der Arbeiter gezielt, da erscheint auf der Bildfläche das rothe Gespenst die Sozialdemokratie und sofort ändert fich die Szene: man knüpft Verhandlungen mit den Ar­beitern an, man untersucht ihre Beschwerden, man findet fie zum Theil gerechtfertigt, man vermittelt, man bringt einen Kompromiß zustande.

Alles Dank der heilsamen Furcht vor der Sozial

demokratie!

Zur internationalen Arbeiterschutzkonferenz

jenigen Staaten in Aussicht genommen weven, welche hinsichtlich deren Lösung übereinstimmen. Die Berenbarungn würden nicht den Sinn haben, die nationalen Geseze zuersehen, sondern die kon­trahirenden Theile verpflichten, in ihrer atheimischen Gesetzgebung ge= wiffe Minimalforderungen durchführen; denjenigen Staaten, welche weiter gehen wollten, bliebe dies lbstverständlich unbenommen, wie denn auch die Schweiz ihr Fabritgeiezgebung, welche sich in den zwölf Jahren ihres stehens vollständig eingelebt hat, nicht abzuschwächen, sonder weiter zu entwideln gebentt. Für Staaten, deren Gesetzgeing jene Minimalforderungen zur Zeit noch nicht erfüllt, wäre wohl it eventuellem Beitritt zu einem internationalem Uebereinkommen eine ingemessene Uebergangszeit zu stipuliren. Die Festsetzung der Staatserträge selbst würde späteren Konferenzen der einzelnen hierzu geneigen Staaten vorbehalten sein..."

der Regierungen. 196 sillnigod

I.

Wir haben es bisher unterlassen, auf das Rundschreiben näher ein­zugehen, welches der Schweizerische Bundesrath im März dieses Jahres an die verschiedenen Regierungen hat ergehen lassen, und in dem er dieselben einladet, sich an einer gemeinsamen Besprechung über die Zweck­mäßigkeit und Durchführung internationaler Maßregeln zum Schuß der Arbeiter und behufs Regelung der Produktion zu betheiligen. An­gesichts der Thatsache aber, daß eine Reihe von Staaten unbedingt, andere bis jetzt wenigstens bedingt der Einladung zugestimmt haben, daß somit die Konferenz bereits fest gesichert ist, tritt die Pflicht an uns heran, dieser Sache unsere volle Aufmerksamkeit zu widmen. Und zwar schon jetzt, da der auf Mitte Juli nach Paris einberufene inter­nationale Arbeiterkongreß eine ähnliche Tagesordnung hat, und es uns ganz undenkbar erscheint, daß in seinen Berathungen nicht auf den Kongreß der Regierungen Bezug genommen werden sollte.

Zunächst dürfte es angemessen sein, das Rundschreiben des Schwei­ zerischen Bundesrathes selbst abzudrucken, und zwar im Hinblick auf feine prinzipielle Bedeutung seinem vollen Wortlaute nach. Dasselbe lautet:

Als der schweizerische Bundesrath im Jahre 1881 bei den hohen Regierungen einiger der hervorragendsten Industriestaaten durch seine diplomatischen Vertretungen hatte Erfundigungen einziehen lassen, ob Geneigtheit vorhanden wäre, zu einem internationalen Uebereinkom­men betreffend die Arbeit in den Fabriken Hand zu bieten, konnte er den eingegangenen Antworten entnehmen, daß über den Gegenstand ziemlich divergirende Anschauungen herrschten. Während von der einen Seite auf die Schwierigkeiten hingewiesen wurde, welche der Anregung entgegenständen, wurde von der anderen gewünscht, es möchten zunächst die zu einer Vereinbarung sich eignenden Punkte in einem Programm präzisirt werden, von dessen Prüfung die weitere Entscheidung abhängig wäre.

Wenn der schweizerische Bundesrath damals der Angelegenheit für einstweilen keine weitere Folge geben zu sollen glaubte, so haben sich im Verlaufe der seither verflossenen acht Jahre die Verhältnisse un­zweifelhaft günstiger gestaltet. Mehrere Staaten haben inzwischen über die Industriearbeit Geseze erlassen, andere bereiten solche vor; ver= schiedene gefeßgebende Körper befassen sich mit einschlägigen Vorlagen und haben auch speziell die Frage internationaler Abmachungen über den Gegenstand schon zur Erörterung gebracht. Diese Frage ist ferner in der Literatur einläßlich behandelt worden, und im öffentlichen Leben wendet sich ihr ein wachsendes Interesse zu, welches viele der früheren Bedenken beseitigt zu haben scheint. Wichtige Kundgebungen haben statt­gefunden, von denen nur eine der neuesten, die Beschlüsse des VI. inter­nationalen Kongresses für Hygiene und Demographie zu Wien im Jahre 1887, erwähnt fein möge. Ueberall haben sich die Produktions- und Arbeiterverhältnisse, wie wohl nicht zu verkennen ist, so gestaltet, daß jener Frage wirklich eine aktuelle Bedeutung zukommen dürfte.

Der schweizerische Bundesrath glaubt daher nicht inopportun zu han= deln, wenn er bei den hohen Regierungen den Gegenstand neuerdings anregt, und zwar, wie es die nun besser abgeklärten Verhältnisse er­lauben, in bestimmterer Form, wodurch die schon früher geltend go­machten Wünsche einzelner der hohen Regierungen Berücksichtigung finden.

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1931

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Nach der Auffassung des schweizerischen Bundesraths würde es sich nicht darum handeln, internationale Vereinbarungen einzig im Interesse der Arbeiter und ihrer Familien in Aussicht zu nehmen die allgemein gebräuchliche Bezeichnung inter­nationale Arbeiterschutzgesetzgebung" muß wohl auch hinsichtlich des Ausdruckes Gesetzgebung" als eine nicht ganz zutreffende angesehen werden sondern es scheinen ihm zwei Momente ins Gewicht zu fallen, einerseits eine gewisse Regelung der industriellen Produktion, andererseits die Verbesserung der Arbeiter­verhältnisse.

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In ersterer Hinsicht möge darauf hingewiesen werden, daß inter­nationale Staatsverträge vielen als das erfolgreichste Mittel erscheinen, um eine Verminderung der über den Bedarf hinaus­gehenden Waarenerzeugung und der von ihr verursachten Uebel zu erzielen und die gegenseitigen Produktionsver= hältnisse in natürliche und rationelle Schranken zurückzuführen.

Mit der Erstrebung dieses einen Zieles hängt aber wohl diejenige des andern, die Lage der Arbeiter besser zu gestalten, zusammen, denn die nationale Gesetzgebung fann in ihrer Obsorge für die Arbeiterfamilien nur bis zu einer gewissen Grenze gehen. Daß es aber dringend geboten sei, die wirksame Thätigkeit des Staates auch in dieser Richtung zu ent falten, beweisen die bereits bestehenden, zum Theil vor vielen De zennien schon erlassenen Geseze zahlreicher Länder, sowie die schlimmen Resultate, welche aus den mannichfaltigsten auf diesem Gebiete vorge= nommenen hygienischen, statistischen und sozialwissenschaftlichen Unter­suchungen sich ergeben haben. Es wird als ein Gebot der Humanität sowohl als der Sorge für die durch Degenerirung großer Bevölker­ungsklassen geschwächte Wehrkraft der Staaten bezeichnet, den Zustand der Dinge nicht fortbestehen zu lassen.

Allerdings werden sich die anzustrebenden Fortschritte nicht auf ein­mal verwirklichen lassen, sondern es kann sich unzweifelhaft nur darum handeln, die zunächst erreichbaren zu verfolgen. In diesem Sinne möch ten als mit Erfolg von einem Staatenverband zu regulirende Gebiete vor allem angesehen werden: die industrielle Sonntags= arbeit, die industrielle Kinder- und Frauenarbeit, insofern als durch eine allzu intensive und allzu frühzei tige Ausnüßung, durch eine den Gesezen der Natur und der Sitte zuwiderlaufende Verwendung der Arbeitskräfte die Familie physischer wie moralischer Depravation entgegengeführt und zerstört wird.

Die Art und Weise des Vorgehens dürfte nach der Ansicht des schweizerischen Bundesrathes darin bestehen, daß sich zunächst eine keinen diplomatischen Charakter tragende Konferenz von Delegirten der ver­schiedenen Staaten versammelte, um auf Grund eines Programmes die Frage zu berathen und diejenigen Punkte festzusetzen, deren Ausführung durch internationales llebereinkommen den hohen Regie­rungen als wünsch bar zu bezeichnen wäre. Als Programmpunkte erlaubt sich der schweizerische Bundesrath, im Sinne der vorstehenden Ausführungen und in Hinsicht auf die bereits bestehende Gesetzgebung in den verschiedenen Staaten unmaßgeblicherweise vorzuschlagen: 1. Ber bot der Sonntagsarbeit; 2. Festsetzung eines Mini­mal- Altersfürbie3ulassungvonkinderninfabrit­mäßigen Betrieben; 3. Festsetzung eines Marimal­Arbeitstages für jugendliche Arbeiter; 4. Berbot der Beschäftigung von jugendlichen und weiblichen Per­sonen in besonders gesundheitsschädlichen und ge= fährlichen Betrieben; 5. Beschränkung der Nacht­arbeit für jugendliche und weibliche Personen; 6. Art und Weise der Ausführung allfällig abge= schlossener Verträge.

Wenn sich die Konferenz über diese Punkte oder einzelne derselben geeinigt hätte, so würden die Resultate den hohen Regierungen als unverbindliche Vorschläge zu unterbreiten sein. In dem Falle, daß der einen oder anderen der hohen Regierungen nur ein Theil dieser Vorschläge genehm wäre, könnten besondere internationale Hebereinkommen betreffend einzelne Fragen jeweilen von den=

Eine Jeplik.

Jn früheren Jahrhunderten hat an christlicherseits die Leite, weldje andere Meinungen bekannten als die der maßgebenden Priesterschaft, Rezer genannt. Heute nennt man die Leute, welche nicht ganz der Meinung der Redaktion sind, Philker. Warum nun aber die Philister immer als im Unrecht hingestellt rerden, sehe ich nicht gerade ein. Ich bin zwar ein großer Verehrer der Israeliten, aber doch kann ich mir denken, daß fie ihren Feinden, de Philistern, gegenüber nicht immer Recht gehabt haben. Ein Urtheil das vielleicht auch heutzutage seine Anwendung finden kann. Wir wollen dies jedoch dahingestellt sein lassen.

Es scheint, daß mehrere Getoffet, nachdem sie meinen Artikel gelesen, Erwiderungen darauf angekürdigt haben. Merkwürdigerweise sind sie jedoch mit der Erfüllung derselbn zurückgeblieben. Die natürliche Annahme wäre, daß sie sich nicht in Stande fühlten, die Argumente des Artikels zu widerlegen. Nun aber weiß die Redaktion Rath. Als Ausrede findet sie, daß ihnen

,, nach dem sie die Baschen Artikel vollständig gelesen, die Ueberzeugung gekommen ist, daß 19 es sich gar nicht lohte, gegen ihn die Feder zit rühren, daß die Baschen Ausführungen und Argumentirungen sich selbst widerlegen."

Ei, ei, liebe Freunde, eine beateme Ausrede. Aehnlich haben die frommen Engländer gesprochen, as Darwin sein ,, Descent of Man ") veröffentlichte. Es hieß, eine Wiserlegung dieses Buches sei nicht nöthig, Darwin widerlegt sich selber. Benn ich so etwas höre, muß ich mit Gretchen antworten: Ungefähr sagt das der Pfarrer auch", aber in diesem Falle nicht einmal mit en Bischen anderen Worten." Vom Genossen Bebel sage ich Nichts. Ich weiß wohl, daß eine gewisse ,, würdige Zurückhaltung" zu der Stellung eines Parteiführers gehört. Ein höherer Offizier darf sich richt in jedem Gefecht blosstellen. Ich selbst wäre trostlos gewesen, went ich nur im Mindesten dazu beigetragen hätte, seinen wohlverdienten Ruhn zu trüben, sei es auch nur durch einen Vortheil über ihn in dieser gewissermaßen untergeordneten Frage. Die Redaktion beschuldigt mich, daß wenn ich das weibliche Geschlecht als einen privilegirten Stand bezeichne, ich nur einige Gesetze zum Schuße der Frauen ins Feld führe. Dies ist thatsächlich nicht wahr. Diese Geseze habe ich zwar angeführt, aber nur beispielsweise. Wollen wir die Sache kurz zusammenfassen: 1) Nach der heutigen Gesetzgebung ist der Mann verpflichtet, einen Theil seines Verdienstes der Frau ab­zutreten, sie zu unterhalten, und kann die Frau ihn durch die Staats­gewalt dazu zwingen. Die Frau hingegen ist nicht einmal in einem Krankheitsfall verpflichtet, den Mann zu unterstützen. In derselben Weise wurde auch der Leibeigene im Mittelalter dazu angehalten, feinen Herrn zu erhalten. 2) Zu allen Zeiten ist die Befreiung von schimpf= lichen Strafen, speziell der Tortur, das Kennzeichen einer privilegirten Klasse gewesen. In Rom , in Athen , überall ist der freie Bürger davon verschont geblieben. Selbst Mommsen führt in seiner römischen Ge­schichte als Beleg für die Behauptung, daß bei den alten Galliern die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung einnahmen, an, daß nur sie ullein vor Zorlu unterworfen wwen. Sun, uno was finden wir tu der heutigen Gesetzgebung? Gerade das Gegentheil. Während beim Manne die härtesten und brutalsten Strafen angewendet werden dürfen, find die Frauen davon befreit. Dies gilt namentlich in England, wo die Kaze" noch eine so große Rolle spielt. Dort bekommt ein Mann, der sich nur gegen die Gefängnißdisziplin vergangen, die Kaze zu fühlen, eine Frau hingegen, welche ihr eigenes Kind mit glühendem Eisen_ge= martert hat, bleibt von allen schweren Strafen verschont. 3) In Eng­land, Amerika und Frankreich bleiben die Frauen überhaupt fast aller Strafen enthoben, namentlich wenn das Objekt des Verbrechens ein Mann ist. In Frankreich darf eine Frau unbestraft mit Schwefelsäure begießen, wen sie will, wie sich in einer großen Menge von Fällen vor den Gerichten in den letzten Jahrzehnten herausgestellt hat. In Eng­land darf eine Frau ihren Mann vergiften mit der fast unfehlbaren Sicherheit, freigesprochen zu werden. In Amerika ist es, wie aus den amerikanischen Blättern zu entnehmen, Sitte, daß die Frauen ihre Liebhaber, mit denen sie sich gezantt haben, mit dem Revolver abfertigen und man nennt das Weib ein unterdrücktes Wesen! Ich möchte der Redaktion empfehlen, die englischen Gerichtsfälle zu studiren, um zu sehen, wie es dem armen Arbeiter ergeht, der eine schlechte Frau hat, wenn er den heiligen Körper des ewig Weiblichen antastet.

Daß die Redaktion über die meisten meiner Argumente mit Still­schweigen hinweggeht, will ich unerörtert lassen, kann aber nicht umhin zu bemerken, daß fast der ganze Artikel auf die Annahme begründet ist, die ich schon widerlegt habe: daß die Stellung der Frau dem Manne gegenüber relativ gleich sei der Stellung der Arbeiter gegenüber den Kapitalisten. Wahr ist es, daß die Frau bis auf heute meistens von der Gesetzgebung ausgeschlossen ist, aber in Anbetracht der oben be­merkten Vorzüge sollte man meinen, daß sie wohl einen Antheil an der Gesetzgebung entbehren könnte. Uebrigens ist es nicht wahr, daß die. Frau Heuzutage von höheren Berufen ausgeschlossen wird. Ich weiß keinen Beruf, dem eine englische oder amerikanische Frau sich nicht widmen dürfte.

Die Redaktion wirft mir vor, daß ich die historischen und psycho­logischen Momente zu sehr vernachlässigt habe, aber meine Argumente knüpfen eben an das Buch von Bebel an, der seinerseits, wie ich be= haupte, diese Momente zu sehr außer Acht gelassen hat; und so fand ich nur nöthig, den dort vorhandenen Stoff zu behandeln. Zwar gibt Bebel in einem Kapitel eine, meiner Ansicht nach einseitige, historische Darstellung, aber er vertauscht diesen Standpunkt alsbald mit dem der fentimentalen Ergüsse. Ein Beispiel nur. Was soll man sagen zu der Gleichstellung der Leiden und des Todes einer Frau im Kindbett bei aller häuslichen Bequemlichkeit, und der Leiden bei den Strapazen, Berwundungen und dem Tode eines Mannes auf dem Schlachtfelde? Zum Schluß will ich nur noch bemerken, daß ich nur darum als Philister beschimpft worden bin, weil ich der fonventionellen Lüge" des modernen Liberalismus entgegengetreten bindem frechen Schwindel des Frauenrechtlerthums wonach auch selbst heutzutage die Frauen ein unterdrücktes Geschlecht seien. Schimpfworte und bequeme Wendungen, wie zum Beispiel für Leute, die sich sonst nicht zu helfen wissen, daß diese Argumente keiner Widerlegung bedürfen, schaffen aber die Sache nicht aus der Welt. Wie schon gesagt, bin ich gern bereit, die Gleich­stellung der Geschlechter in einer sozialistischen Gesellschaft zu erstreben, aber ich halte es für keine ungerechte Forderung, als ersten Schritt die Abschaffung der heutigen Privilegien der Frau zu verlangen. Ich bin also für die Gleichberechtigung der Geschlechter in der zukünftigen Gesellschaft. Bebel und seine Anhänger im Frauenfultus hingegen be­fürworten, gerade wie die Bourgeoisie- Frauenrechtler, die Bevorrechtigung der Frau wenigstens dem Anschein nach! E. Belfort Bar.

Denn das ist das charakteristische Kennzeichen des Philisters, daß er über den fleinlichen Nebenerscheinumgen den Blick und das Verständniß für das Wesentliche, das große Ganze, vollständig verliert."" Sozial­demokrat" Nr. 17 Das Philisterthum in der Frauenfrage." Neb. des S.-D."

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*) Abstammung des Menschen.

Sozialpolitische Rundschau.

Bonbon, 22. Mat 1889.

Die Mitglieder ber sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstags veröffentlichen den nachstehenden Aufruf:

Arbeiter Deutschlands ! Am 14. Juli dieses Jahres findet in Paris ein von den fozialdemokratischen Fraktionen Frankreichs berufener inter­nationaler Arbeiterkongreß statt, welcher sich mit allen Fragen der Arbeiterschutzgesetzgebung und den Mitteln zu ihrer Verwirklichung be­schäftigen soll.

Wenige Wochen nach diesem Kongreß treten auf Einladung des schweizer Bundesraths die Vertreter der Regierungen der meisten In­dustriestaaten der Welt zu einer Konferenz in Bern zusammen, welche fich mit den gleichen Fragen beschäftigen wird.

Es ist also doppelt wünschenswerth, daß die Arbeiterklasse aller Länder die Forderungen, welche fie an Staat und herrschende Klassen zu stellen hat, klar formulirt und sich über dieselbe einigt.

Arbeiter Deutschlands ! Wir fordern Euch auf, diesen internationalen Arbeiterkongreß durch zahlreiche Vertreter aus Eurer Mitte zu be­schicken.

Angesichts der in Deutschland aus den Vereins- und Versammlungs­gefeßen, wie aus dem Sozialistengesetz fich ergebenden Schwierigkeiten, entsteht die Frage: wie sollt Ihr Euch vertreten lassen!

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Bestehende Verbindungen: Fach-, Gewerk, politische Vereine und so weiter laufen Gefahr, auf Grund dieser Gesetze aufgelöst zu werden, falls sie die Absendung eines Vertreters beschließen. Es dürfte fich also unter diesen Umständen empfehlen, die Wahl dieser Vertreter durch Bersammlungen von Fachgenossen oder durch allge= meine Arbeiter Versammlungen vornehmen zu laffen. Werden auch diese Versammlungen aus irgend einem Grunde un­möglich, dann empfehlen wir, daß eine kleinere Anzahl von Fach- oder Gesinnungsgenossen sich über eine in weiteren Arbeiterkreisen mit Ber­trauten betrachtete Person verständigen und durch Sammlung von Unterschriften diese zu einem Vertreter ernennen lassen. Der französischen Sprache braucht der Erwählte nicht mächtig zu sein, die Reden werden auf dem Kongreß in die Hauptsprachen übersetzt.

Werden die Vertreter in Versammlungen gewählt, dann hat das Bureau derselben das Mandat auszustellen, und es muß die Zahl der anwesenden Wähler angegeben werden.

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Auf die Zahl der Unterschriften kommt es nicht an, aber je größer dieselbe ist, um so besser. sid

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Die so ausgestellten Mandate wird der internationale Kongreß mit Berücksichtigung der Ausnahmezustände in Deutschland als giltig aner­

fennen.

Die aufzuwendenden Mittel zur Beschickung des Kongresses sind nicht gering. Auf eine 10-12tägige Abwesenheit, einschließlich Reise, muß der Vertreter sicher rechnen. Außerdem ist zu beachten, daß der Unter­halt in Paris infolge der Weltausstellung in diesem Sommer besonders theuer ist.

Deffen ungeachtet ist es sehr wünschenswerth, daß gerade die deutschen Arbeiter zeigen, wie kein Hinderniß sie zurückschreckt, ihrem Solidaritäts­gefühl und ihrem Eintreten für die gemeinsame Sache der Arbeiter aller Länder, durch Absendung zahlreicher Vertreter nach Paris Aus­druck zu geben.

Arbeiter Deutschlands ! beachtet dies und handelt danach! Die gewählten Bertreter werden gebeten, sich an die mitunterzeichneten A. Bebel, Dresden - Plauen oder W. Liebknecht, Leipzig - Borsdorf zu wenden, um nähere Auskunft über die muthmaßlichen Kosten des Auf­enthalts in Paris , die zweckmäßigste Reiseroute 2c. zu erhalten. Bertreter, welche auf der Rückreise Elsaß- Lothringen passiren, müssen fich einen Paß beschaffen, der vor Antritt der Rückreise mit einem Visum der deutschen Gesandtschaft in Paris versehen werden muß. Berlin , den 18. Mai 1889. Citibone todo pomis Die sozialdemokratische Fraktion des deutschen Reichstages: Bebel , Diez , Frohme, Grillenberger, Harm, Kühn, Liebknecht , Meister, Sabor, Schumacher, Singer."

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Die dritte Lesung des Alters- und Invaliden- Versicher ungsgesetzes hat am 18. Mai begonnen. Sozialistischerseits begrün­dete Singer die ablehnende Haltung unserer Partei, nach dem alle von ihr beantragten Verbesserungen des Gesetzes, der Versuch, es seiner reaktionären Bestimmungen zu entkleiden, an der Verbohrtheit und dem Klaffenegoismus der Kartellmehrheit gescheitert. Bismarc halb brutal unverschämt, hielt eine seiner gewohnten Staatspaufen

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halb jämmerlich- kriechend. Er winselte seine junkerlichen Freunde an, doch ja ihre Bedenken" fallen zu lassen und das Gesez so anzunehmen, wie es vorliegt, es sei ja gar nicht so schlimm, wie sie sich vorstellen, kein wirklicher, sondern nur Schwindel- Sozialismus und im Uebrigen vortrefflich geeignet, die Arbeiter doppelt und dreifach im Zaum zu halten.

Ob dies Argument, dessen Richtigkeit wir nicht bestreiten, ziehen wird, werden die nächsten Tage zeigen. Unter den dickschädligen preußischen Junkern gibt es viele, die nun einmal selbst das bloße Kompliment an die Tugend" für gefährlich halten. Die albernen Redensarten, mit denen Bismarck die Abstimmung unserer Partei zu verdächtigen suchte, find zu abgenutzt, als daß fie irgend welchen Effekt machen könnten. Unsere Genossen im Reichstag wissen sich in ihrer Stellung zum Gefeß mit der tlassenbewußten Arbeiterschaft Deutschlands einig, und lassen sich darin weder burch Drohungen, noch durch Süßholzreden bezw.-Artikel beirren.

Das Letztere mag sich die Frants. 3tg." gesagt sein lassen, die mit einer Motivirung, die an die schlimmsten Leistungen des National­liberalismus erinnert, dafür eintritt, das Gesez mit all seinen re at tionären, ungerechten, arbeiterfeindlichen Bestim mungen, mit seiner, wie es selbst zugesteht schreiend ungerech ten Behandlung der Freien Hilfstassen, anzunehmen!

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Was ist also," schreibt das demokratische Blatt, noch übrig geblieben, das den aufrichtigen Arbeiterfreund troß Allem verhindert, sich auf die Seite Derjenigen zu stellen, welche hinter dem Verlangen nach Ver­tagung den Wunsch verstecken, die ganze Versorgung zum Scheitern zu bringen? Es ist zunächst der Riesengedante einer Versorgung von zwölf Millionen deutscher Arbeiter für Fälle der schlimmisten Noth durch Versicherungsleistungen, deren Gewährung rechtlich erzwingbar, nicht dem Belieben der einzelnen Armenverwaltung anheim gegeben ist, und deren Gewährung nicht von der vielleicht weit entfernten und kaum erreich baren Heimaths- Gemeinde des Hülflosen abhängt, sondern die sofort zu verlangen ist von der zuständigen Versicherungs- Anstalt des legten Aufenthaltsortes. Will man dies blos eine Reform des Armenrechts nennen gut. Aber es bleibt deshalb doch nicht weniger eine Reform, wenn auch nicht die Krönung der Sozialreform, die auf ganz anderent Gebiete gesucht werden muß. Die Niedrigkeit der geplanten Renten ist unbestreitbar. Aber das Volk dürfte, da alle Verhandlungen darüber im gegenwärtigen Reichstage nur zur Verschlechterung der Renten führten, in der Folge schon selbst dafür sorgen, daß die Versicherungsleistungen wirklichen Benfionen immer ähnlicher werden; darum ist uns nicht bange. Der Versicherungszwang, in so großartigem Maßstabe ange wendet, ist die nachdrücklichste Bekräftigung aller sozialen Beschwerden, die das Volk wirthschaftlich drücken. Zur Rechtfertigung jeder gewert schaftlichen Arbeiterbewegung, welche die Erkämpfung einer höheren Lebenshaltung zum Ziele hat, braucht es bloß eines Hinweises auf das Dasein der staatlichen Altersversorgung, darauf, daß es amtlich aner fannt ist, der Arbeiter könne aus eigenem Verdienst nicht für die schlimmsten Zeiten im Leben sorgen, um alle Gegengründe zum Schweigen zu bringen. Der Reichszuschuß, der im Beharrungszustande jene vielen Millionen erreichen foll, vor denen sich gewisse Leute entsegen, predigt Tauter als die glänzendsten Neden das moderne Evangelium von der sozialen Staatsfürsorge, die es wenigstens nicht zum äußersten Elend kommen läßt und auf Kosten der Allgemeinheit mindestens jene grenzenlose Verbitterung der unteren Volksklassen fernhält, die früheren Evolutionen in der Geschichte der aufsteigen den selassen so blutige Flecken angehängt hat. Eine Solidarität der unteren Schichten in Stadt und Land, eine Quelle der wichtigsten zahlenmäßigen Informationen über die Arbeiterlage da und dort wird

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