St. 207. 15. Iahtgaiig. 2,rdiiirr f ulfellnfi i1898.ZUM Kampf um Omdumau.Der Vormarsch des englisch-cgyptischcn Expcdilions-kotps auf die Residenz des Kalifen nähert sich seinemEnde. Unaufhaltsam rücken die Truppen des SirdarKitchener. welcher den ganzen Sudanfeldzng mit sogroßer Umsicht und Thatkraft geleitet hat. aufOmdurman vor. und in demselben Maße ziehen sichdie Schaaren der Derwische auf diese Stadt, wo inden nächsten Tagen die entscheidende Schlacht ge-schlagen werden wird, zurück. Unsere beistehendeKarte veranschaulicht die Truppenbewegungen desExpeditionskorps und der mit demselben verbündeteneingeborenen Stänune unter Führung englischerOffiziere. Seitdem der große Aufbruch aus demLager am Atbara stattgefunden hat, sind die englisch-ägyptischen Abtheilungcn in schnellen Märschen zunächstnach Metemmeh und Shendy gezogen, haben dort denNil überschritten und ihren Zug auf dem linken Uferdieses Flusses fortgesetzt. Es wurde dann auf einigeTage ein Lager in El Hamed bei Wad Habeshi bezogen und gewartet, bis auch die letzten für denWcitermarsch bestimmten Truppen dort angelangtwaren. Alle für die Fortsetzung der Expedition noth-wendigen Gegenstände, wie Proviant, Munition,Futter für die Pferde, Manlthiere und Kameele wurdenaus dem großen, auf der Insel Nasri angelegtenDepot ergänzt.Dann setzte sich der Zug dicht am Ufer des Nilnach Süden Über Gerashar und Wadi Bishara bisEl Hajir fort, wo von neuem ein gegen Ueberfällewohl gesichertes Lager bezogen wurde. Die mit denenglisch-eghptischcn Truppen verbündeten Stämme derEingeborenen, welche von der Grausamkeit undWillkürherrschaft des Mahdi und seines Nachfolgers,des jetzigen Kalifen Abdullahi, viel zu leiden gehabthatten, haben bei Meteinnieh den Nil nicht über-schritten, sondern haben auf dem rechten Ufer desFlusses, sich stets in gleicher Höhe mit dem Expeditions-korps haltend, den Vormarsch fortgesetzt. Vom SirdarKitchener mit Waffen und Munition,, sowie mit Pro-viant reichlich unterstützt, bilden diese Schaaren unterder Führung englischer Offiziere immerhin eine ganzachtbare Verstärkung des Korps. El Hajir gegenüber,bei der Insel Royan haben sie Halt gemacht, um denErklärung.� Engt ägypt ThappenEingeh. Stämme.Derwische.STerRurt./Tist.Sesekeh C? Berlin wso.letzten Thcil des Vormarsches in gleicher Weise zu-sammen mit den Truppen des Sirdars auszuführen.Auf dem Nil selbst' bilden die 10 mit Schnellfeuergeschützen armirten Kanonenboote einen weiteren sehrbedeutenden Theil der Gesammtstreitmacht. DasWasser des Flusses ist jetzt so hoch, daß die Strom-schnellen des sechsten Kataraktes, welche sich von WadHabeshi bis zur Aussi-Jnsel in einer Länge von etwa50 Kilometer hinziehen, kein Hinderniß für die Fahr-zeuge bilden.Die Schaaren des Kalifen, welche ausgezeichneteStellungen in Wad Bishara auf dem linken undShabluka auf dem rechten Ufer inne hatten, habendieselben bei Annäherung des Expeditionskorps ge-räumt und stehen zur Zeit bei Kerreri, 18 Kilometernördlich von Omdurman und in dieser Stadt selbst.Sowohl Kerreri wie Omdurman sollen in guten Ver-theidiguugszustand versetzt worden sein. Auch aufder zwischen Omdurman und Khartum liegenden Tuti-Insel sollen eine Anzahl von Geschützen aufgestelltsein, während das zerstörte und verfallene Khartumvon Truppen und Geschützen entblößt sein soll, ob-gleich dieser Ort wegen seiner höheren Lage sich besserzur Vertheidigung eignet wie Omdurman. Berichtenvon Ueberläufern zufolge, liegen die Derwische ineinem stark verschanzten Lager nördlich vor den ThorenOindurmans.Die verschiedenen vorgenannten Lagerorte derenglisch-eghptischen Truppen, der mit ihnen ver-bundenen eingeborenen Stämme und der Derwischesind durch besondere Signatur und die Vormarsch-linien des Expeditionskorps und seiner Verbündetendurch starke Strichlinien deutlich markirt.Vermuthlich wird der Khalifa, nachdem Omdurmangenonimen sein wird, in südwestlicher Richtung nachEl Obeid, seiner zweiten Hauptstadt flüchten, denn imOsten würden ihm bei Kassala, El Fasher und Osobridie dort stationirten englischen Truppen, im Südostendie Abessinier und im Süden die französischenTruppen bei Fashoda bez. die Kongotruppen beiRedjaf und Bor entgegentreten. Da auch die beiEl Obeid wohnenden Stämme den Derwischen feind-lich gesinnt sind, so läßt sich schon jetzt mit ziemlicherSicherheit voraussagen, daß auch hier die Herrschaftdes Kalifen bald ihr Ende erreichen wird.Gevrchks �ÄeikttNA.Wegen Beleidigung eines Charlottenburger Schutzmanns hattesich, wie schon gestern gemeldet, am 1. September der sruhcrc ver-antwortliche Redakteur der Breslaucr„VoUSwacht", GenosseN e u k i r ch, vor der Ferien-Strafkanuner des Breslauer Landgerichtszu verantworten. Am 14. August 1897 brachte die„Volkswacht"nach Berliner Blättern einen Artikel, in dem im wesentlichenfolgendes aus Charlottenburg mitgetheilt worden war: Der Resteiner Verlobungsgesellschaft befand sich gegen 3 Uhr morgens aufdem Heimwege. In der Kantstraße trat ein Schutzmannan die Passanten f|crau_ und untersagte ihnen das lauteReden. Als die Gesellschaft nach einer Auseinandersetzungmit dem Schutzmann ihren Weg fortsetzte, folgte ihnender Beamte in Begleitung von zwei Zivilpersonen. EinKaufmann aus der Gesellschaft sei nun nach einen: abermaligen Wort-ivechsel von dem Beamten mit dem Säbel geschlagen, ein anderer, einGerichtsbeamter, hätte gleichfalls einen Hieb über den Kopf erhalten.Die ganze Gesellschaft begab sich nun nach der Polizeiwache. Von hieraus seien die beiden Verletzten nach der Sanitätswache geleitet und dortverbunden worden. Nach den Angaben der bethciligten Personensollte der betreffende Schutzmann zu einem der Geschlagenen gesagthaben: Sie hätten noch viel mehr kriegen müssen, Ihnen hätte ichmüssen das Nasenbein zerschlagen. Merklvürdig ist nun, daß derBerliner Polizeipräsident, Herr v. Windheim, nur gegen den Ver-antwortlichen der Breslauer„Volkswacht" Strafantrag stellte,dagegen alle bürgerlichen Blätter, die den Artikel veröffentlicht hatten,unbehelligt ließ. Durch die Beweisaufnahme ivurde zwar nicht er-wiesen, daß der Schutzmann, Hartwig ist sein Name, auf derStraße zwei Personen aus der Verlobungsgescllschast mißhandelte,aber es ist als eine durch völlig glaubiviirdige Zeugen erhärteteThatsache anzusehen, daß Hartwig im Hausflur der Polizeiwacheeinem Manne, der mit einem Schirm nach dem Beamtenschlug, einen Säbelhieb über den Kopf versetzte, so daß derselbe ohn-mächtig zusammenbrach und eine Woche krank darnicderlag. Ebensoist, nach Angabe einiger Zeugen, die oben erwähnte Äeußerungdes Schutzmanns gefallen. Trotzdem erkannte das Gericht dahin,daß die im Arttkel geschildetten Vorgänge im wesentlichen denThatsachen nicht entsprechen. Hartwig habe sich keine Mißhandlmigvon Bürgern zu schulden kommen lassen; insoweit er mit dein Säbelin Aktton trat, hätte er nur in.Nothwehr" gehandelt. UnterVersagung des Schutzes des ß 193 des Stt.-G.-B. lWahruug berechtigter Interessen) und mit Rücksicht auf seine Vorstrafen wurdeder Angeklagte zu einem Monat Gefängniß verurtheilt.Der Staatsanwalt hatte drei Monate Gefängniß beantragt.Die Wette.„Det sind weiter nischt als„Jntrijuhen", det ickhier uf't Krin inal mutz, da habe ick meine Zeugen zu, un ick mußmir sehr wundern, det sie nich geladen sind." Der HandelsmannT. war wegen Bettelns mit einem Strafmandat von 14 Tagen Haftbedacht worden und hatte darauf das Schöffengericht in Anspruch ge-nommen.— Vors.: Das Gericht hat die Ladung der Zeugen für Über-flüssig erachtet, da Ihre Schuld klar zu tage liegt. Sie hätten sichbei dem Strafmandat beruhigen sollen.— A n g e k l.: Ick kann mirdoch nich hinterrücks vierdheelen lassen, weil ecn Beamter sich irrt.Det hat sich um eene rejuläre Wette jehandelt, un ick hätte ihrjewoimen, wenn der Schutzmann nich so uf mir zu-jesttömt wäre un mir nach de Wache jebracht hätte.—Vorsitzender: Kommen Sie wieder mit Ihrer un-sinnigen Wette? Wenn Sie durchaus darauf bestehen, dennerzählen Sie uns die Geschichte, aber kurz.— A n g e k I.: Ick saßan eenen scheenen Mai-Abend mit meinen Freund uf'ne Bank in'nThiergatten.— Vors.: Ist das der Freund, den Sie alsZeugen geladen haben wollen?— A n g e k l.: Jenau derselbe. Er wurde die Wette ooch verloren haben, wenn—Vors.: Wie heißt er denn nun und wo wohnt er?—A n g e k l.: Ja, wenn ick det wüßte. Wir sind nich for lange Titu-lattonen un nennen uns blos bei die Vornamen. Er heeßt Willem,is aber unter dem Namen„Herr Baumeester" sehr bekannt, indemer früher bei die Maurer Hand gelangt hat. Also wir sprechenerst von die spanische Seeschlacht uud kommen denn oochso drus, wat kdet wiedern fottn Elend jcben würde, wenn oochlvir in den Krieg rinjezojen würden. Na, sage ick, bei uns is detnich so schlimm, hier wird wenigstens ordentlich für die Verwundetenjesorgt, un wat der Staat nich dhut, det machen die Provaten. Achwat. meent er, die Provaten jeden so leicht nischt. Un ick sage dennwieder, det die Berliner durch die Bank weichmäulig und jutherzigwären un det jab denn nu zuletzt sott kleinen Streit zwischen uns, in-dem er eene andere Ansicht hatte. Da schlug ick denn eene Wettevor. Ich wettete, det von zehn Personen, die ick ansprechen sollte,dreie wat jcben würden. Wat ick kriejen würde, det solltefür'n juten Zweck anjclegt werden, worüber wir uns nochnich janz einig waren.— Vors.: Nun haben wir genugvon der Geschichte. Sie räumen ja ein, gebettelt zuhaben.— A n g e k l.: Aber doch nich vor mir. Ick hatte siebenmalmeinen Hut hinjehaltcn un schon zwee Fünfpfenuijer jekriegt; alsder achte kam, langte er ooch schon in seine Tasche un ick würderichtig meine Wette jewonnen haben, da mußte denn in diesemOogenblick der Schutzmann kommen un mir stören. Ick will ja jernedie zehn Fennje rausjeben.— Vors.: Nun sind Sie lvohl zuEnde?— A n g e k l.: Ick bitte blos noch um meine Freisprechung.oder det der Herr Baumeester ernuttelt und vernommen wird. DerAngeklagte that höchst verwundert, daß sein Einspruch ohne weiteresveriMisen wurde.arger Weise hat sich der Klavierlehrer R a s e n k�e, dergestern vor der 7. Ferienstrafkammer des Landgerichts I stand, gegeneine Anzahl von Mädchen vergangen, die gegen ihn als Zeuginnenauftraten. Die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführte VerHandlung ergab, daß der Angeklagte in verschiedenen Fällen jungeMädchen, denen er Klavierunterricht ertheilte, in unanständigerWeise berührt hatte. Das Gericht verurthcilte den Lüstlingein em Jahr Gefängniß.dr Vom Platze weg wurde gestern im Saale der 136. Abtheilung�ves Schöffengerichts der Mechanikergehilfe Wagner verhaftet, derverdächtig war, in frivoler Weise einen Meineid geleistet zuhaben. Wagner war in einer recht unbedeutenden Anklage wegenBcamtenbeleidigung als Zeuge geladen worden und setzte sichmit seinem Zeugniß zu gunsten des Angeklagten in einen ganz ausfallenden Gegensatz zu den Bekundungen der übrigen Zeugen.Vergeblich hielt der Vorsitzende dem Zeugen wiederholtdie Bedeutung des Eides vor uud ermahnte ihn ernstlich, sich wegeneiner solchen Lappalie, bei welcher schließlich für den Angeklagten eineGeldstrafe von 30 M. herauskam, nicht unglücklich zu inachen.Wagner verblieb trotz dieser Einivirkungen bei seinen Bekundungen,die er schließlich auch beschwor. Die Folge war, daß der Gerichts-Hof beschloß, ihn wegen dringenden Verdachts des Meineids inUntersuchungshaft zu nehmen.Unter der Anklage der Untreue hatte sich gestern derAukttonator Max Bau ni gart vor der zlveiten Ferienstrafkammerdes Landgerichts I zu verantworten. Der Schriftsteller Dr. L. hatte ausseinem Hause einen Ladentisch und ein Regal wegzuschafssetzte sich mit dem Angeklagten wegen Versteigerung dieserstände in Verbindung. Er betonte bei den Verhandlungen ausdrück-lich, daß der Ladentisch in keinem Falle unter 60 M. losgeschlagenwerden solle. Der Angeklagte sagte dies zu und versichette,daß außer den 6 pCt., die er von dem Erlöse für seineBemühungen in Abzug bringe, Unkosten irgend welcherArt nicht entstehen sollten. Auf grund dieser Verabredungenwurden die beiden Gegenstände durch den eigenen Wagen des An-geklagten in dessen Geschäftsräume gebracht und dem Dr. L. wurdeeine baldige Benachrichtigung über die Abwickelung des Geschäftesin Aussicht gestellt. Er wartete auf eine solche längere Zeit ver-geblich, forderte den Augeklagten wiederholt zur Abrechnung auf,erlangte diese aber erst, nachdem er dem Angeklagten' ernsteSchritte in Aussicht gestellt hatte, falls dieser seiner Ver-pflichtung nicht nachkommen sollte. Die Abrechnung erregtedas lebhaste Staunen des Dr. L. Der Angeklagte hatte danachnicht nur den Ladentisch weit unter der festgesetzten Grenze von60 M. losgeschlagen, sondern außer den 5 pCt. auch noch Summenfür Transport, Inserate und dergleichen in Abrechnung gebracht, sodaß als Gesammterlös nur der Betrag von 26 Mark übrig blieb.Diese Art der Aufrechnung erschien dem Auftraggeber so eigenartig,daß er die Strafanzeige erstattete. Der Augeklagte bemühte sichvergeblich, nachzuweisen, daß er vollkommen in feinem Rechte sei.Der Gerichtshof hielt den Thatbcstand der Untreue für vorliegendund verurtheilte den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängniß und 50 M.Geldstrafe.Wiederum war die erste Ferien- Strafkammer gestern in derLage, über einen M e s s e r st c ch e r eine höchst empfindliche Strafezu verhängen. Der Angeklagte, Arbeiter Fähnrich, feierte am29. März ini Hauffffchen Schanklokal in der Rüdersdorferstraße seinenGeburtstag. Außer den Gebuttstagsgästen, denen Bier und Schnapsin ausreichendem Maße gespendet ivurde, befanden sich noch einige anderePersonen in dem Lokale, die von der Geburtstags-Partei bald in einenheftigen Streit hineingezogen wurden. In der Brust des Angeklagtenübte der Muth plötzlich eine gewaltige Spannkrast ans und tttcbihn an, wiederholt damit zu prahlen, daß er die Gegner einfachÜber den Haufen stechen Ivürde. Die Drohung wurde nicht ernstaufgefaßt, vom Angeklagten aber bald darauf ivahr gewacht. Alsder Wirth des Lokals Feierabend geboten hatte, setzte Fähnrich denLärm auf der Straße fort, so daß sich der Tischler Keuche! ver-anlaßt sah. ihm gut zuzureden, daß er ruhig nach Hause gehenmöchte. Dabei kam Keuche! dem Angeklagten wohl etwas zu nahean den Leib, denn letzterer gerieth plötzlich in eine hochgradige Wuth,zog ein Messer und drang damit auf Keuche! ein. Er brachte ihmaußer mehreren kleineren Verletzungen an der Hand und am Armauch einen Messerstich bei, der ziemlich tief in die Brusthöhle drang,ohne glücklicherivcise die Lunge zu verletzen. Der stark blutende Ver-wundete mutzte sofort in ein Krankenhaus gebracht werden und ist vierWochen lang arbeitsunfähig gewesen. DerAngeklagte hat sich am nächstenTage noch' seiner Heldenthat gerühmt.— Der Staatsanwalt warzu der' Ansicht, daß den Angeklagten, der nicht wie ein Mensch gehandelt,�-Midern wie eine Bestte gewiithct habe, eine sehr hohe Strafe treffenmüsse und beantragte zwei Jahre Gefängniß. Der An-geklagte bat, auf seme bisherige völlige Unbescholtenheit und seineFamilie Rücksicht zu nehmen. Der Gerichtshof war aber der Mei«nung, daß solche Messerhelden in keinem Falle eine milde Beurtheilungverdienen und erkannte nach dem Antrage des Staats-a n w a l t s. Der in Haft genommene Angeklagte trat seine Strafesofort an.Wege» Beleidigung des antisemitischen Redaftcurs Sedlatzeckist auf dessen Privatklage gestern der Redakteur der Charlottenburger„Neuen Zeit", Herr Engel, zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt worden.Die angebliche Beleidigung wurde in einem Artikel gefunden, dersich mit der resp. Meinung des Sedlatzeck, daß die Juden zu OsternChristenblut brauchen, ungebührlich ernsthaft beschäftigte.Briefkasten der Redaktion.Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre(zwei Buchstaben oder eine Zahl)anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwortwird nicht ertheilt.Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag uudDonnerstag von« bis 7 llhr abends statt.K. S. Das Eisenbahnunglück in Steglitz war am 2. September 1882.H. M. An der Jannowitzbrückc.I. I. 189«. Ist selbstverständlich nicht wahr.Konsin 4. I.Eheverbote. Konsin und Konstne dürfen einanderheirathen. Verboten ist die Ehe zwischen o.) Verwandten in auf- und ab-steigender Linie(Grobeltern, Eltern, Kindern), d) voll- und halbbürtigen(Sticf-) Geschwistern, o) Stiefeltern und Stiefkindern, Schwiegereltern undSchwiegerkindern, ä) Personen, von denen die eine adoptirt(an Kindesstelleangenommen) hat. 2. Zwecks Auseinandersetzung mit Ihren minder-jährigen Kindern erster Ehe richten Sie ein Schreiben etwa folgenden In-Halts an das Amtsgericht:„Meine Eheftau ist am.... gestorben. Ausder Ehe mit ihr sind folgende Kinder am Leben:.... Ich wünsche michwieder zu verheirathen. Deshalb beantrage ich Anseinandersetzungsterminanberaumen zu wollen. Als Theilungspsteger schlage ich vor:.......Ich will der Erbschaft zu gunsten meiner Kinder entsagen."— A. B. Fa.— 53. O. H. Wenn Sie nicht etwa den Hund verschenkt haben, so gehörter Ihnen als Käufer; es ist nicht klar, wie darüber Zweifel entstehe»konnten.— G. E. IVO. Sie müssen nachweisen, daß Ihr Vater unbekanntwo? lebt. Erst dann tritt an stelle der väterlichen die mütterliche Ge-nehmigung.— F. M. S4SS. Wenn im Bettrag nicht daS Gegentheilsteht: zu 1: nein, zu 2: der Wirth.