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Iaffen. Wir haben sie aufgenommen, wir führen sie die Sozialdemo tratie ist nur fonsequente Demokratie und wir werden mit dieser Fahne auch zum Siege marschiren.

Und nun, meine Herren, unser Votum in Bezug auf den Etat. Wir stehen dem jezigen System wie dessen Trägern prinzipiell, syftematisch feindlich gegenüber. Wie die Dinge sind, können wir einem solchen System feine Bewilligung irgend welcher Art machen; unsere Losung ist also, wie früher, so auch heute dies spreche ich hier aus in dem Namen meiner Parteigenossen-: diesem System keinen Mann und keinen Groschen!" oposing residue ( Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) est estimulent

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Rundschau.s

Sozialpolitische Rundschau.

London , 12. Dezember 1888.

-Aus dem Reichstage. Hatte Liebknecht mit dem Reichs= fanzler, Singer mit dem Reichspolizeiminister Abrech nung gepflogen, so nahm Bebel am Dienstag den 4. Dezember beim Etat für den Kriegsminister diesen, Herrn Bronsart von Schellendorf , in's Gebet. Liberalerseits war der Herr wegen des der Kriegerver=

( übrigens von jeher geübten) Mißberpellirt worden, und hatte an­

eine zu politischen Zwecken

fangs progig abläugnend geantwortet, dann aber, als er gefragt wurde, ob eine kaiserliche Stabinets ordre eristire oder nicht, welche Bezirksoffizieren das Recht gebe, freigesinnte Striegervereine unter direkte Aufsicht zu nehmen, jede Auskunft überhaupt verweigert, denn das sei eine interne militärische Angelegenheit"( die Kriegervereine bestehen aus in den Zivilstand übergetretenen Soldaten!!). An diesem Punkte setzte Bebel ein und kennzeichnete die schreiende Verlegung der bestehenden Gesetze, die in und mit den Kriegervereinen getrieben wird, und ein würdiges Gegenstück findet in dem, freilich vergeblichen, Ver­such, bei Vergebung von Arbeiten für das Militär die sozialdemokrati­schen Arbeiter zu ächten. Und diesem rigorosen Vorgehen gegen Ar­beiter, die nichts verbrochen haben, als eine Meinung zu hegen, die den Herren in den oberen Regionen nicht gefällt, stellte nun Bebel das schonende das schützende Verhalten gegen was sagen wir? den notorischen Hoch- und Landesverräther von Ehrenberg gegen­über, dessen Heldenthaten bei dieser Gelegenheit eine gründliche, für ihn und seine Gönner, das Militärgericht inbegriffen, geradezu vernich tende Beleuchtung erfuhren. Wir werden diesen Theil der Bebel'schen Rede, der einen charakteristischen Beitrag zur Zeitgeschichte bildet, nach dem stenographischen Bericht auszugsweise zum Abdruck bringen.

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Herr Brousart von Schellendorf zeigte in seiner Antwort, wenn man das, was er nach Bebel hervorbrachte, so nennen kann, daß man nicht umsonst Mitglied eines preußischen Ministeriums ist. Vor einem Jahre, als Bebel die Sache zum ersten Mal vorbrachte, hatte er sich noch einige Mühe gegeben, den Puttkamer' schen Polizei­schmutz( denn der Ehrenberg hing an Puttkamer's Rockschößen. Seine Berichte wanderten, wie schon in Zürich festgestellt wurde, an die Suc cursale in Frankfurt am Main ) von sich abzuschütteln. Inzwischen hat aber auch der Mann etwas gelernt. Er hat gelernt, daß ein Edel­ster der Nation" und obendrein noch ein Kriegsminister, den Putt­famer'schen Polizeischuß nicht entbehren kann, und siehe da: er stieg in den Pott". Herr Bronsart von Schellendorf hat die Identität der Polizei und der Armee als Mittel der Volfs= unterdrückung proflamirt und, wenn das auch für uns nichts Neues ist, im Interesse der politischen Pädagogik ist diese Fest­stellung von unschäzbarem Werth.

Am 6. Dezember fam Grillenberger an die Reihe und kaufte sich den Reichsminister für Sozialhumbug, Herrn von Bötticher. Dieser Unglückselige hat den Wechselbald mit dem schönen Namen der Gesezentwurf betreffend die Alters- und In= validenversorgung" dem Hause vorzulegen. Er versuchte mit allem Aufwand seiner Dialektik den Beweis zu liefern, daß der Balg ein wahres Wunderkind an Schönheit sei, aber wie sehr er selbst fühlte, daß der Versuch ein verunglückter, zeigte sein Schlußappell an die brü­derliche Liebe". Und nun nahm Grillenberger das mißrathene Wurm und kennzeichnete in mehr als zweistündiger, von allen Schlagwörtern freier Rede alle seine Fehler und Gebrechen, sowohl vom objektiven Standpunkt der Technik der Arbeiterversicherung, als auch vom Stand­punkt des Vertreters der Arbeiterforderungen aus. Er zeigte, wie die Versicherung zehnmal praktischer als nach der Vorlage eingerichtet wer= den könnte, wenn man es über sich bekäme, von der bureaukratisch be= vormundenden Schablone abzugehen, wies nach, wie viel mehr ohne übermäßige Opfer geleistet werden kann, wenn man nur will, gegen= über dem bettelhaft wenigen, was jezt geboten wird. Unbarm­herzig ging er mit den fadenscheinigen Argumenten des Herrn v. Böt­ticher und der Motive des Gesezes selbst, in's Gericht, überall den bloßen Behauptungen Thatsachen, den tendenziös zusammen gestellten Zahlen die wirklich in Betracht kommenden Zahlen gegenüberstellend. Er schloß mit den Worten, die in Hunderttausenden von Arbeiterherzen Widerhall finden werden: Glauben Sie niemals, daß die deutschen Arbeiter die ungerechte Hand tüssen werden, mit der Sie gegenwärtig das Ausnahmegesetz gegen dieselben handhaben, glauben Sie nicht, daß sie die Hand küssen werden, wenn ihnen von derselben statt des wohl= verdienten Brodes schließlich Steine geboten werden."

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Wahrhaft kläglich war es, wie der badische Bundesbevollmächtigte Marschall den Eindruck der Grillenberger'schen Nede mit einem halben Dußend seichter Gemeinpläge abzuschwächen suchte, wobei der Herr die Genialität zn Wege brachte, den Kampf gegen das Elend der Armenpflege als einen Ausfluß der christlichen Idee hinzustellen, während jeder halbwegs Unterrichtete weiß, daß die sog. christliche" nicht Rechtsanspruch, Idee grade in dem Gedanken der Armenpflege sondern Almosen- gipfelt. Von den Rednern der anderen Par­teien, die zu diesem Gefeßentwurf Stellung nahmen, ist zu bemerken, daß der katholisch- soziale" Zentrumsmann Hitze sich fast ganz auf den Standpunkt der Vorlage mit ihren Bettelsägen stellte und es fertig brachte, in Bezug auf Vertretung der Arbeiterinteressen selbst von dem deutsch - freisinnigen Schrader in jeder Hinsicht geschlagen zu werden. Es ist dies ein charakteristisches Zeichen der Zeit, das wir aber durch= aus nicht bedauern.

Die politische Bedeutung, schreibt man uns, zu welcher die dentsche Sozialdemokratie sich emporgerungen hat, tritt klassisch und greifbar hervor in der Stellung, welche sie im Reichs= tage einnimmt. Ohne Selbstüberhebung darf sich die sozialdemokra= tische Fraktion sagen, daß sie in den bisherigen Debatten den Vor= kampf für die Rechte des Volks geführt hat, und daß sie der Stüzpunkt der Opposition geworden ist. Wer dem herrschenden System zu Leibe gehen will, muß sich an die Sozial­demokratie anlehnen; die Zeiten sind vorbei, wo die Fortschritts= partei auf sie mit Geringschäzung herabsehen konnte der Stolz des Herrn Eugen Richter ist gebrochen, und will auch er selbst die veränderte Lage noch nicht öffentlich anerkennen, so ist doch in seiner Partei kein Zweifel mehr darüber, daß die Sozialdemokratie nicht bloß die einzige Partei ist, welche von dem herrschenden System weder zersetzt, noch zer­malmt werden kann- sondern auch diejenige Partei, von welcher in erster Linie das Schicksal der Fortschrittspartei abhängig ist. Herr Eugen Richter war der Hauptverfechter jener beschränkten und wunderbar komischen Ansicht, daß die Sozialdemokratie eigentlich eine Erfindung der Reaktion sei, zu dem Zwecke gemacht, der biederen Fort­Schrittspartei einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen

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und daß

fie jedenfalls keine legitime Existenzberechtigung habe. Ob Herr Eugen Richter persönlich von dieser albernen Idee ganz geheilt ist, das wissen wir nicht das aber wissen wir, daß er das seit der letzten Nieder­Yage nicht mehr jagt und daß keiner seiner Fraktionsgenoffen es mehr glaubt.

Diese heilsame Wandlung ist bei der jüngsten Ersazwahl in Melle­Diepholz, wenigstens indirekt, zum Durchbruch gekommen. Es han­

delte sich dort für die fortschrittlichen Wähler darum, entweder einem erklärten Reichsfeind" ihre Stimme zu geben, oder einem Kartellbru= der

dem berüchtigten Sattler, einer âme damnée( verpfändete Seele) des. ewigen Zukunftsministers Bennigsen. Der erklärte Reichs­feind war zwar fein Sozialdemokrat, aber ein Welfe, was in den Augen eines christlich germanischen Reichsphilisters ziemlich ebenso schlimm ist.

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Für einen Welfen kann die Fortschrittspartei, wenn sie nicht gleich der Sozialdemokratie den vaterländischen" Boden verlassen und mit der heutigen Ordnung der Dinge vollständig brechen will, ebenso wenig stimmen, wie für einen Sozialdemokraten", zischte die Kartellschlange. ( Und sogar in der Danziger Zeitung" des deutsch - freisinnigen Rickert wurde der lämmerkluge Vorschlag gemacht, durch Stimmen für Sattler feurige Kohlen" auf das Haupt der Kartellwölfe zu sam­meln. Red. des Soz.)

Die fortschrittlichen Wähler ließen sich aber diesmal nicht verblüffen; sie warfen den Kartellbruder über Bord und wählten den Reichsfeind. Das ist ein Fortschritt. Und beweist, daß Wahlniederlagen für Bar­teien mitunter so nüßlich sind, wie Kriegs- Niederlagen für die Völker. Noch vor einem Jahr hätten die fortschrittlichen Wähler nur zum kleineren Theil dem Welfen den Vorzug gegeben vor dem National­Liberalen.

Obgleich wir nicht an die Zukunft der Fortschrittspartei glauben, auch nicht an die Möglichkeit, eine starke, lebensfähige bürgerlich demo­fratische Partei in Deutschland zu gründen, so dürfen wir diese größere Entschiedenheit der Wähler doch als ein sehr erfreuliches Zeichen be­grüßen.

Die Schandwirthschaft im heutigen Deutschland fängt doch an, die gesünderen Volkselemente zu empören, und in immer weiteren Streisen bricht sich die Ueberzeugung Bahn: So fann es nicht fort­gehen! Auf die eine oder andere Weise muß ein Ende gemacht wer­den." So sind denn auch die Aussichten für die nächste Wahl die denkbar günstigsten für die Opposition. Und daß der Wahlaufruf der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion dieser gehobenen Stimmung Worte geliehen hat, das hat unsere Feinde arg verschnupft. Sie sind außer sich über den siegesgewissen Ton; und dazu kommt noch der Aerger, daß ihnen das Konzept fur die nächsten Wahlen gründlich verdorben ist. Der Sozialdemokrat" darf sich das Verdienst zuschreiben, das Spiel der regierenden und regierten Startellbrüder entlar vt und auf die Nothwendigkeit aufmerksam gemacht zu haben, schon jezt die Wah­I en vorzubereiten. Die wiederholten Warnungen und Mahnungen des Sozialdemokrat", unterſtüßt wie sie waren von gewichtigen Grün­den verfehlten ihre Wirkung nicht; Notizen gelangten in die deutsche Presse, und ein unglückliches Reptil verrieth hernach den sauberen Ueber­rumpelungsplan, den die gesammte Reptilpresse num nachträglich im Schweiße ihres Antlizes, und natürlich erfolglos, abzuleugnen versucht.

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Eine Ueberraschung ist geplant, das unterliegt nicht dem leisesten Zweifel. Und die nächste Reichstagswahl wird nicht zu der Zeit stattfinden, in welcher fie bei normalen Verhältnissen stattfinden würde.

Nun, die Sozialdemokratie wird nicht überrumpelt werden. Mit größter Rührigkeit werden alle Vorbereitungen getroffen, und es wird jezt nur noch wenige Wahlkreise geben, in denen sich die Genossen auch in Bezug auf die Person des Kandidaten nicht schon schlüssig gentacht haben.

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- Der Bundesrath hat ein Arbeiterschutzgesetz ausgear­beitet wohlverstanden, ein wirkliches, gegen Ue beraus= beutung von Arbeitern gerichtetes Schußgese B. Es bleibt zwar noch ein gutes Stück hinter dem Maße des Schutzes zurück, der selbst unter den heutigen Umständen ohne Schaden durchführbar und daher von den Vertretern der Arbeiter zu fordern ist, aber es ist doch immer­hin ein Schritt auf dem rechten Wege.

Das Gesez betrifft die Eisenbahnbeamten, Angestellten und Arbeiter, die dem Fabrikgeses nicht unterstehen, und bestimmt 1. A.: Bahnbeamten und Angestellten, einschließlich der im Taglohn dauernd beschäftigten Arbeiter, ist wenigstens jeder dritte Sonntag frei zu geben. Die Tage der Sonntagsruhe sollen nicht als Ersak für die in dem Bahndienst üblichen freien Werk­tage gelten; jeder Bahnbeamte, Angestellte und Taglöhner hat auch mindestens Anspruch auf 14 dienstfreie Werktage im Jahr. Den Bahnbeamten, Angestellten und Taglöhnern soll auf je 24 Stunden eine wenigstens achtstündige zusammen= hängende Ruhepause gewährt sein, mit einer Stunde Zuschlag für Zu- und Abgang für Diejenigen, denen nicht in Gebäulichkeiten auf Bahnhöfen oder an der Bahnlinie Wohnungen angewiesen sind. leberdem ist etwa um die Mitte der Arbeitszeit täglich eine Ruhepause von mindestens einer Stunde zu gewähren und es sind daneben wenigstens weitere zwei Stun= den, sei es durch Kürzung der Arbeitszeit am Morgen und Abend, frei zu geben. Hinsichtlich der Eintheilung der täglichen Dienstzeiten kann der Bundesrath eine Ausnahme gestatten. Mit Bezug auf die Arbeitszeit der Frauen, welche im Bahndienst beschäftigt sind, wird der Bundesrath ebenfalls die erforderlich werdenden Vorschriften aufstellen. Die vorstehenden Bestimmungen sollen auch Anwendung finden auf an= dere vom Bunde fonzessionirte Transportanstalten. Zuwiderhandlungen sind durch die Gerichte mit Geldbußen, im Wiederholungsfalle auß er­dem mit Gefängniß bis zu drei Monaten zu bestrafen."

Nun, haben wir zuviel gesagt, wenn wir oben erklärten, daß der Bundesrath mit dieser neuesten Leistung auf dem rechten Wege ist? Gewiß nicht. Um Irrthümern vorzubeugen, müssen wir jedoch hinzu­fügen. daß es der schweizerische Bundesrath ist, der sich den An­spruch auf dieses Kompliment erworben.

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Das famose Rundschreiben des Schweizer Bundesraths in Sachen der politischen Polizei ist in einer ganzen Reihe von schweizerischen Kantonen Gegenstand der Interpellation der betreffenden Regierungen durch Mitglieder der Volksvertretung gewesen, und fast überall wurde der Bundesrath indirekt hier und da ziem lich offen heraus der Ueberschreitung seiner Vollmachten und des Verstoßes gegen die schweizerischen Grundgeseze geziehen und sein Erlaß als, soweit rechtlich zulässig, mindestens überflüssig bezeichnet- am verhältnißmäßig glimpflichsten kam der Bundesrath bezeichnenderweise noch im katholisch- konservativen Luzern fort.

Trozdem auf diese Weise die berühmten Sechs, oder vielmehr Fünf denn der bisherige Bundespräsident Hertenstein ist vor Kurzem ge­storben eine Lektion erhalten haben, die sie sie so bald nicht vergessen dürften, können wir doch nicht sagen, daß die von den Kantonsregier­ungen abgegebenen Erklärungen uns sämmtlich voll befriedigt hätten. Hier und da hat man, um die Pille zu versüßen, unter Hinweis auf die Ausländer, an andern Orten auf die Anarchisten, dem Wunsch nach Einrichtung einer politischen Polizei Konzessionen gemacht, die sich bei der Uebersetzung ins Praktische leicht als der bekannte kleine Finger herausstellen können, dem über furz oder lang doch die ganze Hand folgt. Unsere schweizerischen Genossen sowie die unabhängigen Demo­fraten haben also vollständig Recht, wenn sie sich durch die angenehmen Weisen nicht einlullen lassen und trotzdem en vedette auf der Hut

bleiben.

Zu den besten Erklärungen in dieser Sache gehört unbestreitbar die, welche Regierungsrath Stock mar in Bern in Ergänzung zu der Antwort der Berner Kantonsregierung auf eine, von unserem Gesin­nungsgenossen Fürsprech Reichel eingebrachte Interpellation abgab. Sie lautet:

Die Antwort der Regierung bedarf eigentlich keines Kommentars. Der Interpellant sieht daraus, daß wir uns im Wesentlichen auf die Fremdenpolizei beschränken und thun, was wir bisher auch gethan haben. Wir machen keine Polizei der Meinungen. Ich fasse die Aufgabe der Polizei auf in dem Sinne, daß sie die anständigen Leute zu schüßen und die Schelme zu verfolgen hat. Ich glaube, daß in unserem Staate Jeder das Recht haben soll, mit gesetzlichen Mitteln diejenige soziale und politische Organisation anzustreben, welche er für die beste hält. Selbst der Anarchismus ist für mich nur eine Lehrmeinung. Die Polizei hat nur dann einzuschreiten, wenn es sich um strafbare Han d= Inngen handelt. Wenn die Theorie in die Praris übersetzt werden wollte und eigentliche gemeine Verbrechen geplant werden( Auf­forderung zu Mord, Plünderung, Angriffe auf das Eigenthum), dann hat die Polizei einzuschreiten.

Hiezu brauchten wir aber vom Bund keine speziellen Aufforderungen

zu erhalten, wir wissen selbst, was unsere Pflicht ist. Ich bin über­zeugt, daß, wenn der Interpellant an meiner Stelle stünde, er die Aufgabe der Polizei, troß Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei, nicht anders auffaffen könnte."

Wenigstens ist es, wenn ehrlich innegehalten, Alles, was man von einer bürgerlichen Regierung in dieser Hinsicht verlangen kann.

Man schreibt uns:

In dem Aufruf der sozialistischen Reichstagsfrat= tion, der zur Rüstung für die bevorstehenden Wahlen ermahnt, ist eine Stelle hier und da so aufgefaßt worden, als solle den Genossen das Recht, sich ihres Kandidaten zu vergewissern, beschränkt wer­den. Das ist ein großer Irrthum. Dieses Recht den Wählerschaften zu bestreiten, wäre ein Verstoß gegen die einfachsten Par= teigrundsäge und ein nicht zu vertheidigender Eingriff in das freie Wahlrecht und in das Selbstbestimmungsrecht der Genossen. Der= gleichen ist keinem Mitglied der Fraktion eingefallen. Und wenn Wäh= Terschaften, wie z. B. die von Leipzig - Land, welche einmal durch Ablehnung eines Mandats und später durch häufigen Kandidatenwechsel sehr üble und nachtheilige Erfahrungen gemacht haben wenn die Genossen in solchen Kreisen sich von vorn herein sicher stellen, indem sie nur eine Persönlichkeit als Kandidat aufstellen, die sich unbe= dingt( auch für den Fall einer Doppelwahl) zur Annahme des Man­dates verpflichtet, so ist das nicht blos ihr gutes Recht sondern auch ihre Pflicht.

Was durch den betreffenden Satz des Aufrufs verhindert werden sollte, das ist ein Vorwiegen lokaler Interessen, wo ausschließ= lich das allgemeine Interesse zu entscheiden hat. Und es wurde dabei an ähnliche Möglichkeiten gedacht, wie z. B. bei der Doppelwahl Liebknechts in Offenbach und Mainz , welche Niemand voraus= gesehen hatte.

Da wo ein Wahlsieg wahrscheinlich ist, muß die Wählerschaft auch die Möglichkeit einer Doppelwahl ihres Kandidaten in's Auge fassen und sich rechtzeitig die Frage vorlegen, ob sie eventuell eine zweite Wahlschlacht zu schlagen in der Lage ist, oder nicht. Und je nachdem die Antwort ausfällt, hat sie ihre Maßregeln zu treffen.

Das Beste wird freilich sein, die Genossen vermeiden so weit es nur irgend möglich ist, die Aufstellung von Dop= pel- oder Vielkandidaturen.

Schändlich! Ein Prozeß, der in jeder Hinsicht eine Sch ma ch ist für das Land, dessen Rechtszustände ihn ermöglichen, hat sich vor einigen Tagen in Stettin abgespielt. Wir lesen darüber in einem Arbeiterblatt, dem Stettiner Volksboten":

3wei Jahre Zuchthaus! Zu dieser furchtbaren Strafe ist der Arbeiter Ernst Berndt am Mittwoch vom Schwurgericht Stettin verurtheilt worden wegen eines angeblich wissentlichen Meineides, eines Meineides, der, wenn wirklich wahr, aus politischen Gründen geleistet worden ist! Von diesem Ausgang einer an sich geringfügigen Sache werden gewiß Alle, die ict Verurtheilten kennen, peinlich überrascht worden sein. Herr Berndt befand sich bisher auf freiem Fuße, und dies darf wohl als Beweis dafür angesehen werden, daß die Staatsanwalt= schaft die Sache selbst nicht als so schlimm betrachtet hat, sonst würde sie ihn sicher in Haft genommen haben. Vor Jahresfrist wurde über den Fall bereits vom Landgericht verhandelt; die Anklage lautete da= mals auf fahrlässigen Meineid und der Staatsanwalt hatte sechs Monate Gefängniß beantragt. Das Landgericht erklärte sich aber für unzuständig, weil wissentlicher Meineid vorzuliegen scheine, und wies die Sache vor das Schwurgericht. In einer Unter­suchungssache wegen Verbreitung des Sozialdemokrat" hatte Berndt am 12. August 1885 ausgesagt, daß er den Arbeiter Schünke nicht kenne. Als der Belagerungszustand verhängt worden war und Schünke von der Ausweisung betroffen wurde, ging er in Begleitung

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seiner Frau zum Kriminalkommissar Funke, um die Zurücknahme der Maßregel zu erwirken. Herr Funke sagte ihm, wenn er( Schünke) gestehe, daß er früher zusammen mit Scheffler und Berndt den Sozialdemokrat" gelesen habe, würde die Ausweisung zurückgenommen. Schünke that dies: so= bald aber dies Geständniß protokollirt war, wurde er verhaftet und mit ihm zugleich Scheffler und Berndt. Die beiden ersteren mußten 13 Wochen lang sizzen und wurden wegen Verbreitung verbotener Schriften zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt; Schünke wurde natürlich hierauf erst recht ausgewiesen. Berndt wurde nach 4 Wochen aus der Haft entlassen, gegen ihn aber eine Anklage wegen Meineids er­hoben. Die Anklage stüßte sich darauf, daß Berndt und Schünke zu= sammen bei einem Arbeitgeber gearbeitet hatten und daß Beide in einer Krankenkasse gewesen seien. Berndt machte dagegen geltend, daß Schünke niemals bei seinem Zunamen, sondern nur mit seinem Vornamen Frig" oder Oller" gerufen worden sei, was durch letzteren auch bestätigt wurde; ferner sei er bei der fraglichen Vernehmung gar nicht vereidigt worden. Bei dieser Sache konnte mait wohl auf Freisprechung einigermaßen rechnen."

Trotzdem erkannten die Bourgeoisgeschwornen auf schuldig, und die Richter, an das Verdikt derselben gebunden, verurtheilten Berndt, wie oben bereits bemerkt, zu zwei Jahren Zuchthaus. Zwei Jahre Zuchthaus für ein Vergehen, das, wenn es überhaupt begangen, unter hundertmal entschuldbareren Umständen begangen wurde als die bekannte Eidesaussage des Ehren- Stöcker, die keinen Staatsanwalt auch nur znm Rühren eines Fingers gegen den christlich- sozialen Hezapostel zu bewegen vermocht hat. Berndt bestreitet, überhaupt vereidet worden zu sein, zum Mindesten hat dies die Wahrscheinlichkeit für sich, denn als ebenfalls der Verbreitung Verdächtigter durfte er in dieser Sache gar nicht vereidigt werden. Und doch zu zwei Jahren Zuchthaus ver= urtheilt! Und der wortbrüchige Polizist, der ihn auf die Anklagebank gebracht, geht frei, vielleicht mit einem halben Dußend Ehrenzeichen" geschmückt, umher und brüstet sich des großen Erfolges seines Lügen­manövers! Schmach über eine Epoche, in der dergleichen möglich ist. Schmach über ein System, das dergleichen Zustände zeitigt! Und Schmach über eine verkommene Presse, die solche Zustände durch Vertuschen und Verschweigen fördert oder doch aufrechterhält! Bezeichnenderweise", schreibt der Volksbote"," bringt keine der Stettiner Zeitungen etwas über die Beweisaufnahme. Warum nicht?" Warum nicht? Nun, die einen aus Feigheit, die andern aus Niedertracht, die dritten aus sträf= licher Gleichgiltigkeit. Sie haben ja Wichtigeres zu thun. Sie müssen ihren Lesern die neuesten alten Wize mittheilen, sie über die Windeln der kaiserlichen Prinzen unterrichten und ihnen erzählen, wieviel Hasen der Landesvater auf der letzten Jagd geschossen, wo sollen sie da Zeit und Luft hernehmen zur Besprechung eines der schändlichsten politischen Tendenzurtheile, welche die moderne Geschichte kennt?!

Altgermanische Wirklichkeit und nendeutsche Karrikatur. Die Schwärmer für das Höfere cht, wie es nach dem Vorgange der preußischen Provinz Westphalen jetzt in Oesterreich eingeführt werden soll( s. unsere Nummer 49), geben dasselbe für eine altgerma­nische, dem deutschen Volksgeist recht entsprechende Institution aus. Wie es in dieser Beziehung wirklich steht, wird in der neuesten Nummer der Wiener Gleichheit" trefflich ausgeführt.

" Die Herren, die für das Urgermanenthum so sehr schwärmen", lesen wir da, thäten wohl daran, sich's einmal näher anzusehen. Bei den alten Deutschen umfaßte der Hof" keineswegs alle von der Bauern­familie bewirthschafteten Ländereien, sondern blos die zur Wirthschaft gehörigen Baulichkeiten und das Gartenland. Wald, Weide und Ackerland waren Gemeineigenthum; Wald und Weide wurden auch in späterer Zeit gemeinsam bewirthschaftet, das Ackerland dagegen nicht mehr, sondern unter die einzelnen Höfe periodisch vertheilt, bis es schließlich in deren Besitz überging.

Der Hof selbst war aber auch nicht Privateigenthum eines Einzelnen, sondern gehörte der ganzen Bauernfamilie. Der Aelteste war nur der Vorsteher des Hofs, der Leiter des Betriebs, nicht dessen Besizer Er hatte an das Bauerngut kein größeres Anrecht, als jedes Mitglied seiner Familie. Es war das Ne= jultat einer langen Entwicklung und die Rück wirkung der kapi= talistischen Produktionsweise auf die bäuerliche Wirthschaft, daß etwas dem heutigen Höferecht Entsprechendes entstand, das heißt, daß der Vorsteher des Hoses sich in dessen Besitzer verwandelte und seine Geschwister expropriirt, ihr Eigenthum konfiszirt und sie aus