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nung damit, daß die Staatsbahn- Verwaltung öffentlich Bericht| Antrag hinaus, indem auf zehn, beziehungsweise fünf Monate) Dem Tischler Kleingewerbe in Braunschweig singt die geben müsse über die Geschäftsführung und außerdem der Rein Gefängniß erkannt wurde. dortige Handelskammer den Schwanengesang. Sie sagt in ihrem ertrag der Eisenbahnen der Gesammtheit(!) zu Gute komme, Jahresbericht: während der Vorsitzende dieselbe Meinung damit versicht, daß Wegen Betenges und Urkundenvernichtung hatte sich Der seit mehreren Jahren beobachtete finanzielle Rückgang noch kein Gerichtshof anders entschieden habe. Die Antwort gestern der Kaufmann Carl Schönemann vor der III. Straf des Tischlergewerbes ist abermals zu bestätigen, und es gewinnt auf die Frage eines Geschworenen, ob die Strafe geringer aus- kammer hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Derselbe immer mehr den Anschein, als ob das eigentliche Handwerk dem falle, wenn die Fahrkarte als Privaturkunde betrachtet werde", annonzirte in den Zeitungen, daß er gesounen sei, seine alte vollständigen Verfall nahe stehe. Auf dem Gebiete des Tischler­verweigert der Vorsitzende, da dann der Wahrspruch der Ge- Biergroßhandlung, welche einen jährlichen Gewinn von 10 000 m. handwerks wird es künftig nur noch Fabrikanten schworenen durch die Absicht," Gnade" zu üben, beeinflußt werden abwerfen sollte, zu verkaufen. Das überaus verlockende An- und Kaufleute geben. Die Kleineren und mittleren Werk­tönnte. Dieselben hätten nur die Schuldfrage zu beantworten. erbieten veranlaßte eine Frau Petschel, durch eine Mittelsperson stätten gehen mehr und mehr ein, da sie vom Mitbewerb aus­( Thatsächlich wird die Strafe bedeutend geringer: Privat- mit dem Angeklagten in Verbindung zu treten und nach längeren geschlossen werden und schließlich ihre Mittel erschöpfen." urkunden Fälschung wird mit mindestens einer Verhandlungen, bei welcher der Angeklagte die Lage des Ge- Die Arbeiterschaft wird der kleinmeisterei feine Thräne 28o che Gefängniß bestraft, während im anderen Fall min schäfts auf's Glänzendste schilderte, fam auch der Kauf zu dem nachweinen. destens drei Monate Gefängnißstrafe eintreten.) Die Preise von 12 000 Mart zu Stande. Die auffällige Erscheinung,

Schuldfrage konnte nach dem Geständniß des Angeklagten nur daß er ein so brillantes Geschäft, welches so riesigen Nutzen Mit der Gewinnbetheiligung will die St. Etiennes bejaht werden. Da aber die Geschworenen derselben Ansicht wie abwerfe, verkaufen wolle, erklärte der Angeklagte damit, Gesellschaft den Bergarbeitern der Minen von Manthieu, welch Staatsanwalt und Vorsitzender sind, so lautete das Urtheil auf daß er ein Kind durch den Tod verloren habe und seine letztere sie gekauft hat, den Mund stopfen. Im Interesse der drei Monate Gefängniß für diese Thorheit- so Frau fobald als möglich in andere Verhältnisse bringen Arbeiter liegt die Gewinnbetheiligung bekanntlich nicht, sie bindet bezeichnet selbst der Vorsitzende das Vergehen. müsse. Später stellte sich aber heraus, daß Frau Petschel über ihn ungefähr ebenso an die Scholle, wie der Kleinbauer an die­die Rentabilität des Geschäfts falsche Vorspiegelungen gemacht selbe gebunden ist, von auderen Nachtheilen ganz abgesehen. worden waren, denn troß vieler petuniärer Opfer war von irgend welcher Reineinnahme keine Rede, im Gegentheil erforderte das von Warmes( Belgien ) umbilden müssen insofern, als infolge der Zu einer Art Geheimbund hat sich der Bergarbeiterverein selbe fortgesetzt Zuschüsse, da die Geschäftsunkosten jeden Gewinn unerhörten Verfolgungen seitens der Kapitalisten kein Vereins­auffraßen und auffressen mußten. Nur durch emfigste Thätigkeit mitglied von den Borgängen im Verein etwas mehr verlautbaren gelang es Frau P. das Geschäft nach und nach etwas in die darf. Höhe zu bringen. Nach der Rentabilitätsberechnung, welche der Bücherrevisor Bierstädt auf Grund der Bücher des Angeklagten Für das Begräbniß der in Forschies in Belgien jüngst aufstellte, hat auch der letztere keineswegs einen Netto- Ueberschuß verunglückten 27 Bergleute hat die Geistlichkeit nach von 9-10 000 M. pro Jahr gehabt, sondern auch seinerseits einer Notiz der Zeitung für die deutschen Bergleute" 700 Franken Buschüsse leisten müffen. Die Urkundenvernichtung stützte sich verlangt. Pro Person der Verunglückten macht das rund 20 M. darauf, daß das bei dem Abschluß des Kaufes aufgestellte Inventar 75 Pf. Hoffentlich seht man die Pfaffen mit ihrem Verlangen, verzeichniß plötzlich spurlos verschwunden war. Der Gerichtshof das zumal in einem solchen Falle den Gipfel der Unverschämtheit verurtheilte den Angeklagten zu 6 Monaten Gefängniß. bedeutet, kräftigst vor die Thür. Einige Kameraden der Ver­unglückten ersuchten unser Bruderorgan Le Peuple" in Brüssel , für deren Hinterbliebene eine Sammlung einzuleiten. Die Redaktion des Blattes lehnte das Ersuchen aber unter der sehr richtigen Be­gründung ab, daß dadurch die reiche Kohlengewerkschaft ihrer Verpflichtungen gegen die Hinterbliebenen enthoben würde. Sie müsse vielmehr durch die kostspielige Unterstützung der letzteren gezwungen werden, künftig die Gruben besser lüften und über­haupt besser überwachen zu lassen.

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Soziale Uebersicht.

Achtung, Puher!

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Die schwierige Stellung der Berliner Pfandleiher trat in einer Verhandlung zu Tage, die kürzlich vor der 94. Ab­theilung des Schöffengerichts stattfand. Der Pfandleiher Baß war durch Strafmandat gemaßregelt worden, weil er gegen§ 5 des Pfandleihe Gesetzes vom Jahre 1881 verstoßen haben sollte. Hiernach soll der Pfandleiher ein Pfand, welches er in sein Buch einzutragen hat, nicht furzweg benennen, sondern auch dessen Eigenschaften angeben. Der Angeklagte hat dies versäumt und zwar, wie er angab, vorsäglich. Er hat in verschiedenen Fällen nur einen Ring", eine Uhr und einen Schirm" als ver­pfändet eingetragen und stützte sich hierbei auf ein obfiegendes Erkenntniß, welches er in einem früheren, ganz gleichen Falle in zwei Instanzen erstritten hat. In dem Urtheile der Berufungs Straftammer, welches der Angeklagte dem Schöffengericht unterbreitete, war ausgeführt, daß der oben angezogene Paragraph durch ein späteres Gesetz aufgehoben sei. In letzterem verlange die Gesetzesstelle nur, daß das Pfandbuch nur die Bezeichnung" des Pfandes enthalte. Wenn die Berufungsschrift des Staatsanwalts sage, diese Bezeichnung müsse selbstredend so genau sein, daß die Identität des eingetragenen mit dem verpfändeten Gegenstand sowie Mittheilungen über Maßregelungen in allen Fällen erst an Die Kollegen werden hiermit aufgefordert, alle Beschwerden festgestellt werden könne, so verlange sie etwas in der Regel Un- den Vertrauensmann der Puzzer, B. Förster, Lübeckerstraße 43, mögliches, denn felten würde ein Gegenstand so besondere Kenn Die amerikanische Brüderschaft der Zimmerer hat bis jeht in 42 Städten den acht- und in 373 Städten den neun­zeichen tragen. Daraus, daß das alte Pfand- und Leihreglement zu richten, damit die Vorfälle untersucht werden können. mehr verlangt, indem es eine genaue Beschreibung forderte, das stündigen Arbeitstag an Stelle der früher länger gewesenen Ar Die Gesammt- Belegschaft der Guidogrube in Gleiwit beitszeit durchgesetzt. Außerdem ist an vielen Plätzen die An­neue Gesetz sich aber einfach mit einer" Bezeichnung" begnüge, hat nach der Magdeburger Zeitung" die Arbeit niedergelegt. erkennung der Union , eine Lohnerhöhung, der Sonnabend- Halb­müsse man schließen, daß der neue Gesetzgeber die Nutzlosigkeit Auch in den anderen Gruben befürchtet man einen Ausstand. der alten ängstlichen Vorschrift einsah und sie hat fallen lassen feiertag u. A. erreicht worden. Allerdings sind auch einige Nieder­wollen. Der Angeklagte sprach seine Verwunderung darüber Rothenburgsort beabsichtigen einen Berufsverein zu zehnfach durch die errungenen Siege aufgewogen" werden. Der Einige Beamte der Pferdebahn in Hamburg - lagen zu verzeichuen, die aber, so sagt der betreffende Bericht, aus, daß man troß dieses Erkenntnisses von Neuem gegen ihn vorgegangen sei, er müsse sich auf Grund desselben doch für be- errichten, um ihre Interessen der Gesellschaft gegenüber besser wahr vorjährige Kampf hat 160 000 Franken gekostet, dafür ist aber rechtigt halten, die Eintragungen so zu bewirken, wie er es gesammenkunft mit ihren Kollegen für ihre Ansichten. Das hinter- neunstündige Arbeitstag durchgesetzt worden. nehmen zu können. Zu dem Zwecke agitirten sie bei einer Zu- auch allein im Vorjahre in 8 Orten der achtstündige, in 81 der than und auch annehmen, daß die Polizeibehörde eine derartige brachte einer Entscheidung für maßgebend halten würde. Die Verwunderung wurden die betreffenden Beamten, welche der Kollegen der Verwaltung und darauf des Angeklagten stieg aber noch, als der Amtsanwalt trotz dieses Anderes begangen haben, und das ist kaum anzunehmen, denn falls sie nichts Erkenntnisses dennoch seine Bestrafung beantragte. Er vertrat ie standen schon 11, 5 und 3 Jahre in Diensten der Gefell­die Ansicht, daß die hauptsächlichsten Eigenschaften, welche für den schaft entlassen. So sieht das deutsche Koalitionsrecht in der Sie Werth und die Art von entscheidender Bedeutung sind, nament Braxis aus ohne Bestimmungen, welche die Entlassung der lich das Material, nicht ausgeschlossen werden dürfen. Dieser An- Arbeiter verbieten, die es ausüben, ist es thatsächlich für viele ficht trat das Schöffengericht bei, es verurtheilte den Angeklagten Arbeiterkategorien ein Messer ohne Klinge. zu sieben Mark Geldstrafe und den Kosten.

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Der Verurtheilte wird von Neuem den Instanzenweg be treten.

feine Darlehne bezahlt

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Ein Schuhmachertag findet am 25. Oktober in Frank furt a. M. für die in Hessen , Hessen- Nassau und Frank­ furt a. M. wohnenden Schuhmachergehilfen statt. Situations­bericht, Organisation, Agitation und Verschiedenes bilden die Bunfte der Tagesordnung.

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Versammlungen.

Der Deutsche Bund für Bodenbesitzreform" hielt am 11. d. M. seine vierte Jahresversammlung ab. Der starke Besuch der Versammlung, auch aus dem Auslande, und der von Herrn Michael Iürfche im erstattete Jahresbericht zeigten, daß es dem Bunde gelungen ist, den absolut genommen nicht großen Theil der Bourgeoisie, der sich ein Verständniß für die soziale Entwickelung bewahrt hat, unter seiner Fahne zusammen zu bringen. Aus dem Auslande waren anwesend Gschwind und zur städtischen Wohnungsfrage" berichtete der Vorsitzende. Quintjer aus Holland . Ueber" Die Stellung der Stadtgemeinde Baumeister Sauer aus der Schweiz , Jan Stoffel und J. J. Er erwähnte u. a., daß der Arbeiter

zirka ein Drittel seines Einkommens für Miethe ausgeben muß, der Kleinhandwerker aber sogar bis zu 3/4 seines Einkommens an Hauswirth und Hypothekengläubiger zu entrichten hat. Shemalige Kartoffelfelder erzielen ungeheure Preise, als tapitalisirte Beträge derjenigen Rente, welche der spätere Besitzer der darauf errich­teten Miethskaserne aus den einwohnenden Arbeitern herauszu­

pressen im Stande ist. Einziges Heilmittel sei der Uebergang

Als mittelbare Folge eines Freundschaftsdienstes ist eine Anklage wegen Urkundenfälschung zu betrachten, welche gestern die II. Straffammer des Landgerichts I gegen den Zapezirer Otto Feuerschütz zu verhandeln hatte. Derselbe war in Hamburg mit einem jungen Manne befreundet, welcher arbeiterinnen des Leipziger Buchdruck und Schrift Der Lohutarif, welchen die Hilfsarbeiter und Hilfs­wiederholt in Geldverlegenheit sich befand und durch den Ange- gießerei- Gewerbes aufstellten, lautet in feinen Spezial- Herr Freese. flagten Darlehen erhielt. Vor mehreren Monaten nun reiste der bestimmungen folgendermaßen: Freund mit einem Rauffahrteifchiffe ab und benachrichtigte den Angellagten, daß seine Eltern jedenfalls poste restante Berlin Buchdruckerei und Bücherstuben- Arbeiter. Geld einschicken würden, welches er ja abheben und sich daraus die tägliche Arbeitszeit ist eine neunstündige. Als Minimal- Wochenlohn soll gezahlt werden machen fönnte. Das Geld traf auch thatsächlich ein, da für Punktirerinnen 13 M. für Links Punttirerinnen resp. An­den Namen. des Freundes lautete Anlegerinnen 10 legerinnen je 1 M. mehr. keine Aussicht vorhanden war, gar daß die Eltern desselben Auslegerinnen und Bücherstuben- Arbeiterinnen bis zum Alter eine Verabfolgung an einen Dritten gestatten würden, so griff von 16 Jahren 7 M. der Angeklagte zur Selbsthilfe. Er radirte aus seinem Militär- Für ältere Auslegerinnen und Bücherstuben- Arbeiterinnen 10 M. Ausloosungsschein seinen Namen aus, schrieb statt dessen den Namen des Adressaten hinein, und unter Vorzeigung dieser Legi- Die timation gelang es ihm, in den Besitz des Geldes zu kommen. Die Sache wäre wahrscheinlich niemals zur Kenntniß des Gerichts getommen, wenn nicht der Freund bei seiner Rückkehr von der Seefahrt wieder geldbedürftig gewesen und bei dem Angeklagten vergeblich um ein neues Darlehn nachgesucht hätte. Aus erger darüber erfolgte die Denunziation. Der Gerichtshof billigte dem Angeklagten, der eigentlich vor das Schwurgericht hätte kommen müssen, mildernde Umstände zu und verurtheilte ihn zu sechs Wochen Gefängniß, unter Anrechnung von vier Wochen auf die Untersuchungshaft.

Diskontiren.

Für Schriftgießerei- Hilfsarbeiterinnen. tägliche Arbeitszeit ist eine neunstündige. Als Minimal- Wochenlohn soll gezahlt werden

für Handschleiferinnen.. 13 M.

Theilerinnen

12

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Aufseherinnen

10

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Abbrecherinnen

7

"

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Bei Akkordarbeit: Handschleifer der Regel unter Petit

per 1000 Buchstaben bis 30 000 30 f.

45 000 23

"

17

60 000 19

"

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über 60 000 15

Handschleisen der Regel von Petit bis Cicero

45 000 18

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Tertia per Kilo 10 Pf. 60 000 15 Von Text an und größere über 60 000 12 Kegel per Kilo 6 Pf. Aufsetzen der Regel von Petit bis Cicero per 1000 Buchstaben 6 Pf. Aussehen der Kegel Mittel und stärkere per Kilo 3 Pf.

Abbrechen per 1000 Buchstaben bis Cicero 4 Pf. von Mittel an per Kilo

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Der Alfordlohn hat mindestens die Höhe des festen Wochen­lohns zu erreichen.

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des städtischen Grundes in den Besitz der Kommune. In der Debatte wurden sehr trasse Fälle mitgetheilt, z. B. von Herrn Hirschfeld ein Fall, in welchem der Preis einer Quadratruthe von 15 M. auf 7000 M. gestiegen sei. Die Jahresversammlung beschloß folgende Resolution: Ein planmäßiges Vorgehen der Gemeinden in der Wohnungsfrage ist unabweislich. Als einziger Erfolg versprechende Lösung empfiehlt der Bund den Ankauf von Außenterrains durch die Gemeinden und die Uebergabe des erworbenen Baulandes an gemeinnützige Baugesellschaften auf Zeitpacht." Ueber die Krisis im Baus gewerbe" sprachen: Fabritbesitzer Schellenberg und Dr. Arons. Ersterer führte aus, daß in Berlin überwiegend ver­mögenslose Personen sich mit Baugeschäften befassen. Von 535 Neubauten des vorigen Jahres feien 100 ganz und 33 im Roh­bau fertig gestellte subhastirt. Redner theilte arge Fälle mit, in denen Handwerker, und damit auch Arbeiter, ihr ganzes Guthaben verloren haben.

an=

Eine arge Wechselreiterei wurde in einer Berhandlung wegen gemeinschaftlichen Betrugs enthüllt, die am Sonnabend per 1000 Buchstaben bis 30 000 24 Pf.) Handschleifen Mittel und vor der vierten Straffammer des Landgerichts I zur Verhand­Ein Buzzer , der weder Geld für geliefertes Material noch lung gelangte. Auf der Auflagebank befanden sich die Schlächter­Lohn bekommen hatte, holte sich ein von ihm geliefertes, noch meister Wilhelm 3iethen und Julius Pohl. Der in nicht bezahltes Wagenthor zurück. Er wurde wegen Dieba der Ritterstraße wohnhafte Milchhändler Ulrich zeigte im vorigen sta his bestraft!( Bewegung.) Dr. Arons beantragte folgende Herbste an, daß er sein Geschäft verkaufen wolle. Ein gewisser Resolution: Bei dem Besi gwechsel eines jeden irgendwie be Slewinsky erbot sich, ihm einen hochfeinen" Käufer zuzuführen bauten städtischen Grundstücks sind sämmtliche am Bau betheiligt und als Ulrich hierauf einging, erschien Pohl mit einer Frau, gewesenen Lieferanten, Handwerker und Arbeiter für das bis zur die er für seine Schwester ausgab. Pohl erklärte, das Geschäft Zeit des Besitzwechsels gelieferte Material und die bis zu der für seine Schwester faufen zu wollen und gab zu erkennen, daß selben Zeit gelieferte Arbeit von dem Käufer in Baar zu bezahlen. er zahlungsfähig sei. Die Parteien wurden auch sehr leicht einig, Diese Schuld gegenüber den Lieferanten, Handwerkern und Pohl sollte 750 M. für das Geschäft geben. Nachdem Alles ab Arbeitern genießt ein Vorzugsrecht auch gegenüber einer gemacht war, erklärte Pohl, daß er augenblicklich baares Geld ersten Hypothet." Die Resolution wurde einstimmig nicht besize, dagegen zwei von dem Mitangeklagten Ziethen, besitzern wurde der Beschluß gefaßt, dem Bestreben der Mainz , 11. Oftober. In einer Versammlung von Laden= genommen. Nach einem Referate des einem sehr wohlhabenden Manne, angenommene Wechsel Rechtsanwalts Berg über Reformn der Erbschaftssteuer" wurde fol­über 600 und 450 M. in Zahlung geben wolle. Ulrich habe Handlungsgehilfen, die Sonntagsarbeit auf zwei Stunden gende Resolution angenommen: ihm demnach noch 300 m. herauszugeben. Der Letztere war 3 reduziren, entgegenzuwirken und zwar durch den Vorschlag, reformirenden, nach Entfernung der Verwandtschaft und Höhe Die Grträge einer zu auch nicht abgeneigt, wollte aber vor Herausgabe der 300 m. biefelbe auf fünf Stunden, von 8 bis 1 Uhr, festzusetzen. Von des Vermögens progressiven Erbschaftssteuer sind abzüglich der Erkundigungen über den Akzeptanten einziehen. Er begab sich zu 1 Uhr ab sollen alle, auch die Detailgeschäfte, geschlossen sein. Verwaltungsunkosten der Steuerverwaltung der einzelnex ciem Kaufmann und bat denselben, den einen der Wechsel zu Das Verlangen nach dem Erlaß reichsgesehlicher Be Bundesstaaten im Verhältniß ihrer Matrikular Beitragspflicht zur Der Kaufmann überzeugte sich, daß der in der Stimmungen über den Arbeits- Vertragsbruch ländlicher Arbeiter, Verwendung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu Müllerstraße wohnhafte Akzeptant Telephonanschluß besaß. Er ein Wunsch des deutschen Landwirthschafts- Raths, hat in Bayern überweisen: Es sind 4/5 des überwiesenen Betrages, und zwar je jragte auf diesem Wege an, ob der Wechsel in Ord- keine Gegenliebe gefunden. Das Generalkomitee des Land- zur Hälfte zur Verstaatlichung von Grund und Boden in den nung sei und erhielt bejahende Antwort. Um Ziethen auf die wirthschaftlichen Vereins in Bayern erklärte, es sei hierfür kein Städten und deren Umgebung, sowie des landwirthschaftlich be= Probe zu stellen, erbot sich der Kaufmann, ihm von dem Bedürfniß vorhanden. nuzten oder unbenutzten Grundbesitzes zu verwenden." Mehrere andere Betrage des Wechsels 100 M. abzulassen, wenn er den= selben sofort einlösen wolle. Dieses Anerbieten wurde ab­Anträge wurden vertagt. Das Preisausschreiben, betreffend eine Zum öffentlichen Eigenthum will eine Petition bay volksthümliche Darstellung der Ziele des Bundes, war ergebniß­gelehnt und der Inhaber des Wechsels auf den Verfalltag verwiesen.ischer Triebwerks- Besizer sämmtliche nicht schiff los geblieben und wurde erneuert. Auf Antrag des Herrn Nun hatten sowohl der Kaufmann wie Ulrich den begründeten bare Flüsse, Bäche und Quellen erklärt haben. Die Flegler sprach sich sodann der Bund in einer Reſolution für Berdacht, daß der Wechsel faul sei. Ulrich ging am folgenden Magistrate von Nürnberg und Würzburg sind sofort mit einer die Heimathskolonie Friedrich- Wilhelmsdorf als praktischen Ber­Tage zu Ziethen, der versprach, in Gegenwart Bohl's, der sich Gegenvorstellung auf den Plan getreten. such der Verwirklichung der Bundesbestrebungen aus. Bei der inzwischen schon in dem neuerworbenen Geschäft eingerichtet Die Monopolisirungssucht des Kapitals wird durch Vorstandswahl wurde als erster Vorsitzender Herr Freese und zu hatte, einen Vergleich einzugehen. Ziethen erschien auch, ließ sich folgende Nachricht recht gut verdeutlicht: stellvertretenden Vorsitzenden Rechtsanwalt und Reichstags- Ab­den Wechsel zeigen und zerriß ihn mit den Worten: Nun er Die dem Grafen Guido Henckel von Donnersmarck gehörige geordneter Harmening und Dr. Arons gewählt, sämmtlich ganz halten Sie garnichts!" Hierdurch machte er sich einer Ürkunden- Deutschlandgrube, deren Gesammtförderung die Firma oder fast einstimmig, und zwar Herr Dr. Arons, nachdem er die vernichtung schuldig. Am folgenden Tage hat Pohl es doch vor: Emanuel Friedländer u. Co. erworben hat, ist eine der freimüthige Erklärung abgegeben habe, daß er in erster Reihe gezogen, das Geschäft dem Vorbesitzer wieder abzutreten. Es mächtigsten Anlagen des oberschlesischen Kohlenreviers, da ihre und zwar vor den Bundesbestrebungen. das sozialdemokratische stellte sich heraus, daß sowohl Pohl wie Biethen völlig mittellos Jahresproduktion ca. 18 Millionen Zentner beträgt. Die Firma Programm unterschreibe. Die Abrechnung mit Eugen Richter sind, der Leztere hat bereits im vorigen Jahre den Offen- Emanuel Friedländer u. Co. hat nun den größten Theil der ober- behielt Dr. Harmening der öffentlichen Versammlung am barungseid geleistet. In ähnlicher Weise hat Pohl es versucht, schlesischen Kohlenproduktion in ihrem Besitz vereinigt; dieselbe Montag vor. einen Destillateur um sein Geschäft zu bringen, er besaß nicht verfügt über folgende vierzehn Gruben: Gotthardt, Vero­einmal soviel Geld, um die kleine Zeche zu bezahlen, die er nila, Paulus, Hohenzollern , Lythandra, Hugozwang, Gottesfegen, während der Unterhandlungen in dem Lokale gemacht. Der Radzionkau, Schlesien , Waterloo, Emma, Beatensglück, Konkordia, Staatsanwalt beantragte gegen Pohl acht und gegen 3iethen Deutschland , außerdem auch über einen Theil der Förderung der vier Monate Gefängniß, der Gerichtshof ging noch über den fiskalischen Königsgrube."

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Vereinigung der Drechsler Deutschlands , Filiale Riedarf und Nm­gegend. Sonnabend, den 17. d. Mis., Abende 9 Uhr, bet papte, Stethen­traße 71, Versammlung. Vortrag vom Kollegen Menzei. Abrechnung. 8 uhr, Generalversammlung bet eßner, Annenstraße Nr. 16. Antrag,

Gauverein Berliner Bildhauer. Dienstag, den 13. Oftober, Abends,

wubbert.