ter

Abonnements

nsche werden bei allen schweizerischen Boftbureau, sowie beim Verlag

t.

Rach

lin

Be

ber

t je

gel

Enem

!

und deffen bekannten Agenten entgegengenommen, und zwar zum voraus zahlbaren Gold Vierteljahrspreis von:

Fr. 2,-für die Schweiz  ( Kreuzband)

Mt. 3,-für Deutschland  ( Couvert)

f. 1,70 für Oesterreich( Couvert)

Fr. 2,50 für alle übrigen Länder des

Weltpostvereins( Kreuzband)

Zuferate

die dreigespaltene Petitzeile

25 Gts.

ter

28.

und

bet

ber Ar

-zahl

Sie

eiter

ifte - 30 eiter

mit

ter aich

mer

ten

20 Pfg.

Der Sozialdemokrat

Zentral- Organ der deutschen   Sozialdemokratie.

Briefe an die Redaktion und Erpedition des in Deutschland   und Oesterreich   verbotenen Sozialdemokrat" wolle man unter Beobachtung äußerster Vorsicht abgehen lassen. In der Regel schide man uns die Briefe nicht direkt, sondern an die bekannten Decadressen. In zweifelhaften Fällen eingeschrieben.

Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten

20

2.

5.

und Gemaßregelten nicht!

Allgemeiner Unterstützungs- Fonds.

( Anschluß an Nr. 26.)

Jm März und April gingen bei uns ein:

Vesuvstock Nachtrag v. 12/1.( Fr. 2) Mr. 1 60. St. Louis( 25) von den Arbeitern des Kundenschneidergeschäfts A. Nieß durch de Np. Hol. K. St. bei S. 5 20. Dr. H. B. B. 1 50. Lodernde Flamme Spitzberg u. Gen. 10. Ein Rother St. 455. C. A. B. V. London  ( 2 Pfd. Stg.) 40 32. Rellinghusen 22. C. M. 3. 240. Rother Holländer 1 Jke hoe 10. A. R. Bpft.( 60 Cts.)- 48. Ein Egoist aus Jhehoe 6 C. K. B. Im Mai gingen bei uns ein:

cher

las

chen

care

m.

-

- 80.

C. M. D. 27 76. Darmstadt   50-. Commerzienrath jr. u. Cie. 10. Düffeldorf 7 40 gesammelt bei einer Konferenz v. Niederrhein   i. Kaiser garten. W. W. St.-K. 5. Weimar 10- A. Heims, Syrakuse( 1 Doll.) 408. H. Sch. Neuchatel( Fr. 1 35) 1 03.

Im Juni gingen bei uns ein:

A. Pf. Ff. 5 60. Lübeck 38. Die Unverzagten vom Landgraben mi 12. R. Z. Zanzibar( Fr. 12 50) 10. Besuvstock(-50)-40. Insel Mainau  , Kirchensammlung 1 Dr. W. C. 4. R. 38g. Ch. 60. Mageburg II. 30-. Groß- Steinheim   ,, Vorwärts" 5-. 2. Dtr. Dbg. 6 50. Strb. Oborn.- 80. Zusammen in Nr. 26 quittirt: Mr. 2451 36. Mr. 347 12. Insgesammt: Mr. 2708 48.

ber

( t),

in

erfte

and

ragt

" 1

28

11

"

Allgem. Wahl- und Diäten- Fonds.

Jm März und April gingen bei uns ein:

-

A. 2. Fbg. Mr.- 60. Gg. B. in Gg. 60. Ebenso unstudentisch als bubenhaft und gemein( ömfl. 130) 208. B. in Bist.( Fr. 1 20) 96. Antwerpen  ( 260) 208. Rother Holländer 1. Laufig i/ S. 3 Crefelder Pioniere 9-77. Burgstädt   10- Hartmannsdorf   5 Ueberschuß v. 1. Du. J. Marb.

-

Ser Disch. Leseclub Paris  ( 50) 40­hre Salins(-30)-24. Durch Tauscher Im Mai gingen bei uns ein:

5. 3

-

-

- 20 und(-5)-4.

Dhlau 10. Dr. U. G.( öwfl. 5-) 8. D., u. M. 8- pr. Afd.

Im Juni gingen bei uns ein:

1

D. Kopenhagen 9 20. Hastedt- Hemelingen 12 50. Verden   20. Groß­Die Auheim 12. Brüssel( Fr. 6-) 480. Elage E. Weiland, Rio de Janeiro  ( Fr. 2-) 1 60. Adolfo Gnaud, Rosario tide Bebe( 105)-84. Newyork( 25 Doll.) 101 28 in Wenigmann's 1- Cigarren Shop, ob es unehrbar ist oder nicht, für Diäten gesammelt 60 durch Berggreen. 2. Sch. Dt. - 60. B. Btft.( Fr. 2 85) 2 28. Strb. 2- Reuschönefeld, rother Zump 250 bfb und rothe Hochzeitsgäste 5-. Dose 1 60. Bukarest  ( 26) 20 28. Zusammen in Nr. 26 quittirt: Mt. 6494 40. Mt. 298 75. Insgesammt: Mr. 6793 15.

Sto

60

erh

t.­

2

bg. tehr 2 40

1. 1.

t.

Sto

-

28

"

"

"

An den Schandpfahl

6. mit den Berliner   Richtern, die Montag den 29. Juni 1886 fich zu Mitschuldigen und Hehlern des Polizeispitzels und Putt­famer'schen Agent provokateurs Ihring- Mahlow gemacht mhaben!

Sto

3

65

5. 2

Sp.

efer

fb8.

-

Wir haben schon manches schmachvolle Urtheil zu verzeichnen gehabt, wir haben schon manchmal Gelegenheit gehabt, nachzu­weisen, wie die Justiz in dem heutigen Klassenstaat sich pro­stituirt und den herrschenden Klassen die gemeinsten Hand- und wf Spanndienste leistet aber ein so schamloses, jedem An­stand wie jedem Rechtsgefühl in's Gesicht schlagendes Urtheil ist uns noch niemals vorgekommen. Die Herren Schöffenrichter, denen die Aufgabe zugefallen war, au dem Urlumpazius und tirt. Vertrauensmann des Puttkamer die juristische Mohrenwäsche vorzunehmen, brachten zu ihrer Aufgabe jenen Zynismus mit, dessen die heutigen Staatslenker bedürfen, wenn sie nicht vor gut, Scham in die Erde sinken wollen- jenen Zynismus, den insch der meineidige Stöcker braucht, um noch auf die Kanzel zu Fort steigen; jenen Zynismus, den die Brodgeber des meineidigen Stöcker brauchen, um ihn noch in ihren Diensten zu behalten; lenen Zynismus, den der eisenstirnige Bismarck braucht, um mt einen Sittlichkeitsverbrecher zu öffentlichen Ehrenämtern zu be fördern und sich für die millionengefüllte Tasche des vor fünf­Sundzwanzig Jahren noch bettelarmen Krautjunkers eine frische Million als Zwangsalmosen vom armen Mann" zu er

un

ier.

71

50

h.

Sto preffen.

In Bezug auf die Thatsachen, um welche es sich bei dem Brozeß handelte, tann nicht der leiseste Zweifel obwalten. Festgestellt ist durch Ihring- Mahlow selbst, daß er Spitzel

im war.

Siff

3.

Festgestellt ist durch Ihring- Mahlow selbst, daß er, mit Bewilligung seiner Oberen, das Gesetz verletzte und unter falschem Namen und verkleidet sich in einen Arbeiterverein ein­schlich. Festgestellt ist durch Ihring- Mahlow selbst, daß er nicht blos Spitzel, sondern auch Anstifter, Agent provokateur war, insofern er laut seiner eigenen Zeugenaussage 1) die Anfertigung einer geheimen Tinte, 2) eine Geheimschrift gelehrt

-

und 3) sich über die Zubereitung von Dynamit unterhalten" und auf eine verbotene anarchistische Broschüre, in der die

Zubereitung von Dynamit gelehrt wird, hingewiesen" hat. Kurz, alles Wesentliche, was über und gegen den Buttkamer- Mann Mahlow  - Thring behauptet worden, ist nach seinem eigenen Zeugniß richtig.

Und doch sind die, welche es in erster Linie gegen ihn be­hauptet und für dieses Vergehen auf die Anklagebank gekommen sind, zu sechs monatlicher Gefängnißstrafe verur­theilt worden.

Auf welchen Vorwand hin?

Sie hatten behauptet, Mahlow- Jhring hätte in seiner Eigen­schaft als Agent provokateur ein paar Majestätsbeleidigungen

berübt.

Majestätsbeleidigungen pflegen nicht vor versammeltem Volk ausgestoßen zu werden; wer es in einer, mit Spitzeln so reich gesegneten Stadt wie Berlin   thäte, würde sich sofort dem Verdacht aussetzen, ein Spizzel zu sein. Und das wußte Mah­ low  - Jhring, so gering sonst sein Denkvermögen, und er suchte daher für seine Majestätsbeleidigungen Zeugen zu ver­meiden.

Das war nun der Strohhalm, nach welchem die Richter griffen, um die richterliche Mohrenwäsche zu ermöglichen.

Aussage gegen Aussage", wie schon Puttkamer im Reichs­tag sagte.

Und die Aussagen von Sozialdemokraten, die vom Eid nicht viel halten" und ein großes Interesse daran haben, die Verurtheilung des Ihring- Mahlow und damit, wie die Kreuzzeitung  " sehr richtig bemerkt, des ganzen herr schenden Systems zu erwirken, sind von vornherein ver­dächtig, wohingegen Ihring- Mahlow, nach dem Zeugniß seiner Vorgesetzten, die in hellen Haufen, darunter der berüchtigte Graf" Stillfried, herbeigeeilt waren, um dem bedrängten Mitſtrolch aus der Patsche zu helfen ein pflichttreuer Be­amter, ein wahrer Mustermensch ist.

-

Also den Sozialdemokraten wurde nicht geglaubt.

Aber den biederen Herren Richtern schlug doch das Ge­wissen. Da kam ihnen ein rettender Gedanke, der in der Urtheilsbegründung mit einer gewissen Naivetät enthüllt worden ist. Wir lesen da:

" 1

-

betrifft, so hat der Gerichtshof die Meinung, daß dieselben Was die angeblichen Majestätsbeleidigungen des Ihring ausgezeichnet erfunden sind, daß mit außerordentlichem Geschick ziemlich glaubhaft klingende Dinge behauptet worden sind. Aber an Einem Punkte ist der Charakter der Erfindung doch zu Tage getreten. Die erste Maje­ſtätsbeleidigung soll Ihring Mittags am Opernplag zu

Christensen geäußert haben. Aber der Erfinder dieser Behaup­

tung hat nicht berücksichtigt, daß Ihring am hellen, lichten

Tage sicher nicht am Opernplay mit einem So­zialdemokraten herumgehen werde, denn er wäre jeden Augenblick in Gefahr gewesen, daß ihn ein vorübergehender Schußmann grüßte, und daß ihn sein Begleiter dann gefragt hätte, wie er zu dieser Begrüßung komme."

Der Pfiffikus, der dieses Argument entdeckte, um die Justiz schande zu bemänteln, hat nicht gewußt was einem gewöhn­lichen Menschen schon der gewöhnliche Menschenverstand gesagt hätte, daß Schußleute in Uniform ihre nicht uniformirten, auf einer Mission befindlichen Kollegen nicht grüßen arfen!

Und auf diesen fadenscheinigen, albernen Trugschluß ist das ganze Urtheil gebaut. Sonst nichts, absolut nichts, keine Spur eines Aguments, um dasselbe thatsächlich zu motiviren.

Doch zur Brandmarkung der Mahlow  - Jhring- Richter haben wir den Rest der Urtheils begründung nach den Zeitungs­berichten hier mitzutheilen:

"

Die beiden anderen Majestätsbeleidigungen klingen ganz glaubhaft, aber es müsse doch erwogen werden, daß das Ma­terial gegen Thring dem Abgeordneten Singer doch schon vor dem 18. Februar mitgetheilt worden, und daß, wenn jene Vorfälle wirklich passirt wären, die Verfasser der Information an Singer dieselben doch gewiß schon damals mitgetheilt, und daß Christensen, der am 1. März vernommen wurde, auch diese Vorfälle gewiß schon mit angegeben hätte. Die Zeugen, welche diese Vorgänge eidlich bekundeten, haben auf den Ge­richtshof keinen glaubhaften Eindruck gemacht, sondern den Eindruck, als ob sie beeinflußt seien. Auffällig sei es auch, daß diese Zeugen nach Verlauf von so vielen Wochen noch die Majestätsbeleidigungen so ganz genau wissen wollen. Dies würde erklärlich sein bei Leuten, die vor solchen Aeußerungen zurückschaudern, während hier die Zeugen gesagt haben, daß sie sich bei diesen Aeußerungen seinerzeit nicht viel gedacht haben. Der Gerichtshof halte daher diese Anschul­digungen für Erfindungen wider besseres Wissen. Was die Dynamitaffäre betrifft, so habe der Gerichtshof nach der Beweiserhebung die Ueberzeugung erhalten, daß die dies­bezüglichen Gespräche und Unterhaltungen als unwesent­liche und scherzhafte aufzufassen seien und Ihring keines­wegs im Ernst an das Werfen mit Dynamitbomben gedacht habe. Was die Glaubwürdigkeit des Thring be­trifft, so habe der Gerichtshof die Meinung, daß derselbe

Erscheint

wöchentlich einmal

in

Zürich  ( Schweiz  ).

Berlag

der Boltsbuchhandlung Hottingen  : Zürich  .

Poftfendungen franto gegen franto. Gewöhnliche Briefe

nach der Schweiz   foften Doppelporto.

8. Juli 1886.

nicht persönlich animos gegen einzelne Personen vorgegangen sei, sondern sine ira et studio) über die Dinge so be­

richtet habe, wie er sie gesehen. Nach Meinung des Gerichts habe der Angeklagte Berndt eingesehen, daß seine Stellung bei den Sozialdemokraten durch seinen Verkehr mit Ihring unter­graben würde, wenn er nicht seinerseits den Ihring verderben würde, und deshalb habe er mit Christensen die Mittheilung an den Abg. Singer erstattet. Nach Meinung des Gerichts sei eine hohe Strafe auszusprechen, denn das Vorgehen der Angeklagten erinnere an das Stilet des Mittelalters: man sucht banditenmäßig die Gegner umzubrin gen. Deshalb hat der Gerichtshof auf je sechs Monate Ge­fängniß erkannt."

Der eigenthümliche Feuilleton- Stil der Begründung fällt sofort auf. Der Verfasser hat offenbar sich mit Kolportage­Romanen mehr beschäftigt als mit dem Corpus juris. Die spaßhafte Logik verdient keine eingehende Widerlegung. Der Verfasser hat jedenfalls Anlage zur Komik; und wahrhaft glänzend ist die Stelle, wo er hring- Mahlow   von der Ab­sicht freispricht ,, im Ernst an das Werfen von Dyna­mitbomben gedacht zu haben."

"

Seit wann denken Agents provokateurs im Ernst", d. h. mit der Absicht, es auszuführen, an das, wozu sie aufreizen? Selbst in Kolportage- Romanen, dächten wir, hätten die Ihring­Mahlow- Richter sich über diesen Punkt belehren können.

Nur darüber noch ein Wort, daß die fraglichen Majestäts­beleidigungen von den Zeugen nicht früher mitgetheilt worden seien. Das hat seinen sehr guten und seinerzeit öffentlich von Singer im Reichstag ausgesprochenen Grund, nämlich daß das Gericht verhindert werden sollte, die betreffenden Zeugen in Anklagezustand zu versetzen und so ihre Zeugniß­fähigkeit zu vernichten.

Genug ein Nachspiel wird die schmachvolle Justizfarce noch haben; vielleicht mehr als eins. Für jetzt aber wenden wir uns ab von diesem Bubenstück, das die ganze Büberei des herrschenden Systems in seinen hohen und niedern Trägern, in seiner Polizei und in seiner Justiz sonnenklar vor den Augen der Welt hat zu Tag treten lassen.

"

Wir haben ja am allerwenigsten Ursache, mit dem Aus­gang dieses ausgezeichnet" eingefädelten und mit außerordentlichem Geschick geleiteten" Prozesses unzufrieden zu sein.

Neben dem Puttkamer und seinem Mahlow­Ihring steht nun die preußische Polizeijustiz am Schandpfahl.

Ermittlungen über die Lage der arbeitenden Klassen und über die Arbeit der Kinder in Belgien  .

( Eine Ferien Studie von J. K.)

III.**)

,, Die Tochter des Kohlengrubenarbeiters lernt in ihren ersten Jahren weber Grundsätze noch Beispiele kennen, die sie für die Zukunft als gute Frau und Mutter vorbilden könnten. Bis zum 10. oder 11. Jahre besucht sie die Schule mehr oder weniger regelmäßig, zu dem einzigen zu erlangen. Balb nachher nimmt sie das Arbeitszeug und vergißt das Zweck, nach der Ansicht der Eltern, die erste Kommunion( Abendmahl) Wenige, was sie gelernt. Sobald sie aus der Grube zurückkehrt, trinkt sie, ist und schläft, um bei Tagesgrauen wieder zur Grubenarbeit unter Tage zu gehen. Die Sorge um die Wirthschaft liegt ihr nicht ob, ste hat dazu keine Zeit.

,, Die meisten Mädchen sind noch nicht reif geworden, wenn sie schon aufgehört, Jungfrau zu sein. Und hat die Unfittlichkeit Folgen gehabt, daß ein Kind draus wird", so paart man sich" on s'accouple,

"

lautet der übliche Ausdruck ohne davon übel zu denken, wie es alle Welt macht, bis die Einwilligung der Eltern oder die Befreiung vom Militärdienft es erlaubt, sich zu heirathen. Meist befindet man sich in diesem anormalen Verhältniß so wohl, daß man gar kein Verlangen trägt, aus ihm herauszutreten, man befolgt das Gebot: Wachset und vers mehret euch", ohne sich um andere Dinge Sorge zu machen. Sind die Beiten zu schlecht, den Miethzins zu erschwingen, so lebt man ,, als Frau und Mann" selbst bei den Eltern des Mädchens, ohne daß dies auf fiele. Jm Uebrigen, ob man sich heirathet oder nicht, das Leben bleibt fich gleich. Die Frau hat die Wirthschaft nie gelernt. Sie weiß nichts von den tausend kleinen Arbeiten des Hauses, von jener Duelle der Ordnung, Behaglichkeit, Reinlichkeit; es ist viel bequemer, die Arme zu freuzen, wie es die Eltern gemacht, wie es einst ihre Kinder machen werden. Der Gatte, der schon früher die Schenke liebte, fühlt sich immer weniger zur Heimkehr geneigt; ein Theil seines Verdienstes bleibt auf dem Boden der Gläser, die Frau ihrerseits macht Schulden bei ihren Lieferanten; dann gibt es 3ant, Streit, fast täglich- Prügel, und sehr oft Trennung mit ihrem ganzen Gefolge von Elend und Noth."

,, Ueberall, oder faft überall, aber besonders in den großen Mittel­punkten, als Seraing  , Charleroi  , Gilly, Dompremy, Duaregnon, Lodes linfart, gehören die schönsten Mädchen zuerst den Arbeitsherren und Aufsehern. Nachsicht jeder Art ist der Lohn ihrer Gunst. Man sagt uns,

wie man diese erlangt."

Und nun folgt die Beschreibung, mit welchem Raffinement die Herren dabei zu Werke gehen. Es heißt dann weiter:

-

Seht doch diese Mannweiber, mit hängenden Brüsten, gespreizten Schenkeln, schwankendem Schritte, schreiender Stimme, frechen Blicken, fie sind es, die am meisten aufregen bei Volks­breiften Bewegungen bewegungen, Revolten, Arbeitseinstellungen, die zu Marchienne, zu Chatelineau die Fahne der Emeute ergriffen und ihr vortrugen. Singend und aufreizend treiben sie die Männer zur Plünderung, die,

*) Dhne Gehässigkeit und Boreingenommenheit. **) Siehe Nr. 28 und 24 des Sozialdem."

11