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Gerichts- Beifung.

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erkannt worden.

Es

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Briefkasten der Redaktion.

3. St. Sie werden begreifen, daß wir viel zu thun hätten, wenn wir aken Lügen und Verdrehungen preußischer Kreisblätter auf den Grund gehen wollten. Es ginge noch an, wenn uns weiter nichts nachgesagt würde, als daß wir gut zu essen verstehen! 100. Die legte Volkszählung vom 2. Dezember 1895 ergab: Breslau   373 169, Leipzig   399 963, München   407 307, Hamburg   625 552, Berlin   1677 304.

Die Arbeiten zur Legung der Vorortgeleise der Schleft. selbst, wenn sie vom Gesinde zum Zorn gereizt wird und laufen, welche mit den thatsächlichen Verhandlungen durchaus nicht schen Bahn, die nach dem Fällen der Bäume am Bahndamm ins während des Zornes sich an dem Gesinde thätlich vergreift, nicht übereinstimmen. Der verurtheilte Maurer A. Wundersee, welcher Stocken gerathen waren, scheinen nunmehr endlich wieder aufgenommen bestraft werden. Der Angeklagte war aber nicht der Dienstherr, ein sehr tüchtiger und solider Kollege und Genosse ist, hat sich nun zu werden. Wenigstens hat die Eisenbahndirektion die Ausführung von außerdem handelte er nicht im Zorn, denn er hatte sich vorher die verschiedentlich bei uns beschwert; er meint und hat auch recht, daß 160 000 Rubikmetern Dammschüttung und die Herstellung von zu treffenden Maßnahmen mit dem Dienstherrn reiflich überlegt. er sehr schlecht dabei weggekommen ist. Wir möchten nun darum 20 000 Quadratmetern Böschungsflächen zur Anlage der neuen Güter- Das Vergehen des Angeklagten ist unter den obwaltenden Umständen bitten, daß mindestens zwei Richtigstellungen über diesen Punkt bahnhöfe Köpenick und Friedrichshagen  , sowie des Verbindungs- sehr milde zu beurtheilen, deshalb ist nur wenig über das geringste erscheinen. 1. Da ist zuerst folgendes zu bemerken: Nicht allein geleises zwischen diesen Bahnhöfen und der Seitenwege aus- Strafmaß hinausgegangen und auf fünf Mart Geldstrafe Klochau hat Revision eingelegt, sondern ebenfalls Wunderſee. geschrieben. Letterer wurde ja allerdings abgewiesen, trotzdem die Geschichte Kantionsschwindeleten von besonderer Gemeingefährlichkeit dadurch zu seinen gunsten hätte ausfallen müffen. 2. Ferner wird war der Buchdruckereibesiger Franz Hartmann   beschuldigt, welcher gesagt: der von Wundersee inszenirten Prügelei" 2c. Konstatiren gestern der ersten Ferien- Straffammer des Landgerichts I   aus der müssen wir, daß vom Borfizenden festgestellt wurde, daß W. zwar Wegen Beleidigung der Aachener Polizei hatte sich dieser Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Hartmann hatte Ende v. J. dabei gewesen sei, aber durchaus nicht festgestellt werden konnte, Tage der Redakteur des Aachener Voltsblatt", Genosse Franzen auf dem Hofe eines Grundstücks in der Kronenstraße eine daß derselbe geschlagen hätte, geschweige, daß er die Prügelei aus Solingen  , vor der Straffammer in Aachen   zu verantworten. fleine Druckerei eingerichtet. Er hatte drei Maschinen zur inszenirt" habe. Der Anllage lag folgendes zu grunde: Bei Beerdigung des Genossen Verfügung, die er auf Abzahlung entnommen hatte. Ein gröblicher Vertrauensbruch gegen ihre Wirthsleute Hubert Krewinkel hatte der Aachener Pöbel niederen und besseren Standes fehlte ihm an Betriebsmitteln, Personal und Aufträgen. führte gestern die unverehelichte Schweiger vor die 4. Ferien- Straf Sie unglaublichsten Rohheiten verübt. Man hatte Gassenhauer und Hartmann betrat den gefährlichen Weg, Bersonal anzunehmen, von tammer des Landgerichts I  . Seit etwa 6 Monaten wohnte die An­Fastnachtslieder gesungen, Hurrah gebrüllt, den Kranzträgern dem er sich Kautionen geben ließ, die er zu Betriebsmitteln ver- geklagte bei dem Weichenſteller Kalwe'schen Ehepaar und stahl die Kränze mit Gewalt zu entreißen und das Trauergefolge wandte. Es waren erhebliche Beträge, die er anvertraut erhielt, in demselben während dieser Zeit so ziemlich alles, was nicht gerade zu sprengen gesucht. Zur Schürung der Rohheiten hatte übrigens einem Falle 2000 M. Da es nun immer noch an Aufträgen fehlte, niet- und nagelfest war, ohne daß sich der Verdacht des Sie verstand der ultramontane Aachener Volksfreund", mit dem der Verstorbene, so hatte der Angeklagte für die angenommenen Leute keine Be- Ehepaares auf die Angeklagte gelenkt hätte. der Verleger und Lokalredakteur des Aachener Voltsblatt" war, schäftigung, er hielt sie deshalb durch allerlei Ausflüchte hin, ihren Wirthsleuten ein solches Vertrauen einzuflößen und sie stets in lebhaftem Federkrieg stand, dadurch nach Kräften bei- bald sollte die Maschine beschädigt sein, bald mußte er durch ihr liebenswürdiges Benehmen so zu umgarnen, daß diese getragen, daß er noch seinen todten Gegner in der niederträchtigsten eine nothwendige Reise antreten, bald hatte er einen schließlich alles thaten, was sie wollte. Lebhaftes Mitleid erregte Weise schmähte. Die geschilderten Vorgänge waren nun im ,, Aachener anderen Grund, der ihn verhinderte, die Leute zu beschäftigen. das, was die einfachen Leute nach dieser Richtung hin erzählten, Voltsblatt" zur Sprache gebracht und gegen die Polizeibehörde der In überzeugender Weise wußte er die von ihm angenommenen Leute, wie z. B. die Angeklagte die Frau S. zu bestimmen gewußt hatte, Vorwurf erhoben worden, daß nicht in genügender Weise ein- die sämmtlich aus der Provinz kamen, darauf hinzuweisen, daß der eine goldene Uhr in ein bestimmtes Kommodenfach zu legen, zu geschritten und einzelne Bolizeibeamte, darunter ein Kommissar, dem Schwindel in der Großstadt an der Tagesordnung sei, er könne welchem jene einen Nachschlüssel hatte; stets wußte sie sich die Ge Treiben müßig und lächelnd zugeschaut hätten. Dadurch fühlte sich die niemanden ins Herz sehen und deshalb müsse er auf der Hinter- legenheit zum Diebstahl bequem zu machen. Baares Geld und Aachener Polizei beleidigt und stellte Strafantrag. Das Aachener Land- legung einer Kaution bestehen, zumal seine Angestellten größere Schmucksachen reizten sie natürlich am meisten. Wurde über die gericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, auf Beschwerde Beträge für ihn einzuziehen hätten. Die Geschädigten sind unft Diebstähle in der Familie gesprochen, so schimpfte die Angeklagte des Staatsanwalts ordnete das Oberlandesgericht zu Köln   die Er- ihre Ersparnisse gekommen. Da der Angeklagte bereits mehr- auf den Dieb tapfer mit und suchte dabei den Verdacht auf eine öffnung des Hauptverfahrens an. fach, zuletzt mit drei Jahren Gefängniß wegen Betruges unschuldige Hausgenossin zu lenken. Doch auch ihr schlug die Stunde. Die Anklage stützte sich auf die§§ 185, 186, 196, 200 St.-G.-B. borbestraft ist, so suchte er sich dadurch vor dem Buchthause zu Eines Nachts erwachte die Frau R., als sich jemand an ihrem Kopf­und§ 20 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874. In erster Linie wurde retten, daß er behauptete, eine betrügerische Absicht habe ihm von fissen, unter welchem sich ihr Portemonnaie befand, zu schaffen eine Beleidigung darin erblickt, daß der Polizei der Vorworf gemacht vorne herein fern gelegen, er habe sich deshalb nur in 4 Fällen der machte, und erkannte zu ihrem Staunen die Angeklagte; diese mußte worden war, daß sie bei den wüsten Szenen absichtlich nicht Unterschlagung schuldig gemacht. Der Gerichtshof tam auf grund am Morgen mit zur Polizei und hier stellte es sich heraus, daß sie eingeschritten sei, zudem habe die Behörde von vornherein nicht der Beweisaufnahme zu einer anderen Anschauung. Der Angeklagte bereits wiederholt wegen Diebstahls, zuletzt mit 3 Jahren Gefängniß, Beim Durchsuchen ihrer Sachen wurde eine das nöthige angeordnet, um derartigen Erzessen vorzubeugen; sei wie in den früheren Fällen auf Betrug ausgegangen und deshalb vorbestraft war. Sachen vorgefunden. Sachen Trotz des: ferner sollten mehrere Beamten dadurch beleidigt worden sein, dem Zuchthause verfallen. Das Urtheil lautete auf drei Jahre Menge der gestohlenen Der Staats­daß vom Verfasser behauptet wurde, sie hätten ihre Freude an 8uchthaus, 450 M. Geldstrafe oder noch dreißig Tage Zuchthaus Belastungsmaterials leugnete die Angeklagte. dem Gebahren des Pöbels gehabt, da sie, anstatt einzuschreiten, und fünfjährigen Ehrverlust. anwalt beantragte 3 Jahre Zuchthaus, da wohl selten das Ver­Tachend zugeschaut hätten. Der Angeklagte stellte entschieden in Abrede, Aus Erfurt   wird uns vom 26. Juli berichtet: Vor dem trauen einfacher Leute in gröberer Weise gemißbraucht worden sei. daß er die Absicht gehabt habe, irgend jemand zu beleidigen, er habe hiesigen Schöffengericht hatte sich heute der Reichstags- Abgeordnete Rechtsanwalt Dr. Werthauer wies darauf hin, daß die Angeklagte nur das abscheuliche Gebahren des Janhagels geißeln wollen; wer Genosse Reißhaus wegen Uebertretung des Preßgesezes zu durch eine zu hohe Strafe zu hart getroffen würde; sie habe sich in den Leichenzug und die wüsten Szenen gesehen habe, müsse zugeben, verantworten. Der Angeklagte hatte am 15. Juni cr. in seinem den letzten Jahren gut geführt, sich insbesondere als Blätterin fleißig das der betr. Artikel noch recht milde abgefaßt sei. Bezüglich der Be- Ladenschaufenster das Anbringen eines Platates gestattet, worin für und ordentlich ernährt und nur infolge einer gewissen geistigen hauptung, daß mehrere Polizeibeamte anstatt einzugreifen, gelacht hätten, die Wahl des Genossen Schulz Propaganda gemacht wurde. Es war Schwäche ihrem Hange zur Aneignung fremden Eigenthums in der wolle er den Beweis der Wahrheit erbringen. Durch die umfang dies geschehen, weil der Platatsäulen- Besizer, sowie die bürgerliche fraglichen Zeit nicht widerstehen können. Der Gerichtshof trug dem reiche Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß die Polizeibehörde, Presse jedwede Bekanntmachung oder Inserat zu gunsten der sozial- Rechming und erkannte auf 1/2 Jahre Zuchthaus nebst den Neben­die nicht ahnen konnte, daß solche großen Ausschreitungen statt demokratischen Kandidatur abgelehnt hatten. In dem Plakat- ftrafen, finden würden, alles aufgeboten hatte, was in ihrer Macht aushängen fand die Polizei eine Uebertretung des§ 9 des Preß­stand. Als der am Leichenhause erschienene Polizei- Inspektor geseges, und Reißhaus erhielt einen auf 30 Mark lautenden amts­Bünther wahrnahm, in welcher Weise sich trotz der von ihm schon gerichtlichen Strafbefeht. Hiergegen wurde Einspruch erhoben. Der aufgebotenen zahlreichen Beamten die wüsten Demonstrationen ent- Amtsanwalt beantragte Bestätigung der erkannten Strafe, die des- Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Zahn wickelten, begab er sich zum Hotel Zum großen Monarchen", von halb so hoch bemessen sei, weil der Angeklagte sich hartnädig gezeigt anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort wird nicht ertheilt. tvo aus er telephonisch nach verschiedenen Polizeibezirken die An- habe, so daß die Polizei zwangsweise das Plakat aus dem Fenster weifung gab, sofort noch Beamte zu schicken, so daß schließlich 50 Schutz- entfernen mußte. Ne i ßhaus bestritt ganz entschieden, in bösund Freitag von 6 bis 7 1hr abends statt. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Donnerstag leute bei dem Leichenzug waren. Bezüglich des zweiten Anklagepunktes williger Absicht hartnäckig gewesen zu sein, er habe die sofortige W. Sch. 8ur 20. Infanterie- Brigade gehört das Füfilier- Regiment erklärten eine ganze Anzahl vernommener Zeugen übereinstimmend, Plakatentferming nur deshalb nicht ausgeführt, weil er sich in seinem v. Steinmeg Nr. 37 in Krotoschin   und das 2. Niederschlesische Infanterie­daß der Polizeikommissar Pf. zu dem wüsten Treiben dadurch Rechte geglaubt, daß für die Zeit der Wahlen der§ 9 des Preß- Regiment Nr. 47 in Posen. seinen Beifall bekundet habe, doß er bei dem Gejohle gesetzes durch§ 43 der Gewerbe- Ordnung aufgehoben sei. Der Ge­der Menge, bei dem Hurrahrufen einer Anzahl Mieths- richtshof fand letzteres nicht für zutreffend, hielt aber auch eine Bös­futscher, und bei dem Abfingen von Fastnachtsliedern und willigkeit nicht für vorliegend. Es wurde deshalb die Strafe auf Gaffenhauern mit lächelnder Miene und über 10 M. eventuell 2 Tage Haft reduzirt. treuzten Armen herum spaziert sei und, ohne Der ,, Arbeiter Max Fauck, ein vielfach vorbestrafter Mensch, einzuschreiten, ruhig zugeschaut habe. Vom Vor- wurde am 2. April d. J. von der 2. Straffammer des Landgerichts I  fizenden hierüber zur Rede gestellt, giebt Kommissar Bf. an, davon wegen Diebstahls zu zwei Jahren Zuchthaus verurtheilt. Als man wisse er nichts, daß er gelacht habe, dazu sei die Situation viel zu ihn nach der Zelle zurückgeführt hatte, wurde er von einem Wuth­ernst gewesen. Ferner wurde von mehreren Zeugen bekundet, daß anfall ergriffen. Er nahm den in der Zelle befindlichen eisernen auch verschiedene Schuyleute dem Treiben lachend und Spucknapf und schleuderte denselben gegen den Gerichtsdiener. Da theilnahmslos zugeschaut hätten und nicht eingeschritten seien. dieser aber die Thür schnell zumachte, verfehlte das Wurfgeschoß sein Am Friedhof hätten Leute einem der Leidtragenden einen Kranz entreißen Biel  . Nun zertrümmerte Fauck die in der Zelle befindlichen Gegen- binnen 4 Wochen nach Beendigung der Uebung erhoben wird. Die Unter­lichen Aufenthaltsort hatte. Der Anspruch erlischt, wenu er nicht spätestens wollen, was von einem Schußmann gesehen und stillschweigend ge- stände, eine blecherne Wasserkanne und zwei Becher. Wegen stützung beträgt für die Ehefrau 30 pet., für jedes sonst unterstützungs­billigt worden sei. Nach Beendigung der Zeugenvernehmung be- dieser Ungebühr wurden ihm zunächst von der Gefängniß- berechtigte Familienmitglied 10 pt.( insgesammt aber höchstens 60 pct.) des antragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 150 Mart, direktion zehn Tage strengen Arrestes auferlegt, außerdem ortsüblichen Tagelohnes für erwachsene männliche Arbeiter am Aufenthalt eventuell fünfzehn Tage Gefängniß, wohingegen der Vertheidiger erhielt er aber noch eine Anklage wegen Sachbeschädigung, zu deren des Einberufenen. Die Unterstützungen gelten nicht als Armenunter­des Angeklagten Freisprechung beantragte. Derselbe suchte nach- Verhandlung er gestern aus dem Zuchthause zu Brandenburg   vor- stügungen und find jeder Pfändung entzogen. Ein Beispiel für solchen Ans zuweisen, daß F. in Wahrung berechtigter Intereffen ge- geführt wurde. Das Schöffengericht verurtheilte ihn zu einer Zusatz- trag finden Sie im Arbeiter Notizkalender und im Arbeiterrecht, ein Formular in der handelt und den Artikel in frischer Entrüstung und großer strafe von 5 Tagen Zuchthaus  . Buchhandlung Vorwärts. Ste fönnen den Antrag auch mündlich im Bureau des Magistrats stellen. Aufregung geschrieben habe. Daß die polizeilichen Anordnungen nicht genügt und einzelne Polizeibeamte ihre Schuldigkeit nicht gethan hätten, C. 5. 6. Es ist nicht ersichtlich, ob Sie ein Patent, ein Ge Ein jugendlicher Durchbrenner stand gestern in der Person ch made oder ein Gebrauch 3 muster im Auge Haben. Batente sei zudem eine feststehende Thatsache. Nach einstündiger Berathung des 19 jährigen Schreibers Richard Schmidt vor der ersten Straf- werden für neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwerthung ge­vertündete der Vorsitzende das Urtheil dahin, daß der Angeklagte frei fammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte stand in den Diensten statten, ertheilt. Ausgenommen von der Patentirung find solche Erfindungen, zusprechen sei. In der Begründung hob der Vorsitzende hervor, des Fabrikbesitzers Friedrichsen. An einem Sonnabend Vormittag deren Verwerthung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde, daß die Polizeibehörde vollauf ihre Schuldigkeit gethan habe, jedoch sei bemerkte er, daß sein Prinzipal dem Geldschrank eine größere Summe sowie Erfindungen von Nahrungs-, Genuß und Arzneimitteln, sowie von dem Angeklagten der Schutz des§ 193( Wahrung berechtigter Inter  - entnahm und sie in seinem Pult unterbrachte. Das Geld sollte des Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden. Wohl ist aber die Während der Erfindung, welche ein bestimmtes Verfahren zur Herstellung von chemischen effen) zuzubilligen, da er das wüste Vorgehen habe an den Pranger Nachmittags zur Lohnzahlung verwendet werden. stellen wollen, wie dies auch richtig am Plaz gewesen sei. Bezüg- Mittagszeit befand der Angeklagte sich allein im Komptoir. Wie Stoffen, Genußmitteln u. s. w. betrifft, patentfähig. Musterschng ist etwas Es giebt zwei Arten Musterschutz: Ge= lich des zweiten Puntes, nämlich, daß einzelne Beamte ihre Pflicht er angab, hat das Pult seines Prinzipals mit einem anderes als Patentschut. schmacks muster und Gebrauchs muster. Das Geschmacks: Muster­nicht gethan hätten, sei der angetretene Wahrheitsbeweis anderen welcher zufällig paßte, geöffnet. Er recht ist das Recht, ausschließlich bestimmte Muster der Moden ganz vollständig gelungen. Sämmtliche durch das Verfahren fand darin gegen 1400 Mart, eignete sich es an und reiste davon. oder theilweise nachzubilden. Es wird ertheilt, wenn die Muster entstandenen Kosten wurden der Staatsfasse auferlegt. Es trieb ihn ruhelos von Stadt zu Stadt. Wie die meisten neu und eigenthümlich und bestimmt oder geeignet sind, als Vora Eine nette Achtung vor dem Tode hat da ja der ultramontane Defraudanten hatte der Angeklagte wenig Genuß von dem unrecht bilder für die Form von Industrie- Erzeugnissen den Geschmack oder das Janhagel offenbart. Und das wagt der Sozialdemokratie Pietät- erworbenen Gut; als er nach allerlei Kreuz- und Querfahrten in ästhetische Gefühl zu befriedigen. Als Gebrauchs must er werden neue losigkeit vorzuwerfen! Köln   anlangte, fiel er Dieben in die Hände, die ihm 600 m. stahlen. Modelle an Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgegenständen oder von Ein Frauenprägler. Der Landwirth Thurow, der auf indeffen nur bis Münster  , wo er sich der Polizei stellte. Der bienen sollen. Der Martenschutz endlich bezieht sich auf die im Handels­Er wollte nun wieder nach Berlin   zurück, seine Mittel reichten Theilen derselben geschützt, sofern und insoweit sie dem Arbeits- oder Gebrauchszweck durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Rittergut Marienfelde   als Inspektor angestellt ist, war wegen Mißhandlung eines Dienstboten angeklagt. Der Gutswächter Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu einem Jahre sechs register seitens des Handelsrichters eingetragener Firmen eingetragenen hatte ihm wiederholt gemeldet, daß sich die Mägde der Guts- Monaten Gefängniß. wirthschaft bis spät in die Nacht auf der Dorfstraße aufhielten und Eine böse Ueberraschung wurde am Morgen des 5. November dann am frühen Morgen trotz wiederholten Weckens nicht v. J. dem Bäckergesellen Beyer zu theil, der in einer hiesigen größeren aufstehen möchten. Der Inspektor meldete dies dem Be- Bäckerei beschäftigt war. Er hatte wie gewöhnlich seine Thätigkeit fiter des Gutes und dieser gab ihm den Auftrag, im Wieder- des Morgens um 3 Uhr begonnen. Einige Stunden später theilte holungsfalle die Mägde aus den Betten heraus ihm das Hausmädchen mit, daß in seiner Kammer ein Dieb gehaust zu prügeln. Eines Morgens bald nach 7 Uhr meldete der Kuh- habe, sein Stoffer sei erbrochen und der Inhalt liege auf dem Fuß­meister dem Inspektor, daß die Mägde zwar um drei Uhr( 1) zur boden zerstreut umher. Beyer stellte fest, daß der Dieb den Koffer Arbeit erschienen seien, sich aber bald wieder schlafen gelegt hätten gewaltsam erbrochen und 80 m. baares Geld und verschiedene Werth­und min nicht zu bewegen seien, aufzustehen und das Vich zu füttern. gegenstände daraus entwendet hatte. Der Thäter mußte ein Haus­Auf dem Deckel des geplünderten Koffers Der Inspektor begab sich nun mit einem spanischen   Rohr nach der dieb gewesen sein. Gesindestube, wo die Mägde mit den Kleidern auf den Betten lagen lag Bettel folgenden Inhalts: Geehrter Teigaffe! tann ich gut Swinemde. 765 WSW 2 bedeckt 13 Haparanda 756 und weckte diese durch Schläge auf den Rücken. Die Gelegenheit war zu günstig, das Geld Eine der Mägde ließ sich das nicht gefallen, stellte gebrauchen, die Kette ist sehr hübsch. Du wirst mich nicht Hamburg   765 WSW 3 bedeckt 12 Petersburg 766 WNW 2bedeckt 13 Cort Strafantrag und Anklage heraustriegen, so etwas kann mir nicht passiren. Berliner Ein- Berlin Inspektor 1wollig 18 Aberdeen  wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhoben. Das Schöffenbrecher." Der Verdacht der Thäterschaft lenkte sich auf den in der Wiesbaden  1wolfent 18 Paris  gericht am Amtsgericht II erkannte jedoch auf Freisprechung mit der selben Bäckerei angestellten Hausdiener Gustav G., welcher stets mit München  765 Still- wolfent 14 Begründung, daß in Fällen, wie dem vorliegenden, der Dienst- Geldverlegenheiten zu kämpfen hatte. Da eine Durchsuchung seiner Wien  Wetter- Prognose für Donnerstag, den 28. Juli 1898. herrschaft ein Büchtigungsrecht zustehe, welches durch ausdrückliche Person und seiner Habseligkeiten aber feinen Erfolg hatte, so lag Zunächst etwas wärmer, zeitweise heiter, vorherrschend wolkig mit Uebertragung auf den Vertreter der Dienstherrschaft übergehen könne. fein Grund vor, ihn zu verhaften, sein Meister begnügte sich damit, zu entlassen. Später gelangte man in den Befizz leichten Regenfällen und schwachen nordwestlichen Winden; nachher etwas Gegen dieses Urtheil legte der Amtsanwalt Berufung ein. Die ihn erneute Beweisaufnahme vor der zweiten Instanz gestaltete sich gestern eines von G. geschriebenen Briefes, dessen Schriftzüge eine nicht anders wie die der ersten Verhandlung. Die erste Magd gab ohne auffallende Aehnlichkeit mit denjenigen hatten, die der Berliner  weiteres das furchtbare Verbrechenzu, daß sie sich noch spät abends auf Einbrecher" gefchrieben hatte. Mun wurde G. in Saft genommen der Dorfstraße aufgehalten hätten und deshalb früh müde gewesen und die gerichtliche Schreibsachverständige, Frau Prof. Dilloo, trat feien. Der Staatsanwalt bestritt, daß den Dienstherrschaften ein in Thätigkeit. Sie gab in ihrem Gutachten ihrer Ueberzeugung Büchtigungsrecht zustehe. Der§ 77 der Gesinde- Ordnung vom Ausdruck, daß der Angeklagte der Schreiber des Bettels mit dem 8. November 1810 besage nur:" Neizt das Gesinde die Herrschaft durch höhnenden Inhalt gewesen sei, aber sie müsse einräumen, daß sie bei ungebührliches Betragen zum Zorn, und wird in selbigem von ihr mit der Schwierigkeit der Beurtheilung von ungelenken Handschriften ihr Scheltworten oder geringen Thätlichkeiten behandelt, so kann es Gutachten nicht als unfehlbar bezeichnen tönne. Da weiteres Be­dafür teine gerichtliche Genugthuung fordern." lastungsmaterial gegen den Angeklagten nicht vorlag, so zog der Ge­Da sei also von einem Recht zur Züchtigung nicht die Rede, dem richtshof es vor, nach dem Antrage des Staatsanwalts ein frei­Gefinde sei mur bei gelinden Büchtigungen der gerichtliche Klageweg sprechendes Urtheil zu fällen. abgeschnitten. Wäre aber ein solches Recht vorhanden, so könne Von der Lohnkommiffion der Maurer erhalten wir folgende Donnerstag, d. 28. Juli, nachm. 5 Uhr, dasselbe keinenfalls an andere Angestellte übertragen werden. Er zuschrift: In Nr. 169 des Vorwärts", Beilage unter Gerichts- Kirchhofes aus statt. beantrage daher 20 M. Geldstrafe. Das Urtheil des Gerichtshofes Beitung" steht eine Meldung, anfangend: Eine Streitgeschichte. In bei atel. Um rege Betheiligung E. Kregenbring und Frau. lautete: Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann die Dienstherrschaft diesem Bericht sind dem Berichterstatter verschiedene Sachen unter- erfucht

gegen

den

wurde

ein

er

Schlüssel,

J. H. Unbekannt, größte Vorsicht geboten.

F. G. 11. An den Magistrat. Der Antrag auf unterstützung) der Familienangehörigen zu Friebensübungen eins gezogener Mannschaften ist bei der Gemeindebehörde des Ortes zu erheben, an dem der Einberufene zur Zeit vor der Uebung seinen gewöhn

Zeichen, welche zur Unterscheidung der Waaren der Schutzberechtigten von den Waaren anderer Gewerbetreibenden auf den Waaren selbst oder auf deren Verpackung angebracht werden sollen. Die gesetzlichen Details über Batent- und Muster- und Martenschutz finden Sie in Nummer 22 der Guttentag'fchen Sammlung von Reichsgesetzen.

Witterungsübersicht vom 27. Juli 1898, morgens 8 Uhr.

Stationen

fühler.

Barometer

stand mm

Wind­

richtung

Windstärte

764 NO

765 O

Wetter

Temp. n. 6.

5° C= 4° R.

Centralverband d. Zimmerer

Deutschlands  .

( Zahlstelle Rixdorf.) Den Mitgliedern zur Nachricht, daß Gustay Schremmer

am Montag verstorben ist.

261/2

Die Beerdigung findet Heute, von d. Leichenhalle d. neuen Rirdorfer

-

Treffpunkt

Der Vorstand.

Stationen

Barometer­

stand mm

Wind­

richtung

Windstärke

Wetter

2hlb. bed.

Temp. n. 6.

5° C,= 4° R.

13

766 S 765 762 NO

2voltig

17

1 bedeckt

12

1916. bed. 18

Berliner   Wetterbureau.

Danksagung.

Allen Freunden u. Bekannten, fos wie Werkmeistern und Kollegen der Firmen: Allgem. Elektr. Werke und Rietschel u. Henneberg fagen wir für die vielen Beweise liebevoller Theil nahme u. zahlreichen Kranzspenden infolge Dahinscheidens unseres lieben Bruders, Schwagers und Neffen, des Schloffers Otto Müller  , unsern innigsten Dant,

Ad. Hinz und Fran.

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