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St. 207. 15. Iahtgaiig. 2, rdiiirr f ulfellnfi i 1898. ZUM Kampf um Omdumau. Der Vormarsch des englisch  -cgyptischcn Expcdilions- kotps auf die Residenz des Kalifen nähert sich seinem Ende. Unaufhaltsam rücken die Truppen des Sirdar Kitchener. welcher den ganzen Sudanfeldzng mit so großer Umsicht und Thatkraft geleitet hat. auf Omdurman   vor. und in demselben Maße ziehen sich die Schaaren der Derwische auf diese Stadt, wo in den nächsten Tagen die entscheidende Schlacht ge- schlagen werden wird, zurück. Unsere beistehende Karte veranschaulicht die Truppenbewegungen des Expeditionskorps und der mit demselben verbündeten eingeborenen Stänune unter Führung englischer Offiziere. Seitdem der große Aufbruch aus dem Lager am Atbara stattgefunden hat, sind die englisch  - ägyptischen Abtheilungcn in schnellen Märschen zunächst nach Metemmeh und Shendy gezogen, haben dort den Nil überschritten und ihren Zug auf dem linken Ufer dieses Flusses fortgesetzt. Es wurde dann auf einige Tage ein Lager in El Hamed bei Wad Habeshi be­zogen und gewartet, bis auch die letzten für den Wcitermarsch bestimmten Truppen dort angelangt waren. Alle für die Fortsetzung der Expedition noth- wendigen Gegenstände, wie Proviant, Munition, Futter für die Pferde, Manlthiere und Kameele wurden aus dem großen, auf der Insel Nasri angelegten Depot ergänzt. Dann setzte sich der Zug dicht am Ufer des Nil nach Süden Über Gerashar und Wadi Bishara bis El Hajir fort, wo von neuem ein gegen Ueberfälle wohl gesichertes Lager bezogen wurde. Die mit den englisch  -eghptischcn Truppen verbündeten Stämme der Eingeborenen, welche von der Grausamkeit und Willkürherrschaft des Mahdi   und seines Nachfolgers, des jetzigen Kalifen Abdullahi, viel zu leiden gehabt hatten, haben bei Meteinnieh den Nil nicht über- schritten, sondern haben auf dem rechten Ufer des Flusses, sich stets in gleicher Höhe mit dem Expeditions- korps haltend, den Vormarsch fortgesetzt. Vom Sirdar Kitchener mit Waffen und Munition,, sowie mit Pro- viant reichlich unterstützt, bilden diese Schaaren unter der Führung englischer Offiziere immerhin eine ganz achtbare Verstärkung des Korps. El Hajir gegenüber, bei der Insel Royan   haben sie Halt gemacht, um den Erklärung. Engt ägypt Thappen Eingeh. Stämme. Derwische. S Ter Rurt./Tist.Sesekeh C? Berlin   wso. letzten Thcil des Vormarsches in gleicher Weise zu- sammen mit den Truppen des Sirdars auszuführen. Auf dem Nil selbst' bilden die 10 mit Schnellfeuer­geschützen armirten Kanonenboote einen weiteren sehr bedeutenden Theil der Gesammtstreitmacht. Das Wasser des Flusses ist jetzt so hoch, daß die Strom- schnellen des sechsten Kataraktes, welche sich von Wad Habeshi bis zur Aussi-Jnsel in einer Länge von etwa 50 Kilometer hinziehen, kein Hinderniß für die Fahr- zeuge bilden. Die Schaaren des Kalifen  , welche ausgezeichnete Stellungen in Wad Bishara auf dem linken und Shabluka auf dem rechten Ufer inne hatten, haben dieselben bei Annäherung des Expeditionskorps ge- räumt und stehen zur Zeit bei Kerreri, 18 Kilometer nördlich von Omdurman   und in dieser Stadt selbst. Sowohl Kerreri wie Omdurman   sollen in guten Ver- theidiguugszustand versetzt worden sein. Auch auf der zwischen Omdurman   und Khartum   liegenden Tuti- Insel sollen eine Anzahl von Geschützen aufgestellt sein, während das zerstörte und verfallene Khartum  von Truppen und Geschützen entblößt sein soll, ob- gleich dieser Ort wegen seiner höheren Lage sich besser zur Vertheidigung eignet wie Omdurman  . Berichten von Ueberläufern zufolge, liegen die Derwische in einem stark verschanzten Lager nördlich vor den Thoren Oindurmans. Die verschiedenen vorgenannten Lagerorte der englisch  -eghptischen Truppen, der mit ihnen ver- bundenen eingeborenen Stämme und der Derwische sind durch besondere Signatur und die Vormarsch- linien des Expeditionskorps und seiner Verbündeten durch starke Strichlinien deutlich markirt. Vermuthlich wird der Khalifa, nachdem Omdurman  genonimen sein wird, in südwestlicher Richtung nach El Obeid, seiner zweiten Hauptstadt flüchten, denn im Osten würden ihm bei Kassala, El Fasher   und Osobri die dort stationirten englischen Truppen, im Südosten die Abessinier und im Süden die französischen  Truppen bei Fashoda bez. die Kongotruppen bei Redjaf und Bor entgegentreten. Da auch die bei El Obeid wohnenden Stämme den Derwischen feind- lich gesinnt sind, so läßt sich schon jetzt mit ziemlicher Sicherheit voraussagen, daß auch hier die Herrschaft des Kalifen   bald ihr Ende erreichen wird. Gevrchks �ÄeikttNA. Wegen Beleidigung eines Charlottenburger   Schutzmanns hatte sich, wie schon gestern gemeldet, am 1. September der sruhcrc ver- antwortliche Redakteur der BreslaucrVoUSwacht", Genosse N e u k i r ch, vor der Ferien-Strafkanuner des Breslauer Landgerichts zu verantworten. Am 14. August 1897 brachte dieVolkswacht" nach Berliner   Blättern einen Artikel, in dem im wesentlichen folgendes aus Charlottenburg   mitgetheilt worden war: Der Rest einer Verlobungsgesellschaft befand sich gegen 3 Uhr morgens auf dem Heimwege. In der Kantstraße trat ein Schutzmann an die Passanten f|crau_ und untersagte ihnen das laute Reden. Als die Gesellschaft nach einer Auseinandersetzung mit dem Schutzmann ihren Weg fortsetzte, folgte ihnen der Beamte in Begleitung von zwei Zivilpersonen. Ein Kaufmann aus der Gesellschaft sei nun nach einen: abermaligen Wort- ivechsel von dem Beamten mit dem Säbel geschlagen, ein anderer, ein Gerichtsbeamter, hätte gleichfalls einen Hieb über den Kopf erhalten. Die ganze Gesellschaft begab sich nun nach der Polizeiwache. Von hier aus seien die beiden Verletzten nach der Sanitätswache geleitet und dort verbunden worden. Nach den Angaben der bethciligten Personen sollte der betreffende Schutzmann zu einem der Geschlagenen gesagt haben: Sie hätten noch viel mehr kriegen müssen, Ihnen hätte ich müssen das Nasenbein zerschlagen. Merklvürdig ist nun, daß der Berliner   Polizeipräsident, Herr v. Windheim, nur gegen den Ver- antwortlichen der BreslauerVolkswacht" Strafantrag stellte, dagegen alle bürgerlichen Blätter, die den Artikel veröffentlicht hatten, unbehelligt ließ. Durch die Beweisaufnahme ivurde zwar nicht er- wiesen, daß der Schutzmann, Hartwig ist sein Name, auf der Straße zwei Personen aus der Verlobungsgescllschast mißhandelte, aber es ist als eine durch völlig glaubiviirdige Zeugen erhärtete Thatsache anzusehen, daß Hartwig im Hausflur der Polizeiwache einem Manne, der mit einem Schirm nach dem Beamten schlug, einen Säbelhieb über den Kopf versetzte, so daß derselbe ohn- mächtig zusammenbrach und eine Woche krank darnicderlag. Ebenso ist, nach Angabe einiger Zeugen, die oben erwähnte Äeußerung des Schutzmanns gefallen. Trotzdem erkannte das Gericht dahin, daß die im Arttkel geschildetten Vorgänge im wesentlichen den Thatsachen nicht entsprechen. Hartwig habe sich keine Mißhandlmig von Bürgern zu schulden kommen lassen; insoweit er mit dein Säbel in Aktton trat, hätte er nur in.Nothwehr" gehandelt. Unter Versagung des Schutzes des ß 193 des Stt.-G.-B. lWahruug be­rechtigter Interessen) und mit Rücksicht auf seine Vorstrafen wurde der Angeklagte zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte drei Monate Gefängniß beantragt. Die Wette.Det sind weiter nischt alsJntrijuhen", det ick hier uf't Krin inal mutz, da habe ick meine Zeugen zu, un ick muß mir sehr wundern, det sie nich geladen sind." Der Handelsmann T. war wegen Bettelns mit einem Strafmandat von 14 Tagen Haft bedacht worden und hatte darauf das Schöffengericht in Anspruch ge- nommen. Vors.: Das Gericht hat die Ladung der Zeugen für Über- flüssig erachtet, da Ihre Schuld klar zu tage liegt. Sie hätten sich bei dem Strafmandat beruhigen sollen. A n g e k l.: Ick kann mir doch nich hinterrücks vierdheelen lassen, weil ecn Beamter sich irrt. Det hat sich um eene rejuläre Wette jehandelt, un ick hätte ihr jewoimen, wenn der Schutzmann nich so uf mir zu- jesttömt wäre un mir nach de Wache jebracht hätte. Vorsitzender: Kommen Sie wieder mit Ihrer un- sinnigen Wette? Wenn Sie durchaus darauf bestehen, denn erzählen Sie uns die Geschichte, aber kurz. A n g e k I.: Ick saß an eenen scheenen Mai-Abend mit meinen Freund uf'ne Bank in'n Thiergatten. Vors.: Ist das der Freund, den Sie als Zeugen geladen haben wollen? A n g e k l.: Jenau der­selbe. Er wurde die Wette ooch verloren haben, wenn Vors.: Wie heißt er denn nun und wo wohnt er? A n g e k l.: Ja, wenn ick det wüßte. Wir sind nich for lange Titu- lattonen un nennen uns blos bei die Vornamen. Er heeßt Willem, is aber unter dem NamenHerr Baumeester" sehr bekannt, indem er früher bei die Maurer Hand gelangt hat. Also wir sprechen erst von die spanische Seeschlacht uud kommen denn ooch so drus, wat kdet wiedern fottn Elend jcben würde, wenn ooch lvir in den Krieg rinjezojen würden. Na, sage ick, bei uns is det nich so schlimm, hier wird wenigstens ordentlich für die Verwundeten jesorgt, un wat der Staat nich dhut, det machen die Provaten. Ach wat. meent er, die Provaten jeden so leicht nischt. Un ick sage denn wieder, det die Berliner   durch die Bank weichmäulig und jutherzig wären un det jab denn nu zuletzt sott kleinen Streit zwischen uns, in- dem er eene andere Ansicht hatte. Da schlug ick denn eene Wette vor. Ich wettete, det von zehn Personen, die ick ansprechen sollte, dreie wat jcben würden. Wat ick kriejen würde, det sollte für'n juten Zweck anjclegt werden, worüber wir uns noch nich janz einig waren. Vors.: Nun haben wir genug von der Geschichte. Sie räumen ja ein, gebettelt zu haben. A n g e k l.: Aber doch nich vor mir. Ick hatte siebenmal meinen Hut hinjehaltcn un schon zwee Fünfpfenuijer jekriegt; als der achte kam, langte er ooch schon in seine Tasche un ick würde richtig meine Wette jewonnen haben, da mußte denn in diesem Oogenblick der Schutzmann kommen un mir stören. Ick will ja jerne die zehn Fennje rausjeben. Vors.: Nun sind Sie lvohl zu Ende? A n g e k l.: Ick bitte blos noch um meine Freisprechung. oder det der Herr Baumeester ernuttelt und vernommen wird. Der Angeklagte that höchst verwundert, daß sein Einspruch ohne weiteres veriMisen wurde. arger Weise hat sich der Klavierlehrer R a s e n k�e, der gestern vor der 7. Ferienstrafkammer des Landgerichts I   stand, gegen eine Anzahl von Mädchen vergangen, die gegen ihn als Zeuginnen auftraten. Die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführte Ver Handlung ergab, daß der Angeklagte in verschiedenen Fällen junge Mädchen, denen er Klavierunterricht ertheilte, in unanständiger Weise berührt hatte. Das Gericht verurthcilte den Lüstling ein em Jahr Gefängniß. dr Vom Platze weg wurde gestern im Saale der 136. Abtheilung �ves Schöffengerichts der Mechanikergehilfe Wagner verhaftet, der verdächtig war, in frivoler Weise einen Meineid geleistet zu haben. Wagner war in einer recht unbedeutenden Anklage wegen Bcamtenbeleidigung als Zeuge geladen worden und setzte sich mit seinem Zeugniß zu gunsten des Angeklagten in einen ganz aus fallenden Gegensatz zu den Bekundungen der übrigen Zeugen. Vergeblich hielt der Vorsitzende dem Zeugen wiederholt die Bedeutung des Eides vor uud ermahnte ihn ernstlich, sich wegen einer solchen Lappalie, bei welcher schließlich für den Angeklagten eine Geldstrafe von 30 M. herauskam, nicht unglücklich zu inachen. Wagner verblieb trotz dieser Einivirkungen bei seinen Bekundungen, die er schließlich auch beschwor. Die Folge war, daß der Gerichts- Hof beschloß, ihn wegen dringenden Verdachts des Meineids in Untersuchungshaft zu nehmen. Unter der Anklage der Untreue hatte sich gestern der Aukttonator Max Bau ni gart vor der zlveiten Ferienstrafkammer des Landgerichts I   zu verantworten. Der Schriftsteller Dr. L. hatte aus seinem Hause einen Ladentisch und ein Regal wegzuschafs setzte sich mit dem Angeklagten wegen Versteigerung dieser stände in Verbindung. Er betonte bei den Verhandlungen ausdrück- lich, daß der Ladentisch in keinem Falle unter 60 M. losgeschlagen werden solle. Der Angeklagte sagte dies zu und versichette, daß außer den 6 pCt., die er von dem Erlöse für seine Bemühungen in Abzug bringe, Unkosten irgend welcher Art nicht entstehen sollten. Auf grund dieser Verabredungen wurden die beiden Gegenstände durch den eigenen Wagen des An- geklagten in dessen Geschäftsräume gebracht und dem Dr. L. wurde eine baldige Benachrichtigung über die Abwickelung des Geschäftes in Aussicht gestellt. Er wartete auf eine solche längere Zeit ver- geblich, forderte den Augeklagten wiederholt zur Abrechnung auf, erlangte diese aber erst, nachdem er dem Angeklagten' ernste Schritte in Aussicht gestellt hatte, falls dieser seiner Ver- pflichtung nicht nachkommen sollte. Die Abrechnung erregte das lebhaste Staunen des Dr. L. Der Angeklagte hatte danach nicht nur den Ladentisch weit unter der festgesetzten Grenze von 60 M. losgeschlagen, sondern außer den 5 pCt. auch noch Summen für Transport, Inserate und dergleichen in Abrechnung gebracht, so daß als Gesammterlös nur der Betrag von 26 Mark übrig blieb. Diese Art der Aufrechnung erschien dem Auftraggeber so eigenartig, daß er die Strafanzeige erstattete. Der Augeklagte bemühte sich vergeblich, nachzuweisen, daß er vollkommen in feinem Rechte sei. Der Gerichtshof hielt den Thatbcstand der Untreue für vorliegend und verurtheilte den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängniß und 50 M. Geldstrafe. Wiederum war die erste Ferien- Strafkammer gestern in der Lage, über einen M e s s e r st c ch e r eine höchst empfindliche Strafe zu verhängen. Der Angeklagte, Arbeiter Fähnrich, feierte am 29. März ini Hauffffchen Schanklokal in der Rüdersdorferstraße seinen Geburtstag. Außer den Gebuttstagsgästen, denen Bier und Schnaps in ausreichendem Maße gespendet ivurde, befanden sich noch einige andere Personen in dem Lokale, die von der Geburtstags-Partei bald in einen heftigen Streit hineingezogen wurden. In der Brust des Angeklagten übte der Muth plötzlich eine gewaltige Spannkrast ans und tttcb ihn an, wiederholt damit zu prahlen, daß er die Gegner einfach Über den Haufen stechen Ivürde. Die Drohung wurde nicht ernst aufgefaßt, vom Angeklagten aber bald darauf ivahr gewacht. Als der Wirth des Lokals Feierabend geboten hatte, setzte Fähnrich den Lärm auf der Straße fort, so daß sich der Tischler Keuche! ver- anlaßt sah. ihm gut zuzureden, daß er ruhig nach Hause gehen möchte. Dabei kam Keuche! dem Angeklagten wohl etwas zu nahe an den Leib, denn letzterer gerieth plötzlich in eine hochgradige Wuth, zog ein Messer und drang damit auf Keuche! ein. Er brachte ihm außer mehreren kleineren Verletzungen an der Hand und am Arm auch einen Messerstich bei, der ziemlich tief in die Brusthöhle drang, ohne glücklicherivcise die Lunge zu verletzen. Der stark blutende Ver- wundete mutzte sofort in ein Krankenhaus gebracht werden und ist vier Wochen lang arbeitsunfähig gewesen. DerAngeklagte hat sich am nächsten Tage noch' seiner Heldenthat gerühmt. Der Staatsanwalt war zu der' Ansicht, daß den Angeklagten, der nicht wie ein Mensch gehandelt, -Midern wie eine Bestte gewiithct habe, eine sehr hohe Strafe treffen müsse und beantragte zwei Jahre Gefängniß. Der An- geklagte bat, auf seme bisherige völlige Unbescholtenheit und seine Familie Rücksicht zu nehmen. Der Gerichtshof war aber der Mei« nung, daß solche Messerhelden in keinem Falle eine milde Beurtheilung verdienen und erkannte nach dem Antrage des Staats- a n w a l t s. Der in Haft genommene Angeklagte trat seine Strafe sofort an. Wege» Beleidigung des antisemitischen Redaftcurs Sedlatzeck ist auf dessen Privatklage gestern der Redakteur der Charlottenburger  Neuen Zeit", Herr Engel, zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Die angebliche Beleidigung wurde in einem Artikel gefunden, der sich mit der resp. Meinung des Sedlatzeck, daß die Juden zu Ostern Christenblut brauchen, ungebührlich ernsthaft beschäftigte. Briefkasten der Redaktion. Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre(zwei Buchstaben oder eine Zahl) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort wird nicht ertheilt. Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag uud Donnerstag von« bis 7 llhr abends statt. K. S. Das Eisenbahnunglück in Steglitz   war am 2. September 1882. H. M. An der Jannowitzbrückc. I. I. 189«. Ist selbstverständlich nicht wahr. Konsin 4. I.Eheverbote. Konsin und Konstne dürfen einander heirathen. Verboten ist die Ehe zwischen o.) Verwandten in auf- und ab- steigender Linie(Grobeltern, Eltern, Kindern), d) voll- und halbbürtigen (Sticf-) Geschwistern, o) Stiefeltern und Stiefkindern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern, ä) Personen, von denen die eine adoptirt(an Kindesstelle angenommen) hat. 2. Zwecks Auseinandersetzung mit Ihren minder- jährigen Kindern erster Ehe richten Sie ein Schreiben etwa folgenden In- Halts an das Amtsgericht:Meine Eheftau ist am.... gestorben. Aus der Ehe mit ihr sind folgende Kinder am Leben:.... Ich wünsche mich wieder zu verheirathen. Deshalb beantrage ich Anseinandersetzungstermin anberaumen zu wollen. Als Theilungspsteger schlage ich vor:....... Ich will der Erbschaft zu gunsten meiner Kinder entsagen." A. B. Fa. 53. O. H. Wenn Sie nicht etwa den Hund verschenkt haben, so gehört er Ihnen als Käufer; es ist nicht klar, wie darüber Zweifel entstehe» konnten. G. E. IVO. Sie müssen nachweisen, daß Ihr Vater unbekannt wo? lebt. Erst dann tritt an stelle der väterlichen die mütterliche Ge- nehmigung. F. M. S4SS. Wenn im Bettrag nicht daS Gegentheil steht: zu 1: nein, zu 2: der Wirth.