die
mann- Sofer, Otto Sommerstorff , Hermann Sudermann beigetreten. Die flagte scheint der Ansicht gewesen zu sein, daß Herr Engel ihm bei welchem man versucht wurde, ein Wort des Mephistopheles in Feier wird in dem großen Konzertsaale des Deutschen Hofes stattfinden. nicht besonders wohl wollte, sondern feine aus den ihm fleiner Veränderung dahin anzuivenden: Der Grapholog, der Das Parodie Theater in der Orantenstraße ist renovirt worden und zugänglichen Personalakten stammende Kenntniß dazu benutzt tritt herein und beweist Euch, es müßt so sein: das Erst wär wird am 24. September mit dem Liebesdrama" Tugend" eröffnet werden. habe, um ihn öffentlich schlecht zu machen und in seinem so, das Zweite so, und drum das Dritte und Vierte Feuerbericht. In den letzten 24 Stunden wurde die Feuer Barbierladen zu verrathen, daß er, der Angeklagte, wiederholt vor so, und wenn das Erst und Zweit nicht wär', das Dritt' wehr vielfach in Anspruch genommen. Einmal wurde ihre Hilfe auch bestraft sei. Engel bestreitet dies. Eines Sonntags stellte der An- und Viert' wär' nimmermehr. Die Gutachten der Sachvon Tempelhof aus erbeten. Hier waren Donnerstag frith 1 Uhr, geklagte sich vor den Laden des Bezirksvorstehers und richtete eine verständigen übten auf die mitwirkenden Faktoren der Rechtspflege Dorfstr. 27, zwei Ställe und ein Schuppen, dem Fouragehändler Seihe grober Schimpfworte gegen den Zeugen. Wie letzterer be- eine grundverschiedene Wirkung aus: während der Staatsanwalt die Wotschte gehörig, in Brand gerathen. Die erschienenen Berliner Hauptete, haben sich im Nu mehrere hundert Personen angesammelt Angeklagte auf grund des Gutachtens der Frau Prof. Dilloo für Löschzüge mußten thätig mit eingreifen, da die anwesenden Wehren gehabt. Der Angeklagte habe eine Art Volksrede gehalten, überführt erachtete und ein Jahr Gefängniß beantragte, hielt aus Tempelhof und Umgegend zur Bewältigung des Feuers nicht die mit dem Sage geendigt habe:„ Genossen, dieser Mann der Vertheidiger, der der Kunst der Schreibsachverständigen überausreichten.- Die Gebäude wurden vollständig eingeäschert, doch ist nicht Mitglied unserer Partei, wer das Partei Interesse haupt steptisch gegenüberstand, dieses Gutachten für etwas konnte der gesammte Pferdebestand mit knapper Roth gerettet werden. im Auge hat, läßt sich bei solchem Manne nicht mehr rasiren!" phantastisch und suchte nachzuweisen, daß, die beiden anderen GutMelchior str. 12 hatte sich eine Frau beim Hantiren mit einem Herr Engel behauptet, daß diese Worte auch ihren Erfolg gehabt achten den Vorzug verdienen. Der Gerichtshof vermochte auf so Spirituskocher schwere Brandwunden zugezogen, so daß sie nach und mehrere in seinem Laden anwesende Arbeiter veranlaßt hätten, unsicherer Grundlage nicht zu einer Verurtheilung der Angeklagten Anlegung eines Nothverbandes durch die Samariter der Feuer fofort das Lokal zu verlassen.- wehr nach dem Krankenhause überführt werden mußte. Potsdaß nach seiner Meinung der Zeuge das Amtsgeheimniß nicht geDer Angeklagte verblieb dabei, zu kommen, erkannte vielmehr auf kostenlose Freisprechung derselber. damerstraße 122 war ein Zimmerbrand zu beseitigen. Möbel wahrt und ihn dadurch sehr gereizt habe. Der Gerichtshof glaubte, gegebenen Margarine die Umschrift Margarine" und den Namen Die Frage, ob der Umschlag der im Einzelverkauf abund Gardinen wurden beschädigt. In der Roß str. 14 war durch daß bei der Größe des Erzesses eine Geldstrafe nicht am Blake fei, des Verkäufers in schwarzer Schrift auf hellem Untergrunde eine umgefallene Petroleumlampe ein Zimmerbrand entstanden, der verurtheilte vielmehr den Angeklagten zu einer Woche Ge- enthalten müsse, hatte gestern das Kammergericht zu ent aber bald gelöscht werden konnte. Ein brennender Strohwagen rief fängniß. die Wehr nach Usedom str. 6. Zwei Schlauchleitungen traten in scheiden. Dem Händler Schmidt wurde ein Vergehen gegen Thätigkeit, doch ging die Ladung fammt dem Wagen in Flammen Oberpräsidialordnung für die Provinz Westfalen vom 28. Juli 1897 im Versammlungsrecht und Verfrommungsverordnung. Die das Margarinegesetz vom 15. Juni 1897 vorgeworfen, weil er Einzelverkauf Margarine in Umhüllungen, die auf. Mohrenstr. 12 hatte Wäsche und Paulstr. 15 der Fuß- bestimmt gleich ähnlichen Verordnungen für andere Provinzen, daß gesetzlich vorgeschriebene Aufschrift in gelber Schrift enthielten, abboden im Bodenraum Feuer gefangen. Cuvrystraße 37 mußte öffentliche Versammlungen und Aufzüge, die nicht gegeben hatte. Das Landgericht verurtheilte ihn in zweiter Instanz ein Kellerbrand beseitigt worden und Rüdersdorferstraße 62 waren brennende Betten und Kleidungsstücke abzulöschen. Zweimal gottesdienstlichen Zwecken dienen, erst nach der Abhaltung zu Geldstrafen. Hiergegen legte Sch. Revision ein und machte erfolgte Unfug am öffentlichen Melder, doch entkamen die Thäter. bes Hauptgottesdienstes stattfinden dürfen. Wo der geltend, die auf grund des angezogenen Gesezes erlassene Bekannt Gottesdienst nachmittags abgehalten wird, dürfen Versammlungen machung des Reichskanzlers vom 4. Juli 1897 schreibe eine auferst nach diesem, spätestens aber nach 3/2 hr, vor sich gemalte oder eingebrannte schwarze Umschrift nur für die int Aus den Nachbarorten. gehen. Wegen Bergehens gegen diese Bestimmung wurde der Engroshandel benutzten Gebinde vor, nicht aber für die Papierumhüllung Johannisthal - Niederschöneweide . Die Parteigenossen werden Einberufer und Leiter einer öffentlichen Versammlung, die kleiner Mengen. Schon das in der Bekanntmachung angewandte ersucht, in der Versammlung des Arbeiter- Bildungsvereins am in Bochum eines Sonntags Vormittag nach 10%, Uhr tagte, an Wort„ aufmalen" spreche dagegen. Das Kammergericht erklärte aber Sonnabend, den 3. September, abends 81/2 11hr, bei Senftleben geklagt. Das Schöffengericht sprach indessen den Angeklagten Unthan die Revision für unbegründet und führte aus, der Vorderrichter habe recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Herr Augenarzt Dr. frei, indem es die Polizeivorschrift des Oberpräsidenten für rechtsteinen Rechtsirrthum begangen, wenn er die fragliche Vorschrift Wurm hält einen Vortrag mit Demonstrationen über die Frage: ungiltig erklärte. Das Landgericht in Bochum verurtheilte ihn der Ausführungsverordnung des Reichskanzlers auch auf die im Wie erhält man die Augen gefund?" Gäste haben Zutritt. Der aber darauf zu einer Geldstrafe, wogegen Unthan das Rechtsmittel Einzelverkauf benügten Umhüllungen beziehe. Die Umschrift Vorstand. der Revision ergriff. Er machte geltend, die in betracht kommende Be- Margarine" müsse in jedem Falle schwarz sein, ebenso der beigefügte Berechtigtes Auffehen erregt in Spandau die mangelhafte Stimmung der Oberpräsidial- Verordnung verstoße gegen die preußische Name des Verkäufers. Beschaffenheit des Materials, welches zu der im Bau begriffenen fie sei auch deshalb ungiltig, weil das Vereinsgesetz von 1850 gericht über den Arbeiter August Conrad daselbst, welcher Verfassung, die das freie Versammlungsrecht gewährleiste, und Eine exemplarische Strafe verhängte das Rigdorfer Schöffent Kanalisationsleitung verwandt worden ist. Seit Jahren wird bereits in der Erde herumgebuddelt und inzwischen haben die Straßen der eine derartige Beschränkung der Ausübung des Bersammlungsrechtes fich wegen Beleidigung seiner 16jährigen Stieftochter zu Stadt ihres vorzüglichen Pflasters" wegen schon eine gewisse Welt- icht vorfehe. Weitergehende Beschränkungen, wie die im Vereins- verantworten hatte. das Der Angeklagte hatte junge als mit unfittlichen Anträgen verfolgt und berühmtheit erlangt. Die Arbeiten rüdten nur langsam vor, doch geseis enthaltenen, feien auf keinen Fall zulässig. Und im übrigen Mädchen hieß es in diesem Frühjahr, daß zum 1. Juli d. Js. der Kanalisations- före doch nicht jede öffentliche Versammlung die Sonntagsheiligung. dieselben entrüstet zurüdvies, in Gegenwart des Mädchens eine betrieb eröffnet werden könnte. Diese Angabe stellte sich später Begründung zurüd: Die Polizeiverordnung des Oberpräsidenten stehe Verhandlung, welche unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfand, Das Kammergericht wies gestern die Revision mit folgender unfittliche Handlung begangen, die sich nicht andeuten läßt. Die jedoch als unwahr heraus. Vor einigen Wochen tauchte nun plötz mit den Art. 29 u. 30 der Verfassung, die das Versammlungsrecht be- endete mit der Berurtheilung des Angeklagten zu einem Jahr lich das Gerücht auf, die verwendeten Kanalisationsröhren; die zum allergrößten Theil bereits gelegt waren, entsprächen bei treffen, nicht in Widerspruch, denn die Berfassung laffe eine Regelung der Gefängniß. Der Angeklagte wurde wegen Fluchverdachts sofort Das Vereinsgesetz habe verhaftet. weitem nicht dem Lieferungsvertrage, sie seien sehr porös, ließen die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu. Abwässer durch und zahlreiche Röhren seien unter dem Druck der eine solche Regelung gebracht, aber nur so weit, wie die auf ihnen lastenden Erde zusammengebrochen. Mehrere Unter- offentliche Sicherheit in Frage komme. Die Verfassung und fuchungen, die inzwischen stattgefunden haben, bestätigten dieses dieses Gesetz schlössen jedoch eine weitere Regelung der Ausübung der Versammlungsfreiheit nicht aus. Sie Gerücht auch vollauf; und nun wird die Gröffnung des Kanalisations- könne noch aus manchen anderen Gesichtspunkten, wie dem der öffentlichen betriebes wieder gute Weile haben. Hoffentlich wird diese neueste Sicherheit, erfolgen, insbesondere aus den der äußeren Heilighaltung Unglücksmär von der Spandauer Stadtverwaltung nicht ruhig hingenommen, denn der Magistrat hatte für die der Sonn- und Feiertage im Sinne der Kabinetsordre vom 7. Fe ordnungsmäßige Ausführung der Arbeiten zu sorgen und bruar 1837. Alle Versammlungen, welche geeignet feien, die äußere naußte sich auch rechtzeitig von der Beschaffenheit des Materials Heilighaltung der Sonn- und Feiertage zu stören, könnten verboten überzeugen. Schließlich handelt es sich doch hierbei nicht um die werden. Das sei hier nur geschehen. Somit liege ein Verstoß gegen Einzugsfeier eines Bataillons, sondern um einen Bau, der hundert das Vereinsgesetz ebenfalls nicht vor tausende Mart fostet!
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Bor furzem erflärte der Herr Oberbürgermeister, als er von einem unserer Genossen in der Stadtverwaltung darüber interpellirt wurde, weshalb die Arbeiten an der Kläraelage jetzt ruhten, und ob man dem Unternehmer aus Rücksicht auf die gegenwärtige Arbeitsruhe im Baugewerbe etwa Frist gegeben, die Arbeiten drängten nicht so sehr". Auch eine Antwort.
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Stuttgart , Dies Verlag) if uns foeben bie me. 18 ben 8 abri Betanntmachung des Parteivorstandes. zugegangen.
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Eingelaufene Druckschriften. Bon der ,, Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen dieser Nummer hervor: Aufruf der Vertrauensperson. Schwierigkeiten der gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen. I. Aus den Berichten der preußischen GewerbeAus der Bewegung. Feuilleton: Die Gleich: Inspektion für 1897. Von Henriette Fürth . ftellung von Mensch und Thier in der Gesetzgebung des Mittelalters. ( Schluß.) Der Bettler. Bon Turgenjeff. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin : Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Wetb liche Fabrikinspektoren. Frauenstimmrecht.- Frauenbewegung.
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Für Unfall, Invaliditäts
Eine kleine Reiberei auf einem Bauplate beschäftigte gestern stundenlang die erste Ferien- Straffammer am Landgericht II. Auf vei nebeneinander liegenden Neubauten in der Neuterstraße zu Berliner Arbeitervertreter Verein tagt jeden Dienstag nach dem Rigdorf arbeiteten die beiden Angeklagten, die Maurer Joseph ersten im Monat bei Buske, Grenadierstr. 33, abends 8½ Uhr. UnentThiele aus Nixdorf und August Kos wig aus Berlin . Auf dem geltlicher Rath wird ertheilt: Im Norden Berlins : Für Unfall, Invaliditäts- und Alters: selben Bauplatze arbeitete der Maurer Nitsche, der hier die Stelle eines Bize Poliers versah. Koswig will noch Arbeitslohn von versicherung abends von 7-9 Uhr: A. Daehne, Demminerſtr. 36, v. 3 Tr. einem früheren Neubau von Nitsche, der damals Polier war, zu Gartenstr. 55, v. 2 Tr. R. Gutheit, Wiesenstr. 29a, von 8-9 Uhr abends. F. Pieschel, Der Bau einer neuen Kirche für Friedrichsberg- LichtenE. Simanow& ti, Gartenstr. 78, Portal 2, berg wird von den Frommen des Ortes unter Mithilfe der Be- friegen gehabt haben. Ant 1. Dezember während der Mittagspause 2 Tr. M. Stuhlmann, Oberbergerſtr. 37, 4 Tr., von 6-9 Uhr abends. erzählte Koswig dem Thiele davon und sagte schließlich zu diesem: R. Tamm, Huffitenstr. 6, von 8-9 11hr abends. A. Voigt, Wiesenhörden auf das eifrigste angestrebt. Man hat schon kräftig ge-" Konum mit, ich werde ihn gleich einmal nach dem Gelde fragen, da straße 41/42. G. Warnst, Kolbergerstr. 7, von 6-7 Uhr abends. B. Reisammelt, aber nur 6588 Mart zusammen bekommen, während der kamist Du hören, was er sagen wird! Beide näherten sich dem mann, Bellermannstr. 83. J. Krause, Gartenstr. 13, 2. Ging. part.- Bau das nette Sümmchen von 300 000 Mark verschlingen soll. Die Nitsche und Koswig frug, wie es mit dem Gelde stehe, das er noch für Invaliditäts- und Altersversicherung: 8. Blume, Strelizerſtr. 58. Sammlungen sollen nun erneut werden und man will, wie in einer Versammlung der„ maßgebenden Kreise" Pastor Kuntze zu kriegen habe. Nitsche sagte:„ Wenn Du von mir Geld zu kriegen 8. Trapp, Schulstr. 59, von 7 bis 8 Ühr abends. W. Moh 8, Swinefagte, möglichst keine evangelische Familie übergehen. Nach haft, dann mußt Du mir etwas Schriftliches vorzeigen können!" münderſtr. 64, vorn linker Aufgang. Im Osten: Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung: Roswig erwiderte:„ Ach was, Schriftliches! Wir haben Dich ja noch nicht. Bader , Gr. Frankfurterstr. 34, v. 4 Tr. ciner Mittheilung desselben Herrn hat um die Gunst des Oberhofmeisters fich schon nach Deinen Papieren gefragt. Beig' doch einmal Deine Streiffarte her!" und Altersversicherung: A. Sch it's, Solzmarttfir. 60 I. der Kaiserin beworben, Nach der Behauptung der Angeklagten habe nun Nitschke gesagt: Im Süd- Osten: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung: um vorwärts zu kommen. Die Mühe, die sich die Herrschaften" Ich zeige meine Papiere nicht jedem Lümmel!" gleichzeitig habe Schalthoff, Michaelkirchstr. 18. Nur für Invaliditäts- und Alters: geben, wäre einer besseren Sache wirdig. Schon lange wartet die derselbe einen Spaten ergriffen und sei auf sie eingedrungen, da versicherung: W. Kühne, Bfuelstr. 1. Gemeinde auf die Errichtung eines Krankenhauses, die thatsächlich hätten sie ihn dann je einen Stoß mit der Hand gegeben. Nitsche zu einem dringenden Bedürfniß in des Wortes strengster Bedeutung stellt die Sache anders dar. Er bestritt, von„ Lümmeln" ge geworden ist, während bereits eine evangelische und eine katholische Kirche vorhanden sind und ein erheblicher Theil der wenigen prochen oder einen Spaten in der Hand gehabt zu haben, Gläubigen nur fünf Minuten bis zu nächsten Berliner Kirche oder kommst, schlag' ich Dich todt! Dann seien beide auf ihn zuKoswig habe ihm zugerufen: Wenn Du in meine Nähe Im Süd Westen: Nur für Unfallversicherung: G. Hänel, Solmsstr. 44. It Nord Westen: Für Unfall, Invaliditäts- und Alters: neuen Rummelsburger Kirche gehen braucht. gestürzt und hätten ihn mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, so daß versicherung: M. Stephan, Curhafenerstr. 2. Nur für Invaliditätser blutete und in die Knie fant. Da der Polier in demselben und Altersversicherung: N. Neh bein, Rostockerstr. 43. Moment zur Arbeit pfiff, hätten die Angreifer von ihm abgelassen. Wadzeckfir. 15, vorn part.( abends 8 Uhr). G. Günther, Greifswalder Im Nord Often: Nur für Unfallversicherung: E. Löffler, Dieser Widerspruch zivischen den beiderseitigen Angaben ließ sich ftraße 8, II tints. durch die umfangreiche Beweisaufnahme nicht völlig aufffären, Im Zentrum: Für Unfall, Invaliditäts: und Altersversicherung Rechtsanwalt Herzfeld plädirte daher mit Wärme für Freisprechung, A. Sattler, Kl. Hamburgerstr. 2. der Gerichtshof nahm zwar bei den Angeklagten gemeinschaftliche Bei fämmtlichen vorgenannten Personen, bei denen hier keine Sprechzeit Körperverlegung an, billigte aber mildernde Umstände zu. Bei angegeben, ist dieselbe Wochentags von 7-9 Uhr. Roswig fam noch die Bedrohung hinzu und so wurde dieser zu 40, Thiele zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt.
Im Süden: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung: F. Stügelmaier, Grimmstr. 39. Nur für Invaliditäts- und AltersCamphausenstr. 4.
berſicherung: B. Setter, Rixdorf, Pannierstr. 58, Hof part. C. Guse,
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Briefkasten der Redaktion.
Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Bahr anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort
wird nicht ertheilt.
Die juristische Sprechstunde findet bis zum Ablauf der Gerichts. ferien Montag und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr abends statt. Freiburg , F. 9. 1. 1840 entstanden in England die ersten Brief: marten und Briefumschläge, welche nach und nach in allen Ländern ein2. Liebknecht's Fremdwörterbuch kostet gebunden 3,20 M. geführt wurden. Das Porto toftet 50 Pf. R. 5. 56. Diese Sprachbriefe besorgt Ihnen die Buchhandlung Vorwärts, Beuthstr. 2, p. A. S., Thorn. Ihr Vorschlag ist durch die Hamburger Beschlüsse erledigt. A. F. 23. Wir würden Ihnen empfehlen, sich von der Metallarbeiter: Organisation einen zuverlässigen Berufskollegen in Amerika namhaft machen zu lassen. Wir sind nicht in der Lage, diese Fragen sicher zu beantworten.
Verbindung zwischen Nigdorf und dem Südosten von Berlin . Das schon seit Jahren bestehende Bedürfniß einer direkten Verbindung zwischen Rigdorf und den südöstlichen Stadttheilen Berlins , insbesondere den Gegenden um den Görlitzer und Schlesischen Bahnhof, hat sich in letzter Zeit derartig gesteigert, daß der Rigdorfer Gemeinde vorstand sich jetzt an die städtische Verkehrsdeputation mit dem Erfuchen gewendet hat, auf die Einrichtung einer solchen Verbindung Bedacht zu nehmen. Man hatte gehofft, daß durch die Einrichtung der Omnibuslinie Hermannplay- Alexanderplatz dem Verkehrs bedürfnisse einigermaßen abgeholfen würde, doch ist diese Hoffnung Lebhafte Meinungsverschiedenheiten zwischen Schreibmir in geringem Umfange erfüllt worden. Der untere Theil von fachverständigen zeigten sich bei der Verhandlung einer Anklage wegen Rigdorf, und zwar die verkehrsreichsten Straßen, die Berlinerund Bergstraße mit ihrer stark bebauten Umgebung, find wissentlich falscher Anschuldigung, die gestern zum dritten Male die dritte Ferien- Straffammer des Landgerichts I beschäftigte. Die Anvon den gedachten Stadtgegenden Berlins noch immer abgeschlossen, welchem Uebelstande mir durch eine direkte Bahnverbindung ab- geklagte Frau Pauline Buchholz, geb. Gebhardt, lebt mit der Wittwe Mattick in ausgesprochener Feindschaft, die sich in anonymen geholfen werden kann. Das Verkehrsbedürfniß zwischen den beiden Sie ist auch schon Gegenden ist schon dadurch anerkannt worden, daß vor 4 Jahren Briefen wiederholt Luft gemacht hat. beim Bau der Pannierstraße der Landwehrkanal überbrüdt wurde wegen Beleidigung der Frau Mattick zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt worden. und die nochmalige Ueberbrückung desselben im Zuge der Grünauer- Oberstaatsanwaltschaft des Kammergerichts eine Strafanzeige gegen Am Tage nach ihrem Strafantritt lief bei der straße jetzt ausgeführt werden wird. Frau Mattick ein, in welcher diese aller möglichen Schandthaten befchuldigt wurde. Es wurde behauptet, daß sie ihren Mann, den im September vorigen Jahres verstorbenen Tischlermeister Mattic, vergiftet und schon seit Jahren versucht habe, ihn durch vergifteten Schnaps ums Leben zu bringen, daß sie ihre Kinder zum Stehlen angehalten und geduldet habe, daß die gestohlenen Waaren nächtlicher Weile in ihrer Wohnung verarbeitet wurden, daß sie das Vermögen ihrer Mutter an sich gerafft und ihre Geschwister darum gebracht, daß sie einem Herrn eine große Geldsumme unterschlagen habe u. s. w. u. f. w. Die Strafanzeige trug die Unterschrift Provinz Brandenburg . 1. Muß im Besize der bürgerlichen Ehren" Büttner und Adolf Schmidt", fie wurde aber von der Frau Mattic rechte sein. 2. Als entehrende Strafen gelten Zuchthausstrafe oder auf ihre Original- Feindin Buchholz zurückgeführt und deshalb wurde Gefängnißstrafe mit Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. 3. Ja. gegen diese die Anklage erhoben. Die Angeklagte bestritt in zwei 4. Ohne Aufforderung des Beamten haben Sie das nicht nöthig, doch sind vorangegangenen Terminen und auch gestern wieder, die Sie verpflichtet, auch nach Schluß der Versammlung dem Verlangen des Ein größeres Feuer hat gestern Abend in Tempelhof und Anzeigen geschrieben zu haben oder etwas von ihrem In- Beamten Rechnung zu tragen. zivar in der Dorfstr. 27 stattgefunden. Die Tempelhofer Feuerwehr halte zu wissen, sie wurde aber von der vereidigten Schreibwar sofort zur Stelle und entfaltete eine energische Thätigkeit; auch sachverständigen Frau Prof. Dilloo schwer belastet. Das Gutachten waren die benachbarten Wehren aus Mariendorf und Lankwitz zur der letteren ging mit aller Bestimmtheit dahin, daß die Angeklagte Hilfeleistung eingetroffen; desgleichen die Schöneberger und Ber - die Strafanzeige geschrieben habe. Der Gerichtshof beschloß in liner Feuerwehr. Lettere gab mit einem Rohre Hilfe und so war einem früheren Termin, in der Person des Sekretärs Altrichter es der geeinten Thätigkeit gelungen, das Feuer, das einen Schuppen noch einen Schreibsachverständigen hinzuzuziehen, schließlich trat auch und Stallungen ergriffen hatte, in denen größere Futtervorräthe noch der Schreibsachverständige Rechnungsrath Junge in die lagerten, auf feinen Herd zu beschränken, was bei dem herrschenden Schranken. Die beiden legteren traten dem Gutachten ihrer Kollegin Winde nicht leicht war. entschieden entgegen. Sekretär Altrichter bekundete, daß Swinemde. 761 N die Angeklagte nicht die Schreiberin der Anzeige sei, der Hamburg 766 NA Berlin 764 WNW Sachverständige Junge ging noch weiter und behauptete die Wiesbaden 771 9 Gerichts- Beitung. volle Unmöglichkeit, daß das unter Anklage stehende Schriftstück von München 771 O Wegen Beleidigung eines Bezirksvorstehers hatte sich der Hand der Angeklagten herrühren könne. Frau Professor Dilloo Wien gestern der Arbeiter August Kühn vor dem hiesigen Schöffengericht verharrte dem gegenüber unentwegt bei ihrem Gutachten, zu welchem zu verantworten. Der in der Rheinsbergerstraße wohnende Barbier sie auf dem Wege graphologischer Beobachtung und eingehendster Etwas wärmer, trocken und ziemlich heiter bei mäßigen südwestlichen Engel ist gleichzeitig Bezirksvorsteher und auch mit Recherchen be- Schriftenvergleichung gekommen zu sein erklärte. Es entwickelte fich winden. traut, wenn es sich um Unterstügungsgesuche Handelt. Der Ange- lim Gerichtssaale ein ziemlich lebhaftes graphologisches Scharmützel, i
Auf dem Rummelsburger Gäufemarkt, der jetzt täglich stattfindet, geht es so lebhaft zu, wie um diese Zeit kaum in einem Jahre zuvor. Der Auftrieb, der seit Mitte Auguft einen großen Umfang angenommen hat, steigert sich an den beiden Haupt- Markt tagen, die auf den Montag und Donnerstag jeder Woche fallen, immer noch. So sind am Donnerstag in Rummelsburg dreißig vollbeladene Gänsetransportwagen angekommen. Da nun jeder dieser Wagen nicht weniger als 1800 Gänse enthält, so belief sich der gestrige Auftrieb auf fast 40 000 Gänse. Hauptkäufer dieser durchschnittlich acht bis neun Pfund wiegenden Thiere sind die Mäster, in deren Anstalten die Gänse sechs bis acht Wochen bleiben, um dann als Fett- und Vollgänse wieder auf den Markt gebracht zu werden.
R. M. 13. 1. Theaterverein„ Helgoland " tagt Aderstr. 144. 2. Die Papiere müssen auf Verlangen bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses aus gehändigt werden. 3. Nein.
2. R. 46. Jm Jahre 1887.
Witterungsübersicht vom 1. September 1898, morgens 8 Uhr.
Stationen
Barometer
stand mm
Wind
Bunjpa
Windstärke
Wetter
Temp. n. G.
5° G. 4° R
Stationen
Barometer
stand mm
Winds
richtung
Windstärke
Wetter
Temp. n. 6.
JES 60.= 4° N.
12
2wolfig
11
772 NA 767 23
2 HlH. bed. 25lb. bed.
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