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m

Der Sozialdemokrat

Organ der Sozialdemokratie deutscher Zunge.

Briefe an die Redaktion und Erpedition des in Deutschland und Desterreich verbotenen Sozialdemokrat wolle man unter Beobachtung äußerster Vorsicht abgehen lassen. In der Regel schide man uns die Briefe nicht direkt, sondern an die bekannten Decadressen. In zweifelhaften Fällen eingeschrieben.

Erscheint

wöchentlich einmal

sid in London .

Verlag

der

German Cooperative Publishing Co. E. Bernstein& Co., London N. W. 114 Kentish Town Road.

Poßfendungen

franto gegen franto. Gewöhnliche Briefe

nach England toßen Doppelporto.

27. April 1889.

17.

Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten und Gemaßregelten nicht!

Gesetzlichkeit.

Wir erhalten folgende Zuschrift:

nd number of dif

Die Nachricht, daß gegen die gesammte sozialdemokratische Fraktion als Leiterin eines Geheimbundes gerichtlich vor­gegangen werden soll, hat an sich nur ein geringes Interesse. Die Absicht besteht schon seit den ersten Zeiten des Sozia­listengesetzes; und kein Mitglied der Fraktion hat jemals daran gezweifelt, daß reichsdeutsche Staatsanwälte und Richter im Bunde mit der Polizei auf Kommando jedes Hinderniß zu nehmen bereit sind, wie gutdressirte Rennpferde, und daß ihnen, juristische Strupel seit langer Zeit als überwundener Standpunkt gelten, an dem höchstens noch altmodische, vom Geist der neuen Zeit noch nicht durchdrungene Sonderlinge festhalten. Ob die Nachricht blos ein Schreckschuß ist, abge­feuert in der thörichten Hoffnung, die sozialdemokratische Partei vor den Reichstagswahlen in's Bockshorn zu jagen, oder ob in Regierungskreisen wirklich ein solcher Plan be­steht, das lassen wir dahingestellt; wir wollen uns mur mit der für uns interessanteren Frage beschäftigen, wie kommen derartige Notizen in die Regierungspresse? Die Nachricht fand sich zuerst im Hamburger Korrespon dent", einem der schmußigsten Reptilblätter, das direkt aus der Kloake gespeist wird und anderes als Kloakenwasser über­haupt nicht empfängt. Und die Form, in welcher die Nach richt aufgetischt war, entsprach ganz genau einem Passus in der Monstre- Anklageschrift, welche zur Inszene­setzung des Elberfelder Monstre- Sozialistenprozesses vom Elber­felder Staatsanwalt ausgearbeitet worden ist.

11

Besagter Staatsanwalt hat eine starke Phantasie und auch einen starken Ehrgeiz; die Lorbeeren seines Vorgängers, der schon nach dem Wydener Kongreß die Gesammtfraktion und sämmtliche Kongreßmitglieder mit einem Geheimbundsprozeß beglücken wollte, ließen ihn nicht schlafen, und um die gäh­nende Nichtigkeit seines nebelhaft- riesigen Anklagematerials nothdürftig zu verdecken, machte er bei seiner fruchtbaren Phantafie eine Zwangsanleihe, dachte sich die Herrlichkeiten einer cause celèbre aus, in der alle Führer" der Sozial­demokratie für seinen Ruhm und seine Beförderung ab­geschlachtet werden sollten, und kleidete den kühnen Plan, nach Schluß der Reichstagssession zu erwägen, ob zc." in Worte, die durch ihre mangelhafte Stilisirung allerdings einen bedenklichen Defekt an Schulerziehung bekundeten.

Wohlandiese Anklageschrift, in welcher der Elberfelder Staatsanwalt seine phantasievollen Träume und Wünsche dem stummen Papier anvertraut hatte, ist nach dem Geseze striktes Amtsgeheimniß; bei Strafe ist sowohl dem Staatsanwalt und den Richtern als den Angeklagten ver­boten, den Wortlaut oder Inhalt auch nur theilweise in die Oeffentlichkeit zu bringen.

-

Wie gesagt in diesem, mit dem heiligen Siegel des Amtsgeheimnisses siebenmal verschlossenen Schriftstück war der fromme Wunsch des Elberfelder Staatsanwalts vergraben; und für das Reptil des Hamburger Korrespondent" ist der Wunsch ausgegraben worden, das Amtsgeheimniß, das mit flammendem Schwert dabei stand, hat die Ausgrabung nicht verhindert, es, das heißt seine Hüter, müssen also das Amtsgeheimniß der Elberfelder Richter und Staatsanwälte ist dem Reptil des Hamburger Korrespondent" überliefert

worden.

Von wem? Ja: von wem?

Vielleicht wird die Sache klarer, wenn wir eine verwandte Geschichte mittheilen.

Vor Zusammentritt des Reichstags im vorigen Herbst fand in der Wohnung des Genosser Bebel eine Haussuchung statt, bei der verschiedene Briefe polizeilich gemaust wurden. Gut, vor 14 Tagen wurde der Inhalt eines der gemausten

Briefe von einem Reptil der anständigeren" Sorte veröffent­licht: der Nationalzeitung" in Berlin .

Außer der Polizei, welche den Brief mauste, und der Staatsanwaltschaft und den Richtern, welchen der gemauste Brief amtlich vorgelegt ward, hatte kein Unbetheiligter Kenntniß von dem Inhalt des gemausten Briefs, der unter dem salomonischen Siegel des Amtsgeheimnisses stand. Wer hat in diesem Falle das Amtsgeheimniß gebrochen und dem Nationalzeitungs- Reptil den Inhalt des Briefs ver­rathen?

Wet? Wenn nicht derselbe Lumpazius, doch ein Kumpan dessen, welcher das Amtsgeheimniß an den Hamburger Kor­respondent" verrathen hat.

Im Geffken Prozeß hat man ähnliche Erfahrungen ge­macht. Desgleichen in dem Prozeß gegen Antoine. In beiden letzteren Fällen wanderten die doppelt gemausten ( erst den Eigenthümern dann dem Amtsgeheimniß gemausten) Briefe direkt in das Redaktionsbureaux der Norddeutschen

Allgemeinen Zeitung", deren Oberdirigent einmal in einer Anwandlung von Wahrhaftigkeit das von Selbsterkennt­niß zeugende Wort gelassen aussprach: Die Politik( wie ich sie betreibe) ist ein Handwerk, das die Deffentlichkeit nicht verträgt".

-

Nun der Bruch des Amtsgeheimnisses wird unter der Leitung des genialen" Staatsmanns, dessen Hand­lungen seinem eigenen Geständniß nach das Tageslicht nicht vertragen, systematisch betrieben und gehört zu der herrschenden Regierungskunst, die nur durch solche Nieder­trächtigkeiten den Bankrott noch für kurze Zeit abwenden kann. Und das redet von Gesetz! Die Geseßlichkeit tödtet uns", sagte einer der Spießgesellen des Bonaparte zur Blüthezeit des letzten französischen Kaiserreichs- die Macher und Stüßen des letzten deutschen Kaiserreichs befinden sich genau in der­selben Lage deshalb ihre Ideen- und Interessen gemeinschaft mit den Anarchisten."

Soweit die Zuschrift.

Wenn der Einsender von einer Jdeen- und Interessengemein­schaft zwischen den heutigen Machthabern und den Anarchisten spricht, so bezieht sich das selbstverständlich nicht auf die von denselben erstrebten Ziele, sondern auf die von ihnen gewünschte Richtung der Entwicklung der Dinge. Und darin hat er un­bedingt Recht.

Der Anarchist sagt: Alle Gefeße sind vom Uebel. Denn sie werden von den Starken gemacht, und selbstverständlich werden diese keine Geseze machen, welche den Schwachen wirk­lich zu Gute kommen. Kampf daher gegen alle Geseze, gegen alle auf Gesetzesreformen gerichteten Bestrebungen.

Die heutigen Machthaber sagen es freilich nicht, aber sie betrachten die Geseze ebenfalls als ein Uebel. Denn so sehr dieselben auch für ihre Interessen zugeschnitten sein mögen, sie sezen doch immer allgemeine Normen fest und legen so der Willkür gewisse Schranken auf. Daher ein be­ständiger stiller Kampf der Machthaber gegen das Gesetz, auch wenn es selbst von ihnen geschaffen. Und daher weiter ihre ziemlich unverhüllte Sympathie mit einer Richtung, die die Ungefeßlichkeit zum Prinzip" erhebt.

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Umgekehrt müssen und wir sagen das ohne jede ge­hässige Nebenabsicht logischerweise dem Anarchismus die­jenigen Machthaber am sympathischsten sein, welche durch Praktizirung der Willkür von oben die Willkür von unten sanktioniren.

Wir Sozialisten gehören nun freilich auch nicht grade zu den Gesetzesanbetern um jeden Preis. Ebensowenig aber bekämpfen wir die Gesetze, blos weil sie Gesetze sind. Wir bekämpfen diejenigen unter ihnen, welche den Schwachen und Unter­drückten ungünstig sind und treten für solche Gesetze ein, welche die Schwachen gegen die Willkür der Starken schüßen. wo die erstere Kategorie vorherrscht und das ist in Deutsch­ land der Fall haben daher auch wir nur ein mäßiges Interesse an der Gefeßlichkeit". Namentlich seit ein infames Ausnahmegesetz uns zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradirt.

Was wurde nicht für ein Geschrei erhoben, als in Kon­sequenz dieses Gefeßes der Wydener Kongreß den Satz vom gesetzlichen Weg" aus dem Programm der Sozialdemokratie strich! Und doch hieß das nicht, daß man von nun ab aus­schließlich oder mit Vorliebe den ungesetzlichen Weg wandeln wolle, sondern lediglich die Ablehnung der Verpflichtung, das Ausnahmegesetz für die, gegen welche es gerichtet ist, als bin­dend anzuerkennen. Die Streichung war nichts als eine De­monstration, sie hat an den thatsächlichen Verhältnissen gar nichts geändert, sie hätte unterbleiben können und die Dinge hätten doch genau denselben Verlauf genommen, den sie jezt genommen haben. Die deutsche Sozialdemokratie hat damals nur ausgesprochen, was bereits Thatsache war. Jetzt aber sehen wir dieselben Leute, die über den Wydener Beschluß nicht entrüstet genug thun konnten, Gesetze frech mit Füßen treten, die sie selbst und zwar zu eignem Schuß geschaffen. Für die Bismarck und die übrigen Raubritter, die heute ,, im Namen des Königs" Gefeße fabriziren, existiren diese mur, so lange sie ihnen selbst nüßen, wo sie aber andern zu Gute kommen sollen, da pfeifen" auch diese Stüßen von Staat und Gesellschaft einfach auf das Gesetz.

Wir würden uns einer unverzeihlichen Naivetät schuldig

so zu schlagen, daß sie sich nicht im Stande fühlen, etwas Stichhaltiges gegen seine Argumente vorzubringen, es ist aber auch der Schluß erlaubt, daß ihnen, nachdem sie den Bar'schen Artikel vollständig gelesen, die Ueberzeugung gekommen ist, daß es sich gar nicht lohne, gegen ihn die Feder zu rühren, daß die Bar'schen Ausführungen und Argumentirungen fich selbst widerlegen.

Wie dem nun sei, für die Redaktion des Sozialdemokrat" ergibt sich daraus die Pflicht, falls sie nicht zu der ersteren Kategorie gehört und das ist in der That nicht der Fall selbst das Wort zu ergreifen. Denn sie darf Ausführungen, die sie für grundverkehrt hält, nicht un­erwidert im Blatt passiren lassen.

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*

Bar will, wie der Titel seines Artikels besagt, die Vergötterung des Weibes" bekämpfen: den, modernen Frauenfultus", die falschen, faulen, und schlechten" Argumente der Frauenrechtler". Die Frauen find nach ihm eine" privilegirte Kaste", und die Anhänger des Frauenkultus" setzen alle Hebel in Bewegung, diese Privilegien zu verewigen".

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bestehen, so weiß uns Bag nichts Anderes ins Feld zu führen als einige Werfen wir jedoch die Frage auf, worin diese Privilegien" denn Geseze zum Schuß der Frauen gegen Willfürakte 2c. von Seiten der Männer.

Diese Schutzgesetze gehen aber zufällig alle von der, gerade von Bar so eifrig verfochtenen Auffassung aus, daß die Frau dem Manne unter­geordnet sei: sie sollen das Korrektiv bilden gegen diese Unterordnung, wie man Gesetze hat zum Schutz der Arbeiter gegen Ueberausbeutung, zum Schutz der Thiere gegen Grausamkeit u. f. w. u. s. w. Nach Bay wären daher auch die Arbeiter heute schon eine privilegirte Kaste", ebenso die Thiere, kurz alle durch die Gesetzgebung gegen Ver­gewaltigungen beschützten lebenden Wesen. Genau so wie er in Bezug auf die Frauenfrage, argumentiren unsere Bourgeois in Bezug auf die Arbeiterfrage. Nach ihrer Darstellung sind sie eigentlich die Unterdrückten, und an Beispielen, die das scheinbar beweisen, fehlt es durchaus nicht. Hängt nicht in der That hin und wieder der Unternehmer von dem guten Willen seiner Arbeiter ab? Und lassen ihn, die Arbeiter das nicht gelegentlich recht deutlich empfinden? Jeder unbefangene Kenner wird das ohne Widerrede zugeben. Ja, er wird auch zugeben, daß die Arbeiter dabei bisweilen recht hart und rücksichtslos verfahren, daß sie dem schwächeren Unternehmer verwehren, was sie bei dem stärkeren dulden. Aber alle diese Fälle sind Ausnahmen, welche die Thatsache nicht um­stoßen, daß die Arbeiter als Klasse unterdrückt und ausge= beutet sind, und ihre Emanzipation von dieser Ausbeutung und Unterdrückung mit aller Energie angestrebt werden muß.

Uebrigens wie es der Bourgeois in Bezug auf die Arbeiterfrage an Uebertreibungen der schlimmsten Art nicht fehlen läßt, so auch Freund Bax, wo es sich für ihn darum handelt, die Nichtsnußigkeit der bestehen= den Privilegien" der Frauen darzulegen.

So weiß oder sagen wir lieber, si cht er sogar einen Artikel der englischen Kriminalgesetzgebung, der Mädchen unter 16 Jahren vor dem Mißbrauch durch Wüstlinge schützen will, dadurch zu verdächtigen, daß er eine gut konservirte Frau von 36 Jahren" ins Feld führt, die einen unglücklichen Mann, den sie verführt", dadurch ins Gefängniß bringen könnte", daß sie vor Gericht den Vorwand" erhebt, fie set noch feine 16 Jahre alt".

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Wir wollen gar nicht von der inneren unwahrscheinlichkeit dieses Beispiels reden, es wird durchaus nicht beweisträftiger, wenn wir die betreffende Verführerin" 26, 20, ja nur 17 Jahre aft sein lassen. Denn Erstens beweisen wie Bar bei andern Gelegenheiten sehr gut zu betonen weiß Ausnahmen nichts gegen die Regel, und dann ist es überhaupt ungereimt, mit einem Gesez zum Schuß von Minder= fährigen so unpraktisch es auch sein mag irgend etwas in Bezug auf die Frauenfrage beweisen zu wollen.*) Wir müssen und wir können es uns versagen, auf die übrigen Bei­spiele einzugehen, aus denen Bay den Beweis herleiten will, daß die Frauen eine privilegirte Kaste" seien. Denn selbst wenn sie wahr

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wären, was wir bei Einzelnen indeß lebhaft bezweifeln würde aus ihnen nur hervorgehen, daß in einzelnen Fällen zum Schuß der Frauen geschaffene Geseze in Ungerechtigkeiten gegen die Männer um­schlagen können. Das ist aber eine Erscheinung, die gar nichts mit der eigentlichen Frauenfrage als Theil der großen sozialen Frage unsrer Zeit zu thun hat. Daß Bar sich auf diese kleinen Anomalien verbeißt und sie als maßgebend für die Beurtheilung der Frauenfrage in's Feld führt, zeigt, daß er derselben als echter rechter Philister gegenüber­steht. Denn das ist das charakteristische Kennzeichen des Philisters, daß er über den Kleinlichen Nebenerscheinungen den Blick und das Ver= ständniß für das Wesentliche, das große Ganze, vollständig verliert.

Ausgeschlossen von der Theilnahme an der Gesetzgebung, ausgeschlossen von der Verwaltung, von fast sämmtlichen höheren Berufen, selbst im

bürgerlichen Leben allen möglichen Beschränkungen unterworfen, sollen die Frauen eine privilegirte staſte" sein! Es gehört mehr wie blos

Gegnerschaft gegen Frauenvergötterung" dazu, so etwas zu behaupten.

Ziehen wir die Quintessenz des Bar'schen Artikels, so lautet sie: der Beziehung untergeordnet, sie ist zu Leiden geboren und zu größeren Frau weder Schutz, noch Rechte. Die Frau ist dem Mann in jeder Leiden qualifizirt. Alle höheren Berufe bleiben ihr verschlossen, sie be= gnüge sich mit den niederen und dem, einen Bestandtheil im Leben des Mannes zu bilden." Ist sie damit zufrieden, so gestehen wir ihnen allergnädigst zu, daß auch wir keine Frauenhasser" sind.

Die geschwornen Feinde der Arbeiteremanzipation find bekanntlich gleichfalls feine Arbeiterhasser. Im Gegentheil, sie sind allesammt

große Arbeiterfreunde." Die vorgeschrittenen Arbeiter bedanken sich aber schönstens für diese Freundschaft.

Als eine der verwerflichsten Schlechtigkeiten der Frauenrechtler" be= verlangen,

machen, wollten wir gegen die oben geschilderten Infamien zeichnet es Bax, daß dieselben für die emanzipirte" Frau das Necht feierlichen Protest erheben. Gegen dergleichen Dinge protestirt

man nicht, man konstatirt fie und damit basta. Arbeiter, seht, so verfahren die heutigen Regierer, Eure Unterdrücker, Eure Gesetzgeber". Richtet Euch nicht nach ihren Worten, sondern nach ihren Thaten!

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Das Philisterthum in der Frauenfrage. Antwort auf die Artikel Die Vergötterung des Weibes". Als der erste Artikel des Genossen Bar wider die Vergötterung des Weibes" erschienen war, wurden uns aus Parteifreifen sofort Antworten auf denselben angekündigt; heute, nachdem der letzte Bar'schen Artikel längst erschienen, ist noch keine dieser Antworten eingetroffen. Selbst Genosse Bebel, der von Bar direkt angegriffen worden, hat sich nicht ver­anlaßt gesehen, eine Erwiderung auf diese Angriffe einzusenden. Wer will, kann daraus den Schluß ziehen, daß es Bar gelungen ist, seine Gegner

,, in den öffentlichen Angelegenheiten zu dominiren, die erste Geige in Berufen wie Medizin, Rechtskunde u. s. w. zu spielen. Berufe, die eine achtbare" soziale Stellung bieten und in der heutigen Gesellschaft meist ein behagliches Leben sichern."

" Das," ruft er entrüstet aus, ist die Gleichheit, die man anstrebt." Von Ansprüchen der Frau auf den Militärdienst, oder auf den der öffentlichen Sicherheit und dergleichen ungemüthliche Dinge" haben wir noch nie etwas gehört."

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Wieder der richtige Philisterstandpunkt. Jede Emanzipations­bewegung ist noch mit solchen Redensarten bekämpft worden. Ihr wollt die warmen Plätzchen einnehmen, die wir bis jetzt allein inne gehabt."

Schreckliches Verbrechen der Frauen, und noch schrecklicheres, allen­

*) Uebrigens finden wir die Vorschrift, daß in den angeführten Fällen die Beweispflicht auf der Seite der Herren der Schöpfung liegt, sehr wohl berechtigt. Andernfalls brauchten die Wüstlinge, die Mädchen von 14, 13, ja, toie es schon vorgekommen ist, 12 Jahren und darunter mißbrauchen, nur zu erklären, es sei ihnen gesagt" worden, das Mäd­chen sei über 16 Jahre alt, imm straffret auszugehen.