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Erscheint wöchentlich einmal

in

Zürich  ( Schweiz  ).

Berlag

der

Boltsbuchhandlung Hottingen Zürich.

Joffendungen

franto gegen franto.

Gewöhnliche Briefe

nach der Schweiz   toften

Doppelporto.

№o. 48.

Der Sozialdemokrat

Bentral- Organ der deutschen Sozialdemokratie.

Donnerstag, 26. November

Avis an die Abonnenten und Korrespondenten des Sozialdemokrat."

Da der Sozialdemokrat" sowohl in Deutschland   als auch in Desterreich verboten ist, bezw. verfolgt wird und die dortigen Behörden fich alle Mühe geben, unsere Verbindungen nach jenen Ländern möglichst zu erschweren, resp Briefe von dort an uns and unsere Zeitungs- und sonstigen Speditionen nach dort abzufangen, so in die dußerste Vorsicht im Boftverkehr nothwendig und barf teine Borsichtsmaßregel versäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt der Sendungen zu täuschen, und letztere dadurch zu schützen Haupterfordernis ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten

Abonnements

werden bei allen schweizerischen Postbureaux, sowie beim Verlag und dessen bekannten Agenten entgegengenommen, und zwar zum boraus zahlbaren Bierteljahrspreis von:

Fr 2,-für die Schweiz  ( Kreuzband) Mr 3- für Deutschland  ( Couvert) f. 1,70 für Oesterreich( Couvert) Fr. 2 50 für alle übrigen Länder des Weltpostvereins( Kreuzband).

Juferate

die dreigespaltene Betitzeile

25 Gts.

=

20 Pfs

1885.

als möglich an den Sozialdemokrat, resp. dessen Verlag selbst adressiren, sondern fich möglichst an irgend eine unverdächtige Adresse außerhalb Deutschlands   und Desterreichs wenden, welche sich dann mit uns in Verbindung setzt; anderseits aber, daß auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Rekommandirung Soviet an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen um trok aller entgegen stehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat unseren Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern

| das Einzel- Individuum nennt, modifizirt, aber nur sehr

Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten allmälig und ohne je ganz aufgehoben zu werden.

und Gemaßregelten nicht!

Parteigenossen!

Mit dem heutigen Tage beginnt die neue Reichstagssession. Damit erwuchs für uns die Pflicht, unsern Posten als Eure erwählten Ver­treter im Reichstag   wieder einzunehmen. Wir werden unsere Pflichten erfüllen, soweit es in unseren Kräften steht. Aber diese Pflichterfüllung erfordert große finanzielle Opfer, die aus eigenen Mitteln zu bringen nur Einzelne unter uns vermögen. Das Reich verweigert den Volks vertretern Entschädigungen, welche die Abgeordneten der Einzelstaaten sämmtlich und meist in reichem Maße beziehen. Bei Gründung des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reiches war man ges zwungen, das allgemeine Stimmrecht einzuführen, einestheils weil es galt, für die neuen Institutionen im Volke Sympathie zu erobern, anderntheils aber und hauptsächlich, weil bei der großen Verschiedenheit der Steuersysteme und der Niederlassungsverhältnisse kein gemeinsamer Boden vorhanden war, der die Einführung eines Bensuswahlsystems

ermöglichte.

Man fand aber in der Verweigerung der Diäten an die Reichstags­mitglieder ein Rorrektiv gegen die demokratischen Wirkungen des allge­meinen Stimmrechts. So kommt es, daß man den aus Klassenwahlen hervorgegangenen Vertretern Entschädigungen gewährt, die man den durch das allgemeine Stimmrecht gewählten Vertretern vorenthält.

Dem durch die Diätenprozesse zu schärfstem Ausdruck gelangten Streben nach Beschränkung des Volkswillens muß das Volt aus eigener Initia tive entgegenwirken, indem es freiwillig seinen Vertretern bietet, was die das Klaffeninteresse der Besitzenden wahrende Staatsgewalt ihnen verweigert.

Wir fordern Euch also auf, Parteigenossen, dementsprechend zu hans deln, überall Sammlungen für den Diätenfonds vorzunehmen und die gesammelten Beiträge entweder an die Expedition des Sozialdemokrat" oder an einen von uns abzuführen. Duittung wird wie früher erfolgen.

Mit sozialdemokratischem Gruße!

Berlin  , den 19. November 1885.

Auer. Bebel. Blos. Bock. Diez. Frohme. Geiser. Grillenberger. Harm. Hasenclever. Heine. Kayser. Kräcker. Liebknecht. Meister. Pfannkuch. Röbiger. Sabor. Schumacher. Singer. Stolle. Biereck. Vollmar. Wiemer.

Ueber moralische Zurechnungsfähigkeit und die wissenschaftliche Begründung der Strafmaße.

Auf dem im September dieses Jahres in Brüssel   abgehal­tenen Freidenker- Kongreß bildete einen der Hauptpunkte der otirt Debatte die interessante Frage, inwieweit die Individuen für ihre Handlungen verantwortlich zu machen sind, und ob sich ein Strafmaß überhaupt wissenschaftlich begründen lasse. Eine hierüber eingesandte Kollektiv- Erklärung der Freidenfervereine von Neapel  , die sich auf die Untersuchungen des Professors Giovanni Bovio   über das Strafrecht und die Grundlagen der Ethik stützt, scheint uns der Wiedergabe an dieser Stelle nicht unwerth. Wir entnehmen sie dem leider eingegange National belge", gestatten uns jedoch, die Einleitung

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Bovio beweist im ersten Kapitel seiner Schrift, daß eigent­lich bei der Strafe von Gerechtigkeit keine Rede sein kann, da zwischen dem Verbrechen und der Strafe, zwei ganz verschie­Seiten denen Begriffen, weder eine Beziehung, noch ein Verhältniß, Ran noch ein Abschätzungsmaß( approximation) besteht.

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Dieser Mangel an einem Maßstab für die Strafe rührt daher, daß es den Strafgesetzbüchern an einer vernunftgemäßen Grundlage fehlt die Voraussetzung eines freien Willens beim Verbrecher ist von der Wissenschaft schon längst fallen gelassen.

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Die Handlungen der Menschen sind nicht frei", sie sind r. 2 Produkte einer Nothwendigkeit dreifacher Natur: der physischen, der historischen und der sozialen Noth­wendigkeit.

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Diese drei Nothwendigkeiten sind die Mitschuldigen jeder verbrecherischen That.

Die physische Nothwendigkeit, d. h. der Einfluß der Natur des Menschen auf seine Handlungen, hängt zunächst bom Klima ab, der Natur, in der er lebt. Dazu kommt die Vererbung( Atavismus), welche die Einflüsse des Klimas kreuzt, und ferner die Idiosynfrasien( unwillkürliche Ge­müthseindrücke). Dieser Eindruck wird zwar durch die Er= ziehung, welche Bovio den Reflex der Kollektiv- Seele auf

Die historische Nothwendigkeit erklärt, warum jedes Jahrhundert und jede Generation, jedes Volk und jede Rasse( und wir fügen hinzu: jede Gesellschafts­klasse. Red. des S.-D.") ihre speziellen Verbrechen und Tugenden haben, die sich anderwärts nicht wiederholen. Im Guten wie im Schlimmen, lehrt die historische Nothwen­digkeit, tragen jeder Ort und jede Zeitepo che ihren eigenen Stempel. Und, von den Nationen auf die Individuen übertragen, erklärt sie auch die Verbrechen der verschiedenen Lebensalter.

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Die soziale Nothwendigkeit besteht in der moralischen, wirthschaftlichen, politischen und religiösen Um­gebung, innerhalb deren der Mensch lebt. Man setze gewisse moralische und religiöse Jdeen, gewisse politische und wirth schaftliche Verhältnisse, und alsbald sind gewisse Verbrechen­oder was man als solche ansieht unvermeidlich. So gibt es noch unter dem vierten Stand oder Proletariat eine zahlreiche Menge ohne Beruf, schwankende Gestalten eine soziale eine soziale Dunstatmosphäre" wo Verbrechenbegehen Erziehung, In­stitution, Disziplin, Werth und Tugend heißt. Mit solchen Begriffen beispielsweise wachsen die Menschen auf und ent­wickeln sie sich da, wo die Kamorra und Maffia  ( geheime Verbrecherbanden in Süd- Italien. Anmerkung der Red.) be­stehen, wo, was noch viel schlimmer ist, mit Statuten und einer ganzen Hierarchie, Diktatoren und ihre blinden Werk­zeuge herrschen.

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Diese dreifache Nothwendigkeit, die im Grunde nur die Entwicklung einer einzigen der natürlichen ist, bildet bei jedem verbrecherischen Aft eine unsichtbare, aber perma­nente Mitschuld. Erst als Hysterie( Reizung der Nerven), Hyperästhesie( dasselbe verstärkt) Hang 2c., dann als Ge­wohnheit, Beispiel, Anzung zc. und schließlich als Erziehung und Institution.

Und diese universelle Mitschuld, bei der Niemand die Rollen tauschen noch abwägen kann, ist ein neuer Beweis für die Unmöglichkeit einer Verhältnißmäßigkeit der Strafe. Daraus folgen zwei Sätze:

Erstens, daß die Zurechnungsfähigkeit, wenn sie existirt, nie individuell sein kann, wie es die Gesetz­bücher voraussetzen, sondern daß sie eine kollektive gesellschaft: liche Verantwortlichkeit ist. Omnia(?) fallunt, si fefellerit unus.( Alle sündigen, wenn Einer sündigt.) Es ist dies das Gesetz der Solidarität.

Zweitens, daß die Strafe immer nur blind und zufäl=

tig trifft: sie trifft den, der sich nicht vertheidigen kann, und hinterläßt keine Zeichen von Wiederherstellung.

Soll man nun deshalb das Strafgesetzbuch abschaffen? Das erschiene als die unmittelbare Folge, wenn man den Gesetzen der geschichtlichen Entwicklung keine Rechnung tragen wollte, deren hauptsächlichstes uns beweist, daß sich widersprechende Einrichtungen im Laufe der Geschichte im umge­kehrten Verhältniß entwickeln.

Sich widersprechende Einrichtungen sind solche, die entgegen gesetzten Zwecken dienen. So stehen zu einander das jus belli und das jus gentium( Kriegsrecht und Völkerrecht), Religion und Wissenschaft, Erbrecht und Arbeitsrecht, Strafgesetzbuch und soziale Erkenntniß. Je mehr die eine dieser Institutionen an Einfluß gewinnt, um so mehr nimmt der der andern ab, und darum entwickeln sie sich geschichtlich im umgekehrten Ver­hältniß.

Auf Strafgesetze und die soziale Erkenntniß angewendet, heißt das: Je mehr die Rechte und Pflichten des Menschen, die der Person in der Menschheit, in der Nation, in der Ge­meinde 2c. sich erweitern, um so mehr nehmen die Strafgesete ab, sei es mit Bezug auf die Art und die Dauer der Strafen, sei es mit Bezug auf die Möglichkeit, sich zu vergehen. Freilich haben wir auch die Laster- sozu sagen die Kritiken der Zivilisation, aber, um die Wahr­heit zu sagen, einer Zivilisation, welche Vico raffinirte Barbarei nennen würde, einer Zivilisation, welche ebenfalls bestimmt ist, zu verschwinden zu Gunsten einer wirksameren Zivilisation, die, indem sie alle Rechte und alle Pflichten in's Gleichgewicht bringt, alle Angehörigen der Gesellschaft zur Theil­nahme an allen gemeinsamen Zielen des geschichtlichen Lebens berufen wird.

Und hier zeigt sich der große Gegensatz zwischen unserer Richtung und der empirischen Schule, daß, während die em­pirische Schule, die hierin der Ordnungsschule folgt, glaubt, es müsse hart, ja, mit dem Tode gestraft werden, um sich ge­wisser Verbrechen und gewisser Schuldigen zu entledigen, wir im Gegentheit der Ansicht sind, daß das Strafgesetzbuch immer milder werden muß; denn die Ursachen der Verbrechen sind nie und werden nie anders beseitigt werden als durch die stets zunehmende soziale Erkenntniß.

Die soziale Erkenntniß muß als eine stets wachsende Aus­

dehnung der Freiheit aufgefaßt werden, die, je mehr sie sich erweitert, um so mehr die Zügellosigkeit nöthigt, abzunehmen. Die versklavtesten Völker sind die unsittlichsten; was ihnen an Freiheit fehlt, besitzen sie an Lastern und Gräueln.

Gibt es also freien Willen, moralische Freiheit? Diese Freiheit ist lediglich die Selbstbestimmung der Vernunft. Die Menschen haben so viele individuelle und zivile Freiheit, als durch die Vernunft geleitete Selbstbestimmung; und je mehr diese Selbstbestimmung der Vernunft sich entfaltet, umsomehr nimmt die Freiheit eines Menschen und eines Volkes zu. Be merken wir jedoch, daß die Freiheit, von der wir sprechen, etwas ganz Anderes ist als der freie Wille der Theologen und Metaphysiker.

Seien wir frei, heißt: seiem wir vernünftig, richten wir uns nach den Gesetzen der Natur und der Geschichte, stolpern wir nicht über das Weltenrad; wenn wir gehen wollen, folgen wir dem Lauf, den die Natur der Dinge vorschreibt.

So verstanden, ist die Freiheit nicht die Gabe, auszuschreiten, sondern die Gabe, sich mit seiner eigenen Natur und mit der Natur der Dinge in Einklang zu versezen. Sie ist die Natur, die, indem sie sich erkennt, sich auf sich selber be­schränkt.

Der verständige Mensch übertreibt demnach nicht; er be flagt den gewöhnlichen Verbrecher, sei er der Unglückliche, der sich in den Schlingen des Strafgesetzbuches verwickelt hat, oder der gemeine Schlaukopf, der dasselbe in- und auswendig kennt; er beklagt den gewöhnlichen Verurtheilten ebenso wie den Richter, aber seine Klage ist keine Erniedrigung, sie ist die Liebe, die jene Erziehung anräth und ausübt, ohne welche Sokrates ein Dieb und Zeno ein Mörder gewesen wäre. Nie ward ein weiserer Ausspruch gethan als der des Aristoteles: Die Philosophie lehrt mich, freiwillig zu thun, was andere aus Furcht vor dem Gesetze thun.

Das ist die höchste Bedeutung der Freiheit und der Erzieh­ung, eine Deutung, welche als Erklärung jenes modernen Axioms gelten kann, das die Moral so zusammenfaßt: Die wahre Nothwendigkeit ist die Nothwendigkeit der Freiheit.

Der Schluß der Denkschrift lautet:

Die moralische Verantwortlichkeit ist mehr kollektiv als individuelt, und die philosophische Begründung der Strafe besteht in einer rela­tiven Nothwendigkeit, die mit dem Fortschreiten der sozialen Erkenntniß immer mehr abnimmt.

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Und nun einige wenige Bemerkungen unserseits. So logisch und klar die Denkschritt in ihrem ersten Theil, so verschwommen ist sie am Schluß. Hier zeigt es sich, daß wir es mit Freidenkern und nicht mit Sozialisten zu thun haben. Von der sozialen Nothwendigkeit, die oben ganz treffend charakterisirt wurde, merken wir hier gar nichts mehr, sie scheint sich verflüchtigt zu haben, und statt ihrer hören wir von sozialer Erkenntniß", von Selbstbestimmung der Vernunft", der wahren Freiheit". Das sind sehr schöne Dinge, die aber ohne ganz bestimmte gesellschaftliche Einrich­tungen in der Luft schweben. Und selbst wenn wir annehmen sollten, daß durch den Hinweis auf die wirksamere Zivilisa­tion" bereits diese Einrichtungen vorausgesetzt sind, so ist wiederum die Schilderung dieser Zivilisation durchaus nicht nach unserem Geschmack. Hier mußte klar und nett auch die wirthschaftliche Seite der Frage hervorgehoben werden, ohne deren Lösung alle soziale Erkenntniß nichts nützt.

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Zur Bauern- Agitation.

Aus Schleswig- Holstein  .

Als eine der schwierigsten Fragen scheint man die Religiosität der Landleute anzusehen, und sicherlich kann nicht geleugnet wer den, daß die Religion einer der delikatesten Punkte ist. Aber das trifft nicht nur bei den Landleuten zu, sondern jeder sogenannte fromme- rich tiger gläubige Mensch wird sich nur schwer mit einem Freidenker in eine Diskussion über Religion und ähnliche Fragen einlaffen. Es ist aber durchaus nicht nothwendig, daß man diese Frage berührt, sondern man fann die Religion das sein lassen, was sie nach dem Partei Pro gramm sein soll: Privatsache des Einzelnen. Die Lage der Landarbeiter ist eine solche, daß sich Anhaltspunkte genug finden lassen, um ihn mit den Grundsägen des Sozialismus bekannt zu machen. Es gibt Leute, und unter der Landbevölkerung kommen sie mehr vor als in jeder ans dern Gesellschaftsschicht, welche selbst die einfachsten Fragen nicht verstehen, wenn man sie ihnen mittheilt, ohne dabei von ihnen bekannten Gesichtss punkten auszugehen. Thut man das Lettere aber, knüpft man an That sachen an, die jeder kennt, und wird hierbei systematisch zu Werke gegangen, so daß man nie den Zusammenhang mit dem Bekannten außer Augen läßt, dann begreifen sie ohne Mühe die schwierigsten Punkte un schen Bibelkommunismus zu nehmen, denn in diesem Fall wird man den feres Programms. Nur hüte man sich, als Ausgangspunkt den utopisti­so Gewonnenen nur mit einem neuen Bande an den Kirchenglauben schmieden und ihn somit noch mehr ins Schlepptau des Pfaffen bringen.