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reiztheit über die qu. Notiz, und entschuldigt die Heftigkeit ihrer Ant­wort. Aber ungerechtfertigt bleibt dieselbe deswegen doch. Es sollte Niemand verdächtigt, Niemand das Recht streitig gemacht werden, eine selbstständige Meinung zu haben, und sie in sachlicher Weise geltend zu machen. Wir wiederholen, dazu würde der Sozialdemokrat" sich nicht g ber hergegeben haben und wird er sich auch in Zukunft nicht hergeben. emben Und mit dieser Erklärung denken wir die Genossen zufriedengestellt.

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so schreibt man uns der un­Im Elberfelder Prozek, mittelbar vor den Feiertagen in ein rascheres Tempo gekommen ist, wird das Urtheil vielleicht schon gesprochen sein, wenn diese Zeilen im Druck erscheinen. Neue Momente wesentlicher Art sind zu den alten bekannten nicht hinzugetreten. Schmutz und Koth- Koth und Schmuß. Alle möglichen Unsauberkeiten werden aufgewühlt, nur um den That­bestand zu verdunkeln, daß die Anklage auf den denkbar schwächsten Füßen ruht und die Belastungszeugen einander an Unglaubwürdigkeit überbieten. Der Röllinghoff- und das ist der wichtigste Erfolg der Vertheidigung ist in der letzten Woche vollständig entlarvk worden als Lockspiel und Dynamitheld im Dienste der Polizei. Der Beweis für das Vorhandensein einer geheimen Vor­bindung ruht, nachdem Vertrauensmann" Weber beschworen hat, daß er die Polizei angelogen, ausschließlich auf den Aussagen dieses Lockspigels und Dynamithelden, eine Art Zwillingsbruder des Belgier Pour bair, der nur durch die Klugheit der rheinischen Arbeiter, die ihm von Anfang an mißtrauten, daran verhindert wurde, eine ebenso hervorragende Rolle zu spielen. Für den allgemeinen Geheimbund, als dessen Agenten die Anklage Bebel und Grillen­berger hinzustellen sucht, liegt auch nicht der Schatten eines Be­weises vor; und bei diesem kläglichen Zusammenbruch der Anklage haben die Urheber dieses Monstre- Skandalprozesses es nöthig befunden, die öffentliche Aufmerksamkeit von dem Hauptpunkte abzulenken und einen fleinen Nebenstandal zu veranstalten, indem man drei Zeugen der Vertheidigung in Widerspruch mit beschworenen Aussagen verwickelte und sie nun als Meineidige hinzustellen sucht.( Wir haben bereits in voriger Nummer darüber berichtet. Red.) Ob und inwieweit die betreffenden Zeugen sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, das entzieht sich meiner Beurtheilung. Ganz gewiß ist aber, daß der schwörende k a mmhoff, der, ein zweiter Atlas, die Anklage in diesem Riesenprozeß auf seinen Schultern trägt, schon hundertmal der beeidigten unwahrheit, also des Meineid überführt worden und bis Dato völlig unbehelligt geblieben ist.

Nachschrift. Nur nicht bescheiden das war das Motto, nach dem der große Prozeß in Elberfeld   eingeleitet wurde, nur nicht bescheiden die Maxime, nach der von allen Himmelsrichtungen her Material zusammengeholt wurde, dessen Masse die Beweiskraft liefern sollte, die jedem einzelnen Beweisstück" abging, und nur nicht bescheiden, das ist auch das Leibmotiv des staatsanwaltlichen Strafantrage s. Die Strafen, die Herr Pinoff dem Gerichts­hof vorschlug ,, vorschlagen" nennt man es ja wohl auf den Messen?

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sind nicht nur an sich exorbitant, sie zeichnen sich auch dadurch aus, daß sie um so höher lauten, je weniger Material gegen den Einzelnen bet­gebracht worden. Bebel, dem auch nicht die leiseste Verbindung mit der angeblichen Organisation im Wupperthal wir sagen nicht nach­gewiesen, sondern selbst nur nach gesagt werden konnte, ist von Hrn. Pinoff mit dem höchsten Straffazz bedacht worden: 15 Monate Gefängniß! Sein Mensch kann darüber im Zweifel sein, daß neben dem Bestreben, sich nach oben beliebt zu machen, niedrige Nach= sucht dafür bestimmend war die Wuth des elenden Strebers dar­über, daß Bebel in geradezu meisterhafter Weise das Gewebe von Lug und Trug zerrissen, das Herr Pinoff so eifrig zusammengepfuscht, um den großen Prozeß" zustande zu bringen. Nach Bebel Grillenberger,

der in Nerg so viel mit den Elberfelder Lokal- Angelegenheiten

zu thun hatte, wie irgend ein auswärtiger Gefiumungsgenosse irgend eines Bewohners hinter, erg von Glberfeld. Er soll für nichts und wieder nichts 12 Monate

und Riegel. Und ebenso Har m, dessen Verbrechen darin besteht, Abgeordneter von Elberfeld   zu sein, sowie vier weitere Ange­flagte. Und so weiter: gegen 32 Angeklagte wird Gefängniß von 6 bis 9 Monaten, gegen 25 je drei Monat Gefängniß beantragt u. s. w. Selbst G. Schuhmacher, der sich als entfchiedener Gegner des " Sozialbemotrat bet biet, auch niß- warum? Das wiffen die Götter. Monate in's Gefäng den Schein" zu wahren,

wird für fünf Angeklagte Freisprechung beantragt. Soweit die letzten Nachrichten.

Und wofür alle die vorher angeführten Strafen? Für eine angeb­lich geheime Verbindung", die, wenn sie im Wupperthale wirklich be= stand, mit Wissen der dortigen Polizei bestand. Ihre Agenten standen im engsten Verkehr mit den meisten der Angeklagten, sie waren überall dabei, und stachelten zu eifriger Thätigkeit an. Be= stand im Wupperthale eine Verbindung, dann gehört als jahrelanger Mitwisser und Förderer Herr Kammhoff auf die An= flagebant. Herr Kammhoff und das ganze Heer seiner amtlichen und nicht amtlichen Hintermänner. Aber sie bleiben unbehelligt, wie Ehren- Kammhoff und seine Gewährömänner unbehelligt bleiben froß aller Falsch Eide, die sie geschworen. Für sie gibt es feinen Staatsanwalt, für sie wird Herr Pinoff zum besoldeten Vertheidiger. Der Antläger von Ehrenmännern, der Vertheidiger von meineidi= gen Schurten was für ein Rechtshüter, der sich in solcher Rolle wohl fühlt.

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Soviel bis jetzt ersichtlich, wird das Urtheil wahrscheinlich erst nach

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So unser Hofrath. Ob die gefangenen Aufständischen wirklich mit so großer Milde und Güte" behandelt wurden, wie er oben erwähnt, scheint uns mindestens zweifelhaft. Wenigstens war die Art, wie man zu jener Zeit mit gefangenen Rebellen verfuhr, wie überhaupt die Strafrechtspraxis, nichts weniger als" mild". Etwas hatte freilich die von Frankreich   ausgehende Strömung auch auf Deutschland   zurück­gewirkt, man schwärmte auch in Deutschland   für Rousseau   und die En­syklopädisten, und konnte dies um so eher thun, als es politisch weniger bedenklich war. Anderseits mag die in den Schlußzeilen des Berichts indirekt eingestandene Angst, daß die Bewegung sonst erst recht um sich greifen könnte, allerdings es den Herrschenden nahegelegt haben, die Sache nicht zum Aeußersten zu treiben, zumal die Dinge in Frankreich  sich immer bedenklicher zuspisten und am Rhein   sich bereits zeigte, daß daß auch Deutschland   nicht absolut gegen den neuen fränkischen" Geist geschützt war. Und schließlich war der Bauer als Arbeitsvich viel zu werthvoll, als daß es sich nicht gelohnt hätte, ihm das Leben zu wieder in der Heimath das Eisen am Fuß schenken", damit er er Schanzen fonnte. Erfchießungen in größerem Umfange hat es also auch wirklich kaum gegeben, ob aber nicht Einzelne doch haben dran glauben müffen, davon schweigt des Sängers Höflichkeit. eit  

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Ebenso schweigt er und zwar wohlweislich über die Beschwerden der Bauern. Daß sie durchaus nicht unbegründet waren, muß er jedoch sugeben, so fauer es ihm freilich ankommt. Aber was hieß damals liberhaupt begründet oder unbegründet? Der Feudalismus mit allen jeinen Härten für den Bauern bestand ja noch zu Recht", es war das Recht" des Gutsherrn, Wild   zu halten, welches des Bauern Felder abfraß, und den Bauer zu strafen, der sich dieser gefräßigen Besucher es war seine Jagd- ,, Gerech mit der Büchse in der Hand erwehrte tigkeit". Und solcher Rechte" hatte er unzählige. Nur, wo er sich noch über sie hinaus die Bauern zu schädigen oder zu schinden erfrecht hatte, wurden ihre Beschwerden als" berechtigt" erkannt. Man ermesse darnach, wie arg es die Herrschaften getrieben haben mußten, wenn die arg gefchundenen Bauern, die sich mit Senütteln ihrer Haut wehrten, nicht ganz im Unrecht" waren. Der oben abgedruckte Brief des frechen Junkers von Hiller zeigt, welcher Geist damals unter diesen Edelsten Damals" ist vielleicht zu viel gesagt, denn auch und Besten" herrschte. heute findet man Geister dieses Schlages, wie ja auch der Brief eine bebentliche Aehnlichfeit zeigt mit einer gewiffen Schießrede.

Doch das steht auf einem andern Kapitel. Hier wollen wir nur die Thatsache vorführen, daß kaum ein Jahr nach Ausbruch der französischen  Revolution dieselbe mitten in Deutschland   eine, wenn auch schwache Rückwirkung bei den Bauern, der damals gedrückteiten Klasse, hatte. Die Zahl von 158 Verurtheilten zeigt, daß sie immerhin einer gewissen Bedeutung nicht entbehrte, namentlich wenn man die schlechten kommu­nitationsmittel, die geringe politische und sonstige Bildung bedenkt.

den Feiertagen verkündet werden. Möge es ausfallen, wie es wolle- die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben schwere Niederlagen er= Titten. Und es fragt sich bloß, ob die Justiz sich selber das gleiche Schicksal bereiten wird oder nicht. Die Angeklagten sind und bleiben die Sieger, gleichviel ob verurtheilt oder freigesprochen.

- Damit die Infamie vollständig sei, hat Herr Pinoff gegen alle, die er besonders auf's Korn genommen, d. h. mit mehr als zwölf Monaten Gefängniß bedacht hat, sofortige Verhaftung bean= tragt. Weihnachten steht ja vor der Thür, und Herr Pinoff wäre fein guter Anhänger der Religion der Liebe", wenn er seinen Feinden nicht das Weihnachtsfest gründlich verdürbe.

X. Der Vergleich der gegenwärtigen Weltlage und Geisterbewe= gung mit der Weltlage und Geisterbewegung vor Ausbruch der französischen   Revolution ist schon oft gemacht worden, und wenn wir von der Verschiedenheit des Wesens und der Ziele der Be­wegung absehen, ist die Aehnlichkeit eine frappante.

Ein wichtiger Unterschied wird eben bei dem ersten Vergleich meistens nicht beachtet: nämlich, daß das Bürgerthum vor Aus­bruch der französischen   Revolution das geistige Leben der Welt be= herrschte, und in Kunst und Wissenschaft bereits die höchste Blüthe erreicht hatte. Von der modernen Arbeiterklasse kann das nicht gefagt werden. Wohl beherrscht der sozialistische Gedanke heutzutage die Welt schon ähnlich, wie vor der französischen   Revolution die Anschauungen des bürgerlichen Liberalismus sie beherrschten, allein es hieße sich einer argen Selbsttäuschung hingeben, wollten wir be= haupten, daß das Proletariat in seiner Gesammtheit, oder um präziser zu sein: in seiner Mehrheit eine annähernd gleiche Höhe der geistigen Entwicklung erstiegen habe, wie das Bürgerthum vor dem Ausbruch der französischen   Revolution.

Es ist das ein Moment, auf welches aufmerksam gemacht werden muß, damit gefährlichen Jllusionen vorgebeugt werde. Nicht daß wir der Meinung wären, das Proletariat als Klasse müsse, um regierungs­fähig zu werden, d. h. um die Verwandlung des heutigen Klassenstaates in die sozialistisch organisirte Gesellschaft durchzuführen, erst auf die gleiche Höhe der geistigen Entwicklung gelangt sein, wie das Bürger­thum von 1789. Das hieße das Proletariat zu ewiger Knecht= schaft verurtheilen, denn gerade die heutige Gesellschaftsordnung hin­dert es ja daran, sich auf eine solche Höhe der geistigen Entwicklung emporzuschwingen.

Allein nothwendig ist doch, daß die geistige Entwicklung des Proleta­riats noch bedeutend gefördert werden muß, ehe es im Stande ist, die Erbschaft der Bourgeoisie anzutreten.

Wohl kann ein Handstreich, eine glückliche Straßenschlacht für den Augenblick dem Proletariat die politische Macht in die Hand geben- was ist aber damit erreicht, wenn die zur Umgestaltung der Produk­fionsverhältnisse und des ganzen politischen und sozialen Organismus unentbehrlichen Kräfte nicht vorhanden sind? Die sogenannte Februar­Revolution stürzte Louis Philippe  , den" Bürgerfönig" und in seiner Person das politische Regiment der Bourgeoisie. Und das Pro­letariat war es, das jene siegreiche Revolution machte. Doch, was wurde erreicht? Das Proletariat hatte nicht die genügenden geistigen Kräfte, um die öffentliche Meinung zu beherrschen und seinen Sieg aus= zubeuten: die Bourgeoisie erholte sich bald von ihrer Niederlage, und stieg, über die blutigen Leichen der Juniinsurgenten hinweg, wieder auf den Thron, feierte Orgien, neben denen die des Bürger­königthums farblos und nüchtern erscheinen, undfizt noch heute auf dem Thron. In nou nie mi didspa en Das beweist, daß Augenblicks- Schläge, Ueberrumpelungen wohl für den Moment die äußere Gestalt der Dinge verändern können, die Grundlage der Bourgeoisie- Herrschaft aber nicht zu erschüttern vermögen, und einen dauernden Einfluß auf die Entwickelung nicht haben. spill and lolihoido

Hieraus ist die Lehre za ziehen, daß die Arbeiterklasse fortwährend darauf bedacht setn muß, die Summe ihrer intellektuellen Kraft durch Vertiefung in die Ideen des Sozialis= mus und durch Verbreitung derselbenzuvermehren. Als sicherer Lohn dieser geistigen Arbeit winkt der Sieg die Eman zipation des Proletariats.

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Die preußische Beſt richtet von Jahr zu Jahr größere Ver­heerungen in Deutschland   an. Wie ein Krebs greift sie um sich und ein Glied des deutschen   Volkskörpers nach dem andern fällt ihr zum Opfer. Ghedem, bevor die glorreiche Einigung Deutschlands   unter preußischer Spize" vollzogen war, gab es in den deutschen Landen noch hier und da ein Fleckchen, wo weder die Pickelhaube noch der Polizei­fnüppel regierten, wo ein Hauch moderner Freiheit wehte. Das ist aber in den 19 Jahren gründlich anders geworden. Gerade auf diese Punkte hat das Berliner   Maubthier mit besonderer Hartnäckigkeit sein Auge gerichtet hier mußte erst recht die preußische Militär- und Polizeiwirthschaft eingepflanzt werden, und zwar in so starter Dosis, daß die beglückten Bewohner mit einer gewissen Sehnsucht nach dem Lande schauen sollten, wo die Geister, die sie plagen, zu Hause sind. In Sachsen  , in Baden, in Hessen   weiß man eine lange Litanei davon zu fingen. Neuerdings haben wir auch aus den Thüringischen   Klein­staaten das Lied gehört, und gerade jetzt wieder macht durch die Presse eine Notiz über Soldatenschinderet in Gotha   die Runde, die zeigt, wie stark dieses einst so frete Ländchen unter der stillen Mit­wirkung des liberalen" Schützenherzogs verpreußt ist. Sie ist dem deutschfreisinnigen Gothaischen Tageblatt" entnommen und lautet:

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Die unter dem Sammelnamen Soldatenschindereten" ebenso bekannten als mit Recht unbeliebten Vorgänge lassen sich unter drei Rubriken bringen. Die erste wird von moralischen Miß= handlungen ausgefüllt, d. h. von einer Behandlung, die jeden Mann von Ehre und Rechtsgefühl mit einem tiefen Ingrimm erfüllen muß, der nur von der eisernen Disziplin des Heeres zum Schweigen gebracht werden kann. Wir sind ihr nicht unterstellt und geben daher eine kleine Blumenlese der bei dem hiesigen Bataillon vor= gefommenen Schimpfwörter, wobei wir bemerken, daß die in Klammern beigefügten Namen rechtmäßiges Eigenthunt nicht der Beschimpften, sondern der Schimpfenden sind. Danach dienten allein beim hiesigen Bataillon ein Verfluchter Schulmeister"( Lieutenant Geyer), ein Rindvieh von Profession"( Feldwebel Beck), ein Lump" ( Unteroffizier Wunderlich), ein Sa me e l"( Feldwebel Beck), noch ein Rindvich"( Feldwebel Magt  ), ein Och s"( Feldwebel Beck), ein infamer Lümmel"( Lieutenant Geyer), und eine Anzahl" Ver­fluchter Schulamtstandidaten". Gin Theil der gothaischen Kasernenhofblüthen ist so übel duftend, daß wir uns nicht entschließen können, sie unsern Lesern unter die Nase zu halten.

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Eine andere Art der Quälerei ist die Uebertreibung jener Anstren­gungen, welche mit Recht für die kriegstüchtige Ausbildung der Truppent gefordert werden. Mit dieser Ueberbürdung ist gewöhnlich die moralische Mißhandlung verbunden. Ein Beispiel! Eines Morgens war man um 7 Uhr nach dem Strahnberg ausgerückt. Auf dem Rück­marsch 1/212 Uhr verlangte Herr Lieutenant Geyer von den er­matteten Mannschaften, sie sollten singen, und da sie das seiner Ansicht nach nicht kräftig genug thaten, so wurde vom Berggarten an noch ein Uebungsmarsch über die Felder bis zur Eisenacher Straße unter­nommen und dann der Befehl: Nun singt!" wiederholt mit der Auf­munterung: Wart' Hallunken, ich will's Euch zeigen, meine Knochen fostet's nicht, die halten's aus." Gin anderes Beispiel! Auf dem Goldbacher Schießstand wurden von einigen Soldaten die Schieß­bedingungen nicht erfüllt. Zur Strafe mußten die schlechten Schüßen mit Sandfesseln im Tornister zwei Stunden lang bis zur völligen Ermattung Laufschritt bis zur Chaussee und wieder langsamen Schritt bis an den Schießstand machen. Ob sie wohl dann lauter Punkte schossen? Wir glauben es nicht, trotz der ermunternden Worte des Herrn Lieutenants Geyer:" Holt den Hallunken den legten Tropfen Blut aus dem Leibe!" Ein drittes Bei­spiel! Am Tage der Vorstellung mußten zirka 10 Mann nachegerzieren von 1-2 Uhr, weil sie Verschiedenes nicht recht gemacht, Giner z. B. die Augen im Kopfe gerührt haben sollte. In famer 2ümmel, fuhr diesen Herr Lieutenant Geyer an, ich verlange. vom Felbwebel, daß die Leute heute Nachmittag warm gemacht" werden."... Es wird gewiß Niemand bestreiten wollen, daß an die Wehrpflichtigen unter der Fahne hohe törperliche Anstrengungen gestellt werden müffen,

besonders bei kurzer Uebungszeit. Aber es sollte von Herren, die seit Jahren daran gewöhnt sind, ihren Degen auf dem Ererzierplaz spa­zieren zu tragen, doch berücksichtigt werden, daß für Männer, die aus andern Berufsarten kommen, die Leistungsfähigkeit nicht im Hand­umdrehen auf die gleiche Höhe gesteigert werden kann. Einen erschüt­ternden Beweis dafür erbrachte der fähe Tod des Herrn Leh= rers Reuß aus Coburg  , der noch zusammenbrach, als ihm schon die Stunde der Erlösung winkte. Bei einer solchen Anspannung aller Kräfte sollte man wenigstens das moralische Element, das dabei eine sehr wesentliche Rolle spielt, nicht durch wegwerfende Aeußerungen und Beschimpfungen erschüttern!

Und wenn es nur immer bei Beschimpfungen bliebe. Aber es tritt noch die körperliche Mißhandlung hinzu. So wurden z. B. als die Mannschaften etwa 3 Wochen dienten, bei einer Spindrevision Stiefel mit schmutzigen Sohlen gefunden, wofür der betreffende Unter­offizier vom Feldwebel einen Rüffel erhielt. Was that nun der Unter­offizier? Er kommandirte dem Frevler:" Arme vorwärts streckt! Rumpf vorwärts beugt!" Einer der Soldaten hielt dem Delinquenten den Kopf und die 24 Mann der Stube mußten dem Kameraden auf Befehl Jeder etwa 5 Stockhiebe auf einen dazu ge= eigneten, aber nicht bestimmten Körpertheil aufmessen. Wer nicht mit­geprügelt hätte, wäre selbst geprügelt worden. Hammer oder Ambos! Die Wahl ist nicht schwer, aber die Verfündigung an dem widerrechtlich Geprügelten, an denen, die zu dieser Brutalität kommandirt waren, und an der Disziplin der Armee ist schwer. Dieser Fall ist von den uns mitgetheilten glücklicher(!) Weise der empörendste; aber er ist leider nicht isolirt. So mußte z. B. ein Soldat, der bei den Hoch­sprungübungen im Trockenhaus gelacht hatte, so lange unter Be­wachung durch einen Gefreiten in der Kniebeuge verharren, bis er zusammenbrach. Ein anderer wurde beim Gewehrappell bom Unteroffizier mit der Gewehrmündung so vor den Magen gerannt, daß er umfiel. Ebenso wurde er in der Instruktionsstunde vor den Magen getreten, daß er vom Size fiel. Und wenn die Ersatzreservisten beim Exerzieren so in's Gesicht geschlagen waren, daß die Nase blutete, dann wurden sie mit den Worten verhöhnt: Sauf nicht so viel Bier, bann hast Du tein Rafenbluten." Ueber andere Mißhandlungen wird bei uns gegen einen gewissen ,, Dienst" geklagt. Auch wird Beschwerde geführt über Schmarozer und Anbettelei von Seiten der Vorgesetzten und ein Fall namhaft gemacht, wo 6 Fla­schen Bier verlangt wurden."

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Jeder Kommentar zu diesen viehischen Brutalitäten ist überflüssig, sie müssen selbst das Blut des Gleichmüthigsten aller Gleichmüthigen in Wallung bringen. Aber das ist freilich heute auch Alles, was folgt. Ehedem würde ein solcher Sturm der öffentlichen Entrüstung fich er­hoben haben, zumal die Mißhandelten meist der bürgerlichen Klasse angehören, daß die Behörden gezwungen gewesen wären, ihnen Genugthuung zu verschaffen, heute beklagt" man die Vorfälle und macht eine Faust in der Tasche. Wer sollte es auch wagen, sich gegen den allmächtigen Militarismus aufzulehnen, der das Deusche Reich unter seiner eisernen Faust hält? Schon das bloße Jammern über seine Heldenstücke ist ungehörig, und wartet mur, ihr Kleinstaaten, man wird es euch ebenso austreiben, wie man es den beglückten An­gehörigen des preußischen Staates ausgetrieben hat. Vor Gericht mit dem frechen Redakteur des Gothaischen Tageblattes", man strafe ihn empfindlich, damit er es nicht noch einmal wagt, sich in militärische Angelegenheiten zu mischen, die er nicht versteht, und die keinen was angehen, als die Vorgesetzten der Unteroffiziere. Verstanden?!

Hier das Militär dort die Polizei. Haben wir im Vorstehenden gesehen, wie die preußische Art der militärischen Päda­gogit" in ganz Deutschland   sich immer tiefer einfrißt, so zeigt eine gleichzeitig aus Mannheim   gemeldete Thatsache, daß der preußischen Polizeipraris in politischen Dingen, die sich in Baden  bereits so schön bewährt hat, die Brutalität der Polizei überhaupt dem Publikum gegenüber auf dem Fuß folgt. Man höre nur:

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Mannheim  , 16. Dezember. Eine Nohheit sonder Gleichen wurde dieser Tage in hiesiger Stadt von einem Polizeiwachtmeister verübt. Der fragliche Diener des Gesezes hat nämlich am helllichten Tage einen hiesigen Bürger- Fuhrhalter Bühn- auf der Polizei­wachtstube in empörender Weise mißhandelt. betreffende Wachtmeister, Sahner mit Namen, zitirte nämlich den Fuhr­halter Bühn, dem er schon seit längerer Zeit nicht gewogen zu sein scheint, auf die Wachtstube und hat, nachdem er die anwesenden Schutz­männer weggeschickt, denselben überfallen und ihm das Nasenbein entzwei geschlagen. Obwohl der Mißhandelte, der frank im Bette liegt, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige über diesen empörenden Vorfall erstattete, befindet sich der Thäter noch im Dienste. Wir sind neugierig, wie die Strafe für denselben ausfällt, denn die Empörung ob dieser That ist in der hiesigen Bevölkerung eine allgemeine." Kommentar siehe oben.

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Noch einmal das Neichsgericht an der Arbeit. Man schreibt uns: Der Sozialdemocrat" veröffentlichte neulich die Mit­theilung deutscher   Zeitungen über eine Entscheidung des Reichs­gerichts, durch welche ein Landgerichtsurtheil in Sachen streifender Arbeiter aufgehoben wurde. Jene Mittheilungen waren nicht ganz flar das Einzige, was man daraus mit Bestimmtheit ersehen konnte, war, daß es sich um ein neues Attentat gegen die deutschen   Arbeiter handelte.

Der Wortlaut jener Entscheidung liegt mir noch nicht vor( inzwischen haben es die Zeitungen veröffentlicht), aber wir wissen jetzt doch genau, worum es sich handelt. Der Sachverhalt ist folgender: Einige Berg­leute, die während des großen Frühjahrsstreits ihre Kameraden zur Arbeitseinstellung aufforderten, wurden wegen Zuwiderhandlung gegen § 110 des Strafgesetzbuchs, welcher den Widerstand gegen die Staats­gewalt" ahndet, in Anklagezustand versetzt. Der Widerstand gegen die Staatsgewalt wurde von den Herren Grubenbefizern darin gefunden, daß die Bergarbeiter nach dem Berggesez erst hätten fündigen müssen, daß das Berggesetz eine Staatseinrichtung sei, und daß wer sich einer Staatseinrichtung widersetze, sich damit des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig mache.

Das Landgericht wies die Anflage zurück und sprach die Berglente frei. Das Reichsgericht hat das freisprechende Erkenntniß aufgehoben und festgestellt, daß die öffentliche Aufforderung zur Arbeitsein­stellung allerdings strafbar sei und auch unter§ 110 des Reichsstraf= gesetzbuchs fallen könne.

Die freigesprochenen Bergleute werden nun in Form Nechtens nach dem Rezepte des Reichsgerichts verdonnert werden, und mit dem Koa­Iitionsrecht ist gründlich aufgeräumt. Es hat den Kapitalisten immer schon im Magen gelegen, und seit es vom Reichstag bewilligt worden ist, haben die Polizeibehörden im Dienste des Kapitals unauf= hörlich an der Untergrabung" dieses Gesetzes gearbeitet. Einen Stein nach dem anderen haben sie abgebröckelt, allein sie arbeiteten den Herrn Stapitalisten nicht rasch genug, und da mußte denn das Neichsgericht in Funktion treten. Wann hätte das Reichsgericht je gefehlt, wo es galt, ein Volksrecht aus den Gesetzen wegzuinterpretiren, und aus Ge­fezesparagraphen einen Strick zu drehen für die Gegner des heutigen Klaffenstaates?

Mit der Interpretation", daß die öffentliche Aufforderung" zu einer Arbeitseinstellung strafbar ist, ist das Koalitionsrecht zu dem be­kannten Lichtenberg  'schen Messer ohne Stiel und Klinge gemacht. Wie können die Arbeiter sich koaliren", d. h. sich zu einer gemeinsamen Lohnforderung event. Arbeitseinstellung einigen, wenn nicht öffentlich dazu aufgefordert werden darf? Die Möglichkeit der Vereinigung, der Koalition ist zunächst für die Bergarbeiter einfach beseitigt. Und was von ihnen gilt, läßt sich im Handumdrehen auf alle Arbeiter übertragen. Sind sie nicht alle zur 14tägigen Kündigung gehalten? Wir wollen uns über diese neue That des Reichsgerichts des Wei­teren nicht aussprechen es hat eben wieder einmal seines Amtes ge= waltet und seine Schuldigkeit gethan.

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Die Frage ist jest bloß, wie wird der Neichstag sich zu diesent Attentat des Reichsgerichts auf ein Reichsgesetz, ein vom Reichstag einstimmig beschlossenes Gefeß verhalten?

Wir hatten schon einen ähnlichen Fall, als das Reichsgericht vor 7 Jahren die Stimmzettel für Druckschriften im Sinne des Sozialistengefeßes erklärte, die polizeilich mit Beschlag belegt werden konnten. Damals erließ der Reichstag   ein Gesez, durch welches Stimm zettel ausdrücklich vor der Beschlagnahme geschüßt wurden. Jetzt müßte