jetzt steht, damit der, der ihn empfängt, außerhalb der durch die Entbehrung der noth dung bringen. Es ist dies eine feige Heuchelei der Gesetzlichkeit, die Sie, wendigen Lebensmittel bedingten absoluten Abhängigkeit sei, welche fast

die Abhängigkeit der Sklaverei ist", dürfen dennoch die Arbeiter sich nicht über ihre Intereffen verständigen, gemeinsam handeln und dadurch ihre absolute Abhängigkeit, welche fast Stlaverei ist", mäßigen, weil sie eben dadurch die Freiheit ihrer ci- devant maîtres, der jegigen Unternehmer",

verlegen( die Freiheit, die Arbeiter in der Sklaverei zu erhalten!), und

weil eine Roalition gegen die Despotie der ehemaligen Meister der Kor­porationen man rathe! eine Herstellung der durch die französische Konstitution abgeschafften Korporationen ist!

( Karl Marx , Das Kapital, 2. Aufl. S. 773.)

meine Herren, nicht durch Ihren Urtheilsspruch santtioniren werden. Ich habe Ihnen gesagt, meine Herren, daß die Regierung das Urtheil des Volkes über die rettende That der Krone" verfälscht hat. Und dens noch hat das Volt schon gegen die Krone entschieden für die Natios nalversammlung. Die Wahlen zur zweiten Rammer sind die einzig gesetz lichen, weil sie allein auf Grundlage des Gesetzes vom 8. April 1848

*) Dieser Aufruf, sowie die nachfolgenden Auszüge sind entnommen dem ausführlichen Bericht der Neuen Rheinischen Zeitung "( Nr. 226 und folgende).