Freube

De, als

reiten,

Dinam

Abonnements

werben bei allen schweizerischett enoffen Bofbureaug, sowie beim Berlag waren. und dessen bekannten Agenten entgegengenommen. und zwar zum voraus zahlbaren Bierteljahrspreis von:

Schweiß Sinter herheit riefen St, nod

en ver hmten, Seiten"

Blut u ie ver ir färg zurüd elbanbe erruchte ten als Den an es, bie

aufende

herauf

willen

terland

Gefahr

ht, bie Aber

Freiheit ficher

unge chon zu tpoliti mit ben beuter

innt zu

ßt uns

Fr. 2,- für die Schweiz  ( Kreuzband)

M. 3,-für Deutschland  ( Couvert)

. 1,70 für Desterreich( Couvert)

Fr. 2,50 für alle übrigen Länder des

Weltpoftvereins( Kreuzband).

Juferate

bie breigespaltene Petitzeile 25 Gts.<= 20 Pfg.

No. 38.

Der Sozialdemokrat

Organ der Sozialdemokratie deutscher   Zunge.

Briefe an die Redaktion und Erpedition des in Deutschland   und Desterreich verbotenen Sozialdemokrat" wolle man unter Beobachtung äußerster Vorsicht abgehen lassen. In der Regel schicke man uns die Briefe nicht direkt, sondern an die bekannten Deckadressen. In zweifelhaften Fällen eingeschrieben.

Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten| krampfhaft am Ausnahmegeſetz fest, weil er vermittelſt ſeiner

und Gemaßregelten nicht!

Zur rechtzeitigen Kenntnißnahme. Bei Quartalschluß

müssen sämmtliche Briefabonnements

er Rub baar vorausbezahlt werden. bis das htigung

Belastungen auf Conto- Inhaber finden also nicht

To B ftatt. orunter

Allen Bestellungen auf direkte oder indirekte Brieflieferung " nag ift ohne jede Ausnahme die volle Baarzahlung

unterge

t. Die beizulegen. Saber

Budden

Alle nicht ausdrücklich wieder bestellten Brief­

eine ihm ergebene Volksvertretung zusammenzubringen, heute der Arbeiterklasse das Wahlrecht illusorisch zu machen hofft.

So vernichtend diese Thatsache gegen ihn und seine Staats­mannskunst zeugt, ein so glänzender Beweis ist sie für die Erfolge der sozialistischen   Agitation, für die Macht und Be­deutung der sozialistischen   Bewegung. Ja, das Sozialistengesetz selbst ist durch seine bloße Existenz der sprechendste Beweis für die Unüberwindlichkeit der Sozialdemokratie. Jedes Opfer dieses Schandstückes brutaler Unterdrückungswuth, jeder auf Grund seiner Ausgewiesene oder in den Kerker Geworfene kann, wie seinerzeit Arnold von Brescia  , stolzen Hauptes seinen Beinigern zurufen:" Ihr fürchtet uns mehr, als wir Euch!"

Denn was sich im politischen Leben abspielt, ist keines­wegs ein Produkt vorübergehender Tagesströmung, sondern nur das Widerspiel dessen, was sich in der wirthschaft­lichen Welt vollzieht. Hier schreitet die Entwicklung der Ver­hältnisse in unserem Sinn fast noch rascher vorwärts. Der von den Sozialisten vorausgesagte Bankrott der bürgerlichen Gesellschaftsordnung ist ihren Vertretern selbst kaum noch ein

Senoffen Arbeiter bonnenten werden mit Nr. 40 gesperrt. agistrat Ersatz für Versandtverluste liefern wir nur gegen Geheimniß. Die Unsicherheit der Geschäftsverhältnisse ist zur der Se Einsendung des Porto bei Reklamation. prozeß:

echt und

Wo anderweitige Bezugsgelegenheit geboten ist, ste sehr sind Brief abonnements unzulässig. pringen

gen auf webt fent

Abonnements für die Schweiz  erheben wir per Nachnahme, wenn Zahlung nicht mit nb 129 lebem Quartalbeginn voraus geleistet ist. ht übrish Der Po Einzel- Kreuzbandsendungen ins Ausland sperren wir mit Quartalsablauf, sofern Neubestellung und Geld bis dahin ausbleiben.

erstraße

da er

Dem be

en wor

ter in

Jahre

Die Expedition des Sozialdemokrat".

Triumphe und Gefahren.

-

So schwer die Verfolgungen, mit denen die Sozialdemokratie bon Seiten der heutigen Machthaber bedacht wird, auch die einzelnen Genossen treffen, so drückende Unbill wir heute und leider ungerächt- zu ertragen haben, so sehr die Arbeiterklasse, durch die Fesseln des Schandgesetzes in der ihr so nothwendigen Bewegungsfreiheit gehemmt und geschädigt, unter den gegenwärtigen Wirthschaftszuständen zu leiden hat, troffen cant be lo fann ein jeder Sozialdemokrat, der die Erscheinungen des Frei öffentlichen Lebens aufmerksam verfolgt, doch schließlich nur das News Gefühl einer hohen Befriedigung empfinden. Die Aera der Berfolgungen ist für uns zugleich die Aera der Triumphe.

28 Betr

h. Abr

Es gab eine Zeit, da das geringste Zugeständniß an die Ig. auf Bl. 36 Cristenz der sozialen Frage von den Sozialisten mit übergroßer erfolgte Genugthuung aufgenommen wurde. Wer zugab, daß die Lage auf an der Arbeiterklasse in der modernen Gesellschaft eine schlechte .Sept und die Selbsthilfe nicht ausreichend sei, sie zu bessern, wurde, Beiteres mochten auch seine Vorschläge zur Abhilfe noch so gering­von werthig, ja wir müssen hinzusetzen, noch so antisozialistisch 50 m sein, als halber Gesinnungsgenosse begrüßt. Es war die Zeit, da die Schäffle, die Konstantin Franz und die ganze Reihe Paris  : der katholischen Sozialpolitiker von der Sozialdemokratie noch Bei trnst genommen wurden und noch ernst genommen werden t. 4 35 tonnten, weil sie unter den Nicht- Sozialisten eine Ausnahme bon der Regel bildeten.

Paul

D. Ale

Or. N. N கு.

in Cöln

rift.

"

Wie weit sind wir heute über die damalige Zeit hinaus! besorgt Heute bilden nicht die Anerkenner, sondern die Leugner der b. 2ozialen Frage die Ausnahme, und zwar die verschwindende b. erh. Ausnahme. Alle Welt macht in Sozialpolitik". Die Junker B. Dund die Demokraten, die Katholiken und die Nationalliberalen, 19. erbia, selbst die Deutschfreisinnigen haben im Reichstag eine Kom­b. er mission eingesetzt, welche sozialpolitische Anträge" für sie vor­folgt.) bereiten soll.

chronischen Krankheit geworden, alle Handelsberichte stimmen in dieser Beziehung das gleiche Klagelied an. Die Wohlfeilheit der Produkte, einst der Stolz der Anhänger der bürgerlich­kapitalistischen Gesellschaftsordnung, ist zum Fluch für diese geworden, schlechter Geschäftsgang bei gedrückten Preisen der Absatz hat sich gehoben, aber die Preise bleiben gedrückt

der Absatz stockt, die Preise weichen das kehrt in un­zähligen Variationen in den Berichten der Handelskammern

wieder.

Erscheint

wöchentlich einmal

in

Zürich  ( Schweiz  ).

Berlag

der Boltsbuchhandlung Hottingen Zürich.

Joffendungen franto gegen franko., Gewöhnliche Briefe nach der Schweiz   tofte Doppelporto.

16. September 1887.

Deutschlands   Schande.

Ein außerlesenes Stück standalöser Rechtsverdrehung, welches das Reichsgericht jüngst wieder geleistet, verdient die lautefte Brandmarkung. Die Reichs- Rechtsgaunerakademie hat auf dem Gebiete der Anleitung zu Rechts- Einbrüchen schon Bedeutendes hinter sich, ihre neueste Leistung stellt aber alle früheren in den Schatten.

-

-

vor allem natürlich dem bösen

Selbstverständlich handelte es sich auch diesmal wieder um den edlen Zweck: Mundtodtmachung der Sozialdemokratie. Den außerhalb des Bereiches der Buttkamer'schen Polizeizensur herauße gegebenen Publikationen der Partei Sozialdemokrat" soll absolut das Eindringen in die geheiligten Gefilde des glorreichen deutschen Kaiserreiches unmöglich gemacht werden. Der Kampf gegen die Verbreiter des verbotenen Giftes ift mit allen Mitteln geführt worden, und hat doch bisher noch gar nichts genust; trot einem ganzen Armeekorps von Spizeln, trot der härtesten Verurtheilungen der angeblich überwiesenen Verbreiter, fand die verbotene Frucht doch den Weg zu ihrem Publikum. Kein Mittel, das im Stande wäre, ihre Ausbreitung zu verhindern. Rein Mittel? Wer das sagt, kennt das Reichsgericht nicht. Beim Reichss

gericht ist nichts unmöglich. Es macht aus weiß schwarz, und aus Bis mard einen uneigennüßigen Politiker. Und das Reichsgericht kann vor

allen Dingen das Recht dehnen, es versteht das Auslegen aus dem Grunde, und fand auch diesmal das richtige Mittel, die Lücke, die der Reichstag   im Schandgesetz gelaffen, auf dem Wege der Aus legung auszufüllen ein Verfahren, das noch stets beliebt

-

wurde, wenn Regierungen, Regierungssysteme, herrschende Klassen ihrem Untergang entgegeneilten. Es hat den Weg gefunden, den Besitz vers botener Schriften strafbar zu machen. Was zu den Zeiten der ärgsten Reaktion gegen bürgerliche Elemente für absolut unzulässig gehalten wurde, das ist jetzt, wo es sich in der Hauptsache um die Arbeiter tlaffe handelt, ohne weiteres als Normalsust anb proflamirt worden. Das Reichsgericht hat gesprochen, und das Reichsgericht ist die höchste Rechtsinstanz, unfehlbarer wie der unfehlbarste Papst. Man höre nur:

Bei einem Arbeiter waren gelegentlich einer Haussuchung verbotene Schriften in Einzeleremplaren gefunden und ganz widerrecht­lich konfiszirt, d. h. in gesetzlicher Maske gestohlen worden. Um den Diebstahl zu legalisiren, flagt der Staatsanwalt auf Einziehung und Vernichtung, wird aber vom ersten Richter, der noch nicht allen juristis schen Sinn abgelegt, verdientermaßen abgewiesen. Der Staatsanwalt, der seine Pappenheimer aus Pappe macht man Lumpen! tennt, geht an's Reichsgericht, und dieses hebt nicht nur das erste Urtheil auf, sondern auch mit einer Begründung, die die kühnsten Hoffnungen des Staatsanwaltes noch überschreitet.

-

Im erstinstanzlichen Erkenntniß hatte es durchaus logisch geheißen, ber betreffende Arbeiter sei der Verbreitung der bei ihm vorgefundenen vers botenen Schriften nicht schuldig,

Um dem Uebel zu entgehen, ist die Kapitalistenwelt auf ein Auskunftsmittel verfallen, das geradewegs auf den So­zialismus hinausläuft: wir meinen die Industrie Kartelle zur Regelung des Produktionsumfangs und Festsetzung der Preise. Die einzige volkswirthschaft­liche Mission des kapitalistischen   Unternehmers, die als Recht fertigung für das Einstreichen des Geschäftsertrags bisher an geführt werden konnte, die einzige Rechtfertigung des Bestehens einer Unternehmerklasse: die Führung des für so wohlthätig gehaltenen Konkurrenzkampfes, wird durch diese Verbände, die schon so weit gegangen sind, zentralisirte Verkaufsbureaus ein­zurichten, aus der Welt geschafft, der kapitalistische Unterneh­mer zum überflüssigsten Möbel erklärt, das es in der Welt gibt, zum bloßen Schmarozer, dessen Verschwinden keine Lücke durch das Mittel der Bestellung vorfäßlich bestimmt hat, die Schriften,

im Wirthschaftsgetriebe hinterlassen würde.

Sind diese Unternehmerverbände gut, dann ist es der So­zialismus zehntausendmal mehr, denn der einzige Einwand, den seine Bekämpfer bisher gegen ihn geltend machen konnten, war der, daß er die so nützlichen Konkurrenzgesetze unwirksam mache. Aber der Sozialismus setzt sie nicht außer Kraft einer einzel­nen privilegirten Gesellschaftsklasse zuliebe, sondern im Inter­esse der Gesammtheit.

selbst, und zwar in den Personen der geschworenſten Gegner Welcher Triumph daher, daß die bürgerliche Gesellschaft der Sozialdemokratie- denn die Eisen, die Kohlen, die der Baumwollen- Barone sind unsere wüthendsten Feinde Welt den Beweis liefert von der Nothwendigkeit und Durch­führbarkeit der Sozialisirung der Produktion!

-

In der That, wenn man alles das zusammenhält, wenn man sieht, wie sehr uns die Verhältnisse in die Hände arbeiten, dann möchte man fast meinen, daß unsere Thätigkeit als Partei eigentlich unnöthig sei. Aber das wäre der größte Fehlschluß, der gemacht werden könnte, die gefährlichste Illusion, in die wir verfallen könnten. Die Verhältnisse arbeiten uns in die Hände, aber unsere Arbeit verrichten sie nicht. Ohne die ziel­bewußte Aktion einer Partei der Emanzipation des Proleta­riats würde die Konzentration der Betriebe nicht zur Befreiung, sondern zur Versklavung der Arbeiterklasse führen. Je mehr sich die Verhältnisse in unserem Sinn entwickeln, umſo­mehr tritt die Verpflichtung an uns heran, in den Massen die Erkenntniß von der Nothwendigkeit der sozialen Umwälzung Laufen nun auch die Bestrebungen all' dieser Sozialpolitiker zu verbreiten. Grade weil die Anhänger der heutigen Eigen nur darauf hinaus, die Arbeiterklasse mit der heutigen Eigenthumsordnung sich zu Zugeständnissen an die sozialistischen  thumsordnung zu versöhnen, die von den Sozialisten er­strebte Neuorganisation der Gesellschaft aufzuhalten, nicht, ihr borzuarbeiten, so ist ihr Ueberwuchern doch ein Beweis, erstens für die Stärke der Arbeiter, und spezieller, der sozialistischen großen Bewegung, und zweitens dafür, daß die Vertreter der alten Gesellschaftsordnung immer mehr selbst an der Trefflichkeit und Dauerhaftigkeit derselben irre werden.

Donau  :

drif

Dais

Die Zeiten sind vorbei, da ein Bismarck mit der sozialen Frage ein demagogisches Spiel gegen eine Fraktion der alten Gesellschaft, gegen das liberale Bürgerthum spielen konnte. Seute treibt er Demagogie gegen die Arbeiterklasse, ist er gezwungen, gegen die kämpfende Arbeiterschaft alle Kräfte uB. der alten Gesellschaft aufzubieten. Mit dem Ausspielen der tarten ozialen Frage gegen die nationale Bewegung trat er in die en tann politische Arena, und heute muß er unablässig in natio= halem Chauvinismus machen, um den Sozialismus in den Hintergrund zu drängen. Und ebenso hält der Mann, der das allgemeine Wahlrecht einführte, um mittels der Massen

Cen Bei

ehren bequemen, haben wir um so eifriger auf dem Plage zu

sein.

Die Befreiung der Arbeiterklasse kann nur das Werk der Arbeiterklasse selbst sein. Das heißt, solange die Arbeiter die Erfüllung ihrer Forderungen von der Einsicht und dem guten Willen der besitzenden Klassen erwarten, werden sie nie be­freit werden.

Schöpfen wir daher aus den Erfolgen unserer bisherigen Thätigkeit, aus der wirksamen Mitarbeit der wirthschaftlichen

,, möge er immerhin durch die Bestellung in der Schweiz   die Ver leger bestimmt haben, die Schriften nach Deutschland   zu schicken und fie auf diese Weise zu verbreiten."

Diesen Satz benutzt das saubere Rechtstünstlerkollegium in Leipzig  zu folgender Jesuiterei:

In ihre Bestandtheile zerlegt, führt die Stelle des Urtheils zu der Annahme(!), daß der Arbeiter H. die Druckschriften zu einer Zeit, als sie verboten waren, bei den Verlegern in der Schweiz   bestellt, und diese

obschon sie verboten, in Deutschland   dennoch zu verbreiten; daß auch in der Versendung an den Arbeiter H. zu beliebigem Gebrauch ein einzelner Att der Verbreitung zu Tage getreten ist, welcher sich nach§ 19 des Gesetzes vom 21. Dftober 1878 als str a f bar darstellt, weil die Verbreitung bis dahin, daß die Schriften in die Hände des H. gelangten, sich fortsette, also nicht blos im Auslande, sondern auch im Inlande begangen wurde. Damit( uff!) sind die Thatbestands­merkmale der Anstiftung zur Verbreitung verbotener Drudschriften gegeben, also eines durch den Arbeiter H. be gangenen Vergehens gegen§ 48 des Strafgesetzbuches und§ 19 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878."

-

-

Soweit hatte jedoch die Rechtsgaunerei noch nichts Neues ausgeflügelt. Schon wiederholt haben in der Aera des Schandgesetzes deutsche Ges richtshöfe ähnliche Sprüche erlaffen. Aber sie drangen damit nicht durch, es gibt merkwürdig genug immer noch Richter in Deutschland  . bie ein gewiffes juristisches Schamgefühl besigen, daß fie abhält, den offenbaren Thatsachen direkt in's Geficht zu schlagen. Bu fadens scheinig ist die Argumentirung, daß der Besteller einer seit Jahren vers breiteten Druckschrift der Anstifter der Verbreitung sei. Ist sie fa auch mit den Reichsgerichtserkenntniffen aus früherer Zeit", wonach das Weitergeben einer verbotenen Druckschrift an eine einzelne Person, das gemeinsame Abonniren einer verbotenen Druckschrift, tein strafs bares Verbreiten im Sinne des Gesetzes seien, absolut unvereinbar. Aber was fümmert das das Reichsgericht? Es hat die Miffion, Hands haben zur Freiheitsberaubung mißliebiger Elemente zu fabriziren, und geht es nicht mit logischen Gründen, so geht es ohne solche und im

Nothfall auch gegen alle Logik.

Und das Reichsgericht in Leipzig   gibt sich nicht mit Kleinigkeiten ab. Es will gleich ordentliche Arbeit verrichten. Will der Richter von dem

Wegweiser zum Berurtheilen wegen Anstiftens nichts wiffen, so ftellt

es ihm einen zweiten in den Weg mit der Inschrift: Wissentliche Beihülfe. Es könnte dann," so spitfindelt es weiter, in der Be stellung je nach den näheren Einzelheiten zwar nicht eine Anstiftung ( wirklich?), wohl aber ein wiffentliches Hülfeleiften durch That ober auch( man merke wohl!) durch Rath enthalten sein, den Versenbern gewährt, um ihnen eine Verbreitung unter der Adresse des§. ober doch

an ihn möglich zu machen."

-

Und da jeder, der ein Blatt bestellt, seine Adresse oder wie Ers gellenz Butty- die eines seiner Freunde" einzusenden pflegt, so ist der Besitz einer verbotenen Druckschrift auf alle Fälle der genügende Beweis dafür, daß er sich der Anstiftung oder mindestens ber wiffentligen hülfeleistung der Verbreitung schuldig gemacht, was gemäß Artikel 48, bezw. 49 des Strafgesetzbuches nach den gleichen Grundsätzen zu bestrafen ist, die für die thatsächliche Verbreitung fest gesetzt sind. Der Jude wird verbrannt auf alle Fälle.

-

Auf alle Fälle? Aber wer sagt denn, daß der Besizer einer vers botenen Druckschrift dieselbe auch bestellt haben muß? Kann er ste

Entwicklung immer neuen Muth zu unablässigem Weiterschaffen, nicht ohne Bestellung erhalten haben" tönnte ein in die Grundsäte ber aber lassen wir uns nicht durch sie in thatenloses Hoffen ein­wiegen. Ohne Kampf kein Sieg; nach wie vor gilt für die nach Befreiung lechzende Arbeiterklasse das Wort:

Und setzet ihr nicht das Leben ein, Nie wird euch das Leben gewonnen sein!

-

Mittel

modernen Rechtsprechung Uneingeweihter hier einwenden. Allerdings, auf alle Fälle. Denn auch für diese Möglichkeit, die sie ja des Defteren an fich erfahren, haben die ehrenwerthen Väter der Gesellschaft Städt vorgesorgt. Aller guten Dinge sind brei. Bezüglich der etwa unbestellt an H. gelangten Druckschriften," heißt es schließlich, wird zu erwägen sein, ob die Uebersender sich eines Bergehens gegen§ 19 des Gesetzes vom 21. Ottober 1878 unb ob H. fich der Theilnahme an demselben schuldig gemacht habe; in letterer Beziehung namentlich, welchen Anlaß die unbekannten Bersonen haben tonnten, die Druckschriften an H. zu übersenden