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s4f 34. Jahrgang. Nr. 2 Seilage zum �vorwärts� Serliner Volksblatt Serlin, 14. Januar 1917 Sefuch öer Nutter. Zkoch irennk mich die Tür und ein banger Blick Von seinem Schmerzenvlager. Vielleicht schrecke ich kraftlos zurück, Weil er so bleich ist und Hoger... Vielleicht kommt mir wieder das Weinen Heist Zn die Augen gestiegen, And er zürnt über die Tränen und will mich leis Und voll tiebe zu einem CScheln besiegen... Oder er jubelt mir mit dem fachen entgegen, Das er als Junge lachte, wenn er im Baume fast And die Kirschen, den roten, saftigen Segen. 2n sein durstiges Wündchen ah... Oder ich sinke an seinem Lager nieder And wühle mein Haupt in die Kissen ein. Oder wir sehen uns in die Augen wieder und wieder And wollen beide nur voneinander geliebkost sein... Mein herz, mein ganzes Sein erbebt... Ich Sffne die Tür... ich muh ihn sehen... herz, ich glaube, dein hämmern ist jubelndes Glück, dost er lebt! herz, ich weih: Es wird ein stummes Umarmen geschehen... Hon««athmann- preußische Vasallen. Von H a n S C c u fc. Aelch ein Irrtum unserer Pätor, daß der alte Staat des Lehenrcchts dem neunzehnten Jahrhundert erlegen sei! Zwar die F o r in o n deö Feudalst aatS haben sich nur noch in Wtecklenburg erhalten, wo das Feudalrecht nicht nur das Eigentums- und Erbrecht noch immer durchsetzt. sondern auch die Grundlage der Verfassung, hos Staatsrechts bildet! aber daö innerste Wesen des Lehenrechts, deS Feudal staarcs, hat sich der neuen NcchtSformen Preußens bemächtigt und erlebt seit einem Menschenalter eüre Renaissance. Die preußischen Vasallen haben zwar keineStände" mehr, ime am Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. Diese hat Hardenberg ihnen mit Gewalt entrissen, als selbst die äußerste Not des preußischen Staate? nach Jena   die Selbst- sucht, Anmaßmig und Beschränktheit des Landadels tn Preußen nicht überwinden konnte. Auch da? erbliche N i ch t e r a m t auf den Gütern hat der preußische Staat seinem Adel genommen, und angeboren ist dem Gutsherrnnur" noch das Recht Gutsvorstand zu fein und das Recht einer de sonderen Vertretung bei der Gesetzgebung im Herrenhanse Was der Landadel an weiterer M acht aus dem Zusammen� bruch seiner Rechte gerettet hat, das genießt er auf Grund eines neuen Staats rechts durch Auftrag der Staats- macht, durch bis Staats einrichtungen und das Gewicht der wirklichen Verhältnisse, Ueberlieferungen nnd Gewohnhetten. Der Lehenstaat. Feudalstaat ist tot. aber die Gesetze des neumodischen Judenstaates", wie b. d. Marwitz vor 100 Jahren polternd schrieb, haben dem Landadel die Mittel und Wege eröfstiet, seine Macht im Feudalstaat durch eine kaum minder große im Staate des neunzehnten Jahrhunderts zu ersetzen. Der Geist des alten Lehenrechts überlebte die Formen dtessL Rechts, bemächtigte sich der neuen Formen und ist in unserem VersassungZstaat noch immer so über- mächtig, daß kein Stand, keine Klasse dem Landadel an Macht gleichkommt; daß der Reichskanzler sselbst der mächtige Bismarck  ) dieses Adels Widerstand fürchten mußte und muß! daß alle Reichskanzler bisher, auch Bismarck  , nicht ohne ent- scheidende Mitwirkung dieses Adels gestürzt worden sind; daß auch der König seine eigenen Absichten(Kanal und Wahl- rcchtSrcform) nicht gegen jenen Hot durchführen können. WaZ immer an Vcrbcsierungen des preußischen Staats recht» durchgesetzt worden ist. das ist dem Aval mit Gewalt abgerungen worden, und was noch durchgesetzt werden soll uns muß. da? kann auch nur Recht und Wirklichkeit werden durch einen neuen Zusammenstoß der Staatsmacht und der Krone selbst mit dem Adel. Dieser neue Etaatsprozeß mit dem Adel würde in der sünf- hundertjäbrigen Geschichte der preußischen Hohenzollern der sechste sein. Erinnern wir uns bei diesem Anlaß der fünf, die schon der Geschichte angehören! Der Historiker Otto H i n tz e erleichtert uns den Rückblick durch seinen sünsviertel Jahr vor dem Kriege in der Deutschen  Geiellschaft zu Bromberg   gehaltenen VortragDie Hohen- zollern und der Adel  ", der im ersten Kriegsjahre in isybels ljctzl Fried». Meineckes)Historischer Zeitschrift" abgedruckt worden ist. Dieser Aufsatz verdient größere Aufmerksamkeit, als er bisher gefunden hat. Der Anfang ist gefärbt durch den Wunsch deS Verfassers, sich gegen den Perdacht einer Parteilichkeit gegen den Adel zu wehren! Otto Hintze   versucht das mit der Bemerkung, daß das landläufige Urteil in unserer demokratischen Zeit dem Adel zu ungünstig sei, und weiter durch eins Verwahrung gegen Max Maure nbrechers Hohenzollernlegende. Aver er mutz doch unmittelbar fortfahren mit dem Satz, es könne nicht geleugnet werden, daß nicht jeder Zug in dem von Maurenbrecher entworfenen Bilde falsch sei, daß ein berech- tlgter Kern in seiner Auffassung stecke. Diesen nun schält Hintze klar heraus und man hat bemach den Eindruck, daß sich das von Hintze entworfene Bild der Vorgänge nicht sehr von dem Maurenbrechers unterscheidet. Der erste Zusammenstoß zwischen den Hohenzollem und ihren Vasallen entwickelte sich sofort, als der Burggraf von Nürnberg   ins Land kam, in ein verwildertes Land, in dem der Adel eine Schreckensherrschaft betrieb, von Raubzügen, Fehden und Brandschotzungen lebte. Der mächtigste Mann der Mark, Jaspar HanS zu Putlttz, lehnte es ab. des neuen Herrn Vasall zu werden, und die kleineren Edellente sagten. der Jaspar sei ihnenMarkgraf   genug", sie brauchten keinen andern. Als sie mit sanften Mitteln zum Vasalleneid ge bracht waren, dachten sie nicht daran, ihn zu halten. Gewalt war nötig. Als der Krieg begann, den wir jetzt erleben, war genau ein halbes Jahrtausend verflossen, seitdem der Burg gras in wenigen Tagen die Schlösser der berüchtigten Raub xittcr vernichtete. Durch den Krieg sind wir um die inter  - essante Halbtaussndsahrfeier gekommen. Der Burggraf, Markgraf(bald auch Kurfürst) Friedrich I, hat sich gegen den vom Raub lebenden Adel ebenso durch gesetzt, ivie Landgraf Friedrich von Thüringen. Als dieser einmal durch Erfurt   ritt, rief ihm der Graf von Orlami'mde nach:Fritz, Ivo willst Du hin?" Friedrich antwortete:Du sollst mich wohl noch Herr heißen!" und er hielt Wort. Auch der märkische Adel war gezwungen, den ersten hohenzollexnschen Friedrich Herr zu heißen, aber er rettete auS dieser Unter wcrfung doch sehr viel von seiner Macht. DaS Ergebnis deS ersten Kampfes war ein Vergleich, der nicht einmal daS Fehderecht des Adels beseitigte. Dieses Recht au Raub wurde von einem Teils des märkischen AdclS auch weiter ausgeübt. Erst der vierte Nachfolger Friedrichs. Joachim t, brach dieses Raubrecht. Am Widerstande dagegen beteiligte sich zwar nicht mehr der ganze Adel, aber doch ein großer Teil (zahlreiche Mitglieder des StandeS", heißt es bei Hintze). DieHsrrentage" der Ritterschaft widersprachen nicht mehr, als Joachim durchmassenhafte Verfolgungen nnd Hinrichtungen adliger Freibeuter doch auch den Körper deS ganzen Adelsstandes erschütterte", lesen wir bei Hintze, der fortfährt:In den heftigen Zuckungen werden wir die Agonien des alten kriogS- und fehdelnstigen, gesetzt losen und verwogenen Feudaladels sehen müssen, die Begleit erschetnvng des großen VorwandlungSprozesses, durch den der Edelmann aus einem Ritter zum Landwirte wurde" sogen wir: anstatt von Raub und Brandschatzung. von einer Arbeitsleistung zu leben gezwungen wurde. Soziale Zrauenberufsarbeit. Bon Hedwig Wachenheim  . Tie besondere Eignung der Frau zur sozialen Fürsorge täügkeit wird heute kaum mehr bestritten.- Ihre Fähigkeit, Pflegerin und Hüterin zu sein, prädestiniert sie ganz be- sonders zu dieser Arbeit. Ihre Eingliederung in eine bewußt vorbeugende Sozialpolitik ist deshalb auch notwendig. Und sie ist auch möglich. Eine gesunde Sozialpolitik versucht durch Schutzmaß nahmen, durch hygienische Einrichtungen und durch Volts erziehung die gesundheitlichen und sittlichen Kräfte des Volks zu heben und ihrem Verfall vorzubeugen. Wo denn- noch Schaden eintritt, sucht sie den Betroffenen wieder einer seftistänoigen Elislenzinogtichkeit zuzuführen oder rhm eine ge- sicherte Aussicht auf Versorgung zu geben. Entspricht auch unsere Sozialpolitik noch nickt diesem Ideal, so müssen doch gerade die Frauen, die in der Sozialftirsorge ihren Lebensderuf suche», an der Ausgabe mitarbeiten, sie diesem Ideal nachzugestolten. Sic dürfen nicht bei der überwunde- nen Form der Wohltätigkeit beharren bleiben. Sie müssen auch erkennen, daß die Privatwohlfahrtspslege nur dort am Platz ist, wo sie Pionierarbeit für neue Aufgaben leistet, die ahne sie viel später begonnen würden. Denn nur dann kann es erträglich sein, daß die soziale Fürsorge ausgeübt wird ohne eine öffeittlicho Kontrolle. Zu einer ersprießlichen sürsorgerischen Tätigkeft ist eure systematische Schulung der fürsorgerischen Kräfte ersorder- lich, Di? Organe und ihre Helfer müssen Sinn und Zweck der Sozialpolitik erfaßt hoben, die Sozialgesetzgebung und ihre praktische Ausführung kennen und in ber Arbeit immer ihre Wirkung für den einzelnen und die Gesamtheit vor Auaen haben. Dazu gebort nicht nur soziales Verständnis und Kenntnis der sozialen Gesetzgebunp sondern auch spezialisiertes Fach- wissen. In den meisten sozialen Berufen fehlt es heute noch an der bestimmten Berufsschulung. Heute werden die sozialen Gesetze zumeist von dem Nur-Bureaukroten angewendet, der über die formale Kenntnis der Gesetze verfügt, ober doch viel- 'ach nickst mit dem eigentlichen Sinn der Fürsorge vertraut st. Daher wohl fordert Professor Schmittmann in seinem imVorwärts" schon besprochenen Aussatz die Vermittlungs-' organe zwischen Bureaukratw und Leben, Erfolgte die Be,- setzung der das Gesetz anwendenden Stellen mit sozial für- sorgerisch geschulten Kräften, bedürfte es besonderer Ver- nitttlungSorgane nicht. Do sie leider nicht erfolgt oft aus rein äußeren Gründen muß die Frau als Vermittlungs- organ eintreten. Man sehe einmal in die Armen- und Vor- mundschaftSbureauS der Genieinden hinein! Junge Kanzlet- beamte, Gerichtsaktuare versehen häusig hier den Dienst in den unteren Stellen, die den verantwortungsvollen Verkehr mit den Hilfesuchenden haben. Hier fehlt oft jedes Ver­ständnis für die Möglichkeit, das Schicksal eines einzelnen oder einer Familie aufzubauen. Der Bureaukrat hat genug getan, wenn er festgestellt bat, ob die gesetzliche Möglichkeit zur Unterstützung gegeben ist oder der formell in Betracht kommende Vormund bestellt ist. In diesen Stellen, für die ein Universitätsstudium mit Recht nicht verlangt wird, ist die sozial geschulte Frau an ihrem Platz; hier in der Fürsorge für Kinder, Frauen, Bedrückte und Gefährdete kann sie neben ihrem Fachwissen die besonderen weiblichen Eigenschaften ver- werten. Das gilt auch für die spezialisierten Fürsorgegebiete, die Schwangerenfürsorge, die Kriegsfürsorge, die Äufstchi über daS Haltekinderwesen, die Trinker, Tuberkulosen- und Säuglingsfürsorge. Die Jugendfürsorge braucht heute Kräfte, die Verständnis für den sozialen Fortschritt chaben, der in den Jugendgerichten, in der Möglichkeit deS Strafaufschubs bei Wohlvsrbalten. in Schutzaufsicht bei Familienpflegc an Stelle von Anstaltserziehung liegt, und die als Hilfsorgane des Jugend- und Vormundschaftsrichters im Sinne dieses Fort» schritts wirken können. Die Schulpflegerin muß die sozial- hygienischen Maßnahmen für die ihr anvertrauten Kinder ausnutzen können. Die Wohnungsinspektion braucht nicht nur Techniker, sondern Beamte, die einen Blick für die Be- dürfnisse der Familie haben, in die sie ihr Beruf führt. Ar- beitsnachweiS und Gewcrbeinspektion, Berufsberatung, die Lebensmittelfürsorge der Gemeinden im Krieg brauchen Menschen, die die ganzen sozialen Folgen ihrer Berufsleistung übersehen können. Diese Aufstellung soll keinestvegs eine vollständige Auf- zÜhlung aller Möglichkeiten sozialer Arbeit geben. Durch sie. sollen auch nicht alle diese Arbeitsgebiete allein für Frauen in Anspruch genommen werden. Es soll auch nicht der An- schein erweckt werden, als ob eine große Anzahl Stellen zu besetzen sei. Viele dieser Stellen müssen noch geschaffen, an vielen Orten mit den richtigen Menschen besetzt werden. ES soll damit nur gezeigt werden, daß unsere lstutige Sozial- Politik Menschen braucht, die mit klarem Blick und warmem Herzen arbeiten können, und die soviel soziale Schulung haben, daß sie die Bddeutnng ihrer Arbeit für den Fortschritt der Menschheit bewerten können lind dieses Ziel mit ihrer Arbeit verfolgen. Hier ist immer nur von der beruflichen sozialen Arbeit gesprochen worden. Die Ersahrungen in der Armenpflege und Vormundschaft haben eigentlich gezeigt, daß die ehren- amtliche soziale Arbeit nur dort Sinn hat, wo gerade im Ehrenamt die Bedeutung liegt, wo Menschen aus verschiedenen Berufen herangezogen werden sollen, damit ihre verschiedenen Erfahrungen verwertet werden können, oder dort, wo be- stimmte Bernfsgrnppen ihre Interessen vertreten müssen, wie bei Arbeitsnackstveis. Berufsberatung und Sozialversichc- rung. Auch die gemeindliche Selbstverwaltung braucht ehren- amtliche Kräfte. Nicht nur miS Gründen der Gleichberechti­gung. sondern weil es sich um ein Gebiet handelt, das ihrem Wesen besonders entspricht, muß der Frau die Möglichkeit gegeben werden, in die Stätte der Selbstverwaltung sozialer Einrichtungen einznIiebcn, Für diese ehrenamtliche Arbeit ist natürlich keine Berufs- schulung nötig, hier genügen einführende Kurse, denn diese Arbeit soll ja gerade aufbauen auf den verschiedenen Be- ruft- und Lebenserfahrungen verschiedener BevölkcrutigS- klasscn. Für beruflich arbeitende Kräfte sst schon heute neben dem Hochschulstudtum eine Ausbildnngsmöglichkeit gegeben, die ganz speziell auf die soziale Arbeit gerichtet ist. Es be- stehen zirka 32'Schulen, an denen eine Austzilduna erfolgt, doch nur etwa ein Viertel von ihnen kommt für eine solche ernstlich in Betracht. Bedauerlich ist, daß durch die hohen Kosten Frauen aus der Arbeiterklasse die Gelegenheit ge- nominen ist, eine solche Ausbildung in natürlich konfessionell und politisch unabhängigen Schulen zu suchen. Zu fordern ist. daß, wenn die Notwendigkeit der sozialen Schulen mehr anerkannt wird, die Gemeinden diese in ihre Hand nehmen und Frauen aus allen Bevölkerungsklassen den Unterricht ermöglichen.. Tic geschulte Sozialfürsorgerin hat nicht nur für die Ausführung der bestehenden Sozialgesetze Bedeutung. Ihr Wissen und ihre praktische Erfahrung geben ihr die Möglich- keit und machen ihr zur Pflicht, an der Fortführung der Sozialreform mitzuarbeiten, denn wie die Webbs sagen: Soziale Umbauten erfordern ebensoviel Spezialkenntnis und dauernde Studien, als Brücken- und Eisenbahnbau, die Auslegung der Gesetze oder die Fortschritte der Technik und der Maschinenkunde... ..... Ist doch im wesentlichen aller Fortschritt der sozialen Reform abhängig von der zukünftigen engen Verbindung zwischen den beiden großen sozialen Mächten, dem Staats- bürger, dessen Gemeinsinn den öffentlichen Willen beherrscht, und dem Spezialisten der Sozialwissenschaft. der sich der systematischen Durchdringung und der Verwirklichung deS soziale» Zweckes widmet. Aus dieser Verbindung erwächst auch die Kraft zur Verhütung der Armut."