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34. Jahrgang.+ Nr. 26

The Frauen.

Ihr Frauen, deren Blut im Bolte ruht,

Sonntag

nährt ihr den Frieden auf, schirmt ihr das Land! Jhr halfet eure Kinder an der Hand;- Ihr führt sie in die Zukunft. Führt sie gut!

Caßt ihre Augen über Grenzen sehn, dort, wo sich andre auf den Feldern mühn, wo andre an der reichen Welt erglühn, laßt eure Kinder schauen und verstehn.

WA

Lehrt sie die kleinen Hände juchend heben und andre Hände brüderlich umfassen,

lehrt sie nicht schmeicheln,- aber auch nicht haffen. Lehrt sie nur lieben, denn auch dort blüht Leben.

Lehrt sie die Früchte dankbereit empfangen, die schwellend über allen Mauern schweben, lehrt sie aufnehmen, und auch willig geben vom eignen jugendlichen Blütenprangen. The Frauen, laßt die Kinder sich gesellen! Cast thre Hände sich zum Strome schließen, laßt solchen Strom um alle Grenzen fließen, und seht dann, wie die so vereinten Wellen um Fremdes wie um Eignes schirmend schwellen. Erna Grautoff.

Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt

Berlin, 1. Juli 1917

16. Jahrhunderts, an ihrer Spite Hubert Languet  , mußten wenig an die Gefahr aristokratischer Bewältigung der König­dieser Folgerung zu entgehen, indem sie das Bolt als eine lichen Macht" zu denken sei. Eine Behauptung, deren Wert unverständige, turbulente Masse bezeichneten, die zu ihrer nicht besser illustriert werden kann, als daß er gleichzeitig der Leitung der Ephoren oder Patrrchen bedürfe. Als solche preußischen Regierung vorwirst, ihr Werben um Volksgunst" natürliche gottgegebene Patriardgen wurden dann der Adel sei eine schwere obrigkeitliche Versündigung und die Leiter der Landschaften, Städte, Rorporationen be- an der ihr von Gott berlichenen Autorität. zeichnet. Tatsächlich gilt auch für Stahl die junterliche Devise: Nach demselben Rezept berfahren die bürgerlichen Staats- und der König absolut, wenn er unseren Willen tut". Das theoretifer Englands, indent fie, wie schon George Buchanan   beweist am besten die Tatsache, daß er, so sehr er auch den ( 1579) und John Milton  ( 1650) in ihren staatstheoretischen König als Gottes Stellvertreter feiert, er ihm doch das Recht Schriften unter dem Begriff Volt lediglich das wohlhabende abspricht. seinem Volf weitgehende positive Bürgertum( Buchanan nennt die. Führer des Großbürgertums Freiheiten einzuräumen. So heißt es§ 78: Phylarchen") verstehen und im damaligen englischen Privi­legien- Barlament eine wahre Bolfsversammlung" erbliden, oder aber die blinde, dumme Paffe" für unfähig zur Ber­tretung ihrer politischen Rechte entlären und deren Ausübung an einen bestimmten Besitz, Steuerzensus oder, wie später auch Kant, an die sogenannte toirtschaftliche Selbständigkeit fnüpfen.

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Gegenüber diesen Theoretikern der Bollssouveränität leiten schon im sechzehnten Jahrhundert die Vertreter des monarchistischen Prinzips die Rönkswürde aus dem Patriarchat

ab. Sie erklärten die Könige für Nachkommen und Erben der alten Familienpatriarchen oder für von Gott eingeschte Voltshäupter. Als Betweis dafür be­rufen fie fich auf das alte Testament.

Die Staatslehre des preußischen brigkeit ist, ist sie von Gott veziranet."

Feudalkonservatismus.

Von Heinrich Tunow.

Zur Landesregierung gehört aber nicht bloß Erteilung von Rechten an einzelne( Berleihung von Privilegien, von unwider ruflichen Hemtern, Kontrahierung von Staatsschulden), sondern auch Erteilung von Rechten an das Land und Wolf, Gewährung neuer Bandesfreiheiten, Einführung einer neuen Verfassung. In dem allen, wie es zum Begriff der Staatslentung gehört, hat der Souverän vollkommene Macht und ist nicht an den Willen des Nachfolgers gebunden. Eine Grenze besteht nur darin, daß die wesentlichen Rechte der fürstlichen Gewalt nicht berkürzt werden dürfen, denn damit würde der Gegen­stand des Geblütsrechts entzogen, daher dem Erfolge nach dieses felbst bereitelt."

Der König darf also nicht eigenmächtig irgendwelche seiner Kronrechte aufgeben, auch nicht freiwillig. Er bedarf dabei der Zu­Nach diesem alten staatstheoretischen Rezept verfährt stimmung seiner agnatischen Verwandtschaft, wie denn auch nach auch Herr Stahl, der große Staatsrechtstheoretiker des Feudal- Stahls Behauptung die Verfassung zurückzustehen konservatismus. Er leitet einfach die Königsherrschaft aus hat hinter der berjährten Uebung", dem alten dem alten Familien- und Stammespatriarchat ab, und ständischen Brauch. Hat der Fürst einmal, freiwillig oder beruft sich dann dafür, daß das Königtum von Gott   ist, notgedrungen, eine Verfassung beschworen, so muß er sie auch furzweg, indem er die Bibel als Gottes Offenbarung unterhalten- jedoch nur dann, wenn sie nicht zur Anarchie, Un­stellt, auf den Römerbrief, Rap. 13, wo es bekanntlich heißt: möglichkeit aller Regierung. Gefahr des Untergangs nach " Jedermann sei untertan der Obigkeit, die Gewalt über ihn außen oder innen geführt hat". Glaubt der Monarch, daß hat; denn es ist feine Obrigkeit, ohne von Gott  . Wo aber solche Gefahr besteht. mag er feinen Eid brechen, und zmar hat dann die Rückkehr( das heißt, sofern die Stände­Ist aber die Obrigkeit von Gott   verordnet, so ist fie, vertretung zustimmt) zu den früheren Verhältnissen tein schließt Stahl weiter, eine göttliche Fügung", ihr Studernis und feine Grenzen". Sie verlegt dann, Recht göttliches Recht, und zwar heißt das nicht bloß, daß wie Stahl(§ 91) versichert, durchaus nicht die übernommenc der Staat Gottes Gebot sei, sondern auch, daß überall Verbindlichkeit und den auf sie geleisteten Eid. die bestimmte Verfassung Verfassung und die be­stimmten Personen der Obrigkeit Gottes Sanftion haben." Und auf Grund dieser Kon­struktion des monarchischen Staaus als einer göttlichen Ji­stitution" verwirft er dann die Lockesche Zweiteilung der Staatsgewalt in eine legislative and egeftive Getalt, wie auch die Montesquieufche Dreiteshing in eine gefeggebende, vollziehende und richterliche Gewalt, da fie feinen Begriff

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Denn sie ist nicht gegen die Verfassung, sondern gemäß der Berfassung, und wo alle, die über die Verfassung des Landes zu bestimmen ein Recht haben( önig und beide Kammern) einver standen finb, fann keine Berbindlichkeit verlegt sein. Sie ber leht nicht die Bietät gegen die Berfassung als solche. Denn Bietät fchuldet man nur Rechtsverhältnissen und sittlichen Banden, nicht aber einer Urkunde."

In ihrem Kampf für die sogenannten monarchischen Grundlagen des preußischen Staates, den die konservative Presse zurzeit gegen die Demokratisierung der preußischen Ver­fassung führt, beruft sie sich immer wieder auf die Staatslehre des tonservativen Rechtsphilosophen Friedrich Julius Stahl  . Und tatsächlich sind alle von den führenden konservativen Blättern gebrauchten Argumente, soweit sie über das bloße Gerede bon der Erschütterung des Thrones und der Verlegung der Die vorstehenden Ausführungen genügen zur Charakte Stronrechte hinausgehen, der chriftlich- fittlichen" Staats bon föniglicher Souveränität 1erspridit, und unterstellt, rifierung der Stahlschen Staatslehre. Wenn noch heute die theoretit Stahls, eines zum Protestantismus übergetretenen daß der Inhalt der Staatsverwaltung die Realisierung der fonfervative Partei Preußens in dieser Staatssophistik die Juden, entlehnt. Wie geschickt und rücksichtslos der Feudal- fittlichen Ideen und verständigen wecke in und mittels große theoretische Formulierung ihrer Staatsauffassung und konservatismus auch meist seine politischen und wirtschaft der Tätigkeit der gehorchenden Menschen" ihrer politischen Wünsche erblickt, so beweist das nur, wic lichen Interessen in Preußen zu vertreten verstanden hat, zur fei. Repräsentiere aber der Monarch den Staat, fo fei er nötig es ist, daß endlich ihre Herrschaft in Preußen gebrochen theoretischen Begründung seiner Intereffenpolitit reichte seine auch dessen Personifitation. lub nachdem er auf diese wird.- Intelligenz nicht aus. Diese Begründung mußte ihm sophistische Weise den Monarchen ils von Gott   gesandten und von einem getauften Israeliten geliefert werden. Eine eigen bestellten Inhaber der Staatsholt und Staatsgewalt, als artige Fronie der Geschichte. Gottes Bevollmächtigten installiert hat, stattet er ihn mit allen Rechten aus, die ihm nad seiner feudalaristokratischen Auffassung für einen preußischen Sönig nötig erscheinen: mit dem Recht der Heeresführung, des privaten Grundbesites, der grundherrschaftlichen Gewalt fiber den Staatsbesis, der Legitimität und Erbfolge, bem Recht auf ein bestimmtes Ein­tommen( nicht bloß auf Einkommensgewährung vermittelst einer Zivilliste) usw. usw.

Das Hauptverk Stahls, in dem er am gründlichsten seine staatsrechtlichen Auffassungen niedergelegt hat, ist seine zuerst 1830/37 in Heidelberg   erschienene Philosophie des Rechts nach geschichtlicher Ansicht", deren dritte Abteilung die Staats­lehre und die Prinzipien des Staatsrechts enthält.

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Wir unehelichen Mütter!

Bon Elfriede Friede.

Solange wir unebelichen Mütter nicht selbst ben Wut haben, unsere Mutterschaft vor aller Welt zu bekennen und zu verteidigen, solange fönnen wir auch nicht von ihr die Stahl ist fein origineller Denter und seine Rechtsphilo­rechtliche Stellung für uns und unsere Kinder erlangen. Wir sophie fein Originalwert. Ueberall lehnt er sich an frühere, dürfen unsere Kinder nicht schamvoll vor der Welt verstecken, monarchische Staatsrechtstheoretifer an und übernimmt deren Indes so sehr Stahl den Monarchen als Vertreter des fondern müssen offen unsere Mutterpflichten ausüben und Ausführungen; aber er weiß diefe, indem er bestimmte De- göttlichen Willens präsentiert, njihte er doch die landständi der Berantwortung, die wir uns aufgeladen, gerecht duktionen als Binde- und Vermittlungsglieder einschiebt, gefchen Rechte der Feudalaristokrat und ihren Einfluß auf die werden. Erst dann werden wir uns die Achtung aller ver­schicht den politischen Bedürfnissen des preußischen Feudal. Regierung sicherstellen. Er führt daher aus, daß, wenn der nünftiger Menschen ich sage vernünftiger Menschen adels anzupassen. Das Ziel, was er damit verfolgte, ist, den König auch seine Vollmacht von ott habe, damit noch nicht erwerben und die Vorurteile, welche seither so. gern in den Ueberlieferungen der großen französischen   Revolution, die da notwendig gegeben sei, daß er diese Vollmacht über Herzen der Menschen gewohnt haben, vernichten. mals auch in Deutschland   die politische Volksströmung start a II es habe", nämlich nicht über den Feudaladel. Auch Dazu gehört natürlich Mut, piel Mut, Großzügigkeit und beeinflußten, entgegenzutreten und der Lehre von der Volks. die fürstliche Gewalt hätte ihre Schranken, aber nicht etwa vor allem Selb   it a chtung. Und haben wir einmal den souveränität die Lehre vom ewigen Recht der Könige am Boltswillen und Volkswohl, fondern an den gegebenen Mut dazu gefunden, so wollen wir ihn festhalten und den gegenüberzustellen. Er ist ein tonfequenter Verteidiger jener alten Gefeßen und dem unabhängigen Richtertum, bei höherer Stampf um unsere und unserer Kinder Eristenz aufnehmen. Staatsform, die man am richtigsten als autoritärer Verfassungsentwicklung auch noch an den Staats- Es wird zwar nicht leicht werden, aber auch hier heißt es Dbrigteits staat bezeichnet. Die Nation gilt ihm nur ämtern als notwendigem Mittel organen und eben: Durch Kampf zum Sieg". als eine Summe von Gehorchenden, und der so- endlich bei der Landesvertretung( richtiger der Wer ein unehelich sind, sein eigen Fleisch und Blut ver­genannte Boltswille findet nach seiner Auffassung überall Ständevertretung). Wie der Bertreter der bürgerlichen leugnet, verleugnet sich selbst. feine Schranke an der Autorität des Königs, der von Gott Staatslehre in Frankreich  , Jean Bodin  , in seiner Schrift. Nach dem gewaltigen Aderlaß dieses Krieges werden wir eingesetzt ist, damit eine Herrschaft über ben ,, De la République"( 1577) die echte des städtischen Groß- uns auch als Gesamtheit nicht mehr den unverantwortlichen Menschen beste he". bürgertums gegenüber dem abhuten Königtum dadurch zu Aurus gestatten fönnen, uneheliche Kinder zu vernachlässigen, Um das zu erweisen, macht Stahl sich seine besondere fichern sucht, daß er den König gebunden an die von ihm wie es leider vor dem Kriege geschehen. Denn weit größer Theorie von der Entstehung des Staates, den er nach alter und seinen Vorfahren gewährten Privilegien, Schenkungen, als der Verlust an Toten, ist nach jedem Kriege der Aus­Methode kurzweg mit der Gesellschaft identifiziert, und von Zugeständnisse und an das gegebene Steuerrecht erklärt, so fall an Geburten. Weillionen von Männern werden der Entstehung des Königtums zurecht. Nach älterer Auf- bindet ihn Stahl an die Respektierung des alten Ständerechts. nicht wiederkommen. Diese Millionen jelen, es wächst nichts fassung beruht der Staat( die Gesellschaft) auf einem Gesell- Wichtiger als die Königsrechtes Find ihm die Junter mehr nach. Hatten wir denn solchen Ueberschuß? Es iſt schaftsvertrag. rechte. Das hat Stahl zwar später in der Vorrede zur nachgewiesen, daß vor dem Kriege jährlich durchschnittlich Wir finden diese Ansicht schon bei Aristoteles  . Sie beherrscht dritten Auflage seines Wertes( 1816) beftriften. Er behauptete, 185 000 uneheliche Seinder geboren wurden. Und diese brauchen die ganze Staatstheoretit des Writtelalters bis in die jüngste Zeit nur dort solche Interessen der litterschaft" zu vertreten, die, wir und brauchten sie auch vorher. Der Krieg beweist es uns der bürgerlichen Revolutionen hinein. Gar zu bequem ließ sich wie jedes wahre Standesinteressa, zugleich die Intereffen des täglich. Hat vielleicht der Staat oder irgend ein Mensch da­aus der Lehre, daß die Einzelnen oder auch die Familien Landes seien. Es sind das: ihr gebührender starter nach gefragt, mer von den hinausziehenden Soldaten häupter sich vertragsmäßig zu einer Gesellschaft zusammen- Anteil an der Landesvertretung, ihre Ver ehelich oder unehelich war? Nein, fie, alle haben ihre Pflich­geschlossen, eine Regelung ihres Zusammenlebens vorgenommen waltung der Ortspolizei( in der Boltsausgabe ten gegenüber dem Vaterlande erfüllt, ob ehelich oder unehe­und als deren Hüter einen Stönig bestellt haben, die schöne Reimar Hobbings ist dieser Sag fortgelassen. Warum?), lich. Es wurde da fein Unterschied gemacht, während vor dem Folgerung ableiten, daß die Staatshoheit und demnach auch die Stetigfeit ihres Grundbesiges in den Kriege den unehelichen, insbesondere dent männlichen Ge­die Gewalt beim Bolke liege und der König nur dessen Be- Familien..." Aber Staal gelten eben einfach die schlecht der Eintritt in Schulen, Staats-, fogar in Brivatdienst auftragter sei. Zwar hatte diefe Lehre vom Gesellschaftsunterinteressen als identisch mit peni Landes- und Monarchen- ersdywert und unmöglich gemacht wurde. bertrag einen start demokratischen Nebengeschmack, denn danach interesse, wie er denn auch furzaeg in dieser dritten Borrede Unsere Kindesfinder werden nur noch ein mitleidiges. sind alle Vertragsschließer ursprünglich gleichbere behauptet, daß es gar feine Adelspartei( selbst nicht in der Lächeln haben, wenn sie hören, daß früher uneheliche verachtet tigt gewesen und demnach die politischen Vorrechte ein- Periode der schwärzesten preußthen Neatktion) in Preußen und verspottet wurden, weil sie nicht nach den Regeln der Ge­zelner Stände eine widerrechtliche Usurpation; aber schon die gegeben habe, eine Gefahr arbfratischer Beeinträchtigung sebe und unter dem Schuze gestempelter Papiere auf die Welt calvinistischen Monarchomachen( Monarchenbekämpfer) des der allgemeinen Volksrechte" gat nicht existiere und ebensol gekommen Kind. Wir brauchen vor allem richtig empfindende

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